Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, August 5, 2019 14:12 - noch keine Kommentare

Urlaub: Sommer, Sonne, Strand, Meer und Videoüberwachung

Kameras nehmen zuweilen zu viel Einblick und zeichnen manchmal selbst intimste Details auf

[datensicherheit.de, 05.08.2019] Videoüberwachung ist sei „Dauerbrenner“ beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Nach eigenen Angaben häufen sich „besonders im Sommer“ die Beschwerden. Meist geht es laut ULD um Kameras, „die zu viel Einblick nehmen und manchmal selbst intimste Details aufzeichnen, z.B. in Toiletten- oder anderen Sanitärräumen“. In solchen Extremfällen müssten aufgespürte Kameras unverzüglich abgeschaltet werden. In anderen Bereichen könne der Betreiber mit einer geeigneten Konfiguration der Kameras dafür sorgen, dass tiefe Eingriffe in die Privat- oder Intimsphäre vermieden werden.

Im Sommer besonders viele Beschwerden über Videoüberwachung

Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Marit Hansen, beschreibt dies so: „Im Sommer bekommen wir besonders viele Beschwerden, wenn Urlauber oder Einheimische entspannt eine nette Zeit verbringen wollen, dann aber plötzlich Videokameras entdecken und merken, dass sie unter Beobachtung stehen: Das geht von Webcams über ,Gruß-Kameras‘ bis hin zu einer Videoüberwachung in Hotels oder auf Campingplätzen, wo wir
sogar schon Kameras in Toilettenräumen vorgefunden haben.“

Webcams nehmen schon mal Urlauber beim Sonnenbaden oder Umziehen am Strand auf

Webcams seien praktisch, „wenn man sich in Echtzeit einen Eindruck von dem potenziellen nächsten Urlaubsziel verschaffen will“. Wenn jedoch den Menschen bei einem Blick auf die Webcam auffällt, dass sie in diesem Moment beim Sonnenbaden oder Umziehen am Strand von jedermann mit Internet-Zugang beobachtet werden könnten, seien viele gar nicht mehr begeistert und beschwerten sich beim ULD.

Webcams können in einer dem Tourismus zuträglichen Weise betrieben werden

Um ein solches Szenario zu vermeiden, genüge häufig schon eine Veränderung der Einstellungen durch die Webcam-Betreiber. So reiche oftmals schon aus, den Blickwinkel der Webcam zu verändern oder den Vordergrund, in dem Personen erkennbar sein könnten, unscharf zu machen. Ein Abschalten sei in vielen Fällen nicht erforderlich. Datenschutz und Tourismus könnten in Einklang gebracht werden: „Webcams können in einer dem Tourismus zuträglichen Weise betrieben werden, auch ohne Persönlichkeitsrechte zu beeinträchtigen.“

Gruß-Kameras: Grüße für die Lieben daheim – aber den Datenschutz beachten!

Eine spezielle Art von Webcams seien sogenannte Gruß-Kameras. Diese böten die Möglichkeit, sich bewusst in den Fokus des Aufnahmebereichs einer Webcam begeben und die Familie zu Hause zu grüßen, etwa durch Zuwinken. Wichtig sei bei solchen Kameras, „dass sie sich nicht in Durchgangsbereichen befinden und nicht Bilder von Personen ohne deren Zutun und Wissen auf einer Homepage veröffentlichen“.

Übertragung der Bilder aus dem Sanitärbereich an einen Monitor

In einigen Bereichen rechne keiner damit, dass überwacht wird – beispielsweise in Toiletten- und anderen Sanitärräumen. „Wer lässt sich schon gern beim Toilettengang filmen?“ Und dennoch habe es im Sommer 2019 mehrere  Meldungen von Videokameras in diesen sensiblen Bereichen gegeben. Hansen hat demnach Bilder solcher Aufnahmen gesehen: „Die Kameras haben in einem Fall Waschbecken und Pissoirs erfasst. Offensichtlich war den Leuten, die sich dort aufhielten, nicht bewusst, dass die Bilder in Echtzeit an einen Monitor übertragen wurden, dort auch von Laufkundschaft hätten gesichtet werden können und schließlich für mehrere Tage auf einem Datenträger gespeichert blieben, um bei Bedarf im Detail ausgewertet zu werden.“

Videoüberwachung bis in die Toilettenkabinen hinein

Nicht nur das Schminken vor dem Spiegel, das Zähneputzen oder das Gebissreinigen seien betroffen gewesen, sondern auch der Toilettengang selbst. Die Personen seien erkennbar gewesen, teilweise hätten die Kameras einen unverstellten Blick auf den Intimbereich gehabt. „Es konnte bis in die Toilettenkabinen hineingefilmt werden, auch die Nutzung der Pissoirs der Herrentoiletten war deutlich sichtbar“, berichtet Hansen.

Videoüberwachung in Toilettenräumen: Sofortiges Abschalten und Abbauen

Sorgen der Betreiber über Vandalismus oder verschmutzte Toiletten seien keine überzeugenden Gründe, warum eine derart invasive Videoüberwachung nötig sein sollte. Selbst mit einem aussagekräftigen Hinweisschild auf die Videoüberwachung wären die Toilettenbereiche tabu für den Kameraeinsatz gewesen. Die Konsequenz von Hansens Prüf-Team: „Die Videokameras in den Toilettenräumen müssen nicht nur ausgeschaltet, sondern unverzüglich abgebaut werden.“ In Intimzonen wie Toiletten, Duschen, Saunabereichen und Umkleidekabinen sei eine Videoüberwachung unzulässig, kommentiert Hansen. Da helfe es auch nichts, „wenn ein Kamerahersteller oder ein Dienstleister versichert, sein Angebot sei datenschutzkonform“. Hier sei der Betreiber in der Verantwortung.

Weitere Informationen zum Thema:

ULD
Paraxisreihe / Datenschutzbestimmungen praktisch umsetzen – 5 Videoüberwachung

ULD
Paraxisreihe / Datenschutzbestimmungen praktisch umsetzen – 6 Fotos und Webcams

datensicherheit.de, 03.06.2019
Rechtsklarheit gefordert: Videoüberwachung im Öffentlichen Raum

datensicherheit.de, 31.05.2019
Bundesverwaltungsgericht: Videoüberwachungsverbesserungsgesetz gestoppt / Nationale Regelungen zur Privilegierung privater Videoüberwachung verstoßen gegen Europarecht und sind daher nicht anwendbar



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