Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, August 4, 2020 20:14 - noch keine Kommentare

eco fordert, Upload-Filtern klare Absage zu erteilen

eco-Vorstandsvorsitzender warnt – das Internet, so wie wir es heute kennen und nutzen, könnte grundlegend verändert werden

[datensicherheit.de, 04.08.2020] In seiner aktuellen Stellungnahme geht der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. auf einen im Juni 2020 veröffentlichten Diskussionsentwurf für ein „Zweites Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts“ (Urh-DaG-E) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ein. Mit dem entsprechenden Gesetz soll demnach auch der umstrittene Art. 17 der EU Urheberrechtsreform (DSM-RL) in deutsches Recht umgesetzt werden – die Frist zur Umsetzung der Urheberrechtsreform endet laut eco am 7. Juni 2021. Der Verband der Internetwirtschaft verdeutlicht daher seine bereits während der Entstehung der Richtlinie wiederholt geäußerte Kritik, dass Upload-Filter nicht im Einklang mit der „E-Commerce Richtlinie“ und der Grundrechtecharta stünden.

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Foto: eco e.V.

Oliver J. Süme: „Es braucht eine unmissverständliche Absage für Upload-Filter!“

Warnung des eco-Vorstandsvorsitzenden, Oliver J. Süme

„Auch, wenn der Vorschlag des BMJV durchaus erkennen lässt, dass das Ministerium um einen Interessenausgleich zwischen den Betroffenen ernsthaft bemüht ist, konzentriert er sich weiterhin zu stark auf Zwangslizenzen, erläutert der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver J. Süme, und warnt:
„Bis deren Vereinbarkeit mit den Grundrechten endgültig geklärt ist, könnten noch Jahre vergehen, in denen sich das Internet, so wie wir es heute kennen und nutzen, durch seine Umsetzung grundlegend verändern könnte. Es braucht eine unmissverständliche Absage für Upload-Filter!“

eco sieht Upload-Filter mit der deutschen Umsetzung von Art. 17 als nicht ausgeschlossen an

Für eco bestätigt der vorliegende Entwurf nach eigenen Angaben, dass, trotz sorgfältiger Überlegungen und Bekundungen seitens des BMJV, Upload-Filter mit der deutschen Umsetzung von Art. 17 nicht ausgeschlossen und damit obsolet würden – auch nicht für kleinere Anbieter:
„Die Kennzeichnung erlaubter Nutzungen durch den hochladenden Nutzer und ein damit einhergehender Haftungsübergang, mag Upload-Filter auf den ersten Blick überflüssig erscheinen lassen. Da jedoch gemäß § 12 Urh-DaG-E Inhalte zu sperren sind, deren Kennzeichnung ‚offensichtlich unzutreffend‘ ist, handelt es sich eher um einen Placebo-Effekt, sagt Süme.

eco: Entwurf bleibt deutlich hinter Ankündigung in der Protokollerklärung zum Ratsbeschluss zurück

„Immerhin die größten Probleme mit Upload-Filtern würden beseitigt, wenn kürzeste Auszüge – wie sie in § 6 Urh-DaG-E unter maschinell überprüfbare gesetzliche erlaubte Nutzungen aufgelistet wurden – nicht unter die Lizenzverpflichtung fielen.“
Für eco bleibt der Entwurf „damit deutlich hinter der Ankündigung in der Protokollerklärung zum Ratsbeschluss zurück“, bei dem Deutschland einen überwiegenden Verzicht von Upload-Filtern bei der Umsetzung bekundet habe.

Ausführliche Stellungnahme des eco zum Diskussionsentwurf online

Zudem lägen die Entscheidung, ob Inhalte erlaubt sind oder nicht, und die entsprechende Verantwortung weiterhin beim Betreiber, der sich dem Risiko von Unterlassungs- und Schadensersatzklagen entgegensehe und das Kostenrisiko etwaiger gerichtlicher Verfahren tragen müsse.
Die ausführliche Stellungnahme des eco zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines „Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts (UrhR DiskE DSM-RL II)“ steht online zur Verfügung (s.u.).

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V., 31.07.2020
STELLUNGNAHME zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutzeines ZweitenGesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts(UrhR DiskE DSM-RL II)

datensicherheit.de, 25.06.2020
eco: Klares Bekenntnis gegen Upload-Filter gefordert / Umstrittener Art. 17 der EU-Urheberrechtsreform (DSM-RL) wird in deutsches Recht umgesetzt

datensicherheit.de, 21.03.2019
Upload-Filter: Einer pluralistischen Demokratie unwürdig / Dr. Bernhard Rohleder warnt vor „Meinungsfreiheit nur auf Antrag“

datensicherheit.de, 17.02.2019
Upload-Filter: Faires europäisches Urheberrecht wird verspielt / Reform zum EU-Urheberrecht steht kurz vor dem Abschluss



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