Alexander Rabe – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Fri, 01 May 2026 14:26:12 +0000 de hourly 1 eco-Kommentar zu den Eckpunkten des Digitalhaushalts der Bundesregierung https://www.datensicherheit.de/eco-kommentar-eckpunkte-digitalhaushalt-bundesregierung Fri, 01 May 2026 22:52:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54230 Das gegenwärtige Etatplus sei ein wichtiges Signal – für eine echte Trendwende der Digitalpolitik kommt es jetzt jedoch auf Prioritäten, konsequente Umsetzung und spürbare Entlastung in der Wirtschaft an

[datensicherheit.de, 02.05.2026] Im Kontext der aktuellen Haushaltsdebatte ordnet der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. die geplanten Mehrausgaben für die Digitalpolitik ein: Das Etatplus sei ein wichtiges Signal – für eine echte Trendwende komme es jetzt jedoch auf Prioritäten, konsequente Umsetzung und spürbare Entlastung in der Wirtschaft an. Insbesondere mit Blick auf anstehende Haushaltskürzungen, welche auch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) betreffen könnten, müssten die zusätzlichen Mittel zielgerichtet eingesetzt werden. Der BMDS-Etat solle um 12,6 Prozent steigen – für dessen weiteren Aufbau seien 2027 rund 550 Millionen Euro vorgesehen. Zudem bewertet der eco die höheren Investitionen in die Cybersicherheit als „notwendig“.

eco-alexander-rabe

Foto: eco

Alexander Rabe: Deutschland braucht gezielte Investitionen in digitale Infrastrukturen, KI und skalierbare Großprojekte!

Forderung der Wirtschaft nach einer Wirkung entfaltenden Digitalpolitik

Bereits vor der Haushaltsdebatte hat demnach der „eco Digitalpuls“ ein kritisches Stimmungsbild der Branche gezeigt: Mehr als die Hälfte der IT-Entscheider bewerte die Digitalpolitik laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag von eco mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ – rund drei Viertel sähen Bürokratie als größten Bremsfaktor.

  • Auch die erste eco-Zwischenbilanz nach einem Jahr Bundesregierung zu zentralen digitalpolitischen Vorhaben falle gemischt aus – sechs von 22 Projekten erhielten aktuell Grünes Licht, jeweils acht würden mit Gelb und Rot bewertet.

„Der steigende Etat ist richtig – entscheidend ist jetzt, dass die Mittel dort ankommen, wo sie Wachstum und Innovation tatsächlich ermöglichen!“, unterstreicht der eco-Geschäftsführer, Alexander Rabe. Er fordert: „Deutschland braucht gezielte Investitionen in digitale Infrastrukturen, KI und skalierbare Großprojekte. Gleichzeitig müssen wir strukturelle und bürokratische Bremsen endlich lösen.“

Ergebnisse vom „eco Branchenpuls“ unterstreichen digitalpolitischen Handlungsdruck

Aus Sicht des eco bleibt der Etat trotz deutlichem Plus „hinter dem Anspruch zurück“ – auch weil Mittelverschiebungen den tatsächlichen Zuwachs relativierten und ein konsistenter Digitalhaushalt fehle. Vor allem aber zeige sich: Finanzielle Impulse allein griffen zu kurz. Bürokratie, regulatorische Komplexität und hohe Standortkosten bremsten Investitionen weiterhin massiv.

  • Auch die Ergebnisse vom „eco Branchenpuls“ unterstrichen den politischen Handlungsdruck: 74,9 Prozent der IT-Entscheider sähen Bürokratie aktuell als größte Herausforderung, während auch regulatorische Anforderungen, Energiekosten und langwierige Genehmigungsverfahren als zentrale Belastungen genannt würden. Gleichzeitig bewerte nur eine kleine Minderheit die Auswirkungen der aktuellen Digitalpolitik positiv.

„Die Zahlen sind eindeutig: Die Branche erwartet nicht nur zusätzliche Mittel, sondern vor allem bessere Rahmenbedingungen!“, bilanziert Rabe. Sein abschließendes Plädoyer: „Was es jetzt braucht, ist ein klarer Fokus auf Entlastung, schnellere Verfahren und ein regulatorisches Umfeld, das Innovation ermöglicht. Nur dann können Investitionen ihre volle Wirkung entfalten!“

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. / Wir gestalten das Internet.

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Alexander Rabe

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., 2026
eco Digitalpuls Bundesregierung 2026

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT, 21.07.2025
eco Branchenpuls: Ost-West-Gefälle bei KI Nutzung – unklare Rechtslage und Sicherheitsbedenken sind größte Hürden für Unternehmen

datensicherheit.de, 28.04.2026
Schlechte Noten von IT-Entscheidern: Zwischenbilanz zu einem Jahr Schwarz-Rote Digitalpolitik / Trotz erster Fortschritte gebricht es der Digitalpolitik der Bundesregierung weiterhin an Durchschlagskraft – viele Maßnahmen bleiben im Ansatz stecken und entfalten noch nicht die notwendige Wirkung in der Breite

datensicherheit.de, 28.04.2026
BMDS-Zwischenbilanz: Digitalministerium hat nach einem Jahr viel erreicht – und weiterhin noch viel zu tun / Neun Prozent der digitalpolitischen Vorhaben des BMDS wurden abgeschlossen – weitere 53 Prozent laufen, jedes dritte muss noch gestartet werden

]]>
Durchführungsgesetz zum Data Act: 5 eco-Kernforderungen für die Umsetzung https://www.datensicherheit.de/durchfuehrungsgesetz-data-act-5-eco-kernforderungen-umsetzung https://www.datensicherheit.de/durchfuehrungsgesetz-data-act-5-eco-kernforderungen-umsetzung#respond Thu, 02 Oct 2025 23:09:17 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50373 Der eco moniert, dass die Bundesregierung in der langen Übergangsfrist wertvolle Zeit verstreichen ließ und fordert jetzt zu schnellem Handeln auf

[datensicherheit.de, 03.10.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf den seit dem 12. September 2025 endgültig in Kraft getretenen europäischen „Data Act“: Auch Unternehmen in Deutschland müssen dessen Vorgaben umsetzen – doch noch immer fehle es an klaren Verfahrensregeln und einer schlüssigen nationalen Aufsichtsstruktur. In Kürze wolle die Bundesregierung das Durchführungsgesetz zum „Data Act“ im Kabinett beraten. Der eco begrüßt diesen Schritt, warnt aber: „Die Bundesregierung hat in der langen Übergangsfrist wertvolle Zeit verstreichen lassen. Jetzt muss schnell gehandelt werden, um deutschen Unternehmen nicht unnötig Steine in den Weg zu legen!“

eco-alexander-rabe

Foto: eco

Alexander Rabe: Deutschland darf beim „Data Act“ nicht zum Bremsklotz im europäischen Binnenmarkt werden!

eco unterstützt klar strukturierte Aufgabenteilung zwischen BNetzA und BfDI

„Der ,Data Act’ kann ein entscheidender Impuls für Europas Datenwirtschaft sein – aber Deutschland darf diesen Impuls nicht durch Bürokratie und unklare Zuständigkeiten verspielen!“, fordert der eco-Geschäftsführer, Alexander Rabe.

  • Er führt aus: „Wer in Europa Gesetze beschließt, muss auch für eine saubere Umsetzung sorgen. Das bedeutet: Klare Behördenstrukturen, praxisnahe Unterstützung für Unternehmen und Sanktionen mit Augenmaß!“

Der eco betont in diesem Zusammenhang insbesondere die Rolle der Bundesnetzagentur (BNetzA): Im aktuellen Entwurf sei vorgesehen, die BNetzA als zentrale Aufsichtsbehörde für den „Data Act“ zu benennen – mit klar abgegrenzter Zuständigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für Datenschutzfragen.

Der eco hat 5 Kernforderungen für Deutschland formuliert

Der eco begrüßt diese Entscheidung zur Aufgabenteilung „ausdrücklich“, da sie die Grundlage für eine einheitliche Auslegung in Deutschland lege, Rechtssicherheit schaffe und die Datennutzung unterstütze.

Entscheidend sei nun, „dass die BNetzA personell und finanziell ausreichend gestärkt wird“. Nur so könne sie ihre Rolle nicht nur als Kontrollinstanz, sondern auch als aktiver Partner der Wirtschaft erfüllen – mit Leitlinien, Handlungsempfehlungen und einem direkten Draht zur Praxis.

Um eine erfolgreiche Umsetzung sicherzustellen, hat der eco fünf Kernforderungen für Deutschland formuliert:

  1. Verhältnismäßige Aufsicht
    Kohärente Struktur mit der Bundesnetzagentur als zentraler Behörde und klarer Zuständigkeit der BfDI!
  2. Sanktionen mit Augenmaß
    Verhältnismäßige Bußgelder, klare Abgrenzung zur DSGVO und ein Moratorium für KMU und Start-ups zu Beginn!
    Zudem sollten kleinere Verstöße, wie im Entwurf vorgesehen, mit einer Verwarnung geahndet werden, da KMU oft nicht über große Rechtsabteilungen verfügten und sonst abgeschreckt werden könnten, Daten zu nutzen.
  3. Förderung statt nur Kontrolle
    Aufsicht auch als Ansprechpartner und Unterstützer mit praxisnahen Leitlinien!
  4. Europaweite Rechtssicherheit
    Überschneidungen mit DSGVO und DGA adressieren, Leitlinien entwickeln und das geplante Datengesetzbuch als zentrale Lösung nutzen!
  5. Streitbeilegung
    Unabhängige Schlichtungsstellen nach dem Vorbild der „Schlichtungsstelle Telekommunikation“ einrichten!
    Diese fehlten aktuell noch im Entwurf des Umsetzungsgesetzes – aus Sicht von eco wäre eine solche Ergänzung jedoch entscheidend, um eine unabhängige und faire außergerichtliche Konfliktlösung sicherzustellen.

Der eco fordert zügige, praxisorientierte Umsetzung als ein klares Signal an die Unternehmen

„Deutschland darf beim ,Data Act’ nicht zum Bremsklotz im europäischen Binnenmarkt werden“, unterstreicht Rabe .

  • Jetzt komme es darauf an, die verbleibende Zeit für eine zügige, praxisorientierte Umsetzung und für ein klares Signal an die Unternehmen, „dass sie auf Unterstützung statt Rechtsunsicherheit bauen können“, zu nutzen.

Die „eco Kernforderungen zur Durchführung des Data Acts“ stehen online zur Verfügung – auch die „Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz – DA-DG)“ des eco ist auf dessen Website zu finden.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. / Wir gestalten das Internet.

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Alexander Rabe

VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V. eco, 10.09.2025
eco Kernforderungen zur Durchführung des Data Act

VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V. eco, 14.03.2025
STELLUNGNAHME zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz – DA-DG)

datensicherheit.de, 15.09.2025
Data Act: Geltung verschafft Nutzern von IoT-Systemen mehr Rechte / Nutzer sollen gemäß „Data Act“ fortan leichter zwischen genutzten Diensten wechseln können, welche mit Produkten im Kontext des „Internet of Things“ (IoT) zusammenhängen

datensicherheit.de, 14.09.2025
Data Act seit 12. September 2025 endgültig in Kraft – doch viele Fragen bleiben offen / Nach 20 Monaten Übergangsfrist fehlt es in Deutschland weiter an Verfahrensvorgaben und Aufsichtsbehörden zum „Data Act“ der EU

datensicherheit.de, 10.09.2025
Data Act: Geltungsbeginn am 12. September 2025 mit neuen Aufgaben für den HmbBfDI / Verbraucher und Wirtschaftsakteure profitieren von neuen Zugangsansprüchen auf Daten vernetzter Geräte, denn der „Data Act“ ermöglicht es sowohl Benutzern als auch Dritten, Sensordaten anzufordern

datensicherheit.de, 30.05.2025
Data Act – Frank Lange sieht Herausforderungen und Chancen für Unternehmen / „Data Act“ betrifft nahezu alle Branchen und wird weitreichende Veränderungen im Datenmanagement und der IT-Sicherheitsarchitektur nach sich ziehen

datensicherheit.de, 16.03.2025
Data Act: Kritik an geplanter Aufsichtsstruktur für die Durchsetzung / Landesdatenschutzbeauftragten sprechen sich bei der Umsetzung des Data Acts für eine föderale Aufsicht aus

]]>
https://www.datensicherheit.de/durchfuehrungsgesetz-data-act-5-eco-kernforderungen-umsetzung/feed 0
AI Act: eco-Kommentar zum Inkrafttreten – nationale Gesetzgebung muss Vision und Praxis vereinen! https://www.datensicherheit.de/ai-act-eco-kommentar-inkrafttreten-national-gesetzgebung-muss-vision-praxis-vereinbarkeit https://www.datensicherheit.de/ai-act-eco-kommentar-inkrafttreten-national-gesetzgebung-muss-vision-praxis-vereinbarkeit#comments Sun, 02 Feb 2025 23:31:41 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=46088 Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der „AI Act“ Manipulation durch KI, „Social Scoring“ und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit

[datensicherheit.de, 03.02.2025] Laut einer Meldung des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. verbietet ab dem 2. Februar 2025 der „AI Act“ Manipulation durch KI, „Social Scoring“ und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit – „ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz!“ Die EU setze damit ein klares Zeichen für einen auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basierenden einheitlichen Rechtsrahmen. Doch der „AI Act“ müsse praxistauglicher werden, „wenn die Innovationspotenziale von KI für den Wirtschaftsstandort Deutschland und Europa ausgeschöpft werden sollen“, so der eco-Geschäftsführer“ Alexander Rabe, in seinem Kommentar.

eco-alexander-rabe

Foto: eco

Alexander Rabe warnt im Kontext des „AI Act“: Unklare Regelungen und uneinheitliche nationale Umsetzungen schaffen Rechtsunsicherheit und behindern Innovation, besonders für KMU

Unternehmen könnten bei nebulöser Auslegung des „AI Act“ notwendige Investitionen in KI-Technologien aufschieben oder gänzlich aufgeben

„Unklare Regelungen und uneinheitliche nationale Umsetzungen schaffen Rechtsunsicherheit und behindern Innovation, besonders für KMU, die oft nicht über die personellen oder finanziellen Ressourcen verfügen, um sich an komplexe und uneinheitliche Vorschriften anzupassen“, führt Rabe aus. Dies könne dazu führen, dass Unternehmen notwendige Investitionen in KI-Technologien aufschieben oder gänzlich aufgeben würden.

Rabe unterstreicht: „Diese Unsicherheiten müssen rasch behoben werden, damit Deutschland nicht den Anschluss an die wenig regulierten Großmächte China und USA verliert, die mit flexiblen und marktorientierten Ansätzen ihre Führungsrolle bei KI-Investitionen ausbauen!“ Ein zögerliches Handeln erhöhe das Risiko, dass wertvolle Innovationspotenziale ins Ausland abwanderten – und den Wirtschaftsstandort Europa langfristig schwächten.

eco fordert schnelle Standardisierung, klare Definitionen und eine enge Abstimmung zwischen „AI Act“ und bestehenden Regulierungen

KI sei der Schlüssel, um Produktivitätsverluste auszugleichen und Wachstum zu fördern: Laut einer aktuellen Studie des IW könnte KI jährlich bis zu 330 Milliarden Euro zur deutschen Wertschöpfung beitragen. Ein klarer, EU-weit einheitlicher Rechtsrahmen sei deshalb essenziell, um den Wirtschaftsstandort Europa zu stärken und nicht gegenüber den USA ins Hintertreffen zu geraten. Dort förderten nämlich flexible, marktorientierte Regelungen Investitionen, während Europa durch Bürokratie drohe, innovative Potenziale auszubremsen.

„Jetzt braucht es schnelle Standardisierung, klare Definitionen und eine enge Abstimmung zwischen ,AI Act’ und bestehenden Regulierungen, um Doppelarbeit und Unsicherheiten zu vermeiden. Nur so kann Europa seine Ambitionen als führender KI-Standort verwirklichen!“, Rabes abschließendes Plädoyer.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Spillover-Effekte von Rechenzentren: Rückgrat der KI-Revolution in Deutschland
Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft im Auftrag der unter dem Dach des eco gegründeten Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen

datensicherheit.de, 31.07.2024
EU AI Act ab 1. August 2024 in Kraft: TÜV AI.Lab bietet KI-Compliance-Check an / AI Act als Basis eines globalen Leitmarkts für sichere KI „Made in Europe“

datensicherheit.de, 28.05.2024
Schatten-KI und EU AI Act: Unternehmen müssen sich den Herausforderungen zeitnah stellen / Philipp Adamidis nimmt Stellung zu Aspekten der erfolgreichen KI-Transformation

datensicherheit.de, 21.05.2024
Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten über AI Act: eco fordert einheitliche Auslegung / Bereits im März 2024 hat das Europäische Parlament den „AI Act“ verabschiedet

datensicherheit.de, 15.03.2024
EU AI Act: Peter Sandkuijl kommentiert KI-Gesetz aus IT-Security-Sicht / KI-Gesetz soll Kontrollen und Abstufungen für den Einsatz festlegen, um verschiedene Gefahren zu bannen

]]>
https://www.datensicherheit.de/ai-act-eco-kommentar-inkrafttreten-national-gesetzgebung-muss-vision-praxis-vereinbarkeit/feed 1
Digitalministerkonferenz sollte Schnellboot der Digitalisierung in Deutschland sein https://www.datensicherheit.de/digitalministerkonferenz-schnellboot-digitalisierung-deutschland https://www.datensicherheit.de/digitalministerkonferenz-schnellboot-digitalisierung-deutschland#respond Sat, 20 Apr 2024 22:05:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44570 Die Digitalminister der Länder haben digitalpolitische Zusammenarbeit neu institutionalisiert

[datensicherheit.de, 21.04.2024] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. kommentiert die Auftaktsitzung der Digitalministerkonferenz der Länder (DMK) mit der Forderung, dass sich diese „als Schnellboot der Digitalisierung in Deutschland“ verstehen sollte. Beim Treffen der „D16“ – der Digitalminister der Länder – war die digitalpolitische Zusammenarbeit der Länder neu institutionalisiert worden: Mit der jetzt konstituierten DMK wollen die Länder demnach „ihre digitalpolitischen Beschlüsse, Strategien und Bedarfe gemeinsam kommunizieren“.

DMK sollte mehr Konsistenz in digitalpolitischen Entscheidungen schaffen

Anlässlich der ersten Auflage der DMK am 19. April 2024 in Potsdam hatte eco-Geschäftsführer Alexander Rabe betont: „Die Digitalministerkonferenz der Länder kann jetzt den Unterschied machen, wenn es um einen kohärenteren und effizienteren Ansatz der Digitalpolitik auf Landesebene geht. Die Digitalministerkonferenz der Länder muss sich als Schnellboot der Digitalisierung in Deutschland verstehen.“

Der Wunsch des eco als Verband der Internetwirtschaft sei es, dass die neue DMK dazu beiträgt, „mehr Konsistenz in digitalpolitischen Entscheidungen zu schaffen und insbesondere offene Fragestellungen mit Länderhoheit in den Bereichen digitale Bildung, digitale Verwaltung, digitale Identitäten, Breitbandausbau und Datenschutz zu adressieren“.

Diese Themen seien entscheidend für die Zukunftsfähigkeit unserer digitalen Gesellschaft. Rabe stellte klar: „Es ist darum unabdingbar, dass die Zusammenarbeit auf Landes- und Bundesebene in der Digitalpolitik als echte Chance mit allen Fachministerien in den Austausch zu treten wird, um effektive Lösungsansätze in sehr konkreten Fragestellungen zu entwickeln.“

eco empfiehlt Digitalministerkonferenz transparente und partizipative Arbeitsweise

Die DMK müsse transparent und partizipativ arbeiten, um den Dialog zwischen Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zu fördern. Die DMK und alle beteiligten Akteure sollten ihre Chance wahrnehmen und die Gestaltung der digitalen Zukunft unserer Gesellschaft und Wirtschaft aktiv und beschleunigend vorantreiben.

„Wir wünschen uns, dass die Digitalministerkonferenz von Tag 1 an agil und lösungsorientiert arbeitet, um sich adäquat innerhalb des dynamischen Umfelds der Digitalisierung als relevante Player zu positionieren. Nur so lässt sich das Kompetenzgerangel und die Inkonsistenz der letzten Jahre im Bereich Digitalpolitik vermeiden“, so Rabe zum Geleit.

Es brauche neue und eigene Wege, um das Momentum des neu gegründeten Gremiums effektiv zu nutzen. „Die Herausforderungen sind umfangreich, daher wünschen wir allen Beteiligten der Digitalministerkonferenz viel Erfolg und gutes Gelingen“, so Rabe abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 21.04.2024
Digitalministerkonferenz: Digitalverband Bitkom benennt Herausforderungen an die neue Institution / Im digitalen Deutschland herrscht bislang zu oft Kleinstaaterei und Kirchturmpolitik

datensicherheit.de, 20.04.2024
TÜV-Verband: Digitalministerkonferenz wichtiger, aber überfälliger Schritt zur Koordinierung der Digitalisierungsbestrebungen / Digitalisierung der Verwaltung in der Vergangenheit eher stiefmütterlich behandelt

]]>
https://www.datensicherheit.de/digitalministerkonferenz-schnellboot-digitalisierung-deutschland/feed 0
Umstellung auf die Sommerzeit 2023: Internationale Internetverwaltung wacht über richtige Uhrzeit https://www.datensicherheit.de/umstellung-sommerzeit-2023-internationale-internetverwaltung-ueberwachung-richtigkeit-uhrzeit https://www.datensicherheit.de/umstellung-sommerzeit-2023-internationale-internetverwaltung-ueberwachung-richtigkeit-uhrzeit#respond Thu, 23 Mar 2023 18:42:21 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=43064 Experten-Gruppe der ICANN stellt reibungslose Zeitumstellung digitaler Geräte und Anwendungen sicher

[datensicherheit.de, 23.03.2023] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die bevorstehende Umstellung auf die Sommerzeit in der Nacht vom 25. zum 26. März 2023 ein. Demnach stellt eine Experten-Gruppe der internationalen Internetverwaltung ICANN hierzu die reibungslose Zeitumstellung digitaler Geräte und Anwendungen sicher – die „Time Zone Database“ speichert alle Zeitanpassungen weltweit seit 1970.

Umstellung am 26. März 2023 um 2.00 Uhr MEZ auf 3.00 Uhr Sommerzeit

Wenn wir am kommenden Sonntagmorgen um 2.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) auf die Sommerzeit 2023 wechseln, „dann stellen sich die meisten Geräte wie Handy, Fernseher und Laptop wie von Zauberhand selbst eine Stunde vor“. Millionen elektronischer Geräte passten die Zeit an, Flugpläne würden automatisch umgestellt und Kalender neu synchronisiert – „ohne dass wir einen Finger rühren müssen“.

Diese Leistung sei ein Verdienst der Internetwirtschaft, insbesondere der „Time Zone Database“ als Teil der Internet Assigned Numbers Authority (IANA). Diese Institution sei eine der ältesten im Internet überhaupt und eine Abteilung der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers). Diese habe im Internet eine wichtige Verwaltungsrolle inne, nämlich alle Domain-Namen und Nummernsysteme wie die IP-Adressen eindeutig zuzuordnen. „Das schafft die Grundlage für alle Webseitenaufrufe und Verbindungen im Internet.“

Automatisierte Zeitumstellung Ergebnis intensiver und sorgfältiger Vorarbeit einer Gruppe Freiwilliger

Die automatisierte Zeitumstellung sei das Ergebnis intensiver und sorgfältiger Vorarbeit einer Gruppe Freiwilliger, welche in einem von der IANA betriebenen Forum die Zeitzonen koordinierten, die „Time Zone Database“ (tz Database) fütterten, prüften und regelmäßig updateten. Diese Datenbank sei eine maschinell lesbare Beschreibung der Zeitzonen inklusive aller Zeitumstellungen, definiert durch einen umfangreichen Satz mathematischer Regeln und Formeln. Mit dem Internet verbundene Geräte fragten dort für ihren Standort regelmäßig die richtige Uhrzeit ab und stellten sich selbst richtig ein.

Diese Datenbank speichere dabei alle Änderungen inklusive historischer Zeitanpassungen seit 1970. Sie könne die korrekte Uhrzeit für alle Orte der Erde voraussagen und berücksichtige dabei auch Schaltsekunden, also minimale Korrekturen, um Unregelmäßigkeiten in der Erdrotation auszugleichen. Die Expertengruppe verfolge dabei kontinuierlich Berichte über Veränderungen von Zeitzonen und pflege diese in die Datenbank ein. Das gesamte Projekt gehe auf Arthur David Olson zurück, „welcher diese Rolle für viele Jahre innehatte, heute leiten Dr. Paul Eggert und Tim Parenti die Gruppe“.

Beispiel Zeitumstellung zeigt Mehrwert durch Zusammenarbeit vieler Akteure der Internetwirtschaft auf

„Als eco unterstützen wir das Ziel der ICANN, die Offenheit, Dezentralität und Interoperabilität des Internets zu erhalten und weiterzuentwickeln“, betont der eco-Geschäftsführer, Alexander Rabe. Die „Time Zone Database“ zeige beispielhaft, welcher Mehrwert durch die Zusammenarbeit vieler unterschiedlicher Akteure aus Internetwirtschaft, dem Nonprofit-Bereich und Politik, aber auch Privatpersonen entstehen könne und sei ein „Proofpoint“ dafür, dass das Modell einer unabhängig agierenden Multistakeholder-Organisation der Internetverwaltung im Rahmen der ICANN funktioniere.

So wirke eco seit Jahren in der „ISP and Connectivity Provider Constituency“ (ISPCP) der ICANN mit. Der eco-Director „Names & Numbers“, Thomas Rickert, sei als Vertreter der ISPCP Mitglied des „GNSO Council“ (Leitungsgremium der Generic Names Supporting Organization). eco habe sich maßgeblich mit dafür eingesetzt, dass die Freie und Hansestadt Hamburg zum „Nabel der Internetwelt“ wird: Gemeinsam mit der DENIC eG und der Freien und Hansestadt Hamburg richtet eco nach eigenen Angaben vom 21. bis 26. Oktober 2023 als Gastgeber das „ICANN Annual General Meeting ICANN78“ in Hamburg aus und wird ein Begleitprogramm zur Konferenz anbieten.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
6 Months of Building Momentum – Begleitprogramm zum ICANN78

]]>
https://www.datensicherheit.de/umstellung-sommerzeit-2023-internationale-internetverwaltung-ueberwachung-richtigkeit-uhrzeit/feed 0
Upload-Filter: eco-Verband warnt vor Flickenteppich des EU-Urheberrechts https://www.datensicherheit.de/upload-filter-eco-verband-warnung-flickenteppich-eu-urheberrecht https://www.datensicherheit.de/upload-filter-eco-verband-warnung-flickenteppich-eu-urheberrecht#respond Wed, 28 Jul 2021 10:31:34 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40469 Bereits zum Ende dieser Woche müssen deutsche Unternehmen Regelungen zu Upload-Filtern umsetzen

[datensicherheit.de, 28.07.2021] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. weist in einer aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass bereits zum Ende dieser Woche deutsche Unternehmen Regelungen zu Upload-Filtern umsetzen müssten. Auch im Hinblick auf das sogenannte Vertragsverletzungsverfahren, welches die EU-Kommission jüngst gegen 23 Mitgliedstaaten eingeleitet habe, warnt eco-Geschäftsführer Alexander Rabe „vor einem europäischen Flickenteppich“. Denn im schlimmsten Fall drohten bis zu 27 unterschiedliche nationale Regelungen zur Umsetzung der umstrittenen Urheberrechtsreform. Das berge die Gefahr des „Overblockings“ beim Einsatz von Upload-Filtern und bedeute einen Einschnitt für die Meinungs- und Informationsfreiheit.

Ende dieser Woche tritt in Deutschland ein Gesetz zur Umsetzung der Upload-Filter in Kraft

Weil sie die EU-Urheberrechtslinie nicht schnell genug oder nur unzureichend in nationales Recht umgesetzt hätten, habe die Europäische Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 23 Mitgliedstaaten eingeleitet. Zwar sei Deutschland hiervon nicht betroffen. Doch hätten auch hierzulande zahlreiche Unternehmen mit erheblichen Rechtsunsicherheiten zu kämpfen, „solange die umstrittene Urheberrechtsreform nicht in allen EU-Staaten einheitlich umgesetzt wird“. Ende dieser Woche trete in Deutschland ein Gesetz in Kraft, welches die in der EU-Richtlinie geforderten Upload-Filter umsetzen solle.
Der eco kritisiert nach eigenen Angaben „scharf“, dass die Kommission mit der Urheberrechtsreform einen „europäischen Flickenteppich“ einzelner nationaler Gesetzestexte schaffe und den EU-Binnenmarkt dadurch entschieden gefährde. Statt mit den eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren Druck auf einzelne EU-Staaten auszuüben, fordert der eco-Verband demnach „eine koordinierte sowie harmonisierte Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie in Europa“.

Mittels Upload-Filtern sicherstellen, dass hochgeladenen Inhalte keine Urheberrechte verletzen

Rabe kommentiert: „Das Internet kennt keine Ländergrenzen und dieser Tatsache muss jetzt auch endlich die EU-Kommission Rechnung tragen. Selbst wenn in allen EU-Mitgliedstaaten die Urheberrechtsreform in nationales Recht umgesetzt wird, bleibt das Ergebnis weiterhin ein ,Flickenteppich‘ aus nationalen Gesetzestexten.“ Unternehmen aus ganz Europa würden damit in die Rolle von Schiedsrichtern gedrängt und müssten entscheiden, welche Inhalte mutmaßlich illegal sind und herausgefiltert werden müssen. Dies berge die Gefahr des „Overblockings“ beim Einsatz von Upload-Filtern und bedeute gleichzeitig einen potenziell tiefen Einschnitt für die Meinungs- und Informationsfreiheit.
Bereits zum 1. August 2021 müssten deutsche Unternehmen Regelungen zu Upload-Filtern umsetzen: Plattformanbieter, welche das Hochladen von Inhalten seitens ihrer Nutzer erlauben, müssten Lizenzverträge für die Inhalte abschließen, welche auf ihrer Plattform hochgeladen werden können. „Sie müssen zudem mittels Upload-Filtern sicherstellen, dass die hochgeladenen Inhalte keine Urheberrechte verletzen, insofern für diese konkreten Inhalte keine Ausnahmen bestehen – wie bei Zitaten, Kritiken, Rezensionen, Karikaturen, Parodien oder Pastiches – oder Lizenzen vorliegen.“

Rechtsunsicherheit: Noch anstehende EuGH-Entscheidung zur Klage von Polen gegen umstrittene Upload-Filter

eco-Geschäftsführer Rabe erwartet insbesondere für grenzüberschreitende Unternehmen Rechtsunsicherheiten: „Deutsche Unternehmen, die in der gesamten EU tätig sind, können dann im schlimmsten Fall auf bis zu 27 unterschiedliche nationale Umsetzungen der Urheberrechtsrichtlinie stoßen. Zudem ist spätestens nach den Schlussanträgen des Generalanwaltes davon auszugehen, dass einige nationale Regelungen der EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Artikel 17 rechtswidrig sein dürften.“
Eben diese noch anstehende EuGH-Entscheidung zur Klage von Polen gegen die umstrittene Urheberrechtsrichtlinie mache die Eröffnung der Vertragsverletzungsverfahren noch unverständlicher. „Die aktuelle Situation und der Schwebezustand bis zur Entscheidung des EuGH sind für alle Beteiligten unbefriedigend. Die EU-Kommission hat mit der späten Präsentation der entsprechenden Leitlinien, erst am Wochenende vor dem Ende der Umsetzungsfrist der Richtlinie, ihren Teil dazu beigetragen. Die Mitgliedstaaten werden jetzt gerügt und die Unternehmen werden allein gelassen mit einer erheblichen Rechts- und Planungsunsicherheit. Hier muss die EU-Kommission jetzt dringend gegensteuern“, so Rabe abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 19.05.2021
Upload-Filter: eco warnt vor Folgen geplanter Urheberrechtsreform / eco sieht Austausch auf Online-Plattformen bedroht

datensicherheit.de, 04.08.2020
eco fordert, Upload-Filtern klare Absage zu erteilen / eco-Vorstandsvorsitzender warnt – das Internet, so wie wir es heute kennen und nutzen, könnte grundlegend verändert werden

datensicherheit.de, 21.03.2019
Upload-Filter: Einer pluralistischen Demokratie unwürdig / Dr. Bernhard Rohleder warnt vor „Meinungsfreiheit nur auf Antrag“

]]>
https://www.datensicherheit.de/upload-filter-eco-verband-warnung-flickenteppich-eu-urheberrecht/feed 0
Recht auf Vergessen werden: eco begrüßt EuGH-Urteil https://www.datensicherheit.de/recht-auf-vergessen-werden-eco-begruesst-eugh-urteil https://www.datensicherheit.de/recht-auf-vergessen-werden-eco-begruesst-eugh-urteil#respond Tue, 24 Sep 2019 18:08:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34721 Laut Entscheidung vom 24. September 2019 gilt es innerhalb der EU

[datensicherheit.de, 24.09.2019] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. meldet, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 24. September 2019 ein Urteil zu den Rechten von EU-Bürgern auf Löschung von Informationen aus den Ergebnislisten von Suchmaschinenbetreibern verkündet hat. Der EuGH entschied demnach, dass Verweise auf Daten, die nach dem „Recht auf Vergessen werden“ entfernt werden müssen, nur innerhalb geographischer Grenzen zu entfernen sind – außerhalb des mit der EU definierten Gebiets gelten die Regelungen demnach nicht.

„race to the bottom“: Warnung vor weltweiter Durchsetzung eines Löschanspruchs

„Der Schutz personenbezogener Daten ist ein wichtiges Gut, allerdings muss dabei Augenmaß bewahrt werden. Eine weltweite Durchsetzung eines Löschanspruchs von Daten kann schnell zu einem ‚race to the bottom‘ führen“, kommentiert eco-Geschäftsführer Alexander Rabe.

Recht auf Vergessen auf alle in der EU lebenden Personen anzuwenden

Der EuGH habe bestätigt, dass das sogenannte Recht auf Vergessen werden auf alle in der EU lebenden Personen angewendet werden müsse. Mit dieser Entscheidung sei das Recht nochmals konkretisiert worden.

Ggf. nur Inhalte auf EU-Plattformen zu entfernen

In seinem von eco begrüßten Urteil habe der EuGH entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber nur Inhalte auf ihren EU-Plattformen entfernen bzw. Recherchen innerhalb der EU verhindern oder erschweren müssten.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 13.09.2019
eco: Löscherfolge bei kinderpornographischen Web-Inhalten

datensicherheit.de, 09.09.2019
eco kritisiert: Urheberrecht-Richtlinie wird Internet für immer verändern

]]>
https://www.datensicherheit.de/recht-auf-vergessen-werden-eco-begruesst-eugh-urteil/feed 0