Berlin – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sat, 13 Jun 2026 13:42:24 +0000 de hourly 1 Autonome Mobilität: Erste Überprüfung einer Realfahrt in Deutschland unter Level-4-Bedingungen https://www.datensicherheit.de/autonom-mobilitaet-ueberpruefung-realfahrt-deutschland-level-4 Sat, 13 Jun 2026 22:45:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54939 Laut dem TÜV-Verband hat Autonomes Fahren einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg in den Regelbetrieb erreicht

[datensicherheit.de, 14.06.2026] Der TÜV-Verband meldet, dass erstmals eine Prüfmethodik für Autonome Fahrzeuge unter realen Verkehrsbedingungen erprobt worden ist: Demnach absolvierte das Forschungsfahrzeug „EDGAR“ der Technischen Universität München (TUM) eine Fahrt durch Berlin sicher und zuverlässig. Der TÜV-Verband-Präsident, Dr. Dirk Stenkamp, und Berlins Verkehrssenatorin, Ute Bonde, sehen in diese Überprüfung einer Realfahrt einen wichtigen Meilenstein.

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Abbildung: © TÜV-Verband

Auf der „TÜV MobiCon 2026“ wurde über die erste Realfahrt im Level-4-Kontext berichtet

Erstmals neue Prüfmethodik für Autonome Fahrzeuge getestet

„Autonomes Fahren erreicht einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg in den Regelbetrieb: Erstmals absolvierte ein Fahrzeug eine Prüfungsfahrt unter Level-4-Bedingungen im Berliner Stadtverkehr“, so der TÜV-Verband in seiner Meldung.

Die Ergebnisse der sogenannten Realfahrt stellten Stenkamp und Bonde am 11. Juni 2026 im Rahmen der Mobilitätskonferenz „TÜV MobiCon“ vor.

Autonomes Fahren auch im komplexen Stadtverkehr technisch möglich

„Die Berliner Realfahrt zeigt, dass Autonomes Fahren auch im komplexen Stadtverkehr technisch möglich ist“, kommentiert Stenkamp. Gleichzeitig werde deutlich: Sicherheit Autonomer Mobilität entscheidet sich nicht allein an der Fahrzeugtechnik, sondern daran, wie zuverlässig ein Fahrzeug seine Umgebung erkennt, Verkehrssituationen interpretiert und auf unterschiedliche Straßen- und Verkehrsbedingungen reagiert. Genau das können solche Realfahrten überprüfen.“

  • „Deutschland hat in den vergangenen Jahren eine bemerkenswerte Weichenstellung vorgenommen“, so Bonde und führt weiter aus: „Mit dem Gesetz zum Autonomen Fahren haben wir als eines der ersten Länder weltweit einen rechtlichen Rahmen für Fahrzeuge der Automatisierungsstufe 4 geschaffen. Fahrzeuge, die innerhalb definierter Betriebsbereiche vollständig ohne menschliche Steuerung fahren können, sind kein Zukunftsszenario mehr. Sie sind Realität, die wir heute regulieren.“

Das Pilotprojekt „EDGAR“ – der Rahmen für diese Konferenz – sei ein lebendiger Beweis dafür: „Hier wird erprobt, wie eine Betriebsbereichsgenehmigung für Autonome Fahrzeuge im realen Verkehr erlangt werden kann. Das benötigen wir, um in die dringend erforderliche Skalierung gehen zu können.“

Autonome Fahrzeuge müssen auch Besonderheiten ihres jeweiligen Einsatzgebiets erfassen

Die Genehmigung von Level-4-Fahrzeugen erfolgt in Deutschland in zwei Schritten: Zunächst wird das Fahrzeug technisch geprüft und typgenehmigt. Anschließend muss der konkrete Betriebsbereich behördlich genehmigt werden.

  • Hierzu bewerten unabhängige Sachverständige unter anderem im Rahmen von Realfahrten, wie das Fahrzeug komplexe Fahraufgaben bewältigt und auf reale Verkehrssituationen reagiert. „Autonome Fahrzeuge müssen nicht nur Verkehrsregeln beherrschen, sondern auch die Besonderheiten ihres jeweiligen Einsatzgebiets verstehen“, so Stenkamp.

Er erläutert: „Ampelschaltungen, Lichtsignale oder Verkehrsführungen können von Stadt zu Stadt variieren. Systeme müssen deshalb für ihren konkreten Einsatzbereich geprüft und bewertet werden.“ Realfahrten schafften somit die Grundlage für einen sicheren Level-4-Regelbetrieb und lieferten wichtige Erkenntnisse für die Weiterentwicklung Autonomer Systeme.

Grundlage für Weiterentwicklung objektiver und harmonisierter Bewertungskriterien für Autonome Fahrzeuge

Diese Berliner Realfahrt sei die erste Prüfungsfahrt eines Fahrzeugs unter Level-4-Bedingungen in Deutschland gewesen. Sie habe nicht der Zulassung des Forschungsfahrzeugs „EDGAR“ gedient, sondern der Erprobung und Weiterentwicklung einer unabhängigen Prüfmethodik für Autonome Mobilität.

  • Das Fahrzeug habe die Strecke durch Berlin dreimal absolviert. Drei TÜV-Prüferteams hätten diese Fahrten begleitet und das Fahrverhalten unabhängig voneinander auf Grundlage einer neu entwickelten Methodik bewertet. Die dabei betrachteten Fahraufgaben basierten auf dem im „Verkehrsblatt“ veröffentlichten Begutachtungsleitfaden.

Die vorläufigen Ergebnisse fielen positiv aus: Die Realfahrt habe die Praxistauglichkeit des entwickelten Prüfkonzepts bestätigt. Die eingesetzte Messtechnik habe sich als praxiserprobt und mit vertretbarem Aufwand in Prüfungen integrierbar erwiesen. Die gewonnenen Erkenntnisse bildeten nun eine Grundlage für die Weiterentwicklung objektiver und harmonisierter Bewertungskriterien für Autonome Fahrzeuge.

Autonomes Fahren auf Basis klarer Regeln für KI und Fahrzeugdaten

Damit sei ein wichtiger Baustein für den sicheren Markthochlauf Autonomer Fahrzeuge geschaffen worden. Das Forschungsfahrzeug „EDGAR“ habe den Berliner Stadtverkehr innerhalb des geprüften Betriebsbereichs dabei sicher und zuverlässig bewältigt. Für eine reguläre Level-4-Betriebsgenehmigung fehlten dem Fahrzeug jedoch zentrale Voraussetzungen, insbesondere eine Technische Aufsicht, welche das Fahrzeug überwachen und im Bedarfsfall eingreifen könne.

  • Die Erkenntnisse der Realfahrt zeigten zugleich, dass die sichere Einführung Autonomer Mobilität nicht allein eine technische Herausforderung sei. Notwendig seien auch klare regulatorische Rahmenbedingungen für Prüfung, Überwachung und Genehmigung Autonomer Systeme.

Voraussetzung für die unabhängige Prüfung Autonomer Fahrzeuge sei ein umfassender Zugang zu sicherheitsrelevanten Fahrzeugdaten. Prüfstellen und Behörden müssten diskriminierungsfreien Zugriff auf die Daten Autonomer Fahrzeuge erhalten, um Systeme wirksam bewerten, überwachen und im Betrieb kontrollieren zu können. Der TÜV-Verband fordert deshalb „standardisierte und interoperable Schnittstellen“ sowie „verbindliche europäische Regelungen“.

Europaweit harmonisierter Rechtsrahmen für Autonome Fahrzeuge und lernende KI-Systeme im Fokus

Darüber hinaus setze sich der TÜV-Verband für einen europaweit harmonisierten Rechtsrahmen für Autonome Fahrzeuge und lernende Systeme Künstlicher Intelligenz (KI) ein. KI in sicherheitsrelevanten Systemen müsse verpflichtend geprüft und zertifiziert werden – sowohl im Rahmen der Typgenehmigung als auch während des laufenden Fahrzeugbetriebs.

  • Ergänzend fordert der TÜV-Verband die Einführung einer „digitalen Fahrzeugakte“, um darin Softwarestände, sicherheitsrelevante Updates und Prüfdaten über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs zu dokumentieren.

„Deutschland hat das Know-how, die Forschungskompetenz und den regulatorischen Rahmen, um beim Autonomen Fahren international eine führende Rolle einzunehmen“, so Stenkamps vorläufiges Fazit. Jetzt liege es an Herstellern und Haltern, die nächsten Schritte zu gehen, Fahrzeuge für den Regelbetrieb anzumelden und Autonomes Fahren in die Praxis zu bringen. Gerade weil Autonome Fahrzeugtechnologien international entwickelt und skaliert würden, brauche Europa eigene Prüfkompetenz, transparente Datenzugänge und einheitliche Anforderungen an KI, Updates und Betriebssicherheit.

Weitere Informationen zum Thema:

TÜV VERBAND
Über uns

TÜVNORDGROUP
Die Leitung der TÜV NORD GROUP / Vorstand: Dr. Dirk Stenkamp – Vorsitz

TÜV VERBAND
MobiCon 2026 / 10./11. Juni 2026 | Berlin

BERLIN, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt / Senatorin Ute Bonde

TUM, Lehrstuhl für Fahrzeugtechnik (FTM)
EDGAR – Excellent Driving Garching / Ansprechpartner: Nijinshan Karunainayagam, Niklas Krauß

Bundesministerium für Verkehr
Historischer Berliner Dienstsitz

radialsystem
Über uns

ZF Produkte für PKW, Jan Wienrich, 29.04.2022
Automatisiertes Fahren: Stufen zum selbstfahrenden Fahrzeug / Wie nah sind wir der Vision vom autonomen Fahren? Und was meint der Begriff genau? Experten teilen den Automatisierungsgrad von Fahrzeugen und Fahrfunktionen in sechs Stufen ein.

Verkehrsblatt – Verlag
Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland

datensicherheit.de, 07.09.2025
Autonomes Fahren Made in Germany – Deutschland könnte Vorreiter bei hochautomatisierten Fahrzeugen werden / TÜV Rheinland sieht deutsche Automobilindustrie insbesondere bei Sicherheit und Zuverlässigkeit Autonomer Fahrzeuge in aussichtsreicher Startposition

datensicherheit.de, 04.07.2025
Wahrnehmung von Außengeräuschen: Fraunhofer-Institut schickte The Hearing Car auf Erprobungsfahrt / Das Fraunhofer IDMT-HSA forscht mit dem „hörenden Auto“ im Projekt „KI4BoardNet“ an der Integration akustischer Sensorik

datensicherheit.de, 15.06.2022
Autonome Fahrzeuge: Höhere Sicherheit von der KI als von menschlichen Fahrern gefordert / Der TÜV-Verband e.V. zu seiner Verbraucherstudie 2021 über Sicherheit und KI

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Digitale Souveränität: Europa erneuert seine Cloud-Infrastruktur für 180 Millionen Euro https://www.datensicherheit.de/digitale-souveraenitaet-europa-erneuerung-cloud-infrastruktur https://www.datensicherheit.de/digitale-souveraenitaet-europa-erneuerung-cloud-infrastruktur#respond Sat, 23 May 2026 22:48:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54619 Die „GITEX AI EUROPE 2026“ in Berlin soll führende Unternehmen zusammenbringen, welche Europas „Cloud“- und KI-Zukunft gestalten – darunter IONOS und Trend Micro mit praxisreifen Lösungen für die Anforderungen des Marktes

[datensicherheit.de, 24.05.2026] Europas „Cloud“-Architektur soll im Kontext Digitaler Souveränität von Grund auf umgebaut werden. Doch zentrale Fragen bleiben indes offen: „Wo liegen die Daten, und wer kontrolliert die Infrastruktur?“ Die „GITEX AI EUROPE 2026“ in Berlin soll führende Unternehmen zusammenbringen, welche Europas „Cloud“- und KI-Zukunft gestalten – darunter IONOS und Trend Micro mit praxisreifen Lösungen für die Anforderungen des Marktes.

„Cloud“-Architekten, IT-Sicherheitsverantwortliche und Technologieeinkäufer kommen bei der diesjährigen „GITEX AI EUROPE“ in Berlin zusammen

Die Europäische Kommission prognostiziert, dass bis 2028 rund 91 Prozent aller Unternehmens-„Workloads“ in die „Cloud“ migriert sein werden – offensichtlich ein klares Zeichen, dass Europa bereit ist, diese Transformation im großen Maßstab umzusetzen.

  • Die eigentliche Frage lautet dabei nicht, ob Unternehmen migrieren sollen, sondern wie sie dabei digitale Autonomie aufbauen und zu welchen Bedingungen.

Genau diese Herausforderung soll nun „Cloud“-Architekten, IT-Sicherheitsverantwortliche und Technologieeinkäufer bei der diesjährigen „GITEX AI EUROPE“ in Berlin zusammenbringen.

Bei der „Cloud“ ist die Eigentümerschaft entscheidend – nicht der Server-Standort

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: „Wer Daten auf einem Server in Europa speichert, ist automatisch durch europäisches Recht geschützt…“ Laut Dr. Andreas Nauerz, „Chief Product Officer“ bei IONOS – einem der größten europäischen „Cloud“- und Hosting-Anbieter – hängt „Cloud“-Souveränität nicht allein vom physischen Standort eines Rechenzentrums ab: „Maßgeblich ist vielmehr, wo das Unternehmen seinen Hauptsitz hat.”

  • Globale Anbieter könnten also Rechenzentren in Europa betreiben und dennoch den Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes unterliegen – ein Konflikt mit der DSGVO, den keine vertragliche Regelung auflösen könne. „Souveränität geht über DSGVO-Konformität hinaus: Sie erfordert technologische Kontrolle über den ,Cloud-Stack’, offene Standards und echte Interoperabilität“, unterstreicht Nauerz.

Am stärksten betroffen seien regulierte Branchen: Finanzdienstleister, die dem „Digital Operational Resilience Act“ (DORA) unterliegen, sowie Unternehmen im Gesundheitswesen und Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), welche der NIS-2-Richtlinie („Network and Information Security“) unterliegen – vor allem in Bereichen, in denen sensibles Geistiges Eigentum oder staatsnahe „Workloads“ verarbeitet werden.

„Cloud“ in Wechselwirkung mit KI

IONOS wird demnach auf der „GITEX AI EUROPE 2026“ souveräne „Cloud“-Infrastruktur- und KI-Lösungen auf rein europäischer Basis vorstellen – konzipiert für Skalierbarkeit, Datensicherheit und vollständige Datenkontrolle.

  • Die Debatte um „Cloud“-Souveränität gewinne eine neue Dimension, sobald Künstliche Intelligenz (KI) ins Spiel komme. Im Mittelpunkt stehe längst nicht mehr nur die Frage, „wo Daten gespeichert werden, sondern auch, wo Modelle trainiert und wo Inferenz stattfindet“.

„Wenn sich KI-Inferenz auf nicht-europäischer Infrastruktur etabliert, bevor souveräne Rechenkapazitäten in ausreichendem Maßstab aufgebaut sind, geraten die KI-Strategien von Unternehmen in rechtliche Abhängigkeiten außerhalb Europas – und zwar unabhängig davon, wo die Daten liegen. Dieses Zeitfenster schließt sich schneller, als die meisten ,Cloud’-Roadmaps einkalkulieren.“

Komplexität als neue Angriffsfläche – hybride „Cloud“-Architekturen sehr gefragt

Unternehmen, die souveräne Infrastruktur von Beginn an in ihre KI-Strategie integrieren, statt sie im Nachhinein einzubauen, seien klar im Vorteil, wenn KI zum Kern ihres Geschäfts wird. Diese Abfolge stehe im Mittelpunkt der Produktpräsentationen auf der „GITEX AI EUROPE 2026“.

  • Richard Werner, „Cybersecurity Platform Lead Europe“ bei „TrendAI“ (einem Geschäftsbereich von Trend Micro), ergänzt eine weitere Perspektive: Aus rein technischer Sicht verändere die Rechtsordnung des „Cloud“-Anbieters die Natur von Cyberrisiken nicht grundlegend.

Während die Souveränitätsdebatte weiter an Fahrt gewinne, hätten sich viele Unternehmen für hybride „Cloud“-Architekturen entschieden, bei denen „Workloads“ auf mehrere Anbieter verteilt würden. Dies sei ein nachvollziehbarer Schritt – und zugleich jener Bereich, in dem laut Werner die häufigsten und folgenreichsten Sicherheitslücken entstehen.

Hybride „Cloud“-Ansätze weiten Sicherheitslücken aus

Werner führt aus: „Hybride ,Cloud’-Ansätze erhalten die Flexibilität, doch die damit verbundene Komplexität erzeugt häufig die häufigsten Sicherheitslücken – inkonsistentes Identitäts- und Zugriffsmanagement, Fehlkonfigurationen sowie fragmentierte Monitoring- und Incident-Response-Prozesse.“

  • Auf der „GITEX AI EUROPE 2026“ werde Trend Micro seine KI-gestützte Cybersicherheitsplattform „TrendAI Vision One“ präsentieren: Eine konsolidierte Lösung, die „Cyber Risk Exposure Management“, „Security Operations“ und mehrstufigen Schutz in einer einzigen Plattform zusammenführen soll.

Sie lasse sich an unterschiedliche „Compliance“- und regulatorische Anforderungen anpassen. Die flexible Bereitstellung für „Public-Cloud“-, „Sovereign-Cloud“- und „Air-Gapped“-Umgebungen sei gezielt auf die von europäischen Unternehmen heute betriebenen heterogenen Infrastrukturen zugeschnitten.

Weitere Informationen zum Thema:

GITEX AI EUROPE Berlin 2026
A BOLDER DIGITAL EUROPE IS OPEN. CHOOSE EUROPE.

datensicherheit.de, 24.05.2026
GITEX AI EUROPE: Vom 30. Juni bis 1. Juli 2026 in zweiter Auflage in Berlin / Die „GITEX AI EUROPE 2026“ führt mehr als 800 Unternehmen und Start-ups, 500 Investoren sowie 120 Referenten aus über 100 Ländern zusammen

datensicherheit.de, 21.05.2025
GITEX EUROPE 2025: Europas größte Technik-Messe in Berlin gestartet / „GITEX“ als Forum für Spitzenpolitiker und Tech-Vordenker zur Diskussion der digitalen Zukunft Europas

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GITEX AI EUROPE: Vom 30. Juni bis 1. Juli 2026 in zweiter Auflage in Berlin https://www.datensicherheit.de/gitex-ai-europe-30-juni-1-juli-2026-zweiter-auflage-berlin Sat, 23 May 2026 22:47:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54618 Die „GITEX AI EUROPE 2026“ führt mehr als 800 Unternehmen und Start-ups, 500 Investoren sowie 120 Referenten aus über 100 Ländern zusammen

[datensicherheit.de, 24.05.2026] Vom 30. Juni bis 1. Juli 2026 wird nach Angaben der Veranstalter auf dem Gelände der Messe Berlin die „GITEX AI EUROPE“ in zweiter Auflage stattfinden – angelegt als „Europas branchenübergreifendes Technologieevent und Plattform für die Digitalwirtschaft“. Der Veranstalter, inD, ist globaler Organisator der „GITEX“, demnach der „weltgrößten Technologie- und KI-Messe“. Die Veranstaltung soll mehr als 800 Unternehmen und Start-ups, 500 Investoren sowie 120 Referenten aus über 100 Ländern zusammenbringen. Das Themenspektrum reicht von Künstlicher Intelligenz (KI) über Quantencomputing und „Cloud“-Infrastruktur, Cybersicherheit bis hin zu Nachhaltigkeitstechnologien. Unterstützt wird diese Veranstaltung von der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie.

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Foto: Dirk Pinnow

Die „GITEX AI EUROPE“ mit ihrer zweiten Ausgabe nach dem erfolgreichen Auftakt 2025 soll ihre Rolle als globale Plattform für Europas Digitalwirtschaft vertiefen

„Digital Sovereignty“ als Leitthema der diesjährigen Auflage der „GITEX“ in Berlin

Als Sprecher wurden folgende Persönlichkeiten bestätigt:

  • Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung der Bundesrepublik Deutschland
  • Stefan B. Wintels, Vorstandsvorsitzender der KfW Bankengruppe
  • Benjamin Merle, „Chief Product Officer“ bei Enpal
  • Ryan Foutty, „Vice President Business“ bei Perplexity
  • Dr. Jarek Kutylowski, Founder & CEO von DeepL

Mit „North Star Europe“ – der europäischen Ausgabe des weltweit größten Start-up- und Investorenevents – sowie eigenen Bereichen für „Unicorns“, „Scale-ups“ und KMU soll die „GITEX AI EUROPE“ gezielt das europäische „Innovationsökosystem“ stärken.

„Digital Sovereignty“ ist das Leitthema der diesjährigen Auflage. Für Europa gehe es beim Thema Digitale Souveränität um nicht weniger als die Kontrolle über die eigene digitale Infrastruktur: Rund 91 Prozent aller Unternehmens-„Workloads“ sollten bis 2028 in die „Cloud“ migriert sein – doch globale Anbieter könnten Rechenzentren in Europa betreiben und gleichzeitig dem Recht ihres Herkunftslandes unterliegen.

  • Souveränität entstehe deshalb nicht durch den Server-Standort allein, sondern durch Eigentümerschaft, offene Standards und technologische Kontrolle über den gesamten „Cloud“- und „KI-Stack“.

werpunkt der „GITEX AI EUROPE 2026“: Souveränität als Infrastrukturfrage

Europa hat das Thema Digitale Souveränität jahrelang in politischen Debatten, „Whitepapers“ und Strategiepapieren behandelt. Was sich jetzt verändert, ist offensichtlich der kommerzielle Handlungsdruck.

  • Der im April 2026 bekanntgegebene Zuschlag für eine europäische „Sovereign Cloud“-Ausschreibung im Volumen von 180 Millionen Euro treibt den Wandel spürbar voran. „Sovereign Control“ wird sich vom theoretischen Prinzip zur konkreten Beschaffungsentscheidung entwickeln.

Unterstützt von der deutschen Bundesregierung, dem Europäischen Innovationsrat und der institutionellen Infrastruktur Berlins findet die „GITEX AI EUROPE 2026“ zu einem Zeitpunkt statt, an dem grundlegende Weichenstellungen für die digitale Selbstbestimmung Europas getroffen werden müssen – mit Folgen, die weit über das aktuelle Geschäftsjahr hinausreichen werden.

Weitere Informationen zum Thema:

GITEX AI EUROPE Berlin 2026
A BOLDER DIGITAL EUROPE IS OPEN. CHOOSE EUROPE.

datensicherheit.de, 24.05.2026
Digitale Souveränität: Europa erneuert seine Cloud-Infrastruktur für 180 Millionen Euro / Die „GITEX AI EUROPE 2026“ in Berlin soll führende Unternehmen zusammenbringen, welche Europas „Cloud“- und KI-Zukunft gestalten – darunter IONOS und Trend Micro mit praxisreifen Lösungen für die Anforderungen des Marktes

datensicherheit.de, 21.05.2025
GITEX EUROPE 2025: Europas größte Technik-Messe in Berlin gestartet / „GITEX“ als Forum für Spitzenpolitiker und Tech-Vordenker zur Diskussion der digitalen Zukunft Europas

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DSGVO-Verstoß der BVG: Berliner Datenschutzbeauftragte verwarnt Berliner Verkehrsbetriebe https://www.datensicherheit.de/dsgvo-verstoss-bvg-blnbdi-verwarnung-berlin-verkehrsbetriebe Tue, 05 May 2026 22:03:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54308 Die BVG hatte die Löschung von Daten bei einem Dienstleister nicht kontrolliert und einen anschließenden Datenschutzvorfall erst deutlich verspätet gemeldet

[datensicherheit.de, 06.05.2026] Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat nach eigenen Angaben gegen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) eine Verwarnung „wegen des mangelhaften Umgangs mit einem Datenschutzvorfall verhängt. Die BVG hatte demnach die Löschung von Daten bei einem Dienstleister nicht kontrolliert und einen anschließenden Datenschutzvorfall erst deutlich verspätet gemeldet.

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© Annette Koroll

Meike Kamp kommentiert: Schnelles Handeln ist bei Datenschutzvorfällen Pflicht und dient dem Schutz der Betroffenen!

BVG hatte Kontrollpflichten gemäß DSGVO gegenüber Dienstleister nicht ausreichend ausgeübt

Am 17. April 2025 habe ein von der BVG beauftragter Dienstleister die BVG erstmals über einen erfolgreichen Angriff auf dessen IT-Systeme informiert. Der Dienstleister habe im Januar 2025 als sogenannter Auftragsverarbeiter der BVG Briefe und E-Mails verschickt und dafür rund 180.000 Datensätze von BVG-Kunden verarbeitet.

  • Betroffen gewesen seien Namen, Anschriften, Vertrags- und Kundennummern sowie teilweise E-Mail-Adressen. Bankdaten und Passwörter indes seien laut BVG nicht betroffen gewesen. Am 30. April 2025 habe die BVG diesen Vorfall der BlnBDI gemeldet und anschließend alle betroffenen Kunden schriftlich per Brief benachrichtigt.

Die Prüfung der BlnBDI habe ergeben, dass die BVG ihre Kontrollpflichten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegenüber dem Dienstleister nicht ausreichend ausgeübt habe. Zum Zeitpunkt des Angriffs hätten die Daten der BVG-Kunden nicht mehr vom Dienstleister gespeichert werden dürfen, da der Auftrag abgeschlossen gewesen sei.

Nach dem ersten Hinweis des Dienstleisters hätte die BVG unverzüglich Untersuchungen einleiten müssen

Die BVG habe nicht kontrolliert, dass der Dienstleister die Daten tatsächlich gelöscht hat, sondern sich allein auf die vertraglich vereinbarte Löschung verlassen. „Damit hat die BVG gegen Artikel 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 lit. c, e und f i. V. m. Art. 32 Abs. 1 Hs. 1 (DSGVO) verstoßen.“

  • Zudem habe die BVG aufgrund mangelnder organisatorischer Maßnahmen gegen ihre Pflicht zur unverzüglichen Meldung von Datenschutzvorfällen nach Artikel 33 DSGVO verstoßen.

Bereits nach dem ersten Hinweis des Dienstleisters am 17. April 2025 hätte die BVG unverzüglich Untersuchungen einleiten müssen. Diese seien aus mehreren Gründen nur verzögert erfolgt.

Formelle BVG-Meldung an die BlnBDI überschritt gesetzlich vorgeschriebene 72‑Stunden‑Frist

Spätestens am 25. April 2025 hätten ausreichende Anhaltspunkte für einen meldepflichtigen Vorfall bestanden; die formelle Meldung an die BlnBDI sei jedoch erst am 30. April 2025 erfolgt und habe damit die gesetzlich vorgeschriebene 72‑Stunden‑Frist überschritten. Die BVG habe außerdem gegen Artikel 28 Abs. 3 Satz 2 lit. f DSGVO verstoßen, indem sie kein konkretes Verfahren für den Umgang mit Datenschutzvorfällen im Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Dienstleister festgelegt habe.

  • Die BlnBDI, Meike Kamp, kommentiert: „Schnelles Handeln ist bei Datenschutzvorfällen Pflicht und dient dem Schutz der Betroffenen! Wenn Unternehmen Datenverarbeitungen im Wege der Auftragsverarbeitung auslagern, darf dies nicht dazu führen, dass Untersuchungen oder Meldeprozesse verzögert werden.“

Dieser Fall mache auch deutlich, welches Risiko von unnötig lange gespeicherten Daten ausgehe: Hätte die BVG die Löschung der Daten konsequent kontrolliert, wären diese nicht von dem Datenschutzvorfall betroffen gewesen. „Mittlerweile hat die BVG Maßnahmen angekündigt, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern“, so Kamp abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Über uns: Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit / Am 6. Oktober 2022 wurde Meike Kamp zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Seit ihrer Ernennung am 15. November 2022 leitet sie die Behörde.

WIKIPEDIA
Berliner Verkehrsbetriebe

BVG, 22.05.2025
Datenschutzvorfall bei einem Dienstleister der BVG: Information über eine mögliche Verletzung des Schutzes von personenbezogenen Daten nach Art. 34 DSGVO 

datensicherheit.de, 19.05.2025
DSGVO: Verlässlicher Datenschutz schafft Vertrauen und stärkt die Wirtschaft / Stellungnahme vom Verbraucherzentrale Bundesverband zum Vorschlag der EU-Kommission zu DSGVO-Ausnahmen für KMU

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Berliner KI-Forschung: BIFOLD Day 2026 im neuen Zuhause https://www.datensicherheit.de/berlin-ki-forschung-bifold-day-2026-neuer-standort Tue, 05 May 2026 12:12:07 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54307 Der neue Standort wird am 6. Mai 2026 von der Berliner Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, der TUB-Präsidentin und BIFOLD-CO-Direktor Professor Müller offiziell eröffnet

[datensicherheit.de, 05.05.2026] Laut einer Mitteilung der Technischen Universität Berlin (TUB) ist der diesjährige „BIFOLD Day“ einem besonderen Ereignis gewidmet: Demnach konnten im Februar 2026 alle BIFOLD-Wissenschaftler ihre Arbeit in dem neuen Standort in der Franklinstraße 28/29 in Berlin-Charlottenburg aufnehmen. Dieser neue Standort soll nun am 6. Mai 2026 von der Berliner Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, der Präsidentin der TUB, Prof. Dr. Fatma Deniz, und dem BIFOLD-CO-Direktor, Prof. Dr. Klaus-Robert Müller, offiziell eröffnet werden.

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Foto: © Christian Kielmann / TU Berlin

Die neue TUB-Präsidentin, Prof. Dr. Fatma Deniz, kommt zum „BIFOLD Day 2026“

BIFOLD-Nachwuchswissenschaftler stellen Forschung vor

Erwartet werden neben zahlreichen Wissenschaftlern auch Forscher aus Partner-Institutionen, politische Entscheidungsträger sowie Vertreter aus Startups und Industrie – rund 200 Gäste hätten sich angesagt, um ein weiteres Jahr innovative Grundlagenforschung und Transfer in den Bereichen Künstliche Intelligenz (KI), Maschinelles Lernen (ML) und „Data Science“ zu feiern.

  • In parallelen Kurzvorträgen und auf diversen Postern stellten BIFOLD-Nachwuchswissenschaftler ihre aktuellste Forschung in allgemeinverständlicher Form vor.

BIFOLD-Forschungsergebnisse zu hilfreichen KI-Anwendungen

Präsentiert würden unter anderem Forschungsergebnisse, „die zeigen wie KI die Wettervorhersagen beeinflussen kann, welchen Nutzen der Einsatz von KI auf der Intensivstation bringt oder wie man als Laie – mithilfe von KI – Satellitenbilder auswerten kann“.

  • Daneben fasse ein digitaler Rückblick die Höhepunkte des Forschungsjahres 2025 zusammen. BIFOLDs Co-Direktor Professor Müller werde einen Ausblick auf die wissenschaftlichen Ziele und laufenden Projekte des Instituts geben.

Weitere Informationen zum Thema:

BIFOLD
BIFOLD Institute / About BIFOLD: Cross-linking Machine Learning and Big Data Management

datensicherheit.de, 29.01.2026
ERC Proof of Concept Grants für TU Berlin: Satellitendaten für jeden und resiliente Kommunikationsnetze / Prof. Dr. Begüm Demir, BIFOLD-Forschungsgruppenleiterin sowie Prof. Dr. Stefan Schmid, Fachgebietsleiter „Internet Architecture and Management“, beide an der TU Berlin, haben jeweils einen der „Proof of Concept Grants“ des European Research Council gewonnen

datensicherheit.de, 05.12.2025
Technische Universität Berlin: Informatikerin zur neuen TUB-Präsidentin gewählt / Prof. Dr. Fatma Deniz – bisher „Vizepräsidentin für Digitalisierung und Nachhaltigkeit“ der TUB – tritt ihr Amt am 1. April 2026 an

datensicherheit.de, 02.11.2022
Maschinelles Lernen: Subtile Fallstricke für die Cyber-Sicherheitsforschung / Probleme bei der Anwendung von ML-Methoden in der Cyber-Sicherheit durch Notwendigkeit im feindlichen Kontext zu arbeiten noch verschärft

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Ransomware-Attacken: Versicherungs- und Rechtsfragen in Zeiten zunehmender Cyberangriffe https://www.datensicherheit.de/ransomware-attacken-versicherung-rechtsfragen-zunahme-cyberangriffe Sun, 19 Apr 2026 22:34:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54020 Web-Seminar zur neuen Qualität von Bedrohungen durch Cyberangriffe im Kontext der Wechselwirkungen zwischen angespannter geopolitischer Lage und vermehrtem KI-Einsatz am 22. April 2026

[datensicherheit.de, 20.04.2026] Das IT-Sicherheitsnetzwerk Berlin-Brandenburg, vertreten durch den it’s.BB e.V., lädt zu seinem nächsten „Awareness-Webinar“ mit dem Titel „Haben Sie genügend Kryptogeld? Falls der Ransom Ware Angriff kommt“ ein. Diese Veranstaltung wird wieder in Zusammenarbeit mit der IHK Berlin organisiert und ist der neuen Qualität von Bedrohungen durch Cyberangriffe im Kontext der Wechselwirkungen zwischen angespannter geopolitischer Lage und vermehrtem Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) gewidmet.

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Abbildung: it’s.BB e.V.

it’s.BB-Einladung zum „Awareness-Webinar“ am 2. April 2026

Unternehmen mit großen Herausforderungen angesichts der Zunahme von Cyberangriffen konfrontiert

Die aktuelle geopolitische Lage führt offenkundig zu einer spürbaren Zunahme von Cyberangriffen. Zudem senkt gleichzeitig der KI-Einsatz auch noch die Einstiegshürden für Cyberkriminelle erheblich und steigert die Effizienz professioneller Angreifer, wodurch eine neue Qualität der Bedrohung entsteht, die Unternehmen vor große Herausforderungen stellt.

  • Im Web-Seminar soll unter anderem der Frage nachgegangen werden, ob und in welchem Umfang Versicherungen im Ernstfall helfen könnten, welche Policen für Unternehmen tatsächlich sinnvoll sind und worauf dabei zu achten ist.

„Zudem beleuchten wir, welche rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind, um existenzbedrohende Risiken wirksam zu minimieren.“

Cyberangriffe auf Unternehmen werfen Vorsorge- und Rechtsfragen auf

„Haben Sie genügend Kryptogeld? Falls der Ransom Ware Angriff kommt“
Web-Seminar am Mittwoch, dem 22. April 2026, von 16.00 bis 17.00 Uhr
Teilnahme kostenlos – Online-Anmeldung erforderlich.

Agenda (ohne Gewähr):

  • Kurze Darstellung aktueller Cybervorfälle und deren Konsequenzen für die beteiligten Unternehmen 
  • Vorsorge (Versicherungsteil)
    – Cyber-Versicherung
    – D&O-Versicherung (und Aternativen)
  • Strategisches Vorgehen: Krisenplan (Anwaltsteil)
    -Technik
    – „Business Continuity“
    – Recht: Haftungsprävention
    „Legal Privilege“? Die Verteidigung gegen mögliche Bußgeld- und Schadenersatzrisiken
    Meldepflichten: BSIG / LDIs
    Kapitalgeber (Börse / Investoren / Banken)
    Wertschöpfungskette (Kunden / Lieferanten)
    Kommunikation

Referenten:

  • Steffen A. Mueller ARM | CIB | MioD Dipl.-Vers.-Fachwirt
  • Dr. Christian Schefold, LL.M. (Edinburgh) Rechtsanwalt / Partner / Head German Compliance Group
  • Lorenz Wascher, Rechtsanwalt | Counsel, Dentons

Weitere Informationen zum Thema:

it’s.BB DAS IT_SICHERHEITSNETZWERK BERLIN-BRANDENBURG
it´s.BB – über uns / IT-Sicherheit für Berlin und Brandenburg

eventbrite, it’sBB e.V ITSicherheitsnetzwerk BerlinBrandenburg
Haben Sie genügend Kryptogeld? Falls der Ransom Ware Angriff kommt …

datensicherheit.de, 09.04.2026
Ransomware im Wandel – dennoch weiterhin eine der gravierendsten Cyberbedrohungen weltweit / Weniger Opfer zahlen, doch die Summen steigen – aktuelle Zahlen zur Ransomware-Bedrohung zeichnen ein Bild, welches Verantwortliche in Unternehmen nicht als Entwarnung missverstehen sollten

datensicherheit.de, 24.02.2026
74 Prozent der Ransomware-Vorfälle beinhalten Datenexfiltration / Ransomware-Angriffe zählen 2026 weltweit zu den hartnäckigsten und kostspieligsten Cyberbedrohungen – mit Auswirkungen auf Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privatnutzer

datensicherheit.de, 31.01.2026
Cyberversicherungen: Compliance zur Senkung der Prämien / Cyberversicherungen werden zu einem zentralen Bestandteil der Risikovorsorgestrategie – Sicherheitsverantwortliche könnten nun in Zeiten verschärfter Prüfung durch die Versicherer einen Weg finden, die Prämien zu minimieren

datensicherheit.de, 15.07.2019
Kryptowährungen: Zunehmend verlockend auch für Cyber-Kriminelle / „Kryptowährung für Dummies“ gibt Einblick in „Bitcoin“, „Ethereum“, „Litecoin“, „Ripple“ u.a.

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Starthilfe Datenschutz: BlnBDI bietet Berliner Startups, Kleinunternehmen und Vereinen kostenlose Schulungen an https://www.datensicherheit.de/starthilfe-datenschutz-blnbdi-angebot-schulungen-berlin Wed, 01 Apr 2026 22:58:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=53640 Ab April 2026 startet das diesjährige praxisorientierte Datenschutz-Schulungsangebot für Berliner Startups, Kleinunternehmen und Vereine

[datensicherheit.de, 02.04.2026] Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) bietet auch 2026 wieder kostenlose Schulungen zum Thema Datenschutz an: Ab April startet das praxisorientierte Schulungsangebot für Berliner Startups, Kleinunternehmen und Vereine. Deren Anmeldung ist ab sofort über die BlnBDI-Website möglich. „Bei der Anmeldung sind Angaben zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen erforderlich!“

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Abbildung: BlnBDI

„Starthilfe Datenschutz“: Termine 2026

Auftaktveranstaltung am 14. April 2026 zu Grundlagen des Datenschutzrechts

Ob Online-Shop, Lohnabrechnung oder KI-Chatbot – an vielen Stellen fallen in Unternehmen und Vereinen personenbezogene Daten an. Dann stelle sich Fragen: „Was gilt es dabei zu beachten? Wie informiere ich richtig über Datenverarbeitungen und wann muss ich eigentlich Daten löschen?“

  • Antworten auf diese und viele weitere Fragen soll es bei der „Starthilfe Datenschutz“, dem kostenlosen Schulungsangebot für Berliner Gründer, Kleinunternehmen und Vereine, geben.

Die Auftaktveranstaltung soll am 14. April 2026 stattfinden und wird sich demnach den Grundlagen des Datenschutzrechts widmen. Danach folgt monatlich ein weiterer Themenblock mit jeweils zwei Workshops, zum Beispiel zum Einsatz von KI-Anwendungen oder „Cookie“-Bannern auf Webseiten.

Datenschutz-Schulungen speziell für Vereine, Startups und Kleinunternehmen in Berlin

„Alle Termine finden in den Räumen der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Berlin-Moabit statt. Die Workshops bauen inhaltlich aufeinander auf, können aber auch einzeln besucht werden.“

  • Existenzgründer sähen sich oft bereits in der Gründungsphase ihres Unternehmens oder Vereins mit ähnlichen Fragestellungen konfrontiert, etwa welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen, wann ein Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen ist, was die Datenschutzerklärung enthalten sollte oder welche Löschfristen einzuhalten sind.

Mittels Schulungen der „Starthilfe Datenschutz“ sollen Berliner Gründer und Vertreter von in Berlin ansässigen Vereinen, Startups und Kleinunternehmen mit den Grundlagen des Datenschutzrechts vertraut gemacht werden – ihnen werde praxisorientiertes Wissen vermittelt, welches den Umgang mit den Rechtsvorschriften ermögliche und Hilfestellung bei der Einbindung des Datenschutzes in die Arbeits- und Unternehmensprozesse leiste.

Datenschutz-Workshops bauen inhaltlich aufeinander auf, können aber auch einzeln besucht werden

Die Schulungsreihe gliedert sich laut BlnBDI in sechs Themenblöcke, welche aus jeweils zwei Workshops bestehen (mit dazwischenliegender Mittagspause zur eigenen Gestaltung). Die Präsenz-Veranstaltungen finden in den Räumlichkeiten der BlnBDI-Dienststelle – Alt-Moabit 60 in 10555 Berlin – statt.

  • Die Workshops sollen inhaltlich aufeinander aufbauen, könnten aber auch einzeln besucht werden. Ebenso sei der Einstieg zu jedem Termin möglich. „Kenntnisse des Datenschutzrechts werden nicht vorausgesetzt, die Teilnahme ist kostenfrei.“

Die „Starthilfe Datenschutz“ versteht sich als einführendes Schulungsangebot – „eine vollumfängliche Darlegung des Datenschutzrechts oder die individuelle Beratung zu konkreten Einzelfällen kann in ihrem Rahmen nicht erfolgen“: Dazu müssten auf solche Fälle spezialisierte Rechtsanwälte oder andere Angehörige der rechtsberatenden Berufe konsultiert werden.

Weitere Informationen zum Thema:

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Über uns / Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit / Am 6. Oktober 2022 wurde Meike Kamp zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Seit ihrer Ernennung am 15. November 2022 leitet sie die Behörde.

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Schulungen für Vereine, Start-ups und Kleinunternehmen / Termine/ Teilnahmebedingungen

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Startups und Scaleups der Digitalwirtschaft betroffen: Bitkom kritisiert Berliner Ausbildungsplatzumlage https://www.datensicherheit.de/digitalwirtschaft-bitkom-kritik-berlin-ausbildungsplatzabgabe Fri, 27 Mar 2026 23:23:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=53528 Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet Gesetz zur Ausbildungsförderung – auch Kleinstbetriebe ab einem Beschäftigten in der Pflicht

[datensicherheit.de, 28.03.2026] Laut einer Meldung des Digitalverbands Bitkom e.V. hat am 26. März 2026 das Berliner Abgeordnetenhaus ein Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsförderungsfonds verabschiedet, mit dem Unternehmen unabhängig von ihrer Möglichkeit, Ausbildungsplätze anzubieten, verpflichtet werden, in einen Fonds einzuzahlen, aus dem ausbildende Betriebe unterstützt werden sollen. Der Kommentar des Bitkom-Hauptgeschäftsführers, Dr. Bernhard Rohleder, fällt unmissverständlich kritisch aus: „Ein Bärendienst für den Wirtschafts- und Startup-Standort!“

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Foto: Bitkom e.V.

Dr. Bernhard Rohleder betont, dass eben Startups und Scaleups der Digitalwirtschaft aufgrund ihrer Größe und ihres hohen Anteils akademisch qualifizierter und internationaler Beschäftigter häufig keine klassischen Ausbildungsplätze anbieten können…

Ausbildungsumlage droht mit viel Aufwand einen neuen Umverteilungsmechanismus zu schaffen

Mit dieser Ausbildungsumlage erweise der Berliner Senat dem Wirtschafts- und Startup-Standort Berlin einen Bärendienst. Damit werde mit viel Aufwand ein neuer Umverteilungsmechanismus geschaffen, welcher mehr Schaden als Nutzen bringe.

Rohleder: „Die Umlage trifft insbesondere Startups und Scaleups aus der Digitalwirtschaft, die aufgrund ihrer Größe und ihres hohen Anteils akademisch qualifizierter und internationaler Beschäftigter häufig keine klassischen Ausbildungsplätze anbieten können.“

Vorgesehene intransparente Berechnungsgrundlagen für Ausbildungsplatzumlage drohen zu bürokratischem Mehraufwand zu führen

Gleichzeitig seien diese aber wesentliche Wachstumstreiber und stünden in einem scharfen internationalen Wettbewerb.

„Auch sind die vorgesehenen Berechnungsgrundlagen intransparent und führen zu bürokratischem Mehraufwand – in einer Zeit, in der die Wirtschaft dringend Entlastung benötigt!“, so Rohleder. Eine pauschale Abgabe sei grundsätzlich das falsche Instrument.

Laut IHK Berlin hat Berliner Wirtschaft bereits 1.300 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen

Auch der Präsident der IHK Berlin, Sebastian Stietzel, sieht in jeder Stimme für die Ausbildungsplatzabgabe ein Votum gegen den Wirtschaftsstandort: „Wird das Gesetz tatsächlich verabschiedet, bleibt die Erkenntnis: Fakten und Sachargumente zu den echten Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt interessieren im politischen Raum zumindest bei diesem Thema offenbar nicht.“

Die Berliner Wirtschaft habe indes 1.300 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen – insgesamt seien von den Berliner Unternehmen und Betrieben mehr als 25.000 Ausbildungsplätze angeboten worden. Stietzel gibt abschließend zu bedenken: „Davon konnte nach einer aktuellen Erhebung ein Drittel nicht besetzt werden, weil die Bewerber fehlen.“

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom
Über uns

bitkom
Dr. Bernhard Rohleder: Hauptgeschäftsführer Bitkom e.V.

BERLIN Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Berliner Ausbildungsplatzumlage

Abgeordnetenhaus BERLIN, 02.07.2025
Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsförderungsfonds im Land Berlin

IHK Berlin
Ja zur Ausbildung. Nein zur Ausbildungsplatz­abgabe. / Die Berliner Politik plant eine Ausbildungsplatzabgabe: Wenn bis Ende 2025 nicht 2.000 neue Ausbildungsverträge entstehen, sollen alle Berliner Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten und ab einer bestimmten Gesamtbruttolohnsumme zahlen…

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Datenschutz trifft Medienkompetenz: Medienpädagik-Fachtag in Berlin am 25. März 2026 https://www.datensicherheit.de/datenschutz-treffen-medienkompetenz-medienpaedagik-fachtag-berlin-25-maerz-2026 Thu, 12 Mar 2026 23:34:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=53232 Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) lädt bereits zum dritten Mal in Kooperation mit dem „Jugendnetz Berlin“ zu einem Fachtag für pädagogische Fachkräfte in Berlin ein

[datensicherheit.de, 13.03.2026] Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), Meike Kamp, lädt nun bereits zum dritten Mal in Kooperation mit dem „Jugendnetz Berlin“ am 25. März 2026 zu einem Fachtag für pädagogische Fachkräfte in Berlin ein. Erörtert werden sollen dabei die Fragen: „Wie können Kinder und Jugendliche in Zeiten von allgegenwärtigen Social-Media-Plattformen, Live-Streaming und KI-Anwendungen für den Schutz ihrer Daten sensibilisiert werden? Wie vermittelt man ihnen die nötigen Kompetenzen?“

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© Annette Koroll

Meike Kamp betont: Medienpädagogik bedeutet weit mehr, als digitale „Tools“ zu vermitteln!

3. Fachtag „Datenschutz trifft Medienkompetenz“

Mittwoch, 25.03.2026, 09.00 bis 15.30 Uhr
Haus der Jugend Charlottenburg, Zillestraße 54 in 10585 Berlin
Teilnahme kostenfrei – Online-Anmeldung erforderlich.

  • Den oben genannten Themen soll sich der Fachtag im Medienkompetenzzentrum Charlottenburg-Wilmersdorf widmen. Pädagogische Fachkräfte und Vertreter der Kinder- und Jugendarbeit sind demnach eingeladen, sich dort unter anderem über digitale Selbstverteidigung, KI-Werkzeuge im Lernkontext oder Live-Streaming von Kindern auszutauschen.

Auf dem Programm stehen Vorträge, Workshops und „viel Raum für die drängendsten Fragen zu Datenschutz und Medienbildung“. Die Teilnahme ist laut BlnBDI kostenfrei – die Anmeldung über die Website vom „Jugendnetz Berlin“ möglich und erbeten.

Synergetischer Austausch zwischen Fachkräften und Datenschutzaufsicht

Meike Kamp, die BlnBDI, führt aus: „Medienpädagogik bedeutet weit mehr, als digitale ,Tools’ zu vermitteln: Sie fördert kritisches Denken, stärkt Schutzmechanismen und befähigt Kinder und Jugendliche, sich sicher und selbstbestimmt in der digitalen Welt zu bewegen.“

  • Der diesjährige Fachtag biete bereits zum dritten Mal Raum für den Austausch zwischen Fachkräften und Datenschutzaufsicht.

„Denn nur wer die Mechanismen hinter den digitalen Medien versteht, kann junge Menschen wirklich dabei unterstützen, souverän und sicher unterwegs zu sein!“, gibt Kamp zu bedenken.

Funktionierender Datenschutz wichtiges Gut einer demokratischen Gesellschaft

Alexander Behrens, Geschäftsführer Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin (jfsb), ergänzt: „Funktionierender Datenschutz ist ein wichtiges Gut in demokratischen Gesellschaften. Mit dem medienpädagogischen Landesprogramm ,jugendnetz.berlin’ sensibilisieren wir Kinder, Jugendliche und Eltern sowie Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe für das Thema und fördern ihre Expertise für eine gelingende und sichere Teilhabe in der digitalisierten Gesellschaft.“

  • Diese Veranstaltung versteht sich als Teil der medienpädagogischen BlnBDI-Arbeit: Auf ihrer Website „data-kids.de“ stellt sie zudem altersgerechte Materialien bereit und informiert Kinder, Eltern und Lehrkräfte zum Thema Datenschutz. Für Berliner Schulen werden ferner kostenlose Workshops zu den Themen „Datenschutz für Kinder“ und „Likes, Fame und deine Daten“ angeboten.

Das Landesprogramm „jugendnetz.berlin“ soll in allen zwölf Berliner Bezirken die Medienkompetenzzentren unterstützen und vernetzen. „Sie sind die zentralen Netzwerkpartner für die Entwicklung und Bereitstellung von zeitgemäßen und an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen orientierten medienpädagogischen Angeboten in Berlin.“

Weitere Informationen zum Thema und Anmeldung:

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Über uns / Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit / Am 6. Oktober 2022 wurde Meike Kamp zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Seit ihrer Ernennung am 15. November 2022 leitet sie die Behörde.

jugendnetz berlin
über uns: Das Landesprogramm jugendnetz.berlin

jugendnetz berlin
3. Fachtag Datenschutz trifft Medienkompetenz

Datenschutz trifft Medienkompetenz
25. März 2026 – Anmeldung

Data-Kids
Video: Was sind Daten und wer beschützt sie?

jfsb Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin
Geschäftsstelle für alle und alles

datensicherheit.de, 19.02.2026
eco: Digitalen Kinder- und Jugendschutz weiterentwickeln und digitale Teilhabe erhalten / eco-Verband fordert EU-weit einheitliche Lösungsansätze statt nationaler Insellösungen – Vielschichtigkeit der Web-Dienste bei der Weiterentwicklung der Schutzmechanismen sollte konsequent berücksichtigt und technologieoffen gedacht werden

datensicherheit.de, 27.05.2025
Medienkompetenz und digitales Know-how für Kinder werden immer wichtiger / 2024 nutzten bereits über 50 Prozent der sechs- bis siebenjährigen Kinder ein Smartphone – bei den zehn- bis elfjährigen sogar 90 Prozent

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Informationsfreiheit und Datenschutzgesetz in Berlin: Meike Kamp kritisiert geplante Gesetzesänderungen https://www.datensicherheit.de/informationsfreiheit-datenschutzgesetz-berlin-kritik-meike-kamp-gesetzesaenderungen Mon, 09 Mar 2026 23:05:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=53092 Die BlnBDI kommentiert in ihrer Stellungnahme vom 9. März 2026 die geplanten Änderungen am Berliner Datenschutzgesetz und dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz und warnt

[datensicherheit.de, 10.03.2026] Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), Meike Kamp, kritisiert in ihrer Stellungnahme vom 6. März 2026 die geplanten Änderungen am Berliner Datenschutzgesetz und dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Praktisch wirkungslos seien die geplanten Änderungen für den Einsatz von Videoüberwachung zum Schutz Kritischer Infrastruktur (KRITIS), da sie an der bestehenden Rechtslage wenig änderten. Ein pauschaler Verzicht auf Kennzeichnungspflichten sei europarechtlich zudem nicht möglich. Im Bereich der Informationsfreiheit drohe mit vielen neuen Ausnahmetatbeständen eine Abkehr von der Transparenz öffentlicher Stellen in Berlin. Diese geplanten Gesetzesänderungen erfüllten damit nicht die von der Regierung in ihren Richtlinien zur Politik selbstgesteckten Transparenzziele, sondern erreichten das Gegenteil.

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© Annette Koroll

Meike Kamp erinnert mahnend daran, dass sich zur KRITIS-Videoüberwachung Informationspflichten unmittelbar aus der DSGVO ergeben

BlnBDI-Änderungsvorschläge im vorgelegten Gesetzesentwurf größtenteils nicht aufgegriffen

Kamp begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, die Gesetze zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit zu überarbeiten.

  • Hierzu hat sie demnach selbst in den letzten Jahren wiederholt Änderungsvorschläge gegenüber dem Senat vorgebracht und zum Beispiel auf die Einführung eines Transparenzgesetzes gedrängt.

Ihre Anregungen seien indes in dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf größtenteils nicht aufgegriffen worden. Kamp hat ihre Stellungnahme am 9. März 2026 im „Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz“ vorgestellt.

KRITIS-Videoüberwachung: Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit im Einzelfall zu prüfen und zu begründen

Der Gesetzentwurf sieht laut Kamp unter anderem vor, dass beim Einsatz von Videoüberwachung der Schutz kritischer und sicherheitsrelevanter Anlagen grundsätzlich Vorrang vor den Interessen betroffener Personen haben soll. „Diese unspezifischen Änderungen sind wirkungslos, da hierdurch keine wesentliche Änderung der bestehenden Rechtslage erfolgt“, kommentiert Kamp.

  • Sie betont: „Es besteht weiterhin die Pflicht, die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit einer Videoüberwachung im Einzelfall zu prüfen und zu begründen!“ Sofern eine Änderung der Rechtslage gewollt sein sollte, müsse der Gesetzgeber diese wesentliche Entscheidung mit einer konkreten Regelung treffen und sich dabei innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens bewegen.

Zudem solle bei der KRITIS-Videoüberwachung künftig auf eine Kennzeichnung verzichtet werden können. „Es wird in keinem Fall möglich sein, pauschal auf Kennzeichnungen zu verzichten!“, unterstreicht Kamp. Die entsprechenden Informationspflichten ergäben sich unmittelbar aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und könnten national nur in sehr restriktivem Maße eingeschränkt werden.

Gesetzesentwurf lässt Einschränkung der Informationsfreiheit befürchten

Der Gesetzesentwurf sehe umfangreiche Ausnahmen vom Recht auf Akteneinsicht und -auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vor, obwohl der Senat ursprünglich laut seinem eigenen Regierungsprogramm den hohen Standard der Informationsfreiheit in Berlin wahren und ein Transparenzgesetz einführen wollte.

  • Die Einführung einer Ausnahme im IFG für KRITIS betreffende Informationen sei auch unter Berücksichtigung von neuartigen Gefährdungslagen nicht erforderlich. Kamp erläutert: „Sicherheitsbedenken in Bezug auf Kritische Infrastrukturen können bereits nach der bestehenden Rechtslage ausreichend berücksichtigt werden.“

Es entstehe der Eindruck, dass in der Berliner Verwaltung in vielen Bereichen wieder zu einer „überholten Kultur eines pauschalen Amtsgeheimnisses“ zurückgekehrt werde. „Die Änderungen beschränken demokratische Diskurse und erschweren die Kontrolle staatlichen Handelns!“, warnt Kamp.

Ausnahmetatbestände drohen zur Regel zu werden

Künftig sollten zudem Unterlagen von der Informationsfreiheit ausgenommen werden, soweit die bloße Möglichkeit gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen im Raume steht. „Eine solche Möglichkeit ist im Verwaltungsverfahren praktisch immer gegeben. Insofern besteht die Gefahr, dass dieser Ausnahmetatbestand in der Praxis vollkommen überdehnt wird“, moniert Kamp.

  • Auch die zahlreichen weiteren neuen Ausnahmeregelungen, unter anderem für die komplette Finanzverwaltung, führten zu einem Transparenzverlust der Berliner Verwaltung. Kamp gibt zu bedenken: „Wenn zukünftig allein der mit der Offenlegung von Informationen einhergehende Verwaltungsaufwand darüber entscheidet, dass ganze Verwaltungsbereiche vom Informationszugang ausgenommen werden, dann läuten wir das Ende der Informationsfreiheit ein.“

Die bereits bestehenden Regelungen des IFG gewährleisteten bereits heute auch insoweit ein ausreichendes Schutzniveau. Kamps pessimistisches Fazit: „Damit wird Berlin im bundesweiten Vergleich in Bezug auf die Gewährleistung der Informationsfreiheit auf die letzten Plätze zurückfallen.“

Weitere Informationen zum Thema:

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Über uns / Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit / Am 6. Oktober 2022 wurde Meike Kamp zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Seit ihrer Ernennung am 15. November 2022 leitet sie die Behörde.

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
BlnBDI-Stellungnahme v. 6. März 2026 an die Mitglieder des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz

datensicherheit.de, 29.10.2025
DAV-Kritik an Videoüberwachung mit Gesichtserkennung als Dauerbrenner / Der Deutsche Anwaltverein (DAV) moniert „Symbolpolitik ohne Sicherheitsgewinn“ und warnt vor großen Freiheitseinschränkungen für die Bürger im Öffentlichen Raum.

datensicherheit.de, 29.09.2025
Informationsfreiheit: IFK-Forderung nach mehr Transparenz in Deutschland / Aus Anlass des „Internationalen Tages der Informationsfreiheit“ am 28. September 2025 hat die „Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland“ (IFK) gefordert, die Regeln für Transparenz und Informationsfreiheit fortzuentwickeln und auszubauen

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