Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, September 3, 2024 17:35 - noch keine Kommentare
BfDI-Amtsantritt: Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider benennt Schwerpunkte ihres Wirkens
BfDI möchte vor allen Dingen lösungsorientierten Umgang beim Thema Datenschutz erreichen
[datensicherheit.de, 03.09.2024] Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider wurde nach eigenen Angaben am 3. September 2024 vom Bundespräsidenten als Nachfolgerin von Professor Ulrich Kelber zur Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ernannt. Ihre Wahl erfolgte demnach bereits am 16. Mai 2024. Die BfDI möchte nun vor allen Dingen einen lösungsorientierten Umgang beim Thema Datenschutz erreichen: „Ich werbe insgesamt für einen Datenschutz, der Rote Linien klar aufzeigt, aber unterhalb dieser Roten Linien konstruktive Lösungen, einen Korridor des Möglichen, anbietet.“ In diesem Zusammenhang soll noch früher und intensiver in den Dialog mit Gesellschaft, Gesetzgeber, Forschung und Wirtschaft eingetreten werden, um eine grundrechtssensible Digitalisierung zu ermöglichen: „Ich will wissen, wo die Beteiligten Herausforderungen sehen, um frühzeitig Lösungen anbieten zu können, die das Datenschutzrecht einhalten.“

Foto: BfDI/DH
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider: Der Preis unserer Sicherheit darf niemals unsere Freiheit sein!
BfDI nimmt drei Themenfelder in den Fokus
Für die BfDI sollen drei Themenfelder im Fokus stehen: „In meiner Amtszeit werde ich mich insbesondere um die Bereiche Gesundheit, Künstliche Intelligenz und Sicherheit kümmern. Digitale Lösungen sind entscheidend für eine bessere Gesundheitsversorgung für uns alle. Dabei müssen die Grundrechte der Betroffenen umfassend geschützt werden, gleichzeitig darf ein hohes Maß an Funktionalität der Systeme nicht verhindert werden.“
Ähnliches gelte für die Künstliche Intelligenz (KI): „Ich werde alles tun, um eine vertrauenswürdige und grundrechtsorientierte KI-Landschaft zu ermöglichen.“ Gleichzeitig werde sie sich mit Vehemenz gegen rechtswidrige Datenverarbeitungen einsetzen. Sie betont: „Es ist meine feste Überzeugung, dass die KI-Aufsicht in die Hände der Datenschutzaufsichtsbehörden gehört!“ Denn die BfDI sei als einzige Behörden völlig unabhängig und habe bereits heute die notwendigen KI-Experten. Über sogenannte KI-Reallabore möchte sie Innovation aktiv begleiten.
Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit mit Informationellem Selbstbestimmungsrecht ausbalancieren
Beim Thema Sicherheit gilt für die BfDI: „Der Preis unserer Sicherheit darf niemals unsere Freiheit sein. Wir brauchen ein Gleichgewicht zwischen Maßnahmen zur Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf ihr Informationelles Selbstbestimmungsrecht!“
Diesen Ausgleich möchte die BfDI noch stärker als bislang im Dialog mit den Nachrichtendiensten und Polizeien gewährleisten. „Eine Verlagerung wesentlicher Teile der datenschutzrechtlichen Aufsicht über die Nachrichtendienste auf andere Behörden halte ich für falsch.“
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