Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, April 10, 2025 13:18 - noch keine Kommentare
BfDI-Stellungnahme zum Koalitionsvertrag: Bereitschaft zur Bündelung der datenschutzrechtlichen Aufsicht
CDU/CSU und SPD streben laut Entwurf ihres Koalitionsvertrages an, die datenschutzrechtliche Aufsicht über die private Wirtschaft bei der BfDI zu bündeln
[datensicherheit.de, 10.04.2025] Laut einer Stellungnahme der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, streben CDU/CSU und SPD laut ihrem Entwurf für einen Koalitionsvertrag an, die datenschutzrechtliche Aufsicht über die private Wirtschaft bei der BfDI zu bündeln. Sie stehe bereit, diese neue Verantwortung anzunehmen und werde sich für einen „innovationsfreundlichen und zugleich effektiven Datenschutz“ einsetzen.

Foto: BfDI/DH
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider: Datenschutz und Datennutzbarkeit sollten zusammengedacht werden!
BfDI bereits zuständig für Aufsicht über einige bundesweit tätige Wirtschaftsunternehmen
Bereits heute sei die BfDI zuständig für die Aufsicht über einige bundesweit tätige Wirtschaftsunternehmen mit datengetriebenen Geschäftsmodellen und unterschiedlichen Standorten, beispielsweise Telekommunikations- und Postdienste.
Specht-Riemenschneider hebt hervor: „Ziel einer Bündelung muss es sein, passgenaue, branchenspezifische Beratung anzubieten und einheitliche Entscheidungen zu gewährleisten!“ Zeitgleich müsst Bürger auch weiterhin gut geschützt bleiben, wenn ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
BfDI soll in „Die Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit“ umbenannt werden
Die neue Koalition habe außerdem vorgesehen, dass die BfDI umbenannt werden solle in „Die Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit“.
„Es ist ohnehin meine Überzeugung, dass Datenschutz der Datennutzbarkeit zusammengedacht werden müssen. Zugleich bedeutet eine Umbenennung nicht, dass ich mich dem Schutz der Informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger weniger verbunden fühlen werde“, so Specht-Riemenschneiders Kommentar.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 10.04.2025
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