Foodwatch – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 20 Aug 2025 15:01:09 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Irreführender „Immun-Smoothie“: foodwatch gewinnt Rechtsstreit https://www.datensicherheit.de/irrefuehrung-immun-smoothie-foodwatch-sieg-rechtsstreit https://www.datensicherheit.de/irrefuehrung-immun-smoothie-foodwatch-sieg-rechtsstreit#respond Wed, 20 Aug 2025 15:01:09 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49722 Das Landgericht Karlsruhe verbot Bezeichnung „Immun-Smoothie für Kinder“ und gab damit einer Klage der Verbraucherorganisation foodwatch e.V. Recht

[datensicherheit.de, 20.08.2025] „Die Drogeriekette dm darf einen ,Obst-Quetschie’ nicht weiter als ,Immun-Smoothie für Kinder’ bezeichnen“, meldet der foodwatch e.V. – dies hat das Landgericht Karlsruhe entschieden und gab damit einer Klage der Verbraucherorganisation Recht. Laut dem Richter verstößt die Bezeichnung „Immun Smoothie“ gegen die europäische „Health-Claims-Verordnung“. dm erwecke damit unzulässigerweise den Eindruck, der Verzehr des Produkts wirke sich positiv auf das Immunsystem aus. Gegen das Urteil des Landgericht Karlsruhe könne dm bis Mitte September 2025 in Berufung gehen.

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Foto: foodwatch / Sabrina Weniger

Rauna Bindewald kritisiert Anbieter, welche Eltern in die Irre führen – und ihnen obendrein das Geld aus der Tasche ziehen

Fruchtpüree mit Vitaminzusatz und 10% Zucker als „Immun Smoothie“ anzubieten laut foodwatch illegal

„Wer Fruchtpüree mit Vitaminzusatz und zehn Prozent Zucker als ‚Immun Smoothie‘ verkauft, führt Eltern in die Irre – und zieht ihnen obendrein das Geld aus der Tasche. Das ist nicht nur dreist, sondern schlicht illegal, kommentiert Rauna Bindewald von foodwatch.

  • Dem Urteil des Landgerichts zufolge handelt es bei der Bezeichnung „Immun-Smoothie“ um eine spezifische gesundheitsbezogene Angabe, welche verboten sei, da sie nicht auf der EU-Liste zugelassener „Health Claims“ stehe.

Die europäische „Health-Claims-Verordnung“ soll Verbraucher vor irreführender Gesundheitswerbung schützen. Sie erlaubt gesundheitsbezogene Aussagen nur, wenn diese zuvor ein wissenschaftliches Prüfverfahren durchlaufen und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genehmigt wurden.

foodwatch hat insgesamt drei Produkte wegen irreführender Gesundheitswerbung abgemahnt

Zulässig sei etwa der Hinweis, dass Vitamin D „zu einer normalen Funktion des Immunsystems beiträgt“. Doch selbst dieser an sich erlaubte Hinweis dürfe laut Gericht nicht losgelöst dazu dienen, das gesamte Produkt unter dem Namen „Immun Smoothie“ zu vermarkten – schon gar nicht, wenn der Hinweis kleingedruckt und optisch in den Hintergrund gerückt sei.

  • foodwatch kritisiert außerdem: „dm verleiht seinem zuckrigen ,Quetschie’ mit der ,Immun-Werbung’ einen gesunden Anstrich.“ In den Drogeriemärkten werde das Produkt in der Nähe von Nahrungsergänzungsmitteln platziert. Hauptbestandteil des „Quetschies“ sei Fruchtpüree, angereichert mit zugesetzten Vitaminen. Trotz des Hinweises „ohne Zuckerzusatz“ enthalte dieser „Quetschie“ rund zehn Prozent Zucker – Fruchtzucker, welcher ebenso wie gewöhnlicher Haushaltszucker nur in kleinere Mengen verzehrt werden sollte. Nach dem sogenannten Nutri-Score würde dieses Produkt die zweitschlechteste Bewertung – „D“ – erhalten. „Der Preis: 1,25 Euro für 90 Gramm – fast doppelt so teuer wie ein vergleichbarer Bio-,Quetschie’ von dm (0,75 Euro für 100 Gramm).“

foodwatch hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten insgesamt drei Produkte wegen irreführender Gesundheitswerbung abgemahnt, neben dem „Immun-Smoothie“ von dm auch das Früchtemüsli „Krunchy Immune Plus“ von Barnhouse und den „BioC Immunkraft“-Saft von Voelkel. „Barnhouse hatte daraufhin die unzulässige Gesundheitswerbung gestoppt. Die Klage gegen Voelkel ist noch anhängig.“

Weitere Informationen zum Thema:

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Unsere Mission

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Recht, Recherchen und Kampagnen / Rauna Bindewald, Recht, Recherchen und Kampagnen

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Aktenzeichen: 14 O 13/25 KfH / Landgericht Karlsruhe

foodwatch, 13.02.2025
Irreführende Immun-Werbung: foodwatch verklagt Bio-Safthersteller Voelkel

foodwatch, 06.12.2024
Nach Abmahnung von foodwatch: Bio-Müsli-Hersteller stoppt irreführende „Immun-Werbung“

foodwatch, 22.11.2024
foodwatch mahnt dm, Barnhouse und Voelkel wegen irreführender „Immun-Werbung“ ab

Amtsblatt der Europäischen Union, 30.12.2066
VERORDNUNG (EG) NR. 1924/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln – die Health Claims-Verordnung / „fettarm“, „zuckerfrei“, „Ballaststoffe tragen zu einer normalen Darmfunktion bei“

datensicherheit.de, 14.08.2019
Nährwertkennzeichnung: Große Mehrheit für Nutri-Score-Ampel / foodwatch meldet, dass laut repräsentativer Forsa-Umfrage 69 Prozent der Deutschen dieses Modell als Nährwertkennzeichnung befürworten

datensicherheit.de, 11.04.2019
foodwatch: Neue Nährwertkennzeichnung der Industrie irreführend / Verbraucherorganisation fordert Ende des „Kennzeichnungs-Wirrwarrs“

datensicherheit.de, 21.01.2019
foodwatch fordert Engagement für Lebensmittelampel in Deutschland / Französisches Vorbild „Nutri-Score“ informiert in Ampelfarben über ausgewogene Produkte

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foodwatch-Kritik: Influencer bewerben Nahrungsergänzungsmittel mit illegalen Gesundheitsversprechen https://www.datensicherheit.de/foodwatch-kritik-influencer-nahrungsergaenzungsmittel https://www.datensicherheit.de/foodwatch-kritik-influencer-nahrungsergaenzungsmittel#respond Fri, 20 Jun 2025 22:38:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48614 In allen Fällen, in denen auf „instagram“ mit Gesundheitsversprechen geworben wurde, war das aus Sicht von foodwatch unzulässig

[datensicherheit.de, 21.06.2025] Der foodwatch e.V. hat in einer Stellungnahme vom 20. Juni 2025 moniert, dass in den Sozialen Medien „irreführende Gesundheitswerbung für Nahrungsergänzungsmittel allgegenwärtig“ sei – dies belege ein neuer foodwatch-Report. Die Verbraucherorganisation hat demnach „Instagram“-Posts von 95 sogenannten Gesundheits- und Fitness-Influencern unter die Lupe genommen und sei zu folgendem Ergebnis gekommen: „In allen Fällen, in denen mit Gesundheitsversprechen geworben wurde, war das aus Sicht von foodwatch unzulässig!“ Diese Posts verstießen unter anderem gegen die europäische „Health Claims“-Verordnung (HCVO), welche Verbraucher vor irreführender Werbung schützen solle. foodwatch engagiert sich demnach für eine bessere Kontrolle von Gesundheitswerbung im Netz.

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Abbildung: foodwatch e.V.

foodwatch-Warnung: In Sozialen Medien irreführende Gesundheitswerbung für Nahrungsergänzungsmittel allgegenwärtig

Nicht Ausnahme, sondern Regel: foodwatch moniert unzulässige Werbung

„Was sich in Sozialen Medien abspielt, ist der ,Wilde Westen’ der Gesundheitswerbung. Ohne Kontrolle, ohne Regeln, ohne Rücksicht auf Risiken“, warnt Dr. Chris Methmann, Geschäftsführer von foodwatch. Die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln seien in „Goldgräberstimmung“ – Verbraucher zahlen indes, im schlimmsten Fall sogar mit ihrer Gesundheit. „Der wachsende Online-Markt muss endlich wirksam überwacht werden!”

  • foodwatch habe die „Instagram“-Storys von 95 sogenannten Fitness- und Gesundheits-Influencern über einen Zeitraum von 20 Tagen analysiert: In 358 Storys hätten diese konkrete Nahrungsergänzungsmittel beworben – insgesamt 152 verschiedene Produkte.

Die Verbraucherorganisation habe diese Storys auf Gesundheitsversprechen gemäß der HCVO gecheckt. Das Ergebnis: „Rund ein Drittel der ,Instagram’-Stories, in denen Nahrungsergänzungsmittel beworben werden, enthält gesundheitsbezogene Aussagen – und in sämtlichen Fällen stuft foodwatch diese Werbung als unzulässig ein.“

Drei Beispiele aus dem aktuellen foodwatch-Report:

  • Klassische Heilungsversprechen
    Eine Influencerin habe in einem „Instagram“-Beitrag davon berichtet, dass ihre Leberwerte „wieder super sind”. Dies habe sie auch dem Leberkomplex eines bestimmten Herstellers zu verdanken. Die HCVO erlaube jedoch nicht, mit der Heilung einer Krankheit zu werben.
  • Wissenschaftlich nicht belegte Behauptungen
    Ein Influencer sei überzeugt: „Kollagensupplemente können helfen, (…) deine Haut elastischer, deine Gelenke geschmeidiger und deine Knochen noch stärker zu machen”. Er bewerbe Nahrungsergänzungsmittel seiner eigenen Marke – für Kollagen seien aber keine Aussagen zu einer gesundheitlichen Wirkung zugelassen.
  • Allgemeine Gesundheitsversprechen
    In einem anderen „Instagram“-Post werde suggeriert, dass bestimmte Nahrungsergänzungsmittel einer Marke „Schlaf und Regeneration” fördern würden. Ein solche unspezifische Behauptung sei laut HCVO nur dann zulässig, wenn er mit spezifischen, zugelassenen Behauptungen gekoppelt würde. Dies sei häufig nicht der Fall.

Zwei Unternehmen stechen besonders hervor: Eines aus Schleswig-Holstein und ein Berliner Hersteller – diese Marken kooperierten mit Dutzenden beliebten Influencern, welche bei ihren Anhängern große Glaubwürdigkeit besäßen. Dahinter stecke ein Milliardenmarkt, der auch online immer stärker wachse.

Foodwatch fordert Kontrolle des Online-Markts auf Bundesebene

foodwatch sieht das Hauptproblem bei der kommunal organisierten Lebensmittelüberwachung in Deutschland:

  • Litten die Überwachungsämter ohnehin schon unter Personalmangel und kämen kaum hinterher, Hygienevorschriften in Restaurants zu kontrollieren, stießen sie bei der Überprüfung der Werbung in Sozialen Medien endgültig an ihre Grenzen.

Die Kontrolle des Online-Markts müsse auf Bundesebene gebündelt und die Überwachung ausreichend personell und finanziell ausgestattet werden, fordert foodwatch eindringlich.

Weitere Informationen zum Thema:

foodwatch, Mai 2025
Report 2025

foodwatch, 2024/2025
Gesundheitsschwindel

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln – die Health Claims-Verordnung / „fettarm“, „zuckerfrei“, „Ballaststoffe tragen zu einer normalen Darmfunktion bei“

datensicherheit.de, 23.10.2018
Operation PANGEA XI: Kampf dem illegalen Handel mit Arzneimitteln im Internet / Aktionswoche der deutschen Zoll- und Polizeibehörden vom 9. bis 16. Oktober 2018

datensicherheit.de, 31.01.2018
Produktwarnungen: foodwatch kritisiert unzureichende Information der Verbraucher / Im Durchschnitt allein drei Lebensmittelrückrufe pro Woche

datensicherheit.de, 16.07.2012
Ein Jahr lebensmittelklarheit.de: foodwatch veröffentlicht 15-Punkte-Plan gegen Etikettenschwindel / Gesetzliche Vorgaben statt freiwillige Siegel zum Schutz vor Verbrauchertäuschung

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Topf Secret: Verbraucher mit Rechtsanspruch auf Hygiene-Kontrollergebnisse https://www.datensicherheit.de/topf-secret-verbraucher-mit-rechtsanspruch-auf-hygiene-kontrollergebnisse https://www.datensicherheit.de/topf-secret-verbraucher-mit-rechtsanspruch-auf-hygiene-kontrollergebnisse#respond Sun, 12 Jan 2020 13:50:27 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35431 Erste höchstrichterliche Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg getroffen

[datensicherheit.de, 12.01.2020] Laut einer Meldung des foodwatch e.V. haben Verbraucher „einen Rechtsanspruch zu erfahren, was die Hygienekontrollen in Lebensmittelbetrieben ergeben haben“. Dies habe der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg als erstes Oberverwaltungsgericht entschieden. Im juristischen Streit um die Verbraucher-Plattform „Topf Secret“ liege damit die erste höchstrichterliche Entscheidung zum Informationsanspruch vor. Über dieses Portal der Verbraucherorganisation foodwatch und der Transparenzinitiative FragDenStaat können Bürger demnach die amtlichen Kontrollberichte der Lebensmittelüberwachung erfragen. Seit dem Start im Januar 2019 seien mehr als 40.000 VIG-Anfragen über „Topf Secret“ verschickt worden – der Großteil der etwa 400 in Deutschland zuständigen Behörden gewähre Bürgern die beantragten Informationen.

Signalwirkung für weiteren Verfahren um Transparenz-Plattform Topf Secret erhofft

„Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zerpflückt in aller Deutlichkeit die Argumente, die regelmäßig von der Gastro-Lobby gegen ,Topf Secret‘ ins Feld geführt werden. Nun ist höchstrichterlich bestätigt: Bürgerinnen und Bürger haben einen Rechtsanspruch auf die Hygiene-Kontrollergebnisse“, so Rauna Bindewald, Volljuristin und „Campaignerin“ bei foodwatch.
foodwatch sieht nach eigenen Angaben in dieser Entscheidung eine „Signalwirkung für die vielen weiteren Verfahren um die Transparenz-Plattform“. Aktuell wehrten sich Hunderte Lebensmittelbetriebe gerichtlich gegen die Herausgabe von Kontrollergebnissen – auch mit Unterstützung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), der seine Mitglieder ermutige, gegen auskunftsbereite Behörden vorzugehen.

Markt soll transparenter werden

Mehrere der zentralen Argumente des DEHOGA seien vom VGH Baden-Württemberg nun jedoch ausdrücklich abgewehrt worden. So behaupte der DEHOGA in einem „Argumentationspapier“ unter anderem, dass die über „Topf Secret“ gestellten Anträge missbräuchlich seien, weil die Kontrollergebnisse auf einer Internetplattform veröffentlicht werden sollten – dies entspreche nicht dem Zweck des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG).
Der Verwaltungsgerichtshof habe hierzu allerdings deutlich gemacht: „Im Gegenteil, es entspricht der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten, sodass in einer Internetpublikation eine Stärkung des Verbraucherschutzes gesehen werden kann.“

Negative Darstellung in der Öffentlichkeit durch rechtstreues Verhalten zu verhindern

Außerdem argumentiere der DEHOGA damit, dass die Informationserteilung die grundrechtlich verbürgte Berufsfreiheit der Betriebe verletze. Im Beschluss des VGH heißt es laut foodwatch dazu: „Das Grundrecht der Berufsfreiheit vermittelt kein Recht des Unternehmens, nur so von anderen dargestellt zu werden, wie es gesehen werden möchte oder wie es sich und seine Produkte selber sieht.“ Der VGH weise im konkreten Fall außerdem darauf hin, dass das Unternehmen die negative Darstellung in der Öffentlichkeit durch rechtstreues Verhalten hätte verhindern können.
Zahlreiche Verwaltungsgerichte hätten in den letzten Monaten über die Klagen und Anträge betroffener Betriebe gegen die Weitergabe von Kontrollergebnissen entschieden – mit unterschiedlichem Ausgang. In zweiter Instanz beschäftigten sich derzeit mehrere Oberverwaltungsgerichte mit „Topf Secret“. foodwatch erwartet demnach die Entscheidungen in den nächsten Wochen.

Bürger haben über das VIG Rechtsanspruch, amtliche Informationen zur Lebensmittelüberwachung zu erhalten

Auch das OVG Hamburg habe kürzlich einen Beschluss veröffentlicht, jedoch keine Entscheidung über die eigentliche Rechtsfrage getroffen, ob Bürger die Lebensmittelkontrollberichte erhalten dürfen. Es habe lediglich in einem sogenannten Eilverfahren entschieden, dass die Informationen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorerst zurückgehalten werden müssten.
Nun habe mit dem VGH Baden-Württemberg erstmalig ein Oberverwaltungsgericht zu der eigentlichen Rechtsfrage Stellung genommen. Der VGH sei dabei der Linie des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt. Das höchste Verwaltungsgericht habe kürzlich in einem Grundsatzurteil die Informationsrechte ebenfalls eindeutig gestärkt: Bürger hätten über das VIG einen Rechtsanspruch, amtliche Informationen zur Lebensmittelüberwachung zu erhalten – auch eine mögliche Veröffentlichung stehe dem nicht entgegen.

Weitere Informationen zum Thema:

foodwatch die essensretter
TOPF SECRET

foodwatch die essensretter
VERWALTUNGSGERICHTSHOF BADEN-WÜRTTEMBERG Beschluss

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https://www.datensicherheit.de/topf-secret-verbraucher-mit-rechtsanspruch-auf-hygiene-kontrollergebnisse/feed 0
Lebensmittelüberwachung: foodwatch fordert unabhängige Landesanstalten https://www.datensicherheit.de/lebensmittelueberwachung-foodwatch-fordert-unabhaengige-landesanstalten https://www.datensicherheit.de/lebensmittelueberwachung-foodwatch-fordert-unabhaengige-landesanstalten#respond Fri, 25 Oct 2019 21:19:33 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35033 Unabhängigkeit von politischer Einflussnahme der Landesregierungen und mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet

[datensicherheit.de, 25.10.2019] In Folge des jüngsten Skandals um listerienbelastete Wurst hat die Verbraucherorganisation foodwatch eine grundlegende Reform der Lebensmittelüberwachung in Deutschland gefordert: Statt wie bisher die Kontrollen auf Landkreisebene zu organisieren, müsse es künftig in jedem Bundesland eine einzige, eigenständige und unabhängige Landesanstalt für Lebensmittelüberwachung geben. Diese neuen Anstalten müssten unabhängig von politischer Einflussnahme der Landesregierungen sein und weitreichende Kompetenzen erhalten. Bundesernährungsministerin Julia Klöckner solle zudem dafür sorgen, dass die Ergebnisse von allen Lebensmittelkontrollen konsequent veröffentlicht werden, fordert foodwatch.

foodwatch möchte permanenten Interessenkonflikt auflösen

„Die Lebensmittelüberwachung hat ein System-Problem: Die Behörden von Ländern und Kommunen sind sowohl der Förderung der regionalen Wirtschaft und dem Erhalt von Arbeitsplätzen verpflichtet als auch der Kontrolle der Unternehmen – ein permanenter Interessenkonflikt, den es aufzulösen gilt“, so Oliver Huizinga, Leiter „Recherche und Kampagnen“ bei foodwatch.
Es dürfe nicht bei „Lippenbekenntnissen für eine bessere Zusammenarbeit“ bleiben, mahnt Huizinga: „Die Lebensmittelüberwachung muss bundesweit neu aufgestellt werden, sonst ist der nächste Lebensmittelskandal nur eine Frage der Zeit.“

Tätigkeit ohne Fachaufsicht durch übergeordnete Landesverbraucherministerien

Die neuen Landesanstalten für Lebensmittelüberwachung sollen nach den Vorstellungen von foodwatch künftig für alle Betriebe eines jeweiligen Bundeslandes zuständig sein. Um die Unabhängigkeit der Anstalten sicherzustellen, sollten diese jenseits der normalen Staatsverwaltung installiert werden – ohne die sogenannte Fachaufsicht durch übergeordnete Landesverbraucherministerien.
Die Aufsicht müsse sich auf die Einhaltung rechtlicher Normen beschränken, so dass Verbraucherministerien keine politischen Weisungen gegenüber den Landesanstalten aussprechen könnten. Maßgabe für die Personalplanung soll laut foodwatch die vorgeschriebene Anzahl der Plankontrollen nach der aktuell gültigen Rechtslage sein. Die jeweiligen Landtage müssten zudem bei Bestellung und Abberufung des Leitungspersonals eingebunden sein – ähnlich wie bei Landesdatenschutzbeauftragten.

Auch staatliches Handeln in der Lebensmittelüberwachung sollte öffentlicher Kontrolle unterliegen

foodwatch fordert außerdem, dass alle durch die Landesanstalten erlangten Ergebnisse, sei es durch Betriebskontrollen oder Labortests, offen zugänglich sein müssten.
Das wäre nicht nur ein Anreiz für alle Betriebe, sich jederzeit an alle Vorgaben des Lebensmittelrechts zu halten, sondern würde auch dazu führen, dass das staatliche Handeln in der Lebensmittelüberwachung einer öffentlichen Kontrolle unterliege.

Weitere Informationen zum Thema:

foodwatch e.V., 24.10.2019
Lebensmittelskandale: foodwatch-Forderungen zur Reform der Lebensmittelüberwachung

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https://www.datensicherheit.de/lebensmittelueberwachung-foodwatch-fordert-unabhaengige-landesanstalten/feed 0
foodwatch zum Wurst-Rückruf: Informationsrechte unzureichend https://www.datensicherheit.de/foodwatch-wurst-rueckruf-informationsrechte-unzureichend https://www.datensicherheit.de/foodwatch-wurst-rueckruf-informationsrechte-unzureichend#respond Sat, 12 Oct 2019 21:25:54 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34884 Laut Verwaltungsgericht Kassel haben Verbraucher keinen Anspruch auf schnelle Auskunft über Verkaufsstellen

[datensicherheit.de, 12.10.2019] Nach Angaben des foodwatch e.V. hat das Verwaltungsgericht Kassel einen „Eil-Antrag auf Herausgabe verbraucherrelevanter Informationen zum Rückruf der Wilke-Produkte durch hessische Behörden“ zurückgewiesen. Den Beschluss hat das Gericht foodwatch demnach am 11. Oktober 2019 mitgeteilt (Aktenzeichen 4 L 2482/19.KS). Die Verbraucherorganisation hatte nach eigenen Angaben eine einstweilige Anordnung gegen den hessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg beantragt, um diesen zur „Herausgabe von Informationen über die Verkaufs- und Abgabestellen der zurückgerufenen Produkte“ zu verpflichten. Dieser Antrag sei gescheitert. Zuvor habe das hessische Verbraucherschutzministerium gegenüber foodwatch erklärt, über eine Herausgabe der Informationen nicht eilig, sondern nur nach den gesetzlichen Regelfristen entscheiden zu wollen – damit würden die Angaben frühestens nach zwei Monaten öffentlich.

Behörden sollten Informationen über möglicherweise gesundheitsgefährdende Produkte sofort öffentlich machen

„Nach unserer Auffassung hätten die Behörden schon von sich aus alle bekannten Informationen zu Verkaufsstellen und Abnehmern der Wilke-Wurst öffentlich machen müssen. Dies haben sie nicht getan. Nach Auffassung des Gerichts haben die Verbraucher auf Antrag keinen Rechtsanspruch auf schnelle Information. Das zeigt: Die Gesetze sind nicht ausreichend, um die Menschen wirksam vor Gesundheitsgefahren zu schützen“, kritisiert foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker.
Die Verbraucherorganisation fordert die Bundesernährungsministerin auf, die Informationsrechte der Menschen mit einer Gesetzesänderung zu stärken. Rücker: „Die Behörden müssen ohne jeden Ermessensspielraum dazu verpflichtet werden, die ihnen vorliegenden Informationen über möglicherweise gesundheitsgefährdende Produkte und die Verkaufsstellen sofort öffentlich zu machen, damit sich Menschen schützen können.“

Behörde müssten mittlerweile auch weitere Informationen zu Endverkaufsstellen vorliegen

Das Verbraucherinformationsgesetz, auf das foodwatch seinen Antrag begründet habe, diene „nicht der akuten Verbraucherwarnung“, heißt es im Beschluss des Verwaltungsgerichts. foodwatch kritisiert, dass den Menschen damit ein Instrument fehle, um ihre Rechte durchzusetzen, wenn die Behörden nicht von sich aus alle gesundheitsrelevanten Informationen transparent machten.
foodwatch hat angekündigt zu prüfen, ob dennoch eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel eingelegt werde. „Der Beschluss ist insofern fehlerhaft, als dass er davon ausgeht, dass die beantragten Informationen beim Landkreis nicht vorhanden sind. Tatsächlich hat der Landkreis selbst angegeben, dass eine Abnehmerliste von Wilke existiere, zudem müssen der Behörde mittlerweile auch weitere Informationen zu den Endverkaufsstellen vorliegen. Darüber hinaus lehnte das Gericht den Antrag ab, weil mit der Entscheidung im Eilverfahren die Hauptsache bereits vorweggenommen würde (also die Frage, ob aus dem Verbraucherinformationsrecht ein Auskunftsanspruch abzuleiten ist) und weil im Falle einer Nicht-Herausgabe der Informationen an foodwatch der Organisation keine unzumutbaren Nachteile entstünden.“ Es liege in der Natur des Verfahrens, dass nicht geprüft werde, inwieweit eine schwerer Nachteil für die Verbraucher besteht, die beispielsweise zurückgerufene Produkte verzehrt haben und dies nicht zuverlässig nachprüfen können.

Liste mit mehr als 1.100 Produktnamen aus der Produktion veröffentlicht

Der Rückruf sei am 2. Oktober 2019 „wegen einer möglichen Belastung mit Listerien erfolgt und erstreckt sich auf alle Produkte der Firma Wilke“. Zunächst hätten die hessischen Behörden nur den Herstellernamen und das sogenannte Identitätskennzeichen genannt. Scheibchenweise hätten sie auf öffentlichen Druck hin schließlich auch die Namen weiterer betroffener Marken und eine Liste mit mehr als 1.100 Produktnamen aus der Produktion von Wilke veröffentlicht.
Doch weil Wilke-Waren vor allem auch in Kantinen, Krankenhäusern oder an Wursttheken ohne entsprechende Kennungen abgegeben worden seien, reichten die Behördenangaben nicht aus: „Verbraucherinnen und Verbraucher können damit nicht sicher prüfen, ob sie die aus gesundheitlichen Gründen zurückgerufenen Produkte erworben oder bereits verzehrt haben.“

Herausgabe aller vorliegenden Informationen über Verkaufs- und Abgabestellen sowie einer vorhandenen Abnehmerliste beantragt

foodwatch hatte daher nach eigenen Angaben am 6. Oktober 2019 beim Landkreis Waldeck-Frankenberg, beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim hessischen Verbraucherschutzministerium mit einer Frist von 48 Stunden die Herausgabe aller den Behörden vorliegenden Informationen über die Verkaufs- und Abgabestellen und einer vorhandenen Abnehmerliste der Firma Wilke beantragt.
Das hessische Umweltministerium habe daraufhin mitgeteilt, „dass es die Anfrage erst nach den Regelfristen des Verbraucherinformationsgesetzes beantworten will“ – damit hätten die Menschen frühestens nach zwei Monaten die jetzt benötigten Informationen erhalten. Landkreis und Regierungspräsidium hätten bis zum 11. Oktober 2019 gar nicht auf den Antrag geantwortet. Der Eil-Antrag an das Verwaltungsgericht Kassel habe darauf abgezielt, den Landkreis Waldeck-Frankenberg als für die Firma Wilke zuständige Lebensmittelkontrollbehörde zur schnellen Auskunft zu verpflichten.

Weitere Informationen zum Thema:

foodwatch e.V.
Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel

datensicherheit.de, 11.04.2019
foodwatch: Neue Nährwertkennzeichnung der Industrie irreführend

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https://www.datensicherheit.de/foodwatch-wurst-rueckruf-informationsrechte-unzureichend/feed 0
Nährwertkennzeichnung: Große Mehrheit für Nutri-Score-Ampel https://www.datensicherheit.de/naehrwertkennzeichnung-grosse-mehrheit-fuer-nutri-score-ampel https://www.datensicherheit.de/naehrwertkennzeichnung-grosse-mehrheit-fuer-nutri-score-ampel#respond Wed, 14 Aug 2019 14:05:28 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34200 foodwatch meldet, dass laut repräsentativer Forsa-Umfrage 69 Prozent der Deutschen dieses Modell als Nährwertkennzeichnung befürworten

[datensicherheit.de, 14.08.2019] foodwatch meldet, dass laut einer aktuellen repräsentative Forsa-Umfrage 69 Prozent der Deutschen die „Nutri-Score-Ampel“ als Nährwertkennzeichnung befürworten – vor allem Menschen mit geringerer Bildung und mit starkem Übergewicht sprechen sich demnach für die Farbkennzeichnung aus.

forsa-Umfrage: Mehr als zwei Drittel der Befragten bevorzugen Nutri-Score-Ampel

Abbildung: foodwatch

forsa-Umfrage: Mehr als zwei Drittel der Befragten bevorzugen Nutri-Score-Ampel

Nutri-Score vs. Wegweiser Ernährung: 69% zu 25%

Die Mehrheit der in Deutschland Befragten spreche sich für eine Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Nährwertampel „Nutri-Score“ aus – das sei das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag mehrerer medizinisch-wissenschaftlicher Organisationen und der Verbraucherorganisation foodwatch.
69 Prozent der befragten Personen bevorzugten „Nutri-Score“ gegenüber dem von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner in Auftrag gegebenen Kennzeichnungsmodell „Wegweiser Ernährung“ – dieses sei beim Großteil der Verbraucher durchgefallen: Nur 25 Prozent hätten sich für das Modell „Wegweiser Ernährung“ ausgesprochen. So habe es die Mehrheit der Befragten im Vergleich eher als „kompliziert“ und „verwirrend“ beurteilt. Die auftraggebenden Organisationen forderten daher Ernährungsministerin Klöckner auf, „im Kampf gegen Fehlernährung keine Zeit mehr zu verlieren und schnellstmöglich den ,Nutri-Score‘ einzuführen“.

Nutri-Score zuvor in über 35 wissenschaftlichen Studien Wirksamkeit bewiesen

„Die Umfrage zeigt: Die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher wollen den ,Nutri-Score‘. Diese Nährwert-Ampel hat zuvor in über 35 wissenschaftlichen Studien ihre Wirksamkeit bewiesen“, berichtet Barbara Bitzer, Sprecherin des Wissenschaftsbündnisses DANK und Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft. „Wir erwarten, dass Bundesernährungsministerin Julia Klöckner den ,Nutri-Score‘ schnellstmöglich einführt. Ein Label, das die Mehrheit der Menschen als verwirrend empfindet, ist wissenschaftlich nicht akzeptabel“, so ihre Forderung.
Das Forsa-Institut hatte nach Angaben der Auftraggeber 1.003 repräsentativ ausgewählten Verbraucher online beispielhaft Lebensmittel gezeigt, die mit den beiden Nährwertmodellen gekennzeichnet waren. „Im Anschluss sollten die Teilnehmenden im direkten Vergleich beispielsweise bewerten, welches Modell verständlicher ist und die Wahl gesunder Lebensmittel eher erleichtert.“ In der Umfrage hätten sich vor allem jene besonders stark von Fehlernährung betroffenen Bevölkerungsgruppen für den ,Nutri-Score‘ ausgesprochen. Die Befragten mit geringem formalem Bildungsgrad und jene mit starkem Übergewicht bevorzugten jeweils zu drei Vierteln den „Nutri-Score“. Beide Gruppen bewerteten diesen auch häufiger als hilfreicher bei der Auswahl gesunder Produkte. Den „Wegweiser Ernährung“ hingegen habe ein besonders großer Anteil der Personen mit starkem Übergewicht „als das kompliziertere Label“ empfinden.

Nutri-Score soll helfen, Kinder vor Übergewicht zu bewahren

„Das neue Kennzeichnungssystem muss gerade für die besonders von Fehlernährung und Übergewicht betroffenen Bevölkerungsgruppen verständlich sein“, betont Prof. Dr. Berthold Koletzko, Vorsitzender der Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin. „Wenn Eltern einen geringen Bildungsstand haben oder übergewichtig sind, dann haben ihre Kinder ein deutlich erhöhtes Risiko, auch dick zu werden. Der ,Nutri-Score‘ erreicht diese Bevölkerungsgruppen offenbar gut und kann deshalb wirksam helfen, Kinder vor Übergewicht zu schützen.“
Die Umfrage habe auch erfasst, wie wichtig den Verbrauchern bestimmte Eigenschaften bei einer Kennzeichnung sind: Ein Label müsse demnach vor allem „eindeutig“ sein (72 Prozent hielten dies für „sehr wichtig“), „leicht verständlich“ (70 Prozent) und „unkompliziert“ (61 Prozent). Genau diese Eigenschaften sähen die Befragten vor allem beim „Nutri-Score“ gegeben. Detaillierte Informationen auf der Vorderseite der Verpackung wie beim „Wegweiser Ernährung“ seien den Menschen hingegen deutlich weniger wichtig (35 Prozent).

Nutri-Score kann schnelle, verständliche Orientierung beim Einkauf bieten

„Die Umfrage zeigt klar, dass der ,Nutri-Score‘ genau das liefert, was die Menschen erwarten – eine schnelle, verständliche Orientierung beim Einkauf“, so Prof. Dr. Hans Hauner, Vorsitzender der Deutschen Diabetes Stiftung und Beiratsmitglied der Deutschen Adipositas-Gesellschaft. „Die Politik muss diese wirksame Maßnahme für eine gesündere Ernährung endlich umsetzen.“
Ärzteverbände, medizinische Fachgesellschaften und Verbraucherorganisationen forderten schon seit Langem verbindliche Maßnahmen gegen Fehlernährung und Übergewicht – eine verständliche Nährwertkennzeichnung in Ampelfarben sei dabei ein wichtiger Baustein. In Ermangelung einer verbindlichen EU-weiten Regelung hätten inzwischen mehrere Länder Ampelkennzeichnungen auf freiwilliger Basis eingeführt.

Bereits in Frankreich und Belgien wird Nutri-Score verwendet

Der von unabhängigen französischen Wissenschaftlern entwickelte „Nutri-Score“ werde bereits in Frankreich und Belgien verwendet – Spanien habe seine Einführung angekündigt und auch in Portugal, Luxemburg und der Schweiz werde über die Einführung diskutiert. Das Modell nehme eine Gesamtbewertung der Nährwertzusammensetzung eines Produktes vor, „indem es ernährungsphysiologisch günstige und ungünstige Nährwertbestandteile miteinander verrechnet und auf einer von grün nach rot abgestuften Farbskala einordnet“. Mit dem „Nutri-Score“ ließen sich so die Nährwerte verschiedener Lebensmittel wie Tiefkühlpizzen, Frühstücksflocken oder Fruchtjoghurts auf einen Blick vergleichen.
Den „Wegweiser Ernährung“ habe Bundesministerin Klöckner im Mai 2019 vorgelegt – das staatliche Max Rubner-Institut habee das Modell in ihrem Auftrag entwickelt. Anders als beim „Nutri-Score“ fehle bei diesem „Waben“-Modell eine Einordnung in Ampelfarben.

Weitere Informationen zum Thema:

forsa, 18.07.2019
Meinungen zu Kennzeichnungssystemen bei Lebensmitteln

datensicherheit.de, 11.04.2019
foodwatch: Neue Nährwertkennzeichnung der Industrie irreführend / Verbraucherorganisation fordert Ende des „Kennzeichnungs-Wirrwarrs“

datensicherheit.de, 21.01.2019
foodwatch fordert Engagement für Lebensmittelampel in Deutschland / Französisches Vorbild „Nutri-Score“ informiert in Ampelfarben über ausgewogene Produkte

datensicherheit.de, 23.08.2018
Vorbild Frankreich: Belgien führt Lebensmittelampel ein / „Nutriscore“-Modell soll gesunde Ernährung fördern

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https://www.datensicherheit.de/naehrwertkennzeichnung-grosse-mehrheit-fuer-nutri-score-ampel/feed 0
foodwatch: Neue Nährwertkennzeichnung der Industrie irreführend https://www.datensicherheit.de/foodwatch-naehrwertkennzeichnung-industrie-irrefuehrend https://www.datensicherheit.de/foodwatch-naehrwertkennzeichnung-industrie-irrefuehrend#respond Thu, 11 Apr 2019 19:52:52 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=31405 Verbraucherorganisation fordert Ende des „Kennzeichnungs-Wirrwarrs“

[datensicherheit.de, 11.04.2019] Die Verbraucherorganisation foodwatch kritisiert entschieden den Vorschlag der Lebensmittelbranche für eine neue Nährwertkennzeichnung. Das am 11. April 2019 vom Lobbyverband der Lebensmittelwirtschaft vorgestellte Modell sei irreführend und für Verbraucher erwiesenermaßen deutlich weniger verständlich als eine Kennzeichnung in Ampelfarben. Die Lösung für eine verbraucherfreundliche Nähwertkennzeichnung liege mit der „Nutri-Score“-Ampel längst auf dem Tisch. foodwatch fordert Bundesernährungsministerin Julia Klöckner auf, sich wie ihre Kollegen in Frankreich, Belgien und Spanien „endlich“ für die Kennzeichnung mit dem „Nutri-Score“ stark zu machen. Union und SPD hätten im Koalitionsvertrag vereinbart, bis zum Sommer 2019 ein eigenes Modell zur Nährwertkennzeichnung zu erarbeiten, welches „gegebenenfalls vereinfacht visualisiert wird“. Bundesernährungsministerin Klöckner habe sich bisher gegen das Konzept einer Lebensmittelampel gestellt.

Plädoyer für existierendes, von mehreren europäischen Regierungen und der Wissenschaft getragenes Modell

„Die neue Nährwertkennzeichnung der Industrie ist ein dreister Versuch, eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung zu verhindern. Anstatt im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher ein existierendes, von mehreren europäischen Regierungen und der Wissenschaft getragenes Modell wie den ,Nutri-Score‘ zu unterstützen, versucht die deutsche Lebensmittelindustrie mit einem eigenen Modell Verwirrung zu stiften“, kritisiert Luise Molling von foodwatch. Im Gegensatz dazu hätten sich die französische und seit letzter Woche auch die belgische Lebensmittelwirtschaft klar für den „Nutri-Score“ entschieden.
Das Industrie-Modell sieht demnach fünf Kreise auf der Vorderseite der Verpackung vor, die jeweils die im Lebensmittel enthaltene Kalorienanzahl und die Menge an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz visualisieren sollen. In Form eines Tortendiagramms werde dargestellt, wie viel Prozent der empfohlenen maximalen täglichen Zufuhr dieser Nährstoffe der Verzehr von 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter des Lebensmittels ausmachen.

Neues Modell weniger verständlich als die Lebensmittel-Ampel

foodwatch kritisiert nach eigenen Angaben insbesondere folgende Punkte am Vorschlag der Industrie:
– Das neue Modell sei „weniger verständlich als die Lebensmittel-Ampel“: Wissenschaftliche Studien belegten, dass eine Kennzeichnung in Ampelfarben die verständlichste Form der Nährwertkennzeichnung sei. Diese könne dazu beitragen, „dass Menschen gesünder einkaufen“. Eine einfarbige Kennzeichnung habe dagegen praktisch keinen Einfluss auf das Einkaufsverhalten – dies belege eine groß angelegte Studie der französischen Regierung, die verschiedene Kennzeichnungsmodelle unter realen Einkaufsbedingungen miteinander verglichen habe.
– Zu hoher Referenzwert für Zucker: Die Industriekennzeichnung suggeriere, man müsse täglich eine bestimmte Menge an ungünstigen Nährstoffen konsumieren. Für Zucker etwa liege „der unter Lobbyeinfluss festgelegte Referenzwert bei 90 Gramm pro Tag“. Die Weltgesundheitsorganisation empfehle dagegen, dass eine erwachsene Frau täglich nicht mehr als 50 Gramm, besser noch maximal 25 Gramm an freien Zuckern zu sich nehmen sollte.

Gesamtbewertung des Nährwertprofils eines Produktes mit „Nutri-Score“

Ärzteverbände, Krankenkassen und Verbraucherorganisationen forderten schon seit Langem verbindliche Maßnahmen gegen Fehlernährung und Übergewicht, etwa eine verständliche Nährwertkennzeichnung in Ampelfarben oder eine Steuer auf gesüßte Getränke.
In Ermangelung einer verbindlichen europäischen Regelung hätten mehrere Länder Ampelkennzeichnungen auf freiwilliger Basis eingeführt. Das von französischen Wissenschaftlern entwickelte Modell „Nutri-Score“ finde dabei gegenwärtig immer mehr Unterstützer: Es sei bereits in Frankreich und Belgien eingeführt worden, auch Spanien habe seine Einführung angekündigt.
Das Modell sei von unabhängigen Wissenschaftlern entwickelt worden und nehme eine Gesamtbewertung des Nährwertprofils eines Produktes vor, indem günstige und ungünstige Nährwertbestandteile mit Punkten bewertet und dann miteinander verrechnet würden. Lebensmittel wie Tiefkühlpizzen, Frühstücksflocken oder Fruchtjoghurts ließen sich mit dem „Nutri-Score“ auf einen Blick vergleichen.

Weitere Informationen zum Thema:

BLL Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V., 11.04.2019
Nährwerte auf der Schauseite: Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft entwickelt neues Kennzeichnungsmodell

foodwatch die Essensretter
Fragen & Antworten zum „Nutri-Score“

nutrients, 01.10.2018
Objective Understanding of Front-of-Package Nutrition Labels: An International Comparative Experimental Study across 12 Countries

REPUBLIQUE FRANCAISE, MINISTERE DES AFFAIRES SOCIALES ET DE LA SANTE, 21.04.2017
Simplified nutrition labelling / Implementation of the Law on Modernising our Health System (article 14-II) / Report of the steering committee for assessment under actual buying conditions

datensicherheit.de, 21.01.2019
foodwatch fordert Engagement für Lebensmittelampel in Deutschland

datensicherheit.de, 23.08.2018
Vorbild Frankreich: Belgien führt Lebensmittelampel ein / „Nutriscore“-Modell soll gesunde Ernährung fördern

datensicherheit.de, 31.01.2018
Produktwarnungen: foodwatch kritisiert unzureichende Information der Verbraucher

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foodwatch fordert Engagement für Lebensmittelampel in Deutschland https://www.datensicherheit.de/foodwatch-fordert-engagement-fuer-lebensmittelampel-in-deutschland https://www.datensicherheit.de/foodwatch-fordert-engagement-fuer-lebensmittelampel-in-deutschland#respond Mon, 21 Jan 2019 20:54:23 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=29775 Französisches Vorbild „Nutri-Score“ informiert in Ampelfarben über ausgewogene Produkte

[datensicherheit.de, 21.01.2019] foodwatch hat nach eigenen Angaben Bundesernährungsministerin Julia Klöckner aufgefordert, sich umgehend für eine sogenannte Lebensmittelampel in Deutschland stark zu machen – Frankreich etwa zeige längst, wie eine verbraucherfreundliche Nährwert-Kennzeichnung aussehen könnte: Das dortige „Nutri-Score“-Modell mache es leicht, ausgewogene Produkte auf einen Blick zu erkennen.

Französische Nährwertampel als Vorbild

„Mit der französischen Nährwertampel können Verbraucherinnen und Verbraucher verarbeitete Lebensmittel wie Frühstücksflocken und Tiefkühlpizzen auf einen Blick miteinander vergleichen – was nachweislich zu einem gesünderen Kaufverhalten führt“, erläutert Luise Molling von foodwatch.
Die Verbraucherorganisation fordert Bundesernährungsministerin Klöckner zum Handeln auf: „Die Lösung für Frau Klöckners Beteuerungen, die gesunde Wahl zur einfachen Wahl machen zu wollen, liegt mit dem ,Nutri-Score‘ längst auf dem Tisch.“

Für eine verpflichtende europaweite Ampelkennzeichnung

In Deutschland hätten die Hersteller Iglo und Danone bereits angekündigt, ihre Produkte ab 2019 schrittweise mit dem „Nutri-Score“ zu kennzeichnen. Die Bundesernährungsministerin müsse nun dafür sorgen, dass auch andere Hersteller nachziehen – nur dann könnten Verbraucher verschiedene Produkte schnell miteinander vergleichen. Die Verbraucherorganisation fordert Klöckner zudem auf, sich auf europäischer Ebene für eine verpflichtende europaweite Ampelkennzeichnung stark zu machen.
Klöckner sei indes gegenüber einer Lebensmittelampel skeptisch. Zunächst müsse man wissenschaftlich analysieren, welches Kennzeichnungsmodell am sinnvollsten sei, habe sie im „ZDF-Morgenmagazin“ geäußert. foodwatch verweist hingegen auf eine bereits durchgeführte Studie der französischen Regierung: Diese habe ergeben, dass Verbraucher mit dem „Nutri-Score“ gesünder einkauften. Eine internationale Studie habe zudem gezeigt, dass das Modell am besten geeignet sei, um die Nährwertqualität von Produkten beurteilen zu können.

Mehr als 2.000 Ärzte haben Bundesregierung zum Handeln aufgefordert

Ärzteverbände, Krankenkassen und Verbraucherorganisationen forderten schon lange wirksame Maßnahmen gegen Fehlernährung und Übergewicht, wie eine verbraucherfreundliche Nährwertkennzeichnung in Ampelfarben, eine Beschränkung der Lebensmittelwerbung an Kinder sowie eine Herstellerabgabe auf gesüßte Getränke.
2018 hätten mehr als 2.000 Ärzte die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Gegen diese Maßnahmen wehre sich die Lebensmittelindustrie „vehement“. Auch auf den „massiven Lobbydruck“ hin sei im Jahr 2010 die Einführung einer europaweiten Lebensmittelampel gescheitert.

Auch Belgien und Spanien wollen „Nutri-Score“ einführen

In Ermangelung einer verbindlichen europäischen Regelung hätten mehrere Länder Ampelkennzeichnungen auf freiwilliger Basis eingeführt. Das französische Modell „Nutri-Score“ finde dabei gegenwärtig immer mehr Unterstützer. 2018 von der französischen Regierung eingeführt und bereits von 90 Unternehmen übernommen, hätten inzwischen auch Belgien und Spanien angekündigt, die „Nutri-Score“-Ampelkennzeichnung einzuführen. Das Modell sei von Wissenschaftlern entwickelt worden und nehme eine Gesamtbewertung des Nährwertprofils eines Produktes vor, indem günstige und ungünstige Nährwertbestandteile mit Punkten bewertet und dann miteinander verrechnet würden.
Seit Ende 2016 gelte zwar für alle verpackten Lebensmittel in der EU eine Pflicht zur Kennzeichnung der Nährwerte Fett, gesättigte Fette, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Diese Angaben dürften allerdings im Kleingedruckten auf der Rückseite der Verpackung erfolgen.

Weitere Informationen zum Thema:

foodwatch.org
NUTRI-SCORE

foodwatch, 02.05.2018
Fettleibigkeit, Diabetes, Zahnkrankheiten: Mehr als 2.000 Ärztinnen und Ärzte fordern Maßnahmen gegen Fehlernährung – auch Krankenkassen und Fachgesellschaften unterstützen Offenen Brief an Bundesregierung

datensicherheit.de, 23.08.2018
Vorbild Frankreich: Belgien führt Lebensmittelampel ein / „Nutriscore“-Modell soll gesunde Ernährung fördern

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Topf Secret: Kontrollergebnisse aus Lebensmittelbetrieben online https://www.datensicherheit.de/topf-secret-kontrollergebnisse-lebensmittelbetriebe-online https://www.datensicherheit.de/topf-secret-kontrollergebnisse-lebensmittelbetriebe-online#respond Mon, 14 Jan 2019 14:40:44 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=29735 foodwatch und FragDenStaat starten „Plattform gegen Geheimniskrämerei bei Lebensmittelbehörden“

[datensicherheit.de, 14.01.2019] foodwatch hat nach eigenen Angaben zusammen mit FragDenStaat eine „Plattform gegen Geheimniskrämerei bei Lebensmittelbehörden“ gestartet: Auf „Topf Secret“ könnten Verbraucher Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien usw. abfragen.

Jeder vierte kontrollierte Betrieb beanstandet

Die Verbraucherorganisation foodwatch und die Transparenz-Initiative FragDenStaat haben am 14. Januar 2019 die Web-Plattform „Topf Secret“ gestartet, auf der Verbraucher die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben mit wenigen Klicks abfragen und veröffentlichen können sollen.
Bisher machten die Kontrollbehörden in Deutschland nur in Ausnahmefällen öffentlich, wie es um die Sauberkeit in den Betrieben bestellt ist. Seit Jahren werde jeder vierte kontrollierte Betrieb beanstandet, größtenteils wegen Hygienemängeln.

Mit „Mitmach-Plattform“ Druck aufbauen

foodwatch und FragDenStaat wollen demnach mit dieser „Mitmach-Plattform“ Druck aufbauen, damit Behörden in Zukunft ausnahmslos alle Kontrollergebnisse veröffentlichen müssen. Erst das schaffe den nötigen Anreiz für Lebensmittelbetriebe, sich jeden Tag an alle lebensmittelrechtlichen Vorgaben zu halten.
Bundesernährungsministerin Julia Klöckner müsse die gesetzliche Grundlage für ein Transparenzsystem wie in Dänemark, Wales oder Norwegen schaffen. Dort würden alle Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung veröffentlicht, im Internet und direkt an der Ladentür.

Schwarze Schafe noch zu oft im Schonraum

„Die allermeisten Lebensmittelbetriebe in Deutschland arbeiten sauber. Doch etwa jeder vierte Betrieb wird bei den Kontrollen beanstandet“, berichtet Oliver Huizinga, Leiter „Recherche und Kampagnen“ bei foodwatch.
Huizinga: „Kakerlaken in der Backstube, Schimmel im Lieblingsrestaurant, ekelerregende Zustände in der Wurstfabrik – die zuständigen Behörden wissen genau, in welchem Unternehmen geschlampt wird. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren das in der Regel nicht, nur Ausnahmefälle müssen veröffentlicht werden.“ Mit dieser Geheimniskrämerei schütze die Bundesregierung die „Schmuddelbetriebe“ auf Kosten der Verbraucher und der vielen sauber arbeitenden Unternehmen.

Auf das Verbraucherinformationsgesetz berufen

Unter „www.topf-secret.foodwatch.de“ könnt Verbraucher bei den zuständigen Behörden einen Antrag auf Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Hygiene-Kontrollen stellen. Die gesetzliche Grundlage sei das Verbraucherinformationsgesetz (VIG).
Nutzer könnten einen beliebigen Betrieb – von Restaurants über Bäckereien bis hin zu Tankstellen – über eine Suchfunktion oder per Klick auf einer Straßenkarte aussuchen. Sie brauchten lediglich Name, E-Mail- und Postadresse eingeben, die gemeinsam mit einem vorbereiteten Text an die zuständige Behörde übermittelt würden. Die Antragstellung sei innerhalb von einer Minute fertig. Die Antragsteller erhielten die Ergebnisse allerdings erst nach mehreren Wochen. Es könne auch passieren, dass sich Behörden quer stellten.

„Topf Secret“ soll nur Zwischenlösung sein

„Bund und Länder haben es jahrelang verschlafen, für Transparenz in der Lebensmittelüberwachung zu sorgen. Das wollen wir mit ‚Topf Secret‘ ändern! Je mehr Menschen mitmachen und Anträge stellen, desto mehr Infos kommen ans Licht – und desto größer ist der Druck auf die Bundesregierung, endlich eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Transparenz zur Regel macht und nicht zur Ausnahme“, sagt Arne Semsrott, Projektleiter von FragDenStaat.
So oder so gelte: „Topf Secret“ könne nur eine Zwischenlösung sein. Semsrott: „Wenn die Bundesregierung in Zukunft die Veröffentlichung aller Kontrollergebnisse vorschreibt, schalten wir unsere Plattform gerne wieder ab.“

Freiwilligkeit der Lebensmittelbetriebe unzureichend

Das Bundesverfassungsgericht habe in einer Entscheidung im Jahr 2018 ausdrücklich die Rechte von Verbrauchern auf Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße, also zum Beispiel Missstände bei der Hygiene, anerkannt. Union und SPD hätten sich zwar in ihrem neuen Koalitionsvertrag auch darauf verständigt, „eine übersichtliche und eindeutige Verbraucherinformation zu Hygiene und Lebensmittelsicherheit“ zu gewährleisten. Allerdings sollten Betriebe ihre Kontrollergebnisse nur „auf freiwilliger Basis“ veröffentlichen.
foodwatch und FragDenStaat kritisieren nach eigenen Angaben, dass ein freiwilliges System erfahrungsgemäß nicht funktioniere – wie das Beispiel Niedersachsen zeige: In zwei Teststädten, Hannover und Braunschweig, hätten Lebensmittelbetriebe freiwillig ihre Kontrollergebnisse in Form eines „Hygiene-Barometers“ an der Ladentür aushängen können – doch nur vier Prozent der Betriebe hätten sich laut dem niedersächsischen Agrarministerium an dem Projekt beteiligt.

Bewährtes Smiley-System in Dänemark

Anders zum Beispiel funktioniere es in Dänemark: Dort erführen die Verbraucher direkt an der Ladentür und im Internet anhand von Smiley-Symbolen, wie es um die Sauberkeit in den Lebensmittelbetrieben bestellt ist. Wenige Jahre nach Einführung des Smiley-Systems im Jahr 2002 habe sich die Quote der beanstandeten Betriebe halbiert – von 30 auf rund 15 Prozent.
„Das Smiley-System in Dänemark funktioniert. Umfragen zeigen, dass praktisch alle Verbraucher das Smiley-System kennen und es bei der Wahl eines Restaurants oder eines Ladens berücksichtigen. Es zeigt auch, dass Lebensmittelunternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Standards zu verbessern, mit dem Ziel, einen lächelnden Smiley zu bekommen. Das Smiley-System erhöht die Lebensmittelsicherheit zum Wohle aller“, erklärt das dänische Umwelt- und Ernährungsministerium.

Auch Wales und Norwegen als Vorreiter der Transparenz

In Wales, wo Restaurants, Bäckereien, Schulkantinen und Supermärkte auf einer Skala von 0 bis 5 bewertet würden, sei die Quote der Betriebe mit schlechter Bewertung von rund 13 (2013) auf knapp fünf Prozent (2017) gesunken. Auch Norwegen habe 2016 ein Smiley-System eingeführt – dort sei die Zahl der beanstandeten Betriebe innerhalb eines Jahres ebenfalls gefallen – von 32 auf 21 Prozent.
In Deutschland dagegen veröffentliche das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nur anonymisierte Statistiken und Daten über die Lebensmittelüberwachung. Die Quote der beanstandeten Betriebe liege seit Jahren nahezu unverändert bei rund 25 Prozent. 2017 habe die Quote wegen einer neuen Erfassungsmethode nur bei 13,6 Prozent gelegen – diese Zahl umfasse nicht, wie in den Jahren zuvor, sogenannte informelle Beanstandungen.

Weitere Informationen zum Thema:

foodwatch
So funktioniert „Topf Secret“

foodwatch
Topf Secret: Jetzt Hygienebericht anfragen!

datensicherheit.de, 31.01.2018
Produktwarnungen: foodwatch kritisiert unzureichende Information der Verbraucher

datensicherheit.de, 14.10.2016
foodwatch kritisiert CETA-Zusatzerklärung der EU

datensicherheit.de, 05.05.2013
foodwatch e.V.: EU Pledge nur ein Feigenblatt der Lebensmittelindustrie

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Vorbild Frankreich: Belgien führt Lebensmittelampel ein https://www.datensicherheit.de/vorbild-frankreich-belgien-lebensmittelampel https://www.datensicherheit.de/vorbild-frankreich-belgien-lebensmittelampel#respond Thu, 23 Aug 2018 18:43:25 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=28547 „Nutriscore“-Modell soll gesunde Ernährung fördern

 [datensicherheit.de, 23.08.2018] Belgien folgt nach Angaben des foodwatch e.V. dem Beispiel Großbritanniens und Frankreichs: Vorgesehen ist die Einführung einer Nährwert-Ampel für Lebensmittel. Um es den Verbrauchern „leichter zu machen, sich für eine gesunde Ernährung zu entscheiden“, sollen Verpackungen belgischer Produkte in Kürze zusätzlich mit einer Ampelkennzeichnung dargestellt werden, so die belgische Gesundheitsministerin am 21. August 2018. Daher fordert die Verbraucherschutzorganisation foodwatch Bundesernährungsministerin Julia Klöckner auf, „ihren Widerstand gegen eine Lebensmittelampel aufzugeben“. Sie solle sich auf europäischer Ebene für eine verpflichtende Kennzeichnung stark machen.

Immer mehr Länder in Europa führen Lebensmittelampeln ein

Da die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung EU-weit einheitlich geregelt sei, könnten die EU-Mitgliedsstaaten zusätzliche, farbbasierte Kennzeichnungsmodelle nur auf freiwilliger Basis einführen.
„Erst Großbritannien, dann Frankreich, jetzt Belgien – immer mehr Länder in Europa führen Lebensmittelampeln ein. Bundesernährungsministerin Julia Klöckner wehrt sich jedoch mit Händen und Füßen gegen eine farbliche Kennzeichnung von Zucker, Salz & Co. – und das, obwohl Ärzteverbände, Krankenkassen und Verbraucherorganisationen ein Ampel-System schon seit Jahren fordern, und auch die Mehrheit der Menschen in Deutschland eine Ampel will“, sagt Oliver Huizinga, Leiter „Recherche und Kampagnen“ bei foodwatch. Frau Klöckner sollte „endlich den Appellen der Fachwelt folgen, statt nach der Pfeife der Lebensmittel-Lobby zu tanzen“, so Huizingas Forderung.

Fünfstufige Farbskala und Buchstaben-Kennzeichnung

Die belgische Regierung wolle das sogenannte NutriScore-Modell nach französischem Vorbild übernehmen: Dieses Modell sei 2017 von der französischen Regierung – auf freiwilliger Basis – eingeführt und bereits von zahlreichen Unternehmen übernommen worden. „NutriScore“, von Wissenschaftlern entwickelt, nehme eine Gesamtbewertung des Nährwertprofils eines Produktes vor, indem günstige und ungünstige Nährwertbestandteile mit Punkten bewertet und dann miteinander verrechnet würden. Schließlich werde das Ergebnis mit einer fünfstufigen Farbskala dargestellt, die zugleich mit den Buchstaben A-E hinterlegt sei.
Ein Produkt mit einem günstigen, ausgewogenen Nährwertprofil erhält demnach eine grüne Einordnung und den Buchstaben A, ein sehr unausgewogenes Produkt dagegen eine rote Bewertung und den Buchstaben E.

Gute Erfahrungen in Frankreich

Das „NutriScore“-Modell unterscheide sich damit von dem Ampel-Modell der britischen Lebensmittelbehörde FSA von 2007: Diese „Original-Ampel“ zeige nicht eine einzige Farbskala, sondern vier – jeweils für die Zutaten Fett, gesättigte Fette, Zucker, Salz. Beide Systeme hätten in einem großen Vergleichstest der französischen Regierung dazu geführt, Konsumenten zu einem gesünderen Einkaufsverhalten zu motivieren.
foodwatch würde nach eigenen Angaben sowohl die Einführung des britischen Originals als auch des französischen Modells befürworten. Jedes der beiden Modelle ermögliche es Verbrauchern, die ernährungsphysiologische Qualität von Produkten auf dem ersten Blick miteinander vergleichen zu können.
„Ob ,NutriScore‘ aus Frankreich oder die Original-Ampel aus Großbritannien: Entscheidend ist, dass wir ein von unabhängigen Experten entwickeltes System haben, das die Nährwerte eines Produkts mit einer farblichen Kennzeichnung direkt auf der Produktvorderseite darstellt und die Vergleichbarkeit von Produkten gewährleistet“, betont Huizinga.

Danone als Vorreiter in Deutschland

Ernährungsministerin Klöckner lehne eine Lebensmittelampel für Deutschland bislang ab. Laut Koalitionsvertrag wollten Union und SPD das System der Nährwertkennzeichnungen für verpackte und verarbeitete Lebensmittel jedoch weiterentwickeln, indem der Gehalt „gegebenenfalls vereinfacht visualisiert wird“. Ein Modell dafür solle mit Lebensmittel- und Verbraucherverbänden sowie mit Rücksicht auf kleinere Anbieter bis Sommer 2019 erarbeitet werden.
Der Lebensmittelhersteller Danone möchte laut foodwatch in Deutschland bereits ab Anfang 2019 das von Frankreich und Belgien eingeführte „Nutriscore“-Modell auf seine Verpackungen drucken. foodwatch begrüßt demnach den Vorstoß dieses Lebensmittelkonzerns, fordert aber zugleich, eine „verpflichtende Nährwertkennzeichnung in Ampelfarben vorzuschreiben, damit andere Hersteller nachziehen“ – die Idee der Lebensmittel-Ampel sei es, dass und Verbraucher im Supermarkt verschiedene Produkte schnell miteinander vergleichen können: Das gehe nicht, wenn nur ein Hersteller die Ampel einführt.

Heftige Kritik an industrieeigenen Ansätzen zur Kennzeichnung

foodwatch kritisiert erneut von der Industrie selbst entwickelte Kennzeichnungsmodelle: So möchten die fünf großen Lebensmittelkonzerne Coca-Cola, Mondelez, Nestlé, PepsiCo und Unilever ein eigenes, auf Basis von Portionsgrößen berechnetes Ampel-System einführen.
Selbst ein bekannter süßer Brotaufstrich, bestehend aus fast 90 Prozent Zucker und Fett, würde mit dieser Industrie-Kennzeichnung jedoch keine einzige rote Kennzeichnung erhalten. Diese geplante „Pseudo-Ampel“ sei nicht die Lösung. „Da steht Ampel drauf, ist aber nur Verbrauchertäuschung drin“, warnt Huizinga.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 15.09.2009
Verbraucherzentralen fordern Einführung der Ampelkennzeichnung für Lebensmittel / Verbraucher sollen schnell und unkompliziert Zuckerbomben und Fettfallen erkennen können

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