Kind – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Thu, 21 Aug 2025 19:02:31 +0000 de hourly 1 Chat-Kontrolle zum Scheitern verurteilt – doch Schlimmeres droht https://www.datensicherheit.de/chat-kontrolle-scheitern-schlimmeres-drohung https://www.datensicherheit.de/chat-kontrolle-scheitern-schlimmeres-drohung#respond Thu, 21 Aug 2025 23:02:17 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49756 Benjamin Schilz geht kritisch auf aktuelle Überwachungspläne ein: Er umreißt, welche Folgen tatsächlich drohen, und führt aus, wieso die Chat-Kontrolle den versprochenen Nutzen nicht bringen wird

[datensicherheit.de, 22.08.2025] Was als angeblicher Schutz vor Kindesmissbrauch dargeboten wird, könnte zum größten Überwachungsprojekt in Europa werden. Die Bundesregierung zeige sich seit Kurzem nicht länger als klarer Gegner in dem EU-Gesetzgebungsverfahren – und spiele jetzt eine Schlüsselrolle im Entscheidungsprozess. Benjamin Schilz, „Group CEO“ bei der Wire Swiss GmbH, geht in seiner aktuellen Stellungnahme kritisch auf aktuelle Überwachungspläne ein: Er umreißt, welche Folgen tatsächlich drohen, und führt aus, wieso die Chat-Kontrolle zum Scheitern verurteilt ist.

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Foto: wire

Benjamin Schilz: Chat-Kontrolle löst keine Probleme. Es schafft neue!

Chat-Kontrolle im Widerspruch zur europäischen Datenschutzgesetzgebung

„Die EU diskutiert seit Jahren über Chat-Kontrolle. Jetzt hat die Bundesregierung ihre Haltung geändert: Statt ,nein’ sagt sie nur noch ,unentschlossen’.“

  • Damit nehme die Gefahr zu, „dass die EU den riskanten Vorschlag beschließt“.

Chat-Kontrolle widerspreche nicht nur den europäischen Datenschutzgesetzen, sondern es werde auch praktisch nicht funktionieren. „Im besten Fall bleibt das Gesetz wirkungslos, aber im schlimmsten Fall verschärft es viele Probleme!“, warnt Schilz.

Angebliche Ziele Chat-Kontrolle

Die Chat-Kontrolle solle angeblich Missbrauchsdarstellungen in digitalen Nachrichten erkennen, sogenanntes Child Sexual Abuse Material (CSAM). Die EU-Richtlinie 2011/93/EU schreibe bereits vor, dass -Mitgliedstaaten Folgendes bestrafen müssten:

  • Herstellung, Verbreitung, Weitergabe und Besitz von CSAM
  • vorsätzlichen Zugriff auf CSAM-Websites
  • „Grooming“, also die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Minderjährigen mit Missbrauchsabsicht im Internet

Außerdem müssten Anbieter in der EU gehostete CSAM-Seiten löschen und bei Fällen im Ausland mit Partnern zusammenarbeiten.

Verbrechen sind aktiv zu bekämpfen – aber Chat-Kontrolle dafür ungeeignet

Schilz betont ausdrücklich: „Dabei stellt niemand in Frage, dass diese Verbrechen aktiv bekämpft werden müssen! Aber Chat-Kontrolle ist dafür aus unterschiedlichen Gründen ungeeignet.“

Verschiedene Fachgremien der EU und in Deutschland hätten die Chat-Kontrolle bereits geprüft. „Ihr Urteil: Es ist technisch nicht machbar. Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) stellte in einer Analyse gravierende technische Lücken fest. Bekannte Inhalte lassen sich meist zuverlässig erkennen.“ Schwieriger werde es aber bei neuem, noch nicht in Datenbanken erfasstem Material und bei „Grooming“-Versuchen. „Hier liefern die Systeme zu viele Fehler.“

Hinzu komme ein unlösbares Problem: Die Überwachung von Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation sei technisch nicht mit dem geplanten Erkennungsauftrag vereinbar. Diese Schwäche werde im Vorschlag der EU-Kommission kaum berücksichtigt. Zudem bestehe laut EPRS die Gefahr, „dass einvernehmliche Kommunikation zwischen Jugendlichen fälschlich als Missbrauch eingestuft wird“.

Absurde Folgen für Polizei und Justiz: Chat-Überwachung könnte allenfalls funktionieren, wenn Betroffene nichts davon wüssten

Die fehlerhafte Technik führe so unmittelbar zu massenhaften Fehlalarmen. Strafverfolgungsbehörden müssten jeden einzelnen Fall prüfen. Das würde Ermittler binden, statt sie zu entlasten – und im schlimmsten Fall zu falschen Verdächtigungen und Verfahren gegen Unschuldige führen.

  • „Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kam in einer Stellungnahme gegenüber dem Digitalausschuss zu einem ähnlichen Urteil: Neben der Sorge vor flächendeckender Internetüberwachung warnten alle neun befragten Experten, dass die Strafverfolgung mit falschen Meldungen überlastet würde.“

Überwachung funktioniere nur, „wenn die Betroffenen nichts davon wissen“. Chat-Kontrolle sei indes das Gegenteil: Es wäre ein öffentlich bekanntes Gesetz. Anbieter müssten ihre Nutzer wahrscheinlich regelmäßig darüber informieren, dass sie auf Verstöße gegen das „Gesetz zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung“ (CSAM) überwacht würden.

Ziel-Personen für die Chat-Kontrolle wären für Behörden nicht mehr auffindbar

Die Folgen seien leicht absehbar: „Kriminelle weichen auf alternative Dienste aus – etwa verschlüsselte Messenger, TOR-Services, VPNs, ,Darknet’-Angebote oder Plattformen, die nicht reguliert werden.“

  • Schilz erläutert: „Damit wären gerade die Personen, die die Chat-Kontrolle eigentlich ins Visier nehmen soll, für die Behörden nicht mehr auffindbar.“ Das Konzept der Chat-Kontrolle dürfte zum Scheitern verurteilt sein. „Aber das ist nur das Best-Case-Szenario.“

Das wahrscheinlichste Ergebnis laut Schilz: Die Chat-Kontrolle bleibt wirkungslos. Doch dabei werde es dann nicht bleiben. Eine bereits eingeführte Massenüberwachung lasse sich selten zurückdrehen. „Wenn die erhofften Erfolge ausbleiben, werden die Befürworter nicht aufgeben. Wahrscheinlicher ist, dass sie noch mehr Kontrolle fordern.“

Es drohen zunehmende Zensur, staatliche Kontrolle und schleichender Abbau grundlegender Freiheitsrechte

Das beginne mit Angriffen auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Behörden könnten „Hintertüren“ verlangen, „die zwangsläufig unsicher sind – wie der ,Salt Typhoon’-Hack gezeigt hat, bei dem Angreifer gezielt Schwachstellen in solchen Zugangsmöglichkeiten ausnutzten“.

  • Noch gravierender wäre ein weiterer Ausbau der Überwachung – d.h. zunehmende Zensur, staatliche Kontrolle und ein schleichender Abbau grundlegender Freiheitsrechte. Beispiele wie die „Great Firewall“ in China zeigten, wohin dieser Weg führen könnte. „Was heute noch in weiter Ferne erscheint, könnte schneller Realität werden, als man denkt.“

Schilz gibt abschließend zu bedenken: „Wir können also gar nicht vorsichtig genug sein, wenn es um den Schutz unserer Freiheitsrechte geht. Chat-Kontrolle löst keine Probleme. Es schafft neue!“

Weitere Informationen zum Thema:

wire
Über Wire: Sichere Kommunikation aus dem Herzen Berlins

wire, Hauke Gierow, 09.02.204
Wire ernennt Benjamin Schilz als CEO / Neuer CEO wird die internationale Expansion von Wire vorantreiben

datensicherheit.de, 21.06.2024
Chat-Kontrolle: Bitkom unterstützt Schutz der Kinder und Wahrung der Bürgerrechte / Mit der Chat-Kontrolle beabsichtigt die EU-Kommission, dass Web-Plattform-Anbieter ihre Dienste umfassend durchsuchen, um Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder zu finden

datensicherheit.de, 14.02.2024
Chat-Kontrolle: Bundesdatenschutzbeauftragter fordert Einhaltung der Grundrechte in der EU / Prof. Ulrich Kelber nimmt Stellung zu den Verhandlungen über den EU-Verordnungsentwurf zur CSA-Verordnung

datensicherheit.de, 26.09.2023
Sofortiger Stopp der Chat-Kontrolle: Digitalcourage unterstreicht Forderung / In einer investigativen Recherche hat ZEIT ONLINE das umfangreiche Lobby-Geflecht zur geplanten Chat-Kontrolle offengelegt

datensicherheit.de, 10.02.2023
Chat-Kontrolle: Deutscher Anwaltverein warnt vor Totalüberwachung unter Deckmantel des Kinderschutzes / Gefährdung det Grundrechte aller Bürger durch EU-Pläne zur Chat-Kontrolle

datensicherheit.de, 19.10.2022
Chat-Kontrolle: Protest verbreitet sich europaweit / European Digital Rights startet Kampagne gegen Chat-Kontrolle unter dem Motto „Stop Scanning Me!“

datensicherheit.de, 10.10.2022
EU-Pläne zur Chat-Kontrolle: 20 zivilgesellschaftliche Organisationen üben Kritik in einem gemeinsamen öffentlichen Aufruf / Überwachungsinfrastruktur von erschreckendem Ausmaß könnte in der EU etabliert werden

datensicherheit.de, 18.08.2022
Chat-Kontrolle: Guter Zweck, zweifelhafte Mittel und verhängnisvolle Folgen / IT-Sicherheitsexpertin Patrycja Schrenk warnt vor anlassloser Chat-Massenüberwachung durch Echtzeit-Scans

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Finn der Fuchs: Kindern spielerisch IT-Sicherheit vermitteln https://www.datensicherheit.de/finn-fuchs-kinder-spiel-it-sicherheit-vermittlung https://www.datensicherheit.de/finn-fuchs-kinder-spiel-it-sicherheit-vermittlung#respond Tue, 09 Feb 2021 15:13:26 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38957 Anlässlich des „Safer Internet Day 2021“ begrüßt und unterstützt der TeleTrusT das Projekt für kindgerechte Bildung

[datensicherheit.de, 09.02.2021] Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) wirbt nach eigenen Angaben für ein Start-up-Projekt, welches es Kindern ermöglichen soll, spielerisch die Grundlagen der IT-Sicherheit zu erlernen: „Mit dem Fuchs Finn, der mit einem Raumschiff auf der Erde notlanden muss und dort mit der aufregenden Welt von Internet und Smartphone konfrontiert wird, lässt sich Kindern ab sieben Jahren informationstechnische Grundbildung vermitteln.“ Anlässlich des „Safer Internet Day 2021“ begrüßt der TeleTrusT demnach diesen Ansatz und unterstützt das Projekt als Partner.

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Abbildung: Foldio Adventures

„Fuchs im Netz“: Das Cyber Security Spiel für Kinder! (verfügbar ab 15. Februar 2021)

Projekt soll Kindern mit einem App-Abenteuer Verständnis für Sicherheit im Internet vermitteln

Spielerisch erlernten Kinder darüber den souveränen Umgang mit sicheren Passwörtern, erführen etwas über Datenschutz und Privatsphäre in Social-Media-Netzwerken und würden sensibilisiert für Themen wie Cyber-Mobbing.Das Projekt vermittele Kindern mit einem App-Abenteuer Verständnis für Sicherheit im Internet.
Mit „Fuchs im Netz“ habe das saarländische Start-up Foldio ein Adventure-Game entwickelt, mit welchem Kinder ab sieben Jahren die Grundlagen von IT-Sicherheit, Datenschutz und Privatsphäre im Netz spielerisch erlernen könnten.

In sicherer Umgebung des Spiels sammeln Kinder Erfahrungen mit Herausforderungen und negativen Aspekten des Internets

Das Cybersecurity-Lernspiel transportiere didaktische Themen über ein bunt gestaltetes, kindgerechtes Point-and-Click-Abenteuer. In der sicheren Umgebung dieses Spiels sammelten Kinder auf pädagogisch ansprechende Weise Erfahrungen mit den Herausforderungen und negativen Aspekten des Internets. „Wer einen Fehler macht, wird nicht bestraft, sondern belehrt, wie der Fehler hätte vermieden werden können.“
Im Verlauf des Spiels würden Lerneffekte und Unterhaltung kombiniert. Dabei sei die Geschichte in fünf Tagesetappen aufgeteilt, welche Eltern und Kindern eine klare Struktur gäben. Jeder Teil des Spiels beinhalte mehrere „Wimmelbilder“, welche wie auch die anderen Graphien mit Liebe zum Detail im Zeichentrick-Stil gestaltet seien. Die Rahmenhandlung solle dazu anregen, mehr über das Thema zu erfahren. Integrierte Minispiele, etwa die „Passwort-Arena“ und ein Quiz-Wettbewerb, böten zudem Abwechslung, während sie gleichzeitig einen Lehranspruch erfüllten.

Weitere Informationen zum Thema:

Fuchs im Netz
Das Cyber Security Spiel für Kinder! / Verfügbar ab 15. Februar 2021

datensicherheit.de, 31.01.2019
BSI und ProPK: Datenschutz-Tipps zum Safer Internet Day 2019

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Kinderpornographie im Darknet: Dringende Öffentlichkeitsfahndung des BKA https://www.datensicherheit.de/kinderpornographie-im-darknet-dringende-oeffentlichkeitsfahndung-des-bka https://www.datensicherheit.de/kinderpornographie-im-darknet-dringende-oeffentlichkeitsfahndung-des-bka#respond Mon, 09 Oct 2017 11:57:27 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=26955 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines kleinen Mädchens

[datensicherheit.de, 09.10.2017] Das Bundeskriminalamt (BKA) meldet, dass die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das BKA gemeinsam in einer dringenden Öffentlichkeitsfahndung einen unbekannten Tatverdächtigen und dessen minderjähriges Tatopfer suchen. Der noch unbekannte Beschuldigte steht demnach im Verdacht, von Oktober 2016 bis Juli 2017 ein etwa vier bis fünf Jahre altes Kind mehrfach schwer sexuell missbraucht, Aufnahmen des sexuellen Missbrauchs hergestellt und diese anschließend auf einer kinderpornographischen Plattform im sogenannten Darknet verbreitet zu haben.

Öffentlichkeitsfahndung angeordnet

Generalstaatsanwaltschaft und BKA gehen nach eigenen Angaben davon aus, dass die Tathandlungen in Deutschland stattgefunden haben.
Die bisher erfolgten, aufwändigen Fahndungsmaßnahmen hätten noch nicht zur Identifizierung des „äußerst vorsichtig agierenden Tatverdächtigen“ geführt: Von diesem lägen derzeit keine Bild- und Videoaufnahmen vor. Die Bild- und Videoaufnahmen des sexuellen Missbrauchs des betroffenen Kindes seien erstmalig im Juli 2017 auf einer kinderpornographischen Plattform im sogenannten Darknet entdeckt worden.
Da keine weiteren Ermittlungsmöglichkeiten bestünden, hat das Amtsgericht Gießen eine Öffentlichkeitsfahndung mit Bildaufnahmen des Opfers angeordnet.

Tatverdächtigen identifizieren sowie möglichen andauernden Missbrauch beenden!

Zu dem mutmaßlichen Opfer liegt laut BKA folgende Beschreibung vor:

  • ein Mädchen im alter zwischen vier und fünf Jahren
  • blonde bis dunkelblonde Haare, glatt, lang, gerader Pony
  • rundes Kinn, „Stupsnase“, Augenfarbe vermutlich braun
  • schlanker, gerader Körperbau
  • deutschsprachig

Die Generalstaatsanwaltschaft und das Bundeskriminalamt fragen:

  • Wer kann Angaben zu dem Opfer machen?
  • Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Hinweise könnten in begründeten Fällen vertraulich behandelt werden – Hinweise werden erbeten an das Bundeskriminalamt Wiesbaden oder jede andere Polizeidienststelle.
Es lägen Anhaltspunkte dafür vor, dass das Opfer auch weiterhin dem Zugriff des nicht identifizierten Tatverdächtigen ausgesetzt ist, sodass ein fortgesetzter sexueller Missbrauch des Kindes nicht auszuschließen sei.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundeskriminalamt, 09.10.2017
Unbekannte Person / Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung

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