Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Februar 14, 2024 22:03 - noch keine Kommentare
Chat-Kontrolle: Bundesdatenschutzbeauftragter fordert Einhaltung der Grundrechte in der EU
Prof. Ulrich Kelber nimmt Stellung zu den Verhandlungen über den EU-Verordnungsentwurf zur CSA-Verordnung
[datensicherheit.de, 14.02.2024] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung), der demnach „in eine entscheidende Phase“ geht, ein. Er berichtet, dass der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) daher in einer „Gemeinsamen Stellungnahme“ den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen hatten, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.
Prof. Ulrich Kelber: Durchleuchtung sämtlicher privater Nachrichteninhalte keine Option!
Plädoyer für gezieltere Aufdeckung sexuellen Online-Kindesmissbrauchs in der EU
Professor Kelber betont: „Die Durchleuchtung sämtlicher privater Nachrichteninhalte ist keine Option. Der Verordnungsentwurf der Kommission in seiner ursprünglichen Form darf daher nicht realisiert werden!“ Die EP-Vorschläge gäben dafür die Richtung vor – „denn sie sehen eine gezieltere Aufdeckung von sexuellem Online-Kindesmissbrauch vor“.
EU-Gesetzgeber sollten sich in Trilog-Verhandlungen auf Aufdeckungsanordnungen nur als letztes Mittel einigen
Gleichzeitig teilt der BfDI nach eigenen Angaben die von seinen europäischen Kollegen geäußerte Kritik an der vom EP formulierten Ausgestaltung von sogenannten Aufdeckungsanordnungen: „Ich hoffe, dass die EU-Gesetzgeber sich in den ,Trilog’-Verhandlungen darauf einigen können, dass ,Aufdeckungsanordnungen’ nur als letztes Mittel und gezielt gegenüber konkret verdächtigen Personen oder Personengruppen eingesetzt werden.“ Alles Andere sei der „Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung“.
Europäisches Parlament hat viele Kritikpunkte der Gemeinsamen Stellungnahme von EDSA und EDPS aufgegriffen
Das EP habe in seinem Bericht viele Kritikpunkte der „Gemeinsamen Stellungnahme“ von EDSA und EDPS vom Juli 2022 aufgegriffen. „Es hatte jedoch offengelassen, ob ein Auslesen der privaten Kommunikation auch über die konkret verdächtigen Personen hinausgehen könnte“, so Professor Kelber. Mit dem Vorschlag des EP solle außerdem das Scannen nach bisher unbekanntem kinderpornographischen Material möglich bleiben – „obwohl die dazu genutzten Technologien noch immer hohe Fehlerquoten aufweisen“.
Weitere Informationen zum Thema:
edpb European Data Protection Board, 14.02.2024
Statement 1/2024 on legislative developments regarding the Proposal for a Regulation laying down rules to prevent and combat child sexual abuse
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