Quick-Freeze – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 04 Dec 2024 17:35:51 +0000 de hourly 1 Vorratsdatenspeicherung in Dauerschleife: eco fordert endlich klare Linie zum Schutz der Grundrechte https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-dauerschleife-eco-forderung-klarheit-linie-schutz-grundrechte https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-dauerschleife-eco-forderung-klarheit-linie-schutz-grundrechte#respond Wed, 04 Dec 2024 17:35:51 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45787 eco befürwortet „Quick Freeze“-Verfahren – der einzig rechtskonforme Weg

[datensicherheit.de, 04.12.2024] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat sich in einer aktuellen Stellungnahme abermals der Vorratsdatenspeicherung gewidmet, denn die aktuelle Bundestags-Tagesordnung zeigt demnach, dass zahlreiche dringende digitalpolitische Themen noch vor Ende der Legislaturperiode entschieden werden sollen. Darunter fällt laut eco auch die erneut aufkeimende Diskussion zur IP-Adress-Speicherung – ein Thema, welches aus eco-Sicht jetzt „endgültig beseitigt“ werden müsse.

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme: Bundesregierung sollte die verbleibende Zeit nutzen, um endlich eine rechtskonforme und bürgerrechtsfreundliche Alternative zur Vorratsdatenspeicherung zu schaffen!

eco fordert von der Bundesregierung, die grundrechtlich problematische Speicherung von IP-Adressen nicht weiterzuverfolgen

„Die Bundesregierung sollte die verbleibende Zeit nutzen, um endlich eine rechtskonforme und bürgerrechtsfreundliche Alternative zur Vorratsdatenspeicherung zu schaffen“, fordert der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme. Er führt hierzu aus: „So kann die Sicherheit im Internet auch durch alternative und rechtsstaatliche Maßnahmen gewährleistet werden, ohne die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu gefährden.”

Süme appelliert an den Bundestag, die grundrechtlich problematische Speicherung von IP-Adressen nicht weiterzuverfolgen: „Das ,Quick Freeze’-Verfahren, auf das sich die Koalition verständigt hat, ist der einzig rechtskonforme Weg. Es ist unverzichtbar, dass alle Beteiligten diese Linie einhalten und die EU-rechtlichen Vorgaben konsequent umsetzen!“

Das „Quick Freeze“-Verfahren sehe vor, dass Verkehrsdaten anlassbezogen „eingefroren“ und nur bei einem konkreten Verdacht auf richterliche Anordnung hin ausgewertet würden. Dies biete aus Sicht der Internetwirtschaft einen stärkeren Ausgleich zwischen effektiver Strafverfolgung und dem Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation. „Wir fordern zudem die vollständige Aufhebung der bestehenden Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung“, unterstreicht Süme. Dies wäre endlich ein klares Signal für den Schutz der Bürgerrechte im Digitalen Raum.

eco sieht dringenden Handlungsbedarf bei zentralen Gesetzesvorhaben

Neben der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung drängt der eco nach eigenen Angaben darauf, weitere zentrale Vorhaben für die digitale Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands voranzutreiben. Dazu gehörten insbesondere das KRITIS-Dachgesetz, das Mobilitätsdatengesetz und die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie.

Deutschland steht hierbei besonders unter Druck: Wegen der verspäteten Umsetzung der NIS-2-Richtlinie habe die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

„Der Bundestag hat jetzt noch die letzte Chance, wichtige Weichen für die digitale Zukunft Deutschlands zu stellen, so Süme und rät abschließend: „Die Bundesregierung muss jetzt die NIS-2-Richtlinie in Deutschland umsetzen!“ Die bereits verstrichene Frist zur Umsetzung sorge nämlich für „große Unsicherheit bei zigtausenden Unternehmen“.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 22.11.2024
Mal wieder IP-Datenspeicherung angestrebt: DAV fordert nachdrücklich, Überwachungsphantasien abzustellen / Der DAV kritisiert erneuten Vorstoß des Bundesrates zur Massenüberwachung

datensicherheit.de, 11.04.2024
Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung: Einigung scheint möglich / Das Quick-Freeze-Verfahren würde nun endlich einen bürgerrechtskonformen Rechtsrahmen setzen

datensicherheit.de, 10.09.2023
Bundesverwaltungsgericht: Anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung vollständig europarechtswidrig / eco-Verband fordert Bundesregierung zur endgültigen Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung auf

datensicherheit.de, 27.10.2022
Vorratsdatenspeicherung noch lange nicht vom Tisch, warnt Patrycja Schrenk nach EuGH-Urteil / Schrenk begrüßt Urteil und Vorschlag zu Quick Freeze

datensicherheit.de, 26.10.2022
Statt Vorratsdatenspeicherung: Bundesjustizminister macht Quick-Freeze-Vorschlag – eco-Vorstandsvorsitzender kommentiert / Der eco hat stets die vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung kritisiert

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Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung: Einigung scheint möglich https://www.datensicherheit.de/quick-freeze-ersatz-vorratsdatenspeicherung-einigung-moeglichkeit https://www.datensicherheit.de/quick-freeze-ersatz-vorratsdatenspeicherung-einigung-moeglichkeit#respond Thu, 11 Apr 2024 07:44:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44471 Das Quick-Freeze-Verfahren würde nun endlich einen bürgerrechtskonformen Rechtsrahmen setzen

[datensicherheit.de, 11.04.2024] Laut einer aktuellen Meldung vom eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. ist eine Einigung hinsichtlich des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens möglich – der Verband unterstreicht indes nochmals seine Forderung nach konsequenter Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung.

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Foto: eco

Oliver Süme: Die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich des Quick-Freeze-Verfahrens sind ein Schritt in die richtige Richtung…

Quick-Freeze-Verfahren könnte neue Standards in der Verbrechensbekämpfung setzen

Die „Ampel“-Parteien hätten laut eigenem Bekunden einen Kompromiss zu Ermittlungsmaßnahmen im Internet erzielt. Nachdem die Politik Bürger und Unternehmen mehr als ein Jahrzehnt seit Einführung der rechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung habe warten lassen, könnte das Quick-Freeze-Verfahren nun endlich einen bürgerrechtskonformen Rechtsrahmen setzen.

Die Vereinbarung markiere einen Wendepunkt für die Arbeit von Ermittlungsbehörden und könnte neue Standards in der Verbrechensbekämpfung setzen. Der eco fordert in diesem Zusammenhang aber auch die konsequente Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung, gegen die sich der Verband stets ausgesprochen hat.

Bekenntnis zum Quick-Freeze-Verfahren und Absage an Vorratsdatenspeicherung gefordert

„Die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich des Quick-Freeze-Verfahrens sind ein Schritt in die richtige Richtung, doch es ist bedauerlich, dass die Bundesregierung nicht konsequent die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung anstrebt, wie von uns immer gefordert“, kommentiert Oliver Süme, der eco-Vorstandsvorsitzende. Er warnt: „Wenn die grundrechtswidrige Vorratsdatenspeicherung weiter bestehen soll oder unter einem neuen Namen fortgesetzt wird, wäre dies fatal.“

Laut Süme ist es an der Zeit, dass die Regierung ihre Verantwortung wahrnimmt und Bürgerrechte im digitalen Raum ernsthaft schützt: „Wir fordern eine klare und umfassende Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung, um die Privatsphäre der Bürger/innen zu gewährleisten. Es ist unerlässlich, dass betroffene Unternehmen rasch Klarheit über die geplanten Neuregelungen und die Speicherung von Daten erhalten, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden.“

Quick-Freeze-Verfahren als rechtssicheres und effektives Instrument für Strafermittler

Das Quick-Freeze-Verfahren könnte nach Ansicht des Verbands ein Instrument für Strafermittler sein, „das rechtssicher und effektiv ist“. Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung biete es eine Lösung, welche den Spielraum des Europäischen Gerichtshofs nutze, aber gleichzeitig die Privatsphäre der Bürger berücksichtige.

Der Koalitionsvertrag strebe eine zielgerichtete, anlassbezogene Strafverfolgung im Netz an – ein Konzept, das dem Quick-Freeze-Ansatz entspreche. „Ob und wie dieser Ansatz von der Bundesregierung gesetzlich verfolgt wird, bleibt abzuwarten, insbesondere hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Quick-Freeze-Verfahrens.“ Von jeglichen Überlegungen zu „Mindestspeicherfristen“ sollte sich die Bundesregierung aus Sicht der Internetwirtschaft dringend distanzieren.

Hintergrund zur Abwägung Quick-Freeze-Ansatz vs. Vorratsdatenspeicherung

Bereits im September 2023 habe das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten als „unionsrechtswidrig“ erklärt.

„Nachdem der Europäische Gerichtshof mit seinem lang ersehnten Urteil vom 22. September 2022 bereits entschieden hatte, dass die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind, fand der jahrelange Rechtsstreit um die Vorratsdatenspeicherung damit endlich ein Ende.“ Der eco setze sich seit Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung ein und habe die 2016 beim Verwaltungsgericht Köln eingereichte Klage der SpaceNet AG von Anfang an unterstützt.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 10.09.2023
Bundesverwaltungsgericht: Anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung vollständig europarechtswidrig / eco-Verband fordert Bundesregierung zur endgültigen Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung auf

datensicherheit.de, 30.03.2023
Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht bestätigt Unzulässigkeit / Deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unanwendbar und mit EU-Recht unvereinbar

datensicherheit.de, 26.110.2022
Statt Vorratsdatenspeicherung: Bundesjustizminister macht Quick-Freeze-Vorschlag – eco-Vorstandsvorsitzender kommentiert / Der eco hat stets die vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung kritisiert

datensicherheit.de, 20.09.2022
Vorratsdatenspeicherung: BfDI begrüßt EuGH-Urteil / EuGH sieht Gefahr der Erstellung persönlicher Netzwerke und Profile einzelner Personen

datensicherheit.de, 20.09.2022
EuGH: Absage zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland historisch / Mit EuGH-Entscheidung vom 20. September 2022 den Menschen ein Stück Sicherheit und Privatsphäre zurückgegeben

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Vorratsdatenspeicherung noch lange nicht vom Tisch, warnt Patrycja Schrenk nach EuGH-Urteil https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-noch-lange-nicht-vom-tisch-warnung-patrycja-schrenk-eugh-urteil https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-noch-lange-nicht-vom-tisch-warnung-patrycja-schrenk-eugh-urteil#respond Thu, 27 Oct 2022 16:42:01 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42527 Schrenk begrüßt Urteil und Vorschlag zu Quick Freeze

[datensicherheit.de, 27.10.2022] Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Ende September 2022 entschieden, dass die in Deutschland 2015 eingeführte Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig ist. Patrycja Schrenk, Geschäftsführerin der PSW GROUP, kommentiert: „Es ist ein lange erwartetes Urteil, das aber noch rechtliche und politische Folgen nach sich ziehen wird.“ Das Thema Vorratsdatenspeicherung sei hierzulande „noch lange nicht vom Tisch“ warnt sie, zumal der EuGH „kein Urteil in Schwarz-Weiß“ erlassen hat. Vielmehr sei versucht worden, auch die Interessen der Strafverfolger zu berücksichtigen, begrüßt Schrenk jedoch das Urteil.

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Foto: PSW GROUP

Patrycja Schrenk: Ein lange erwartetes Urteil, das aber noch rechtliche und politische Folgen nach sich ziehen wird…

Telekommunikationsdaten: Pauschale Speicherung laut Schrenk drastischer Eingriff in die Privatsphäre

So hätten die Richter für bestimmte, eng gefasste Fälle eine gezielte Speicherung zugelassen, für die sie die Schwelle allerdings hochgelegt hätten: Nur bei schweren Verbrechen, auch bei einer „Bedrohung für die nationale Sicherheit“ und immer „unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit“ solle der Zugriff auf Daten möglich sein.

„Die anlasslose, pauschale Speicherung von Telekommunikationsdaten, die das deutsche Recht erlaubte, war ein drastischer Eingriff in die Privatsphäre. So war es in Deutschland erlaubt, wenngleich seit 2017 nicht mehr praktiziert, beispielsweise Informationen darüber, wer wann mit wem wo telefonierte und wer über welche IP-Adresse im Netz surfte, vorsorglich zu speichern“, erläutert Schrenk.

Die Idee dahinter: Sollten diese Informationen zur „Bekämpfung schwerer Kriminalität“ oder zum „Schutz der nationalen Sicherheit“ einmal gebraucht werden, sollten sie einfach aus der Schublade geholt werden können. „Der Europäische Gerichtshof allerdings hat eindeutig klargestellt, dass die vorsorgliche Speicherung dieser sensiblen Informationen nur für den Fall, dass sie einmal nützlich sein könnten, rechtswidrig ist“, betont Schrenk.

Schrenk sieht nun die Politik gefordert

Jetzt sei die Politik gefordert, „wie sie mit den Vorgaben aus Luxemburg umgeht und ob sie einen weiteren Versuch startet, eine unionsrechtskonforme Regelung zu schaffen“. Jedoch sollte die Bundesregierung dabei ihre Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag nicht aus den Augen verlieren: „Schließlich wurde dort festgehalten, dass nur anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden darf“, mahnt die IT-Sicherheitsexpertin und verweist auf eine mögliche Variante, welche auch schon vor der Entscheidung aus Luxemburg diskutiert worden sei: das „Quick Freeze“-Verfahren. „Bei diesem Verfahren werden bei konkreten Anhaltspunkten für Straftaten Informationen vorsorglich für einen beschränkten Zeitraum gesichert – die Auswertung darf allerdings nur mit richterlichem Beschluss erfolgen.“

Ob und wie die Politik jetzt handelt, bleibe abzuwarten. Den jüngsten Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser hingegen sieht Schrenk kritisch: „Der Vorschlag der Ministerin, jedem Internet-Provider die vollständige, anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung der IP-Daten seiner Nutzenden vorzuschreiben, ist eine aus Datenschutzsicht haarsträubende Idee.“

Allein die Kenntnis der Identität eines Internetnutzers mache in Verbindung mit den Logfiles der Provider nachvollziehbar, „mit wem wir Kontakt hatten und für welche Internet-Inhalte wir uns interessiert haben“. Das wiederum lasse Aussagen „beispielsweise über unsere politische Meinung, unsere Religion, unsere Krankheiten oder unsere sexuelle Orientierung zu“, unterstreicht Schrenk abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

PSW GROUP CONSULTING – BLOG, 06.10.2022
Vorratsdatenspeicherung: Ist der Staat nun machtlos gegen Kriminelle?

datensicherheit.de, 27.10.2022
Quick Freeze: Entwurf des Bundesjustizministeriums erfährt Zustimmung und Nachbesserungswünsche / Bürgerrechtler nehmen Stellung zur Vorratsdatenspeicherung-Alternative per Quick Freeze

datensicherheit.de, 26.110.2022
Statt Vorratsdatenspeicherung: Bundesjustizminister macht Quick-Freeze-Vorschlag – eco-Vorstandsvorsitzender kommentiert / Der eco hat stets die vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung kritisiert

datensicherheit.de, 20.09.2022
Vorratsdatenspeicherung: BfDI begrüßt EuGH-Urteil / EuGH sieht Gefahr der Erstellung persönlicher Netzwerke und Profile einzelner Personen

datensicherheit.de, 20.09.2022
EuGH: Absage zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland historisch / Mit EuGH-Entscheidung vom 20. September 2022 den Menschen ein Stück Sicherheit und Privatsphäre zurückgegeben

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Quick Freeze: Entwurf des Bundesjustizministeriums erfährt Zustimmung und Nachbesserungswünsche https://www.datensicherheit.de/quick-freeze-entwurf-bundesjustizministeriumt-zustimmung-nachbesserungswuensche https://www.datensicherheit.de/quick-freeze-entwurf-bundesjustizministeriumt-zustimmung-nachbesserungswuensche#respond Thu, 27 Oct 2022 16:09:24 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42524 Bürgerrechtler nehmen Stellung zur Vorratsdatenspeicherung-Alternative per Quick Freeze

[datensicherheit.de, 27.10.2022] Digitalcourage sieht nach eigenen Angaben das sogenannten Quick Freeze als Chance an und begrüßt den betreffenden Vorschlag des Bundesjustizministers. Auch die Piratenpartei befürwortet den „Quick Freeze“-Entwurf des Bundesjustizministeriums. Damit soll nun die Möglichkeit geschaffen werden, die jahrzehntelange Debatte zur Vorratsdatenspeicherung zu beenden und den Strafverfolgungsbehörden endlich ein rechtsstaatliches Instrument an die Hand zu geben.

Von der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zu Quick Freeze

Schon seit langer Zeit arbeiten Bürgerrechtler für die Abkehr von der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Dieser Erfolg beruhe auf viel langfristiger Arbeit der Zivilgesellschaft. Seit 2002 kämpft Digitalcourage (damals FoeBuD) gegen die Vorratsdatenspeicherung – mit einer ganzen Reihe von Großdemonstrationen unter dem Motto „Freiheit statt Angst“, mit Argumenten, Aufklärung, Kreativität und vielen Aktionen, mit einer ganz breiten Bewegung von Bündnispartnern.

Digitalcourage war bereits an der Verfassungsklage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) beteiligt, die 2010 erfolgreich die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zum ersten Mal zu Fall gebracht hat und führen den Kampf der Zivilgesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung seit nunmehr zwanzig Jahren.

Im Februar 2018 wurde eine aktuell laufende Verfassungsbeschwerde (BVer2683/16) von Digitalcourage vom Bundesverfassungsgericht angenommen: Mehr als 37.000 Menschen haben die Klage mitunterzeichnet und über zwanzig prominente Mitbeschwerdeführer unterstützen sie – neben Rena Tangens und padeluun von Digitalcourage u.a. der Kabarettist Marc-Uwe Kling, der ex-Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske, die Schriftstellerin Juli Zeh, der katholische Sozialethiker Friedhelm Hengsbach, der Europaabgeordnete Patrick Breyer und der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes Frank Überall.

Quick Freeze als Erfolg der Zivilgesellschaft

Digitalcourage meldet indes dazu noch Nachbesserungsbedarf an, lobt aber, dass damit „endlich die Chance für einen ernsthaften Dialog“ geschaffen wird. Digitalcourage zeigt sich jedoch besorgt über die „uneinsichtige Position der Bundesinnenministerin Nancy Faeser“ und fordert, dass diese die „überholte Idee Vorratsdatenspeicherung“ endlich aufgibt: „Nancy Faeser steckt noch in alten ideologischen Grabenkämpfen fest, während andere schon aufeinander zugehen, um an einer Lösung zu arbeiten“, kommentiert Konstantin Macher von Digitalcourage.

Mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag schaffe Bundesjustizminister Marco Buschmann die Möglichkeit, die Vorratsdatenspeicherung „endgültig zu beerdigen“ und liefere damit endlich die „Chance auf eine rechtsstaatliche Lösung“ – dies sei ein großer Erfolg für die Zivilgesellschaft und ein breites Bündnis von zivilgesellschaftlichen Akteuren, welche sich „seit vielen Jahren immer wieder vehement gegen Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben“.

Jetzt komme es darauf an, dass Bundesinnenministerin Faeser ihre radikale Position – „die rückwärtsgewandte Forderung nach einer IP-Vorratsdatenspeicherung“ – aufgibt. „Diejenigen die bockig immer noch eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen fordern – und damit eine anlasslose Massenüberwachung – verhindern mit ihren Maximalforderungen eine konstruktive Lösung aus ideologischen Gründen”, betont Julia Witte von Digitalcourage.

Auch bei Quick Freeze noch Nachbesserungen nötig

Eine vorläufige Analyse von Digitalcourage zeige aber auch, dass das Gesetz noch Nachbesserungsbedarf habe: „Dazu gehört, dass es Schutzmaßnahmen braucht, um einem Missbrauch der Instrumente und einer Ausweitung vorzubeugen.“ Das Gesetz müsse explizit festschreiben, dass keine neue Speicherpflicht für Internet-Serviceprovider entsteht: Provider dürften nicht durch eine „Quick Freeze“-Anordnung dazu verpflichtet werden, Daten zu speichern, welche sie sonst im laufenden Betrieb gar nicht erheben würden.

Digitalcourage sieht auch Risiken darin, „den Verzicht auf eine Mindestspeicherfrist nur in der Begründung des Gesetzes zu erwähnen, statt das im Gesetz zu verankern“. Dies lade zu einer späteren Einführung einer grundsätzlichen Mindestspeicherfrist für Provider ein. Eine vorgeschriebene Mindestspeicherfrist müsse aber ausgeschlossen werden, um Akzeptanz für das „Quick Freeze“-Verfahrung sicherzustellen.

Digitalcourage wird demnach die Verhandlungen zum Gesetzesentwurf begleiten, „damit sich in den Details kein fauler Kompromiss versteckt“.

Auch Piratenpartei befürworten Quick Freeze

Auch die Piratenpartei hat Stellung zu dem am 25. Oktober 2022 von Bundesjustizminister Buschmann vorgelegten Gesetzesentwurf zum sogenannten „Quick Freeze“-Verfahren genommen: „Dieser Entwurf sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden können, Verkehrsdaten mit möglichem Bezug zu Straftaten einen Monat lang zu speichern, damit diese von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden können.“

Dieses „Einfrieren“ der Daten solle dabei nur durch die Anordnung eines Richters möglich sein. Danach habe die Ermittlungsbehörde maximal einen Monat Zeit, einen Richterbeschluss zu erwirken, um die eingefrorenen Daten zur Auswertung zu erhalten und zu nutzen.

Sven Bechen, stellvertretender politischer Geschäftsführer der Piratenpartei, befürwortet nach eigenen Angaben diesen Entwurf: „Im Gegensatz zu der geforderten anlasslosen Vorratsdatenspeicherung der Innenministerin Faeser, stellt das ,Quick Freeze’-Verfahren einen tatsächlich sinnvollen Mechanismus dar.“ Mit dieser Methode würden die Behörden die Metadaten eines Verdächtigen vom Provider im Verdachtsfall lediglich kurzzeitig aufbewahren lassen und nur mit richterlicher Genehmigung Zugriff darauf erhalten. „Damit wird jede solche Speicherung klar und begründet dokumentiert. Eine anlasslose Massenüberwachung, wie im Ursprungswunsch von Nancy Faeser, wäre somit nicht gegeben“, so Bechen.

Quick Freeze funktioniert, wenn Telekommunikations-Anbieter entsprechende Daten freiwillig vorhalten

Mit dieser Methode werde die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß begrenzt, da bei Telekommunikations-Dienstleistern aus geschäftlichen Gründen ohnehin bereits vorhandene und künftige Verkehrsdaten gesichert werden dürften. Damit das „Quick Freeze“-Modell funktionieren kann, müssten Telekommunikations-Anbieter entsprechende Daten freiwillig vorhalten.

„Dies tun sie teilweise aus Abrechnungs- und Sicherheitsgründen ohnehin. Wichtig dabei ist, dass auch weiterhin Telekommunikationsanbieter, die keine Speicherung der Verkehrsdaten vornehmen, nicht zu dieser gezwungen werden.“ Zudem wäre eine neue anlasslose Speicherpflicht nicht mit dem Koalitionsvertrag der „Ampel“ vereinbar.

Daher befürwortet die Piratenpartei Deutschland den Entwurf Buschmanns und warnt „dringlichst“ davor, Bundesinnenministerin Faesers Drängen auf eine anlasslose Massenüberwachung nachzugeben.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesministerium der Justiz, 25.10.2022
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung

PATRICK BREYER
Vorratsdatenspeicherung

datensicherheit.de, 26.110.2022
Statt Vorratsdatenspeicherung: Bundesjustizminister macht Quick-Freeze-Vorschlag – eco-Vorstandsvorsitzender kommentiert / Der eco hat stets die vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung kritisiert

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Statt Vorratsdatenspeicherung: Bundesjustizminister macht Quick-Freeze-Vorschlag – eco-Vorstandsvorsitzender kommentiert https://www.datensicherheit.de/alternative-vorratsdatenspeicherung-bundesjustizminister-quick-freeze-vorschlag-eco-vorstandsvorsitzender-kommentar https://www.datensicherheit.de/alternative-vorratsdatenspeicherung-bundesjustizminister-quick-freeze-vorschlag-eco-vorstandsvorsitzender-kommentar#respond Wed, 26 Oct 2022 08:25:33 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42516 Der eco hat stets die vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung kritisiert

[datensicherheit.de, 26.110.2022] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. begrüßt nach eigenen Angaben den am 25. Oktober 2022 von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgelegten Vorschlags zur Neuregelung eines sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens:

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

Oliver Süme: Der eco wird sich weiterhin engagieren und konstruktiv in den Dialog einbringen

Wiederholte Kritik an Vorratsdatenspeicherung – Neuregeleung per Quick Freeze begrüßt

Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, hat erklärt: „Ich begrüße diesen Vorstoß und die darin geplante Aufhebung der von uns stets kritisierten und vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestuften Vorratsdatenspeicherung. Es ist gut, dass Minister Buschmann die Initiative für eine Neuregelung ergriffen hat.“

Erarbeitung einer zielgerichteten und angemessenen Alternativlösung zur Vorratsdatenspeicherung

Es sei ein erster Schritt zur Erarbeitung einer „zielgerichteten und angemessenen Alternativlösung“, so Süme. Die neue Regelung müsse einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung und dem Interesse der Bürger am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und der Vertraulichkeit ihrer Kommunikation schaffen.

Unternehmen brauchen endlich Klarheit über Neuregelung nach Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

„Ziel muss es sein, die Bürgerrechte auch bei der digitalen Kommunikation zu stärken“, fordert Süme. Gleichzeitig brauchten die betroffenen Unternehmen endlich Klarheit über die Neuregelung und bei der Speicherung von Daten. Er appelliert daher an die Bundesregierung, hierfür „zeitnah zu einer Einigung zu kommen“. Der eco werde sich hierbei weiterhin engagieren und „konstruktiv in den Dialog einbringen“.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 20.09.2022
Vorratsdatenspeicherung: BfDI begrüßt EuGH-Urteil / EuGH sieht Gefahr der Erstellung persönlicher Netzwerke und Profile einzelner Personen

datensicherheit.de, 20.09.2022
EuGH: Absage zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland historisch / Mit EuGH-Entscheidung vom 20. September 2022 den Menschen ein Stück Sicherheit und Privatsphäre zurückgegeben

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Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Peter Schaar einig: Klares Nein zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat https://www.datensicherheit.de/arbeitskreis-vorratsdatenspeicherung-peter-schaar-einig-klares-nein-zur-anlasslosen-speicherung-telekommunikationsdaten-auf-vorrat https://www.datensicherheit.de/arbeitskreis-vorratsdatenspeicherung-peter-schaar-einig-klares-nein-zur-anlasslosen-speicherung-telekommunikationsdaten-auf-vorrat#comments Thu, 18 Nov 2010 16:47:32 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=13831 Bundesdatenschutzbeauftragter erläutert sein Eintreten für „Quick-Freeze“-Verfahren bei konkreter Strafverfolgung

[datensicherheit.de, 18.11.2010] In seinem Offenen Brief vom 16. November 2010 an den Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung appelliert, „jeder verdachtsunabhängigen Speicherung von Kommunikations- und Verbindungsdaten, die der grundgesetzlich geschützten Sphäre privater Lebensführung zuzurechnen sind, unabhängig von der Dauer der Speicherung entschieden entgegen zu treten“. Gerade in der jetzigen politischen Situation werde die Unterstützung des BfDI bei der Werbung für das Modell einer gezielten Strafverfolgung, das sich neben Deutschland auch in vielen weiteren Staaten wie Österreich, Schweden, Griechenland und Kanada bewährt habe, benötigt. Der BfDI hat am 17. November 2010 auf diesen Offenen Brief geantwortet:
Für ihn komme die aktuelle Aufregung über seinen Vorschlag, ein „Quick-Freeze“-Verfahren als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung in Betracht zu ziehen, sehr überraschend, so Peter Schaar, zumal er sich bereits seit Längerem für dieses Konzept einsetze. Schaar betont noch einmal ausdrücklich, dass er nach wie vor die Bedenken gegen eine langfristige, anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat teile, denn eine derartige Maßnahme sei seines Erachtens „ein bedenklicher Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und in das Fernmeldegeheimnis“.
Das „Quick-Freeze“-Verfahren werde nun bereits seit mehreren Jahren erfolgreich u.a. in den USA und Kanada praktiziert. Die Idee, dass die von Strafverfolgungsbehörden als relevant für ein Ermittlungsverfahren bewerteten Telekommunikationsverkehrsdaten bei den Anbietern von Telekommunikationsdiensten „eingefroren“ werden, habe gegenüber der Vorratsdatenspeicherung den entscheidenden Vorteil, dass nur punktuell und verdachtsabhängig Telekommunikationsdaten gespeichert würden – eine flächendeckende verdachtslose Massenspeicherung werde also vermieden. Diese Daten würden nur dann an z.B. Strafverfolgungsbehörden übermittelt, wenn diese den Telekommunikationsanbietern innerhalb eines konkret festzulegenden Zeitraums einen Gerichtsbeschluss vorlegten, der die Herausgabe der Daten explizit anordne. Könne ein entsprechender Beschluss nicht innerhalb dieser Zeit beigebracht werden, würden die „eingefrorenen“ Daten vom Anbieter gelöscht.
Ein entsprechend ausgestaltetes „Quick-Freeze“-Verfahren sei geeignet, das öffentliche Interesse an der Verfolgung von Straftaten einerseits und dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des informationellen Selbstbestimmungsrechts andererseits auf einem für beide Seiten akzeptablen Niveau in Einklang zu bringen, so Schaar.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, 17.11.2010
Antwort des BfDI auf den offenen Brief des AK Vorratsdatenspeicherung vom 16. November 2010

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!, 16.11.2010
Offener Brief des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, vom 16. November 2010

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