TikTok – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sat, 06 Jun 2026 12:04:53 +0000 de hourly 1 Social Media in geordneten Bahnen: Aktualisierter LfDI-Handlungsrahmen für öffentliche Stellen https://www.datensicherheit.de/social-media-ordnung-aktualisierung-lfdi-handlungsrahmen-behoerden Sat, 06 Jun 2026 22:45:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54820 Der LfDI Rheinland-Pfalz trägt der seit vielen Jahren geübten Praxis Rechnung, dass auch Behörden Dienste wie z.B. „facebook“, „TikTok“ oder „X“ als Kommunikationskanäle nutzen

[datensicherheit.de, 07.06.2026] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) hat am 5. Juni 2026 seinen Handlungsrahmen für die Nutzung von „Social Media“ durch öffentliche Stellen in aktualisierter Form veröffentlicht: Mit diesem soll der nun seit vielen Jahren geübten Praxis Rechnung getragen werden, dass Dienste wie „facebook“, „TikTok“, „X“ oder viele andere zu einem wesentlichen Werkzeug der Kommunikation auch vieler öffentlicher Stellen geworden sind.

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Foto: © LfDI, Andrea Schombara

Prof. Dr. Dieter Kugelmann: Öffentlichkeitsarbeit muss mit der Zeit gehen, gerade wenn sich das Nutzungsverhalten der Bevölkerung ändert

Regeln beachten, welche dem Schutz der Bürger dienen

Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der LfDI RLP, führt hierzu aus: „Behördliche Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ist eine wichtige Aufgabe und soll auch mit modernen Mitteln geführt werden.“ Er anerkennt: „Öffentlichkeitsarbeit muss mit der Zeit gehen, gerade wenn sich das Nutzungsverhalten der Bevölkerung ändert.“

  • Allerdings gebe es Regeln zu beachten, welche dem Schutz der Bürger dienten und die insbesondere der Weiterverarbeitung ihrer Daten durch die Plattformbetreiber Grenzen setzen sollten.

Im Handlungsrahmen stellt der LfDI demnach klar, welche Vorgaben öffentliche Stellen zu beachten haben, wenn sie „Social Media“-Angebote nutzen möchten.

Alternative Informations- und Kommunikationswege erforderlich

Insbesondere müssten die Behörden ein Nutzungskonzept erstellen, um darzulegen, weshalb der Verzicht auf die Nutzung der „Social Media“-Angebote zu einer Beeinträchtigung ihrer Aufgabenerfüllung führen würde.

  • Ein weiteres wichtiges Element des Handlungsrahmens sei das „Cross-Media-Gebot“, wonach die Behörde alternative Informations- und Kommunikationswege betreiben und auf diese hinweisen müsse.

So solle sichergestellt werden, dass die „Social Media“-Angebote nur eine von verschiedenen Optionen sind, mit der jeweiligen Behörde in Kontakt zu treten, „so dass sich keine Bürgerin und kein Bürger zu deren Nutzung gezwungen sieht“.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Über uns

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz, 03.06.2026
Handlungsrahmen für die Nutzung von „Social Media“ durch öffentliche Stellen

datensicherheit.de, 23.12.2021
Social Media eines der Hauptziele von Hackern / Social Media-Plattformen wachsen ununterbrochen

datensicherheit.de, 26.08.2025
80 Prozent deutscher Unternehmen verfügen über Social-Media-Profil / Nach aktuellen Erkenntnissen des Branchenverbands Bitkom e.V. gilt „facebook“ momentan als meistgenutzte Social-Media-Plattform von Unternehmen in Deutschland

datensicherheit.de, 19.10.2021
Check Point: Warnung vor Social Media als Phishing-Falle / Q3 Brand Phishing Report von Check Point veröffentlicht

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Europäische Souveränität auch bei Sozialen Medien: Aktionsbündnis-Aufruf an Hochschulen https://www.datensicherheit.de/europa-souveranitat-soziale-medien-aktionsbundnis-aufruf-hochschulen Wed, 11 Feb 2026 23:43:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=52451 Das „Aktionsbündnis neue soziale Medien“ hat am 10. Februar 2026 in einem Schreiben an deutsche Hochschulen zu mehr Unabhängigkeit von den großen Web-Plattformen geraten

[datensicherheit.de, 12.02.2026] Das „Aktionsbündnis neue soziale Medien“ hat am 10. Februar 2026 gemeldet, dass an diesem Tag in einem Schreiben an die Hochschulen in Deutschland sich 20 Organisationen und Unternehmen für mehr Unabhängigkeit von den großen Web-Plattformen wie „Instagram“, „TikTok“, „YouTube“ und „facebook“ ausgesprochen haben. Mit dezentralen Web-Plattformen wie z.B. „mastodon“ und „PeerTube“ werde die vielfach geforderte Digitale Souveränität auch im Bereich Sozialer Medien ermöglicht.

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Abbildung: NeoSoM

NeoSoM-Webseite auf „mastodon“ – aktueller Aufruf vom „Aktionsbündnis neue soziale Medien“ an Hochschulen in Deutschland

Kritik an KI-generierten Falschmeldungen und politischer Zensur in zentralen Sozialen Medien

„Dabei werden Dienste wie ,mastodon’ und ,PeerTube’ schon von rund 60 deutschen Hochschulen erfolgreich genutzt und sie haben sich zu einer tragenden Säule der Hochschul- und Wissenschaftskommunikation entwickelt.“

  • Diese ermöglichten eine Kommunikation, welche unabhängig von Werbung und Manipulation durch undurchsichtige Algorithmen stattfinde.

Anlass zu einem Umbau der Sozialen Medien gäben aktuelle Berichte über eine Flut mittels Künstlicher Intelligenz (KI) generierter Falschmeldungen und politische Zensur auf den großen Web-Plattformen, welche zunehmend Beiträge blockierten.

Aufruf empfiehlt „mastodon“-Nutzung für alle öffentlichen Einrichtungen mit Nutzung Soziale Medien

Die Hochschulen sollten deshalb den Schwerpunkt ihrer „Social Media“-Arbeit auf solche als offene Netzwerke konzipierte nicht-kommerzielle und dezentrale Web-Plattformen legen. Hochschulen als Bildungseinrichtungen würden damit viel eher ihren eigenen Zielsetzungen zur Förderung von nachhaltigem Wirtschaften und dem Schutz der Demokratie gerecht.

  • Die Unterzeichner sprechen sich zudem dafür aus, dass „mastodon“ von allen öffentlichen Einrichtungen eingesetzt werden soll, welche Soziale Medien nutzen. Denn die zugehörige App lasse sich auf dem Smartphone installieren, ohne umfangreiche Rechte zum Ausspionieren persönlicher Daten an die Betreiber zu übertragen. So könnten sich Bürger auf datenschützende Weise über aktuelle Entwicklungen bei Ämtern und Behörden informieren.

Das „Aktionsbündnis neue soziale Medien“ (neuSoM) wird demnach als Initiator dieses Appells unterstützt von einer Reihe von Digitalorganisationen und -firmen: 54 Grad Software GmbH, Algorithm Watch, Bonn.digital, Chaos Computer Club, Computertruhe, cyber4EDU, D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt, Datenpunks, Digitalcourage, Dresdner Forschungswerk GmbH, Forum Informatik für Frieden, gute IT, King Consult, Kuketz-Blog, Open Knowledge Foundation, Save Social, Scientists for Future Berlin-Brandenburg, Topio, wechange e.G. und Wikimedia Deutschland.

Weitere Informationen zum Thema:

mastodon, Aktionsb. neue soziale Medien
Für die Nutzung von wirklich sozialen Medien an deutschen Hochschulen

WIKIPEDIA
Mastodon (soziales Netzwerk)

WIKIPEDIA
PeerTube

TU Berlin, tubcloud, 10.02.2026
Schreiben an die Hochschulen (beretits mit „mastodon“-Nutzung)

TU Berlin, tubcloud, 10.02.2026
Schreiben an die Hochschulen (bisher ohne „mastodon“-Nutzung)

datensicherheit.de, 22.11.2025
Digitale Souveränität: EU-Unternehmen streben Unabhängigkeit von US-Diensten an / Beim „Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität“ erklärten Politik und Wirtschaft, sich von US-Anbietern abwenden zu wollen

datensicherheit.de, 22.10.2025
AWS-Störungen mahnen zur Wahrung der Digitalen Souveränität / Aktuelle Serviceprobleme bei AWS und daraus resultierende weltweite Ausfälle führen uns wieder deutlich vor Augen, wie verletzlich digitale Wertschöpfungsketten derzeit sind

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Bitkom-Umfrage zu Social Commerce: 3 von 10 Nutzern kaufen über Soziale Netzwerke ein https://www.datensicherheit.de/bitkom-umfrage-social-commerce-30-prozent-nutzer-kauf-soziale-netzwerke https://www.datensicherheit.de/bitkom-umfrage-social-commerce-30-prozent-nutzer-kauf-soziale-netzwerke#respond Sat, 10 Jan 2026 23:38:29 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51663 Dafür werden nach aktuellen Erkenntnissen des Digitalverbands Bitkom e.V. dort integrierte Kauffunktion wie „TikTok Shop“ und „Facebook Marketplace“ verwendet oder Weiterleitungen zu externen Webshops

[datensicherheit.de, 11.01.2026] „Ein Möbelstück aus der ,Instagram’-Story, eine Winterjacke aus einem ,TikTok’-Video oder ein Tablet aus einem ,facebook’-Livestream: Fast drei von zehn aller deutschen Internetnutzer (29%) kaufen über Soziale Netzwerke ein.“ Dafür nutzen sie nach aktuellen Erkenntnissen des Digitalverbands Bitkom e.V. die dort integrierte Kauffunktion wie „TikTok Shop“ und „Facebook Marketplace“ oder Weiterleitungen zu externen Webshops. Besonders groß sei das Interesse bei jüngeren Zielgruppen.

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Foto: Bitkom e.V.

Nastassja Hofmann: Transparenz stärkt das Vertrauen in reichweitenstarke Social-Media-Persönlichkeiten – und zugleich das Image der Unternehmen

Laut Bitkom-Umfrage könnten sich 15% vorstellen, nur noch in Sozialen Netzwerken zu „shoppen“

Unter den 16- bis 29-jährigen Internetnutzerin verwendeten 48 Prozent „Social Media“ zum Online-Einkauf, unter den 30- bis 49-Jährigen seien es 36 Prozent. Dies sind demnach Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 1.120 Internetnutzern ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Darunter hätten sich 328 Social-Media-Einkäufer befunden. Die Befragung habe im Zeitraum der Kalenderwochen 40 bis 41 2025 stattgefunden.

  • 15 Prozent der Social-Media-Einkäufer könnten sich vorstellen, in absehbarer Zukunft nur noch in Sozialen Netzwerken zu „shoppen“, unter Jüngeren sei das fast jeder Dritte (29%).

„Durch Produktverlinkungen und eigene Shopsysteme der Social-Media-Apps fügt sich Social-Shopping in den digitalen Alltag ein“, kommentiert Nastassja Hofmann, E-Commerce-Expertin beim Bitkom. Während sich Nutzer in ihrem „Feed“ über Hobbys oder Interessen austauschten, entdeckten sie nebenbei passende Produkte„unaufdringlich und mit wenigen Klicks zu kaufen“.

„Instagram“ laut Bitkom-Erkenntnissen meistgenutzte Plattform für „Social Commerce“

„Instagram“ sei dabei die meistgenutzte Plattform für „Social Commerce“. 15 Prozent der Internetnutzer kauften dort direkt über die App oder über die Weiterleitung zu Online-Shops ein. Es folgten „facebook“ mit 14 Prozent und „YouTube“ mit elf Prozent. Dahinter lägen „TikTok“ (8%), „Pinterest“ (4%) und „Snapchat“ (3%).

  • Bei den Jüngeren steche „Instagram“ als wichtigste Plattform für „Social Commerce“ noch sehr viel stärker hervor: Mit 34 Prozent kaufe mehr als ein Drittel der 16- bis 29-jährigen Internetnutzer über „Instagram“ ein.

„Youtube“ stehe bei den unter 30-Jährigen mit 23 Prozent auf Platz 2, gefolgt von „Tiktok“ mit 20 Prozent. „facebook“ erreiche in dieser Altersgruppe nur 17 Prozent. „Snapchat“ nutzten fast zehn Prozent der 16- bis 29-Jährigen zum Social-Media-Einkauf, und auch „Pinterest“ werde von Jüngeren etwas häufiger genutzt (7%).

Bitkom-Mahnung: Vertrauen in reichweitenstarke Menschen auf „Social Media“ insgesamt eher gering

Im Social-Commerce-Bereich spiele Werbung eine wichtige Rolle. 42 Prozent der Social-Media-Einkäufer entdeckten über Werbung in den Sozialen Netzwerken immer wieder Produkte, bei den 16- bis 29-Jährigen sei der Anteil mit 46 Prozent noch etwas höher. Fast jeder Fünfte (18%) interessiere sich für Werbeanzeigen auf „Social Media“ sogar mehr als für herkömmliche Werbung, unter jüngeren Menschen seien das rund 27 Prozent.

  • Neben klassischen Werbeanzeigen durch Unternehmensaccounts oder „Display Ads“ würden Werbeinhalte in den Sozialen Netzwerken auch in Beiträgen von reichweitenstarken „Influencern“ platziert. Sogenanntes Influencer-Marketing komme jedoch nur bei einem Teil der Nutzer von Social-Shopping gut an: „21 Prozent finden es sympathisch, wenn Unternehmen mit Influencerinnen und Influencern werben.“ Bei den 16- bis 29-Jährigen fänden 33 Prozent diese Form der Werbung zwar sympathisch, gleichzeitig sei in dieser Altersgruppe die Sensibilität für die transparente Darstellung von Werbung höher: Knapp 43 Prozent der unter 16- bis 29-Jährigen wünschten sich eine klarere Kennzeichnung von Werbebeiträgen durch „Influencer“, im Altersdurchschnitt sähen dies knapp 29 Prozent so.

Das Vertrauen in reichweitenstarke Menschen auf „Social Media“ sei dabei insgesamt eher gering. Zehn Prozent vertrauten sogenannten Content-Creatoren mehr als klassischen Produkttests, bei den 16- bis 29-Jährigen sei das fast jeder Fünfte (20%). „Junge Menschen mögen ,Influencer’, erwarten aber eine klare Kennzeichnung von Werbung“, so Hofmann und betont abschließend: „Transparenz stärkt deshalb das Vertrauen in reichweitenstarke Social-Media-Persönlichkeiten – und zugleich das Image der Unternehmen.“

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom
Über uns

bitkom
Nastassja Hofmann / Referentin Retail & PropTech Bitkom e.V.

bitkom dataverse
Digitaler Handel: Bevölkerung zu Nutzung und Präferenzen beim Online-Shopping

datensicherheit.de, 03.12.2025
Weihnachtsgeschäft 2025 als Booster virtueller Markenpiraterie und KI-gestützten Betrugs / Mit dem aktuellen Weihnachtsgeschäfts erfasst offenbar auch eine neue Welle virtuell generierter Markenpiraterie und Online-Betruges „Social Media“ und E-Commerce

datensicherheit.de, 08.11.2025
Web-Plattformen von Google und Meta: Jeder zweite Fakeshop schaltet Online-Werbung / Am 18. September 2025 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband die Domains von 653 Webseiten mit einer Fakeshop-Warnung aus dem laufenden Jahr 2025 mit den Werbedatenbanken von Google und Meta abgeglichen

datensicherheit.de, 14.06.2025
Instagram: Identitätsbetrug bedroht Sicherheit und Reputation von Unternehmen / „Instagram“-Imitationen stellen eine zunehmende Bedrohung dar, welche die Finanzen und den guten Ruf von Unternehmen ernsthaft gefährdet

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Datenübermittlungen nach China: „TikTok“-Betreiber muss Nutzer in der EU entsprechend informieren https://www.datensicherheit.de/datenuebermittlung-china-tiktok-betreiber-nutzer-eu-information https://www.datensicherheit.de/datenuebermittlung-china-tiktok-betreiber-nutzer-eu-information#respond Sat, 20 Dec 2025 23:28:44 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51497 Zwar steht die gerichtliche Klärung dazu noch aus – aber in jedem Fall müssen „TikTok“-Nutzer über die Datenübermittlung außerhalb der EU jetzt benachrichtigt werden

[datensicherheit.de, 21.12.2025] Laut einer Meldung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) vom 18. Dezember 2025 übermittelt „TikTok“ vorerst weiterhin Daten unter anderem nach China. „Zuvor hatte die irische Datenschutzbehörde diese Übermittlung als rechtswidrig beschieden.“ Eine gerichtliche Klärung dazu stehe aus – aber in jedem Fall müsse „TikTok“ seine Nutzer über diese Datenübermittlung jetzt benachrichtigen. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die irische Datenschutzbehörde (Data Protection Commission / DPC) aufgrund der dortigen europäischen Hauptniederlassung des „TikTok“-Betreibers die federführende Aufsichtsbehörde in Europa. Die DPC stimmt sich mit den anderen europäischen Datenschutzbehörden eng ab. Innerhalb Deutschlands koordiniert die BlnBDI die Zusammenarbeit mit der irischen DPC, da der „TikTok“-Betreiber seine deutsche Niederlassung in Berlin hat.

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© Annette Koroll

Meike Kamp: In Europa gelten klare Regeln, die den Menschen die Kontrolle über ihre Daten geben sollen!

„TikTok“-Nutzer müssen über das laufende Aufsichtsverfahren Kenntnis erlangen

Die DPC hatte im April 2025 ein Bußgeld von 530 Millionen Euro gegen den Betreiber, die TikTok Technology Ltd., aufgrund der rechtswidrigen Übermittlung von Daten in die Volksrepublik China verhängt.

  • „Zudem hatte die DPC die rechtswidrigen Übermittlungen nach China untersagt. Am 13. November 2025 hat der Irish High Court in einer Eilentscheidung beschlossen, dass die DPC ihre erlassenen Maßnahmen gegen ,TikTok’ vorläufig nicht durchsetzen darf.“

„TikTok“ müsse bis zu einer Entscheidung über die Zulässigkeit der Übermittlungen an China keine Änderungen an der Verarbeitung vornehmen. Der gewährte zeitliche Aufschub sei indes an eine besondere Transparenzauflage geknüpft: „TikTok“ müsse alle Nutzer über das laufende Aufsichtsverfahren informieren.

Bedeutung der Benachrichtigung der „TikTok“-Nutzer in der EU

Alle europäischen Nutzer müssten eine Benachrichtigung darüber erhalten, wie „TikTok“ mit ihren personenbezogenen Daten umgeht, aus der hervorgeht:

  • „TikTok“ übermittelt weiterhin personenbezogene Daten europäischer Nutzer an Länder außerhalb der EU, darunter China.
  • Die DPC hat zuvor – in Kooperation mit den europäischen Datenschutzbehörden – entschieden, dass diese Übermittlung gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt.
  • Das irische Gericht hat die verhängten Maßnahmen vorübergehend ausgesetzt, aber die Entscheidung der Aufsichtsbehörden bleibt bestehen und die Zulässigkeit der Übermittlungen nach China wird noch gerichtlich geprüft.

Die BlnBDI, Meike Kamp, kommentiert: „Es ist zu begrüßen, dass das irische Gericht ,TikTok’ verpflichtet, die Nutzer besser zu informieren. ,TikTok’ sammelt und verwendet viele personenbezogene Daten, wie z.B. Klickverhalten, Standortdaten, Kontaktinformationen und manchmal auch Finanzdaten.“ Vor allem junge Menschen seien sich dieser Datenerfassung oft nicht ausreichend bewusst.

BlnBDI warnt vor gravierendem Missbrauchsrisiko und Gefährdung der „TikTok“-Nutzer

Kamp stellt klar: „In Europa gelten klare Regeln, die den Menschen die Kontrolle über ihre Daten geben sollen und die sicherstellen, dass staatliche Stellen nicht uneingeschränkt Einblick in das Privatleben der Bürger:innen haben. Außerhalb der EU, beispielsweise in China, gelten diese Regeln nicht immer in gleicher Weise.“

  • Die Offenlegung gegenüber Stellen in Staaten wie China, die keinerlei angemessene Datenschutzmaßnahmen vorweisen könnten, stellr ein besonders gravierendes Missbrauchsrisiko und eine Gefahr für die Nutzer von „TikTok“ dar.

Für Apps und Soziale Medien sollten „TikTok“-Nutzer laut Kamp Folgendes beachten:

  • Lesen Sie die Mitteilung und die Datenschutzerklärung des Dienstes sorgfältig durch!
  • Überprüfen Sie die Datenschutzeinstellungen: Welchen Zugriff hat die App auf Ihre Kamera, Ihr Mikrofon, Ihre Kontakte oder Ihren Standort?
  • Entscheiden Sie, ob Sie den Dienst unter diesen Umständen weiterhin nutzen möchten! Wenn nicht, können Sie die App (vorübergehend) löschen oder Ihr Konto deaktivieren. Berücksichtigen Sie dabei etwaige Prüfungen oder Entscheidungen der Datenschutzaufsichtsbehörden in Bezug auf diesen Dienst!
  • Seien Sie zurückhaltend mit dem, was Sie über Apps teilen: Geben Sie keine sensiblen Informationen weiter!

Weitere Informationen zum Thema:

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Über uns: Aufgaben

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Über uns: Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit / Am 6. Oktober 2022 wurde Meike Kamp zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Seit ihrer Ernennung am 15. November 2022 leitet sie die Behörde.

An Coimisiún um Chosaint Sonraí Data Protection Commissioner, 02.10.2025
Inquiry into TikTok Technology Limited – April 2025

THE HIGH COURT COMMERCIAL, 13.11.2025
Record No.: 2025/248 MCA / IN THE MATTER OF SECTION 142 AND SECTION 150 OF THE DATA PROTECTION ACT 2018 …

datensicherheit.de, 11.06.2024
Malware-Gefahr auf TikTok: Abwehr der Konten-Übernahme / Auf „TikTok“ kursierenden Malware wird über Privatnachrichten verbreitet

datensicherheit.de, 22.03.2024
TikTok im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Geopolitik / Grundsätzliche Unterschiede in der Darstellung und Nutzung der TikTok-App in China einerseits und den USA andererseits

datensicherheit.de, 15.03.2024
TikTok: Drohendes Verbot in den USA / TikTok-Fall als Balanceakt zwischen Nationaler Sicherheit und Aufrechterhaltung der globalen Internetwirtschaft

datensicherheit.de, 05.04.2023
Dienstgeräte: TikTok-Verbot auch in Australien / Datenerhebungen bei TikTok deutlich umfangreicher als bei anderen Social-Media-Plattformen

datensicherheit.de, 24.02.2023
EU-Kommision: Mitarbeiter haben TikTok-Verbot / Jüngste TikTok-Verbot Teil der Frage, wie viel chinesischer Einfluss auf die nationale Infrastruktur und das tägliche Leben als akzeptabel angesehen wird

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https://www.datensicherheit.de/datenuebermittlung-china-tiktok-betreiber-nutzer-eu-information/feed 0
BigBrotherAwards 2025 – „Oscars für Überwachung” als Gesprächsangebot https://www.datensicherheit.de/bigbrotherawards-2025-oscars-ueberwachung-gespraechsangebot https://www.datensicherheit.de/bigbrotherawards-2025-oscars-ueberwachung-gespraechsangebot#respond Sun, 12 Oct 2025 22:07:17 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50507 Am 10. Oktober 2025 haben Digitalcourage und andere Bürgerrechtsorganisationen nun bereits zum 25. Mal die „BigBrotherAwards“ verliehen

[datensicherheit.de, 13.10.2025] Der Digitalcourage e.V. engagiert sich seit 1987 für Grundrechte, Datenschutz und „eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter“. Die Akteure verstehen sich als „technikaffin“, wehren sich indes dagegen, dass unsere Demokratie „verdatet und verkauft“ wird. „Wir klären auf und mischen uns in Politik ein. Digitalcourage ist gemeinnützig, finanziert sich durch private Spenden und lebt durch die Arbeit vieler Freiwilliger.“ Am 10. Oktober 2025 haben Digitalcourage und andere Bürgerrechtsorganisationen nun bereits zum 25. Mal die „BigBrotherAwards“ („Oscars für Überwachung”) verliehen:

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Foto: Inflac, CC-BY-SA 4.0 [https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0]

Auf der Bühne (v.l.n.r): Laudatorin Rena Tangens, Moderator Ralph Caspers und einer der Gründerväter von Digitalcourage, padeluun, im Gespräch zum 25. Jubiläum der „BigBrotherAwards“

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Behörden und Verwaltung“ an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt

Die Laudatorin, Elisabeth Niekrenz, Rechtsanwältin bei der Kanzlei Spirit Legal in Leipzig, berät Unternehmen und öffentliche Stellen zur datenschutzkonformen Gestaltung ihrer Prozesse und Produkte. Von 2019 bis 2020 war sie politische Referentin des Vereins Digitale Gesellschaft, in dem sie seither Mitglied ist. In diesem Jahr ist war erstmals in der Jury der „BigBrotherAwards“ vertreten.

  • Innenminister Dobrindt (CSU) wurde für sein geplantes „Sicherheitspaket“, das den umfangreichen Einsatz von Gesichter-Suchmaschinen vorsieht, ausgezeichnet. Dobrindts Behörde will demnach mit datenschutzwidrigen Anbietern wie Clearview AI und PimEyes zusammenarbeiten, welche auf alle online zu findenden Bilder zugreifen – ganz gleich, ob sie mit oder ohne Einverständnis der Betroffenen eingestellt wurden. Der Entwurf des Innenministers ziele darauf, diese illegale „Schnüffel-Praxis“ zu legitimieren. Zudem wolle Dobrindt die hochumstrittene Palantir-Software auf Bundesebene einführen.

Nach Niekrenz’ Einschätzung bringt dieses „Sicherheitspaket“ Deutschland einen weiteren Schritt auf dem Weg in einen Überwachungsstaat: „Woraus besteht Dobrindts ,Sicherheitspaket’? Die toxischen Zutaten: Gesichter-Suchmaschinen und der Ersatz von Polizeiarbeit durch die gruseligste Software der Welt – ,Gotham’ von Palantir a.k.a. ,Bundes-VeRA’.“ Dies sei eine Realität gewordene Dystopie.

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Was mich wirklich wütend macht“ an den vermeintlichen Bürokratieabbau

Laut der Laudatorin, Rena Tangens, ist „Bürokratieabbau“ ein irreführender Begriff. Er suggeriere, dass etwas für Bürger einfacher würde. In Wahrheit aber gehe es um Deregulierung und den Abbau von Gesetzen, welche Verbraucher schützen sollten. Big-Tech-Konzerne aus den USA wollzen die europäischen Digitalgesetze am liebsten komplett kippen. Die EU-Kommission und die deutsche Bundesregierung machten sich mitschuldig, „wenn sie bei einem ,Deal’ um Strafzölle die Digitalgesetzgebung zur Verhandlungsmasse machen“.

  • Tangens ist Künstlerin, Internet-Pionierin und politische Geschäftsführerin von Digitalcourage. Sie hat Digitalcourage 1987 mitgegründet und ist von Beginn an in der „BigBrotherAwards“-Jury. Für Ihre Arbeit wurde sie u.a mit der „Theodor-Heuss-Medaille“, dem Kunstpreis „Evolutionäre Zellen“, dem „Verbraucherpreis“ und dem „taz-Panterpreis“ ausgezeichnet.

In ihrer Laudatio warnte sie vor gefährlichen politischen Entwicklungen: „Die EU-Kommission, Ursula von der Leyen, Kanzler Merz und Co. machen sich mitschuldig, wenn sie sich an die Mafia im Weißen Haus anbiedern.“ Bei einem vertraulichen Treffen in Paris habe US-Vizepräsident Vance offenbar die EU-Kommission aufgefordert, die europäischen Digitalgesetze für US-Konzerne auf Eis zu legen. „Unklar, ob sie es tut, trotz aller Beteuerungen des Gegenteils.“

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Social Media“ an „TikTok“

Preisträger in dieser Kategorie ist die chinesische Plattform „TikTok“ für Verletzungen des Datenschutzes, für die „Verbreitung von Fake-News und Hatespeech“, für die Manipulation von Menschen in Bezug auf ihre politischen Überzeugungen, ihre Wertvorstellungen und ihr Konsumverhalten durch undurchsichtige Algorithmen sowie für die Schaffung von Abhängigkeiten, insbesondere bei Minderjährigen.

  • Dr. Thilo Weichert, der Laudator, ist ehemaliger Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein und repräsentiert das „Netzwerk Datenschutzexpertise“ (ein Zusammenschluss von Experten, welche Gesetze und Technologien juristisch und technisch detailliert analysieren) sowie die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) (eine unabhängige Bürgerrechtsvereinigung) – seit 2024 ist er Teil des Vorstandes von Digitalcourage. Er kritisiert in seiner Laudatio die Praktiken des Betreibers deutlich:

„Da wir in einem freien Land leben, dürft Ihr ,TikTok’ nutzen, wie es Euch gefällt. Ginge es nach denen, die hinter ,TikTok’ stehen, dürftet ihr das nicht mehr. ,Douyin’ – wie ,TikTok’ in China heißt – betreibt massiv Zensur im Sinne der chinesischen Diktatur und sammelt für diese Nutzerdaten.“

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Technik“ an Google

Google wurde für den KI-Assistenten „Gemini“ zum Preisträger, welcher ab jetzt unauffällig, aber zwangsweise auf „Android“-Mobiltelefonen installiert werde. „Gemini“ erhalte Zugriff auf umfangreiche Nutzungs- und Kommunikationsdaten, welche für das Training von Googles KI genutzt und auch von menschlichen Mitarbeitern eingesehen werden könnten. „Darunter könnten komplette Chat-Verläufe fallen – ohne dass der Kommunikationspartner eingewilligt hat.“ Die Deaktivierung dieses KI-Assistenten erfordere komplexe Einstellungen in verschiedenen Menüs.

  • Frank Rosengart vom Chaos Computer Club programmiert im Kommunikationsbereich. Der 1981 gegründete Chaos Computer Club e.V. (CCC) gilt als größte europäische Hacker-Vereinigung. Rosengart wurde in seiner Laudatio sehr deutlich:

„Der schwerwiegende Nachteil ist, dass ganz viele private und intime Details das Gerät verlassen, denn – das ist der Unterschied zum alten Google-Assistenten – ,Gemini’ hält den Großteil der Intelligenz in der ,Cloud’ bereit. Und ,Cloud’ meint hier: Google. Die Daten würden also auf den Servern von Google verarbeitet und unterlägen damit dem Risiko, dass sie für mehr Zwecke verwendet würden, „als den meisten Benutzern lieb sein dürfte“.

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Arbeitswelt“ an das Verwaltungsgericht Hannover und das Bundesarbeitsgericht

Die Auszeichnung an die beiden Gerichte erfolgte „für krasse Fehlurteile in Sachen Amazon“. Das Verwaltungsgericht habe die Totalüberwachung von Angestellten eines Amazon-Logistikzentrums abgesegnet und das Bundesarbeitsgericht einem Amazon-Betriebsrat das Mitbestimmungsrecht bei der Einführung einer Software verweigert, „die Beschäftigtendaten rechtswidrig in den USA verarbeitet“.

  • Katharina Just, Gastlaudatorin, ist Informatikerin und zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Sie arbeitete an den Universitäten Bonn und Dortmund und beriet viele Jahre Interessenvertretungen bei der Technologieberatungsstelle beim DGB NRW. Heute ist sie als Beraterin für Betriebs- und Personalräte tätig. Sie berät zur Gestaltung der IT in der Arbeitswelt und zum Datenschutz.

In ihrer Laudatio betonte sie die Bedeutung von Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechten: „Betriebsräte sind eine wichtige demokratische Instanz in unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung! Sie dienen dem Ausgleich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen. Wer, wie das Bundesarbeitsgericht im Amazon-Verfahren, die Axt an dieses Mitbestimmungsrecht setzt, der stellt eine Grundsäule unserer sozialen Wirtschaftsordnung in Frage.“

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Jung und Überwacht“ an „iPads“ in Schulen und Ausgrenzung am Beispiel des „WhatsApp“-Messengers

Erstmals gab es bei den „BigBrotherAwards“ 2025 einen eigenen Programmpunkt, welcher von Jugendlichen selbst entwickelt und gestaltet wurde: In Kooperation mit den „Teckids“ sind zwei Beiträge entstanden, welche aus junger Perspektive kritisch auf Digitalisierung blicken:

  • Zum einen ging es um den Einsatz von „iPads“ in Schulen, zum anderen um Ausgrenzung am Beispiel des Messenger- Dienstes „WhatsApp“. Die Themenwahl und die Ausgestaltung stammten von den Jugendlichen.

Digitalcourage hat sie bei der Entwicklung und Umsetzung begleitet: „Ziel ist es, junge Stimmen sichtbar zu machen und ihre Perspektiven stärker in die Gala einzubeziehen.“

Ein Preisträger nahm „BigBrotherAward“ sogar entgegen

„Ist jemand hier, der den Preis entgegennehmen möchte?“ In der Regel melde sich niemand auf diese Frage der Moderation. Aber zu aller Überraschung eilte der Präsident des frisch prämierten Verwaltungsgerichts Hannover, Ingo Behrens, auf die „BigBrotherAwards-Bühne“. Seine Rede, in der er die Unabhängigkeit der Gerichte, die Rechtsstaatlichkeit und die Strukturen zur Fehlerkorrektur betonte, erntete viel Applaus.

  • Die „BigBrotherAwards“ seien als ein Gesprächsangebot zu verstehen – „wir freuen uns, dass das in diesem Fall so konstruktiv aufgenommen wurde!“ Man habe öffentlich gezeigt, „wie man respektvoll unterschiedlicher Meinung sein und auf hohem Niveau öffentlich diskutieren kann“.

Ralph Caspers (bekannt von der „Sendung mit der Maus“ und „Wissen macht Ah!“) habe als der neue Moderator „frischen Wind“ auf die Bühne gebracht – „und die Beiträge der ,Teckids’ haben uns umgehauen“. Die Digitalcourage-Bilanz: „Das Fernsehen war da, unser Livestream vermeldete ein Allzeit-Hoch mit über 2.500 Zuschauerinnen und Zuschauern und überall im Land trafen sich Menschen zum gemeinsamen Stream-Gucken.“

Weitere Informationen zum Thema:

BigBrotherAwards.de „Oscars für Datenkraken“, 10.10.2025
Freitag, 10.10.2025 / Hechelei Bielefeld / BigBrotherAwards 2025

digitalcourage
Über uns / Für eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter

digitalcourage, Patrick Wildermann, 10.10.2025
Jubiläum zu 25 Jahren / Wir feiern den Datenschutz

digitalcourage
padeluun

SPIRIT § LEGAL
Elisabeth Niekrenz: Datenschutzrecht, IT-Recht, Prozessführung

digitalcourage
Rena Tangens: Die Künstlerin Rena Tangens ist Gründungsvorstand von Digitalcourage und Jurymitglied der BigBrotherAwards. Wenn sie sich in ein Thema verbeisst, lässt sie so schnell nicht wieder los. Ihr Wissen geht in die Tiefe – und sie weiß, im Heute das Morgen mit den Erfahrungen von gestern zu antizipieren.

NETZWERK DATENSCHUTZEXPERTISE
Dr. Thilo Weichert

BigBrotherAwards.de
Frank Rosengart / Frank Rosengart programmiert im Kommunikationsbereich. Der Chaos Computer Club e.V. (CCC), 1981 gegründet, ist die größte europäische Hackervereinigung.

FORBIT Computer – Arbeit – Datenschutz
Katharina Just / Diplom-Informatikerin, Partnerin

Teckids
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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Neuer Präsident des Verwaltungsgerichts Hannover ernannt

WIKIPEDIA
Ralph Caspers

datensicherheit.de, 07.08.2025
Bürger unter Generalverdacht: DAV kritisiert überbordende Befugnisse / Deutscher Anwaltverein (DAV) nimmt Stellung zum „Sicherheitspaket“ des Bundesinnenministeriums – Einsatz biometrischer Gesichtskontrolle und umstrittener Datenanalyse geplant

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Malware-Gefahr auf TikTok: Abwehr der Konten-Übernahme https://www.datensicherheit.de/malware-gefahr-tiktok-abwehr-konten-uebernahme https://www.datensicherheit.de/malware-gefahr-tiktok-abwehr-konten-uebernahme#respond Tue, 11 Jun 2024 10:57:18 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44862 Auf „TikTok“ kursierenden Malware wird über Privatnachrichten verbreitet

[datensicherheit.de, 11.06.2024] Marco Eggerling, „Global CISO“ bei Check Point Software, warnt in seiner Stellungnahme vom 6. Juni 2024 vor der auf „TikTok“ kursierenden Malware, welche demnach über Privatnachrichten verbreitet wird und den Opfern ohne Download oder Anklicken einer Datei die Kontrolle über ihr Konto entziehen kann. Die Drahtzieher zielten auf Konten „mit hohen Follower-Zahlen und haben bereits Konten von Prominenten und großen Fernsehsendern gekapert“. Eggerling kommentiert den Sachverhalt und erklärt, wie man sich als Nutzer schützen kann.

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Foto: Check Point Software

Marco Eggerling: In der heutigen digitalen Welt ist es unerlässlich, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen!

TikTok drohe sogar ein flächendeckendes Verbot

In den letzten Jahren habe das Kurzvideo-Portal „TikTok“ mehrfach vor Sicherheitsherausforderungen gestanden – es drohe sogar ein flächendeckendes Verbot. Neueste Schlagzeilen berichteten nun von einer Hacker-Kampagne unbekannten Ursprungs, welche Konten mit „hohen Followerzahlen“ über Malware zu enteignen versuche.

Zahlreiche Nutzer – darunter auch prominente Persönlichkeiten und Kanäle bekannter Fernsehsender – berichteten, den Zugang zu ihren Konten verloren zu haben. „Dies geschieht offenbar allein durch das Öffnen einer ,Direct Message’ (DM), die schädlichen Code enthält“, so Eggerling. Dass nicht einmal das Zutun der Nutzer für diese Kompromittierungen erforderlich sei, erschrecke zusätzlich.

TikTok hat bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet – doch auch Nutzer sollten selbst aktiv werden

Bei „TikTok“ habe man zwar bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet, doch Eggerling rät: „Wer ein Konto besitzt, sollte umgehend die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) einrichten, bevor irgendwelche neuen Nachrichten öffnet werden!“ Laut aktuellen Berichten werde die Malware durch DMs innerhalb der „TikTok“-App übertragen, ohne dass ein Download, Klick oder eine Antwort erforderlich sei – das bloße Öffnen der Nachricht reiche aus. „Mit der Aktivierung der 2FA wird dem Login-Prozess allerdings ein zusätzlicher Sicherheitsschritt hinzugefügt, wodurch die momentan gemeldeten Kontoübernahmen verhindert werden können.“

Eggerling gibt nachfolgend einige Tipps, um sich vor der „TikTok“-Kompromittierung sowie unbefugtem Zugriff auf die eigenen Konten zu schützen:

Aktivierung der Verifizierungsfunktion bei „TikTok“
Gehen Sie auf die Sicherheitsseite von „TikTok“ und aktivieren Sie die „Log In With Verification Feature“! Dazu müssen Sie Ihre Telefonnummer angeben. Jedes Mal, wenn jemand versucht, sich in Ihr Konto einzuloggen, sendet „TikTok“ Ihnen ein Einmalpasswort (OTP) per SMS, das für den Login benötigt wird.

Verwendung von einem starken, einzigartigen Passwort
Ein Passwort mit Sonderzeichen oder besser noch, ein Passwort-Manager.

Verdächtige Aktivitäten sollten sofort gemeldet werden
Wem ungewöhnliche Aktivitäten auf dem eigenen Konto auffallen, sollte diese sofort an „support.tiktok.com“ melden.

„In der heutigen digitalen Welt, in der Cyber-Angriffe immer häufiger geschehen und dabei noch hinterhältiger werden, ist es unerlässlich, solche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen“, betont Eggerling. Auch, wenn dafür hin und wieder ein paar zusätzliche Klicks notwendig seien – diese lohnten sich. Denn die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung und die Befolgung grundlegender Sicherheitstipps könnten Nutzer wirksam vor bekannten und unbekannten Bedrohungen schützen.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 22.03.2024
TikTok im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Geopolitik / Grundsätzliche Unterschiede in der Darstellung und Nutzung der TikTok-App in China einerseits und den USA andererseits

datensicherheit.de, 15.03.2024
TikTok: Drohendes Verbot in den USA / TikTok-Fall als Balanceakt zwischen Nationaler Sicherheit und Aufrechterhaltung der globalen Internetwirtschaft

datensicherheit.de, 05.04.2023
Dienstgeräte: TikTok-Verbot auch in Australien / Datenerhebungen bei TikTok deutlich umfangreicher als bei anderen Social-Media-Plattformen

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TikTok im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Geopolitik https://www.datensicherheit.de/tiktok-spannungsfeld-datenschutz-geopolitik https://www.datensicherheit.de/tiktok-spannungsfeld-datenschutz-geopolitik#respond Fri, 22 Mar 2024 08:48:55 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44329 Grundsätzliche Unterschiede in der Darstellung und Nutzung der TikTok-App in China einerseits und den USA andererseits

[datensicherheit.de, 22.03.2024] „Die Diskussion um ein mögliches Verbot von ,TikTok’ in den USA hat neue Höhen erreicht, nachdem das US-Repräsentantenhaus für eine Sperrung der App für Behördenmitarbeiter gestimmt hat“, so Marco Eggerling, „CISO EMEA“ bei Check Point Software Technologies, in seinem aktuellen Kommentar. Er erläutert hierzu: „Diese Debatte, die bereits 2020 unter der damaligen US-Regierung begann, rückt erneut ins Rampenlicht mit dem Argument, dass die Daten US-amerikanischer Nutzer durch die chinesische Regierung missbraucht werden könnten.“ Ein kritischer Aspekt dieser Auseinandersetzung auch mit geopolitischer Dimension sei die Sorge, dass ByteDance, das Mutterunternehmen von „TikTok“ mit Sitz in China, „aufgrund chinesischer Gesetze Zugang zu allen Informationen hat, die ,TikTok’ besitzt“.

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Foto: Check Point

Marco Eggerling: Diskussion um TikTok wirft wichtige Fragen zur Balance zwischen Sicherheit, Datenschutz und Meinungsfreiheit auf…

Diskrepanz in der Wahrnehmung: Unterschiedliche Nutzung von TikTok in den USA und China

„Dieser Vorstoß, der Teil eines breiteren Gesetzes ist, ermöglicht es dem US-Handelsministerium, Websites und Dienste, die von ausländischen Unternehmen betrieben werden und Daten von über einer Million US-Bürgern missbrauchen, zu identifizieren und zu verbieten.“ Dieses Vorgehen unterstreicht nach Eggerlings Einschätzung die zunehmende Besorgnis über Datensicherheit und Privatsphäre-Schutz.

Ein weiteres Element in dieser Diskussion sei die unterschiedliche Nutzung von „TikTok“ in den USA und China. Eggerling führt hierzu aus: „Während ,TikTok’ in den USA überwiegend für Unterhaltungsinhalte genutzt wird, die häufig als schädlich für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen angesehen werden, fördert die chinesische Version der App, ,Douyin’, prosoziale Aktivitäten wie Bildung und Patriotismus und setzt Zeitlimits für die Nutzung durch Kinder.“

Zunehmende Kritik TikTok-Algorithmen, die möglicherweise gefährliche Inhalte fördern

Die Unterschiede in der Darstellung und Nutzung der „TikTok“-App in beiden Ländern (China und USA) seien bezeichnend. In einem Interview in der CBS-Sendung „60 Minutes“ habe der Technologieethiker Tristan Harris die unterschiedlichen Inhalte der Plattform erklärt: In China würden Nutzer unter 14 Jahren mit Inhalten wie wissenschaftlichen Experimenten, Museumsbesuchen und Bildungsvideos konfrontiert, während in den USA eine Karriere als „Social Media Influencer“ als erstrebenswert gezeigt werde. Diese Divergenz in den Inhalten werfe wichtige Fragen bezüglich der Verantwortung von Technologieunternehmen und der Regulierung von Social-Media-Plattformen auf.

Die anhaltende Untersuchung der potenziell schädlichen Auswirkungen von „TikTok“ auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch eine parteiübergreifende Gruppe von US-Generalstaatsanwälten zeige die Besorgnis der Behörden über die Rolle von „Social Media“ im Leben junger Menschen. Diese Untersuchungen und die zunehmende Kritik an den Algorithmen von „TikTok“, welche möglicherweise gefährliche Inhalte förderten, unterstrichen die Dringlichkeit, die Nutzung von „Social Media“ durch Kinder sorgfältig zu überwachen und zu regulieren.

2020 von CPR benannte TikTok-Schwachstellen waren verheerend

„Neben dieser gesellschaftlichen Frage, haben die Sicherheitsforscher von CPR Anfang 2020 in einem Blog über Schwachstellen in der App berichtet.“ Danach seien diese zwar von „TikTok“ geschlossen worden, „waren jedoch verheerend“. Die damals beschriebenen Lücken hätten es Angreifern ermöglicht, auf „TikTok“-Konten zuzugreifen, Inhalte sowie Videos zu löschen, nicht genehmigte Videos hochzuladen, private versteckte Videos öffentlich zugänglich zu machen oder persönliche Informationen offenzulegen.

Eggerling gibt abschließend zu bedenken: „Insgesamt wirft die Diskussion um ,TikTok’ wichtige Fragen zur Balance zwischen Sicherheit, Datenschutz und Meinungsfreiheit auf und fordert eine umsichtige Regulierung, die sowohl den Schutz der Nutzer als auch die Wahrung grundlegender Freiheiten gewährleistet.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 15.03.2024
TikTok: Drohendes Verbot in den USA / TikTok-Fall als Balanceakt zwischen Nationaler Sicherheit und Aufrechterhaltung der globalen Internetwirtschaft

datensicherheit.de, 05.04.2023
Dienstgeräte: TikTok-Verbot auch in Australien / Datenerhebungen bei TikTok deutlich umfangreicher als bei anderen Social-Media-Plattformen

datensicherheit.de, 24.02.2023
EU-Kommision: Mitarbeiter haben TikTok-Verbot / Jüngste TikTok-Verbot Teil der Frage, wie viel chinesischer Einfluss auf die nationale Infrastruktur und das tägliche Leben als akzeptabel angesehen wird

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TikTok: Drohendes Verbot in den USA https://www.datensicherheit.de/tiktok-drohung-verbot-usa https://www.datensicherheit.de/tiktok-drohung-verbot-usa#respond Fri, 15 Mar 2024 14:14:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44282 TikTok-Fall als Balanceakt zwischen Nationaler Sicherheit und Aufrechterhaltung der globalen Internetwirtschaft

[datensicherheit.de, 15.03.2024] Laut einer Meldung von Arctic Wolf hat das US-Repräsentantenhaus am 13. März 2024 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der den chinesischen Eigentümer von „TikTok“ – ByteDance – per Gesetz dazu zwingen soll, diese Videoplattform zu verkaufen. Jetzt geht der Entwurf demnach an den US-Senat. Adam Marrè, „Chief Information Security Officer“ bei Arctic Wolf und ehemaliger FBI Special Agent sowie „Cyber Investigator“, kommentiert die Entwicklungen rund um „TikTok“ und deren möglichen Konsequenzen für die globale Internetwirtschaft.

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Foto: Arctic Wolf
Adam Marrè: Effektivere Aufsicht über Apps in ausländischem Besitz könnte Verbot unnötig machen

Auswirkungen von TikTok auf Nationale Sicherheit befürchtet

„Die US-Gesetzgeber sind zu Recht besorgt über die Auswirkungen von ,TikTok’ auf die Nationale Sicherheit und haben die Notwendigkeit eines Eingreifens erkannt“, so Marrè in seinem Kommentar. Indes betont er, dass jedoch das Verbot einer sich in ausländischem Besitz befindlichen App „keine tragfähige langfristige Lösung“ sei, da es das eigentliche Problem nicht angehe – nämlich die die unregulierte Art und Weise, „wie Soziale Medien und Tech-Unternehmen Nutzerdaten sammeln, speichern und nutzen“. Solche Maßnahmen lösten nicht das grundlegende Problem, „mit dem Bürgerinnen und Bürger konfrontiert sind und das der Gesetzgeber nicht rechtzeitig in Angriff genommen hat: das Fehlen strenger Bundesgesetze zum Datenschutz“.

Obwohl „TikTok“ mit seinen ausländischen Verbindungen einzigartige Risiken mit sich bringe, bedeute dies nicht, dass „einheimische“ Tech-Unternehmen weniger invasiv oder sicherer im Umgang mit Daten seien – das Risiko sei hier nur weniger offensichtlich. Marrè erläutert: „Das Fehlen strenger Vorschriften für Datenverkäufe oder Manipulationen von Algorithmen bedeutet, dass jedes Unternehmen, ob im In- oder Ausland, User-Daten ausnutzen oder die öffentliche Meinung auf subtile Weise beeinflussen könnte.“ Zwar sei es richtig, sich mit den spezifischen Bedrohungen durch „TikTok“ zu befassen, aber als nachhaltige, umfassende Strategie seien solche Bemühungen unzureichend, da sie sich nicht mit den allgemeineren Datenschutz- und Sicherheitsbedenken der Tech-Branche befassten.

Statt eines TikTok-Verbots bessere Spielregeln für Internet-Giganten empfohlen

Der „Digital Services Act“ der EU – seit dem 17. Februar 2024 in vollem Umfang durchsetzbar – ziele darauf ab, einen sichereren Digitalen Raum zu schaffen, „in dem die Grundrechte der Nutzer geschützt sind und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen geschaffen werden“. Illegale Inhalte sollten auch leichter zu entfernen sein. Neben Online-Marktplätzen, Content-Sharing-Plattformen und ähnlichen Online-Auftritten sollten mit der Gesetzgebung auch Apps Sozialer Netzwerke reguliert werden.

„Einheitliche Regelungen, die für Anbieter aus allen Herkunftsländern gelten, könnten langfristig die effektivere Variante sein“, unterstreicht Marrè, warnt aber auch: „Allerdings nur, wenn die Regeln die allgemeine Meinungsfreiheit nicht zu sehr einschränken – wie Verbraucherschützer bereits mehrfach gewarnt haben – und die Einhaltung der Richtlinien kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.“

TikTok oder Meta – Bedrohung durch TikTok doch noch stärker

Marrè erläutert: „Es geht nicht um den Kampf Meta gegen ,TikTok’ – bei beiden sind Bedenken angebracht. Ja, Social-Media-Plattformen wie ,facebook’ stellen ein erhebliches Risiko dar, weil sie umfangreiche Nutzerdaten sammeln, um die User auszunutzen und potenziell zu gefährden, aber sie könnten zumindest theoretisch durch US-Gesetze oder die Möglichkeit einer Regulierung eingeschränkt werden.“ „TikTok“ stelle jedoch eine erhöhte Bedrohung dar, da es jenseits solcher gesetzlichen Schutzmaßnahmen operiere. „Das Fehlen einer Aufsicht bedeutet, dass die App-Betreiber alle gesammelten Daten nutzen und ihren Algorithmus manipulieren können, um die öffentliche Meinung, vor allem unter Jugendlichen, auf subtile Weise und völlig ungestraft zu beeinflussen.“

Die Fähigkeit dieser Plattform zur verdeckten Beeinflussung der gesellschaftlichen Wahrnehmung in Verbindung mit der Möglichkeit, die immensen Mengen an detaillierten Daten, die sie sammelt, in einer Weise zu nutzen, die den Interessen der USA schadet, erhöht laut Marrè das Risiko zusätzlich. Sie operiere unter einer ausländischen Gerichtsbarkeit, welche dafür bekannt sei, Informationen zu ihrem Vorteil zu nutzen – und somit die Besorgnis über ihre unkontrollierte Macht noch verstärke.

TikTok-Verbot könnte internationale Beziehungen weiter belasten

Ein Verbot von „TikTok“ in den USA könnte aber weitreichende internationale Auswirkungen haben und insbesondere die Spannungen zwischen den USA und China bzw. dem Westen und Teilen Asiens verschärfen. Außerdem könnte dieses Verbot Vorbild für weitere westliche Nationen werden, es den USA gleichzutun. Ein solch gezieltes Verbot würde die Bereitschaft der USA und des Westens signalisieren, strengere Maßnahmen gegen die chinesische Technologiepräsenz zu ergreifen, „die sich auch auf andere chinesische Plattformen auswirken und die technologische Entkopplung zwischen den beiden Ländern bzw. Regionen verstärken könnten“.

Diese Maßnahme könnte die bereits angespannten Beziehungen weiter verschlechtern und zu einem breiteren geopolitischen Wettbewerb beitragen, bei dem die US-Maßnahmen als aggressive Schritte zur Eindämmung von Chinas technologischem und geopolitischem Einfluss wahrgenommen würden. Darüber hinaus spiegele der Fokus auf „TikTok“ die Besorgnis in den USA und im Westen wider, einen strategischen Vorteil gegenüber China zu verlieren, insbesondere im Technologiesektor.

Ein Verbot von TikTok könnte unheilvollen Präzedenzfall schaffen

Die weiterreichenden Auswirkungen eines Verbots könnten auch den globalen Handel, die Kommunikationsströme und den Zugang zu Informationen in Frage stellen und andere Länder im Gegenzug dazu veranlassen, ähnliche Beschränkungen für US-Unternehmen zu verhängen – „insbesondere angesichts der weltweiten Besorgnis über das unregulierte ,Daten-Ökosystem’ der USA“.

Es werde befürchtet, dass ein solcher Schritt einen Präzedenzfall schaffen und zu einem zunehmend fragmentierten Internet führen könnte, was den internationalen Datenfluss stören und den globalen digitalen Handel und die Kommunikation beeinträchtigen würde. Die Debatte um „TikTok“ berühre daher Themen, die weit über diese App selbst hinausgingen und Fragen nach dem Gleichgewicht zwischen Nationaler Sicherheit und globaler Internetwirtschaft aufwerfen würden.

TikTok-Verkauf an US-Unternehmen als möglicher Ausweg

Angesichts der großen Beliebtheit dieser App und der logistischen Herausforderungen bei der Umsetzung eines vollständigen Verbots wäre es für ByteDance, die Muttergesellschaft von „TikTok“, eine praktikablere Lösung, das im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehene Verbot zu umgehen und seine US-Aktivitäten an ein US-amerikanisches Unternehmen zu veräußern. Die Umsetzung eines vollständigen Verbots von „TikTok“ sei mit erheblichen logistischen Herausforderungen verbunden. „Es ist davon auszugehen, dass ein Verbot die Nutzerbasis der App erheblich reduzieren würde. Damit fungiert das drohende Verbot indirekt als Druckmittel, um ByteDance dazu veranlassen, einen Verkauf des TikTok-Geschäfts in den USA zu erwägen.“

Außerdem müsse erwähnt werden, dass das Versagen des US-Kongresses bei der Regulierung inländischer Social-Media-Unternehmen den Weg für ausländische Organisationen geebnet habe, Apps wie „TikTok“ ohne Einschränkungen zu betreiben. Marrès Fazit: „Hätte der Kongress strenge, klare und robuste Vorschriften erlassen, die die Privatsphäre der Nutzer und Nutzerinnen schützen und ihnen die Kontrolle über die Erhebung, Speicherung und Verwendung persönlicher Daten ermöglicht, hätten wir eine effektivere Aufsicht über Apps in ausländischem Besitz und ein Verbot wäre mit höherer Wahrscheinlichkeit unnötig.“

Weitere Informationen zum Thema:

tagesschau, 13.03.2024
Drohendes Verbot in den USA / Repräsentantenhaus will TikTok-Verkauf erzwingen

Die Bundesregierung
Digital Services Act / Das Gesetz über digitale Dienste

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Dienstgeräte: TikTok-Verbot auch in Australien https://www.datensicherheit.de/dienstgeraete-tiktok-verbot-australien https://www.datensicherheit.de/dienstgeraete-tiktok-verbot-australien#respond Wed, 05 Apr 2023 20:21:43 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=43115 Datenerhebungen bei TikTok deutlich umfangreicher als bei anderen Social-Media-Plattformen

[datensicherheit.de, 05.04.2023] „Es ist keine Überraschung, dass sich Australien den von den USA, dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Kommission verhängten Verboten anschließt“, so Chris Vaughan, „VP Technical Account Management, EMEA“ bei Tanium, in seinem aktuellen Kommentar. Er führt aus: „Die Institutionen erkennen, dass die Nutzung von ,TikTok’ für Mitarbeiter und Bürger eine Vielzahl von Problemen mit sich bringen könnte, einschließlich Kampagnen, die darauf abzielen, die politischen Ziele von Gegnern zu fördern und die Spaltung der westlichen Gesellschaften zu vertiefen.“

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Foto: Tanium

Chris Vaughan: Regierungen sollten Nutzung Sozialer Medien eindeutig mit größerer Priorität behandeln als zuvor!

Frage, ob ausreichende Trennung zwischen TikTok und chinesischer Regierung besteht

Die zugrundeliegende Besorgnis beziehe sich in erster Linie auf die Frage, „ob eine ausreichende Trennung zwischen ,TikTok’ und der chinesischen Regierung besteht, was jedoch schwer zu ermitteln ist“. Nur sehr wenige Menschen würden die Hintergründe kennen, wie die jüngste Aussage des „CEO“ von TikTok vor dem US-Kongress gezeigt habe. „Wir wissen allerdings, dass die chinesische Regierung in der Vergangenheit Cyber-Spionage betrieben und Informationen gesammelt hat, um ihre strategischen Ziele zu erreichen“, erläutert Vaughan.

Sie wüssten auch, dass die Nutzer durch die Annahme der „TikTok“-Bedingungen große Datenmengen preisgäben, „beispielsweise die Überwachung von Objekten, Landschaften und Gesichtszügen, die in den Videos erscheinen, sowie ihre Tastenanschlagmuster oder -rhythmen“. Diese Datenerhebungen seien deutlich umfangreicher als bei anderen Social-Media-Plattformen, was zu Bedenken geführt habe.

Spitze des Eisbergs: TikTok-Verbot auf staatlichen Geräten

Westliche Politiker müssten sich diesen Maßnahmen entgegenstellen und auf Regierungsebene entschieden dagegen vorgehen. Vaughan betont: „Sie können es sich nicht leisten, die Verantwortung den einzelnen Organisationen zu überlassen. Es bleibt abzuwarten, wie China auf die Verbote reagieren wird.“ Die Regierungen dürften sich aber durch diese Ungewissheit nicht davon abhalten lassen, Maßnahmen zur Gewährleistung der Nationalen Sicherheit zu ergreifen.

„Ich glaube, dass wir gerade erst die Spitze des Eisbergs sehen, was das Verbot von ,TikTok’ und anderen Social-Media-Plattformen auf staatlichen Geräten angeht. Unabhängig davon, ob die Menschen mit den einzelnen Verboten einverstanden sind, ist wichtig, dass die Regierungen die Nutzung Sozialer Medien eindeutig mit größerer Priorität behandeln als zuvor.“ Dies habe auch die Aufmerksamkeit der breiten Öffentlichkeit auf das Thema gelenkt, was ein weiterer zentraler Faktor sei.

Weitere Informationen zum Thema:

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.04.2023
Tiktok-Verbot: Australien verbannt Tiktok

heise online, 04.04.2023
Australien verbietet Tiktok auf Regierungshandys / Australische Regierungsmitarbeiter dürfen auf ihren Diensthandys kein Tiktok mehr installiert haben – aus Sicherheitsgründen

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EU-Kommision: Mitarbeiter haben TikTok-Verbot https://www.datensicherheit.de/eu-kommision-mitarbeiter-tiktok-verbot https://www.datensicherheit.de/eu-kommision-mitarbeiter-tiktok-verbot#respond Fri, 24 Feb 2023 21:21:21 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42985 Jüngste TikTok-Verbot Teil der Frage, wie viel chinesischer Einfluss auf die nationale Infrastruktur und das tägliche Leben als akzeptabel angesehen wird

[datensicherheit.de, 24.02.2023] Laut einer aktuellen Meldung von Tanium wurde für Mitarbeiter der EU-Kommision ein „TikTok“-Verbot ausgesprochen. Kürzlich habe bereits die US-Regierung sowohl auf bundesstaatlicher als auch auf föderaler Ebene Schritte unternommen, um „TikTok“ auf Geräten im Staatsbesitz zu verbieten„daher ist es keine Überraschung, dass die EU dies nun ebenfalls umsetzt“, kommentiert Chris Vaughan, „VP Technical Account Management, EMEA“ bei Tanium.

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Foto: Tanium

Chris Vaughan: Regierungsebene sollte entschieden dagegen vorgehen, anstatt die Verantwortung einzelnen Organisationen zu überlassen!

TikTok im Verdacht: kontinuierliche Sammlung von Daten

Vaughan führt aus: „Die Verantwortlichen erkennen allmählich, dass ein umfassenderer Ansatz erforderlich ist, um die Bürgerinnen und Bürger vor Social-Media-Kampagnen zu schützen, die darauf abzielen, ausländische politische Ziele zu fördern und die Spaltung der westlichen Gesellschaften zu vertiefen.“

Die Taktiken der chinesischen Geheimdienste seien auf längerfristige Ziele ausgerichtet und würden durch die kontinuierliche Sammlung von Daten vorangetrieben. „Die immense Sammlung von Nutzerdaten, zu denen inzwischen auch Handelsinformationen, biometrische Daten und andere Online-Aktivitäten gehören, liefert detaillierte Informationen über eine Vielzahl an Nutzern“, erläutert Vaughan.

TikTok-Kritiker fürchten wachsenden chinesischen Einfluss

Diese Daten könnten wiederum genutzt werden, um gezielte und oft personalisierte psychologische Einflusskampagnen gegen Einzelpersonen oder Gruppen von Bürgern durchzuführen. „Dies wurde in den letzten Jahren vermehrt bei Wahlen und anderen politisch brisanten Ereignissen beobachtet“, so Vaughan.

Das jüngste „TikTok“-Verbot sei Teil einer komplexen Frage, „wie viel chinesischer Einfluss auf die nationale Infrastruktur und das tägliche Leben als akzeptabel angesehen wird“. In den letzten Monaten habe die Besorgnis im Westen zugenommen, in deren Folge der Einsatz chinesischer Überwachungstechnologie eingeschränkt worden sei.

TikTok-Fall zeigt: Westliche politische Führer müssten Herausforderung direkt angehen

Es habe auch zahlreiche Berichte über chinesische Bemühungen gegeben, Politiker durch Lobbyarbeit und Spenden zu beeinflussen und die Öffentlichkeit über Soziale Medien und die gezielte Verbreitung von Desinformationen zu beeinflussen. „In der Vergangenheit war Russland der prominenteste Nutzer von Informationskampagnen, wie wir an den Aktivitäten im Zusammenhang mit den US-Wahlen 2016 und dem ,Brexit’-Referendum gesehen haben“, sagt Vaughan. China habe sich eher auf den Diebstahl Geistigen Eigentums konzentriert, welches es dann zu seinem eigenen Vorteil nutzen könne.

Es gebe jedoch Anzeichen dafür, dass sich die KPCh zunehmend auf Informations- und Einflusskampagnen konzentrieren werde, um ihre strategischen Ziele zu erreichen. Vaughans Fazit: „Alle Fälle dieser Art müssen von den westlichen politischen Führern direkt angegangen werden, die auf Regierungsebene entschieden dagegen vorgehen sollten, anstatt die Verantwortung einzelnen Organisationen zu überlassen.“

Weitere Informationen zum Thema:

zdf heute, Cedrik Pelka, 23.02.2023
Entscheidung der Kommission: TikTok-App auf EU-Diensthandys verboten

tagesschau, 23.02.2023
Mitarbeiter der EU-Kommission / TikTok-Verbot auf Diensthandys

heise online, 19.01.2023
Lebensgefährliche Videos: EU droht Tiktok mit Verbot / Tiktok unternehme zu wenig für den Schutz der (oft minderjährigen) User, kritisiert EU-Kommissar Breton

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https://www.datensicherheit.de/eu-kommision-mitarbeiter-tiktok-verbot/feed 0