Verbraucherschutz – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 14 Jul 2026 13:56:28 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.7 https://www.datensicherheit.de/wp-content/uploads/cropped-datensicherheit-favicon-300x300-1-32x32.jpg Verbraucherschutz – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de 32 32 Verbraucherschutz bedroht: foodwatch-Kritik an Plänen zur Schwächung der Lebensmittelüberwachung https://www.datensicherheit.de/verbraucherschutz-foodwatch-kritik-schwaechung-lebensmittelueberwachung Tue, 14 Jul 2026 22:37:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=55582 Unternehmen und Behörden müssten die Öffentlichkeit stets informieren, sobald sie von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht erfahren

[datensicherheit.de, 15.07.2026] Der foodwatch e.V. moniert in einer aktuellen Stellungnahme, dass am 15. Juli 2026 das Bundeskabinett über ein Gesetz zum „Bürokratierückbau“ entscheiden soll, welches weitreichende Folgen für die Lebensmittelsicherheit in Deutschland haben könnte: „Bundesernährungsminister Alois Rainer will die Meldepflichten von Behörden und Laboren beschneiden.“ foodwatch kritisiert diese geplanten Gesetzesänderungen scharf – und fordert als Verbraucherorganisation genau das Gegenteil: Unternehmen und Behörden müssten vielmehr die Öffentlichkeit informieren, sobald sie von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht erfahren.

Foodwatch, Chris Methmann
Foto: foodwatch / Sabrina Weniger

Dr. Chris Methmann: Für mehr Lebensmittelsicherheit brauchen wir mehr und nicht weniger Transparenz!

Veröffentlichungspflicht für Rechtsverstöße von Lebensmittelunternehmen könnte abgeschafft werden

„Minister Rainer arbeitet die Wünsche der Fleisch- und Lebensmittellobby ab“, kommentiert der foodwatch-Geschäftsführer, Dr. Chris Methmann und warnt, dass die Sicherheit der Verbraucher und die Warnungen der Lebensmittelkontrolleure dabei „hinten runter“ zu fallen drohen. Er fordert: „Für mehr Lebensmittelsicherheit brauchen wir mehr und nicht weniger Transparenz!”

  • Bundesernährungsminister Rainer will demnach die behördliche Veröffentlichungspflicht für Rechtsverstöße von Lebensmittelunternehmen abschaffen (§40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch / LFBG) – parallel dazu will er auch die Meldepflichten für Lebensmittellabore (§ 44 Abs. 4a und 5a LFGB) streichen. Beide Vorhaben bringe Rainer in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Bürokratierückbaugesetz ein, welches am 15. Juli 20206 dem Bundeskabinett vorgelegt werden soll.

Die damalige Bundesregierung hatte die Veröffentlichungspflicht nach dem Pferdefleischskandal 2013 eingeführt. Damals waren als Rindfleisch deklarierte Pferdefleischprodukte auf den Markt gelangt. Auch als dieser Skandal bekannt wurde, erfuhren Verbraucher nicht zeitnah, welche Produkte betroffen waren. Als Folge sollten Behörden die Rechtsverstöße von Lebensmittelunternehmen deshalb öffentlich machen müssen. In der Praxis habe sich dieses Gesetz jedoch als unpraktikabel erwiesen – heute veröffentlichten Behörden kaum noch etwas gemäß dieser Vorschrift.

Bürokratieabbau darf nicht auf Kosten der unabdingbaren Lebensmittelsicherheit gehen

Methmann befürchtet, dass – wenn es nach Rainer geht – Behörden Verbraucher künftig nicht mehr aktiv über Täuschung, Trug und Tricksereien von Lebensmittelunternehmen informieren. „Das ist ein handfester Skandal! Statt ein schlecht gemachtes Gesetz zu reparieren, wird es kurzerhand abgeschafft.“

  • Die Meldepflicht für Labore wiederum hatte die damalige Bundesregierung nach dem Dioxinskandal 2011 eingeführt. Die Idee dahinter laut foodwatch: Wenn Labore Lebensmittel- oder Futtermittelproben im Auftrag der Hersteller analysieren, sollen sie Grenzwertüberschreitungen umgehend den Überwachungsbehörden melden – auch ohne Einverständnis der Hersteller. So sollte sichergestellt werden, dass Unternehmen die belasteten Produkte nicht einfach still und heimlich weiterverarbeiten oder verkaufen.

In der aktuellen Diskussion sprächen sich etwa Kommunen und Kontrolleure für die Beibehaltung der Meldepflichten aus. Also genau jene Gruppen, welche Tag für Tag mit Lebensmittelsicherheit zu tun hätten. Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure habe in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf gefordert, Bürokratieabbau dürfe „nicht auf Kosten der unabdingbaren Lebensmittelsicherheit” gehen.

Missstände immer sofort öffentlich machen – zur Verhinderung weiterer Lebensmittelskandale

Die Meldepflichten erfüllten „eine wichtige präventive Funktion, da sie der frühzeitigen Erkennung möglicher Risiken dienen“. Der Deutsche Landkreistag habe in seiner Stellungnahme gewarnt, dass der Wegfall der Meldepflichten die Behörden nicht entlaste, „sondern vielmehr ein Zuwachs an behördlichen Kontrollaufgaben bei gleichzeitiger Absenkung des Verbraucherschutzes zu erwarten ist“.

  • Für die Streichung der Meldepflicht sprächen sich unter anderem der Lebensmittelverband Deutschland, der Handelsverband Lebensmittel sowie der Verband der Fleischwirtschaft aus.

Statt die Lebensmittelüberwachung zu schwächen, sollten die Behörden zu mehr Transparenz verpflichtet werden, unterstreicht foodwatch. Um Lebensmittelskandale zu verhindern, müssten Missstände immer sofort öffentlich gemacht werden.

Weitere Informationen zum Thema:

foodwatch
Unsere Mission

foodwatch
Dr. Chris Methmann, Geschäftsführer / Dr. Chris Methmann leitet seit November 2021 als Geschäftsführer das Team von foodwatch Deutschland

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Gesetz für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie weiterer Bereiche / Verbändestellungnahmen zum Referentenentwurf

foodwatch, 24.06.2026
foodwatch-Datenrecherche: Jede vierte Lebensmittelkontrolle fällt aus / foodwatch-Report mit Ergebnissen aller 400 Kontrollbehörden

datensicherheit.de, 03.07.2026
Informationsfreiheit: Vermeintliche IFG-Reform könnte De-Facto-Abschaffung bedeuten / Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss von SPD und Union beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz zu „reformieren“ – foodwatch warnt vor einer faktischen Abschaffung des IFG

datensicherheit.de, 25.10.2019
Lebensmittelüberwachung: foodwatch fordert unabhängige Landesanstalten / Unabhängigkeit von politischer Einflussnahme der Landesregierungen und mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet

datensicherheit.de, 14.01.2019
Topf Secret: Kontrollergebnisse aus Lebensmittelbetrieben online / foodwatch und FragDenStaat starten „Plattform gegen Geheimniskrämerei bei Lebensmittelbehörden“

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Modellcharakter: Fakeshop-Finder mit Deutschem Präventionspreis 2026 ausgezeichnet https://www.datensicherheit.de/modellcharakter-fakeshop-finder-deutscher-praeventionspreis-2026 Thu, 16 Apr 2026 22:03:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=53886 Online-KI-Unterstützung für Verbraucher zur Aufspürung von Fakeshops im Internet

[datensicherheit.de, 17.04.2026] Der „Fakeshop-Finder“ ist ein Projekt der Verbraucherzentrale NRW sowie der Verbraucherzentralen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Nun hat die Verbraucherzentrale NRW mit dem „Fakeshop-Finder“ als einer von drei Preisträgern den „Deutschen Präventionspreis 2026“ gewonnen. Diese Auszeichnung soll Projekte, Konzepte oder Maßnahmen würdigen, welche vorbeugend in die Gesellschaft wirken. Der Preis wird von der gemeinnützigen Gesellschaft Deutscher Präventionstag (DPT) in Kooperation mit der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) vergeben.

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Abbildung: Verbraucherzentrale NRW

„Fakeshop-Finder“ seit 2022 Online-Hilfe für Verbraucher

„Fakeshop-Finder“ echtes Vorbild für einfache, wirksame und zukunftsweisende Prävention

Mit der sich auf Künstliche Intelligenz (KI) stützenden Anwendung „Fakeshop-Finder“, welche Verbraucher vor betrügerischen Onlineshops schützen soll, hat die Verbraucherzentrale NRW demnach in einem Feld von 20 Bewerbungen überzeugt und eindrucksvoll demonstriert, wie digitale Prävention wirksam in die Praxis umgesetzt werden kann.

  • Die Jury habe den „Modellcharakter“ gelobt: Dieses bundesweit einzigartige Projekt im Verbraucherschutz sei „ein echtes Vorbild für einfache, wirksame und zukunftsweisende Prävention“. Die Juroren hätten zudem die Übertragbarkeit des Modells auf andere Staaten hervorgehoben.

Das Preisgeld in Höhe von 1.500 Euro fließe in die weitere Projektarbeit. „Der Fakeshop-Finder ist ein Beispiel dafür, wie Künstliche Intelligenz sinnvoll und verantwortungsvoll eingesetzt werden kann. Einfach, schnell und zuverlässig schützt das Online-Tool jeden Tag Tausende Menschen vor Betrug“, kommentiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Seit 2022 bereits über 100.000 Fakeshops identifiziert

Der „Fakeshop-Finder“ erleichtert es Nutzern, betrügerische Shops im Internet frühzeitig zu erkennen. Er wird federführend von der Verbraucherzentrale NRW, aber gemeinsam mit ihrem technischen Partner, der mindUp GmbH aus Konstanz, sowie Verbraucherzentralen aus acht weiteren Bundesländern betrieben.

  • Seit dem Start im Jahr 2022 seien bereits mehr als 100.000 Fakeshops identifiziert worden. In jedem Monat finde der „Fakeshop-Finder“ etwa 1.800 neue gefälschte Onlineshops. Mehr als elf Millionen Mal hätten Verbraucher den „Fakeshop-Finder“ bisher genutzt. Aktuell verzeichne die Verbraucherzentrale etwa 14.500 Aufrufe pro Tag.

Der „Deutsche Präventionspreis“ wird von der gemeinnützigen Gesellschaft Deutscher Präventionstag (DPT) in Kooperation mit der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) ausgelobt. Im Jahr 2026 wurde nun der „Deutsche Präventionspreis“ zum ersten Mal vergeben.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Unsere Beratung im Überblick: Ob persönlich, per Telefon oder E-Mail – wir sind für Sie da!

Verbraucherzentrale
Fakeshop-Finder: Ist dieser Online-Shop seriös?

Institut für Verbraucherwissenschaften
Wolfgang Schuldzinski / Vorstand Verbraucherzentrale NRW

DPT Deutscher Präventionstag
Leitbild

DPT Deutscher Präventionstag
Deutsche Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS)

DPT Deutscher Präventionstag
Auslobung Deutscher Präventionspreis / Im Jahr 2026 wird der Deutsche Präventionspreis (DPP) zum ersten Mal vergeben!

datensicherheit.de, 05.08.2022
Fakeshop-Finder prüft Web-Shops auf Echtheit / Wer etwas online etwas bestellen möchte, sollte die Internet-Adresse damit vorab überprüfen lassen

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E-Mail-Sicherheit bei Webmail-Diensten: BSI-Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Transparenz und Benutzerfreundlichkeit https://www.datensicherheit.de/e-mail-sicherheit-webmail-dienste-bsi-anforderungen-sicherheit-transparenz-benutzerfreundlichkeit https://www.datensicherheit.de/e-mail-sicherheit-webmail-dienste-bsi-anforderungen-sicherheit-transparenz-benutzerfreundlichkeit#respond Mon, 24 Nov 2025 23:18:27 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51141 Das BSI hat am 24. November 2025 in seiner Whitepaper-Reihe des „Digitalen Verbraucherschutzes“ den Titel „Anforderungen an sichere, transparente und benutzerfreundliche Webmail-Dienste“ bereitgestellt

[datensicherheit.de, 25.11.2025] Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 24. November 2025 in seiner Whitepaper-Reihe des „Digitalen Verbraucherschutzes“ als vierte Edition den Titel „Anforderungen an sichere, transparente und benutzerfreundliche Webmail-Dienste“ herausgegeben. Das BSI fordert von den Anbietern, dass diese wirksame Verfahren bezüglich Authentisierung, Verschlüsselung, Spam-Schutz und Account-Wiederherstellung bereitstellen, welche ohne größeres Zutun der Nutzer funktionieren und einen elementaren Sicherheitsgewinn darstellen sollen.

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Abbildung: BSI

E-Mail-Dienste seien ein zentraler Baustein digitaler Kommunikation und Identitätsverwaltung – doch der Schutz der Verbraucher vor Sicherheitsrisiken wie Phishing und Identitätsdiebstahl sei bei Webmail-Anbietern teilweise noch lückenhaft umgesetzt…

BSI-Whitepaper beschreibt Anforderungen an Sicherheit, Transparenz und Benutzerfreundlichkeit von Webmailern

E-Mail-Dienste – vor allem sogenannte Webmailer, über einen Webbrowser genutzte E-Mail-Dienste – gelten inzwischen als integraler Bestandteil des Alltagslebens. Diese ermöglichen das Erstellen von E-Mails, ihren Versand an beliebige Kontakte sowie die Verwaltung eines Postfachs. Zu beachten ist, dass E-Mail-Adressen auch als Zugang für viele weitere Dienste genutzt werden.

  • Somit sind sie eine wesentliche Schnittstelle digitaler Kommunikation und Identitätsverwaltung. Der Schutz der Verbraucher vor Sicherheitsrisiken wie zum Beispiel unsicheren Authentisierungsverfahren und Identitätsdiebstahl ist bei Webmail-Anbietern laut BSI „jedoch mitunter lückenhaft umgesetzt“.

Das neue BSI-Whitepaper beschreibt Anforderungen an Sicherheit, Transparenz und Benutzerfreundlichkeit von Webmailern, um die Sicherheit der Verbraucher systematisch und zukunftsorientiert zu erhöhen.

BSI-Marktbeobachtung: Zahlreiche E-Mail-Dienste setzen noch in ihrer Standardkonfiguration allein auf Passwörter

„Das Whitepaper betrachtet dabei nicht nur technische Sicherheitsfunktionen, sondern auch ,Usability’, Transparenz und Vertrauen als wesentliche Bestandteile Digitaler Souveränität.“

  • Marktsichtungen des BSI hätten ergeben, dass zahlreiche E-Mail-Dienste in ihrer Standardkonfiguration allein auf Passwörter setzten, um die Zugänge ihrer Kunden zu schützen – zumeist eben ohne Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA). Eine solche müssten Nutzer dann oftmals erst in den „Einstellungen“ aktivieren.

Auch seien nachweislich sichere und praktische Alternativen zum Passwort – wie etwa die passwortlose Authentisierung mittels Passkey – immer noch wenig verbreitet oder würden nicht proaktiv angeboten.

BSI-Fachbereichsleiterin „Digitaler Verbraucherschutz“ fordert alltagstaugliche Schutzmaßnahmen

Die BSI-Fachbereichsleiterin „Digitaler Verbraucherschutz“, Caroline Krohn, kommentiert: „Ein elementarer Teil der E-Mail-Sicherheit lastet derzeit noch auf den Schultern der Anwenderinnen und Anwender. Sie sollen sich mit Zwei-Faktor-Authentisierung, Passkey und Verschlüsselung auskennen. Wir sehen die Verantwortung bei den Anbietern!“

  • Diese müssten wirksame Verfahren bezüglich Authentisierung, Verschlüsselung, Spam-Schutz und Account-Wiederherstellung bereitstellen, welche ohne größeres Zutun der Nutzer funktionierten und einen elementaren Sicherheitsgewinn darstellten. „Nur wenn Schutzmaßnahmen verständlich, interoperabel und alltagstauglich sind, entfalten sie ihre volle Wirkung“, betont Krohn.

Das nun publizierte Whitepaper „Anforderungen an sichere, transparente und benutzerfreundliche Webmail-Dienst“ sei zugleich Ansporn für E-Mail-Dienste und eine Einladung zur Zusammenarbeit: Seit Jahresbeginn 2025 habe das BSI den Dialog mit den E-Mail-Anbietern intensiviert – dieser Austausch solle nun ausgebaut werden.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Auftrag: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cybersicherheitsbehörde des Bundes und Gestalter einer sicheren Digitalisierung in Deutschland

Dialog für Cybersicherheit
Dialogteam des BSI / Caroline Krohn

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 24.11.2025
Whitepaper des Digitalen Verbraucherschutzes #4: Anforderungen an sichere, transparente und benutzerfreundliche Webmail-Dienste

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 24.11.2025
WHITEPAPER #04:Anforderungen an sichere, transparente und benutzerfreundliche Webmail-Dienste / DIGITALER VERBRAUCHERSCHUTZ

datensicherheit.de, 22.08.2025
„E-Mail-Sicherheitsjahr 2025“ – gemeinsame BSI-eco-Bitkom-Aktionskampagne / Initiatoren veröffentlichen erstmals „Hall of Fame der E-Mail-Sicherheit“ und zeichnen damit rund 150 Unternehmen aus, welche sich aktiv an der Umsetzung moderner E-Mail-Sicherheitsmaßnahmen beteiligen

datensicherheit.de, 25.07.2025
Digitale Resilienz erfordert auch E-Mail-Sicherheit: Bewerbungsphase für BSI Hall of Fame läuft / Mit dem „E-Mail-Sicherheitsjahr 2025“ möchten das BSI, der eco sowie der Bitkom ein starkes Zeichen für eine sichere digitale Kommunikation setzen

datensicherheit.de, 13.02.2025
Safer Internet Day 2025: Mythen zur E-Mail-Sicherheit auf dem Prüfstand / Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und Deutschland sicher im Netz klären gemeinsam Verbraucher über Sicherheitsaspekte der E-Mails-Nutzung auf

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https://www.datensicherheit.de/e-mail-sicherheit-webmail-dienste-bsi-anforderungen-sicherheit-transparenz-benutzerfreundlichkeit/feed 0
Christine Lambrecht im regelmäßigen Austausch mit Ulrich Kelber https://www.datensicherheit.de/christine-lambrecht-austausch-ulrich-kelber Wed, 28 Aug 2019 20:46:04 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34393 Neue Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz besuchte Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

[datensicherheit.de, 28.08.2019] Laut einer Mitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat die neue Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, den BfDI, Ulrich Kelber, am 26. August 2019 in seiner Bonner Dienststelle besucht.

Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung angesprochen

Bei dem gut einstündigen Treffen besprachen Kelber und Lambrecht demnach „aktuelle Themen des Daten- und Verbraucherschutzes“. Konkret sei es unter anderem um die anstehende Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung und die aktuelle Diskussion um die Einführung eines allgemeinen Personenkennzeichens im Rahmen der Registermodernisierung gegangen.

Kelber fordert „Sicherheitsgesetzmoratorium“

Beim Thema Novellierung der Strafprozessordnung hat der BfDI nach eigenen Angaben zudem noch einmal auf seine Forderung nach einem „Sicherheitsgesetzmoratorium“ hingewiesen und angeregt, „statt einer fortlaufenden Erweiterung der Befugnisse lieber die bestehenden Gesetze ordentlich umzusetzen, die Sicherheitsbehörden und die Justiz besser zu organisieren, um Vollzugsdefizite zu und die Qualität der Arbeit zu verbessern“, so Kelber.

Regelmäßig über Daten- und Verbraucherschutzes austauschen

Nicht zuletzt aufgrund der vielen thematischen Schnittstellen ihrer Behörden hätten Lambrecht und Kelber abschließend angekündigt, sich auch in Zukunft regelmäßig zu den wichtigen Fragestellungen des Daten- und Verbraucherschutzes austauschen zu wollen.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 16.07.2019
BfDI fordert datenschutzgerechte Kommunikation mit der Krankenkasse

datensicherheit.de, 24.05.2019
Ein Jahr DSGVO: BfDI sieht Erfolg mit Steigerungspotenzial

datensicherheit.de, 08.05.2019
Datenschutz: BfDI übergibt den 27. Tätigkeitsbericht

datensicherheit.de, 29.04.2019
BfDI: Multilaterale Verwaltungsvereinbarung zum Datentransfer zwischen Finanzaufsichtsbehörden genehmigt

datensicherheit.de, 22.02.2019
BfDI beantwortet Fragen der Bundestagsabgeordneten zum EU-US Privacy Shield

datensicherheit.de, 31.01.2019
BfDI: Festakt zum Amtswechsel in Bonn

datensicherheit.de, 23.01.2019
BfDI Ulrich Kelber zum EDSA-Auftakttreffen 2019

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5. Verbraucherdialog in Mainz gestartet: Wearables im Fokus https://www.datensicherheit.de/5-verbraucherdialog-in-mainz-gestartet-wearables-im-fokus https://www.datensicherheit.de/5-verbraucherdialog-in-mainz-gestartet-wearables-im-fokus#respond Tue, 12 Sep 2017 18:01:35 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=26869 Nutzung von Fitnessarmbändern u.a. muss unter Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung erfolgen

[datensicherheit.de, 12.09.2017] In einer aktuellen Stellungnahme äußert sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) kritisch zu sogenannten Wearables. Fitnesstracker z.B. oder auch „smarte Kleidung“ machten es nun möglich, Schritte zu zählen, Schlafgewohnheiten zu beobachten, den Blutdruck oder die Blutwerte zu messen. Mit den Vor- und Nachteilen dieser technischen Möglichkeiten soll sich der am 12. September 2017 gestartete „5. Verbraucherdialog“ in Mainz befassen.

Rundumüberwachung erlaubt Rückschlüsse bis in den Kernbereich des Privatlebens

„Wearables“ sind am Körper tragbare Computertechnologien, die körperliche Aktivitäten und Abläufe messen und dadurch Aussagen zum Beispiel über Fitness, Gesundheit und Wohlbefinden ermöglichen sollen.
„Hierin liegen enorme Chancen für Verbraucherinnen und Verbraucher, ganz besonders im Bereich der Gesundheitsversorgung“, erläutert Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder.
„Gleichzeitig sehe ich große Risiken, wenn nicht klar ist, was mit den anfallenden sehr persönlichen Daten geschieht oder geschehen könnte. Schließlich ermöglicht die Rundumüberwachung von Pulsschlag und Blutdruck Rückschlüsse bis in den Kernbereich des Privatlebens“, warnt Dr. Rohleder.

Transparenz gefordert: Messmethoden und Datenauswertung

„Verbraucherinnen und Verbraucher können die Qualität von Fitnessarmbändern und anderen ,Wearables‘ nur schwer einschätzen. Anbieter sollten transparent machen, wie sie messen und auf Grundlage welcher Daten sie Schlussfolgerungen zu Fitness und Gesundheit der Nutzer ziehen“, fordert Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Menschenwürde auch im Digitalen Zeitalter zentraler Maßstab staatlichen und wirtschaftlichen Handelns!

„In Zeiten von ,Big Data‘, Algorithmen und Profilbildung können digitale Informationen die Persönlichkeit eines Menschen nahezu vollständig abbilden. Deshalb muss die Menschenwürde auch und gerade im Digitalen Zeitalter der zentrale Maßstab staatlichen und wirtschaftlichen Handelns sein. Die Bestimmung über das eigene Ich gehört untrennbar zu einer menschenwürdigen und freien Entfaltung der Persönlichkeit“, sagt der LfDI RLP, Prof. Dr. Dieter Kugelmann.
Die Digitalisierung biete uns große Chancen. Im Rahmen des „Verbraucherdialogs“ werde er sich dafür einsetzen, dass diese Chancen unter „Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“ genutzt werden, verspricht Professor Kugelmann.

Verbraucher sollen neue Technologien einfach und mit Vertrauen und Mehrwert nutzen können!

Der „Verbraucherdialog“ ist laut LfDI RLP eine Initiative des Verbraucherschutzministeriums in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
„Im Austausch mit Expertinnen und Experten der Wirtschaft und Wissenschaft, von Behörden und Organisationen wollen wir praxisorientierte Empfehlungen für Anbieter erarbeiten, wie ,Wearables‘ und Apps verbraucher- und datenschutzfreundlich angeboten werden können und welche besonderen Anforderungen zu beachten sind“, hebt Staatssekretärin Dr. Rohleder hervor.
Diese Empfehlungen sollen demnach im Frühjahr 2018 vorliegen und dazu beitragen, dass Verbraucher neue Technologien nicht nur einfach, sondern auch mit Vertrauen und Mehrwert nutzen können. Schwerpunkte seien dabei unter anderem Datenschutz, Datensicherheit und Bedienfreundlichkeit. Im Fokus des „5. Verbraucherdialogs“ sollen handelsübliche „Wearables“, die primär zu Fitness- und Monitoringzwecken in der Freizeit genutzt werden, stehen.

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CETA: Regeln zum Schutz des Datenschutzniveaus sollten klarer formuliert werden https://www.datensicherheit.de/ceta-regeln-zum-schutz-des-datenschutzniveaus-sollten-klarer-formuliert-werden https://www.datensicherheit.de/ceta-regeln-zum-schutz-des-datenschutzniveaus-sollten-klarer-formuliert-werden#respond Thu, 22 Sep 2016 17:33:43 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25926 Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., nimmt Stellung zur Beschlussfassung des Bundestags vom 22. September 2016

[datensicherheit.de, 22.09.2016] Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) meldete am 22. September 2016, dass der Deutsche Bundestag an diesem Tag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD eine Resolution zum CETA-Abkommen verabschiedet hat. Der Bundestag fordere aber in einem Antrag die Bundesregierung auf, sich noch in mehreren Bereichen des Handelsabkommens für Nachbesserungen einzusetzen.

Rechtsverbindliche Nachbesserungen gefordert

Der vzbv begrüßt, dass sich die Bundesregierung im am Folgetag tagenden Handelsministerrat für rechtsverbindliche Nachbesserungen beim CETA-Abkommen einsetzen wolle.
Indes erwartet der vzbv „eine unmissverständliche Verankerung des Vorsorgeprinzips und eine Begrenzung des Investitionsschutzes auf Inländergleichbehandlung“. Das seien aus Verbrauchersicht „zwingende Grundlagen für das Abkommen“. Der vzbv werde sich aber die Ergänzungen genau anschauen und die Bundesregierung daran messen, diese Änderungen auf europäischer Ebene durchzusetzen, betont Müller.

Regeln zum Schutz des Datenschutzniveaus klarer formulieren!

CETA und andere Abkommen müssten aber mehr leisten. „Wenn Goldstandards für die Welt die Messlatte sind, dann müssen zum Beispiel die Regeln zum Schutz des Datenschutzniveaus klarer formuliert werden“, so Müller.
Hierbei bedürfe es weiterer Nachbesserungen. Die kanadischen und europäischen Verbraucher hätten es verdient, dass ehrgeizige Standards gesetzt werden.

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Perspektiven für den mündigen Verbraucher: Veranstaltung zum Verbraucher- und Datenschutz in der Digitalen Welt https://www.datensicherheit.de/perspektiven-fuer-muendigen-verbraucher-veranstaltung-verbraucher-datenschutz-digitalen-welt https://www.datensicherheit.de/perspektiven-fuer-muendigen-verbraucher-veranstaltung-verbraucher-datenschutz-digitalen-welt#respond Mon, 02 Sep 2013 11:22:16 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=22264 Mit zunehmender Digitalisierung des Alltags nehmen auch die Gefahren zu, warnt die Initiative D21

[datensicherheit.de, 02.09.2013] Die Digitalisierung des alltäglichen Lebens schreitet in großen Schritten voran – wir kaufen online ein, erledigen Bankgeschäfte über das Internet, nutzen Soziale Netzwerke oder schauen Filme bzw. Videos etc.
Mit dieser zunehmenden Digitalisierung des Alltags nehmen aber auch die Gefahren zu, warnt die Initiative D21. Es stellen sich die Fragen, ob der Verbraucher überhaupt noch hinreichend geschützt ist, was mit seinen Daten passiert und wer Zugriff darauf hat. Was wir von den Gesetzesvorhaben aus Brüssel – wie der „Datenschutz-Grundverordnung“ und der „Verbraucherrechterichtlinie“ – erwarten können, soll u.a. mit
hochkarätigen Expertenpersönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung diskutiert werden:

Verbraucher- und Datenschutz in der digitalen Welt

Perspektiven für den mündigen Verbraucher
Dienstag, den 10. September 2013, 14 bis 18 Uhr
Vertretung des Freistaats Bayern in Berlin, Behrenstraße 21-22 in 10117 Berlin

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, eine Online-Anmeldung bis zum 6. September 2013 jedoch zwingend erforderlich.

Weitere Informationen zum Thema:

INITIATIVED21
Verbraucher- und Datenschutz in der digitalen Welt / Perspektiven für den mündigen Verbraucher (Faltblatt)

INITIATIVED21
Veranstaltungen (Daten und Online-Anmeldungsformular)

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Europäische Kommission will Zentrum zur Bekämpfung der Cyber-Kriminalität https://www.datensicherheit.de/europaeische-kommission-will-zentrum-zur-bekaempfung-der-cyber-kriminalitaet https://www.datensicherheit.de/europaeische-kommission-will-zentrum-zur-bekaempfung-der-cyber-kriminalitaet#respond Thu, 29 Mar 2012 16:56:22 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19896 Freiheit, Offenheit und Sicherheit des Internets sollen gewahrt bleiben

[datensicherheit.de, 29.03.2012] Jeden Tag würden weltweit schätzungsweise eine Million Menschen Opfer von Cyber-Straftaten; der dadurch entstehende finanzielle Schaden belaufe sich auf weltweit rund 388 Milliarden US-Dollar jährlich, so die Europäische Kommission. Sie hat daher am 28. März 2012 einen Vorschlag zur Errichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyber-Kriminalität vorgelegt, das den europäischen Bürgern und Unternehmen im Kampf gegen diese zunehmende Bedrohung Hilfe leisten soll:
Das Zentrum soll im Europäischen Polizeiamt (Europol) in Den Haag eingerichtet werden und als europäische Schaltstelle für die Bekämpfung von Cyber-Straftaten dienen sowie vorrangig gegen solche illegalen Online-Tätigkeiten organisierter krimineller Vereinigungen vorgehen, die hohe illegale Erträge abwerfen – darunter Online-Betrug mit gestohlenen Kreditkarten und Bankkontendaten.
Die Sachverständigen der EU sollen zudem Cyber-Straftaten bei elektronischen Bankgeschäften und Online-Buchungen vorbeugen und so das Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Geschäftsverkehr stärken. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Zentrums werde der Schutz der Nutzerprofile Sozialer Netzwerke vor digitalem Missbrauch sein, wodurch ein Beitrag zur Bekämpfung des Identitätsdiebstahls im Internet geleistet werden solle. Ein weiterer Schwerpunkt sei die Bekämpfung von Cyber-Straftaten, die eine schwere Schädigung ihrer Opfer bewirken, so z.B. über das Internet begangene sexuelle Ausbeutung von Kindern, sowie von Cyber-Angriffen auf wichtige Infrastrukturen und Informationssysteme in der EU.
Millionen Europäer nutzten das Internet für ihre Kontoführung, für Online-Einkäufe, für ihre Urlaubsplanung oder für den Kontakt zu Familienmitgliedern und Freunden über Soziale Netzwerke. Im gleichen Maße, wie sich unser tägliches Leben zunehmend online abspielt, nehme jedoch auch die Kriminalität im Online-Bereich zu – und diese Delikte beträfen jeden Einzelnen von uns, sagt Cecilia Malmström, die EU-Kommissarin für Inneres. Man dürfe nicht zulassen, dass Cyber-Kriminelle unser digitales Leben zerrütteten. Ein innerhalb von Europol angesiedeltes Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Cyber-Kriminalität könnte dafür sorgen, dass die Freiheit, die Offenheit und die Sicherheit des Internets gewahrt blieben, so Malmström.
Anfang 2011 hätten fast drei Viertel (73 Prozent) aller EU-Haushalte einen Internetzugang besessen und im Jahr 2010 über ein Drittel (36 Prozent) aller EU-Bürger Online-Banking betrieben, achtzig Prozent aller jungen Europäer schlössen über Soziale Netzwerke im Internet Kontakt miteinander und alljährlich würden weltweit im elektronischen Handel rund acht Billionen US-Dollar umgesetzt… Dies habe zur Folge, dass auch die Cyber-Kriminalität zunehme. So hätten Cyber-Kriminelle einen einträglichen Markt für ihre illegalen Machenschaften geschaffen, auf dem Kreditkartendaten für gerade einmal einen Euro pro Karte, eine gefälschte Kreditkarte für ca. 140 Euro und Bankkontendaten für lediglich 60 Euro zwischen diesen Gruppen gehandelt würden. Aber auch auf die Sozialen Medien hätten es die Cyber-Kriminellen abgesehen – jeden Tag würden aufgrund verschiedener Hackerversuche bis zu 600.000 facebook-Konten gesperrt, und allein im Jahr 2009 seien über 6.700.000 mit „Bots“ infizierte Computer ermittelt worden.
Die Aufgabe des neuen Zentrums soll nun darin bestehen, die Mitgliedstaaten der EU vor großen Bedrohungen auf dem Gebiet der Cyber-Kriminalität zu warnen, sie auf Mängel ihres Online-Schutzes hinzuweisen, organisierte Netze von Cyber-Straftätern und groß angelegte Online-Delikte aufzudecken sowie konkrete Untersuchungen durch computerforensische Hilfe oder durch Mitwirkung bei der Zusammenstellung gemeinsamer Untersuchungsteams operativ zu unterstützen. Um seine Aufgaben wahrnehmen und die mit Untersuchungen über Cyber-Straftaten befassten Ermittler, Richter und Staatsanwälte in den Mitgliedstaaten besser unterstützen zu können, soll das Zentrum Informationen aus offenen Quellen, aus der Privatwirtschaft, von Polizeidiensten und aus akademischen Kreisen zusammentragen. Auch soll das Zentrum als Wissensgrundlage für die Polizeidienste der Mitgliedstaaten dienen, Kenntnisse über Cyber-Straftaten auf EU-Ebene bündeln und einschlägige Schulungsmaßnahmen zentral koordinieren. Ferner soll das Zentrum sich auf spezifische technische oder computerforensische Aspekte beziehende Anfragen von mit Untersuchungen über Cyber-Straftaten befassten Ermittlern, Richtern und Staatsanwälten sowie aus dem Privatsektor beantworten. Das Zentrum soll zudem den mit Untersuchungen über Cyber-Straftaten befassten Ermittlern in der EU als Plattform für gemeinsame Diskussionen mit der IT-Industrie, mit sonstigen privatwirtschaftlichen Unternehmen, mit der Forschungsgemeinschaft, mit Verbraucherverbänden und mit gesellschaftlichen Organisationen dienen. Auch soll es der erste Ansprechpartner für internationale Partner und Initiativen auf dem Gebiet der Bekämpfung der Cyber-Kriminalität werden. Das Zentrum würde voraussichtlich im Januar 2012 seine Arbeit aufnehmen – damit es errichtet werden kann, muss der Vorschlag der Kommission nun von der Haushaltsbehörde von Europol angenommen werden.

Weitere Informationen zum Thema:

Europa Press Releases, 28.03.2012
Frequently Asked Questions: the new European Cybercrime Centre

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Forderung: Verbraucher- und Datenschutz als originäres Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug https://www.datensicherheit.de/forderung-verbraucher-und-datenschutz-als-originaeres-anliegen-in-allen-projekten-mit-it-bezug https://www.datensicherheit.de/forderung-verbraucher-und-datenschutz-als-originaeres-anliegen-in-allen-projekten-mit-it-bezug#respond Mon, 06 Dec 2010 21:10:17 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=13961 Bundesdatenschutzbeauftragter und Bundesverband der Verbraucherzentralen stellen Fünf-Punkte-Katalog zum Fünften Nationalen IT Gipfel vor

[datensicherheit.de, 06.12.2010] Dass der Verbraucher- und der Datenschutz im Internet beim „Nationalen IT-Gipfel“ am 7. Dezember 2010 der Bundesregierung zu kurz kommen könnten, befürchtet der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Laut vzbv-Vorstand Gerd Billen müssten zudem die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten, als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden. Verbraucher- und Datenschutz sollten originäres Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug werden, fordern die Daten- und Verbraucherschützer gemeinsam:
Hierzu haben sie einen Fünf-Punkte-Katalog formuliert. Elementare Bausteine zur Wahrung der Nutzerrechte seien ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie das Verbot der Erhebung, Verknüpfung und Verbreitung persönlicher Daten ohne eine aktive informierte Einwilligung.
Als ersten guten Schritt sehen der Bundesdatenschutzbeauftragte und der vzbv den am 1. Dezember 2010 von der Internetwirtschaft vorgelegten Datenschutz-Kodex. Die Selbstverpflichtung stelle eine zentrale Anlaufstelle in Aussicht, um Widersprüche unbürokratisch regeln zu können. Problematisch sei aber, dass man den Widerspruch individuell für jedes beteiligte Unternehmen einreichen müsse, so Billen; da könne in der Summe schon einiges an Aufwand zusammenkommen. Er wolle fortan die Umsetzung der Selbstverpflichtung kritisch begleiten und prüfen, ob sie als Alternative zu einer gesetzlichen Regelung taugt.
Den am selben Tag von Bundesinnenminister de Maizière vorgelegten „Gesetzentwurf“ kritisieren Schaar und Billen hingegen als „deutlich zu kurz gesprungen“ – es sei zu hoffen, dass dies lediglich erste Gedanken zur Neugestaltung des Datenschutzes im Internet seien. Positiv sei, dass eine rechtliche Klarstellung im Umgang mit Persönlichkeitsrechten erfolgen solle. Dies könne aber nicht alles gewesen sein, so Schaars und Billens Mahnung mit Blick auf die zahlreichen vorausgegangenen Dialoge und Anhörungen.
Billen und Schaar geht es um eine umfassende Modernisierung des Datenschutzes im Internet – dieser müsse von den Nutzern her gedacht werden, welche die Möglichkeit zum selbstbestimmten Agieren erhalten sollten, denn nur dann werde das Vertrauen der Verbraucher ebenso hoch sein wie die Nutzerzahlen.

Billens und Schaars fünf Punkte von zentraler Bedeutung für den Verbraucher- und Datenschutz im Internet:

  1. Gesetzlichen Rahmen verbessern
    Die wesentlichen Verbraucher- und Datenschutzrechte gehörten ins Gesetz – inkl. verbrieftem Widerspruchsrecht der Betroffenen gegen die Veröffentlichung ihrer Daten im Internet sowie das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt der Zusammenführung und Verknüpfung personenbezogener Daten.
  2. Freiwillige Selbstverpflichtungen verbindlicher machen
    Freiwillige Selbstverpflichtungen seien grundsätzlich zu begrüßen – diese müssten aber mit Kontrollen und Sanktionen bei Nichteinhaltung begleitet werden. Eine Selbstverpflichtung ersetze kein verbrieftes, einklagbares Recht auf Widerspruch!
  3. Verbraucher- und Datenschutz international durchsetzen
    „Safe Harbour“, das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA über die Einhaltung des Datenschutzes, müsse verbessert und effektiv durchgesetzt werden – Internetdienste im Sinne dieses Abkommens müssten sich an europäisches beziehungsweise nationales Recht halten und dies auch gegenüber den Nutzer kenntlich machen.
  4. Technologischen Datenschutz stärken
    Bei der Entwicklung neuer Technologien müssten die Erfordernisse des Datenschutzes frühzeitig berücksichtigt werden („privacy by design“) – zudem sollten die Voreinstellungen von Sozialen Netzwerken oder bei Browsern standardmäßig ein hohes Datenschutz- und Verbraucherschutzniveau aufweisen („privacy by default“).
  5. Datenerhebung und -verarbeitung transparent gestalten
    Informationen über eingesetzten Techniken der Datenerhebung und -verarbeitung müssten situativ angemessen, verständlich und leicht abrufbar sein. Einwilligungen in die Erhebung und Verarbeitung von Daten sollten zeitlich begrenzt sein – eine aktive, informierte Einwilligung sei verbindlich umzusetzen.

Weitere Informationen zum Thema:

BMWi
Fünfter Nationaler IT Gipfel / Termin: 7.12.2010

BfDI, 06.12.2010
Daten- und Verbraucherschutz im Internet gewährleisten / Schaar und Billen legen Fünf-Punkte-Katalog vor

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Verbraucher-entscheiden.de: Website zur Verbraucherpolitik der Parteien https://www.datensicherheit.de/verbraucher-entscheidende-website-zur-verbraucherpolitik-der-parteien https://www.datensicherheit.de/verbraucher-entscheidende-website-zur-verbraucherpolitik-der-parteien#respond Tue, 25 Aug 2009 21:58:45 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=6166 40 Prozent der Bürger kennen keine für den Verbraucherschutz aktive Partei

[datensicherheit.de, 25.08.2009] Einen besseren Verbraucherschutz in Deutschland wünschten sich über 80 Prozent der Wahlberechtigten. Dies gehe aus einer aktuellen „Infratest-dimap“-Umfrage im Auftrag des „Verbraucherzentrale Bundesverbandes“ (vzbv) hervor:
Demnach sei Verbraucherschutz für drei Viertel der Befragten ein wichtiges Thema für die persönliche Wahlentscheidung. „Auf den Punkt gebracht: Wer ohne Verbraucherthemen und verbraucherpolitische Konzepte in den Wahlkampf zieht, lässt Stimmen liegen“, kommentiere Vorstand Gerd Billen das Stimmungsbild.
Die repräsentative Umfrage zeige, dass Verbraucherthemen weiter politisch an Gewicht gewönnen. Zugleich offenbare sie ein großes Misstrauen der Bevölkerung in die Leistungen der Parteien in Sachen Verbraucherschutz. Nur 14 beziehungsweise zehn Prozent seien der Ansicht, dass sich am ehesten CDU/CSU beziehungsweise SPD um den Schutz der Verbraucher kümmerten. Dies trauten immerhin 28 Prozent am ehesten den Grünen zu. FDP und Linke bildeten mit vier beziehungsweise drei Prozent das Schlusslicht. Für alle Parteien alarmierend sei, dass fast 40 Prozent keine Partei identifizieren könnten, die sich in besonderer Weise um den Schutz der Verbraucher kümmert.
Wie die verbraucherpolitischen Konzepte der Parteien aussehen, bringt die Website „verbraucher-entscheiden.de“ des „Verbraucherzentrale Bundesverbandes“ auf den Punkt. Mit einem Klick seien die Unterschiede zwischen den Parteien erkennbar.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband
Verbraucher entscheiden die Wahl / Am 27. September 2009 wählt Deutschland einen neuen Bundestag. Bestimmen Sie, wer sich für Sie als Verbraucher stark macht.

verbraucherzentrale Bundesverband, 25.08.2009
Verbraucherschutz wichtig für die Wahlentscheidung / 80 Prozent wünschen sich besseren Verbraucherschutz – Neu: Verbraucher-Check für Gesetze

verbraucherzentrale Bundesverband, 25.06.2008
Verbraucher fühlen sich von der Politik im Stich gelassen / Verbraucherschutzindex 2008: Aufwärtstrend, aber noch immer kein Land „gut“

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