Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, Mai 24, 2019 22:08 - noch keine Kommentare
Ein Jahr DSGVO: BfDI sieht Erfolg mit Steigerungspotenzial
Ulrich Kelber zieht positives Fazit, auch wenn es noch verbesserungswürdige Bereiche gibt
[datensicherheit.de, 24.05.2019] Ein Jahr nach endgültigem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zieht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, nach eigenen Angaben „ein positives Fazit“. Der Datenschutz wird durch das neue europaweit geltende Recht gestärkt, auch wenn es noch Bereiche gibt, in denen Verbesserungen erfolgen können.
DSGVO hat Datenschutz sogar weltweit gestärkt
Rückblickend auf die letzten zwölf Monate resümiert der Kelber: „Das erste Jahr DSGVO ist für mich zweifelsohne eine Erfolgsgeschichte. Wenn man bedenkt von welcher teils absurden Panikmache der Anwendungsbeginn im letzten Jahr begleitet wurde, muss man heute feststellen, dass die DSGVO den Datenschutz nicht nur in Deutschland und Europa, sondern sogar weltweit erheblich nach vorne gebracht hat.“
Viele Menschen und Unternehmen, die sich vorher nicht um den Datenschutz kümmerten, hätten sich mit dem Thema auseinandergesetzt. Selbst in Ländern wie den USA und Japan oder Brasilien und Indien entfalte die DSGVO Wirkung und werde „als Vorbild und Anlehnungspunkt für eigene nationale Datenschutzgesetzgebung verwendet“, so der BfDI.
Das neue mit der DSGVO einhergehende Datenschutzbewusstsein spiegele sich auch in den massiv gestiegenen Zahlen von Anfragen und Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden wider. Alleine beim BfDI seien im Zeitraum vom 25. Mai 2018 bis zum 30. April 2019 „fast 15.000 Beschwerden und Meldungen von Datenschutzverstößen eingegangen“. Im Vergleich zum ganzen Jahr 2017 stelle dies eine Verdreifachung dar.
Auch Bedenken und Kritik an der DSGVO aufgreifen!
Ungeachtet der positiven Entwicklung, belegten gerade die mitunter abwegigen Diskussionen über Klingelschilder oder geschwärzte Kindergartenfotos, „dass es auch in Zukunft wichtig sein wird, das neue Recht Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen noch besser zu vermitteln“.
Dabei gelte es, auch Bedenken und Kritik an der DSGVO aufzugreifen und im Rahmen der im kommenden Jahr anstehenden Evaluierung zu diskutieren. Hierbei sollte sowohl versucht werden, unnötige bürokratische Hürden z.B. bei den Informations- und Dokumentationspflichten abzubauen, als auch bestehende Lücken im Recht, etwa im Bereich Profiling und Scoring, bestmöglich zu schließen.
Ebenso wichtig sei es, die E-Privacy-Verordnung, die ursprünglich zeitgleich mit dem Anwendungsbeginn der DSGVO vor einem Jahr in Kraft treten sollte, schleunigst zu verabschieden. Der BfDI mahnt daher, sich nicht zu lange auf den bisherigen Erfolgen der DSGVO auszuruhen: „Das nächste Jahr wird für uns zum Gradmesser. Wie gut die DSGVO die Menschen wirklich schützt, sehen wir erst, wenn wir sie auch in der Praxis gegenüber den großen IT-Unternehmen wie Facebook oder Google effektiv durchzusetzen. Hierzu werden wir als Datenschutzaufsichtsbehörden nicht nur national, sondern europaweit noch besser und enger zusammenarbeiten müssen. Dies ist eine der wichtigsten Aufgaben für das nächste Jahr.“
Weitere Informationen zum Thema:
BfDI, Januar 2019
INFOTHEK / Datenschutz – Meine Rechte
BfDI, Januar 2019
Datenschutz-Grundverordnung – Bundesdatenschutzgesetz – Texte und Erläuterung (Info 1)
BfDI
Datenschutzkonferenz veröffentlicht Kurzpapiere zum neuen Datenschutzrecht
datensicherheit.de, 21.05.2019
Papier: Datenschutz gilt auch für analoge Daten
datensicherheit.de, 20.05.2019
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datensicherheit.de, 21.04.2019
Studie: DSGVO mangelhaft umgesetzt
datensicherheit.de, 10.04.2019
Art. 6 Abs. 1 b DSGVO: Leitlinien zur Interpretation verabschiedet
datensicherheit.de, 09.02.2019
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