Gastbeiträge
Aktuelles, Experten, Gastbeiträge - Freitag, Dezember 6, 2013 16:30 - noch keine Kommentare
Typische Praxisprobleme bei der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Unternehmen sollten Mitarbeiter entsprechend schulen und sensibilisieren
Von unserem Gastautor Dr. Sami Bdeiwi
[datensicherheit.de, 06.12.2013] Bekanntlich gilt im deutschen Datenschutzrecht, gleich ob es sich um das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telemediengesetz (TMG) oder das Telekommunikationsgesetz (TKG) handelt, das sog. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. D.h., das Erheben, Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten – nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 BDSG sind dies „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“ – ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es ist gesetzlich erlaubt oder die jeweils betroffene Person hat dazu eingewilligt. weiterlesen…
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