Bundesnetzagentur – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Fri, 10 Jul 2026 18:31:49 +0000 de hourly 1 AI Act: Bundesrat hat Weg für Durchführungsgesetz zur europäischen KI-Verordnung freigemacht https://www.datensicherheit.de/ai-act-bundesrat-durchfuehrungsgesetz-europa-ki-verordnung Fri, 10 Jul 2026 22:32:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=55515 Der TÜV-Verband begrüßt die geplante Bündelung der KI-Marktüberwachung bei der Bundesnetzagentur und fordert schnellen Aufbau leistungsfähiger Marktaufsichts- und Notifizierungsprozesse

[datensicherheit.de, 11.07.2026] Der TÜV-Verband e.V. hat in seiner Stellungnahme vom 10. Juli 2026 begrüßt, dass der Bundesrat den Weg für das deutsche Durchführungsgesetz (KI-MIG) zur europäischen KI-Verordnung (AI Act) freigemacht hat. Positiv bewertet wird demnach auch die Verständigung von Bund und Ländern, die Marktüberwachung Künstlicher Intelligenz (KI) künftig bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu bündeln und damit bewährte sektorspezifische Aufsichtsstrukturen zu erhalten. Dies schaffe die Grundlage für eine einheitliche und effiziente Umsetzung des „AI Act“.

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Abbildung: ©TÜV-Verband / Tobias Koch

Dr. Patrick Gilroy betont, dass die BNetzA personell und technisch so auszustatten sei, dass sie ihre Aufgaben von Beginn an wirksam erfüllen kann

TÜV-Verband sieht wichtigen Schritt für einheitliche und wirksame KI-Aufsicht

„Die Verständigung von Bund und Ländern ist ein wichtiger Schritt für eine einheitliche und wirksame KI-Aufsicht“, kommentiert Dr. Patrick Gilroy, Referent „Künstliche Intelligenz und Bildung“ beim TÜV-Verband.

  • Unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe und Doppelstrukturen müssten vermieden werden. Jetzt komme es darauf an, die Verwaltungsvereinbarung direkt nach der Sommerpause abzuschließen und die BNetzA personell und technisch so auszustatten, „dass sie ihre Aufgaben von Beginn an wirksam erfüllen kann“.

Der TÜV-Verband begrüßt zudem, dass in den drittprüfungspflichtigen Produktbereichen die bewährten sektorspezifischen Marktüberwachungs- und Notifizierungsstrukturen weiter genutzt würden. So blieben vorhandene Expertise und etablierte Verfahren erhalten und unnötige Bürokratie werde vermieden.

Anforderungen der KI-Verordnung zügig, einheitlich und praxisgerecht umsetzen

„Unternehmen und Prüfstellen brauchen schlanke Verfahren statt neuer Behördenwege“, unterstreicht Gilroy. Er führt hierzu aus: „Bestehende Akkreditierungen und Notifizierungen sollten durch eine schlanke Erweiterung ihres Geltungsbereichs um die KI-spezifischen Anforderungen ergänzt werden können.“

  • Gleichzeitig müssten die Akkreditierungs- und Notifizierungsverfahren deutlich beschleunigt und von der BNetzA über ihr Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eng begleitet werden.

Die BNetzA müsse gemeinsam mit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den zuständigen notifizierenden Behörden für einen koordinierten und zügigen Hochlauf der Akkreditierungs- und Notifizierungsverfahren sorgen. Nur wenn Aufsicht, Akkreditierung und Notifizierung reibungslos ineinandergreifen, könnten die Anforderungen des „AI Act“ zügig, einheitlich und praxisgerecht umgesetzt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

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Team / Dr. Patrick Gilroy, Referent Künstliche Intelligenz und Bildung

datensicherheit.de, 12.06.2026
AI Act der EU: Deutsche Umsetzung soll Unternehmen nun Rechtssicherheit bieten / Bundestagsbeschluss zum Durchführungsgesetz für den „EU AI Act“ legt Aufsicht fest

datensicherheit.de, 08.05.2026
KI-Omnibus: Bitkom-Kommentar zu Kompromiss bei EU-Trilog-Verhandlungen über AI Act der EU / Begrüßt wird die Vermeidung der KI-Doppelregulierung – aber eben noch nicht in allen notwendigen Bereichen

datensicherheit.de, 21.04.2026
EU AI ACT: TÜV-Verband fordert einheitliche Rahmenbedingungen für industrielle KI / Künstliche Intelligenz (KI) auf dem Sprung in die physische Welt der Maschinen, Robotik und Geräte

datensicherheit.de, 12.02.2026
AI Act: Durchführungsgesetz beschlossen / Das Durchführungsgesetz zum „EU AI Act“ legt unter anderem fest, welche Behörden in Deutschland künftig für die Umsetzung, die Aufsicht und Unterstützung von Unternehmen zuständig sind

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AI Act der EU: Deutsche Umsetzung soll Unternehmen nun Rechtssicherheit bieten https://www.datensicherheit.de/ai-act-eu-deutschland-umsetzung-unternehmen-rechtssicherheit Thu, 11 Jun 2026 22:41:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54914 Bundestagsbeschluss zum Durchführungsgesetz für den „EU AI Act“ legt Aufsicht fest

[datensicherheit.de, 12.06.2026] In seiner Stellungnahme vom 11. Juni 2026 ging der Digitalverband Bitkom e.V. auf die für diesen Abend im Bundestag geplante Verabschiedung des Durchführungsgesetzes zum „EU AI Act“ ein. Dieses soll unter anderem festlegen, welche Behörden in Deutschland künftig für die Umsetzung, die Aufsicht und Unterstützung von Unternehmen zuständig sind. Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, begrüßt in ihrem Kommentar die damit verbundene Rechtssicherheit für Unternehmen und betont indes, dass die eigentliche Bewährungsprobe demnach noch im Verhalten der Bundesländer liegen wird.

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Foto: Bitkom e.V.

Susanne Dehmel zur Verabschiedung im Bundestag: Das ist eine gute Nachricht für alle Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, und jetzt mehr Rechtssicherheit erhalten!

Lange erwarteter Rechtsrahmen zur Umsetzung des europäischen „AI Act“

„Deutschland bekommt heute den lange erwarteten Rechtsrahmen für die Umsetzung des europäischen ,AI Act’. Das ist eine gute Nachricht für alle Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, und jetzt mehr Rechtssicherheit erhalten!“, so Dehmel.

  • Mit diesem Bundestagsbeschluss werde fortan insbesondere feststehen, wer in Deutschland wofür zuständig ist.

Die Bundesnetzagentur als zentrale Stelle in einem Verbund mit weiteren Behörden zu benennen, sei angesichts der komplexen deutschen Zuständigkeiten „ein pragmatischer Schritt“.

Warnung vor uneinheitlicher Auslegung des Durchführungsgesetzes zum „EU AI Act“

Die eigentliche Bewährungsprobe komme aber erst noch – nämlich die einheitliche Umsetzung über alle 16 Bundesländer hinweg. „Wenn die Bundesländer nicht an einem Strang ziehen, droht bei bestimmten KI-Systemen ein ,Flickenteppich’“, warnt Dehmel.

  • Dies gelte zum Beispiel dann, wenn eine Künstliche Intelligenz (KI) in öffentlichen Stellen der Länder eingesetzt wird, ohne zentral von der Bundesnetzagentur überwacht zu werden. Die Bundesnetzagentur müsse ihre Koordinierungsfunktion deshalb auch tatsächlich ausüben können – und zwar mit verbindlichen Mechanismen und einheitlichen Vollzugshinweisen.

„Andernfalls bekommen wir bei KI statt einer gemeinsamen deutschen Linie 16 unterschiedliche Auslegungen. Das wäre das Gegenteil dessen, was der ,AI Act’ mit europaweiter Harmonisierung erreichen will. Dem müssen die Bundesländer bei den nun folgenden Umsetzungsschritten von Beginn an entgegenwirken!“, gibt Dehmel abschließend zu bedenken.

Weitere Informationen zum Thema:

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Susanne Dehmel: Mitglied der Geschäftsleitung KI & Daten Bitkom e.V.

Deutscher Bundestag
2./3. Lesung / Digitales / Abstimmung über die Verordnung über künstliche Intelligenz

datensicherheit.de, 08.05.2026
KI-Omnibus: Bitkom-Kommentar zu Kompromiss bei EU-Trilog-Verhandlungen über AI Act der EU / Begrüßt wird die Vermeidung der KI-Doppelregulierung – aber eben noch nicht in allen notwendigen Bereichen

datensicherheit.de, 21.04.2026
EU AI ACT: TÜV-Verband fordert einheitliche Rahmenbedingungen für industrielle KI / Künstliche Intelligenz (KI) auf dem Sprung in die physische Welt der Maschinen, Robotik und Geräte

datensicherheit.de, 12.02.2026
AI Act: Durchführungsgesetz beschlossen / Das Durchführungsgesetz zum „EU AI Act“ legt unter anderem fest, welche Behörden in Deutschland künftig für die Umsetzung, die Aufsicht und Unterstützung von Unternehmen zuständig sind

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Denkwerkstatt der BfDI soll fortgeführt werden: Rückblick auf die 2. Auflage zum Thema Data Act und DSGVO https://www.datensicherheit.de/denkwerkstatt-bfdi-fortfuehrung-ruckblick-2-auflage-data-act-dsgvo Sat, 07 Feb 2026 23:08:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=52370 13 Vertreter von Unternehmen, Verbänden und der Zivilgesellschaft erörterten bestehende Unklarheiten und Herausforderungen bei der „Data Act“-Umsetzung im Zusammenhang mit der DSGVO

[datensicherheit.de, 08.02.2026] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hatte Experten zu einem offenen Austausch am 5. Februar 2026 zum Zusammenspiel von Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und „Data Act“ eingeladen. Demnach erhielten 13 Vertreter von Unternehmen, Verbänden und der Zivilgesellschaft eine Plattform, um gemeinsam fundiert über bestehende Unklarheiten und Herausforderungen bei der „Data Act“-Umsetzung im Zusammenhang mit der DSGVO zu sprechen.

Die BfDI sieht noch grundlegende offene Fragen im Kontext der Rechtsklarheit

Insbesondere hätten die Teilnehmer anhand konkreter Fallkonstellationen diskutiert, „wann ein Personenbezug vorliegt und zu welchem Grad der Hersteller des vom ,Data Act’ geregelten IoT-Gerätes datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist“.

  • Zudem habe es einen Austausch zur Frage der Rechtsgrundlage bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gegeben.

Es habe sich gezeigt, dass derzeit noch grundlegende Fragen offen seien, „deren Beantwortung für eine Rechtsklarheit notwendig sind“.

Die BfDI soll für Datenschutzfragen rund um den „Data Act“ zuständig sein

Die BfDI werde diese Diskussionsergebnisse nutzen, um aufkommende Fragen in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur zu behandeln.

  • Weiterhin werde die BfDI sich in den einschlägigen Gremien dafür einsetzen, noch bestehende Unsicherheiten aufzulösen.

Die Bundesregierung habe vorgesehen, dass die BfDI für Datenschutzfragen rund um den „Data Act“ zuständig sein solle – das Gesetzgebungsverfahren laufe noch. Aufgrund der „positiven Resonanz“ soll das Format „Denkwerkstatt der BfDI“ fortgeführt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Unsere Mission: Datenschutz, Datenschutzaufsicht und Informationsfreiheit als Wegbereiter einer grundrechtssensiblen digitalen Transformation

datensicherheit.de, 15.09.2025
Data Act: Geltung verschafft Nutzern von IoT-Systemen mehr Rechte / Nutzer sollen gemäß „Data Act“ fortan leichter zwischen genutzten Diensten wechseln können, welche mit Produkten im Kontext des „Internet of Things“ (IoT) zusammenhängen

datensicherheit.de, 14.09.2025
Data Act seit 12. September 2025 endgültig in Kraft – doch viele Fragen bleiben offen / Nach 20 Monaten Übergangsfrist fehlt es in Deutschland weiter an Verfahrensvorgaben und Aufsichtsbehörden zum „Data Act“ der EU

datensicherheit.de, 30.05.2025
Data Act – Frank Lange sieht Herausforderungen und Chancen für Unternehmen / „Data Act“ betrifft nahezu alle Branchen und wird weitreichende Veränderungen im Datenmanagement und der IT-Sicherheitsarchitektur nach sich ziehen

datensicherheit.de, 16.03.2025
Data Act: Kritik an geplanter Aufsichtsstruktur für die Durchsetzung / Landesdatenschutzbeauftragten sprechen sich bei der Umsetzung des Data Acts für eine föderale Aufsicht aus

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KI durchdringt Alltag: Aufsicht muss Verbraucherinteressen berücksichtigen https://www.datensicherheit.de/ki-durchdringung-alltag-aufsicht-muss-verbraucherinteressen-beruecksichtigung https://www.datensicherheit.de/ki-durchdringung-alltag-aufsicht-muss-verbraucherinteressen-beruecksichtigung#respond Fri, 17 Oct 2025 17:13:20 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50575 Eine nationale KI-Aufsicht sollte kontrollieren, ob Unternehmen entsprechende Vorgaben einhalten – aus Sicht des Verbraucherzentrale Budnesverbands geht der Referentenentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen KI-Verordnung zumindest in die „richtige Richtung“

[datensicherheit.de, 17.10.2025] Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Stellung zur KI-Verordnung bezogen und betont, dass Künstliche Intelligenz (KI) immer stärker auch in den Verbraucheralltag eingreife: „Umso wichtiger ist es, Verbraucherrechte im KI-Bereich zu schützen!“ Die europäische KI-Verordnung verbiete nicht tolerierbare KI-Anwendungen und mache Vorgaben für hochriskante KI-Anwendungen sowie für KI-Modelle, auf denen etwa „ChatGPT“ basiere. Eine nationale KI-Aufsicht solle kontrollieren, ob Unternehmen diese Vorgaben einhalten. Aus vzbv-Sicht geht der Referentenentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in die „richtige Richtung“. Allerdings müsse die Aufsicht die Interessen von Verbrauchern noch stärker berücksichtigen.

vzbv begrüßt Einrichtung eines KI-Beschwerdeportals für Verbraucher

Der vzbv begrüßt, dass die Bundesnetzagentur als zentrale KI-Aufsicht ein Beschwerdeportal für Verbraucher einrichten solle. So könnten sich die Menschen über KI-Anwendungen beschweren – „wenn sie denken, dass diese gegen Vorgaben der KI-Verordnung verstoßen“. Ein Beschwerdeportal müsse die Bedürfnisse der Verbraucher berücksichtigen und für diese leicht zugänglich sein.

  • „Für Verbraucherinnen und Verbraucher sollte ihre Beschwerde nicht in einem ,Behörden-Ping-Pong’ enden, bei dem sie sich über verschiedene Kanäle mit unterschiedlichen Stellen auseinandersetzen müssen. Wir brauchen eine Kommunikation mit allen Behörden aus einem Guss über den gesamten Beschwerdeprozess hinweg, fordert Lina Ehrig, Leiterin des vzbv-Teams „Digitales und Medien“.

Es müsse klar sein, wohin sich die Menschen für Beschwerden, aber auch für praktische Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte wenden könnten. „Diese Rolle muss die Bundesnetzagentur als zentrale KI-Aufsichtsbehörde ausfüllen!“, unterstreicht Ehrig.

Der vzbv fordert im Kontext der KI-Verordnung unter anderem:

  1. Bündelung aller Kommunikation im zentralen Beschwerdeportal
    Auch bei der Weiterleitung einer Beschwerde an eine zuständige andere Behörde sollte die Kommunikation über das zentrale Portal erfolgen.
  2. Bundesnetzagentur als Ansprechpartnerin für praktische Information und Hilfe für Verbraucher
    Nur wenn Verbraucher informiert sind, könnten sie ihr Recht auf Beschwerde und ihr Recht auf Erklärung von KI-Entscheidungen überhaupt wahrnehmen.
  3. Einrichtung eines unabhängigen nationalen KI-Beirats bei der Bundesnetzagentur
    Der KI-Beirat sollte die Berücksichtigung zivilgesellschaftlicher Interessen in der KI-Aufsicht sicherstellen und mit Vertretern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft besetzt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Über uns / Gemeinsam stark für Verbraucherrechte!

Verbraucherzentrale Bundesverband
Digitales & Medien / Neue Rollen der Verbraucher:innen fördern

Verbraucherzentrale Bundesverband, 08.10.2025
Stellungnahme „Verbraucher:innen bei KI-Aufsicht berücksichtigen!“

datensicherheit.de, 04.02.2025
„AI Act“: Seit dem 2. Februar 2025 weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung in Kraft / Eigentlich sollte der „AI Act“ für Rechtssicherheit in Europa sorgen – aktuell droht das genaue Gegenteil, so die Bitkom-Kritik

datensicherheit.de, 02.08.2024
EU-KI-Verordnung: Auf den Menschen ausgerichtete und vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz als Ziel / Der LfDI RLP kommentiert die am 1. August 2024 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für KI

datensicherheit.de, 24.07.2024
KI-Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft / Auch Datenschutzbehörden werden KI-VO umsetzen

datensicherheit.de, 09.05.2024
Nationale Zuständigkeiten für die KI-Verordnung: Datenschutzkonferenz fordert Aufsicht aus einer Hand / Die DSK empfiehlt, als Marktüberwachungsbehörden nach der KI-VO den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Landesdatenschutzbehörden zu benennen

datensicherheit.de, 18.03.2024
Schluss mit Datenmissbrauch: IT-Sicherheitsexpertin Patrycja Schrenk begrüßt KI-Verordnung / Die EU hat mit der KI-Verordnung (AI Act) bedeutenden Schritt unternommen, um Missbrauch von Daten zu unterbinden und Privatsphäre der Bürger zu schützen

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Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator: eco fordert mehr personelle Ressourcen https://www.datensicherheit.de/bundesnetzagentur-digital-services-coordinator-eco-forderung-aufstockung-personal-ressourcen https://www.datensicherheit.de/bundesnetzagentur-digital-services-coordinator-eco-forderung-aufstockung-personal-ressourcen#respond Mon, 01 Sep 2025 14:27:17 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49916 Der eco sieht beim DSC nicht einmal die Hälfte des ursprünglich errechneten Personalbedarfs erreicht

[datensicherheit.de, 01.09.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. widmet sich in seiner aktuellen Stellungnahme dem Entwurf des „Gesetzes über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung“ (PWG) vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und warnt vor einer massiven Unterbesetzung der zuständigen Stellen. Zukünftig soll demnach die Bundesnetzagentur (BNetzA) als „Koordinierungsstelle für Digitale Dienste“ (Digital Services Coordinator / DSC) fungieren – jedoch sei damit nicht einmal die Hälfte des ursprünglich errechneten Personalbedarfs erreicht.

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Foto: eco

Alexandra Koch-Skiba: Eine bessere personelle Ausstattung ist auch wichtig, um Unternehmen in Deutschland verlässliche Orientierung und praxisnahe Handreichungen bei der Umsetzung des DSA und künftig des PWG zu geben!

Laut eco offensichtlich, dass Ausstattung nicht ausreicht, um DSC-Aufgaben im Sinne des DSA wirksam zu erfüllen

Mit dem geplanten PWG werde die BNetzA als DSC künftig auch für die Umsetzung der EU-Verordnung über politische Werbung zuständig sein. Der eco begrüßt indes, „dass damit auf bestehende Strukturen zurückgegriffen wird und keine weiteren Behörden geschaffen werden“. Allerdings warnt der Verband jedoch gleichzeitig eindringlich vor einer „massiven Unterbesetzung der zuständigen Stelle“.

  • „Aus unserer Sicht ist die ,Koordinierungsstelle für Digitale Dienste’ aktuell deutlich unterbesetzt. Das ,Digitale-Dienste-Gesetz’ selbst geht von über 91 benötigen Planstellen für den DSC aus – der Haushaltsentwurf 2025 sieht dagegen lediglich 47,8 Stellen vor, von denen aktuell nur etwa 37 besetzt sind“, kommentiert Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der eco-Beschwerdestelle.

Damit sei noch nicht einmal die Hälfte des ursprünglich errechneten Personalbedarfs erreicht. „Es ist offensichtlich, dass diese Ausstattung nicht ausreicht, um die Aufgaben des DSC im Sinne des ,Digital Services Act’ (DSA) wirksam zu erfüllen“, moniert Koch-Skiba.

eco-Warnung: Anbieter schränken Angebote im Bereich politischer Werbung ein

Mit dem PWG solle die „Koordinierungsstelle für Digitale Dienste“ auch die Zuständigkeit für die Umsetzung und Aufsicht im Rahmen der „EU-Verordnung über politische Werbung“ erhalten. Ab Ende 2025 kämen folglich weitere Aufgaben auf den DSC zu. Hierfür sollten laut Gesetzesbegründung zusätzliche 17,57 Planstellen eingerichtet werden.

  • „Wir halten eine deutliche Erhöhung der aktuellen Personaldecke beim DSC für dringend erforderlich, um alle anstehenden Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können. Eine bessere personelle Ausstattung ist nicht nur für die originäre Aufgabenerfüllung des DSC wichtig, sondern auch, um Unternehmen in Deutschland verlässliche Orientierung und praxisnahe Handreichungen bei der Umsetzung des DSA und künftig des PWG zu geben“, betont Koch-Skiba.

Der eco unterstreicht, dass die neuen Vorgaben für die Unternehmen im Zusammenhang mit politischer Online-Werbung auf EU-Ebene festgelegt seien. Die entsprechende EU-Verordnung gelte ab Oktober 2025 unmittelbar. Anpassungen an der EU-Verordnung selbst stünden mit dem PWG nicht zur Debatte. Für Unternehmen bedeuteten die EU-Vorgaben erhebliche Herausforderungen. Erste Reaktionen aus der Wirtschaft zeigten bereits, dass Anbieter ihre Angebote im Bereich politischer Werbung einschränkten oder ganz einstellten. Vor diesem Hintergrund sei eine funktionsfähige, orientierungsgebende und ausreichend ausgestattete Aufsicht in Deutschland entscheidend.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. / Wir gestalten das Internet

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der eco Beschwerdestelle

VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V. eco, 29.08.2025
STELLUNGNAHME zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung für ein Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (Gesetz über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung – PWG)

datensicherheit.de, 08.02.2024
Digital Services Act: EU-weites Inkrafttreten soll Menschen im Digitalen Raum stärken / Neue EU-Regeln für Online-Plattformen müssen sich in der Praxis bewähren

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Kupfer-Glas-Migration: Verbraucherzentrale fordert Verhinderung von Versorgungslücken und Preissteigerungen https://www.datensicherheit.de/kupfer-glas-migration-verbraucherzentrale-forderung-verhinderung-versorgungsluecken-preissteigerungen https://www.datensicherheit.de/kupfer-glas-migration-verbraucherzentrale-forderung-verhinderung-versorgungsluecken-preissteigerungen#respond Sat, 28 Jun 2025 22:56:08 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48668 Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Stellung zum betreffenden Impulspapier der Bundesnetzagentur genommen

[datensicherheit.de, 29.06.2025] Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 23. Juni 2025 Stellung zur „Kupfer-Glas-Migration“, konkret zum betreffenden Impulspapier der Bundesnetzagentur, genommen – der vzbv fordert, dass beim Umstieg auf Glasfasernetze Versorgungslücken und Preissteigerungen verhindert werden.

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Abbildung: vzbv

Der vzbv fordert u.a., dass Verbraucher trotz des Wechsels immer mit Internetanschlüssen versorgt bleiben

Bis 2030 flächendeckend alle EU-Haushalte mit gigabitfähiger Glasfaser zu versorgen

Durch den schrittweisen Wechsel von alten Kupferkabeln (DSL) auf moderne Glasfasernetze sollen demnach bis 2030 flächendeckend alle Haushalte in Deutschland und der Europäischen Union (EU) mit gigabitfähiger Glasfaser versorgt werden. Dies sehen demnach die „Gigabitstrategie“ der Bundesregierung und ein „White Paper“ der Europäischen Kommission vor.

Die Bundesnetzagentur hat hierzu ein Impulspapier veröffentlicht, welches den geltenden Rechtsrahmen in Deutschland beim schrittweisen Umstieg von Kupfer- auf Glasfasernetze umreißt und aufzeigt, wie dieser angewendet werden kann. Der vzbv stellt hierzu klar, dass Verbraucher trotz des Wechsels immer mit Internetanschlüssen versorgt werden müssen.

Verbraucherzentrale warnt vor Versorgungslücken während der Transformation

Verbraucher seien von dem Umstellungsprozess in vielfältiger Weise betroffen: „Für sie besteht das Risiko, dass es zu Versorgungslücken kommt, wenn die alte Netzinfrastruktur abgeschaltet wird. Zudem könnte die Umstellung auf leistungsfähigere Leitungen deutliche Preissteigerungen bedeuten.“

Der vzbv fordert unter anderem konkret:

  • Gewährleistung der Versorgungskontinuität
    Kupferanschlüssen dürften erst abgeschaltet werden, wenn eine gleichwertige Glasfaserinfrastruktur vorhanden ist.
  • Keine zwingende Preissteigerung
    Glasfaserbasierte Tarife sollten mit vergleichbar niedrigen Übertragungsraten und Preisen wie vor der Umstellung angeboten werden.
  • Transparente Abschaltpläne
    Verbraucher müssten frühzeitig über konkrete Pläne zur Abschaltung der Kupferleitungen informiert und zur Umstellung auf Glasfaser angeregt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 23.06.2024
KUPFER-GLAS-MIGRATION VERBRAUCHERFREUNDLICH GESTALTEN / Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) zum Impulspapier der Bundesnetzagentur zur regulierten Kuper -Glas-Migration

Bundesnetzagentur, 28.04.2025
Im­pul­se zur re­gu­lier­ten Kup­fer-Glas-Mi­gra­ti­on / Ausgabejahr 2025

Die Bundesregierung, 24.02.2023
Leistungsstarke Netze für den digitalen Aufbruch Gigabitstrategie der Bundesregierung / Bis zum Jahr 2030 soll es flächendeckend Glasfaseranschlüsse bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort geben, wo Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind. In der Gigabitstrategie formuliert die Bundesregierung klare Ziele und konkrete Maßnahmen, wie sie das erreichen will.

Europäische Kommission
Paket zur Lage der digitalen Dekade 2025

datensicherheit.de, 29.03.2025
Dringender Branchenappell zum Glasfaser- und Mobilfunkausbau an Digitalministerkonferenz / Branchenverbände ANGA, Bitkom, BREKO und VATM fordern investitionsfreundliche und wettbewerbsorientierte Politik zur Umsetzung der Digitalen Transformation

datensicherheit.de, 27.09.2022
Bitkom-Warnung: Hohe Stromkosten gefährden Ausbau der Netze und Gigabitstrategie / Sogar Digitalisierung insgesamt könnte laut Bitkom ausgebremst werden

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eco begrüßt Sicherheitskatalog der BnetzA https://www.datensicherheit.de/eco-begruesst-sicherheitskatalog-bnetza https://www.datensicherheit.de/eco-begruesst-sicherheitskatalog-bnetza#respond Wed, 12 Aug 2020 17:47:42 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=37453 Transparenter 5G-Netzausbau ohne Diskriminierung vom eco lobend hervorgehoben

[datensicherheit.de, 12.08.2020] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. meldet, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 11. August 2020 den aktuellen Entwurf ihres Sicherheitskatalogs veröffentlicht habe, welcher die Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten regeln solle. Der eco begrüßt, „dass die BNetzA dem politischen Druck nicht nachgegeben und den Fokus auf sachgerechte Kriterien für die Sicherheit von Telekommunikationsnetzen gelegt hat“. Dies betreffe insbesondere die Neutralität gegenüber Herstellern und deren Herkunftsländern.

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Abbildung: Bundesnetzagentur

BNetzA-Katalog von Sicherheitsanforderungen: Aktualisierung Version 2.0

eco: Digitale Souveränität bedeutet u.a. selbstbestimmt Regeln zu setzen

„Der neue Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur bietet eine geeignete Grundlage, um die Netzsicherheit in Deutschland zu verbessern und gleichzeitig digitale Infrastrukturen nachhaltig und transparent auszubauen“, erläutert Klaus Landefeld, eco-Vorstand „Infrastruktur und Netze“.
Die BNetzA habe ganz richtig erkannt, „dass Digitale Souveränität nicht Abschottung oder Protektionismus bedeutet, sondern sich an objektiven und angemessenen Kriterien für Alle zur Stärkung der IT Sicherheit und der Integrität der Netze orientiert“. Digitale Souveränität bedeutet laut Landefeld, „selbstbestimmt die Regeln zu setzen, Technologien zu verstehen und auch zu kontrollieren“.

eco-Forderung: Jetzt endlich Gas geben und vorankommen!

Jedoch übt Landefeld auch Kritik: So sei neben der jetzt in die Anhörung gegebenen Liste mit Nennung der kritischen Funktionen, eine zweite zusätzliche durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu erstellende technische Richtlinie vorgesehen, die beide jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden sollten.
Die Folge, so Landefeld: Die betroffenen Unternehmen hätten dadurch weder Planungs- noch Rechtssicherheit. „Der Ausbau der 5G-Netze wird sich dadurch nur noch weiter verzögern“, befürchtet Landefeld und stellt abschließend klar: „Um im internationalen Vergleich nicht noch weiter zurückzufallen, müssen wir jetzt endlich Gas geben und vorankommen.“

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesnetzagentur
Aktualisierung Sicherheitsanforderungen / Die Bundesnetzagentur hat die Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten überarbeitet

datensicherheit.de, 04.08.2020
eco fordert, Upload-Filtern klare Absage zu erteilen

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Aufenthaltsort und Internetkennungen tagelang auf Vorrat gespeichert https://www.datensicherheit.de/aufenthaltsort-und-internetkennungen-tagelang-auf-vorrat-gespeichert https://www.datensicherheit.de/aufenthaltsort-und-internetkennungen-tagelang-auf-vorrat-gespeichert#respond Sat, 07 Dec 2019 13:08:44 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35314 Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert Verhalten der Internet- und Telefonanbieter

[datensicherheit.de, 07.12.2019] Obwohl Gerichte die umstrittene verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt haben, sammeln nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung deutsche Telekommunikationsanbieter „trotzdem von jedem Kunden Informationen über ihre Kontakte und Bewegungen, die nicht zur Abrechnung nötig sind“. Dies ergibt sich demnach aus einer jetzt, aufgrund der Nachfrage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, veröffentlichten Erhebung der Bundesnetzagentur. Die Daten würden auf Anforderung an Strafverfolger und Abmahnkanzleien weitergegeben.

Warnung vor Konsequenzen der „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“

Konkret werde der Aufenthaltsort von Mobilfunknutzern (Funkzelle) zu Beginn einer Verbindung, die weltweit einmalige Kennung mobiler Endgeräte (IMEI) und die Internetkennung (IP-Adresse) eine Woche lang gespeichert, ohne dass dies zur Abrechnung nötig sei.
Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer warnen nach eigenen Angaben vor den Konsequenzen dieser „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“.

Massenhafte Funkzellenabfragen und Abmahnungen ermöglicht

„Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen und kann Unschuldige in Verdacht bringen, beispielsweise nach der Teilnahme an einer Demonstration“, erläutert Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
„Zu jeder Internetnutzung die IP-Adresse zu speichern, ermöglicht Abmahnanwälten, Verbraucher tausendfach wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet abzukassieren, die sie oft nicht begangen haben.“

Verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung für die Gesellschaft höchst schädlich

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verlangt von den Unternehmen, ihre „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ zu stoppen und die Zahl der Auskünfte über ihre Kunden zu veröffentlichen. Zudem warnt er davor, die geplante ePrivacy-Verordnung der EU drohe die „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ durch Telekommunikationsanbieter massiv auszuweiten, und verlangt ein klares Verbot allgemeiner und unterschiedsloser Vorratsdatenspeicherungen.
Aus Sicht der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer ist eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich: Sie beeinträchtige vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährde damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus ihrem Umfeld.

Pressefreiheit und damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft beeinträchtig

Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch über rückverfolgbare Kanäle entgegen nehmen könnten, gefährde dies die Pressefreiheit und beeinträchtige damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft.
Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schaffe Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen“. Telekommunikationsdaten seien außerdem besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen.

Weitere Informationen:

FragDenStaat, 18.09.2019
Speicherung von Verkehrsdaten durch TK-Anbieter / AW: Speicherung von Verkehrsdaten durch TK-Anbieter [#34043]

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!, 30.11.2018
Zivilgesellschaft zu ePrivacy: Keine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür!

datensicherheit.de, 25.09.2019
EuGH gefragt: Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

datensicherheit.de, 09.09.2019
Erneut vor dem EuGH: Vorratsdatenspeicherung

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5G-Netzausrüster: Europäische Lösung für Sicherheitsanforderungen gefordert https://www.datensicherheit.de/5g-netzausruester-forderung-europaeische-loesung-sicherheitsanforderungen https://www.datensicherheit.de/5g-netzausruester-forderung-europaeische-loesung-sicherheitsanforderungen#respond Tue, 09 Apr 2019 21:04:07 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=31384 Bitkom-Präsident Achim Berg: „Ein regulatorischer Flickenteppich würde den 5G-Aufbau verzögern und ein nationaler Alleingang würde Deutschland zurückwerfen.“

[datensicherheit.de, 09.04.2019] Im Kontext der Diskussion über Sicherheitsanforderungen an Mobilfunknetzausrüster stellt sich der Digitalverband Bitkom gegen nationale Alleingänge. Jegliche Regulierung von Anbietern von Netztechnologie sollte demnach vielmehr EU-weit einheitlich sein.

Regulatorischer Flickenteppich würde Deutschland zurückwerfen

„Ein regulatorischer Flickenteppich würde den 5G-Aufbau verzögern und ein nationaler Alleingang würde Deutschland zurückwerfen, warnt Bitkom-Präsident Achim Berg.
Derzeit plane die Bundesnetzagentur, den Katalog an Sicherheitsanforderungen für Telekommunikationsnetze zu erweitern.

Eckpunkte der Bundesnetzagentur sollten „umgehend präzisiert“ werden

„Wir begrüßen, dass kritische Kernkomponenten nur eingesetzt werden dürfen, wenn sie von einer anerkannten Prüfstelle getestet und vom Bundesamt für Sicherheit in der IT zertifiziert wurden“, so Berg.
Damit das in der Praxis aber auch funktioniert, müssten die bislang formulierten Eckpunkte der Bundesnetzagentur „umgehend präzisiert“ werden.

Kriterien aus Bitkom-Sicht bislang zu ungenau

So seien die Kriterien aus Bitkom-Sicht bislang zu ungenau. „Was sind kritische Netzkomponenten? Was sind sicherheitsrelevante Bereiche und Prozesse? All das ist bisher nicht klar genug definiert“, führt Berg aus.
Zudem fordert Bitkom, dass geplante Überprüfungen von Quellcodes und relevanten Materialen der Netzausrüster unbedingt an Orten durchgeführt werden sollten, die unter Kontrolle der jeweiligen Hersteller stehen.

Fairer Wettbewerb zwingend nötig!

Der Bitkom mahnt nach eigenen Angaben darüber hinaus gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Netzausrüster an. Berg: „Deutschlands Netze müssen so sicher wie möglich sein. Wenn wir ein sicheres, leistungsfähiges und finanzierbares 5G-Netz haben wollen, ist ein fairer Wettbewerb zwingend nötig.“
Für alle Hersteller müssten europaweit die gleichen Prüfkriterien, Regeln und Verfahren gelten, unterstreicht der Bitkom-Präsident.

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom, 09.04.2019
Positionspapier / Aktualisierung des Katalogs von Sicherheitsanforderungen nach § 109 TKG durch die Bundesnetzagentur

datensicherheit.de, 07.03.2019
Eckpunkte für Sicherheitsanforderungen von TK-Netzen veröffentlicht

datensicherheit.de, 23.02.2019
Sicherheit in 5G-Netzen

datensicherheit.de, 13.03.2016
F5 Networks warnt vor Sicherheitsrisiken beim neuen 5G-Standard

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Eckpunkte für Sicherheitsanforderungen von TK-Netzen veröffentlicht https://www.datensicherheit.de/eckpunkte-sicherheitsanforderungen-telekommunikationsnetze https://www.datensicherheit.de/eckpunkte-sicherheitsanforderungen-telekommunikationsnetze#comments Thu, 07 Mar 2019 22:03:07 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=30374 [datensicherheit.de, 07.03.2019] Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute, 07.03.2019,  Eckpunkte für eine Erweiterung des Katalogs an Sicherheitsanforderungen für den Betrieb von Telekommunikationsnetzen veröffentlicht. Sie wurden im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) entwickelt.

Im Rahmen ihrer Sicherheitskonzepte müssen Unternehmen zukünftig die erweiterten Sicherheitsanforderungen erfüllen. Das gilt insbesondere auch für den anstehenden Ausbau des 5G-Netzes in Deutschland, das eine zentrale kritische Infrastruktur für Zukunftstechnologien darstellt.

Technik muss höchste Sicherheitsstandards erfüllen

Angesichts der Bedeutung von 5G für die künftige Wettbewerbsfähigkeit des Standortes muss die Technik, die beim Ausbau von 5G zum Einsatz kommt, höchste Sicherheitsstandards erfüllen. Sicherheitsbedenken müssen so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Das gilt für die eingesetzte Hard- und Software gleichermaßen.

Wesentliche Inhalte der Eckpunkte des ergänzten Sicherheitskatalogs sind:

  • Systeme dürfen nur von vertrauenswürdigen Lieferanten bezogen werden, die nationale Sicherheitsbestimmungen sowie Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz zweifelsfrei einhalten.
  • Der Netzverkehr muss regelmäßig und kontinuierlich auf Auffälligkeiten hin beobachtet werden, und im Zweifelsfall sind geeignete Maßnahmen zum Schutz zu ergreifen.
  • Sicherheitsrelevante Netz- und Systemkomponenten (kritische Kernkomponenten) dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie von einer vom BSI anerkannten Prüfstelle auf IT-Sicherheit überprüft und vom BSI zertifiziert wurden. Kritische Kernkomponenten dürfen nur von vertrauenswürdigen Lieferanten/Herstellern bezogen werden. Dies schließt auch eine Zusicherung der Vertrauenswürdigkeit seitens der Lieferanten/ Hersteller ein.
  • Sicherheitsrelevante Netz- und Systemkomponenten (kritische Kernkomponenten) dürfen nur nach einer geeigneten Abnahmeprüfung bei Zulieferung eingesetzt werden und müssen regelmäßig und kontinuierlich Sicherheitsprüfungen unterzogen werden. Die Definition der sicherheitsrelevanten Komponenten (kritische Kernkomponenten) erfolgt einvernehmlich zwischen BNetzA und BSI.
  • In sicherheitsrelevanten Bereichen darf nur eingewiesenes Fachpersonal eingesetzt werden.
    Es ist nachzuweisen, dass die für ausgewählte, sicherheitsrelevante Komponenten geprüfte Hardware und der Quellcode am Ende der Lieferkette tatsächlich in den verwendeten Produkten zum Einsatz kommen.
    Bei Planung und Aufbau der Netze sollen „Monokulturen“ durch Einsatz von Netz- und Systemkomponenten unterschiedlicher Hersteller vermieden werden.
  • Bei Auslagerung von sicherheitsrelevanten Aufgaben dürfen ausschließlich fachkompetente, zuverlässige und vertrauenswürdige Auftragnehmer berücksichtigt werden.
  • Für kritische, sicherheitsrelevante Netz- und Systemkomponenten (kritische Kernkomponenten) müssen ausreichend Redundanzen vorgehalten werden.

Angesichts der bevorstehenden Versteigerung der 5G-Frequenzen Mitte März begrüßt die Bundesregierung die ergänzenden Vorgaben. Die Unternehmen erhalten dank der Eckpunkte Klarheit für ihre weiteren Planungen.

Der Sicherheitskatalog ist für sie verbindlich.

Um konkrete Anforderungen auch auf Gesetzesebene abzusichern, plant die Bundesregierung darüber hinaus eine Änderung des § 109 des Telekommunikationsgesetzes im Rahmen der laufenden großen Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Dabei soll eindeutig geregelt werden, dass die Betreiber die Einhaltung des Sicherheitskatalogs nachzuweisen haben. Auch Zertifizierungsplichten sollen auf gesetzlicher Ebene verankert werden.

Änderung des Gesetzes über das BSI beabsichtigt

Ferner beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, mit Regelungen für Kritische Infrastrukturen und die Vertrauenswürdigkeit von Komponenten, die in kritischen Infrastrukturen zum Einsatz kommen. Kritische Kernkomponenten, die in Kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden, sollen nur von vertrauenswürdigen Lieferanten/Herstellern bezogen werden dürfen. Diese Verpflichtung soll für die gesamte Lieferkette gelten. Der Nachweis der Vertrauenswürdigkeit wird im Rahmen der Zertifizierung nach den Vorgaben des § 9 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu erbringen sein.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 23.02.2019
Sicherheit in 5G-Netzen

datensicherheit.de, 13.03.2016
F5 Networks warnt vor Sicherheitsrisiken beim neuen 5G-Standard

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