Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Juli 24, 2024 14:48 - noch keine Kommentare
KI-Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft
Auch Datenschutzbehörden werden KI-VO umsetzen
[datensicherheit.de, 24.07.2024] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat am 12. Juli 2024 gemeldet, dass an diesem Tag die KI-Verordnung (KI-VO) im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht wurde. Sie wird demnach zwanzig Tage später, also am 1. August 2024, in Kraft treten. „Damit beginnen die Umsetzungsfristen zu laufen“, so der HmbBfDI.
Art. 5 KI-VO verbietet biometrische Echtzeit-Fernüberwachung des Öffentlichen Raums
Zum 1. Februar 2025 gälten die Verbote bestimmter Praktiken Künstlicher Intelligenz (Art. 5 KI-VO): Darunter falle das grundsätzliche Verbot biometrischer Echtzeit-Fernüberwachungssysteme in Öffentlichen Räumen zur Strafverfolgung.
Abschließend verboten sei dann das „Social Scoring“ – eine Praktik, „bei der Verhalten KI-basiert bewertet wird und daran soziale Benachteiligungen geknüpft werden, zum Beispiel durch den Ausschluss öffentlicher Leistungen“.
Datenschutzaufsichtsbehörden übernehmen Marktüberwachung weiter Teile des KI-Hochrisiko-Katalogs
Bereits jetzt stehe fest, dass den Datenschutzaufsichtsbehörden die Marktüberwachung für weite Teile des Hochrisiko-Katalogs an KI-Systemen übertragen werden soll – so sehe es die KI-Verordnung vor:
In den Sektoren der Strafverfolgung, Justizverwaltung und Migrationskontrolle sowie bei Wahlen beeinflussender KI seien die Datenschutzbehörden als Marktüberwachungsbehörden gesetzt (Art. 74 Abs. 8 KI-VO). Dies gelte nicht nur für die Behörden, die solche Systeme einsetzen, sondern beispielsweise auch für Software-Unternehmen, „Cloud“-Dienste und Sicherheitsunternehmen, die für diese Sektoren KI-Systeme anbieten, in bestehende Systeme integrieren oder sie vertreiben. Die Marktüberwachungskompetenz erstrecke sich auf die gesamte Wertschöpfungskette.
Allgemeine Marktüberwachungsbehörden für KI-VO-Durchsetzung zu benennen
Bis zum 1. August 2025 müssten die Mitgliedstaaten ein Durchführungsgesetz erlassen, „in dem unter anderem allgemeine Marktüberwachungsbehörden für die Durchsetzung der KI-VO benannt werden“.
Diese müssten unabhängig, unparteiisch und unvoreingenommen sein, um die Objektivität ihrer Tätigkeiten zu gewährleisten und die Anwendung und Durchführung der KI-VO sicherzustellen.
KI-VO fordert für zuständige Behörden geeignetes Personal
Sämtliche Marktüberwachungsbehörden müssten mit angemessenen technischen, finanziellen und personellen Ressourcen sowie mit einer Infrastruktur ausgestattet werden, um ihre Aufgaben im Rahmen dieser Verordnung wirksam erfüllen zu können. Die KI-VO sehe vor, „dass die zuständigen Behörden ständig über eine ausreichende Zahl von Mitarbeitenden verfügen, deren Kompetenzen und Fachkenntnisse ein umfassendes Verständnis der KI-Technologien und insbesondere der relevanten Vorgaben aus dem Daten- und Produktsicherheitsrecht umfassen“.
Der HmbBfDI erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Datenschutzkonferenz (DSK) Anfang Mai 2024 ein Positionspapier veröffentlicht hat: Die Datenschutzbehörden in Deutschland sollten danach eine wesentliche Rolle bei der Marktüberwachung nach der KI-VO übernehmen.
Weitere Informationen zum Thema:
DSK DATENSCHUTZKONFERENZ, 03.05.2024
Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 3. Mai 2024 / Nationale Zuständigkeiten für die Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI‐VO) …
Aktuelles, Experten, Studien - Feb. 19, 2026 18:27 - noch keine Kommentare
eco: Digitalen Kinder- und Jugendschutz weiterentwickeln und digitale Teilhabe erhalten
weitere Beiträge in Experten
- Zettelkataloge der Staatsbibliothek zu Berlin sollen der Forschung weiter zur Verfügung stehen
- Müll als Datenquelle: Thermische Abfallbehandlung zur Energiegewinnung mit IoT-Datenauswertung
- Burnout-Probleme der Cybersicherheitsbranche: Stress und Erschöpfung berühren Unternehmenskultur
- Cybersicherheit – Wenn eine verzerrte Selbstwahrnehmung zum Sicherheitsrisiko wird
- Verlängerung des Drohnen-Führerscheins notwendig, aber längst nicht hinreichend
Aktuelles, Branche - Feb. 19, 2026 0:18 - noch keine Kommentare
Eurail und Interrail: Gestohlene Passagier-Daten im Darknet feilgeboten
weitere Beiträge in Branche
- Dragos’ Cybersecurity Report 2026 zur OT-Bedrohung: Ransomware-Angreifer erhöhen operativen Druck auf industrielle Infrastrukturen und KRITIS
- Cyberangriffe im Handwerk: 60 Prozent der Betriebe waren im vergangenen Jahr betroffen
- Cybersicherheit – Wenn eine verzerrte Selbstwahrnehmung zum Sicherheitsrisiko wird
- Fake-WebShops und -Dating-Plattformen: Verschärfung der Cyberbedrohungen rund um den Valentinstag
- Kaspersky-Warnung vor Cyberbetrug rund um den Valentinstag: Betrüger ködern mit vermeintlichen Geschenkkarten
Aktuelles, A, Experten, Service, Wichtige Adressen - Jan. 13, 2026 1:08 - noch keine Kommentare
Registrierung bei ELEFAND: Krisen- und Katastrophenvorsorge bei Auslandsaufenthalten
weitere Beiträge in Service
- DigiCert-Umfrage: Manuelle Zertifikatsprozesse führen zu Ausfällen, Compliance-Fehlern und hohen Verlusten im Unternehmen
- Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen



Kommentieren