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Aktuelles, Experten, Produkte - Dienstag, Mai 20, 2025 13:17 - noch keine Kommentare
Vorsorge für den Notfall: Selbst enge Angehörige dürfen ohne Vollmacht nicht automatisch entscheiden
„Das Vorsorge-Handbuch“ der Verbraucherzentrale hilft beim Abfassen von Vollmachten im Themenkomplex Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Digitaler Nachlass, Betreuungsverfügung und Testament
[datensicherheit.de, 20.05.2025] Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (vzhh) wirft in einer aktuellen Meldung eine existenzielle Frage auf: „Wer entscheidet für den Fall, dass ich das selbst nicht mehr kann?“ Häufig werde dieser unangenehme Gedanke mit dem Hinweis, dass sich dann etwa schon „die Kinder“ darum kümmern werden, beiseitegeschoben. „Im Ernstfall kann sich das jedoch eher als trügerische Hoffnung denn als praktikable Lösung erweisen!“ Laut vzhh besteht kein Automatismus, dass z.B. Eheleute oder Kinder dann handeln können – denn sie müssten dazu eine Vollmacht haben. Für alle ab 18 Jahren sei es daher sinnvoll, in einer Vorsorgevollmacht eine Person zu bestimmen, die wichtige Angelegenheiten regeln soll. Es gelte, sich beizeiten mit dem Themenkomplex Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Digitaler Nachlass, weiterlesen…
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