Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, Juli 25, 2025 0:44 - noch keine Kommentare

vzhh-Warnung vor Schwarzen Schafen in Ladengeschäften: Mobilfunkverträge besser online abschließen

Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) erhielt im ersten Halbjahr 2025 viele Beschwerden zu Vertragsabschlüssen für Mobiltelefonie im stationären Handel

[datensicherheit.de, 25.07.2025] Aufgrund anhaltender Beschwerden wegen Problemen mit Vertragsabschlüssen in „Handy-Shops“ oder anderen Ladengeschäften rät nun die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh), Mobilfunkverträge eben möglichst nicht im stationären Handel, sondern online abzuschließen. Die vzhh unterstützt Ratsuchende nach eigenen Angaben auch bei Ärger mit Mobilfunkverträgen.

Dubiose Verträge bei fast der Hälfte der von der vzhh erfassten Verbraucherbeschwerden

Im ersten Halbjahr 2025 sei fast die Hälfte der von der vzhh erfassten Verbraucherbeschwerden im Bereich Mobilfunk auf untergeschobene Verträge oder Verträge mit vom ursprünglichen Auftrag abweichenden Konditionen entfallen.

  • „Bei gut jeder zweiten Beschwerde zu einem untergeschobenen Vertrag gaben Verbraucherinnen und Verbraucher an, diesen in einem Ladengeschäft abgeschlossen zu haben.“

Bei Beschwerden wegen abweichender Konditionen hätten nach Auskunft der Betroffenen sogar drei von vier Vertragsschlüssen im stationären Handel stattgefunden.

vzhh-Warnhinweis zu Problemen beim Vertragsabschluss im Laden

„Auch wenn es sich nur um einzelne problematische Shops handelt, ist der Schaden für Verbraucherinnen und Verbraucher teils gravierend. Besonders betroffen sind Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, im fortgeschrittenen Alter oder mit psychischen Beeinträchtigungen“, erläutert Julia Rehberg von der vzhh.

  • Betroffene berichten demnach, dass ihnen im Laden mehrere Unterlagen zur Unterschrift vorgelegt wurden, ohne dass für sie erkennbar war, dass es sich dabei um zusätzliche Mobilfunkverträge handelte. In der Folge sähen sie sich mit laufenden Zahlungsverpflichtungen konfrontiert. Die zusätzlichen monatlichen Kosten belasteten viele von ihnen erheblich und führten manchmal sogar zur Zahlungsunfähigkeit.

„Trotzdem müssen sie oftmals für die Verträge aufkommen. Wer allein im Shop war und unterschrieben hat, kann später meist nicht nachweisen, dass er getäuscht wurde“, warnt Rehberg.

Mehr Transparenz und Schutz: vzhh rät zu Online-Abschluss

Die vzhh empfiehlt deshalb, Mobilfunkverträge online abzuschließen. Nur bei einem Bruchteil der Beschwerden zu problematischen Handyverträgen hätten Ratsuchende diesen Vertriebsweg angegeben.

  • Verbrauchern stehe beim Online-Abschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu – „das bei Vertragsunterzeichnungen im Laden nicht gilt“.

„So kann man sich in Ruhe über das Angebot informieren, die Konditionen prüfen und eine gute Entscheidung treffen“, legt Verbraucherschützerin Rehberg nahe.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Hamburg, 23.07.2025
Probleme mit Festnetz, Handy oder Internet / Vertragsfalle Handy-Shop: So schützen Sie sich vor teuren Mobilfunkverträgen

Verbraucherzentrale Hamburg
Musterbrief: Kündigung eines Mobilfunkvertrags



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