Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Sonntag, Februar 16, 2025 0:39 - ein Kommentar
Hamburg als Vorreiter: Bürgerschaft beschloss Lobby-Registergesetz
Hamburgischer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit begrüßt und kommentiert Verabschiedung
[datensicherheit.de, 16.01.2025] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) ist in seiner Stellungnahme vom 13. Februar 2025 auf die Vorreiterrolle Hamburg in Fragen der Transparenz auf politischer Ebene eingegangen. Demnach gilt Hamburg mit seinem Transparenzgesetz als Vorbild für andere Länder in Deutschland. Nachholbedarf habe indes noch bei der Transparenz der Lobby-Kontakte der Senats- und Bürgerschaftsmitglieder bestanden. Diese Lücke werde nun geschlossen, denn am 12. Februar 2025 habe die Hamburger Bürgerschaft ein Lobby-Registergesetz beschlossen.
Neues Hamburger Lobby-Registergesetz mit legislativ-exekutivem „Fußabdruck“
Künftig müsse sich jeder Interessenvertreter, der sich regelmäßig an Senat oder Bürgerschaft bzw. an hochrangige Entscheidungsträger in den Behörden wendet, in ein Lobby-Register eintragen. Das neue Lobby-Registergesetz sehe auch einen legislativ-exekutiven „Fußabdruck“ vor: Stellungnahmen, mit denen Einfluss auf konkrete Gesetzesvorhaben genommen werden soll, müssten nun zusammen mit den übrigen Gesetzesmaterialien veröffentlicht werden.
So werde besser nachvollziehbar, „welche Gruppen oder Personen sich mit ihren Positionen eingebracht und gegebenenfalls durchgesetzt haben“. Zudem müssten sich die Lobbyisten einem Verhaltenskodex für integre Lobby-Arbeit unterwerfen – bei Verstößen gegen die Gesetzespflichten drohten Bußgelder.
Hamburger Lobby-Register soll Versuche einer verdeckten politischen Einflussnahme erschweren
Der HmbBfDI wirbt nach eigenen Angaben „bereits seit Jahren für mehr Transparenz bei Lobby-Kontakten“. Ein Lobby-Register könne Versuche einer verdeckten politischen Einflussnahme erschweren und Verflechtungen zwischen Lobby-Gruppen und Entscheidungsträgern sichtbar machen. Dadurch sichere es langfristig auch das Vertrauen in die Integrität der Mandats- und Amtsträger.
Das vorliegende Gesetz biete dafür eine gute Basis. Wie schon das Transparenzgesetz sei es aus einer Volksinitiative hervorgegangen. Die Reichweite der Transparenzpflichten und die Sanktionsmöglichkeiten orientierten sich an vergleichbaren Regelungen in Bund und Ländern – mit einer Besonderheit: „Wer der Meinung ist, dass im Register Informationen fehlen, die eintragungspflichtig sind, kann in einem Vermittlungsverfahren den HmbBfDI anrufen.“ Der HmbBfDI sei damit der erste Informationsfreiheitsbeauftragte, der auch im Zusammenhang mit einem Lobbyregister Aufgaben übernehme.
Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit als unabhängige Beschwerdestelle
Der HmbBfDI, Thomas Fuchs, kommentiert: „Es ist sehr erfreulich, dass es noch in dieser Legislaturperiode gelungen ist, ein Lobby-Registergesetz zu verabschieden, dass sich auch im bundesweiten Vergleich sehen lassen kann – mit klaren Transparenzpflichten, legislativem ,Fußabdruck’ und einer unabhängigen Beschwerdestelle.“
Lobbyismus sei nicht grundsätzlich fragwürdig, er dürfe aber nicht im Verborgenen stattfinden. „Das neue Lobby-Register kann einen Beitrag dazu leisten, das ,Hinterzimmer’ abzuschaffen und Versuche der Einflussnahme in die Öffentlichkeit zu bringen“, so Fuchs abschließend.
Weitere Informationen zum Thema:
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG, 02.01.2025
Drucksache 22/17395 / Ein weiterer Meilenstein für mehr Transparenz und Vertrauen in die Politik: Nach dem Transparenzportal bekommt Hamburg nun auch ein Lobbyregister
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Hamburg als Vorreiter: Bürgerschaft beschloss Lobby-Registergesetz
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