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Aktuelles - Freitag, Juni 6, 2025 18:28 - noch keine Kommentare
Strom-Grundversorgung: DSK schafft Rechtssicherheit zur Übermittlung von Mieterdaten
Automatischer Vertrag mit Strom-Grundversorger, wenn Mieter beim Einzug keinen anderen Lieferanten wählt
[datensicherheit.de, 06.06.2025] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat gemeldet, dass es ab dem 6. Juni 2025 es keine sechswöchige Frist zur Stromlieferantenwahl mehr gibt. Wenn Mieter in einer neu bezogenen Wohnung elektrische Energie verbrauchen, entsteht ein „Stromlieferungsvertrag in der Grundversorgung“, sofern sie nicht rechtzeitig zuvor bei einem anderen Versorger einen „Stromlieferungsvertrag“ für die Wohnung abgeschlossen haben. Gemäß § 2 Abs. 2 „Stromgrundversorgungsverordnung“ (StromGVV) müssen Mieter demnach die Stromentnahme dem jeweiligen Grundversorger mitteilen. Diese Pflicht sei jedoch vielen nicht bekannt. Bisher hatten Mieter demnach die Möglichkeit, innerhalb der ersten sechs Wochen nach Wohnungsübergabe einen weiterlesen…
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