Aktuelles - geschrieben von dp am Freitag, Juni 6, 2025 18:28 - noch keine Kommentare
Strom-Grundversorgung: DSK schafft Rechtssicherheit zur Übermittlung von Mieterdaten
Automatischer Vertrag mit Strom-Grundversorger, wenn Mieter beim Einzug keinen anderen Lieferanten wählt
[datensicherheit.de, 06.06.2025] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat gemeldet, dass es ab dem 6. Juni 2025 es keine sechswöchige Frist zur Stromlieferantenwahl mehr gibt. Wenn Mieter in einer neu bezogenen Wohnung elektrische Energie verbrauchen, entsteht ein „Stromlieferungsvertrag in der Grundversorgung“, sofern sie nicht rechtzeitig zuvor bei einem anderen Versorger einen „Stromlieferungsvertrag“ für die Wohnung abgeschlossen haben. Gemäß § 2 Abs. 2 „Stromgrundversorgungsverordnung“ (StromGVV) müssen Mieter demnach die Stromentnahme dem jeweiligen Grundversorger mitteilen. Diese Pflicht sei jedoch vielen nicht bekannt. Bisher hatten Mieter demnach die Möglichkeit, innerhalb der ersten sechs Wochen nach Wohnungsübergabe einen Stromversorger zu wählen, welcher dann den Leistungszeitraum des Grundversorgers mitabrechnet.
Abrechnung des Verbrauchs durch Strom-Grundversorger, wenn nicht vor der Wohnungsübergabe vom Mieter ein anderer Versorger gewählt wurde
„Ab dem 6. Juni 2025 wird diese nachträgliche Lieferantenwahl aufgrund der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben nicht mehr möglich sein. Die Abrechnung des Verbrauchs erfolgt dann durch den Grundversorger, wenn nicht rechtzeitig vor der Wohnungsübergabe ein anderer Versorger gewählt wurde.“ Eine Lieferantenwahl könne nur noch mit Wirkung für die Zukunft erfolgen.
Daraus folgt laut HmbBfDI, dass der Grundversorger nunmehr in jedem Fall wissen muss, wer sein Vertragspartner und somit Schuldner in der Grundversorgung ist, um die erbrachte Leistung in Rechnung stellen zu können. Aufgrund dieser Änderung der Abrechnungspraxis hätten Grundversorger und auch Eigentümer, welche gegebenenfalls für den bezogenen Strom der Mieter in Anspruch genommen werden könnten, ein Interesse, die Daten der neuen Mieter möglichst früh dem jeweiligen Grundversorger mitzuteilen.
DSK schafft Rechtssicherheit: „Berechtigtes Interesse“ der Vermieter bzw. Verwalter
Die Datenschutzkonferenz (DSK) erkenne, dass eine Rechtsunsicherheit bei der Zulässigkeit der Übermittlung von Mieterdaten an die Grundversorger drohen könnte. Um hier rechtliche Klarheit zu erreichen, hat sie sich in einem Beschluss dazu geäußert, unter welchen Voraussetzungen und ab welchem Zeitpunkt künftig eine Übermittlung der Mieterdaten an die Grundversorger datenschutzrechtlich zulässig ist:
Ab dem Zeitpunkt der Wohnungsübergabe dürften Vermieter bzw. beauftragte Verwalter Mieterdaten an den jeweiligen Grundversorger übermitteln. Es bestehe dann ein überwiegendes „berechtigtes Interesse“ der Vermieter bzw. Verwalter, wenn die Mieter noch keinen Stromlieferungsvertrag mit einem Versorger abgeschlossen haben und sie zuvor auf die beabsichtigte Datenübermittlung an den Grundversorger hingewiesen wurden.
DSK-Beschluss schafft für Mieter und Vermieter deutschlandweit Klarheit
Thomas Fuchs, der HmbBfDI, kommentiert: „Im engen Austausch mit dem Hamburger Grundversorger Vattenfall ist es gelungen, eine Regelung für die Umsetzung der neuen Vorgaben zu finden, die für alle Beteiligten stimmig ist.“
Diese Regelung schaffe als DSK-Beschluss nun deutschlandweit Klarheit. Vermieter informierten Mieter vorab über die Datenübermittlung, welche erst zum Tag des Mietbeginns erfolge.
Weitere Informationen zum Thema:
DSK DATENSCHUTZKONFERENZ, 28.05.2025
Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 28. Mai 2025 / Meldung von Mieter:innendaten an Grundversorger
datensicherheit.de, 08.01.2025
Meike Kamp ist Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2025 / Berliner Datenschutzbeauftragte sieht u.a. Anonymisierung und Pseudonymisierung als Schwerpunkte
Aktuelles, Experten - Okt. 30, 2025 1:06 - noch keine Kommentare
Vermeintliche Behörden als Köder: SANS Institute warnt vor Zunahme überzeugender Betrugsfälle und erläutert -taktiken
weitere Beiträge in Experten
- Berliner Begegnung 2025 von PRO RETINA zur KI-Revolution im Gesundheitswesen
- Vorratsdatenspeicherung mal wieder ante portas: eco warnt vor Rückschritt in der Digitalpolitik
- DAV-Kritik an Videoüberwachung mit Gesichtserkennung als Dauerbrenner
- STRATO-Studie: 75 Prozent der deutschen Cloud-Nutzer fordern europäische Datenhoheit
- Pfizergate: EAID lädt zur Online-Diskussion am 4. November 2025 ein
Aktuelles, Branche, Studien - Okt. 28, 2025 1:03 - noch keine Kommentare
Web-Seminar am 12. November 2025: Wann mit einem Sicherheitsmanagement auch ein -konzept vorliegt
weitere Beiträge in Branche
- AWS-Probleme: Unternehmen tun sich noch schwer mit Multi-Cloud-Arbitrage
- Digitalisierung in Wochen statt Jahren: Geschwindigkeit neuer Maßstab für digitalen Erfolg
- Trick and Threat: Halloween auch in Deutschland Köder für saisonalen Internetbetrug
- Wenn die Software-Lieferkette ins Visier gerät: Effektives Schwachstellen-Management vorhalten
- AWS-Störungen mahnen zur Wahrung der Digitalen Souveränität
Aktuelles, Branche, Umfragen - Juli 9, 2025 19:03 - noch keine Kommentare
DigiCert-Umfrage: Manuelle Zertifikatsprozesse führen zu Ausfällen, Compliance-Fehlern und hohen Verlusten im Unternehmen
weitere Beiträge in Service
- Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen
- TeleTrusT-Umfrage: „IT-Sicherheit im Home Office“



Kommentieren