Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Januar 8, 2025 21:06 - noch keine Kommentare
Meike Kamp ist Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2025
Berliner Datenschutzbeauftragte sieht u.a. Anonymisierung und Pseudonymisierung als Schwerpunkte
[datensicherheit.de, 08.01.2025] Laut einer eigenen Meldung übernimmt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), Meike Kamp, für das Jahr 2025 den Vorsitz der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK). Inhaltliche Schwerpunkte ihres Vorsitzes werden demnach die Themen Anonymisierung und Pseudonymisierung sein. Weitere Schwerpunkte seien die Wechselwirkung zwischen der Datenschutzgrundverordnung und den Europäischen Digitalrechtsakten in der Praxis sowie die Standardisierung von Prüfkriterien der Datenschutzaufsichtsbehörden.
Effektive Technologien zur Anonymisierung und Pseudonymisierung personenbezogener Daten gefordert
Kamp führt aus: „Die Europäische Datenstrategie ist darauf gerichtet, das Potenzial von Daten auszuschöpfen. ,Data Act’, ,Data Governance Act’ und weitere Rechtsakte fördern den Zugriff auf große Datenmengen und das Teilen von Daten. Gerade in der medizinischen Forschung, im KI-Bereich, in der Mobilität oder bei Handelsunternehmen besteht ein hoher Bedarf an der Nutzung von Daten.“
Um diese Ziele zu erreichen und gleichzeitig den Schutzstandard für die Rechte und Freiheiten von Menschen zu erhalten, brauche es effektive Technologien zur Anonymisierung und Pseudonymisierung personenbezogener Daten, welche den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung entsprechen müssten. „Hier möchte ich als Vorsitzende der Datenschutzkonferenz praktische Hilfestellungen für Unternehmen und Behörden erarbeiten, die auf den kommenden europäischen Leitlinien aufbauen.“
Datenschutzkonferenz hat vor allem die Aufgabe, das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung zu wahren und zu schützen
Die DSK, bestehend aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, hat die Aufgabe, das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten.
Dazu arbeiteten die Aufsichtsbehörden auf verschiedenen Ebenen in der Datenschutzkonferenz selbst sowie in zahlreichen Arbeitskreisen und „Taskforces“ eng zusammen. Der jährlich wechselnde Vorsitz der DSK koordiniere die Zusammenarbeit und vertrete die DSK nach außen.
Weitere Informationen zum Thema:
DI Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
DSK DATENSCHUTZKONFERENZ BERLIN ‘25
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