Aktuelles, Experten - geschrieben von am Mittwoch, Mai 11, 2022 18:08 - noch keine Kommentare

Stellungnahme der HmbBfDI zum Zensus per 15. Mai 2022

HmbBfDI stellt FAQ zur Volkszählung online

[datensicherheit.de, 11.05.2022] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf den bevorstehenden „Zensus 2022“ ein. Dieser soll per 15. Mai 2022 durchgeführt werden. Aufgrund der EU-Verordnung 763/2008 müsse seit 2011 in jedem EU-Mitgliedstaat alle zehn Jahre eine Zählung der Bevölkerung durchgeführt werden – dieser Zensus werde von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt.

HmbBfDI: Keine Totalerhebung, sondern registergestützte Erhebung

In Deutschland habe die letzte große Zählung der Bevölkerung im Jahr 2011 stattgefunden. Der daher ursprünglich für 2021 vorgesehene Zensus habe bedingt durch die Auswirkungen der „Corona-Pandemie“ um ein Jahr verschoben werden müssen. Daher würden nun in diesem Jahr die Bürger in Deutschland und damit auch in Hamburg sowie Schleswig-Holstein gezählt und befragt.

Mit dem Zensus werde ermittelt, „wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten“. Auf diese statistischen Erhebungen stützten sich viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden. Wie schon beim „Zensus 2011“ wird nun auch der „Zensus 2022“ nicht als Totalerhebung, sondern als sogenannte registergestützte Erhebung durchgeführt.

Laut HmbBfDI werden ca. 60.000 Haushalte in Hamburg und ca. 220.000 in Schleswig-Holstein befragt

Dies bedeute, dass in großem Umfang bestehende Datenbestände der staatlichen Verwaltung (Register) als Basisinformation genutzt würden und im Rahmen der Haushaltebefragung nicht die gesamte, sondern bundesweit nur eine Stichprobe von ca. zehn bis zwölf Prozent der Bevölkerung direkt befragt werde.

In Hamburg als Stadtstaat würden ca. 60.000 und in Schleswig-Holstein ca. 220.000 Haushalte direkt befragt werden. Daneben würden in der grundsätzlich online oder schriftlich durchgeführten Gebäude- und Wohnungserhebung sämtliche Eigentümer sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigten befragt.

HmbBfDI möchte Betroffene zum diesjährigen Zensus informieren

Viele Bürger Hamburgs und Schleswig-Holsteins werden demnach ab dem 8. Mai 2022 vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord) mit der Post eine Aufforderung zur Teilnahme am Zensus 2022 erhalten.

Der HmbBfDI möchte daher die Betroffenen zum diesjährigen Zensus informieren. Antworten auf damit im Zusammenhang stehende Fragen sowie ergänzende Informationen zum „Zensus 2022“ stehen online auf der Website „datenschutz-hamburg.de“ zur Verfügung.

HmbBfDI in Vorbereitung des Zensus‘ gut eingebunden

„Der diesjährige Zensus ist bereits der zweiter seiner Art, dennoch ist es für die Befragten beileibe kein alltäglicher Vorgang“, so Thomas Fuchs, der HmbBfDI, denn Bürger müssten im Rahmen dieser Volkszählung dem Staat tiefe Einblicke in ihr Privatleben gewähren und viele personenbezogenen Informationen preisgeben. Aus diesem Grund sei der Datenschutz hierbei von besonderer Bedeutung.

Der HmbBfDI sei in der Vorbereitung des Zensus‘ gut eingebunden gewesen und werde sowohl während als auch nach der Durchführung die datenschutzkonforme Umsetzung aufmerksam begleiten. Mit den am 11. Mai 2022 veröffentlichten FAQ gehe der HmbBfDI auf häufige Fragen der Bürger ein – „und möchte so dazu beitragen, bestehende Unsicherheiten abzubauen“.

Weitere Informationen zum Thema:

Hamburg Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, 11.05.2022
Zensus 2022



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