Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, November 8, 2022 10:51 - noch keine Kommentare
HmbBfDI würdigt Jubiläum: Zehn Jahre Hamburgisches Transparenzgesetz
Laut HmbBfDI Meilenstein und Anlass für nächste Schritte
[datensicherheit.de, 08.11.2022] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) erinnert an ein Jubiläum: „Im Oktober 2012 wurde von der Hamburgischen Bürgerschaft ein Transparenzgesetz beschlossen, das wegweisend war für die Entwicklung der Informationsfreiheit in Deutschland.“ Durch diese „mutige gesetzgeberische Entscheidung“ vor zehn Jahren sei es Hamburg gelungen, Transparenz und Informationsfreiheit zu einem „Markenzeichen“ zu machen und „Vorbild“ zu werden für entsprechende Entwicklungen in anderen Bundesländern.
HmbBfDI hat Entwicklung von Anfang an begleitet
Der HmbBfDI hat diese Entwicklung in Hamburg nach eigenen Angaben von Anfang an begleitet und ist weiter aktiv als Beschwerdestelle für Betroffene, denen Auskünfte verweigert werden.
Thomas Fuchs, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, führt weiter aus: „Nun gilt es, die nächsten Schritte zu tun, um die Transparenz staatlichen Handelns weiter zu verbessern.“
HmbBfDI benennt 3 Themen zur Weiterentwicklung der Transparenzregelungen
Drei Themen sind aus Sicht des HmbBfDI bei einer Weiterentwicklung der Transparenzregelungen besonders hervorzuheben:
Einführung eines Lobbyregisters
Der Bund und einige Bundesländer hätten bereits verpflichtende Lobbyregister eingeführt. Hamburg habe diese Entwicklung bisher nicht aufgegriffen. Hier böte sich die Gelegenheit, erneut eine Vorreiterrolle zu übernehmen und als eines der ersten Länder einen echten „legislativen Fußabdruck“ zu regeln. Dieser sollte nicht nur nachvollziehbar machen, welche Interessengruppen generell Zugang zu Parlamentsmitgliedern haben, wie es das Lobbyregistergesetz des Bundes vorsehe. Vielmehr sei es darüber hinaus erforderlich aufzuzeigen, inwiefern konkret auf den Erlass von einzelnen Rechtsakten habe Einfluss genommen werden können: „Welche Gruppen haben sich mit welchen Argumenten durchgesetzt? Wessen Formulierungsvorschläge wurden übernommen, welche Interessenvertretungen haben kein Gehör gefunden?“ Lobbyismus sei grundsätzlich nichts Ehrenrühriges. Umso wichtiger sei es, ihn aus den „Hinterzimmern der Republik“ zu holen und ihn einer Transparenz auszusetzen, welche ihn überprüfbar mache.
Digitalisierung stärkt Informationsfreiheit
Gesetze alleine könnten die Verwaltungen nicht transparent machen. Die Behörden müssten immer wieder aufs Neue beweisen, „dass Transparenz auch in der Praxis gelebt wird“. Dies funktioniere in Hamburg recht gut, könne durch zunehmend digitales Verwaltungshandeln aber in der Praxis einfacher und schneller werden. Insofern diene Digitalisierung der Transparenz.
Verfassungsschutz: Was nicht geheim ist, muss nicht geheim gehalten werden
Wie die jüngste Veröffentlichung von „NSU“-Akten des hessischen Verfassungsschutzes gezeigt habe, sei die Versuchung groß, die eingeräumten Möglichkeiten der Informationszurückhaltung zu nutzen und Informationen durch überlange Sperrfristen und umfassende Einstufung als Verschlusssachen gezielt dem Zugriff der Öffentlichkeit zu entziehen, „selbst wenn dafür kaum materielle Gründe ersichtlich sind“. So verspiele der Staat das Vertrauen seiner Bürger. Möglichkeiten der Informationszurückhaltung seien ohne Zweifel erforderlich – „nicht alles kann transparent sein“. Diese gesetzlichen Ausnahmen müssten aber verantwortungsvoll und mit Augenmaß angewandt werden. Es sei nicht akzeptabel, „wenn materielle Geheimhaltungsgründe nur vorgeschoben bzw. grundsätzlich in Anspruch genommen werden“. Deshalb fordert der HmbBfDI, „die Bereichsausnahme zugunsten des Hamburgischen Landesamts für Verfassungsschutz aufzuheben und diesen vergleichbaren Anforderungen zu unterwerfen wie alle anderen hamburgischen Behörden.“
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