Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Juli 29, 2026 0:57 - noch keine Kommentare
Sommerurlaub mit Drohne: Piloten müssen Besonderheiten im Umfeld europäischer Waldbrandgebiete beachten
Private Drohnen könnten den Luftraum für Löschflugzeuge und Rettungshubschrauber blockieren und so Rettungseinsätze verzögern
[datensicherheit.de, 29.07.2026] Auf die schweren Waldbrände in zahlreichen beliebten Urlaubsländern Europas geht das Fach- und Verbraucherportal „Drohnen-Camp“ in seiner aktuellen Stellungnahme zur Sommerurlaubszeit ein und führt aus, welche Regeln für Drohnen-Piloten jetzt gelten und warum private Flüge sogar Rettungseinsätze gefährden könnten.

Abbildung: „Drohnen-Camp“
Sommerurlaub 2026: Besondere Herausforderungen an Drohnen-Piloten im Kontext aktueller Waldbrände
Unangemeldete private oder gewerbliche Drohnen verschärfen Gefahr im Luftraum über dem Einsatzgebiet
Während derzeit unzählige Deutsche ihren Sommerurlaub in den beliebten Ferienregionen Südeuropas verbringen, kämpfen zahlreiche Urlaubsländer am Mittelmeer mit schweren Waldbränden – als besonders betroffen gelten demnach Frankreich, Spanien, Italien, Griechenland und die Türkei.
- Wer seine Drohne im Gepäck hat, sollte jetzt besonders vorsichtig sein. Private Drohnen könnten nämlich den Luftraum für Löschflugzeuge und Rettungshubschrauber blockieren und so Rettungseinsätze verzögern.
Wenn ein Waldbrand außer Kontrolle gerät, seien Drohnen längst Teil der Rettung: Einsatzkräfte setzten sie ein, um Glutnester aus der Luft aufzuspüren, Löschflugzeuge zu koordinieren oder vermisste Menschen zu finden. Genau deshalb werde es gefährlich, wenn private oder gewerbliche Drohnen unangemeldet in dasselbe Einsatzgebiet fliegen.
Frankreichs Luftfahrtbehörde DGAC hat Mitte Juli 2026 eindringliches Sicherheitsbulletin an Drohnen-Piloten verschickt
Drohnen könnten gerade jenen Luftraum blockieren, den die Rettung gerade dringend braucht. Die französische Luftfahrtbehörde DGAC habe deshalb Mitte Juli 2026 ein eindringliches Sicherheitsbulletin an alle Drohnen-Piloten verschickt – „mitten in einer der schwersten Waldbrandsaisons, die Europa seit Jahren erlebt“.
- In Spanien wüte der bislang schwerste Waldbrand des Jahres in der Region Guadalajara mit rund 32.000 Hektar verbrannter Fläche. Anfang Juli 2026 habe ein Feuer bei Los Gallardos in Andalusien 13 Todesopfer gefordert und zähle damit zu den „tödlichsten Waldbränden der spanischen Geschichte“.
Frankreich erlebe eines der schwersten Waldbrandjahre seiner Geschichte: Seit Jahresbeginn 2026 seien dort bereits mehr als 100.000 Hektar Wald- und Vegetationsfläche verbrannt. Besonders dramatisch sei die Lage derzeit in der Region Gironde bei Bordeaux. Dort hätten Hunderttausende Menschen ihre Häuser verlassen müssen. Frankreich habe inzwischen den EU-Katastrophenschutzmechanismus aktiviert – internationale Löschflugzeuge unterstützten die Einsatzkräfte. Das französische Militär setze zudem Transportflugzeuge vom Typ A400M zur Brandbekämpfung ein.
Lehrpläne europäischer Drohnen-Führerscheine behandeln Waldbrand-Situation bisher nicht
Von zahlreichen Wald- und Vegetationsbränden betroffen seien derzeit zudem Italien, Griechenland und die Türkei – ebenfalls beliebte Reiseziele deutscher Urlauber. In Deutschland bleibe die Waldbrandgefahr momentan regional „erhöht“. So bestehe im Land Brandenburg derzeit in mehreren Landkreisen eine hohe Waldbrandgefahr.
- Bei einem Waldbrand seien gleichzeitig viele Luftfahrzeuge im Einsatz: Löschflugzeuge, Hubschrauber und die Aufklärungsdrohnen der Behörden selbst. Die Koordination laufe dabei nicht immer über eine einzige zentrale Stelle. Die Besatzungen der Löschflugzeuge flögen oft in geringer Höhe, bei eingeschränkter Sicht durch Rauch und unter hoher Anspannung, weil sie sich voll auf ihre Aufgabe konzentrieren müssten. Bei einem plötzlich auftauchenden, nicht am offiziellen Einsatz beteiligten Luftfahrzeug blieben ihnen dann oft nur Sekunden, um zu reagieren.
„Die meisten Piloten, die zu uns in die Schulung kommen, bereiten sich sehr sorgfältig vor. Aber ein Waldbrand mit tieffliegenden Löschflugzeugen ist eine außergewöhnliche Einsatzlage, auf die viele Drohnen-Piloten bisher nicht vorbereitet wurden. Die Lehrpläne der Europäischen Drohnen-Führerscheine behandeln diese Situation bislang nicht“, berichtet Francis Markert, Mitgründer von „Drohnen-Camp“ und vom Luftfahrt Bundesamt (LBA) anerkannter Prüfer für Fernpilotenzeugnisse (A2, STS).
Drohnen-Flüge bei Waldbränden – Unterschiede in den Regelwerken der Länder
Die europäische Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 lege mit der Vorschrift SERA.3101 EU-weit den Grundsatz fest: „Kein Luftfahrzeug darf so betrieben werden, dass Leben oder Eigentum Dritter gefährdet werden.“ Dies gelte ausdrücklich auch für Drohnen – und das in allen EU-Mitgliedstaaten. „Wie die einzelnen Länder diesen Grundsatz für den Ernstfall Waldbrand konkretisieren, unterscheidet sich allerdings deutlich.“
- Frankreich habe mit seiner Luftfahrtbehörde DSAC einen eigenen Referenzwert speziell für Flächenbrände definiert: Mindestens 5 NM (rund neun Kilometer) rund um den Brandherd und bis zu einer Höhe von 5.000 Fuß (1.500 Metern). Diese Zone sei bewusst großzügig bemessen, weil bei einem Waldbrand tieffliegende Löschflugzeuge und Hubschrauber über kilometerlange Anflugschneisen manövrierten.
Deutschland kenne keine speziell auf Waldbrände zugeschnittene Regel, sondern eine allgemeine: „Nach § 21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) dürfen Drohnen nicht über Unfallorten oder Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben fliegen, dazu zählen Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, und auch nicht innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern dazu. Diese 100 Meter gelten für jeden BOS-Einsatz gleichermaßen, vom einzelnen Verkehrsunfall bis zum Großbrand. Sie stellen die gesetzliche Mindestanforderung dar.“
Drohnen-Piloten sollten mehr als Mindestabstände wahren und konsequent Anweisungen befolgen
Gerade bei Waldbränden mit Löschflugzeugen und Hubschraubern sollten Drohnen-Piloten jedoch deutlich mehr Abstand halten und sich konsequent an den Anweisungen der Einsatzkräfte sowie an möglichen temporären Flugbeschränkungen orientieren. Eine Ausnahme sei nur möglich, „wenn die Einsatzleitung vor Ort ausdrücklich zustimmt“. Verstöße könnetn nach der Luftverkehrs-Ordnung mit einem Bußgeld geahndet werden – in schweren Fällen bis zu 50.000 Euro.
- Spanien und Italien verzichteten auf einen festen Referenzwert. Die Luftfahrtbehörden AESA (Spanien) und ENAC (Italien) richteten im Bedarfsfall temporäre Sperrzonen ein, welche per NOTAM veröffentlicht und in Echtzeit über offizielle Apps wie „ENAIRE Drones“ angezeigt würden. Piloten seien verpflichtet, diese Zonen vor jedem Flug selbst zu prüfen – eine pauschale Distanzangabe gebe es nicht.
Für Drohnen-Piloten bedeute die uneinheitliche Rechtslage vor allem dies: „Sich auf eine gemerkte Zahl zu verlassen, ist keine gute Strategie!“ Die deutschen 100 Meter seien ein rechtliches Minimum, jedoch kein Sicherheitsabstand für einen Löscheinsatz mit Flugzeugen. „Wer sich in der Nähe eines Waldbrandes befindet, sollte unabhängig von den jeweiligen Mindestvorgaben großzügigen Abstand halten, aktuelle Behördeninformationen beachten und im Zweifel gar nicht erst starten.“
Sommerurlaub 2026 mit Drohne – worauf Piloten jetzt achten sollten:
- In Deutschland: 100 Meter seitlicher Abstand zum Einsatzort sei die gesetzliche Untergrenze, nicht die Empfehlung. Ohne ausdrückliche Freigabe der Einsatzleitung gelte: „Nicht starten!“
- Das Flugverbot gelte in Frankreich nicht nur für die Brandstelle selbst: „Löschflugzeuge fliegen für Wassernachschub oft kilometerweit zu Seen oder Flugplätzen mit Wassertanks, sogenannten Pélicandromes.“ Auch dort sei Vorsicht geboten, selbst wenn dort kein Rauch zu sehen sei.
- Vor jedem Flug die landesspezifischen Kartendienste prüfen: In Deutschland das DIPUL-Kartenportal, in Frankreich das Portal der SIA, in Spanien und Italien „ENAIRE Drones“ beziehungsweise „D-Flight“.
- Kurzfristige Änderungen berücksichtigen: Veröffentlichte NOTAM, sichtbare Rauchentwicklung und Ansagen der Flugsicherung ernst nehmen und sofort befolgen.
- Brände melden statt filmen: Wer selbst einen beginnenden Wald- oder Vegetationsbrand entdeckt, sollte unverzüglich die zuständigen Behörden verständigen und nicht versuchen, mit der Drohne eigene Aufnahmen anzufertigen.
- Bei Rauchentwicklung bzw. laufendem Löscheinsatz Drohne grundsätzlich am Boden lassen.
- Markert gibt zu bedenken: „Ein einzelner unangemeldeter Drohnenflug kann einen Löscheinsatz für Minuten lahmlegen, weil die Besatzungen der Flugzeuge erst sicherstellen müssen, dass die Luft wirklich frei ist. In dieser Zeit brennt der Wald weiter.“
- Viele Urlauber informierten sich zwar vor der Reise über die allgemeinen Drohnen-Regeln ihres Reiselandes. Dass sich die Situation bei Waldbränden innerhalb kürzester Zeit ändern könne oder deutlich größere Sicherheitsabstände erforderlich würden, wüssten dagegen die wenigsten.
- „Wer Rauchentwicklung oder einen laufenden Löscheinsatz sieht, sollte seine Drohne grundsätzlich am Boden lassen – auch wenn ein Start rechtlich möglicherweise noch zulässig wäre!“, betont Markert abschließend.
Weitere Informationen zum Thema:
DROHNEN-CAMP
Über uns – die Gesichter dahinter
DROHNEN-CAMP, Francis Markert, 27.07.2026
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WIKIPEDIA
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
WIKIPEDIA
NOTAM
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datensicherheit.de, 26.08.2025
Drohnenpiloten sollten allgemeine und spezielle Regelungen vorab kennen und vor Ort beachten / „Drohnen-Camp.de“ hat eine aktuelle Übersicht über europäische Urlaubsländer mit den dort geltenden wichtigsten Regeln veröffentlicht
Aktuelles, Experten - Juli 29, 2026 0:57 - noch keine Kommentare
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