Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Juni 9, 2026 12:04 - noch keine Kommentare
Drohnen-Mitnahme bei Flugreisen: Akkus falsch einzupacken kann zu Hunderten Euro Verlust führen
Die aktuellen Akku-Regeln sollten Flugreisende mit Drohnen im Gepäck vorab kennen – sonst drohen Beschlagnahmung und teure Verluste am Flughafen
[datensicherheit.de, 09.06.2026] Das Verbraucher-Webportal „Drohnen-Camp“ nimmt die bevorstehende Sommerurlaubssaison zum Anlass, Drohnen-Piloten wichtige Hinweise für deren Transport im Flugzeug zu geben – damit dann am Urlaubs- und Einsatzort auch die Verfügbarkeit aller Systemkomponenten gewährleistet ist. Eine Drohne für den Sommerurlaub ins Flugzeug mitzunehmen sei im Prinzip in den meisten Fällen problemlos – doch wer Lithium-Polymer-Akkus (LiPo-Akkus), welche eben in den meisten Drohnen zum Einsatz kommen, im Koffer verstaut, macht demnach „den teuersten Fehler der Reise“: Ersatzakkus im Aufgabegepäck seien nämlich bei allen Airlines weltweit verboten. Diese werden dann laut „Drohnen-Camp“ an der Sicherheitskontrolle aus dem Koffer entnommen – und nicht zurückgegeben. Wer also z.B. drei Akkus à 199 Euro im Koffer hat, verliert dann fast 600 Euro, noch vor dem Abflug.

Abbildung: „Drohnen-Camp“
Aktuelle Akku-Regeln für die Mitnahme in Flugzeugen laut „Drohnen-Camp“
Die Drohne als solche ist weniger das Problem für Flugreisen als die Akkus
Das Problem liege selten im Fliegen mit der Drohne – sondern im Transport. Denn für LiPo-Akkus gälten im Luftverkehr besondere Gefahrgut-Vorschriften, welche wohl viele Reisende nicht kennen würden.
- „Drohnen-Piloten bereiten Auslandsreisen in der Regel sorgfältig vor – sie recherchieren Luftraumregeln, Genehmigungspflichten und Verbotszonen im Reiseland. Was dabei gelegentlich untergeht, sind die Transportvorschriften für den Flug dorthin. Wer sich erst am Flughafen informiert, hat im schlechtesten Fall schon verloren!“, warnt Francis Markert, Mitgründer von „Drohnen-Camp“, Drohnen-Fluglehrer und Co-Autor des Buches „Drohnen — die große Fotoschule“.
LiPo-Akkus seien ein „Gefahrgut“: Sie könnten bei Beschädigungen oder Kurzschlüssen im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich werden. Deshalb gelte weltweit: „Ersatzakkus gehören ausschließlich ins Handgepäck!“ Denn im Ernstfall könne die Crew an Bord dort schnell reagieren und eine Katastrophe verhindern.
Drohnen-Größe entscheidet zumeist über Mitnahme im Hand- oder Aufgabegepäck
Das Fluggerät selbst dürfe je nach Größe ins Hand- oder ins Aufgabegepäck. Manche Airlines – darunter Emirates – verlangten jedoch ausdrücklich, die Drohne aufzugeben; die Akkus aber müssten trotzdem mit ins Handgepäck.
Folgende Grundregeln gelten laut „Drohnen-Camp“ unabhängig von der Airline:
- Ersatzakkus ausschließlich ins Handgepäck – Aufgabegepäck ist weltweit verboten!
- Akku-Kontakte gegen Kurzschlüsse sichern (z.B. mit Abdeckkappen oder Klebeband)!
- Beschädigte oder aufgeblähte Akkus nicht transportieren“
- Akkus auf etwa 50 Prozent Ladestand entladen (chemisch stabilster Zustand)!
- Feuerfeste Schutzhüllen, sogenannte LiPo-Safe-Bags, verwenden (empfohlen)!
Grundlage für die meisten Airline-Regeln sei die internationale IATA-Richtlinie für Lithium-Batterien:
- Unter 100 Wh: bis zu 20 Akkus im Handgepäck erlaubt.
- 100 bis 160 Wh: maximal zwei Akkus, teils mit Voranmeldung.
- Über 160 Wh: nur als „Gefahrgutfracht“ – im Passagierflugzeug nicht erlaubt.
Handgepäckstücke mit Drohnen-Akkus inzwischen kein Sonderfall mehr
Viele Airlines folgten der IATA-Richtlinie, manche setzten engere Grenzen. Während manche Airlines die Anzahl der Akkus begrenzten, sorgten bei anderen Fluggesellschaften strenge Handgepäcksregeln für Probleme. An den meisten internationalen Flughäfen seien Handgepäckstücke mit Drohnen-Akkus nun längst „kein Aufreger mehr“. Dabei gehörten Sprengstofftests mittlerweile zur Routine.
- Die eigentliche Gefahr lauere indes woanders. Denn Akkus im Koffer würden beim Verladen aus dem Gepäck entnommen. Dies passiere im Hintergrund, ohne Benachrichtigung, ohne Rückgabe. „Wann genau, bekommt niemand mit.“
Dass etwas fehlt, falle in der Regel erst beim Auspacken im Hotel auf – zu einem Zeitpunkt, an dem nichts mehr zu machen sei. „Das ist keine Einzelfallentscheidung, sondern gelebte Praxis an Flughäfen weltweit. Ohne Benachrichtigung, ohne Rückgabemöglichkeit. Was entnommen wird, ist weg“, unterstreicht Markert abschließend.
Weitere Informationen zum Thema:
DROHNEN-CAMP
Über uns – die Gesichter dahinter
DROHNEN-CAMP, Francis Markert, 21.05.2026
Drohnen & LiPo-Akkus im Flugzeug transportieren: Das musst du wissen
DROHNEN-CAMP, Francis Markert, 22.05.2026
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Verlängerung des Drohnen-Führerscheins notwendig, aber längst nicht hinreichend / Pflicht zur sorgfältigen Flugvorbereitung: Drohnen-Piloten liegen trotz gültiger Lizenz häufig falsch – im Kontext von sogenannten UAS-Gebieten bis hin zur Versicherungspflicht
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Drohnenpiloten sollten allgemeine und spezielle Regelungen vorab kennen und vor Ort beachten / „Drohnen-Camp.de“ hat eine aktuelle Übersicht über europäische Urlaubsländer mit den dort geltenden wichtigsten Regeln veröffentlicht
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