Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Freitag, Juli 31, 2026 0:26 - noch keine Kommentare
NIS-2-Registrierungslücke als Symptom für ein größeres Problem
Die vielen noch ausstehenden NIS-2-Registrierungen sind laut ein Symptom für ein tieferliegendes Problem: „Cybersicherheit wird vielerorts noch immer nicht genug Priorität eingeräumt!“
[datensicherheit.de, 31.07.2026] Alexander Goller, „Principal Solutions Architect“ bei Illumio, geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die noch ausstehenden NIS-2-Registrierungen und die Erwartung des BSI ein, dass betroffene Organisationen ihre Registrierung bis zum 31. Juli 2026 abschließen würden. Die vielen noch ausstehenden NIS-2-Registrierungen seien indes ein Symptom, welche auf ein tieferliegendes Problem hinweise: „Cybersicherheit wird vielerorts noch immer nicht genug Priorität eingeräumt!“ Er warnt, dass das Unterlassen der Registrierung mit Bußgeld bewehrt sei – ferner drohten Organisationen der KRITIS, welche Eindringlinge nicht zügig stoppen könnten katastrophale Schäden.

Foto: Illumio
Alexander Goller moniert den Stellenwert der Cybersicherheit in vielen deutschen Vorstandsetagen – nicht als strategisches Risiko, sondern lediglich als administratives Ärgernis
Vorbereitung und Registrierung nur erste kleine Schritte im wesentlich größeren NIS-2-Projekt
„Jede Organisation, die NIS-2 ernst nimmt, setzt die Anforderungen in Form eines Projekts um. Vorbereitung und Registrierung sind zeitaufwändig, aber nur die ersten kleinen Schritte in dem wesentlich größeren NIS-2-Projekt.“
- Man müsse es so offen sagen: Dass Tausende Organisationen bereits hier ins Stocken gerieten, mache deutlich, „welchen Stellenwert Cybersicherheit in vielen deutschen Vorstandsetagen weiterhin einnimmt – nicht den eines strategischen Risikos, sondern den eines administrativen Ärgernisses“.
Die vielen noch ausstehenden NIS-2-Registrierungen seien eben nur die „Spitze des Eisbergs“. Organisationen, die Schwierigkeiten mit der Registrierung hätten, dürften bei der operativen Umsetzung von NIS-2 ebenfalls an ihre Grenzen stoßen. „Das ist besonders besorgniserregend: Die Registrierungslücke lässt die Resilienzlücke erahnen!“
NIS-2-Registrierungspflicht betrifft Organisationen, deren Cyberresilienz für unser aller Leben bedeutend ist
Mit NIS-2 möchte der Gesetzgeber erreichen, „dass Organisationen, die für unser aller Leben bedeutend sind, ihre Cyberresilienz steigern“. Es gehe also darum, „ob eine Organisation verhindern kann, dass aus einem Cybervorfall eine Geschäftskrise wird“.
- Goller führt als Beispiel aus: „Angenommen, ein Laptop wird kompromittiert oder Zugangsdaten werden durch Phishing gestohlen: Wie viele kritische Systeme kann ein Cyberangreifer von diesem ersten Ausgangspunkt aus erreichen? In vielen Organisationen lautet die Antwort noch immer: zu viele.“
Organisationen müssten der Wahrheit ins Auge blicken: Sie könnten nicht alle Angriffe abwehren. Es sei nur eine Frage der Zeit, „bis ein Angreifer die Abwehrmaßnahmen überwindet, eindringt, sich in der IT-Umgebung bewegt, Daten stiehlt und Schaden anrichtet“. Organisationen müssten daher proaktiv Maßnahmen ergreifen, um Eindringlinge zu stoppen. Gollers Fazit: „Genau das meint NIS-2, wenn es Geschäftskontinuität verlangt. Organisationen, die sich nicht registrieren, riskierten ein Bußgeld. Organisationen, die Eindringlinge nicht zügig stoppen, riskieren katastrophale Schäden.“
Weitere Informationen zum Thema:
illumio
Alex Goller – Leitender Vertriebsingenieur
datensicherheit.de, 02.07.2026
Die eigentliche Herausforderung beginnt erst jetzt: NIS-2-Registrierung genügt nicht / Nach Beobachtung von Axians sind viele Unternehmen trotz Registrierung nicht in der Lage, die regulatorischen Anforderungen im Ernstfall zu erfüllen
datensicherheit.de, 07.01.2026
BSI-Portal ab sofort für zweiten Schritt zur NIS-2-Registrierung freigeschaltet / Vom Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes betroffene Betriebe müssen sich als „NIS-2-Einrichtung“ registrieren lassen und dem BSI stets „erhebliche Sicherheitsvorfälle“ zwingend melden
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