Rena Tangens – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sun, 12 Oct 2025 18:19:20 +0000 de hourly 1 BigBrotherAwards 2025 – „Oscars für Überwachung” als Gesprächsangebot https://www.datensicherheit.de/bigbrotherawards-2025-oscars-ueberwachung-gespraechsangebot https://www.datensicherheit.de/bigbrotherawards-2025-oscars-ueberwachung-gespraechsangebot#respond Sun, 12 Oct 2025 22:07:17 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50507 Am 10. Oktober 2025 haben Digitalcourage und andere Bürgerrechtsorganisationen nun bereits zum 25. Mal die „BigBrotherAwards“ verliehen

[datensicherheit.de, 13.10.2025] Der Digitalcourage e.V. engagiert sich seit 1987 für Grundrechte, Datenschutz und „eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter“. Die Akteure verstehen sich als „technikaffin“, wehren sich indes dagegen, dass unsere Demokratie „verdatet und verkauft“ wird. „Wir klären auf und mischen uns in Politik ein. Digitalcourage ist gemeinnützig, finanziert sich durch private Spenden und lebt durch die Arbeit vieler Freiwilliger.“ Am 10. Oktober 2025 haben Digitalcourage und andere Bürgerrechtsorganisationen nun bereits zum 25. Mal die „BigBrotherAwards“ („Oscars für Überwachung”) verliehen:

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Foto: Inflac, CC-BY-SA 4.0 [https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0]

Auf der Bühne (v.l.n.r): Laudatorin Rena Tangens, Moderator Ralph Caspers und einer der Gründerväter von Digitalcourage, padeluun, im Gespräch zum 25. Jubiläum der „BigBrotherAwards“

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Behörden und Verwaltung“ an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt

Die Laudatorin, Elisabeth Niekrenz, Rechtsanwältin bei der Kanzlei Spirit Legal in Leipzig, berät Unternehmen und öffentliche Stellen zur datenschutzkonformen Gestaltung ihrer Prozesse und Produkte. Von 2019 bis 2020 war sie politische Referentin des Vereins Digitale Gesellschaft, in dem sie seither Mitglied ist. In diesem Jahr ist war erstmals in der Jury der „BigBrotherAwards“ vertreten.

  • Innenminister Dobrindt (CSU) wurde für sein geplantes „Sicherheitspaket“, das den umfangreichen Einsatz von Gesichter-Suchmaschinen vorsieht, ausgezeichnet. Dobrindts Behörde will demnach mit datenschutzwidrigen Anbietern wie Clearview AI und PimEyes zusammenarbeiten, welche auf alle online zu findenden Bilder zugreifen – ganz gleich, ob sie mit oder ohne Einverständnis der Betroffenen eingestellt wurden. Der Entwurf des Innenministers ziele darauf, diese illegale „Schnüffel-Praxis“ zu legitimieren. Zudem wolle Dobrindt die hochumstrittene Palantir-Software auf Bundesebene einführen.

Nach Niekrenz’ Einschätzung bringt dieses „Sicherheitspaket“ Deutschland einen weiteren Schritt auf dem Weg in einen Überwachungsstaat: „Woraus besteht Dobrindts ,Sicherheitspaket’? Die toxischen Zutaten: Gesichter-Suchmaschinen und der Ersatz von Polizeiarbeit durch die gruseligste Software der Welt – ,Gotham’ von Palantir a.k.a. ,Bundes-VeRA’.“ Dies sei eine Realität gewordene Dystopie.

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Was mich wirklich wütend macht“ an den vermeintlichen Bürokratieabbau

Laut der Laudatorin, Rena Tangens, ist „Bürokratieabbau“ ein irreführender Begriff. Er suggeriere, dass etwas für Bürger einfacher würde. In Wahrheit aber gehe es um Deregulierung und den Abbau von Gesetzen, welche Verbraucher schützen sollten. Big-Tech-Konzerne aus den USA wollzen die europäischen Digitalgesetze am liebsten komplett kippen. Die EU-Kommission und die deutsche Bundesregierung machten sich mitschuldig, „wenn sie bei einem ,Deal’ um Strafzölle die Digitalgesetzgebung zur Verhandlungsmasse machen“.

  • Tangens ist Künstlerin, Internet-Pionierin und politische Geschäftsführerin von Digitalcourage. Sie hat Digitalcourage 1987 mitgegründet und ist von Beginn an in der „BigBrotherAwards“-Jury. Für Ihre Arbeit wurde sie u.a mit der „Theodor-Heuss-Medaille“, dem Kunstpreis „Evolutionäre Zellen“, dem „Verbraucherpreis“ und dem „taz-Panterpreis“ ausgezeichnet.

In ihrer Laudatio warnte sie vor gefährlichen politischen Entwicklungen: „Die EU-Kommission, Ursula von der Leyen, Kanzler Merz und Co. machen sich mitschuldig, wenn sie sich an die Mafia im Weißen Haus anbiedern.“ Bei einem vertraulichen Treffen in Paris habe US-Vizepräsident Vance offenbar die EU-Kommission aufgefordert, die europäischen Digitalgesetze für US-Konzerne auf Eis zu legen. „Unklar, ob sie es tut, trotz aller Beteuerungen des Gegenteils.“

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Social Media“ an „TikTok“

Preisträger in dieser Kategorie ist die chinesische Plattform „TikTok“ für Verletzungen des Datenschutzes, für die „Verbreitung von Fake-News und Hatespeech“, für die Manipulation von Menschen in Bezug auf ihre politischen Überzeugungen, ihre Wertvorstellungen und ihr Konsumverhalten durch undurchsichtige Algorithmen sowie für die Schaffung von Abhängigkeiten, insbesondere bei Minderjährigen.

  • Dr. Thilo Weichert, der Laudator, ist ehemaliger Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein und repräsentiert das „Netzwerk Datenschutzexpertise“ (ein Zusammenschluss von Experten, welche Gesetze und Technologien juristisch und technisch detailliert analysieren) sowie die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) (eine unabhängige Bürgerrechtsvereinigung) – seit 2024 ist er Teil des Vorstandes von Digitalcourage. Er kritisiert in seiner Laudatio die Praktiken des Betreibers deutlich:

„Da wir in einem freien Land leben, dürft Ihr ,TikTok’ nutzen, wie es Euch gefällt. Ginge es nach denen, die hinter ,TikTok’ stehen, dürftet ihr das nicht mehr. ,Douyin’ – wie ,TikTok’ in China heißt – betreibt massiv Zensur im Sinne der chinesischen Diktatur und sammelt für diese Nutzerdaten.“

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Technik“ an Google

Google wurde für den KI-Assistenten „Gemini“ zum Preisträger, welcher ab jetzt unauffällig, aber zwangsweise auf „Android“-Mobiltelefonen installiert werde. „Gemini“ erhalte Zugriff auf umfangreiche Nutzungs- und Kommunikationsdaten, welche für das Training von Googles KI genutzt und auch von menschlichen Mitarbeitern eingesehen werden könnten. „Darunter könnten komplette Chat-Verläufe fallen – ohne dass der Kommunikationspartner eingewilligt hat.“ Die Deaktivierung dieses KI-Assistenten erfordere komplexe Einstellungen in verschiedenen Menüs.

  • Frank Rosengart vom Chaos Computer Club programmiert im Kommunikationsbereich. Der 1981 gegründete Chaos Computer Club e.V. (CCC) gilt als größte europäische Hacker-Vereinigung. Rosengart wurde in seiner Laudatio sehr deutlich:

„Der schwerwiegende Nachteil ist, dass ganz viele private und intime Details das Gerät verlassen, denn – das ist der Unterschied zum alten Google-Assistenten – ,Gemini’ hält den Großteil der Intelligenz in der ,Cloud’ bereit. Und ,Cloud’ meint hier: Google. Die Daten würden also auf den Servern von Google verarbeitet und unterlägen damit dem Risiko, dass sie für mehr Zwecke verwendet würden, „als den meisten Benutzern lieb sein dürfte“.

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Arbeitswelt“ an das Verwaltungsgericht Hannover und das Bundesarbeitsgericht

Die Auszeichnung an die beiden Gerichte erfolgte „für krasse Fehlurteile in Sachen Amazon“. Das Verwaltungsgericht habe die Totalüberwachung von Angestellten eines Amazon-Logistikzentrums abgesegnet und das Bundesarbeitsgericht einem Amazon-Betriebsrat das Mitbestimmungsrecht bei der Einführung einer Software verweigert, „die Beschäftigtendaten rechtswidrig in den USA verarbeitet“.

  • Katharina Just, Gastlaudatorin, ist Informatikerin und zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Sie arbeitete an den Universitäten Bonn und Dortmund und beriet viele Jahre Interessenvertretungen bei der Technologieberatungsstelle beim DGB NRW. Heute ist sie als Beraterin für Betriebs- und Personalräte tätig. Sie berät zur Gestaltung der IT in der Arbeitswelt und zum Datenschutz.

In ihrer Laudatio betonte sie die Bedeutung von Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechten: „Betriebsräte sind eine wichtige demokratische Instanz in unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung! Sie dienen dem Ausgleich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen. Wer, wie das Bundesarbeitsgericht im Amazon-Verfahren, die Axt an dieses Mitbestimmungsrecht setzt, der stellt eine Grundsäule unserer sozialen Wirtschaftsordnung in Frage.“

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Jung und Überwacht“ an „iPads“ in Schulen und Ausgrenzung am Beispiel des „WhatsApp“-Messengers

Erstmals gab es bei den „BigBrotherAwards“ 2025 einen eigenen Programmpunkt, welcher von Jugendlichen selbst entwickelt und gestaltet wurde: In Kooperation mit den „Teckids“ sind zwei Beiträge entstanden, welche aus junger Perspektive kritisch auf Digitalisierung blicken:

  • Zum einen ging es um den Einsatz von „iPads“ in Schulen, zum anderen um Ausgrenzung am Beispiel des Messenger- Dienstes „WhatsApp“. Die Themenwahl und die Ausgestaltung stammten von den Jugendlichen.

Digitalcourage hat sie bei der Entwicklung und Umsetzung begleitet: „Ziel ist es, junge Stimmen sichtbar zu machen und ihre Perspektiven stärker in die Gala einzubeziehen.“

Ein Preisträger nahm „BigBrotherAward“ sogar entgegen

„Ist jemand hier, der den Preis entgegennehmen möchte?“ In der Regel melde sich niemand auf diese Frage der Moderation. Aber zu aller Überraschung eilte der Präsident des frisch prämierten Verwaltungsgerichts Hannover, Ingo Behrens, auf die „BigBrotherAwards-Bühne“. Seine Rede, in der er die Unabhängigkeit der Gerichte, die Rechtsstaatlichkeit und die Strukturen zur Fehlerkorrektur betonte, erntete viel Applaus.

  • Die „BigBrotherAwards“ seien als ein Gesprächsangebot zu verstehen – „wir freuen uns, dass das in diesem Fall so konstruktiv aufgenommen wurde!“ Man habe öffentlich gezeigt, „wie man respektvoll unterschiedlicher Meinung sein und auf hohem Niveau öffentlich diskutieren kann“.

Ralph Caspers (bekannt von der „Sendung mit der Maus“ und „Wissen macht Ah!“) habe als der neue Moderator „frischen Wind“ auf die Bühne gebracht – „und die Beiträge der ,Teckids’ haben uns umgehauen“. Die Digitalcourage-Bilanz: „Das Fernsehen war da, unser Livestream vermeldete ein Allzeit-Hoch mit über 2.500 Zuschauerinnen und Zuschauern und überall im Land trafen sich Menschen zum gemeinsamen Stream-Gucken.“

Weitere Informationen zum Thema:

BigBrotherAwards.de „Oscars für Datenkraken“, 10.10.2025
Freitag, 10.10.2025 / Hechelei Bielefeld / BigBrotherAwards 2025

digitalcourage
Über uns / Für eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter

digitalcourage, Patrick Wildermann, 10.10.2025
Jubiläum zu 25 Jahren / Wir feiern den Datenschutz

digitalcourage
padeluun

SPIRIT § LEGAL
Elisabeth Niekrenz: Datenschutzrecht, IT-Recht, Prozessführung

digitalcourage
Rena Tangens: Die Künstlerin Rena Tangens ist Gründungsvorstand von Digitalcourage und Jurymitglied der BigBrotherAwards. Wenn sie sich in ein Thema verbeisst, lässt sie so schnell nicht wieder los. Ihr Wissen geht in die Tiefe – und sie weiß, im Heute das Morgen mit den Erfahrungen von gestern zu antizipieren.

NETZWERK DATENSCHUTZEXPERTISE
Dr. Thilo Weichert

BigBrotherAwards.de
Frank Rosengart / Frank Rosengart programmiert im Kommunikationsbereich. Der Chaos Computer Club e.V. (CCC), 1981 gegründet, ist die größte europäische Hackervereinigung.

FORBIT Computer – Arbeit – Datenschutz
Katharina Just / Diplom-Informatikerin, Partnerin

Teckids
Eine verstehbare (digitale) Welt – gemeinsam, für Alle

Digitalcourage, BigBrotherAwards, 11.10.2025
iPad-Welt in der Schule | Teckids | BigBrotherAwards 2025

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Neuer Präsident des Verwaltungsgerichts Hannover ernannt

WIKIPEDIA
Ralph Caspers

datensicherheit.de, 07.08.2025
Bürger unter Generalverdacht: DAV kritisiert überbordende Befugnisse / Deutscher Anwaltverein (DAV) nimmt Stellung zum „Sicherheitspaket“ des Bundesinnenministeriums – Einsatz biometrischer Gesichtskontrolle und umstrittener Datenanalyse geplant

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Staatstrojaner-Einsatz wird eingeschränkt: Digitalcourage meldet Erfolg vor Bundesverfassungsgericht https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-einsatz-eingeschraenkung-digitalcourage-erfolg-bundesverfassungsgericht https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-einsatz-eingeschraenkung-digitalcourage-erfolg-bundesverfassungsgericht#respond Fri, 08 Aug 2025 06:49:43 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49543 Die vom Digitalcourage e.V. initiierte und von zahlreichen Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde wird nach dem BVerfG-Urteil vom 7. August 2025 weitreichende Folgen für staatliche Überwachungsbefugnisse haben

[datensicherheit.de, 08.08.2025] Der Digitalcourage e.V. hat nach eigenen Angaben „erneut Rechtsgeschichte geschrieben“ – das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 7. August 2025 entschieden, den Einsatz sogenannter Staatstrojaner deutlich zu begrenzen. Damit sei eine von Digitalcourage initiierte und von zahlreichen Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde erfolgreich – „mit weitreichenden Folgen für staatliche Überwachungsbefugnisse“.

Digitalcourage sieht Eingriff in Grundrechte in Teilen gestoppt

Das höchste deutsche Gericht hat zugleich über zwei Verfassungsbeschwerden von Digitalcourage entschieden. „Die umstrittenen Überwachungsbefugnisse im Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen erklärte das Gericht für grundrechtskonform. Die Klage gegen den ,Staatstrojaner’ dagegen hatte Erfolg.“

  • padeluun, Mitbeschwerdeführer, kommentiert: „Ich freue mich, dass der Einsatz von ,Staatstrojanern’ jetzt eingeschränkt wurde. Das Gesetz wurde in Teilen für nichtig erklärt, der Straftatenkatalog stark begrenzt. Unsere Grundrechte wurden geschärft – und damit gestärkt!“

Der BVerfG-Beschluss ziehe eine klare Grenze: „Staatstrojaner“ dürften künftig nur noch bei besonders schweren Straftaten eingesetzt werden. Für Delikte mit einer Höchstfreiheitsstrafe von bis zu drei Jahren erklärte das Gericht demnach den Einsatz für verfassungswidrig – auch rückwirkend.

Einsatz von Späh-Software massiver Grundrechtseingriff

Darüber hinaus sei die Online-Duchsuchung von Smartphones und Computern teilweise nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar – sie dürfe indes bis zu einer Neuregelung weiter angewendet werden.

  • Begründet werde die Entscheidung mit der Schwere des Eingriffs sowohl in das Post- und Fernmeldegeheimnis als auch in das IT-System-Grundrecht. Das BVerfG erkenne an, dass es sich beim Einsatz solcher Späh-Software um einen massiven Grundrechtseingriff handelt.

„Ausgehend von dem sehr hohen Eingriffsgewicht“, so das BVerfG, müsse die Maßnahme auf besonders schwerwiegende Fälle beschränkt bleiben.

Überwachung von IT-Systemen nur noch beim Verdacht wirklich schwerwiegender Delikte

Prof. Dr. Frank Braun, einer der beiden Prozessbevollmächtigten der Beschwerde gegen den „Staatstrojaner“, sieht in dem Beschluss ebenfalls eine Klarstellung mit Signalwirkung:

  • „Konsequent wurden entsprechende Vorschriften für verfassungswidrig erklärt und neue klare Maßgaben zur Beurteilung der Schwere von Straftaten verbindlich festgelegt.“

Damit werde nun gewährleistet, „dass IT-Systeme nur noch beim Verdacht wirklich schwerwiegender Delikte von staatlichen Ermittlern gekapert werden. Und auch wird verhindert, dass uns der Gesetzgeber künftig weiterhin ‚Alltagskriminalität‘ als ‚schwere Straftaten‘ verkauft und eingriffsermächtigende Straftatenkataloge durch die gesetzgeberische Hintertür stetig ausweitet, wie dies seit Jahren zu beobachten ist.“

Zukunftsweisende Entscheidung – doch zentraler Kritikpunkt bleibt

Der zweite Prozessbevollmächtigte, Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp, sieht den vorliegenden Beschluss als wichtigen Teilerfolg: „Das heimliche Auslesen von ,Smartphone und Co.‘ ist ein heftiger Eingriff in Grundrechte. Die vom BVerfG vorgenommenen Einschränkungen sind richtig und wichtig.“

  • Rena Tangens, politische Geschäftsführerin von Digitalcourage und ebenfalls Beschwerdeführerin, zeigt sich über den Erfolg erfreut, indes merkt sie aber an: „Ein zentraler Kritikpunkt bleibt: Das Gericht hat sich nicht mit der grundsätzlichen Problematik von ,Staatstrojanern’ befasst.“

Sie erläutert: „Denn um ,Staatstrojaner’ einzusetzen, müssen Sicherheitslücken ausgenutzt werden – und diese Schwachstellen gefährden die IT-Sicherheit von uns allen. Statt diese zu melden und zu schließen, hält der Staat sie offen, um sie selbst zu nutzen.“

„Staatstrojaner“ – begrenzter Nutzen bei enormen Risiko für alle

Der Nutzen von „Staatstrojanern“ sei sehr begrenzt, das Risiko jedoch enorm. Durch solche Schwachstellen seien Angriffe auf unsere Endgeräte oder Kritische Infrastrukturen (KRITIS) möglich.

  • „Ein Staat, der Sicherheit für seine Bürger will, muss solche Sicherheitslücken den Herstellern melden, damit sie geschlossen werden!“, betont Tangens.

Trotzdem gebe der Beschluss des BVerfG Anlass zur Freude, denn diese Entscheidung werde unmittelbare Auswirkungen auch auf laufende Gesetzgebungsverfahren haben.

Digitalcourage würde wieder vor Gericht ziehen

Der aktuelle Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz sehe etwa vor, dass Personen präventiv mit „Staatstrojanern“ überwacht werden dürften, um Gefahren abzuwehren – auch wenn „noch kein Tatverdacht begründet ist“.

  • Die Vorgaben des BVerfG stehen dem laut Digitalcourage klar entgegen.

Digitalcourage werde dies weiter wachsam beobachten. „Wenn die Politik aus der heutigen Entscheidung nicht lernt und weiter Gesetze beschließt, die nicht verfassungskonform sind, wird Digitalcourage wieder vor Gericht ziehen. Wer unsere Freiheit angreift, muss mit Widerstand rechnen!“, unterstreicht Tangens abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage
Team

datensicherheit.de, 08.08.2025
Karlsruher Staatstrojaner-Urteil: Bitkom begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts / Die Karlsruher Richter betonen laut Bitkom zu Recht, dass der Eingriff in die digitale Privatsphäre nur bei schwersten Straftaten zulässig ist

datensicherheit.de, 08.08.2025
BVerfG-Urteil zu Staatstrojanern: eco begrüßt Klarstellung / Zu dem, was dieses Urteil bedeutet und warum der Gesetzgeber jetzt handeln muss, führt eco-Vorstand Klaus Landefeld in seiner aktuellen Stellungnahme aus

datensicherheit.de, 07.08.2025
Bürger unter Generalverdacht: DAV kritisiert überbordende Befugnisse / Deutscher Anwaltverein (DAV) nimmt Stellung zum „Sicherheitspaket“ des Bundesinnenministeriums – Einsatz biometrischer Gesichtskontrolle und umstrittener Datenanalyse geplant

datensicherheit.de, 06.08.2025
Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts am 7. August 2025 erwartet / Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über zwei Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden zu „Staatstrojanern“ und zum „Polizeigesetz NRW“

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Digitalcourage vs. DB: 1. Verhandlungstag vor dem Landgericht Frankfurt/Main https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-db-verhandlung-landgericht-frankfurt-main https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-db-verhandlung-landgericht-frankfurt-main#respond Mon, 19 May 2025 18:02:41 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47791 Die „DB-Navigator“-App erlaubt Adobe- und Google-IDs anzulegen sowie Dateien auf dem Gerät zu speichern

[datensicherheit.de, 18.05.2025] Der Digitalcourage e.V. berichtet, dass am 19. Mai 2025 vor dem Landgericht Frankfurt/Main dessen Klage gegen die Deutsche Bahn (DB) verhandelt, indes noch kein Urteil gefällt wurde. „Stattdessen kündigte das Gericht einen zweiten Verhandlungstermin für Mitte Juli an.“ Demnach soll dann ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Die „DB-Navigator“-App erlaubt Adobe- und Google-IDs anzulegen sowie Dateien auf dem Gerät zu speichern. Mit diesen IDs könnten Reisende wiedererkannt werden. „Dieses Tracking verstößt aus unserer Sicht gegen geltendes Datenschutzrecht!“ Deshalb hatte Digitalcourage im Oktober 2022 Klage gegen die DB eingereicht.

Gericht hinterfragt DB-Argumentation

Am ersten Verhandlungstag sei deutlich geworden, dass das Gericht die DB-Argumentation, dass diese Tracker unverzichtbar für den Betrieb der App seien, durchaus kritisch sehe. „Wir sind zufrieden mit dem Verlauf der mündlichen Verhandlung heute. Die Kammer war hervorragend in den Sachverhalt eingearbeitet und hat die Prozessvertreter der Deutschen Bahn sehr kritisch zur Erforderlichkeit der verwendeten Cookies befragt“, berichtet Elisabeth Niekrenz von der Kanzlei Spirit Legal, welche Digitalcourage juristisch vertritt.

Im Publikum saßen laut Digitalcourage zahlreiche interessierte DB-Kunden und technisch versierte Menschen. „Der Gerichtssaal war voll besetzt, und auch viele Medien waren vor Ort. Was seitens der Bahn diesem Publikum präsentiert wurde, war teilweise kaum nachvollziehbar.“ Besonders irritierend sei ein juristischer Schachzug der Bahn: „Die Anwälte der Bahn bestritten, dass der unser Kläger padeluun die App tatsächlich genutzt habe.“

Kläger padeluuns Vergleichvorschlag: DB sollte einfach dauerhaft besagte Tracker aus der App entfernen

„Die Argumentation der DB fand ich teilweise abstrus“, kommentiert Rena Tangens, die politische Geschäftsführerin von Digitalcourage, und erläutert: „Der Ticketkauf und die dabei aufgerufenen Tracker sind technisch lückenlos dokumentiert.“ Dass die DB in eigenen Datenschutzhinweisen öffentlich einräume, dass die fraglichen Tracker verwendet würden, mache diese Strategie besonders widersprüchlich. „Vor diesem Hintergrund ist es schwach, wenn die Bahn nun behauptet, im Einzelfall sei das Tracking gar nicht nachgewiesen“, so Tangens.

Auch ein vorsichtiger Vorschlag des Gerichts, über einen Vergleich nachzudenken, blieb nicht unbeantwortet – padeluun, Mitgründer von Digitalcourage und Kläger im Verfahren, reagierte spontan: „Ich wäre für einen einfachen Vergleich: Die Bahn entfernt einfach dauerhaft die drei fraglichen Tracker aus der App.“ Diese Bemerkung habe für allgemeine Heiterkeit gesorgt – und den Kern des Problems auf den Punkt gebracht.

Verbraucher haben das Recht, die DB zu nutzen, ohne ihre Daten an „Datenkraken“ preiszugeben

Mit dem Verlauf der heutigen Verhandlung zeigt sich Digitalcourage zufrieden: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich das Gericht Zeit nimmt, die technischen Fragen zu prüfen und dafür auch eine sachverständige Perspektive einholen möchte“, sagt Tangens. Dies zeige, dass ihre Klage ernst genommen und die Bedeutung des Verfahren erkannt werde.

Der Fortsetzung im Juli 2025 sieht Digitalcourage mit Zuversicht entgegen und hofft auf eine Entscheidung, „die den Datenschutz stärkt und klar macht, dass Menschen in Deutschland das Recht haben, Bahn zu fahren, ohne dass ihre Daten an ,Datenkraken’ weitergegeben werden“.

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage, 19.05.2025
Prozessauftakt / Unsere Klage gegen den DB Schnüffel-Navigator wird verhandelt

digitalcourage
DB Schnüffel-Navigator / Die Bahn-App „DB Navigator” ist voll mit Trackern, die uns überwachen. Digitalcourage klagt dagegen. Denn wir wollen Bahn fahren – nicht Daten liefern.

BIGBROTHER AWARDS.DE, 2024
Mobilität (2024): Deutsche Bahn AG

digitalcourage, Julia Witte, 13.06.2023
DB Schnüffel-Navigator / Neues von unserer Klage / … / Mittlerweile hat die Bahn ihre Klageerwiderung eingereicht

digitalcourage
SPIRIT LEGAL: Klageschrift padeluun vs. DB Vertrieb GmbH v. 20.10.2022

digitalcourage, Julia Witte, 20.10.2022
DB Schnüffel-Navigator / Hintergrund: So trackt der DB Navigator

KUKETZ IT-SECURITY, Mike Kuketz, 11.04.2022
DB Navigator: Datenschutz fällt heute aus – App-Check Teil1

datensicherheit.de, 06.05.2025
Verhandlung am 19. Mai 2025: Digitalcourage-Klage gegen DB / Bahn-App „DB Navigator“ gibt viele persönliche Informationen weiter, ohne dass Nutzer sich dagegen wehren könnten

datensicherheit.de, 20.07.2022
DB Navigator: Digitalcourage bereitet Klage wegen erheblicher Datenschutzprobleme vor / Digitalcourage fordert, Privatsphäre der Fahrgäste zu achten und keine Daten mehr unerlaubt weiterzugeben

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BigBrotherAwards 2024 an Deutsche Bahn, Karl Lauterbach, Sachsens Innenminister, Shein und Temu sowie Technikpaternalismus https://www.datensicherheit.de/bigbrotherawards-2024-deutsche-bahn-karl-lauterbach-sachsens-innenminister-shein-temu-technikpaternalismus https://www.datensicherheit.de/bigbrotherawards-2024-deutsche-bahn-karl-lauterbach-sachsens-innenminister-shein-temu-technikpaternalismus#respond Fri, 11 Oct 2024 17:49:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45455 Am 11. Oktober 2024 hat Digitalcourage in Kooperation mit anderen Bürgerrechtsorganisationen die diesjährigen „BigBrotherAwards“ verliehen

[datensicherheit.de, 11.10.2024] Der Digitalcourage e.V. engagiert sich nach eigenen Angaben seit 1987 für „Grundrechte, Datenschutz und eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter“. Trotz eigener Technikaffinität gelte es, sich dagegen zu wehren, „dass unsere Demokratie ,verdatet und verkauft’ wird“. Der gemeinnützige Verein möchte aufklären und sich in Politik einmischen. Laut einer aktuellen Digitalcourage-Meldung wurden nun am 11. Oktober 2024 in Kooperation mit anderen Bürgerrechtsorganisationen zum 24. Mal die „BigBrotherAwards“ verliehen:

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Gesundheit“: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

Bundesgesundheitsminister Lauterbach sei für den von ihm mitverantworteten „Europäischen Gesundheitsdatenraum“ (European Health Data Space / EHDS) und dessen nationale Umsetzung, das „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“, ausgezeichnet worden. Diese beiden Gesetze erlaubten nach einem weitgehend unbestimmten Verfahren mit unzureichenden Schutzvorkehrungen die Verarbeitung unserer hochsensiblen Gesundheitsdaten.

Dr. Thilo Weichert, u.a. ehem. Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, sieht das „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“ als Paradigmenwechsel: „Mit den neuen Gesetzen wird ein zentraler Grundsatz der Medizin in Frage gestellt: Die Ärztliche Schweigepflicht. Galt bisher, dass Behandlungsdaten grundsätzlich vertraulich zu behandeln sind, so gilt künftig, dass diese Daten Dritten grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden können.“

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Behörden und Verwaltung“: Polizei Sachsen, vertreten durch den sächsischen Innenminister

Die Verleihung erfolge für das „videogestützte Personen- Identifikations-System“ (PerIS), mit dem Tatverdächtige in Ermittlungsverfahren ausfindig gemacht werden sollten. Dabei kämen stationäre und mobile Kameras zum Einsatz, welche eine Vielzahl Unbeteiligter biometrisch erfassten. Dieses System stehe auf wackeliger Rechtsgrundlage und gebe einen gruseligen Vorgeschmack auf neue Überwachungsmöglichkeiten der Polizei.

Frank Rosengart vom Chaos Computer Club führte aus: „Der sächsische Innenminister, Armin Schuster, hat uns eine Kostprobe davon gegeben, was uns demnächst in der EU erwarten könnte, wenn die Regierungsparteien den Einsatz von biometrischer Kontrolle nicht deutlich einschränken.“

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Verbraucherschutz“: Handelsplattformen „Temu“ und „Shein“

Der betreffende „BigBrotherAward 2024“ sei an die Handelsplattformen „Temu“ und „Shein“ und deren Niederlassungen in Irland gegangen – um zu „würdigen“, dass beide Anbieter die Rechte von Nutzern und Kunden durch ihre Datenschutzgrundsätze und Allgemeinen Geschäftsbedingungen maximal begrenzten oder ganz ausschlössen.

Prof. Dr. Peter Wedde, u.a. Professor für „Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft“ an der Frankfurt University of Applied Sciences, kommentierte: „Die Datenschutzregeln und die AGB von ,Temu’ und ,Shein’ sind von ähnlich schlechter Qualität wie die angebotenen Produkte.“

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Mobilität“: Deutsche Bahn (DB)

Die Deutsche Bahn sei ausgewählt worden, weil sie alles daransetze, unüberwachtes Bahnfahren unmöglich zu machen. Der Digitalzwang nehme weiter zu: Immer mehr Fahrkarten würden von der DB nur noch digital und personalisiert angeboten, die „BahnCard“ sei als physische Karte abgeschafft worden: Fahrgäste sollten zur Nutzung der App „DB Navigator“ gedrängt werden, welche Tracker einsetze, die man nicht ablehnen könne.

Der Künstler padeluun, u.a. Mitbegründer von Digitalcourage, meint: „,Ihr werdet alle digitalisiert – Widerstand ist zwecklos’, scheint das Motto der DB zu sein, die zunehmend anonymes Reisen unmöglich macht.“

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Trend“: Technikpaternalismus

Dies sei kein Preis für einen einzelnen Kandidaten, sondern ein Hinweis auf ein größeres Problem: „Technik, die uns bevormundet, gängelt und nervt mit Besserwisserei, die Menschen Entscheidungen abnimmt, sie lückenlos überwacht, keinerlei Abweichungen, Ausnahmen oder gar Individualismus erlaubt.“ Sanktioniert werde mit „strafendem Piepston, Petzen bei Behörden oder schlicht Funktionsverweigerung“.

Rena Tangens, u.a. Künstlerin, Internet-Pionierin und politische Geschäftsführerin von Digitalcourage, erläuterte die Auszeichnung: „Technikpaternalismus heißt: Technik gibt vor, unser Butler zu sein – tatsächlich aber schwingt sie sich zum Boss auf und trifft Entscheidungen für uns. Vorgeblich zu unserem Besten, aber oft gegen unseren Willen.“

Weitere Informationen zum Thema / und Anmeldung:

BIGBROTHERAWARDS.de,
11.10.2024 Hechelei Bielefeld / BigBrotherAwards 2024

BIGBROTHERAWARDS.de
BigBrotherAwards 2024 / Galerie

BIGBROTHERAWARDS.de
Erfolgsgeschichte / Seit 2000 organisiert Digitalcourage die BigBrotherAwards in Deutschland

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Leben ohne Digitalzwang: Digitalcourage startet Petition am 23. Mai 2024 https://www.datensicherheit.de/leben-ohne-digitalzwang-digitalcourage-start-petition-23-mai-2024 https://www.datensicherheit.de/leben-ohne-digitalzwang-digitalcourage-start-petition-23-mai-2024#respond Wed, 22 May 2024 18:05:04 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44731 Der Trend zum Digitalzwang macht sich breit – immer öfter wird gefordert, sich einzuloggen, online zu registrieren oder eine App herunterzuladen

[datensicherheit.de, 22.05.2024] Der Digitalcourage e.V. fordert in seiner Stellungnahme vom 22. Mai 2024, das Recht auf ein „Leben ohne Digitalzwang“ ins Grundgesetz aufzunehmen. „Ohne Smartphone keine Speisekarte, ohne E-Mail keine Fahrkarte, ohne App kein Paket, ohne Account keinen Arzttermin – dieser Trend zum Digitalzwang nimmt gerade an Tempo auf. An immer mehr Stellen werden wir genötigt, uns einzuloggen, online zu registrieren oder eine App herunterzuladen – und dabei immer mehr persönliche Daten preiszugeben”, kritisiert Rena Tangens, Digitalcourage-Gründerin und -Vorstand, zur Begründung dieser Initiative.

Digitalzwang – Digitalcourage bearbeitet das Thema seit 2021

Digitalcourage bearbeitet das Thema „Digitalzwang“ nach eigenen Angaben seit 2021 – täglich erreichten die Grundrechtsorganisation Beschwerden von Menschen über Benachteiligungen und De-facto-Ausschluss. Der Deutschen Post DHL hatte Digitalcourage 2023 einen viel beachteten „BigBrotherAward“ für den Digitalzwang bei ihren neuen Packstationen verliehen.

Auch der zunehmende Zwang, die Terminplattform des Unternehmens Doctolib zu nutzen, um einen Arzttermin zu bekommen, sei mehrfach Thema gewesen. Digitalcourage habe sich mehrfach gegen die Versuche der Deutschen Bahn ausgesprochen, Menschen zur Benutzung der App „DB Navigator” zu nötigen, und gegen das „übergriffige Tracking in dieser App“ geklagt.

Nun möchte Digitalcourage das Problem grundlegend angehen: „Wir wollen das Übel jetzt bei der Wurzel packen: Wir fordern den Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen!”, erklärt Julia Witte, Redakteurin und Campaignerin bei Digitalcourage.

Digitalcourage-Petition startet am 23. Mai 2024

Zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes startet Digitalcourage deshalb eine an den Bundestag gerichtete Unterschriftensammlung. Die Online-Petition soll am 23. Mai 2024 (Donnerstag) beginnen und dann über die Digitalcourage-Website zu finden sein. Es werde aber auch die Möglichkeit geben, offline auf Papier zu unterzeichnen.

„Mit dieser Petition fordert Digitalcourage die Bundesregierung auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen und damit gesetzlich zu verankern.“

Denn die Wahrnehmung der Grundrechte und der Daseinsvorsorge, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Post, Bahn, medizinische Versorgung) dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, „dass Menschen das Internet, ein Smartphone oder bestimmte Software benutzen“.

Digitalzwang schließt zu viele Menschen aus

Der Digitalzwang schließe viele Menschen aus: Davon betroffen seien oft alte oder kranke Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit geringem Einkommen, die sich ein (aktuelles) Smartphone und die Kosten für mobile Daten nicht leisten könnten.

Ein Digitalzwang betreffe aber auch oft sehr technik-affine Menschen, so Tangens: „Es gibt Leute, die behaupten, das sei ein Problem, das irgendwann ‚wegsterben‘ würde. Das ist nicht nur zynisch, sondern auch schlicht falsch!“ Denn Digitalzwang betreffe nicht nur Senioren, „sondern auch Menschen, die ihr Recht auf Informationelle Selbstbestimmung ernst nehmen, die nicht wahllos Apps auf ihrem Gerät installieren möchten und nicht bei jeder alltäglichen Handlung eine Datenspur hinterlassen wollen“. Auch die Nutzung alternativer Betriebssystemen oder die bewusste Ablehnung der App-Stores großer Anbieter führe oft zu einem Ausschluss von digitalen Angeboten.

Für Witte ist die Wahlfreiheit wichtig: „Ich möchte auch mal ohne Smartphone das Haus verlassen können! Es gibt viele Gründe, aus denen sich Menschen entscheiden, dauerhaft oder zeitweise kein Smartphone zu haben: Weil sie digitale Gewalt erlebt haben, weil sie bewusst nicht ständig erreichbar sein wollen oder ein Suchtpotenzial meiden wollen. Und schließlich kann auch einfach mal der Akku leer sein.”

Digitalcourage fordert gut durchdachte, datenschutzfreundliche Digitalisierung – und Beibehaltung analoger Strukturen

Digitalcourage befürworte grundsätzlich „eine durchdachte, datenschutzfreundliche Digitalisierung, wenn analoge Zugänge bestehen“. Das sei aber oft nicht der Fall – Witte führt hierzu aus: „Digitalisierung scheint für viele zu bedeuten: Wir machen jetzt eine App und bieten alle unsere Dienste nur noch darüber an. Diese App gibt es dann ausschließlich im Google-Playstore oder im Apple-Store und ist im schlimmsten Fall auch noch voller Tracker. Dabei könnten mit ein bisschen mehr Kreativität und Weitsicht bessere, inklusivere Lösungen gefunden werden!”

Mit der Petition möchte Digitalcourage jetzt für ein Umdenken sorgen: „Die Zeit drängt, denn immer mehr analoge Dienste, die uns bisher zur Verfügung standen, werden abgeschafft“, warnt Tangens.

Diese analoge Infrastruktur später wieder aufzubauen, werde schwierig, „wenn sie erst einmal verschwunden ist“. Tangens stellt abschließend klar: „Wir sollten sie auch aus Gründen der Resilienz bewahren. Deshalb gehört das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz!“

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage, Leena Simon, 24.04.2023
Ich will Ihre App aber nicht installieren! / Digitalzwang

digitalcourage, Leena Simon, 23.05.2023
Der Verfassung zum Geburtstag / Grundrecht auf analoges Leben

digitalcourage
Digitalzwang melden

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Digitalcourage: BigBrotherAwards 2021 verliehen https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-bigbrotherawards-2021-verleihung https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-bigbrotherawards-2021-verleihung#respond Sat, 19 Jun 2021 14:25:10 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40160 Ein Preisträger möchte nun angeblich datenschutzfreundlicher werden – doch Digitalcourage glaubt eher „Piranhas, dass sie Veganer werden“

[datensicherheit.de, 19.06.2021] Die „BigBrotherAwards“ zeigten Wirkung, meldet der Digitalcourage e.V. – dies merke man gerade an einem 2021 ausgezeichneten Anbieter, welcher nun im Nachgang versuche, Journalisten unter Druck zu setzen, „um Presseberichte zu ihrem ,BigBrotherAward‘ zu beeinflussen“.

Digitalcourage: „Da müssen wir dranbleiben!“

Der Preisträger im Wiederholungsfall Google versuche sich in der Zwischenzeit selbst ein gutes Image zu geben, „weil sie ganz viele Medien mit ganz viel Geld unterstützen“. Digitalcourage e.V. kommentiert: „Aber: Das ist Geld, das die Medien nur deshalb brauchen, weil Google das größte Stück vom Werbekuchen für sich selbst abzwackt.“
Zudem plant Google gerade den nächsten „Coup“: Demnach soll Googles Browser „Chrome“ in Zukunft durch das Blockieren von Dritt-Partei-Cookies das Surfen „datenschutzfreundlicher” machen. Laudatorin Rena Tangens gibt sich amüsiert: „Eher glauben wir Piranhas, dass sie Veganer werden wollen.”
Ohne Druck und ohne in Gesetz gefasste Regulierung werde da wohl nichts passieren. In der EU werde z.B. in diesem Jahr – 2021 – der „Digital Markets Act“ vorbereitet, welcher die Macht von Digitalkonzernen begrenzen solle. „Da müssen wir dranbleiben!“, so Digitalcourage.

Digitalcourage überzeugt, mit BigBrotherAwards 2021 einen Nerv getroffen zu haben

Eine Ärztin habe Digitalcourage geschrieben: „Ich war im Begriff, den Kalender von Doctolib zu kaufen für unsere Praxis. Zum Glück ist das Thema bei uns etwas verschleppt worden, so dass die Presse über die ,BigBrotherAwardsÄ-Preisverleihung gerade eben noch recht kam…“ So sei gerade noch vermieden worden, dass diese Ärztin ihre Patienten-Stammdaten rausgibt.
Laudator Dr. Thilo Weichert, ehemaliger Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, habe hierzu sorgfältig recherchiert und neben der „BigBrotherAwards“-Laudatio noch ein 35-seitiges Gutachten zum Anbieter verfasst.
Der Grund für die Preisverleihung an diese Firma, welche mit ihrem Termintool „unter anderem Impftermine vermittelt“, habe sehr viele Menschen empört. Zahlreiche Rückmeldungen, auch zu anderen Preisträgern, zeigten Digitalcourage, dass mit den „BigBrotherAwards 2021“ ein Nerv getroffen worden sei.

Preisträger der BigBrotherAwards 2021 lt. Digitalcourage:

  • Die Doctolib GmbH für ihr Arzttermin-Tool, welches die Patienten-Stammdaten jeder teilnehmenden Praxis komplett kopiere und unter Missachtung der Vertraulichkeitsverpflichtung verarbeite.
  • Die EU-Kommission für den Zwang zum „On-Board Fuel Consumption Meter“, welches im laufenden Betrieb jede Menge Kfz-Daten an die Hersteller übermittele.
  • Die Proctorio GmbH aus München für die Komplett-Überwachung von Studenten bei Online-Prüfungen.
  • Julian Nida-Rümelin, Vorsitzender des Ethikrates, für seine im Kontext der „Corona-Pandemie“ mehrfach geäußerte haltlose Behauptung „Datenschutz tötet”.
  • Google für die „massive Manipulation des Internet-Werbemarktes auf Kosten von Kreativen und Medien“ unter Enteignung der Verhaltensdaten aller Netznutzer (konkret: Googles „Project Bernanke” und „Project Jedi Blue”).

Weitere Informationen zum Thema:

BIGBROTHERAWARDS.de
BigBrotherAwards 2021 / Die Verleihung fand am 11. Juni 2021 in der Hechelei in Bielefeld sowie online statt

Digitalcourage
BigBrotherAwards 2021

https://digitalcourage.video/videos/watch/86d573df-7838-46e3-abae-31820b55edbb

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Auch Digitalcourage warnt vor Kfz-Kennzeichenerfassung https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-warnung-kfz-kennzeichenerfassung https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-warnung-kfz-kennzeichenerfassung#respond Fri, 22 Jan 2021 18:53:38 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38761 Digitalcourage sieht Regierungspläne vor Gericht scheitern

[datensicherheit.de, 22.01.2021] Auch der Digitalcourage e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf den Plan der Bundesregierung ein, die Erfassung von Kfz-Kennzeichen weiter zu legalisieren. Die Datenbanken sollen dann offenbar von Polizei, Zoll und anderen Fahndungsbehörden genutzt werden können. Eine entsprechende Rechtsgrundlage habe das Bundeskabinett am 20. Januar 2021 auf den Weg gebracht – der Strafprozessordnung (StPO) solle dafür ein §163g hinzugefügt werden.

Digitalcourage und Chaos Computer Club erinnern an „BigBrotherAward“ für das Land Brandenburg

„Damit soll bundesweit legalisiert werden, was schon auf Länderebene äußerst umstritten ist“, so Frank Rosengarts Kommentar zu diesen Regierungsplänen.
Rosengart, der Vertreter des Chaos Computer Clubs in der Jury der „BigBrotherAwards“, habe im September 2020 den „BigBrotherAward“ an das Land Brandenburg für die anlasslose und dauerhafte Kennzeichenerfassung auf der A 12 verliehen. Auch Bayern stehe seit Längerem in der Kritik wegen der dortigen Kfz-Kennzeichenerfassung.

Digitalcourage-Vorstandsmitglied Rena Tangens warnt vor zu viel Ermessensspielraum

„Es ist zu erwarten, dass die geplante bundesweite Erlaubnis vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand hat“, meint Digitalcourage-Vorstandsmitglied Rena Tangens. Denn schon 2008 habe das höchste Gericht klargestellt, dass es enge Grenzen für die Verhältnismäßigkeit dieses Grundrechtseingriffes gebe. Diese geplante Neuerung in der StPO lasse aber vieles vage: So sollten Kfz-Kennzeichen „vorübergehend“ und „örtlich begrenzt“ beim Verdacht auf „erhebliche Straftaten“ erfasst werden können – dies sei „viel zu viel Ermessensspielraum“, warnt Tangens.
Außerdem solle es einen Richtervorbehalt offenbar nicht geben. „Eine schriftliche Anordnung der Staatsanwaltschaft soll ausreichen – bei ,Gefahr im Verzug‘ darf die Anordnung sogar mündlich und durch ,die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft‘ ergehen.“ Die Polizei könne sich also im Zweifel selbst dazu berechtigen.

Digitalcourage erinnert an Versagen sämtlicher Kontrollmechanismen

„Das steht in keinem Verhältnis zur Schwere des Eingriffs in die Grundrechte durch Kennzeichenerfassung“, kritisiert Rosengart. Am Beispiel Brandenburg sei zu sehen, dass trotz strenger gesetzlicher Vorgaben die polizeiliche Praxis völlig aus dem Ruder gelaufen sei.
Leider hätten dort sämtliche Kontrollmechanismen versagt, so dass über viele Jahre eine grundrechtswidrige Datensammlung auf Vorrat stattgefunden habe. Rosengarts Fazit: „Die butterweiche geplante neue Regelung in der StPO wird den Missbrauch noch leichter machen.“

Weitere Informationen zum Thema:

heise.de, (Seite 16)
Gesetzentwurf der Bundesregierung / Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften

BigBrotherAwards.de
Der BigBrotherAward 2020 in der Kategorie „Behörden und Verwaltung“ geht an den Innenminister des Landes Brandenburg, Michael Stübgen, und seinen Vorgänger, Karl-Heinz Schröter, für die dauerhafte Speicherung von Autokennzeichen

heise online, Stefan Krempl, 12.05.2019
Kfz-Kennzeichen-Scanning: Bayern und Brandenburg speichern Fahrer auf Vorrat

WIKIPEDIA
Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft

datensicherheit.de, 21.01.2021
Erneuert Kritik an geplantem Kfz-Massenabgleich / Bürgerrechtler Breyer kritisiert Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung fehleranfälliger Überwachungstechnik

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digitalcourage kämpft weiter gegen Vorratsdatenspeicherung https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-kaempft-weiter-gegen-vorratsdatenspeicherung https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-kaempft-weiter-gegen-vorratsdatenspeicherung#respond Sat, 19 Nov 2016 22:16:05 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26181 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht

[datensicherheit.de, 19.11.2016] Rena Tangens, Vorstandsmitglied des Digitalcourage e.V., hat in einer aktuellen Stellungnahme mitgeteilt, am 28. November 2016 „für Freiheit und Privatsphäre“ vor Gericht zu ziehen.

Einreichung einer Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

Mit Unterstützung durch Anwalt Meinhard Starostik soll ihre Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.

Unterstützung bis 27. November 2016, 24.00 Uhr, möglich

Unter dem Motto „Vorratsdatenspeicherung? Nicht schon wieder!“ ruft Tangens zur Unterstützung auf: „Je mehr Menschen unsere Beschwerde unterzeichnen, desto lauter wird das ,Nein!‘ zu Überwachung in Medien, Öffentlichkeit und Politik.“

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage
Vorratsdatenspeicherung

digitalcourage
Vorratsdatenspeicherung? Nicht schon wieder! Unterstützen Sie unsere Verfassungsbeschwerde!

datensicherheit.de, 01.08.2016
BDSG-Nachfolgegesetz: Entwurf ab August 2016 erwartet

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Privacy Shield: Heftige Kritik am neuem Datenabkommen zwischen EU und USA https://www.datensicherheit.de/privacy-shield-heftige-kritik-am-neuem-datenabkommen-zwischen-eu-und-usa https://www.datensicherheit.de/privacy-shield-heftige-kritik-am-neuem-datenabkommen-zwischen-eu-und-usa#respond Sun, 07 Feb 2016 21:39:29 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25112 Digitalcourage warnt vor Pseudo-Datenschutz

[datensicherheit.de, 07.02.2016] Der Ansatz des „Safe Harbor“-Folgeabkommens „Privacy Shield“ wird von der Grundrechte- und Datenschutzorganisation Digitalcourage heftig kritisiert:
„Privacy Shield“ könne nach aktuellem Erkenntnisstand demnach das EU-Grundrecht auf Privatsphäre in keiner Weise schützen.

Massenüberwachung und fehlender Datenschutz als Kernprobleme

Nachdem der EU-Gerichtshof das „Safe Harbor“-Abkommen gekippt hat, versuchen EU und USA ein neues Datenabkommen auszuhandeln. Kernprobleme seien die Massenüberwachung durch die USA und fehlende US-Datenschutzgesetze. Mit dem „Privacy Shield“ drohe ein wirtschaftsfreundliches Abkommen, das diese Grundrechtsfragen nicht löse, so Digitalcourage.

„Privacy Shield“-Ansatz mit Pseudo-Datenschutz

Die Daten der Menschen in Europa, die in die USA übertragen werden, wären durch die „Privacy Shield“-Vereinbarung in etwa so gut geschützt „wie ein Gemüsegarten ohne Zaun, gesichert durch ein Schild, das Wildschweinen das Betreten verbietet“, warnt Rena Tangens, Gründungsvorstand von Digitalcourage.
Das „Privacy Shield“ sei ein „Verschleierungstrick“, sagt Friedemann Ebelt, Campaigner bei Digitalcourage, denn das „Schutzschild für Privatsphäre“ solle die Tatsache verdecken, dass es keine Lösung für die grundrechtswidrige Massenüberwachung gebe. Solange wirksame Reformen ausblieben, seien private und geschäftliche Daten weiterhin nicht geschützt.

Schutzschild auf Basis unwirksamer Versprechen

Der von der EU-Kommission präsentierte Ansatz für ein „Privacy Shield“ sei lediglich auf unwirksame Versprechen gestützt. Er verhindere gar notwendige Reformen, so Digitalcourage:
Die Praktiken anlassloser Massenüberwachung in der EU und in den USA würden nicht reformiert. Die USA sollten lediglich versprechen, den Zugriff auf persönliche Daten von Menschen in der EU zu beschränken. Umfangreiche Überwachungsgesetze blieben dagegen weiterhin in Kraft. Unternehmen, die persönliche Daten in die USA bewegen, sollten lediglich versprechen, sich an den EU-Datenschutz zu halten. Für die Einhaltung  dieser Versprechen sorgten jedoch keine Datenschutzgesetze, sondern die „US Federal Trade Commission“, welche diese Aufgabe bereits in den letzten 15 „Safe Harbor“-Jahren nicht erfüllt habe. Wie Menschen in der EU ihre Grundrechte durchsetzen können, sei ebenfalls nicht konkret geklärt. Das Grundrecht auf Privatsphäre solle nicht durch Gesetze vor anlassloser Massenüberwachung des US-Geheimdienstes NSA geschützt werden, stattdessen eine unparteiische Schiedsstelle geschaffen werden, von der aber fraglich sei, ob sie irgendwelche Befugnisse zur Rechtsdurchsetzung haben wird.

EU-Datenschutzbeauftragte bezieht Position

Isabelle Falque-Pierrotin, die Vorsitzende der „Artikel-29-Gruppe“ (Beratungsgremium aller EU-Datenschutzbeauftragten), hat erhebliche Bedenken gegenüber dem aktuellen US-Rechtssystem in Bezug auf das Ausmaß der Massenüberwachung und den Rechtsschutz der Betroffenen geäußert.
Jetzt würden die Datenschützer analysieren, inwieweit der „Privacy Shield“-Vorschlag eine rechtliche Grundlage für Datentransfer sein kann. Damit die Grundrechte der Menschen in Europa gesichert seien, müssten Überwachungsmaßnahmen der „Artikel-29-Gruppe“ zufolge vier Kriterien erfüllen:

  • Die geheimdienstliche Datenverarbeitung müsse auf klaren und transparenten Regeln basieren.
  • Die Datenverarbeitung müsse in einem angemessenen Verhältnis zu den Grundrechten des Individuums stehen.
  • Es müsse ein unabhängiger Kontrollmechanismus existieren.
  • Jede Person müsse das Recht haben, ihre oder seine Rechte vor einer unabhängigen Instanz zu verteidigen.

Weitere Schritte der EU-Kommission

Die EU-Kommission will im Laufe des Monats Februar 2016 einen konkreten Vorschlag vorlegen. Danach würden die EU-Datenschutzbeauftragten prüfen, ob das „Privacy Shield“-Abkommen die oben genannten Kriterien erfüllt.

Digitalcourage sieht Handlungsdruck

Das „Gute an der schlechten Nachricht“ sei, dass sich deutsche Unternehmen aufgefordert fühlen könnten, ihre Datenverarbeitung ins europäische Inland zu verlegen. Zudem könne die US-amerikanische Gesetzgebung angeregt sein, in den USA eine dem europäischen Recht vergleichbare Datenschutzgesetzgebung zu erarbeiten und zu beschließen.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 03.02.2016
TeleTrusT: „EU-US Privacy Shield“ weder Schutz noch Schild

STATEMENT OF THE ARTICLE 29 WORKING PARTY, 03.02.2016
ON THE CONSEQUENCES OF THE SCHREMS JUDGMENT

digitalcourage
„Safe Harbor 2.0“: Appell-Brief an Maas, Oettinger und de Maizière

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