Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, August 1, 2016 23:14 - noch keine Kommentare
BDSG-Nachfolgegesetz: Entwurf ab August 2016 erwartet
Forderung, das bestehende Datenschutzniveau beizubehalten und mehr Schutz der Privatsphäre vorzusehen
[datensicherheit.de, 01.08.2016] Hinsichtlich der Abfassung des Nachfolgegesetzes zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordern die Grundrechteorganisationen Digitalcourage und Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) „dringend notwendige Verbesserungen des Schutzes von persönlichen Daten“.
Progressive Datenschutzgesetze notwendig
Ihre Forderungen betreffen nach eigenen Angaben unter anderem Scoring und Profilbildung, Berufsgeheimnisträger, Verbraucherschutz, Beschäftigtendatenschutz, Gesundheitsdaten, Bestellpflicht für Datenschutzbeauftragte und Folgenabschätzungen von Datenverarbeitung.
So fordern Digitalcourage und DVD vom deutschen Gesetzgeber ein klares „Stopp“ für mehr Profilbildung, Scoring und automatisierte Einzelfallentscheidungen, als es das EU-Recht vorsieht. Dies bedeute für das neue BDSG-Nachfolgegesetz: Keine weiteren nationalen Ausnahmen von dem Verbot von automatisierten Einzelfallentscheidungen sowie Erhalt des bestehenden deutschen Datenschutzniveaus bei Auskunfteien und Scoring.
Personalisierte Werbung, Preise, Kommunikation und Versicherungen machten dringend „progressive Datenschutzgesetze notwendig“, betont Friedemann Ebelt von Digitalcourage. „Wenn jetzt nicht für verlässlichen Datenschutz gesorgt wird, wird in Zukunft das Grundrecht auf Privatsphäre verloren gehen“, so seine Warnung.
Verlässlicher Beschäftigtendatenschutz angemahnt
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung enthalte keine Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, sondern überlasse dies den nationalen Gesetzgebern. Diese Lücke müsse mit einem neuem eigenständigen Gesetz, „welches seinen Namen verdient“, geschlossen werden.
Digitalcourage und DVD fordern „dringend einen starken und umfangreichen Beschäftigtendatenschutz“, was angesichts der technischen Entwicklung im Arbeitsleben nur mit einem eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetz möglich sei.
Der Nachfolger des Bundesdatenschutzgesetzes werde über Jahrzehnte das Niveau des Schutzes von persönlichen Daten in Deutschland bestimmen, erläutert Werner Hülsmann von der DVD. Deutschland müsse beim Schutz von Grundrechten Vorbild in der EU sein. Jede Möglichkeit für besseren Datenschutz müsse wahrgenommen werden.
Nationale Datenschutzgesetze stehen zur Erneuerung an
Nachdem die Europäische Datenschutzgrundverordnung verabschiedet wurde, müssen die EU-Mitgliedsländer nun ihre nationalen Datenschutzgesetze erneuern. In Deutschland ist das Innenministerium für ein BDSG-Nachfolgegesetz verantwortlich.
Dessen Entwurf werde ab August 2016 erwartet. Aufgrund der bevorstehenden Bundestagswahl im Herbst 2017 sei die Zeit für die Umsetzung sehr knapp. Noch 2016 könnte der Bundestag über das Gesetz abstimmen.
Weitere Informationen zum Thema:
digitalcourage, 01.08.2016
Neues Bundesdatenschutzgesetz: 13 Forderungen für mehr Datenschutz
Datenschutz Nachrichten, Ausgabe 2/2016
„Position zur Ausgestaltung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung“ (S. 86)
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