VZBV – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 23 Jul 2025 10:07:43 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Unzulässige Kosten bei Bezahlchips: vzbv-Abmahnungen gegen Festivalveranstalter https://www.datensicherheit.de/unzulaessig-kosten-bezahlchips-vzbv-abmahnungen-festivalveranstalter https://www.datensicherheit.de/unzulaessig-kosten-bezahlchips-vzbv-abmahnungen-festivalveranstalter#respond Wed, 23 Jul 2025 22:06:12 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49219 Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mahnt mehrere Festivalveranstalter ab, da Besucher häufig mit unzulässigen Entgelten für Bezahlchips konfrontiert seien

[datensicherheit.de, 24.07.2025] Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mahnt mehrere Festivalveranstalter ab, da Besucher „häufig mit unzulässigen Entgelten für Bezahlchips konfrontiert“ seien. Zur Zeit werde in diesem Zusammenhang gegen mehrere Veranstalter vorgegangen. Auf immer mehr Festivals wird demnach auf bargeldlose Zahlungen gesetzt – d.h. Besucher zahlen nur noch über einen zuvor mit Guthaben aufgeladenen Bezahlchip. Indes werden zur Nutzung solcher Bezahlchips den Feiernden aus vzbv-Sicht „unzulässige Zusatzkosten“ auferlegt.

Der vzbv hat mehrere Festivalangebote überprüft und abgemahnt

„Sommer, Sonne, Festivalzeit: Vielerorts feiern und tanzen Menschen unbeschwert unter freiem Himmel. Immer öfter tragen sie dabei Bezahlchips am Handgelenk, mit dem sie auf dem Festivalgelände zum Beispiel für Essen und Getränke bezahlen.“ Das Problem bei solchen Chips: Mehrere Veranstalter verlangen hierfür aus vzbv-Sicht unzulässige Entgelte.

  • Der vzbv hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Wochen mehrere Festivalangebote überprüft und abgemahnt. Acht Veranstalter hätten bereits reagiert und Unterlassungserklärungen abgegeben.

Jana Brockfeld, Rechtsreferentin im vzbv-Team „Rechtsdurchsetzung“, moniert, dass Festivalbesucher bei der Nutzung von Bezahlchips unzulässig zur Kasse gebeten würden – dies dürfe nicht sein. Sie fordert zudem: „Auch muss ein Restguthaben vollständig an die Feiernden zurückerstattet werden – ohne Gebühren!“

vzbv-Kritikpunkte im Überblick

  1. vzbv-Kritik: Zusatzkosten beim Aufladen der Bezahlchips
    Verbraucher müssten für ihren Festivalbesuch die Bezahlchips zunächst aufladen. Für die Aktivierung der Chips oder die erstmalige Aufladung hätten mehrere Veranstalter zum Zeitpunkt der Prüfung zwischen 29 Cent und zwei Euro verlangt.
    Derartige Zusatzkosten sind aus vzbv-Sicht „unzulässig“, wenn Verbraucher die Bezahlchips mit EC- oder Kreditkarte aufladen und der Chip die einzige Bezahlmöglichkeit auf dem Festival ist. Denn dies entspricht aus vzbv-Sicht einem „zusätzlichen Entgelt“ für die Nutzung dieser Zahlungskarten, was jedoch gesetzlich nicht erlaubt sei.
  2. vzbv-Kritik: Zusatzkosten und Auflagen beim Zurückholen der Restguthaben
    „Wenn das Festival zu Ende ist, möchten sich die Feiernden das Restguthaben zurückholen. Mehrere Veranstalter verlangten entweder ein Entgelt für die Rückerstattung oder zahlten das Geld erst gar nicht aus, sofern das Restguthaben einen Mindestbetrag unterschreitet.“ So seien bei den geprüften Veranstaltern Mindestauszahlungsbeträge zwischen einem und 2,50 Euro festgestellt worden.
    Dieses Vorgehen ist aus vzbv-Sicht „unzulässig“, weil Verbraucher grundsätzlich auf Rückzahlung ihres gesamten Restguthabens bestehen könnten. Veranstalter seien bereits gesetzlich zur Auszahlung des gesamten Restguthabens verpflichtet. Hierfür dürften sie weder Entgelte erheben noch kleinere Beträge einbehalten.
  3. vzbv-Kritik: Zu wenig Zeit, um Restguthaben zurückzuholen
    Nach vzbv-Ansicht können die Besucher nach Ende eines Festivals ihr Restguthaben innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren zurückfordern.
    Manche Veranstalter setzten hingegen Fristen von nur wenigen Wochen, in der sich die Verbraucher um eine Rückerstattung ihres Restguthabens kümmern müssten. Das ist aus vzbv-Sicht „zu kurz“.
  4. vzbv-Kritik: Zu geringe Preistransparenz beim Ticketverkauf
    Die vzbv-Prüfung habe außerdem ergeben, „dass einige Festivalveranstalter den Ticketpreis nicht korrekt angaben“. So seien zusätzliche Servicegebühren bei den beworbenen Preisen nicht berücksichtigt und erst beim Abschluss des Ticketkaufs auf die Preise aufgeschlagen worden.
    Dieses Vorgehen verschleiert aus vzbv-Sicht die tatsächlichen Kosten für die Verbraucher – außerdem erschwere es den Preisvergleich mit anderen Festivals.

vzbv-Klage vor dem OLG Bamberg

Der vzbv habe zehn Festivalveranstalter seit Mai 2025 abgemahnt, „weil mindestens eines der vier genannten Probleme vorlag“. Acht Veranstalter hätten mittlerweile eine Unterlassungserklärung abgegeben. „Das heißt, dass sie das beanstandete Vorgehen künftig unterlassen werden.“

Im Falle der Heroes Festival GmbH hat der vzbv Klage beim OLG Bamberg (3 UKl 9/25 e) eingereicht, „nachdem keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde“. Der Veranstalter sehe unter anderem Zusatzkosten von 1,50 Euro für das einmalige Aufladen der Bezahlchips vor sowie Kosten von 50 Cent für die Rückerstattung von Restguthaben. Aus vzbv-Sicht „zu Unrecht“.

Weitere vzbv-Klagen gegen Festivalveranstalter

Die vzbv-Abmahnaktion reihe sich ein in bereits laufende Klageverfahren, mit denen die Rechtswidrigkeit von Zusatzkosten bei Bezahlchips gerichtlich festgestellt werden solle.

So habe das Landgericht Berlin (52 U 98/24, nicht rechtskräftig) bereits Anfang 2025 den Veranstalter des „Lollapalooza“-Festivals zur Unterlassung von Zusatzkosten bei Bezahlchips verurteilt. Auch das Landgericht Bochum (I-17 O 2/25, nicht rechtskräftig) habe eine Aktivierungsgebühr und Mindestauszahlungsbeträge auf dem „Juicy Beats Festival“ für unzulässig angesehen.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Bundesverband, 20.03.2025
Lollapalooza-Festival: Zusatzkosten beim Cashless-Bezahlen unwirksam / vzbv klagt beim Landgericht Berlin erfolgreich gegen den Veranstalter, die FRHUG Festival GmbH & Co. KG

datensicherheit.de, 13.05.2025
Mit PayPal an der Ladenkasse zahlen – David Riechmann kommentiert Vorhaben des US-amerikanischen Zahlungsdienstleisters / Mit einer neuen Funktion in der „PayPal“-App sollen künftig Einkäufe im Einzelhandel per Smartphone bezahlt werden können

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Digital Networks Act: vzbv-Warnung vor Beeinträchtigung der Verbraucherrechte und Netzneutralität https://www.datensicherheit.de/digital-networks-act-vzbv-warnung-stellungnahme https://www.datensicherheit.de/digital-networks-act-vzbv-warnung-stellungnahme#respond Thu, 17 Jul 2025 12:59:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49064 Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zum „Call for Evidence“ für den „Digital Networks Act“ (DNA) abgegeben

[datensicherheit.de, 17.07.2025] Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zum „Call for Evidence“ für den „Digital Networks Act“ (DNA) abgegeben: Der vzbv warnt, dass dieser geplante DNA „ein erster Schritt hin zur Einführung von Netzgebühren“ sein könnte. „Zudem könnten zentrale Verbraucherrechte im Telekommunikationssektor abgeschwächt werden.“ Das Gesetzespaket solle die Grundlage für eine zukunftsfähige digitale Infrastruktur in der Europäischen Union (EU) bilden. Die Europäische Kommission plant demnach, den Entwurf bis Ende 2025 zu veröffentlichen.

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Abbildung: vzbv

vzbv-Stellungnahme vom 11. Juli 2025: „PUTTING CONSUMERS AT THE CENTRE OF
THE DIGITAL NETWORKS ACT“

vzbv moniert faktische Abschaffung der Netzneutralität

Die Europäische Kommission erwäge, einen Streitbeilegungsmechanismus für Telekommunikationsunternehmen und Inhalteanbieter einzuführen. Bei Uneinigkeiten könnte dann als Schlichtungsvorschlag die Zahlung von Netzgebühren durch die Inhalteanbieter ins Spiel gebracht werden.

  • „Das wäre der erste Schritt hin zur Abschaffung der Netzneutralität. Aus Verbrauchersicht wäre das höchst problematisch!“, so Lina Ehrig, Leiterin des vzbv-Teams „Digitales und Medien“.

Sie führt aus: „Wenn nicht mehr alle Daten gleichbehandelt werden, könnten sich kleinere Marktteilnehmer zurückziehen. Das führt dann zu weniger Auswahl und höheren Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher.“

vzbv-Kritik und -Forderungen nach Einhaltung hoher Verbraucherschutzstandards

Inhalte-Anbieter sind laut Ehrig etwa Streamingdienste oder Online-Medien. „Sie würden dazu aufgefordert, Gebühren an die Telekommunikationsunternehmen für die Nutzung ihrer Netzinfrastruktur zu zahlen – obwohl diese verpflichtet sind, den gesamten Datenverkehr im Internet gleich zu behandeln.“

  • Auch zentrale Verbraucherrechte könnten durch dieses Gesetzespaket abgeschwächt werden. Die Europäische Kommission erwäge, Informationspflichten für Anbieter zu reduzieren und Verbraucherschutzstandards bei Anbieterwechseln abzuschwächen.

Der vzbv fordert daher:

  1. Keine Einführung von Netzgebühren durch die Hintertür!
    Die Einführung eines Streitbeilegungsmechanismus sei nicht notwendig und dürfe nicht mittelbar zur Einführung von Netzgebühren führen.
  2. Verbraucherrechte erhalten!
    Die hohen Verbraucherschutzstandards im Telekommunikationssektor dürften im Rahmen einer Vereinfachung der Regelungen nicht abgeschwächt werden.
  3. Kupfer-Glasfaser-Migration verbrauchergerecht ausgestalten!
    Der Umstellungsprozess von alten Kupferkabeln auf moderne Glasfaserinfrastruktur müsse transparent und freiwillig erfolgen und dürfe nicht zu erheblichen Preissteigerungen für die Verbraucher führen.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 11.07.2025
PUTTING CONSUMERS AT THE CENTRE OF THE DIGITAL NETWORKS ACT / Statement from the Federation of German Consumer Organisations (Verbraucherzentrale Bundesverband – vzbv) on the European Commission’s call for evidence on the planned Digital Networks Act

datensicherheit.de, 29.06.2025
Kupfer-Glas-Migration: Verbraucherzentrale fordert Verhinderung von Versorgungslücken und Preissteigerungen / Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Stellung zum betreffenden Impulspapier der Bundesnetzagentur genommen

datensicherheit.de, 15.03.2018
DIVSI-Umfrage: Netzneutralität soll bleiben / Zum heutigen Weltverbrauchertag: Deutsche Bevölkerung will im Internet gleiche Übertragungsgeschwindigkeit für alle.

datensicherheit.de, 13.10.2016
DDoS-Angriffe: Netzneutralität keine Ausrede mehr für mangelnde Cyber-Sicherheit / Internet-Service-Provider könnten für jeden Kunden individuelle Richtlinien und Grenzwerte definieren

datensicherheit.de, 08.08.2016
Netzneutralität: Mehr als 500.000 Eingaben auf dem Weg zur Bundesnetzagentur / Auslieferung am 9. August 2016 in Bonn mit der Forderung, ein freies, faires und vielfältiges Internet zu erhalten

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Online-Marktplätze: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert mehr Sorgfaltspflichten https://www.datensicherheit.de/online-marktplaetze-verbraucherzentrale-bundesverband-vzbv-forderung-verstaerkung-sorgfaltspflichten https://www.datensicherheit.de/online-marktplaetze-verbraucherzentrale-bundesverband-vzbv-forderung-verstaerkung-sorgfaltspflichten#comments Tue, 11 Feb 2025 23:17:55 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=46172 vzbv-Gutachten zeigt Handlungsspielraum für Sorgfaltspflichten außerhalb vom „Digital Services Act“

[datensicherheit.de, 12.02.2025] Verbraucher kauften gerne und viel über Online-Marktplätze der Anbieter Amazon, Temu u.a. – dabei kämen seit Jahren zu viele Produkte in die EU, „die nicht den hiesigen Regeln entsprechen und sogar gefährlich sind“. In einer am 5. Februar 2025 veröffentlichten Mitteilung zeigt die Europäische Kommission demnach auf, wie sie diesem Problem begegnen möchte. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) würden die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen, um Verbraucher beim Online-Shopping umfassend zu schützen.

Laut vzbv hat die Europäische Kommission mit der Mitteilung vom 5. Februar 2025 eine große Chance vertan

Stefanie Grunert, Referentin im Team „Recht und Handel“ des vzbv, kommentiert in ihrer aktuellen Stellungnahme: „Die Europäische Kommission hat mit der Mitteilung eine große Chance vertan. Richtig ist, bestehende Strukturen zu stärken und geltende Regeln konsequent durchzusetzen. Wo Lücken deutlich sind, muss aber auch gehandelt werden!“

Bisher würden Anbieter nicht daran gehindert, unsichere Produkte über Online-Marktplätze zu verkaufen. „Das muss sich ändern!“, fordert Grunert. Unsichere Produkte sollten Verbrauchern auf den Plattformen erst gar nicht zugänglich gemacht werden. „Dafür brauchen wir strengere Sorgfaltspflichten.“

Betreiber von Online-Marktplätzen sollten aus vzbv-Sicht stärker als bisher prüfen, ob Angebote auf ihren Plattformen EU-Anforderungen genügen

Die Betreiber von Online-Marktplätzen sollten aus vzbv-Sicht stärker als bisher prüfen müssen, dass die Angebote auf ihren Plattformen den EU-Anforderungen entsprechen. „Wird das nicht umgesetzt, sollten sie die Verantwortung übernehmen und bei Schäden haften.“ Zudem sollte die Europäische Kommission regeln, „dass Marktplatzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen auch haften, wenn Händler auf ihrer Plattform Verbraucherrechte missachten.

Ein Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv zeige auf, dass erweiterte Sorgfaltspflichten rechtlich möglich seien, ohne den „Digital Services Act“ (DSA) anzupassen: Die Europäische Kommission sollte dafür den geplanten „Digital Fairness Act“ (DFA) nutzen. „Am 28. Januar hatte auch die Bundesregierung einen Aktionsplan eCommerce verabschiedet“, informiert der vzbv abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale, Alle Forderungen des vzbv zur Bundestagswahl 2025
Produktsicherheit auf Online-Marktplätzen gewährleisten

verbraucherzentrale Bundesverband, 05.02.2025
Prof. Dr. Christoph Busch, Maître en Droit: SORGFALTSPFLICHTEN FÜR BETREIBER VON ONLINE-MARKTPLÄTZEN

verbraucherzentrale Bundesverband, 29.01.2025
Verbraucher:innen haben ein Recht auf sicheres Online-Shopping / Statement von vzbv-Referentin Stefanie Grunert zum Aktionsplan E-Commerce der Bundesregierung

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vzbv-Stellungnahme zum Forschungsdatenzugang: Mehr Transparenz auf digitalen Plattformen gefordert https://www.datensicherheit.de/vzbv-stellungnahme-forschungsdatenzugang-vermehrung-transparenz-digitalen-plattformen-forderung https://www.datensicherheit.de/vzbv-stellungnahme-forschungsdatenzugang-vermehrung-transparenz-digitalen-plattformen-forderung#respond Tue, 10 Dec 2024 09:36:06 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45823 Bisher ist laut vzbv unklar, wie Algorithmen Inhalte priorisieren oder Daten für personalisierte Empfehlungen nutzen

[datensicherheit.de, 10.12.2024] Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht in seiner aktuellen Stellungnahme im Kontext des Forschungsdatenzugangs auf den Entwurf einer „delegierten Verordnung über den Datenzugang gemäß dem Digital Services Act (DSA)“ ein. Der Zugang zu Daten großer Plattformen solle Forschern helfen, systemische Risiken zu identifizieren und deren Auswirkungen auf Verbraucher zu verringern.

Aus vzbv-Sicht Anpassungen am Entwurf der Europäische Kommission erforderlich

Die Europäische Kommission habe daher einen Entwurf für eine „delegierte Verordnung zum Forschungsdatenzugang“ zur Konsultation gestellt. Diese Verordnung solle die Bedingungen für den Datenzugang festlegen und dabei die Interessen der Forschung mit den Rechten der Plattformen und ihrer Nutzer in Einklang bringen. Aus vzbv-Sicht seien jedoch Anpassungen am Entwurf erforderlich.

Die Nutzung von Online-Plattformen und Suchmaschinen präge zunehmend den Verbraucher-Alltag. Doch häufig bleibe unklar, „wie Algorithmen Inhalte priorisieren oder Daten für personalisierte Empfehlungen nutzen“. Dieses fehlende Wissen berge Risiken wie Manipulation, Desinformation und Diskriminierung. Verbraucher könnten ihre Rechte nur schwer wahrnehmen – „und systemische Gefahren wie ,Hassrede’ und Vorurteile bleiben oft verborgen“.

vzbv rät zum Forschungsdatenzugang gemäß Digital Services Act

Ein Forschungsdatenzugang gemäß dem Digital Services Act (DSA) könne helfen, diese Risiken zu minimieren. Wissenschaftliche Untersuchungen könnten aufdecken, „wie Plattformen Daten nutzen, welche Auswirkungen Algorithmen haben und ob die Datenschutz-Grundverordnung eingehalten wird“. Diese Erkenntnisse förderten Transparenz und Fairness und unterstützten die Durchsetzung des Europäischen Rechts. Der Entwurf der „delegierten Verordnung“ präzisiere die Bedingungen für den Datenzugang. Dabei gelte es, die „berechtigten Interessen“ der Forschung und der Allgemeinheit mit den Rechten der Plattformen und ihrer Nutzer auszubalancieren. Zwar biete der Entwurf eine solide Grundlage, jedoch besteht aus vzbv-Sicht Anpassungsbedarf, „um eine gerechte Berücksichtigung aller Interessen zu gewährleisten“.

zvbv-Forderungen (Auszug):

  • Es muss klar definiert sein, dass ,zugelassene Forscher’ auch zivilgesellschaftliche Organisationen umfasst, die die Anforderungen des DSA erfüllen.
  • Die Verordnung sollte explizit regeln, dass Plattformen keine Gebühren für den Datenzugang erheben dürfen.
  • Es muss sichergestellt werden, dass die Dateninventare der Plattformen vollständig, präzise und aktuell sind.
  • Die Verordnung sollte präzisere Vorgaben zum Datenschutz enthalten.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 05.12.204
FORSCHUNG ERMÖGLICHEN, PLATTFORMEN KONTROLLIEREN / Anmerkungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Entwurf einer delegierten Verordnung über den Datenzugang gemäß dem Digital Services Act (Ares(2024)7652659)

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Starker Verbraucherschutz für die ePrivacy-Verordnung gefordert https://www.datensicherheit.de/starker-verbraucherschutz-eprivacy-verordnung-forderung https://www.datensicherheit.de/starker-verbraucherschutz-eprivacy-verordnung-forderung#comments Mon, 18 Nov 2019 15:45:16 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35183 vzbv-Vorstand Klaus Müller sieht Überschreitung Roter Linien beim gegenwärtigen Entwurf

[datensicherheit.de, 18.11.2019] Klaus Müller, Vorstand des verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), geht in seinem aktuellen Kommentar auf die Absicht der Europäischen Kommission ein, mit der ePrivacy-Verordnung den Datenschutz und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation verbessern zu wollen. Die Verhandlungen im EU-Rat stünden kurz vor dem Abschluss. Der nun bekannt gewordene Entwurf der finnischen Ratspräsidentschaft überschreitet laut Müller aus Verbraucherschutzperspektive jedoch mehrere Rote Linien:

Klaus Müller, vzbv

Foto: vzbv – Gert Baumbach

Klaus Müller: „Bundesregierung sollte vorliegenden Entwurf der ePrivacy-Verordnung ablehnen!“

Derzeitiger Entwurf zur ePrivacy-Verordnung inakzeptabel

„Der aktuell diskutierte Entwurf zur ePrivacy-Verordnung überschreitet gleich mehrere Rote Linien und ist aus Sicht des vzbv inakzeptabel“, betont Müller. Unternehmen sollen demnach weitreichenden Zugriff auf sensible Nutzerdaten bekommen, ohne Einwilligung der Betroffenen. Telekommunikations-Firmen könnten zum Beispiel Metadaten wie Standort, Uhrzeit, Datum und Dauer eines Anrufs weiterverarbeiten dürfen. Aus Sicht des vzbv ist dies „nicht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofs vereinbar“.

Bundesregierung wird aufgefordert, aktuelle Fassung abzulehnen

Werbefinanzierten Nachrichtenseiten wollten die EU-Mitgliedsstaaten mit einer Sonderregelung sogar das webseiten- und geräteübergreifende Tracking der Nutzer ohne deren Einwilligung und ohne Schutzvorkehrungen erlauben. Müller: „Die Bundesregierung hatte sich im Juli 2019 in einer Stellungnahme zur ePrivacy-Verordnung verbraucherfreundlich positioniert und Rote Linien definiert. Der aktuell im EU-Rat diskutierten Entwurf verstößt an mehreren Stellen dagegen.“ Der vzbv fordert die Bundesregierung deshalb auf, „diesen Entwurf abzulehnen und sich für starken Verbraucherschutz bei der ePrivacy-Verordnung einzusetzen“.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 15.03.2019
Ambitionierte E-Privacy-Verordnung gefordert

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vzbv zur Urheberrechtsreform: Allgemeine Überwachungspflicht sollte verhindert werden https://www.datensicherheit.de/vzbv-allgemeine-ueberwachungspflicht-verhindern https://www.datensicherheit.de/vzbv-allgemeine-ueberwachungspflicht-verhindern#respond Tue, 17 Sep 2019 18:41:11 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34583 Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlicht Stellungnahme

[datensicherheit.de, 17.09.2019] Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) berichtet, dass die Bundesregierung „mit der Umsetzung des neuen EU-Urheberrechts begonnen“ habe. Das Thema sei brisant: „Vor einem halben Jahr gab es deutschlandweite Proteste gegen ,Uploadfilter‘. Gemeint ist damit eine Filtersoftware, mit der bestimmte Dienste-Anbieter Urheberrechtsverletzungen auf ihren Internet-Seiten ausschließen und entsprechende Inhalte löschen sollen.“ Der vzbv erhebt nach eigenen Angaben in einer beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingereichten Stellungnahme vier Kernforderungen:

Umstrittene Filterpflicht möglichst zurückhaltend umsetzen!

Die umstrittene Filterpflicht (Art. 17, „Uploadfilter“) sei möglichst zurückhaltend umzusetzen. Eine allgemeine Überwachungspflicht auf den betroffenen Plattformen müsse verhindert werden.

Unberechtigtes Löschen oder Sperren vermeiden!

Unberechtigtes Löschen oder Sperren von Inhalten müsse vermieden werden. Nötig seien deshalb Sanktionen für (wiederholt) falsche Angaben oder den Missbrauch des Meldesystems.

Strafgebühren für übereifrige Webplattformen!

Wirksame Beschwerdeverfahren seien wichtig. Es handele sich dabei aber immer um Maßnahmen, die im Nachhinein, also nach Sperrung oder Löschung ansetzten. Für den Nutzer sei dies häufig schon zu spät. Entscheidend sei ein Gegenrisiko für Plattformen: Wer „zu viel“ oder „zu leichtfertig“ löscht, sollte mit Strafgebühren rechnen müssen.

Erlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalten muss erkannt werden!

Die gegenwärtigen Uploadfilter seien nicht gut genug, um die erlaubte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu erkennen. Das könnten zum Beispiel Zitate, Satire, Parodien oder Nachahmungen sein. Darauf müsse der Gesetzgeber eine überzeugende Antwort finden, zum Beispiel in Form von „Schwellenwerten“ oder „Pre-flagging“. Der vzbv fordert zudem, „das Konzept der ,Pastiche‘ (wie zum Beispiel die Mischung von Kunststilen) für ,user generated content‘ nutzbar zu machen“.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 09.09.2019
eco kritisiert: Urheberrecht-Richtlinie wird Internet für immer verändern

datensicherheit.de, 06.06.2019
EU-Urheberrecht tritt in Kraft: eco fordert Augenmaß

datensicherheit.de, 08.03.2019
Urheberrechtsreform: Protestabschaltung bei Wikipedia Deutschland

atensicherheit.de, 26.02.2019
Urheberrecht: Warnung vor datenschutzrechtlichen Risiken

datensicherheit.de, 17.02.2019
Upload-Filter: Faires europäisches Urheberrecht wird verspielt

datensicherheit.de, 14.02.2019
Trilog-Kompromiss für Europäische Urheberrechtsreform ausgehandelt

datensicherheit.de, 21.01.2019
eco: Chance für ein faires europäisches Urheberrecht nutzen

datensicherheit.de, 11.09.2018
EU-Urheberrechtsrichtlinie: eco nimmt Stellung zur erneuten Abstimmung

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https://www.datensicherheit.de/vzbv-allgemeine-ueberwachungspflicht-verhindern/feed 0
vzbv: Datenschutz auf europäischer Ebene stärken https://www.datensicherheit.de/vzbv-deutschland-eu-datenschutz-verordnung https://www.datensicherheit.de/vzbv-deutschland-eu-datenschutz-verordnung#respond Wed, 04 Jun 2014 14:01:32 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=23803 Europäische Justiz- und Innenminister verhandeln über EU-Datenschutzverordnung

[datensicherheit.de, 04.06.2014] Die Justiz- und Innenminister der EU-Staaten tagen ab morgen (05.06.2014)  erneut zur geplanten europaweiten Datenschutzverordnung. Für die deutsche Verhandlungsführung zuständig ist das Bundesinnenministerium. Die konkreten Positionen der Bundesregierung sind nach Auskunft des vzbv allerdings nicht eindeutig. Bundesinnenminister Thomas de Maizière sehe auch nach zwei Verhandlungsjahren noch Gesprächsbedarf. Dagegen habe sich Bundesjustizminister Heiko Maas in den letzten Wochen durchweg positiv zur Verordnung geäußert.

„Deutschland muss sich für eine verbraucherfreundliche Datenschutzverordnung in Europa stark machen“, fordert Helga Springeneer, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Insbesondere das „Recht auf Vergessen“ von Daten im Internet, klare Informationsregeln bei Datenmissbrauch oder gar Diebstahl sowie beim Handel mit Adressdaten seien wichtig für den Schutz der Verbraucher.

Nachdem sich das EU-Parlament bereits im März auf eine Position bei der Datenschutz-Verordnung verständigt hatte, steht nun die abschließende Positionierung des Rates aus. Erst dann können die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat beginnen. Die Ereignisse der letzten Wochen zeigen erneut, wie dringend notwendig ein modernisierter, einheitlicher Rechtsrahmen zum Datenschutz in Europa ist.

EuGH-Urteil zum Recht auf Löschung

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai diesen Jahres haben Verbraucher das Recht, ihre persönlichen Daten aus den Ergebnislisten von Internet-Suchmaschinen löschen zu lassen, wenn diese beispielsweise nicht mehr relevant oder veraltet sind. Außerdem stellten die Richter fest, dass im konkreten Fall die Google-Suche unter das europäische Datenschutzrecht fällt. Dennoch sei eine europaweite Neuregelung unerlässlich, so Helga Springeneer: „Die seit 1995 geltende europäische Datenschutzrichtlinie setzt nur Mindeststandards und wird in jedem europäischen Land unterschiedlich streng umgesetzt. Somit herrscht trotz des EuGH-Urteils weiter Rechtsunsicherheit, die dringend behoben werden muss.“

Datendiebstahl bei E-Bay

Erst kürzlich verschafften sich Hacker Zugriff auf die Kontodaten von 145 Millionen Kunden des Onlinehändlers eBay. Betroffen waren persönliche Daten und das verschlüsselte Passwort der Kunden, nicht jedoch Kreditkarteninformationen und andere für den Zahlungsverkehr relevanten Daten. eBay hatte seine Kunden erst Monate später informiert.

Rechtlich zu beanstanden ist dieses späte Vorgehen nicht. Eine Meldepflicht gibt es derzeit nur für Telekommunikationsunternehmen oder aber bei Missbrauch beziehungsweise Diebstahl sensibler Daten, wie Kreditkarteninformationen. Das EU-Parlament will das nun mit der neuen Datenschutzverordnung ändern. Demnach sollen Unternehmen bei Datenmissbrauch unverzüglich informieren und Verbrauchern Empfehlungen geben, was im Missbrauchsfall zu tun wäre.

Evaluation des Bundesdatenschutzgesetzes

Die Bundesregierung muss in diesem Jahr gegenüber dem Bundestag die Regelungen zum Adresshandel und zur Werbung evaluieren, die 2009 im Bundesdatenschutzgesetzt novelliert wurden. Der vzbv kommt zu dem Ergebnis, dass es Nachbesserungsbedarf gibt. Aus Verbrauchersicht kritisch bleibt zum Beispiel die Möglichkeit, dass bestimmte Angebote und Dienste im Internet an eine Werbeeinwilligung gekoppelt sind. Der vzbv fordert auch hier eine europäische Regelung innerhalb der neuen Datenschutzverordnung zum besseren Schutz der Verbraucher.

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Datenschutz darf Geld kosten – Umfrage zeigt Umdenken https://www.datensicherheit.de/datenschutz-geld-umfrage-umdenken https://www.datensicherheit.de/datenschutz-geld-umfrage-umdenken#respond Thu, 05 Sep 2013 15:58:31 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=22305 Weg von der Gratiskultur im Netz

[datensicherheit.de, 05.09.2013] Der Schutz persönlicher Daten im Internet gewinnt für Verbraucher in Deutschland an Bedeutung. Mehr als jeder Dritte ist bereit, für mehr Datenschutz ins Portemonnaie zu greifen: 35 Prozent der Befragten würden für Internetdienste wie E-Mail oder Soziale Netzwerke zahlen, wenn sie höchsten Datenschutz bieten und werbefrei sind. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von TNS Emnid im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), die im Rahmen des Wahlchecks www.verbraucher-entscheiden.de durchgeführt wurde.

Bildquelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

Bildquelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

Umfrage von TNS Emnid im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

„Das ist ein klares Signal an die Unternehmen. Geschäftsmodelle im Internet müssen nicht auf Werbung und dem damit verbundenen massenhaften Sammeln von Daten fußen“, sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Bisher zahlen Verbraucher im Internet mit ihren Daten. Diese sind die Basis für individuell zugeschnittene Werbung, mit der Internetunternehmen ihr Geld verdienen. Wie persönliche Daten verwendet und an wen sie weitergegeben werden, können Verbraucher aber nur selten nachvollziehen, kritisiert der vzbv. Wenn Nutzer bereit seien, für Internetdienste zu zahlen, müssten Unternehmen alternative datenschutzfreundliche Geschäftsmodelle entwickeln, fordert der vzbv.

Datenschutz stärken

Egal ob Verbraucher für einen Internetdienst Geld bezahlen oder nicht: „Nutzer müssen wissen, was mit ihren Daten passiert“, sagt Billen. „Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer erhoben und verarbeitet werden.“ Zudem erwartet der vzbv, dass die künftige Bundesregierung nicht länger auf die Selbstregulierung des neuen Datenmarkts vertraut. Sie müsse sich in der zurzeit verhandelten Europäischen Datenschutzgrundverordnung für verbraucherfreundliche Regelungen zur Datenerhebung und -verarbeitung einsetzen.

Für mehr Datenschutz macht sich der vzbv am Samstag, 7. September 2013, gemeinsam mit einem breiten gesellschaftlichen Bündnis in Berlin stark. Das Bündnis ruft unter dem Motto „Freiheit statt Angst” zu einer Demonstration für Freiheitsrechte, einen modernen Datenschutz und ein freies Internet auf. Die Demonstration startet am Samstag, 7. September 2013 um 13 Uhr am Alexanderplatz/Karl-Marx-Allee.

Der Wahlcheck

Wie sich Verbraucherrechte in der digitalen Welt besser schützen lassen, ist auch ein Thema im Online-Wahlcheck des vzbv. Die interaktive Informationsplattform www.verbraucher-entscheiden.de bietet Nutzern die Möglichkeit, sich vor der Bundestagswahl über die Positionen der fünf Bundestagspartien zu informieren und sie mit den eigenen Einstellungen abzugleichen. Neben digitalen Themen geht es dabei in insgesamt 15 Fragen um Finanzen, Lebensmittel, Gesundheit und Energie.

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vzbv: Mängel beim Löschen von Online-Profilen https://www.datensicherheit.de/vzbv-maengel-beim-loeschen-online-profilen https://www.datensicherheit.de/vzbv-maengel-beim-loeschen-online-profilen#respond Wed, 29 May 2013 14:52:31 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=21965 Verband fordert verbraucherfreundliche Lösungen

[datensicherheit.de, 29.05.2013] Ein Profil auf den bekannten Online-Plattfomen wie Facebook, Yahoo oder Amazon zu erstellen ist einfach, wer jedoch sein Profil wieder löschen will, muss lange suchen. Das hat eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) im Rahmen des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ ergeben. Seit dem letzten Check 2011 gab es kaum Verbesserung.

Nur acht von 19 aktuell untersuchten Plattformen bieten die Löschmöglichkeit dort an, wo die meisten Nutzer sie erwarten: in den Kontoeinstellungen oder Profilinformationen. Bei sieben weiteren Seiten finden Verbraucher nur über die „Hilfe“-Funktion heraus, wie sie ihr Profil entfernen können. Bei vier Onlineangeboten ist das Löschen überhaupt nicht möglich.

„Das Löschen muss so einfach wie das Anmelden sein. Wir brauchen ein durchsetzbares Recht auf die Löschung persönlicher Daten. Dafür muss sich die Bundesregierung in der EU einsetzen“, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Derzeit arbeitet die EU an einer Datenschutz-Grundverordnung. Der aktuelle Textentwurf sieht unter anderem das „Recht auf Vergessenwerden“ vor.

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Der vzbv unterstützt diesen Vorschlag weitgehend. Er fordert, dass Nutzer immer das Recht haben müssen, ihre Daten zu löschen. Zudem müssen Betreiber den Löschanspruch auch bei anderen Unternehmen durchsetzen, wenn sie persönliche Daten des Nutzers übermittelt haben. Denn Nutzer wissen meist gar nicht, an welche Unternehmen ihr Anbieter Daten weitergegeben hat.

Hindernisse beim Löschen

Gegenüber dem ersten Check aus dem Jahr 2011 zeigten sich nur geringfügige Verbesserungen: Zwei Portale haben das Löschen für ihre Nutzer vereinfacht, indem sie die Möglichkeit geschaffen haben, Daten per Button in den Kontoeinstellungen zu entfernen. Doch selbst wenn die Löschoption leicht zu finden ist, heißt das nicht unbedingt, dass der Anbieter die Daten vollständig aus dem Netz nimmt. Bei drei Seiten ließen sich Profile, die in der Untersuchung vor knapp zwei Jahren vermeintlich gelöscht worden waren, leicht wieder reaktivieren. Die Betreiber hatten die Konten offensichtlich nie wirklich entfernt, sondern lediglich deaktiviert. Wer sich einmal angemeldet hat, kann also nie sicher sein, dass die Unternehmen die persönlichen Daten jemals wieder löschen.

Anlass für den ersten Check 2011 war eine repräsentative Umfrage des Forschungsinstituts ARIS im Auftrag des vzbv, der zufolge nur jeder dritte Nutzer das Löschen persönlicher Profile als unkompliziert empfand.

Weitere Informationen zum Thema:

vzbv.de
Übersicht Marktanalyse: Löschen von Kundenkonten | Mai 2013
(PDF, 154,71 KB)

vzbv.de, 07.12.2011
Umfrage: Verbraucher straucheln beim Löschen ihrer Internet-Accounts

 

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https://www.datensicherheit.de/vzbv-maengel-beim-loeschen-online-profilen/feed 0
Gesichtsverlust für facebook: Datensicherheit muss ganzheitlich gedacht werden https://www.datensicherheit.de/gesichtsverlust-fuer-facebook-datensicherheit-muss-ganzheitlich-gedacht-werden https://www.datensicherheit.de/gesichtsverlust-fuer-facebook-datensicherheit-muss-ganzheitlich-gedacht-werden#respond Fri, 13 May 2011 20:18:14 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15012 Datenschutz für die Anwender und Reputation des Anbieters sind zwei Seiten einer Medaille

[datensicherheit.de, 13.05.2011] Die aktuellen Diskussionen über facebook gewinnen an Brisanz, und sie zeigen deutlich, dass es nicht allein um den Datenschutz der Anwender geht, sondern dass zu den Facetten der Datensicherheit auch die Reputation des Anwenders gehört, die offenbar in diesem aktuellen Beispiel durch eigene Ignoranz aufs Spiel gesetzt wird:
So hat der verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) seine massive Kritik [1] an facebook wiederholt – das Unternehmen missachte beharrlich die in Deutschland und der EU geltenden Datenschutzbestimmungen. facebook mache was es will, statt sich an Recht und Gesetz zu halten, so vzbv-Vorstand Gerd Billen. Nach eigenen Angaben hat der vzbv bereits im März 2011 den facebook-Großinvestor Goldman Sachs angeschrieben und aufgefordert, Einfluss auf die Unternehmenspolitik von facebook zu nehmen. Zudem hatte der vzbv bereits im November 2010 Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Laut Billen seien Soziale Netzwerke als zentrale grenzüberschreitende Kommunikationsplattformen nicht mehr wegzudenken – es werde höchste Zeit, dass verbindliche Verkehrsregeln für eine sichere Nutzung etabliert würden. facebook gerät immer wieder negativ in die Schlagzeilen. Das vor wenigen Tagen bekannt gewordene Datenleck, über das Dritte seit Jahren auf sensible Daten der Nutzer zugreifen konnten, sei nur ein Beispiel für die „fehlende Sensibilität und Achtsamkeit in Sachen Daten- und Verbraucherschutz“, so der vzbv.
Rechtsanwalt Thomas Schwenke [2] aus Berlin weist darauf hin, dass es sich bei facebook um ein kommerzielles Geschäftsmodell handelt, bei dem die Mitglieder quasi mit ihren Daten bezahlen. facebook nutzt solche Daten, um gezielt Werbung zu schalten – in Form sogenannter „Sozialer Werbeanzeigen“. Schwenke führt aus, dass dies Erwachsenen bewusst sein mag, stellt aber die Frage, wie es mit Minderjährigen aussieht. Zwei Fragen schließen sich an – nämlich, ob Eltern im Namen ihrer Kinder facebook verklagen und Schadensersatz für die Nutzung derer Daten fordern könnten und ob auch deutsche Unternehmen, die auf facebook Marketing betreiben, verklagt werden könnten. So gebe es demnächst ein Gerichtsverfahren in den USA in Folge einer Klage von Eltern eines Minderjährigen – dieses werde auch für deutsche Unternehmen von Bedeutung sein, so Schwenke in seinem Blog. Denn auch in Deutschland seien Minderjährige „vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt“ – Verträge, die Minderjährige benachteiligten, dürften grundsätzlich nur mit Einverständnis der Eltern abgeschlossen werden. Auch dürften personenbezogene Daten, wie Namen oder Abbildungen, nur mit Einwilligung für Werbezwecke verwendet dürfen – die Einwilligung eines Minderjährigen sei nur dann wirksam, wenn er die nötige Einsicht habe, um die Folgen zu überblicken. Schwenke sieht hierbei eine Verletzung dieser Grundsätze durch facebook.
Auch die jetzt bekannt gewordene Affäre, dass facebook eine PR-Agentur damit beauftragt haben soll, negative Geschichten über Konkurrenten in den Medien zu platzieren, werfe laut vzbv einen weiteren Schatten auf das Unternehmen. Eine Werbeagentur soll inzwischen sogar bestätigt haben, von facebook angeheuert worden zu sein, Google in Medien und Blogs anzuschwärzen. facebook stehe nun vor einem „Scherbenhaufen“, schreibt hierzu Reto Knobel [3] für baz.ch. Das über Jahre aufgebaute Image vom sympathischen IT-Konzern, der von einem Jungstar geführt wird, habe zwar schon lange nicht mehr der Wirklichkeit entsprochen, dürfte jetzt aber völlig zerstört worden sein, so Knobel. Das renommierte Blog „TechCrunch“ [4] hat gar geschrieben, facebook habe das Gesicht verloren („You’ve lost much face today, Facebook“).

Weitere Informationen zum Thema:

[1] vzbv, 13.05.2011
Facebook macht nach wie vor was es will / vzbv kritisiert Untätigkeit des Unternehmens und der Politik – Investor Goldman Sachs soll aktiv werden

[2] SCHWENKE & DRAMBURG
Klage gegen Facebook wegen Ausbeutung Minderjähriger – Gefahr auch für deutsche Unternehmen?

[3] BaslerZeitung, 13.05.2011
«Facebook, du hast das Gesicht verloren»

[4] TechCrunch, 12.05.2011
Facebook Loses Much Face In Secret Smear On Google

SURFER HABEN RECHTE
Soziale Netzwerke

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