Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Februar 26, 2019 16:44 - noch keine Kommentare
Urheberrecht: Warnung vor datenschutzrechtlichen Risiken
Wenige große Anbieter könnten verstärkt Daten über Nutzer vieler Plattformen und Dienste im Internet gewinnen
[datensicherheit.de, 26.02.2019] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, nimmt Stellung zu der aktuell in Brüssel diskutierten Reform des Urheberrechts: Diese könnte auch zu „erheblichen datenschutzrechtlichen Problemen führen“. Gerade beim Einsatz von sogenannten Upload-Filtern bestehe die Gefahr, „dass wenige große Anbieter, die eine entsprechende Technik zur Verfügung stellen, verstärkt Daten über Nutzer vieler Plattformen und Dienste im Internet gewinnen“.
Nachteile für kleinere Plattform- und Diensteanbieter
Kelber warnt deshalb vor den möglichen Konsequenzen der aktuellen Reform: „Auch wenn Upload-Filter nicht explizit im Gesetzentwurf gefordert werden, wird es in der praktischen Anwendung auf sie hinauslaufen.“ Gerade kleinere Plattform- und Diensteanbieter würden nicht die Möglichkeit haben, mit allen erdenklichen Rechteinhabern Lizenzverträge zu schließen. Ebenso wenig würden sie den immensen Programmieraufwand betreiben können, eigene Upload-Filter zu erstellen.
Kelber: „Stattdessen werden sie auf Angebote großer IT-Unternehmen zurückgreifen, so wie das heute schon unter anderem bei Analysetools passiert, bei denen die entsprechenden Bausteine von Facebook, Amazon und Google von vielen Apps, Websites und Services verwendet werden.“
Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken droht
Letztendlich entstünde so ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken, über die dann mehr oder weniger „der gesamte Internetverkehr relevanter Plattformen und Dienste läuft“. Welche weitreichenden Informationen diese dann dabei über alle Nutzer erhielten, verdeutliche unter anderem die aktuelle Berichterstattung zur Datenübermittlung von Gesundheits-Apps an facebook.
Die aktuellen EU-Pläne bergen aus Sicht des BfDI daher die akute Gefahr, als Nebeneffekt eine weitere Konzentration von Daten bei einem Oligopol von Anbietern zu fördern. Gerade vor dem Hintergrund des nur ein paar Wochen alten Beschlusses des Bundeskartellamts zu facebook sollte der Fokus eigentlich darauf gelegt werden, genau das Gegenteil zu erreichen.
Modernes Leistungsschutzrecht nicht zu Lasten des Datenschutzes
Kelber fordert daher konkrete Schritte, um das vorab skizzierte Szenario abzuwenden: „Wenn die EU der Auffassung ist, dass Plattform-Betreiber auch ohne Upload-Filter ihrer neuen Verantwortung sinnvoll nachkommen können, muss sie dies klar darlegen. Ich bin insofern auf die angekündigte Handlungsempfehlung der Kommission sehr gespannt.“ Andernfalls müssten die Pläne aus datenschutzrechtlicher Sicht noch einmal grundlegend überarbeitet werden. Denn bei aller Notwendigkeit, Urhebern ein modernes Leistungsschutzrecht anzubieten, dürfe dies nicht auf dem Rücken und zu Lasten des Datenschutzes der Internetnutzer erfolgen. Mit der aktuellen Urheberrechtsreform plane die EU unter anderem, Urheber bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber gewerblichen Internet-Plattformen wie zum Beispiel YouTube zu stärken. Plattformbetreiber sollten künftig haften, wenn sie keine Maßnahmen zur Verhinderung der unberechtigten Verbreitung geschützter Werke über ihren Dienst getroffen haben.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 22.02.2019
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datensicherheit.de, 30.01.2019
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