dp – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sun, 23 Aug 2026 06:14:19 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.7 https://www.datensicherheit.de/wp-content/uploads/cropped-datensicherheit-favicon-300x300-1-32x32.jpg dp – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de 32 32 Cloud-Provider in der Verantwortung für ihre Plattform – Nutzer für ihre Gesamt-Sicherheitsstrategie https://www.datensicherheit.de/cloud-provider-nutzer-verantwortung-sicherheit Sun, 23 Aug 2026 06:13:25 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=56838

Cloud-Dienste haben den IT-Betrieb grundlegend verändert – Updates, Verfügbarkeit und Skalierung hat weitgehend der Anbieter zu verantworten, was bequem für die Nutzer erscheint, für diese aber keinen Freibrief in Fragen der Datensicherheit darstellt

Günter Esch, Geschäftsführer SEPPmail – Deutschland GmbH, führt in seiner aktuellen Stellungnahme aus, dass Cloud-Dienste den IT-Betrieb grundlegend verändert haben. Unternehmen müssen keine eigene Hardware mehr beschaffen – Updates, Verfügbarkeit und Skalierung lägen weitgehend beim Anbieter. „Das ist bequem. Es ist aber kein Freibrief!“, betont Esch. Er stellt klar, dass die zentrale Datensicherheitsverantwortung beim jeweiligen Unternehmen verbleibt – und dass im Rahmen einer ganzheitlichen Sicherheitsarchitektur die Nutzung einer Cloud ein notwendiges Kriterium sein kann, aber nie allein hinreichend sein kann.

Cloud-Provider schützen die Plattformen – Unternehmen ihre eigenen Geschäftsprozesse

Ein Cloud-Provider schütze seine Plattform – er könne jedoch nicht entscheiden, welche Nachricht vertraulich ist. Esch: „Er kennt nicht jeden Geschäftsprozess. Und er weiß nicht, ob ein Empfänger sensible Informationen erhalten darf.“ Diese Entscheidungen blieben Aufgabe des Unternehmens.

Die Rechenzentren großer Cloud-Anbieter verfügten meist über ein hohes Sicherheitsniveau. Dies allein mache die Kommunikation jedoch nicht automatisch sicher. Esch erläutert: „Viele Sicherheitsvorfälle entstehen nicht durch einen Angriff auf das Rechenzentrum. Sie entstehen durch kompromittierte Konten, falsche Berechtigungen oder Fehlkonfigurationen.“

Der Provider könne technische Funktionen bereitstellen. Das jeweilige Unternehmen aber müsse sie jedoch passend konfigurieren und kontrollieren. Hierzu gehörten klare Rollen, sichere Anmeldeverfahren und begrenzte Zugriffsrechte. Auch Protokollierung und regelmäßige Prüfungen seien nötig. „Ohne diese Maßnahmen bleibt selbst eine leistungsfähige Cloud-Umgebung angreifbar“, warnt Esch.

Datenflüsse kontrollieren: Sicherheit der E-Mail umfasst mehr als nur das Postfach

Bei Absicherung der Cloud-Dienste konzentrierten sich viele Verantwortliche auf Benutzerkonten und gespeicherte Daten. Dabei werde ein wichtiger Bereich oft übersehen – der Weg der Informationen aus dem Unternehmen heraus. „E-Mails verbinden interne Systeme mit Kunden, Lieferanten, Behörden und Partnern. Sobald eine Nachricht das eigene System verlässt, beginnt ein neuer Datenfluss.“

Transportverschlüsselung schütze dabei nur einzelne Übertragungswege. Sie garantiere nicht, dass eine Nachricht bis zum vorgesehenen Empfänger vertraulich bleibt. Gerade sensible Inhalte brauchten deshalb einen weitergehenden Schutz – und zwar in drei Dimensionen:

  • Vertraulichkeit, damit nur der richtige Empfänger eine Nachricht lesen kann
  • Empfänger-Authentifizierung, damit dieser Empfänger auch eindeutig erkannt wird
  • und Authentizität, damit die Echtheit des Absenders überprüfbar bleibt

Unternehmen sollten auf Cloud-Anwendung mit Zusatzschutz setzen

Diese Regeln könne kein Cloud-Anbieter pauschal vorgeben. „Die Cloud muss nicht weniger sicher sein als eine lokale Infrastruktur. Oft bietet sie sogar bessere Voraussetzungen für einen stabilen Betrieb. Wichtig ist dabei jedoch, wie Unternehmen die vorhandenen Dienste ergänzen.“

Standardfunktionen für Spam- und Virenschutz reichten für vertrauliche Geschäftskommunikation häufig nicht aus. Verschlüsselung, digitale Signaturen und verbindliche Versandregeln müssten Teil der Sicherheitsarchitektur sein.

Auch diese Maßnahmen ließen sich über ein zentrales „Secure E-Mail Gateway“ in Cloud-Umgebungen umsetzen: „Richtlinien werden einmal definiert und automatisch angewendet, ohne dass Anwender zusätzliche Schritte ausführen müssen.“

Verantwortung nicht delegierbar: Cloud-Sicherheit im Kontext des „Shared Responsibility“-Modells

Esch fasst zusammen: „Cloud-Anbieter übernehmen wichtige Aufgaben. Sie betreiben die Infrastruktur, installieren Updates und sorgen für Verfügbarkeit. In der Cloud-Sicherheit ist dieses Prinzip als ,Shared Responsibility’-Modell bekannt: Der Anbieter sichert die Plattform, das Unternehmen sichert, wie es die Plattform nutzt.“

Wo genau diese Grenze verläuft, werde jedoch häufig unterschätzt – gerade bei E-Mail, bei der Verschlüsselung, Signatur und Versandregeln fast immer in der Verantwortung des Kunden lägen, nicht des Anbieters.

Denn sichere Kommunikation verlange mehr: „Sie braucht kontrollierte Datenflüsse, belastbare Identitäten und klare Regeln für Verschlüsselung und Signatur. Die Cloud kann dabei ein wichtiger Bestandteil sein, jedoch nie die gesamte Sicherheitsstrategie!“

Zentrale Erkenntnisse der DS-Redaktion

  • Der Einsatz von Technik und Dienstleistungen im Kontext der Datensicherheit kann eine sinnvolle Umsetzung von Teilaspekten einer Gesamt-Sicherheitsstrategie sein.
  • Die Annahme eines Angebots von Lieferanten bzw. Leistungserbringern belässt indes die Gesamtverantwortung für die betriebliche Sicherheit beim auftraggebenden Unternehmen.
  • Die Reihenfolge ist maßgeblich: Zuerst muss die Entscheiderebene eines Unternehmens eine Gesamt-Sicherheitsstrategie erarbeiten lassen und verabschieden, um dann zur Umsetzung geeignete Anbieter für Lösungen zu finden (der überhastete Kauf von IT-Sicherheitsprodukten bzw. die vorschnelle Buchung von Diensten in der Hoffnung, dass damit automatisch die betrieblichen Sicherheitsprobleme gelöst werden, wäre kurzsichtig und unverantwortlich).
  • Teilaufgaben können an seriöse Anbieter delegiert werden – nie aber die Gesamtverantwortung der Geschäftsführung für Sicherheitsfragen.
  • Auch IT-Produkte bzw. -Dienstleistungen können versagen bzw. ausfallen – diese Möglichkeit sollte in der Notfall- und Wiederanlaufplanung berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

DATENSICHERHEIT.DE, 07.07.2026
Bei Cloud-Ausfall droht fast jedes zweite Unternehmen lahmgelegt zu werden

DATENSICHERHEIT.DE, 28.06.2026
Neuer CNAPP-Standard als Basis der Hyper-Priorisierung und autonomen Behebung im Cloud-Maßstab

DATENSICHERHEIT.DE, 24.05.2026
Digitale Souveränität: Europa erneuert seine Cloud-Infrastruktur für 180 Millionen Euro



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Weltweites Verbot gefordert: 84 Prozent erachten KI-Entkleidungs-Apps als Bedrohung https://www.datensicherheit.de/verbot-ki-entkleidungs-apps-manipulation Tue, 18 Aug 2026 06:38:58 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=56752

Zwei Drittel der von Bitkom Research Befragten befürchteten KI-Manipulation von Bildern ihrer Kinder oder nahestehender Personen und etwa der Hälfte ist Derartiges bereits direkt im Internet begegnet.

Der Digitalverband Bitkom e.V. hat nach eigenen Angaben von Bitkom Research eine repräsentative Umfrage telefonisch bzw. online durchführen lassen, um demnach unter 1.006 Personen in Deutschland ab 16 Jahren ein aussagekräftiges Stimmungsbild einzuholen. Im Zeitraum der Kalenderwochen 12 bis 17 2026 wurden folgende Fragestellungen aufgeworfen: „Es gibt KI-Anwendungen, die aus ganz normalen Fotos sexualisierte Versionen erstellen können. Unbeteiligte Personen werden dabei mithilfe der KI beispielsweise ganz oder teilweise entkleidet, in anzüglicher Pose oder bei sexuellen Handlungen dargestellt. Haben Sie davon schon gehört oder gelesen?“; „Ist Ihnen so etwas außerhalb von Berichterstattung in den Medien in den letzten 12 Monaten begegnet?“ und „Welche der folgenden Aussagen zu solchen KI-Anwendungen, die unbeteiligte Personen auf Fotos und Videos ganz oder teilweise entkleiden bzw. sexualisieren, treffen Ihrer Meinung nach bzw. auf Sie persönlich zu oder nicht zu?“

Zwei Drittel der Befragten befürchteten Manipulation von Bildern ihrer Kinder oder nahestehender Personen und etwa der Hälfte sei so etwas bereits – außerhalb der Medienberichterstattung – tatsächlich im Internet begegnet.

Spezielle KI-Anwendungen verwandeln normale Fotos mit wenigen Klicks in sexualisierte Darstellungen

Spezielle Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) können aus normalen Fotos mit wenigen Klicks sexualisierte Darstellungen erzeugen – eben ohne Wissen und Zustimmung der abgebildeten Personen. Für die große Mehrheit der Menschen in Deutschland sei damit eine Rote Linie überschritten:

84 Prozent seien der Meinung, dass Anwendungen, mit denen unbeteiligte Personen auf Fotos und Videos ganz oder teilweise entkleidet oder sexualisiert dargestellt werden können, weltweit verboten werden sollten.

Dabei sei dieses Phänomen einer breiten Mehrheit bekannt: Ebenfalls 84 Prozent hätten von solchen Anwendungen bereits gehört oder gelesen. Mehr als die Hälfte (53%) sage, ihr sei so etwas innerhalb eines Jahres auch außerhalb der medialen Berichterstattung begegnet. Weitere sechs Prozent seien sich nicht sicher.

66% befürchten KI-Manipulation von Bildern ihrer Kinder bzw. nahestehender Personen

Die Sorge ist insbesondere mit Blick auf Kinder und nahestehende Personen offenbar besonders groß: Zwei Drittel (66%) hätten Angst, dass Bilder ihrer Kinder oder anderer ihnen nahestehenden Personen mit einer solchen KI manipuliert werden könnten.

Auch die Sorge, selbst Opfer zu werden, sei weit verbreitet: 43 Prozent befürchteten, dass Bilder von ihnen mit einer solchen KI manipuliert werden könnten.

Dabei finde jedoch eine Verharmlosung solcher Anwendungen ebenfalls Zustimmung: Denn 24 Prozent meinten, die Aufregung um solche KI-Anwendungen sei übertrieben.

KI-Entkleidungs-Apps können verletzen, verängstigen und traumatisieren

Der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder, indes positioniert sich unmissverständlich: „KI-Entkleidungs-Apps sind für die Betroffenen kein Spaß! Sie verletzen, verängstigen und können traumatisieren. Diese Apps können den Betroffenen auch erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Schaden zufügen, im Beruf oder zum Beispiel im Klassenverbund der Schulen“

Er fordert: „Solche Entkleidungs-Apps sollten verboten werden; wer sie nutzt, muss zur Verantwortung gezogen werden!“ Dafür brauche es – wie im geplanten „Gesetz gegen digitale Gewalt“ vorgesehen – eng gesetzte rechtliche Grenzen, schnelle Verfahren, funktionierende Meldewege und eine effiziente Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und Unternehmen.

„Solche Inhalte sollten möglichst schnell entfernt und ihre Weiterverbreitung muss eingedämmt werden!“, betont Rohleder abschließend und regt an: „Betroffene brauchen pragmatische Hilfe – von der Entfernung entsprechender Inhalte bis hin zu rechtlicher und psychologischer Beratung.“

Zentrale Erkenntnisse der DS-Redaktion

  • KI ist und bleibt ein virtuelles Werkzeug – und ebenso wie physische Werkzeuge als Instrumente zur Wertschöpfung eingesetzt oder eben als Waffe missbraucht werden können, ist stets die Frage, in wessen Hände ein solches Werkzeug oder „Tool“ fällt.
  • So wie aber etwa die missbräuchliche Nutzung eines Hammers zur Schädigung einer Person als Straftat zu bewerten ist, gilt dies gleichermaßen auch für die Traumatisierung mittels einer KI-App.
  • Werkzeuge – egal ob materiell oder virtuell – gehören grundsätzlich nur in kundige Hände und die Anwender müssen sich im Rahmen geltender Gesetze bewegen; zudem idealerweise ethisch gefestigt sein.
  • Nicht alles, was heute technisch machbar ist, ist damit auch legal bzw. legitim.
  • Mit dem zunehmenden Verschmelzen der realen mit der virtuellen Welt müssen bekannte Rechtsgrundsätze auch konsequent in der neuen von KI-Anwendungen durchsetzten cyberphysischen Realität durchgesetzt werden.

Weitere Informationen

DATENSICHERHEIT.DE
, 14.07.2026
EU-Bericht zum Kinderschutz im Internet: Bitkom fordert risikobasierten Ansatz als Leitprinzip zu erhalten

DATENSICHERHEIT.DE
, 19.06.2026
Kinder sind kein Content: eco lädt zu kostenfreiem Web-Seminar am 25. Juni 2026 ein

DATENSICHERHEIT.DE
, 31.03.2026
KKH gibt Eltern Tipps, um Kinder vor digitalem Stress zu bewahren

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EU AI Act: Handlungsdruck auf IT- und Datenverantwortliche im KI-Umfeld bleibt hoch https://www.datensicherheit.de/eu-ai-act-handlungsdruck-verantwortliche https://www.datensicherheit.de/eu-ai-act-handlungsdruck-verantwortliche#respond Sat, 15 Aug 2026 23:54:19 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=56662

Dieses EU-Gesetz zum KI-Einsatz stellt hohe Anforderungen an die Datenhaltung, welche sich nur mit geeigneten Plattformen effizient umsetzen lassen – Cloudian rät zur Eindämmung des „Datenwildwuchses“ und zur Wiedergewinnung der Kontrolle über die Daten zu modernen Daten- und Storage-Systemen.

Wenn auch die EU mit ihrem „Digital Omnibus“ einige Fristen des „EU AI Act“ verschiebt, sollten sich die Verantwortlichen in den Betrieben besser nicht entspannt zurücklehnen. Cloudian weist in einer aktuellen Stellungnahme warnend darauf hin, dass solange dieser Aufschub noch nicht final beschlossen ist, durchaus die ursprünglichen Fristen gelten – und diese laufen teilweise im August 2026 ab. Zudem stelle dieses Gesetz zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) hohe Anforderungen an die Datenhaltung, welche sich nur mit geeigneten Plattformen effizient umsetzen ließen. Cloudian führt aus, worauf IT- und Datenverantwortliche jetzt achten sollten.

„EU AI Act“ macht strenge Vorgaben für sogenannte Hochrisiko-KI

Mehr und mehr Unternehmen entwickeln offenbar eigene KI-Systeme – sei es, um optimale Resultate in ihren ganz individuellen „Use Cases“ zu erzielen, eine bessere Kontrolle über die Entscheidungen der KI zu haben oder die Unabhängigkeit von externen Anbietern zu stärken.

Damit fielen allerdings auch mehr und mehr Unternehmen unter den „EU AI Act“, welcher bekanntlich strenge Vorgaben für sogenannte Hochrisiko-KI macht. Die Verantwortung dafür verteilt sich über mehrere Rollen – von „Compliance“ und „Datenschutz“ über die „KI-Teams“ bis hin zum „Storage- und Infrastruktur-Management“, welches die passende Dateninfrastruktur bereitstellt.

Da sich aber die Vorgaben des EU AI Act nur teilweise auf Modell- und Anwendungsebene erfüllen lassen, braucht es laut Cloudian geeignete Storage-Plattformen, um die Umsetzung zu erleichtern. Der vielerorts bestehende „Datenwildwuchs“ mit weit verteilten Datenbeständen – gar von unterschiedlichen Plattformen verwaltet – sei jedenfalls eher hinderlich. Bei der Modernisierung ihrer „Daten- und Storage-Landschaften“ müssten IT- und Datenverantwortliche daher vor allem auf „Data Governance“ über den gesamten Datenlebenszyklus hinweg achten.

Hochwertige und repräsentative Daten für das KI-Training erforderlich

Der „EU AI Act“ verlangt ausdrücklich hochwertige und repräsentative Daten für das Training, die Validierung und das Testen von KI-Modellen (s. Artikel 10). Um geeignete Daten auswählen und aufbereiten zu können, sollten Unternehmen also schon genau wissen, über welche Daten sie überhaupt verfügen, wo diese liegen, aus welchen Quellen sie stammen und wie ausgewogen und sinnvoll sie für den konkreten Anwendungsfall sind.

Erst mit Hilfe von solchen Plattformen, welche Metadaten, Versionierung und „Data Lineage“ unterstützen, ließen sich Herkunft und Änderungen über den gesamten Datenlebenszyklus hinweg nachvollziehen, Bias-Prüfungen vornehmen und optimale „Data Sets“ zusammenstellen.

Im Übrigen unterstützten solche Plattformen auch dabei, gezielt einzelne Datensätze mit persönlichen Daten zu identifizieren und zu entfernen, wenn eben Betroffene von ihrem Recht auf Löschung gemäß DSGVO Gebrauch machen – und das, ohne das gesamte „Data Set“ beziehungsweise das damit trainierte KI-Modell zu beeinträchtigen.

Audit-Trails für den KI-Betrieb müssen belastbar und unveränderlich sein

Um das Verhalten der KI überprüfen und den Behörden eine Kontrolle ermöglichen zu können, müssten Unternehmen automatisch Logs mit allen relevanten Vorkommnissen aufzeichnen – und zwar über den vollständigen Lebenszyklus des KI-Systems hinweg (s. Artikel 12).

Wirklich belastbar seien diese Logs allerdings nur, wenn sichergestellt sei, dass sie nicht mutwillig oder versehentlich verändert wurden.

Unternehmen benötigten somit Plattformen mit sogenannter WORM-Funktionalität („Write Once, Read Many“) – denn schließlich sei ist ein Audit-Trail nur dann vertrauenswürdig, wenn er unveränderlich – mithin manipulationssicher – ist.

Absicherung der KI-Trainingsdaten vor Manipulationen

Ein KI-Modell kann immer nur so gut sein, wie die zum Training verwendeten Daten. Dabei komme allerdings nicht nur der Auswahl geeigneter Trainingsdaten eine besondere Bedeutung zu, sondern auch deren Schutz, denn durch Manipulationen könnten Cyberkriminelle dafür sorgen, dass die KI ungenaue oder falsche Ergebnisse liefert.

Dieses „Data Poisoning“ müssen Unternehmen verhindern, so der „EU AI Act“ in Artikel 15. Plattformen mit WORM-Funktionalität könnten auch hierbei helfen, die Unveränderlichkeit und damit die Vertrauenswürdigkeit des Trainingsmaterials sicherzustellen. Zugleich könnten Unternehmen die Trainings- und Input-Daten auf diese Weise vor der Verschlüsselung durch Ransomware schützen.

Rollenbasierte Zugriffskontrollen, Multifaktor-Authentifizierung und Monitoring-Funktionen sorgten überdies dafür, dass nur autorisierte Nutzer auf das Datenmaterial zugreifen können und alle Zugriffe nachvollziehbar dokumentiert sind. Idealerweise sollten die Kontrollen auf Infrastrukturebene durchgesetzt werden.

Lokale Datenhaltung für Compliance und Kostenkontrolle des KI-EInsatzes

Zwar mache der „EU AI Act“ keine Vorgaben, wo Unternehmen die Daten für KI speichern müssen, doch „on-premises“ ließen sich die Anforderungen an „Data Governance“, „Record-Keeping“ sowie Robustheit und Cybersecurity deutlich einfacher umsetzen.

Gleichzeitig erleichtere die lokale Datenhaltung auch die Einhaltung von Pflichten, welche sich aus DSGVO, NIS 2 und „Cyber Resilience Act“ ergeben – die gemeinsam mit dem „EU AI Act“ einen umfassenden EU-Rechtsrahmen für sichere, resiliente und vertrauenswürdige IT-Systeme schaffen sollen.

Zudem könnten nicht zuletzt Unternehmen mit Infrastrukturen „on-premises“ an digitaler Souveränität und Kostenkontrolle gewinnen, da in der „Public Cloud“ oft überraschende Kostensteigerungen drohten und inzwischen 84 Prozent der Unternehmen ihre Budgets für Cloud-Speicher überschritten. Es gebe somit einen klaren „Business-Case“ für die Repatriation von Daten zurück ins eigene Rechenzentrum.

Frage nach KI-Dateninfrastruktur hat Priorität

Sascha Uhl, „Senior Solutions Architect, Technical Alliances“ bei Cloudian, kommentiert abschließend: „Der ,EU AI Act’ führt dazu, dass Unternehmen sich mehr Gedanken darüber machen, wo ihre Daten liegen, wer darauf zugreifen kann und wie sie genutzt werden – und das ist gut so!“

Er rät: „Wollen Storage-Manager den ,Datenwildwuchs’ eindämmen und die Kontrolle über Daten zurückgewinnen, benötigen sie moderne Daten- und Storage-Plattformen.“

Abschließend gibt Uhl zu bedenken: „Diese sollten aber nicht unter Zeitdruck oder erst dann aufgebaut werden, wenn KI-Projekte bereits laufen. Die Frage nach der Dateninfrastruktur müssen die Verantwortlichen mit als Erstes beantworten, wenn es um die Entwicklung und den Einsatz eigener KI-Systeme geht.“

Zentrale Erkenntnisse der DS-Redaktion

  • Solange die Fristverlängerung im Kontext des „Digitalen Omnibus“ der EU nicht offiziell ist, müssen die Verantwortlichen die bestehenden ambitionierten Zeitvorgaben ins Kalkül ziehen.
  • Insbesondere der „EU AI Act“ erfordert es jetzt, evtl. vorhandenem „Datenwildwuchs“ methodisch zu begegnen.
  • Es gibt viele gute Gründe zur Repatriation von Daten zurück ins eigene Rechenzentrum – neben der Regelkonformität z.B. auch die Datensouveränität.
  • Von der „Pflicht“ zur „Kür“: Eine Daten-Inventur, d.h. Erfassung aller betrieblichen Daten und deren Klassifizierung u.a. nach Art, Menge und Güte sowie Speicherort, ist eine Voraussetzung für belastbare Datensicherheitskonzepte.
  • KI-Systeme sollten als nützlich virtuelle Werkzeuge verstanden und eingesetzt werden – ihre Qualität basiert auf zielführenden Trainingsdaten.

Weitere Informationen

datensicherheit.de
, 02.08.2026
Entwicklung zur verlässlichen Geschäftstechnologie: KI-Kennzeichnung gemäß EU AI Act erst der Anfang

datensicherheit.de, 02.08.2026
AI Act: Ab 2. August 2026 weitere Regeln in Kraft – indes noch viele offene Fragen

datensicherheit.de, 22.07.2026
KI-Dilemma: EU AI Act – Bremsklotz oder Erfolgsbooster

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https://www.datensicherheit.de/eu-ai-act-handlungsdruck-verantwortliche/feed 0
Urlaubsvertretung wird zum Dauerzugriff: Das unterschätzte Berechtigungsrisiko https://www.datensicherheit.de/berechtigungsrisiko-urlaubsvertretung-dauerzugriff https://www.datensicherheit.de/berechtigungsrisiko-urlaubsvertretung-dauerzugriff#respond Sat, 15 Aug 2026 00:47:40 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=56611

Nach der Urlaubszeit steht die IT-Sicherheit auf dem Prüfstand – es zeigt sich, ob dieser Ausnahmezustand beim Erteilen von vertretungsbedingten Berechtigungen in den Status qua ante, also in den Normalzustand, zurückkehrt oder doch unkontrolliert verewigt wird.

„Im Sommer läuft der Betrieb über Vertretungen weiter, während halb die Belegschaft im Urlaub ist. Sicherheitstechnisch wird das selten zu Ende gedacht, und genau dann entsteht ein Berechtigungsdrift, der lange nach dem letzten Rückkehrtag im System weiterwirkt“, gibt Dr. Heiko Klarl, CEO bei Nexis, in seiner aktuellen Stellungnahme zu bedenken. Nach dem Ende der Urlaubszeit zeige sich dann, ob die Governance im Betrieb systemisch durchgesetzt ist oder eben doch nur dann funktioniert, „solange alle an ihrem Platz sitzen“. Seine Empfehlung lautet daher, im Kontext des Berechtigungsmanagements den Soll-Ist-Abgleich kontinuierlich automatisiert zu betreiben, damit die Sommerurlaubszeit aus IT-Sicherheitssicht ein „Nicht-Ereignis“ ist und bleibt.

Kalendergesteuerte Kampagnen zur Rezertifizierung nach dem Urlaub drohen ins Leere zu laufen

Der erste Fehler liege in der Vergabe: „Vertretungsrechte werden unter Zeitdruck als direkte Gruppenmitgliedschaft gesetzt oder per ,Access Cloning’ nach dem Vorbild eines Kollegen vergeben, womit nicht die nötige Berechtigung, sondern dessen gesamtes gewachsenes ,Entitlement-Profil’ übertragen wird.“ Da diese „Grants“ laut Klarl keine Gültigkeitsdauer tragen, fehlt der automatische Entzug, und das „Delta“ zwischen „rollenbasiertem Soll und technischem Ist“ wächst.

Parallel verliere die Rezertifizierung ihre Wirkung: Kalendergesteuerte Kampagnen liefen ins Leere, wenn Freigebende abwesend sind, und würden nach der Rückkehr pauschal bestätigt, auch dort, wo sie SoD-relevante (s, Funktionstrennung innerhalb von Geschäftsprozessen / Segregation of Duties) oder privilegierte Zugriffe betreffen.

Nicht der Urlaub per se, sondern eine zielführende Governance sollte in den Fokus gerückt werden

Am gravierendsten sei die „Offboarding-Lücke“. Fehle eine kontinuierliche Korrelation von HR-Stammdaten und Account-Bestand, bleibe der Austritt technisch unsichtbar: „HR-seitig terminiert, im Zielsystem aber weiter aktiv, über AD, Entra ID und AWS IAM hinweg und inklusive der zurückbleibenden ,Service Accounts’“, so Klarl.

Der gemeinsame Nenner sei eben nicht der Urlaub, sondern eine Governance, welche auf periodischen „Snapshots“ und manuellen Einzelentscheidungen beruhe, statt den Ist-Zustand kontinuierlich gegen das Soll zu validieren.

Worauf Unternehmen (nicht nur in Urlaubszeiten) achten sollten:

  • Zugriffe zeitgebunden und policy-basiert vergeben!
    Vertretungen gehörten zeit-basiert mit einem klaren Start- und Ende-Datum vergeben, nicht als unbegrenzte Zuweisung von Rollen oder Individualberechtigungen oder als Kopie des Kollegen. Der Entzug erfolge dann systemseitig zum Stichtag.
  • Rezertifizierung risikobasiert führen!
    Statt einer Sammelkampagne im August brauche es fokussierte „Access Reviews“ auf privilegierte und SoD-kritische Rollen und „Entitlements“, eine individuelle Rezertifizierungen bei Rückkehr und eine Sperre gegen pauschale Freigaben und Zuweisungen.
  • „Exit-Drift“ kontinuierlich detektieren!
    Ein permanenter Abgleich von HR-Leaver-Events gegen den realen Account-Bestand identifiziere sogenannte Orphaned Accounts „near-real-time“ und stoße Deaktivierung und Deprovisionierung an.
  • Den Drift messbar machen!
    „Identity Security Posture Management“ und „Entitlement-Analytics“ machten die Abweichung zwischen Soll und Ist sichtbar, bevor sie im Audit auffällt.

Das Ende der Urlaubszeit offenbart die Qualität der Governance im Kontext der Berechtigungen

Regulatorisch sei die Erwartung eindeutig: NIS-2 verlange ein belastbares Zugriffsmanagement, DORA und BAIT forderten im Finanzsektor eine deterministisch nachvollziehbare Zugriffslage.

„Keine dieser Vorgaben verträgt sich mit Rechten, die im Sommer unbemerkt entstehen und deren Drift niemand neutralisiert“, betont Klarl.

Am Ende zeige die Urlaubszeit, ob Governance systemisch durchgesetzt ist oder nur funktioniert, „solange alle an ihrem Platz sitzen“. Wer den Soll-Ist-Abgleich kontinuierlich automatisiert betreibt, für den sei der Sommer ein Nicht-Ereignis.

Zentrale Erkenntnisse der DS-Redaktion

  • Eine Vertretungsregelung sollte stets einen klar definierten Beginn und Ablauf haben – fehlen diese Beschränkungen, droht ein Ausnahmefall zur Regel zu werden, womöglich sogar unkontrolliert.
  • Nicht nur urlaubsbedingte Vertretungen im Berechtigungsmanagement sind berüchtigt, sondern auch Phasen, in denen externen bzw. temporären Akteuren Zugriffsrechte eingeräumt werden – hierzu werden gerne Vorfälle kolportiert, wonach Praktikanten beim Durchlaufen mehrerer Abteilungen Zugriffsrechte ansammeln, die dann sogar noch nach dem Verlassen des Betriebes gültig sein könnten.
  • Jede Phase reduzierter Aufmerksamkeit sollte sorgsam vorab organisatorisch eingehegt werden – neben der langen Sommerurlaubszeit zählen dazu u.a. auch Feier- und Brückentage oder besondere Ereignisse außerhalb der Arbeit, welche ablenken (etwa sportliche Großereignisse).
  • Es muss im Rahmen der betrieblichen Sicherheitskonzeption einkalkuliert werden, dass gerade Akteure mit bösartigen Absichten solche besonderen Phasen gezielt ausnutzen.
  • Grundsätzlich kennt Datensicherheit keine Auszeit – ebenso wenig Cyberkriminalität oder menschliche Fehlbarkeit.

Weitere Informationen

NEXIS
Über Nexis: Weltklasse bei digitalen Identitäten, Rollen und Berechtigungen

DATENSICHERHEIT.DE
, 09.08.2026
6 Ratschläge zur Sicherung der Resilienz auch in Zeiten erhöhter urlaubsbedingter Abwesenheit

DATENSICHERHEIT.DE, 08.08.2026
Zutrittskontrolle als Governance- und Cybersecurity-Priorität

DATENSICHERHEIT.DE, 05.08.2026
ElringKlinger modernisiert Identity- und Access-Management mit Omada Identity

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https://www.datensicherheit.de/berechtigungsrisiko-urlaubsvertretung-dauerzugriff/feed 0
eco-Kommentar zur „BND-Reform“: Sicherheitslücken kein Werkzeug für Geheimdienste https://www.datensicherheit.de/eco-kommentar-zur-bnd-reform-sicherheitsluecken-kein-werkzeug-fuer-geheimdienste Fri, 14 Aug 2026 00:19:14 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=56602

In seiner Stellungnahme fordert der eco den Bundestag zur „Nachschärfung“ auf – vor allem in Bezug auf den Umgang mit Schwachstellen, bei der BSI-Rolle, hinsichtlich BND-Maßnahmen im Inland sowie bei der unabhängigen Vorabkontrolle und Begrenzung der neuen Befugnisse

Klaus Landefeld, Mitglied des Vorstands des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die am 12. August 206 im Kabinett beschlossene sogenannte BND-Reform ein – diese erweitert demnach die Eingriffsmöglichkeiten des Nachrichtendienstes deutlich. Der eco warnt davor, dass dabei neue Risiken für die Cybersicherheit entstehen, nämlich insbesondere dann, wenn IT-Sicherheitslücken für nachrichtendienstliche Zugriffe nutzbar gehalten werden. Der eco fordert den Bundestag deshalb auf, diese Reform insbesondere beim Umgang mit Schwachstellen, bei der Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), bei Maßnahmen Bundesnachrichtendienstes (BND) im Inland sowie bei der unabhängigen Vorabkontrolle und Begrenzung der neuen Befugnisse deutlich nachzuschärfen.

eco-Bedenken im Zusammenhang mit der vorgesehene Rolle des BSI

Landefeld führt aus: „Nachrichtendienste brauchen angesichts der veränderten Sicherheitslage moderne technische Fähigkeiten. Aber die Grenze ist dort erreicht, wo der Staat für seine eigenen Zugriffe ein Interesse daran entwickelt, Sicherheitslücken offenzuhalten!“

Schwachstellen müssen vielmehr geschlossen werden und dürften nicht zum Werkzeug für nachrichtendienstliche Zugriffe werden.

Besonders kritisch bewertet eco die vorgesehene Rolle des BSI: Unternehmen müssen doch darauf vertrauen können, dass Informationen über Sicherheitslücken beim BSI in erster Linie dazu dienen, diese schnellstmöglich zu schließen und betroffene Systeme abzusichern. Eine grundsätzliche Pflicht zur Informationsweitergabe an den BND schaffe hier einen problematischen Zielkonflikt.

Ausnutzung bzw. Missbrauch von Schwachstellen durch auswärtige Geheimdienste

Landefeld betont: „Das BSI darf nicht zum Zulieferer für nachrichtendienstlich nutzbare Schwachstellen werden. Wer eine Sicherheitslücke meldet, muss darauf vertrauen können, dass der Staat alles daransetzt, sie zu schließen und nicht prüft, wie sie sich zunächst noch für eigene Zugriffe nutzen lässt.“

Gerade das kurze Zeitfenster bei neu bekannt gewordenen Schwachstellen zeigt aus Sicht von eco, wo die Priorität liegen müsse. Wenn zwischen Bekanntwerden und Behebung teilweise nur wenige Stunden liegen, müssten staatliche Ressourcen auf Absicherung und schnelles Patchen konzentriert werden.

„Wenn nur wenige Stunden bleiben, muss die Antwort des Staates lauten: Patchen, nicht zugreifen! Denn jede Schwachstelle, die für den BND nutzbar ist, kann grundsätzlich auch von Cyberkriminellen oder ausländischen Nachrichtendiensten entdeckt und ausgenutzt werden.“

eco-Bedenken hinsichtlich einer möglichen Inlandsrolle des BND

Mit den neuen Einwirkungsbefugnissen verändere sich zudem die Rolle des BND grundlegend. Besonders kritisch ist aus Sicht von eco, dass der Auslandsnachrichtendienst in bestimmten Konstellationen künftig auch im Inland tätig werden könnte.

Damit könnten auch Unternehmen und Betreiber digitaler Infrastrukturen in Deutschland unmittelbar in den Wirkungsbereich nachrichtendienstlicher Maßnahmen geraten.

„Ein Auslandsnachrichtendienst darf nicht durch die ,Hintertür’ zum Inlandsakteur werden! Wenn der BND künftig auch in Deutschland in IT-Systeme eingreifen kann, braucht es dafür besonders hohe Hürden und eine wirksame unabhängige Kontrolle. Das betrifft die Internetwirtschaft ganz unmittelbar.“

eco moniert vorgesehene nachträgliche Prüfung nachrichtendienstlicher Aktivitäten

Umso problematischer ist, dass die Reform zugleich die Kontrollmechanismen neu ordnen solle. Die Aufgaben der bisherigen „G10-Kommission“ sollen demnach weitgehend auf den „Unabhängigen Kontrollrat“ übergehen. Bei „Gefahr im Verzug“ sollten Maßnahmen, welche grundsätzlich einer Vorabkontrolle unterliegen, zudem bereits vollzogen werden können, bevor der Kontrollrat sie geprüft hat.

Landefeld gibt zu bedenken: „Mehr Eingriffsbefugnisse dürfen nicht mit weniger Kontrolle einhergehen. Bei so weitreichenden Maßnahmen reicht es nicht, wenn der Nachrichtendienst zunächst handelt und die unabhängige Kontrolle erst im Nachhinein erfolgt. Eine nachträgliche Prüfung kann eine wirksame Kontrolle vor dem Eingriff nicht ersetzen.“

Auch der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) und automatisierter Systeme verschärfe diese Frage. Wenn technische Systeme staatliche Eingriffe vorbereiten oder sogar auslösen können, müssten Verantwortlichkeiten eindeutig und Entscheidungen jederzeit nachvollziehbar bleiben.

Zentrale Erkenntnisse der DS-Redaktion

  • Schwachstellen sind eine permanente Bedrohung mit volkswirtschaftlicher Dimension – das Bestreben auch staatlicher Stellen auf die schnelle Behebung zu drängen ist aus Gründen der Nationalen Sicherheit grundsätzlich zu begrüßen.
  • Entdeckte Schwachstellen indes geheimzuhalten, um sie später zu Überwachungszwecken auszunutzen, ist ein hochriskantes Wagnis, denn auch auswärtige staatliche oder cyberkriminelle Akteure könnten diese dann missbrauchen.
  • Egal aber, wie letztendlich die politischen Entscheidungen getroffen werden, sollte für alle Betriebe allein diese aktuell geführte Diskussion nun ein Weckruf sein, die Bedrohung durch Schwachstellen in den IT-Systemen endlich ernst zu nehmen und sich um Abhilfe zu bemühen.
  • Das BSI genießt durch das Engagement auch in Sozialen Medien und Teilnahme an Messen und Kongressen bisher einen guten Ruf – nämlich ausgewiesener „Sachwalter“ des Landes in Datensicherheitsfragen zu sein. Die nun erörterte Doppelfunktion, einerseits wie bisher Menschen zu sensibilisieren, aber dann künftig auch noch parallel an deren Überwachung mitzuwirken, könnte einen gewaltigen Schaden für die Glaubwürdigkeit hervorrufen.
  • Der Bundestag ist aufgerufen, eine ausbalancierte Lösung zu finden, welche einerseits den berechtigten Sicherheitsinteressen in Zeiten modernster IT Rechnung trägt, aber grundgesetzwidrigen Eingriffen eine klare Absage erteilt.

Weitere Informationen

DATENSICHERHEIT.DE, 18.12.2025
eco-Warnung: Bundespolizeigesetz droht digitale Sicherheit zu untergraben

DATENSICHERHEIT.DE, 08.08.2025
BVerfG-Urteil zu Staatstrojanern: eco begrüßt Klarstellung

DATENSICHERHEIT.DE, 08.08.2025
Karlsruher Staatstrojaner-Urteil: Bitkom begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

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AI incidents are merely symptoms – IT security must focus on identities https://www.datensicherheit.de/ai-incidents-symptoms-it-security-focus-identities Mon, 10 Aug 2026 22:59:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=56205 In light of the rise in incidents involving rogue AI models, Elmar Eperiesi-Beck recommends modern ‘identity and access management’ to ensure that all identities are always recorded and that, should the worst happen, all access can be completely blocked

[datensicherheit.de, 08|11|2026] Elmar Eperiesi-Beck, CEO of Bare.ID, also addresses threatening incidents involving AI systems in his latest commentary: “From within a test environment, Anthropic’s AI models gained unauthorised access to real data from organisations’ actual systems. The shocking thing about this is that a security analysis revealed that inadequately secured identities had allowed access to production systems, which were subsequently compromised as a result.” He therefore recommends that organisations implement a modern ‘Identity and Access Management’ (IAM) system so that they can comprehensively record all identities, manage their access rights, or completely block access in the case of unknown or compromised identities.

The expansion of AI and the rise of non-human digital identities are fuelling uncontrolled proliferation

He takes a comparative look back: “Just a few years ago, companies took great care to ensure that machines or devices that were difficult to secure – such as IoT devices – were not connected to the network, let alone the internet.”

Today, however, the expansion of artificial intelligence (AI) and non-human digital identities in particular is leading to a rapid and uncontrolled proliferation of potentially dangerous situations.

“What companies used to regard as a risk for their IoT systems is now of little concern to most, given the growing number of non-human identities. The benefits of AI seem to be overshadowing the risks posed by new technologies.”

Recommendations for the consistent application of existing standards for AI and IoT identity management

However, whether it is traditional IoT or AI with non-human identities, the principle remains the same: “Digital identities of any kind must be carefully checked, granted the most restrictive rights possible, or completely restricted online!” The sheer volume of identities, however, means that organisations can no longer manage them manually. A modern IAM system could provide crucial support at this stage by identifying all identities, managing their access rights, or completely blocking access in the case of unknown or compromised identities.

Eperiesi-Beck raises a key question: “If even companies like Anthropic – which one might assume are fully aware of the potential risks associated with digital identities – make such mistakes, how is a traditional commercial enterprise, whose core business is not AI, supposed to do any better?”

In conclusion, he gives the following answer: “Quite simply: by implementing a tried-and-tested – and ideally even robust – IAM solution that reduces risks arising from unidentified and poorly managed access paths, and by consistently applying existing standards for AI and IoT identity management, which are, after all, already in place.”

Key findings:

  • Enthusiasm for the possibilities offered by the new virtual tool, AI, could push precautionary measures into the background.
  • Just as in the physical world, tools have a ‘dual-use’ nature – they can be used for good or for harm.
  • As IT Security managers must always assume that an incident will occur, they should take appropriate preventive measures.
  • Identity management is a fundamentally sound preventative measure in the context of IT security.
  • When it comes to the use of AI, too, the principle ‘Hope for the best, but always be prepared for the worst!’ applies.

More information on this topic:

Bare.ID
Das Unternehmen / Digital Souverän mit Bare.ID: Wir vereinen technologische Exzellenz mit echter Beratungskompetenz

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Elmar Eperiesi-Beck – Executive Digital & Security Thought Leader • Entrepreneur • Startup Advisor

zdfheute, 08|06|2026
Ähnliche Fälle bei OpenAI und Anthropic: Auch KI von Meta hackte sich in fremde Firma / Mit Meta muss ein weiterer Tech-Gigant einräumen, dass seine KI-Software unbeabsichtigt Cyberangriffe auf eine andere Firma durchgeführt hat. Es gab mehrere vergleichbare Vorfälle.

tagesschau, 08|06|2026
Nach Anthropic und OpenAI Auch KI von Meta dringt in fremdes System ein

DER SPIEGEL, 08|06|2026
Autonomer Angriff Auch KI von Meta hackte sich in eine andere Firma / Immer häufiger steckt KI hinter Cyberattacken. Nun ist auch ein Programm des Facebook-Konzerns Meta damit aufgefallen. Der Fehler soll auf einen Testpartner zurückgehen.

datensicherheit.de, 08|09|2026
Offene Türen für KI-Agenten schließen – das SANS Institute gibt IT-Sicherheitsteams Empfehlungen / Inzwischen häufen sich die Berichte von KI-Anbietern, deren -Agenten aus den Testumgebungen ausbrechen und andere Software-Anbieter hacken

datensicherheit.de, 08|07|2026
Claude-Phishing-Vorfall durch Versagen grundlegender KI-Sicherheitsarchitektur ermöglicht / Laut Medienberichten hatte die KI „Claude“ bei einem Sicherheitstest unerwarteten Zugang zum öffentlichen Internet erlangt

datensicherheit.de, 08|03|2026
„Claude“-Ausbrüche mahnen: KI-Modelle durch „Zero Trust“ einhegen / Sobald ein autonomer KI-Agent eine kontrollierte Umgebung verlassen kann, nimmt er die Grenzen einer Organisation nicht auf die gleiche Art und Weise wahr wie Menschen

datensicherheit.de, 08|03|08.2026
KI-Systeme: Wer testet, haftet für die Folgen / KI-Unternehmen müssen nun die richtigen „Leitplanken“ installieren, damit ihre Produkte nicht zur Gefahr werden

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KI-Vorfälle nur Symptome – IT-Sicherheit muss auf Identitäten fokussieren https://www.datensicherheit.de/ki-vorfaelle-symptome-it-sicherheit-identitaeten-fokus Mon, 10 Aug 2026 22:57:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=56204 Elmar Eperiesi-Beck rät angesichts der Zunahme der Vorfälle mit vagabundierenden KI-Modellen zu modernem „Identity-Access-Management“, damit stets alle Identitäten erfasst und im Fall der Fälle jeglicher Zugriff komplett unterbunden werden kann

[datensicherheit.de, 11.08.2026] Auch Elmar Eperiesi-Beck, CEO bei Bare.ID, geht in seinem aktuellen Kommentar auf bedrohliche Vorfälle mit KI-Systemem ein: „Aus einer Testumgebung heraus erlangten KI-Modelle von Anthropic unautorisierten Zugriff auf Echtdaten realer Systeme von Organisationen. Das Eklatante daran: Im Rahmen einer Sicherheitsanalyse zeigte sich, dass über unzureichend abgesicherte Identitäten Zugriffe auf produktive Systeme möglich waren und diese auf diesem Weg kompromittiert wurden.“ Er empfiehlt daher Betrieben, sich mit einem modernen „Identity-Access-Management“ (IAM) auszustatten, um grundsätzlich alle Identitäten erfassen, deren Rechte pflegen oder bei unbekannten oder gefährdeten Identitäten jeglichen Zugriff komplett unterbinden zu können.

KI-Expansion und Zunahme nicht-menschlicher digitaler Identitäten befördert unkontrollierten Wildwuchs

Vergleichend wirft er einen Blick zurück: „Noch vor wenigen Jahren achteten Unternehmen peinlichst genau darauf, dass schwer zu sichernde Maschinen oder Geräte, wie beispielsweise IoT, nicht mit dem Netzwerk und erst recht nicht mit dem Internet verbunden waren.“

Heute dagegen entstehe insbesondere durch die Expansion der Künstlichen Intelligenz (KI) und nicht-menschlicher digitaler Identitäten ein rasanter und unkontrollierter Wildwuchs an potenziell gefährlichen Situationen.

„Was Unternehmen früher für ihre IoT-Systeme noch als gefährlich einstuften, interessiert heute bei der wachsenden Anzahl nicht-menschlicher Identitäten nur wenige. Die Vorzüge der KI scheinen die Risiken neuer Technologien in den Hintergrund zu drängen.“

Empfehlung zur konsequenten Anwendung bestehender Standards zum KI- und IoT-Identitätsmanagement

Ob aber klassisches IoT oder KI mit nicht-menschlichen Identitäten – das Prinzip bleibe das gleiche: „Digitale Identitäten jeglicher Art müssen sorgfältig geprüft, mit möglichst restriktiven Rechten ausgestattet oder im Netz komplett eingeschränkt werden!“ Die schiere Menge an Identitäten lasse jedoch für Organisationen keine manuelle Erfassung und Verwaltung mehr zu. Ein modernes IAM könne an dieser Stelle die entscheidende Hilfe bieten, um alle Identitäten zu erfassen, deren Rechte zu pflegen oder bei unbekannten oder gefährdeten Identitäten jeglichen Zugriff komplett zu unterbinden.

Eperiesi-Beck wirft eine zentrale Frage auf: „Wenn selbst Unternehmen wie Anthropic, denen man unterstellen kann, dass sie die potenziellen Risiken digitaler Identitäten bestens kennen, derartige Fehler unterlaufen, wie soll es dann ein klassisches Wirtschaftsunternehmen, dessen Kernaufgabe nicht die KI ist, besser machen?“

Abschließend gibt er darauf folgende Antwort: „Ganz einfach: Indem es ein erprobtes und im Idealfall sogar souveränes IAM implementiert, welches Risiken durch unidentifizierte und schlechte verwaltete Zugangspfade verringert, und durch die konsequente Nutzung bestehender Standards zu KI- und IoT-Identitätsmanagement, die ja bereits existieren.“

Zentrale Erkenntnisse:

  • Die Begeisterung für die Möglichkeiten mit dem neuen virtuellen Werkzeug KI könnten Vorsichtsmaßnahmen in der Hintergrund drängen.
  • Wie auch in der materiellen Welt haben Werkzeug einen „Dual-Use“-Charakter – sie können nutzbringend oder schädlich angewendet werden.
  • Da IT-Sicherheitsverantwortliche grundsätzlich vom Eintritt eines Schadensfalls ausgehen müssen, sollten sie entsprechende Präventionsmaßnahmen ergreifen.
  • Eine grundsätzliche sinnvolle Präventionsmaßnahme im Kontext der IT-Sicherheit ist Identitätsmanagement.
  • Auch beim KI-Einsatz gilt der Grundsatz „Auf das Beste hoffen, aber stets auf das Schlimmste vorbereitet sein!“

Weitere Informationen zum Thema:

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Das Unternehmen / Digital Souverän mit Bare.ID: Wir vereinen technologische Exzellenz mit echter Beratungskompetenz

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Elmar Eperiesi-Beck – Executive Digital & Security Thought Leader • Entrepreneur • Startup Advisor

zdfheute, 06.08.2026
Ähnliche Fälle bei OpenAI und Anthropic: Auch KI von Meta hackte sich in fremde Firma / Mit Meta muss ein weiterer Tech-Gigant einräumen, dass seine KI-Software unbeabsichtigt Cyberangriffe auf eine andere Firma durchgeführt hat. Es gab mehrere vergleichbare Vorfälle.

tagesschau, 06.08.2026
Nach Anthropic und OpenAI Auch KI von Meta dringt in fremdes System ein

DER SPIEGEL, 06.08.2026
Autonomer Angriff Auch KI von Meta hackte sich in eine andere Firma / Immer häufiger steckt KI hinter Cyberattacken. Nun ist auch ein Programm des Facebook-Konzerns Meta damit aufgefallen. Der Fehler soll auf einen Testpartner zurückgehen.

datensicherheit.de, 09.08.2026
Offene Türen für KI-Agenten schließen – das SANS Institute gibt IT-Sicherheitsteams Empfehlungen / Inzwischen häufen sich die Berichte von KI-Anbietern, deren -Agenten aus den Testumgebungen ausbrechen und andere Software-Anbieter hacken

datensicherheit.de, 07.08.2026
Claude-Phishing-Vorfall durch Versagen grundlegender KI-Sicherheitsarchitektur ermöglicht / Laut Medienberichten hatte die KI „Claude“ bei einem Sicherheitstest unerwarteten Zugang zum öffentlichen Internet erlangt

datensicherheit.de, 03.08.2026
„Claude“-Ausbrüche mahnen: KI-Modelle durch „Zero Trust“ einhegen / Sobald ein autonomer KI-Agent eine kontrollierte Umgebung verlassen kann, nimmt er die Grenzen einer Organisation nicht auf die gleiche Art und Weise wahr wie Menschen

datensicherheit.de, 03.08.2026
KI-Systeme: Wer testet, haftet für die Folgen / KI-Unternehmen müssen nun die richtigen „Leitplanken“ installieren, damit ihre Produkte nicht zur Gefahr werden

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Nach 8 Monaten NIS-2 deutet eco-Stimmungsbild auf Umsetzungshürden hin https://www.datensicherheit.de/8-monate-nis-2-eco-stimmungsbild-umsetzungshuerden Mon, 10 Aug 2026 22:54:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=56203 Der eco hat eine Kurzabfrage unter Unternehmen mit Bezug zu IT-Sicherheit, digitaler Infrastruktur und NIS-2 durchgeführt und die Ergebnisse publiziert

[datensicherheit.de, 11.08.2026] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat genau acht Monate nach Inkrafttreten von NIS-2 die „etwas schleppende Entwicklung der diese Woche neu veröffentlichten BSI-Registrierungszahlen“ kommentiert – diese könnte demnach darauf hindeuten, dass die Umsetzung für Unternehmen weiterhin herausfordernd ist. Ein aktuelles Stimmungsbild unter Unternehmen aus dem eco-Umfeld bestätige diesen Eindruck: „Es gibt weiterhin deutliche Umsetzungshürden, vor allem bei Dokumentation, Meldeprozessen und Risikomanagement.“ Dieses basiere auf einer eco-Kurzabfrage unter Unternehmen mit Bezug zu IT-Sicherheit, digitaler Infrastruktur und NIS-2 – es gebe einen Eindruck aus der Praxis wieder, ohne einen Anspruch auf Repräsentativität zu erheben. Ulrich Plate, Leiter der eco-Kompetenzgruppe „KRITIS“, fordert „klare Prioritäten und handhabbare Umsetzungshilfen“ für die Unternehmen.

Bürokratie droht NIS-2-Umsetzung zu lähmen

NIS-2 sei in der Wirtschaft angekommen, aber die praktische Umsetzung bleibe für viele Unternehmen anspruchsvoll, so ein aktuelles Stimmungsbild unter 38 Unternehmen aus dem eco-Umfeld. Die größten Herausforderungen bei der Umsetzung sähen die Befragten bei Dokumentationspflichten, Meldeprozessen mit 24-/72-Stunden-Regelungen sowie Risikoanalyse und Risikomanagement.

Dieses eco-Stimmungsbild gebe einen Einblick in Unternehmen, welche über eco-Kanäle erreicht worden seien und sich bereits mit NIS-2 und Cybersicherheit befasst hätten.

Selbst in diesem Umfeld werde ein deutlicher Unterstützungsbedarf sichtbar. Über ein Drittel der bereits beim BSI registrierten Unternehmen bewerte den Registrierungsprozess als „sehr kompliziert“, 53 Prozent als „in Ordnung“.

NIS-2-Nachweise und -Meldeprozesse verursachen größten Druck

Der zusätzliche Aufwand für die Umsetzung von NIS-2 sei spürbar: Rund 15 Prozent der Antwortenden schätzten ihn als „sehr hoch“ ein, jeweils rund 38 Prozent als „hoch“ oder „mittel“. Kein Unternehmen habe angegeben, dass durch NIS-2 kein zusätzlicher Aufwand entstehe.

Knapp 18 Prozent der teilnehmenden Unternehmen gäben an, die NIS-2-Anforderungen bereits vollständig umgesetzt zu haben. Rund 36 Prozent befänden sich planmäßig in der Umsetzung, weitere knapp 18 Prozent berichteten von Verzögerungen.

Als besonders herausfordernd bewerteten die Unternehmen vor allem Nachweispflichten und Audits mit rund 26 Prozent der Nennungen, das Meldewesen mit rund 25 Prozent sowie Risikoanalyse und Risikomanagement mit rund 21 Prozent.

NIS-2 gilt es als Führungs-, Resilienz- und Risikomanagementthema zu verstehen

Plate sieht in der Registrierung nur den „Auftakt“: „Dass selbst Unternehmen aus einem securitynahen Umfeld den Registrierungsprozess teils als sehr kompliziert bewerten, zeigt, wie wichtig praxistaugliche Orientierung ist!“

Mit der Registrierung sei indes die eigentliche Arbeit noch nicht abgeschlossen.

Entscheidend sei jetzt, dass Unternehmen die regulatorischen Anforderungen in wirksame Prozesse übersetzen – klare Verantwortlichkeiten, belastbare Meldewege, dokumentierte Risiken und ein funktionierendes Lieferkettenmanagement. „NIS-2 darf nicht als reine Compliance-Aufgabe verstanden werden, sondern muss als Führungs-, Resilienz- und Risikomanagementthema im Unternehmensalltag ankommen!“, betont Plate.

Unterstützungsangebote müssen an der Praxis ansetzen

Das BSI habe im Juni 2026 eine Befragung zu Feedback und Bedarfen der Wirtschaft bei seinen NIS-2-Unterstützungsangeboten gestartet, darunter Betroffenheitsprüfung, Geschäftsleitungsschulung und Infopakete.

Aus eco-Sicht ist dieser Ansatz richtig: Unterstützungsangebote sollten vor allem dort ansetzen, wo in der Praxis die größten Reibungspunkte entstehen – bei Nachweisen, Meldewegen, Lieferkettenanforderungen, Betroffenheitsprüfung und der Verantwortung der Geschäftsleitung.

„Unternehmen brauchen keine abstrakten Pflichtenhefte, sondern klare Prioritäten und handhabbare Umsetzungshilfen!“, gibt Plate abschließend zu bedenken und prognostiziert: „Nur wenn NIS-2 im Unternehmensalltag funktioniert, kann daraus ein echter Resilienzgewinn für Wirtschaft und Gesellschaft entstehen.“

Zentrale Erkenntnisse:

  • Zu enge bürokratische Auslegungen könnten die erfolgreiche NIS-2-Umsetzung gefährden.
  • NIS-2 bedeutet für die betroffenen Unternehmen zunächst in jedem Fall vermehrten Aufwand.
  • Erst wenn NIS-2 im betrieblichen Alltag zuverlässig funktioniert, kann der erhoffte „Resilienzgewinn“ nachhaltig eintreten.
  • Behörden und betroffene Unternehmen sollten eng zusammenarbeiten und den Unterstützungsaspekt betonen.
  • NIS-2 ist gekommen, um zu bleiben, so dass auch für diesen Teilaspekt der Datensicherheit die Klassifizierung als „Chefsache“ zu treffen ist.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Über uns: eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. / Wir gestalten das Internet.

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
KRITIS / KG-Leiter Ulrich Plate

datensicherheit.de, 06.08.2026
NIS-2-Compliance beweist sich erst in der Krise / Im Kontext der NIS-2-Konformität muss die Frage aufgeworfen werden, ob Notfallprozesse auch dann funktionieren, wenn E-Mail, Identitätsdienste und Kollaborationsplattformen gleichzeitig ausfallen

datensicherheit.de, 31.07.2026
NIS-2-Registrierungslücke als Symptom für ein größeres Problem / Die vielen noch ausstehenden NIS-2-Registrierungen sind laut ein Symptom für ein tieferliegendes Problem: „Cybersicherheit wird vielerorts noch immer nicht genug Priorität eingeräumt!“

datensicherheit.de, 25.07.2026
NIS-2: Unternehmen sollten DORA-Erfahrungen für sich nutzen / Erkenntnisse aus der DORA-Einführung zeigen auf, dass die größeren Hürden oft bei der Transparenz, der Nachweisfähigkeit und der organisatorischen Umsetzung liegen – und Cyberresilienz eben nicht allein durch technische Sicherheitsmaßnahmen entstehen kann

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Führungskräfte ins Visier: Ransomware-Akteure zielen auf Inhaber privilegierter Rechte https://www.datensicherheit.de/fuehrungskraefte-visier-ransomware-akteure-inhaber-privileg-rechte Sun, 09 Aug 2026 22:53:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=56172 Das „ThreatLabz“-Team von Zscaler hat den „Faktor Mensch“ in der Ransomware-Angriffskette analysiert und konnte aufzeigen, dass Cyberkriminelle bei der Auswahl ihrer Opfer innerhalb von Organisationen gezielt vorgehen

[datensicherheit.de, 10.08.2026] Gelangt ein Ransomware-Angriff in die Schlagzeilen, wird die Aufmerksamkeit meist auf die betroffene Organisation, die gestohlenen Daten sowie die darauffolgende Lösegeldforderung gerichtet. Eine aktuelle Untersuchung des „ThreatLabz“-Teams von Zscaler hat indes den „Faktor Mensch“ in der Angriffskette beleuchtet und demnach aufgezeigt, dass Cyberkriminelle bei der Auswahl ihrer Opfer innerhalb von Organisationen nicht zufällig agieren. Vielmehr gerieten gezielt Mitarbeiter mit weitreichenden Berechtigungen und geschäftskritischen Funktionen in den Fokus, um über dieses Einfallstor das Netzwerk zu infiltrieren, sensible Informationen zu exfiltrieren und den unrechtmäßigen Zugriff schließlich zu monetarisieren. „ThreatLabz“ habe Opfer einer Ransomware-Kampagne identifiziert und die Position der Opfer im Unternehmen analysiert, zudem wie deren Funktionen und Befugnisse dazu beitragen, die Organisation zu unterwandern. Über einen Zeitraum von einem Monat habe „ThreatLabz“ 351 Opfer in 334 Organisationen identifiziert, welche mit einer einzelnen Ransomware-Kampagne in Verbindung gestanden hätten.

Führungskräfte und kritische Geschäftsfelder im Ransomware-Visier

Die untersuchten Bedrohungsakteure hätten sich dabei auf den Erstzugang, den Diebstahl großer Mengen an Unternehmensdaten sowie die selektive Verschlüsselung kritischer Systeme spezialisiert. Die detaillierte Auswertung der Opferprofile habe ergeben, „dass 62 Prozent der betroffenen Personen auf Managementebene oder höher angesiedelt waren“.

Dies deute darauf hin, dass die Täter systematisch nach Mitarbeitern suchten, welche über einen privilegierten Zugriff auf Kundendaten, Finanzunterlagen, Verträge und operative Systeme verfügen.

Der Wert eines kompromittierten Managementkontos sei durch den Umfang der mit der jeweiligen Position verbunden Zugriffsrechte definiert. Führungskräfte könnten beispielsweise Zahlungen freigeben, Budgets und Lieferanten verantworten, Verträge prüfen, auf sensible Unterlagen zugreifen oder die Zusammenarbeit über verschiedene Geschäftsbereiche hinweg koordinieren.

Ransomware-Gruppen erlangen über Mitarbeiter von Industrieunternehmen Zugang zu kritischen Systemen

Auch bei den Branchen und Abteilungen hätten sich in der Analyse klare Schwerpunkte gezeigt. „Die Hälfte der kompromittierten Unternehmen stammte aus der Industrie mit über 35 Prozent sowie der Informationstechnologie mit knapp 15 Prozent.“ Für Ransomware-Gruppen könnten Mitarbeiter in Industrieunternehmen Wege zu jenen kritischen Systemen eröffnen, welche Fertigung, Distribution oder Logistik unterstützen.

In der Informationstechnologie könnten kompromittierte Konten Geistiges Eigentum und für die Bereitstellung digitaler Dienste genutzte Plattformen offenlegen.

Die Störung solcher Systeme könne schnell sowohl operativen als auch finanziellen Druck erzeugen. Die Verschlüsselung einer Produktions-, Logistik- oder Servicebereitstellungsplattform könne den Geschäftsbetrieb und damit den Umsatz beeinträchtigen, während gestohlene technische Daten Erpressungsforderungen untermauern könnten.

Durchschnittsalter der Ransomware-Opfer bei 46 Jahren

„Innerhalb der betroffenen Organisationen entfielen mehr als 75 Prozent der Opferpersonas auf fünf zentrale Geschäftsbereiche.“ Am stärksten anvisiert worden sei das Finanz- und Rechnungswesen, gefolgt vom Vertrieb, dem operativen Betrieb, der Personalabteilung und dem Marketing.

„Demographisch betrachtet lag der Schwerpunkt mit rund 44 Prozent auf der ,Generation X’, wobei das Durchschnittsalter der Opfer 46 Jahre betrug.“

Mitarbeiter dieser Generation bekleideten häufiger etablierte Management- oder höherwertige Positionen und verschafften Angreifern dadurch Zugang zu wertvollen Systemen, Daten und Entscheidungsbefugnissen.

Ransomware-Angreifer nutzen Täuschungstaktiken

Um sich das Vertrauen der anvisierten Entscheidungsträger zu erschleichen, nutzten die Angreifer häufig künstlich erzeugte Dringlichkeit sowie die falsche Identität von vermeintlichen IT-Mitarbeitern. Dabei kämen vertraute Werkzeuge wie „Microsoft Teams“ oder „Quick Assist“ zum Einsatz, woraus schnell weitreichender Datendiebstahl und Erpressung resultieren könnten.

Da Künstliche Intelligenz (KI) eine bessere Personalisierung von Angriffsmaßnahmen und überzeugende Täuschungsmaßnahmen durch Identitätsdiebstahl ermögliche, könnten Ransomware-Akteure mit weniger offensichtlichen Warnsignalen angreifen. Um dieses Risiko zu minimieren, rät „ThreatLabz“ Unternehmen dringend zur Implementierung einer „Zero Trust“-Architektur für eine strikte Netzwerksegmentierung und zur Verhinderung von lateralen Bewegungen im System.

Ebenso wichtig sei die konsequente Durchsetzung des „Least Privilege“-Prinzips, um den Zugriff auf sensible Daten strikt auf das Notwendigste zu begrenzen. Das Blockieren externer Nachrichten in Kollaborationstools, die Sensibilisierung der Mitarbeiter für die Verifizierung von internen IT-Anfragen sowie der Einsatz von KI-gestützten Sicherheitslösungen zur kontinuierlichen Überwachung bildeten die essenziellen Bausteine einer effektiven Verteidigungsstrategie gegen diese zielgerichteten Bedrohungen.

Zentrale Erkenntnisse:

  • Im Kontext der rasanten IT-Weiterentwicklung gelangen Führungskräfte einerseits zunehmend in Haftungsfragen bei IT-Schadensfällen – zudem werden sie von cyberkriminellen Angreifern immer öfter gezielt ins Visier genommen.
  • Die privilegierten Zugriffsrechte der Führungsebene stellen eine attraktive „Beute“ für Cyberkriminelle dar.
  • Generell gilt es, in den Betrieben grundsätzliche Sicherheitsprinzipien wie z.B. „Zero Trust“, „Least Privilege“ oder auch „Multi-Faktor-Authentifizierung“ (MFA) zu etablieren und konsequent anzuwenden.
  • Selbst bei einem Höchstmaß an Schutzmaßnahmen solle für eine erprobte Notfall- und Wiederanlaufplanung davon ausgegangen werden, dass irgendwann eine gravierender Cyberangriff auf die Führungsebene – eben z.B. mit Ransomware – gelingt.
  • Eine saloppe, despektierliche, gleichwohl ein zentrales Problem adressierende Redensart lautet: „Der Fisch stinkt vom Kopf her“ – Aufgabe der Führungsebene muss es daher sein, an der Spitze der Betriebe Lern- und Sicherheitskultur vorbildhaft einzuführen und im Alltag vorzuleben.

Weitere Informationen zum Thema:

zscaler
About Zscaler: Transforming Today and Tomorrow / Leveraging the largest security cloud on the planet, Zscaler anticipates, secures, and simplifies the experience of doing business for the world’s most established companies.

datensicherheit.de, 25.06.2026
Neuer Ransomware-Boom: Ein Drittel mehr Vorfälle registriert / Laut dem „Threat Status Report 2025/2026“ von aDvens wurden 2025 ein Drittel mehr Ransomware-Vorfälle als im Vorjahr registriert – in Deutschland geriet vor allem die Industrie ins Visier

datensicherheit.de, 29.04.2026
Ransomware-Hotspot: Deutschland als Top-Ziel für Erpresser / Im Jahr 2025 laut PwC 58 Prozent mehr Ransomware-Opfer weltweit – KI senkt Einstiegshürden und beschleunigt Angriffe

datensicherheit.de, 20.04.2026
Ransomware-Attacken: Versicherungs- und Rechtsfragen in Zeiten zunehmender Cyberangriffe / Web-Seminar zur neuen Qualität von Bedrohungen durch Cyberangriffe im Kontext der Wechselwirkungen zwischen angespannter geopolitischer Lage und vermehrtem KI-Einsatz am 22. April 2026

datensicherheit.de, 09.04.2026
Ransomware im Wandel – dennoch weiterhin eine der gravierendsten Cyberbedrohungen weltweit / Weniger Opfer zahlen, doch die Summen steigen – aktuelle Zahlen zur Ransomware-Bedrohung zeichnen ein Bild, welches Verantwortliche in Unternehmen nicht als Entwarnung missverstehen sollten

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Bedrohlicher Trend: Meta-KI-Hack aktuelles Beispiel für potenziell verhängnisvolle Entwicklung https://www.datensicherheit.de/bedrohung-trend-meta-ki-hack-beispiel-potenzial-verhaengnis Sun, 09 Aug 2026 22:42:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=56171 Bezugnehmend auf aktuelle Vorfälle, bei denen Systeme Künstlicher Intelligenz (KI) von OpenAI, Anthropic und Meta im Rahmen von Sicherheitstests auf reale Infrastrukturen zugreifen konnten, betont Tim Hudson, dass derartige Vorkommnisse nicht länger als „isolierte Pannen“ abgetan werden sollten

[datensicherheit.de, 10.08.2026] Angesichts der jüngsten Vorfälle, bei denen Systeme Künstlicher Intelligenz (KI) von OpenAI, Anthropic und Meta im Rahmen von Sicherheitstests auf reale Infrastrukturen zugreifen konnten, betont Tim Hudson, Mitentwickler der Software, aus der „OpenSSL“ hervorging, und Präsident der OpenSSL Corporation, dass diese Fälle nicht länger als isolierte Pannen abgetan werden könnten: „OpenAI, Anthropic und jetzt Meta: Wenn mehrere der leistungsfähigsten KI-Systeme der Welt innerhalb weniger Wochen aus Testumgebungen in reale Anwendungen für Menschen, Dienste und Unternehmen gelangen, können wir dies nicht länger als Einzelfälle abtun. Wir beobachten ein wiederkehrendes Muster: Autonome Systeme erhalten ein Ziel, Internetzugang und übermäßige Befugnisse – und die Verantwortlichen entdecken erst im Nachhinein, was die Systeme angerichtet haben.“

Ein KI-System benötigt gar keinen Vorsatz, um Schaden anzurichten

Das bedeutet laut Hudson nicht, dass KI plötzlich eigene böswillige Absichten entwickelt hat – es bedeutet demnach etwas viel Banales und Gefährlicheres: Ein KI-System brauche gar keine Absicht, um Schaden anzurichten. „Es benötigt lediglich ein unzureichend definiertes Ziel, eine anfällige Schnittstelle und die Berechtigung zum Handeln“, so seine Warnung.

Die Branche spreche viel über die Entwicklung intelligenterer Modelle, aber zu wenig über den Aufbau intelligenterer Sicherheitsarchitekturen.

Jeder, der einen autonomen Agenten mit dem Internet verbindet, müss davon ausgehen, dass dieser jede erreichbare Schwachstelle ausnutzen wird, wenn dies seinem Ziel dient.

Forderungen nach Beschränkungen und Exportkontrollen für leistungsstarke KI-Modelle könnten befeuert werden

Strenge Identitätskontrollen, das „Prinzip der minimalen Berechtigungen“, eingeschränkter Netzwerkzugriff, Echtzeitüberwachung und Mechanismen zum sofortigen Abschalten dürften nicht erst nachträglich hinzugefügt werden:

„Sie müssen Voraussetzung für jeden Test und jede Implementierung sein!“ Diese Vorfälle werden – so seine Vermutung – die Forderungen nach Beschränkungen und Exportkontrollen für leistungsstarke KI-Modelle noch verstärken.

Abschließend gibt Hudson zu bedenken: „Die entscheidende Frage ist nicht, welches Unternehmen das nächste leistungsstarke Modell auf den Markt bringt. Sie lautet: ,Wer hat diesem Modell die Berechtigung, die Vernetzung und die Handlungsbefugnis in der realen Welt verliehen?‘“

Zentrale Erkenntnisse:

  • Wenn bereits KI-Systeme ohne „böse Absichten“ bedrohlich wirken, sollten sich Sicherheitsverantwortliche mit der Frage befassen, was ihnen erst droht, wenn Cyberkriminelle KI-Systeme mit gezielt destruktiven Prompts ausstatten.
  • KI-Systeme sind virtuelle Werkzeuge: Ebenso wie bei materiellen Werkzeugen die Intention, die Sachkunde, die Ethik und der Ordnungsrahmen darüber entscheiden, ob diese wertschöpfend bzw. nützlich oder eben als Waffe eingesetzt werden, haben diese eine Dual-Use-Funktion, auf die es sich einzustellen gilt.
  • Selbst wenn die o.g. bzw. ähnliche KI-Systeme von Exportkontrollen betroffen sein sollten, muss die Tatsache, dass über das Internet Ziele weltweit adressiert werden könnten, in ganzheitlichen IT-Sicherheitskonzepten Beachtung finden.
  • KI-Systeme, zumal leistungsstarke Agenten, werden bleiben – so ist es eine Aufgabe für die Ordnungspolitik im internationalen Kontext sowie der IT-Sicherheitsverantwortlichen, sich dieser Herausforderung zu stellen und sinnvolle Anwendungen zu ermöglichen.
  • Moderne KI-Systeme erhöhen den Druck auf Betriebe, die oft seit Langem in ihren IT-Systemen schlummernden Schwachstellen zu beheben, aber auch Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen sowie erprobte Notfall- und Wiederanlaufpläne im Hinblick auf Strategische Tiefe, Resilienz und Stabilität („fail-operational“ bzw. „fail-safe“) abzustimmen.

Weitere Informationen zum Thema:

openSSL CORPORATION
Who is the OpenSSL Corporation? / The official commercial arm of the OpenSSL Project — built and run by the library’s original founders and core maintainers. Our commercial work funds the majority of all development on the OpenSSL Library.

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Tim Hudson

zdfheute, 06.08.2026
Ähnliche Fälle bei OpenAI und Anthropic:Auch KI von Meta hackte sich in fremde Firma / Mit Meta muss ein weiterer Tech-Gigant einräumen, dass seine KI-Software unbeabsichtigt Cyberangriffe auf eine andere Firma durchgeführt hat. Es gab mehrere vergleichbare Vorfälle.

tagesschau, 06.08.2026
Nach Anthropic und OpenAI Auch KI von Meta dringt in fremdes System ein

DER SPIEGEL, 06.08.2026
Autonomer Angriff Auch KI von Meta hackte sich in eine andere Firma / Immer häufiger steckt KI hinter Cyberattacken. Nun ist auch ein Programm des Facebook-Konzerns Meta damit aufgefallen. Der Fehler soll auf einen Testpartner zurückgehen.

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Claude-Phishing-Vorfall durch Versagen grundlegender KI-Sicherheitsarchitektur ermöglicht / Laut Medienberichten hatte die KI „Claude“ bei einem Sicherheitstest unerwarteten Zugang zum öffentlichen Internet erlangt

datensicherheit.de, 03.08.2026
„Claude“-Ausbrüche mahnen: KI-Modelle durch „Zero Trust“ einhegen / Sobald ein autonomer KI-Agent eine kontrollierte Umgebung verlassen kann, nimmt er die Grenzen einer Organisation nicht auf die gleiche Art und Weise wahr wie Menschen

datensicherheit.de, 03.08.2026
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