Koalitionsvertrag – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 05 May 2025 16:01:26 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.15 Neues Digitalministerium: Erwartungen der deutschen Wirtschaft https://www.datensicherheit.de/neuheit-digitalministerium-erwartungen-deutschland-wirtschaft https://www.datensicherheit.de/neuheit-digitalministerium-erwartungen-deutschland-wirtschaft#respond Mon, 05 May 2025 22:55:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47578 Bekämpfung der Internetkriminalität, Digitalisierung der Schulen sowie Überprüfung des Datenschutzes hoch im Kurs

[datensicherheit.de, 06.05.2025] Am 5. Mai 2025 haben Union und SPD ihren Koalitionsvertrag unterzeichnet. Die Wirtschaftspolitik soll darin einen großen Anteil einnehmen – zugleich wird in Deutschland erstmals ein eigenständiges Digitalministerium geschaffen. Nach aktuellen Erkenntnissen des Branchenverbands Bitkom e.V. hat die deutsche Wirtschaft in diesem Kontext hohe Erwartungen: „Mit Blick auf digitalpolitische Themen sehen die Unternehmen in Deutschland insbesondere die Bekämpfung der Internetkriminalität, die Digitalisierung der Schulen sowie eine Überprüfung des Datenschutzes als bedeutend an – jeweils 95 Prozent der Unternehmen erachten diese Themen als ,wichtig’.“ Grundlage dieser Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat.

Stärkung der Digitalen Souveränität von 89% gefordert

Dahinter folgten die Steigerung der Digitalen Souveränität (89%), die Digitalisierung von Unternehmen insgesamt sowie die Digitalisierung von Staat und Verwaltung (jeweils 87%). 86 Prozent hielten die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens für bedeutsam.

Das sind demnach Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 602 Unternehmen aller Branchen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Wenn Deutschland jetzt entschieden handelt, kann es sich als starker Player in der digitalen Welt positionieren – und damit seine Wettbewerbsfähigkeit, seine Sicherheit und seinen Wohlstand nachhaltig sichern“, kommentiert der Bitkom-Präsident, Dr. Ralf Wintergerst.

Ausbau der Digitalkompetenzen in der Gesellschaft

Dazu gehöre nicht nur eine gezielte Förderung von Schlüsseltechnologien wie KI und „Quantum Computing“, sondern u.a. auch eine leistungsfähige digitale Infrastruktur. 82 Prozent der befragten Unternehmen hielten den Ausbau der Kommunikationsnetze für „wichtig“, ebenso viele den Ausbau der Digitalkompetenzen in der Gesellschaft.

Wintergerst: „Für das neue Digitalministerium ist es gleichermaßen Chance wie Verpflichtung, die Digitalpolitik zu treiben und Deutschland technologisch fit und digital souverän zu machen!“

Neue Bundesregierung sollte Digitalpolitik zu einem Schwerpunkt machen

Insgesamt forderten 85 Prozent der deutschen Unternehmen, „dass die neue Bundesregierung Digitalpolitik zu einem Schwerpunkt macht“. Zugleich forderten 99 Prozent – und damit praktisch alle Unternehmen – die Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland wieder zu stärken. 74 Prozent der Unternehmen trauten der Bundesregierung zu, die Wirtschaft tatsächlich wieder voranzubringen.

Abschließend führt Wintergerst aus: „Union und SPD haben sich in kurzer Zeit auf einen Koalitionsvertrag verständigt – dafür gebührt allen Beteiligten Lob. Jetzt muss die neue Regierung unter Beweis stellen, dass sie in der täglichen Praxis handlungsbereit und handlungsfähig ist – insbesondere im Digitalen.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 25.04.2025
Bitkom Consult kommentiert Koalitionsvertrag 2025: Neue Datenschutzreform soll Unternehmen stärken / Im Koalitionsvertrag verankerte Maßnahmen als einzigartige Chance, den eigenen Datenschutz als Wettbewerbsfaktor zu nutzen

datensicherheit.de, 12.04.2025
Koalitionsvertrag: Digitalcourage warnt vor untoten Überwachungsallüren / Vehemente Kritik an der Priorisierung „Datennutzung vor Datenschutz“

datensicherheit.de, 11.04.2025
Koalitionsvertrag: Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland kommentiert wohlwollend / Bekenntnis zu starkem Rechenzentrumsstandort Deutschland gewürdigt

datensicherheit.de, 11.04.2025
DAV-Kommentar zum Koalitionsvertrag: Viel Innere Sicherheit auf Kosten der Freiheit befürchtet / DAV äußert gemischtes Fazit zum vorgelegten Entwurf

datensicherheit.de, 10.04.2025
BfDI-Stellungnahme zum Koalitionsvertrag: Bereitschaft zur Bündelung der datenschutzrechtlichen Aufsicht / CDU/CSU und SPD streben laut Entwurf ihres Koalitionsvertrages an, die datenschutzrechtliche Aufsicht über die private Wirtschaft bei der BfDI zu bündeln

datensicherheit.de, 10.04.2025
Die Digitale Transformation im Blick: eco kommentiert neuen Koalitionsvertrag – Zustimmung und Bedenken / Digitalministerium als starkes, aber Vorratsdatenspeicherung als falsches, da grundrechtswidriges Signal

datensicherheit.de, 27.03.2025
Koalitionspläne zum Datenschutz: Nachteile für regionale Wirtschaft und Menschen vor Ort befürchtet / Datenschutzbehörden der Länder legen alternativ ihre eigenen Reformvorschläge vor

datensicherheit.de, 23.03.2025
DsiN-Forderung: Digitale Kompetenzen und Verbraucherschutz in den Koalitionsvertrag / DsiN setzt sich seit der Gründung 2006 für die Vermittlung digitaler Kompetenzen und den Schutz der Verbraucher sowie KMU im Netz ein

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Überwachungsgesamtrechnung: DAV fordert angemessene Reaktion auf Ergebnisse https://www.datensicherheit.de/ueberwachungsgesamtrechnung-dav-reaktion https://www.datensicherheit.de/ueberwachungsgesamtrechnung-dav-reaktion#respond Sat, 03 May 2025 17:00:24 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47544 Swen Walentowski als stellvertretender DAV-Hauptgeschäftsführer nimmt Stellung

[datensicherheit.de, 03.05.2025] Für den Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV) hat Rechtsanwalt Swen Walentowski als stellvertretender DAV-Hauptgeschäftsführer Stellung zum Thema „Überwachungsgesamtrechnung“ genommen: Demnach wurden deren Ergebnisse am 2. Mai 2025 veröffentlicht – mit der sogenannten Überwachungsgesamtrechnung wird das Zusammenspiel der verschiedenen Überwachungsbefugnisse wissenschaftlich beleuchtet. Anlasslose und unbegründete Überwachungsmaßnahmen sollten so vermieden werden.

DAV betrachtet vorliegenden Koalitionsvertrag mit Sorge

Der DAV begrüßt, „dass die Resultate nun feststehen und einsehbar gemacht werden“. Gleichzeitig dringt er darauf, die Erkenntnisse auch in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Der Koalitionsvertrag bereite hierbei indes Grund zur Sorge.

„Im Wahlkampf wird häufig nach neuen Befugnissen für Ermittlungsbehörden gerufen. Dabei gibt es davon schon eine Vielzahl: Die ,Überwachungsgesamtrechnung’ hat ein Netz von mehr als 3.200 Befugnissen und Befugnisvarianten identifiziert, das nur schwer zu überblicken ist“, erläutert Walentowski.

Mit dem daraus entstandenen Bericht sollte ursprünglich die Handlungsgrundlage für eine „Freiheitskommission“ geschaffen werden, welche den Gesetzgeber zur Notwendigkeit von Eingriffsbefugnissen beraten hätte.

DAV hat „unübersichtliche Lage“ schon lange kritisiert

Der Koalitionsvertrag sehe nun keine Fortführung der „Überwachungsgesamtrechnung“ mehr vor. Dabei wäre das angesichts der massiven Grundrechtseingriffe, die die neue Koalition plant, dringend nötig: Mit Vorratsdatenspeicherung, biometrischer Gesichtserkennung und dem sogenannten Staatstrojaner stünden unbescholtenen Bürger diverse Einschnitte in ihre Rechte bevor.

Gleichzeitig seien die Forscher auf deutliche Defizite in der Dokumentation staatlicher Freiheitseingriffe gestoßen – die Erfassung der Maßnahmen, ihrer Durchführung und Begründung sei unzureichend.

Der DAV hat die „unübersichtliche Lage“ schon lange kritisiert und sich deshalb auch gemeinsam mit der Ludwig-Maximilians-Universität München an dem Ausschreibungsprozess für die „Überwachungsgesamtrechnung“ beteiligt. Walentowski betont abschleißend: „Wir rufen die neue Regierung dazu auf, die Ergebnisse des Forschungsprojektes in ihrer zukünftigen Gesetzgebung zu beachten!“

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesministerium der Justiz, Januar 2025
Überwachungsgesamtrechnung für Deutschland

MAX-PLANCK-INSTITUT ZUR ERFORSCHUNG VON KRIMINALITÄT, SICHERHEIT UND RECHT, 10.01.2024
Sicherheitsgesetze auf dem Prüfstand /Institut erhält Zuschlag für „Überwachungsgesamtrechnung“

datensicherheit.de, 12.04.2025
Koalitionsvertrag: Digitalcourage warnt vor untoten Überwachungsallüren / Vehemente Kritik an der Priorisierung „Datennutzung vor Datenschutz“

datensicherheit.de, 22.11.2024
Mal wieder IP-Datenspeicherung angestrebt: DAV fordert nachdrücklich, Überwachungsphantasien abzustellen / Der DAV kritisiert erneuten Vorstoß des Bundesrates zur Massenüberwachung

datensicherheit.de, 01.12.2021
eco-Forderung: Überwachungsgesamtrechnung darf nicht nur Ampel-Lippenbekenntnis bleiben / eco-Vorstand Klaus Landefeld kommentiert Koalitionsvertrag

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Koalitionsvertrag: Digitalcourage warnt vor untoten Überwachungsallüren https://www.datensicherheit.de/koalitionsvertrag-digitalcourage-warnung-zombie-ueberwachungsallueren https://www.datensicherheit.de/koalitionsvertrag-digitalcourage-warnung-zombie-ueberwachungsallueren#respond Fri, 11 Apr 2025 22:19:51 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47228 Vehemente Kritik an der Priorisierung „Datennutzung vor Datenschutz“

[datensicherheit.de, 12.04.2025] Der Digitalcourage e.V. hat am 11. April 2025 seine Stellungnahme zum Entwurf des neuen Koalitionsvertrags veröffentlicht: „Nach dem ersten Lesen müssen wir leider eine Zombie-Warnung aussprechen!“  CDU/CSU und SPD holten offenbar altbekannte „Überwachungsmonster“ zurück ins Leben: Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen, automatisiertes Kfz-Kennzeichen-Scannen, „Staatstrojaner“, mehr Videoüberwachung an öffentlichen Orten, nachträglicher Abgleich biometrischer Gesichtserkennung mit Bildern im Internet…

Digitalcourage lehnt institutionalisierten Digitalzwang ab

„Und der nächste Hammer: Die Verwaltung soll in Zukunft ausschließlich digital erreichbar sein.“ „Digital only“ heißt demnach: Es soll keine Alternative mehr geben. „Das ist institutionalisierter Digitalzwang!“

Damit werde die von Digitalcourage geforderte Grundgesetzänderung, „die allen Menschen den Zugang zur Daseinsvorsorge garantiert“, noch einmal dringlicher. Das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang müsse für alle gelten, die ein bestimmtes Gerät oder eine App nicht besitzen, nicht nutzen können oder – oft aus guten Gründen – nicht nutzen wollen.

Digitalcourage-Vorstandsmitglied Thilo Weichert kommentiert Koalitionsverhandlungen

Darüber hinaus solle künftig „Datennutzung“ vor Datenschutz stehen. Die geplanten Änderungen hat Digitalcourage-Vorstandsmitglied Thilo Weichert in seinem Blog-Artikel „Koalitionsverhandlungen: Datennutzung statt Datenschutz?!“ vom 7. April 2025 kommentiert. Weichert ist ehemaliger Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein (2004–2014) und langjähriges Mitglied der „BigBrotherAward“-Jury; seit Juni 2024 engagiert er sich im Digitalcourage-Vorstand.

Dieser verspricht: „Wir werden alles daran setzen, die Überwachungszombies zurück in die Gruft zu schicken und gleichzeitig den Digitalzwang sowie die Entkernung des Datenschutzes zu bekämpfen. Solche Angriffe auf unsere Grundrechte haben wir schon oft abgewehrt – und das werden wir auch wieder schaffen.“

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage, Thilo Weichert, 07.04.2025
Koalitionsverhandlungen: Datennutzung statt Datenschutz?! / Kommentar von Thilo Weichert zu den bekanntgewordenen Planungen von Union und SPD zum Umbau des Datenschutzes. Er hält sie für einen Schritt in die falsche Richtung.

NETZPOLITIK.ORG, Ingo Dachwitz & Chris Köver & Daniel Leisegang, 25.03.2025
Koalitionsverhandlungen: Wo Union und SPD bei der Digitalpolitik streiten

datensicherheit.de, 11.04.2025
Koalitionsvertrag: Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland kommentiert wohlwollend / Bekenntnis zu starkem Rechenzentrumsstandort Deutschland gewürdigt

datensicherheit.de, 11.04.2025
DAV-Kommentar zum Koalitionsvertrag: Viel Innere Sicherheit auf Kosten der Freiheit befürchtet / DAV äußert gemischtes Fazit zum vorgelegten Entwurf

datensicherheit.de, 10.04.2025
BfDI-Stellungnahme zum Koalitionsvertrag: Bereitschaft zur Bündelung der datenschutzrechtlichen Aufsicht / CDU/CSU und SPD streben laut Entwurf ihres Koalitionsvertrages an, die datenschutzrechtliche Aufsicht über die private Wirtschaft bei der BfDI zu bündeln

datensicherheit.de, 10.04.2025
Die Digitale Transformation im Blick: eco kommentiert neuen Koalitionsvertrag – Zustimmung und Bedenken / Digitalministerium als starkes, aber Vorratsdatenspeicherung als falsches, da grundrechtswidriges Signal

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DAV-Kommentar zum Koalitionsvertrag: Viel Innere Sicherheit auf Kosten der Freiheit befürchtet https://www.datensicherheit.de/dav-kommentar-koalitionsvertrag-innere-sicherheit-kosten-freiheit https://www.datensicherheit.de/dav-kommentar-koalitionsvertrag-innere-sicherheit-kosten-freiheit#respond Thu, 10 Apr 2025 22:21:44 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47196 DAV äußert gemischtes Fazit zum vorgelegten Entwurf

[datensicherheit.de, 11.04.2025] Auch der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV) hat am 10. April 2025 Stellung zum vorgelegten Entwurf eines Koalitionsvertrages genommen: „Die künftigen Regierungsparteien haben einen Koalitionsvertrag vorgelegt. Positiv sticht die geplante Fortsetzung des ,Pakts für den Rechtsstaat’ einschließlich diverser Digitalisierungsvorhaben heraus.“ Mit Sorge blickt der DAV indes auf die geplanten Einschränkungen bei Freiheits- und Menschenrechten – von Vorratsdatenspeicherung und „Staatstrojaner“ bis hin zu Rechtsschutzeinbußen im Asylverfahren. Auch fehle dem DAV so Einiges: „Weder eine Reform des Abstammungsrechts noch die Dokumentation der Hauptverhandlung noch die Fortsetzung der ,Überwachungsgesamtrechnung’ stehen auf der Agenda.“

Digitalisierung der Justiz wird vom DAV ausdrücklich begrüßt

Unter dem Stichwort „Moderne Justiz“ finde sich unter anderem die Fortsetzung des „Pakts für den Rechtsstaat“, inklusive der notwendigen Digitalisierung der Justiz, was der DAV ausdrücklich begrüßt: „Die digitale Rechtsantragstelle hat der DAV bereits seit Langem gefordert und ist daher zu begrüßen“, kommentiert der DAV-Präsident, Rechtsanwalt Stefan von Raumer. Bei allen Reformvorhaben zur Rechtspflege sei aber zwingend die Anwaltschaft mit einzubeziehen.

Positiv sei auch das Bekenntnis zu guter Gesetzgebung zu werten – vor allem im Hinblick auf die Regelfristen für die Verbändebeteiligung. Diese seien in der Vergangenheit oft zu kurz gewesen. „Dabei ist es sinnvoll, die Praxis mit einzubeziehen“, merkt der DAV-Präsident an.

DAV moniert, dass eine „Überwachungsgesamtrechnung“ nicht mehr geplant ist

Der „Rechtsstaat“ tauche immerhin noch zwölfmal auf (im Vergleich zu 29 Nennungen beim letzten Mal) – die Anwaltschaft hingegen überhaupt nicht mehr. Der geplante Koalitionsvertrag von Union und SPD läute wohl eine neue Ära ein. „Drei Monate Vorratsdatenspeicherung, ,Staatstrojaner’ und biometrischer Abgleich von Bildern: In den nächsten vier Jahren ist mit einer erheblichen Ausweitung an Überwachungs- und Ermittlungsbefugnissen und damit auch an Eingriffen in die Grundrechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger zu rechnen“, warnt von Raumer.

Daher sei es besorgniserregend, dass eine „Überwachungsgesamtrechnung“ nicht mehr geplant sei. „Angesichts dessen, was an Grundrechtseingriffen geplant ist, wäre eine Fortsetzung und endlich auch Überführung in den Gesetzgebungsprozess als Korrektiv bitter notwendig gewesen“, kommentiert der DAV-Präsident.

Lücken identifiziert: DAV wird sich in den kommenden Wochen noch eingehender mit einzelnen Plänen befassen

Heruntergefallen sei u.a. auch die Dokumentation der Hauptverhandlung: „So bleibt es beim ebenso unhaltbaren wie unzeitgemäßen Umstand, dass die Inhalte deutscher Strafprozesse auch in den kommenden vier Jahren weiterhin nur mit subjektiven, handschriftlichen Notizen dokumentiert werden“, moniert von Raumer.

Gerade im internationalen Vergleich sei das nicht mehr zeitgemäß. Der DAV werde sich in den kommenden Wochen noch eingehender mit den einzelnen Plänen für die nächsten vier Jahre beschäftigen.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesministerium der Justiz
Digitales / Pakt für den digitalen Rechtsstaat

Koalitionsvertrag: Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland kommentiert wohlwollend
Tags: Allianz, Béla Waldhauser, Deutschland, eco, Koalition, Rechenzentrum

datensicherheit.de, 11.04.2025
Bekenntnis zu starkem Rechenzentrumsstandort Deutschland gewürdigt

datensicherheit.de, 10.04.2025
Die Digitale Transformation im Blick: eco kommentiert neuen Koalitionsvertrag – Zustimmung und Bedenken / Digitalministerium als starkes, aber Vorratsdatenspeicherung als falsches, da grundrechtswidriges Signal

datensicherheit.de, 22.11.2024
Mal wieder IP-Datenspeicherung angestrebt: DAV fordert nachdrücklich, Überwachungsphantasien abzustellen / Der DAV kritisiert erneuten Vorstoß des Bundesrates zur Massenüberwachung

datensicherheit.de, 02.07.2024
Terrorismusverherrlichung: DAV kritisiert Gesetzentwurf des Bundeskabinetts / Deutscher Anwaltverein (DAV) warnt vor legislativem Aktionismus im Zusammenhang mit „Likes“ in Sozialen Netzwerken

datensicherheit.de, 11.05.2024
Biometrische Überwachung: DAV kritisiert geplante Gesichtserkennung / DAV-Kommentar zum intransparenten Einsatz von Observationstechnik

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BfDI-Stellungnahme zum Koalitionsvertrag: Bereitschaft zur Bündelung der datenschutzrechtlichen Aufsicht https://www.datensicherheit.de/bfdi-stellungnahme-koalitionsvertrag-bereitschaft-buendelung-datenschutzrecht-aufsicht https://www.datensicherheit.de/bfdi-stellungnahme-koalitionsvertrag-bereitschaft-buendelung-datenschutzrecht-aufsicht#respond Thu, 10 Apr 2025 11:18:11 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47187 CDU/CSU und SPD streben laut Entwurf ihres Koalitionsvertrages an, die datenschutzrechtliche Aufsicht über die private Wirtschaft bei der BfDI zu bündeln

[datensicherheit.de, 10.04.2025] Laut einer Stellungnahme der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, streben CDU/CSU und SPD laut ihrem Entwurf für einen Koalitionsvertrag an, die datenschutzrechtliche Aufsicht über die private Wirtschaft bei der BfDI zu bündeln. Sie stehe bereit, diese neue Verantwortung anzunehmen und werde sich für einen „innovationsfreundlichen und zugleich effektiven Datenschutz“ einsetzen.

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Foto: BfDI/DH

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider: Datenschutz und Datennutzbarkeit sollten zusammengedacht werden!

BfDI bereits zuständig für Aufsicht über einige bundesweit tätige Wirtschaftsunternehmen

Bereits heute sei die BfDI zuständig für die Aufsicht über einige bundesweit tätige Wirtschaftsunternehmen mit datengetriebenen Geschäftsmodellen und unterschiedlichen Standorten, beispielsweise Telekommunikations- und Postdienste.

Specht-Riemenschneider hebt hervor: „Ziel einer Bündelung muss es sein, passgenaue, branchenspezifische Beratung anzubieten und einheitliche Entscheidungen zu gewährleisten!“ Zeitgleich müsst Bürger auch weiterhin gut geschützt bleiben, wenn ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

BfDI soll in „Die Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit“ umbenannt werden

Die neue Koalition habe außerdem vorgesehen, dass die BfDI umbenannt werden solle in „Die Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit“.

„Es ist ohnehin meine Überzeugung, dass Datenschutz der Datennutzbarkeit zusammengedacht werden müssen. Zugleich bedeutet eine Umbenennung nicht, dass ich mich dem Schutz der Informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger weniger verbunden fühlen werde“, so Specht-Riemenschneiders Kommentar.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 10.04.2025
Die Digitale Transformation im Blick: eco kommentiert neuen Koalitionsvertrag – Zustimmung und Bedenken / Digitalministerium als starkes, aber Vorratsdatenspeicherung als falsches, da grundrechtswidriges Signal

datensicherheit.de, 03.09.2024
BfDI-Amtsantritt: Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider benennt Schwerpunkte ihres Wirkens / BfDI möchte vor allen Dingen lösungsorientierten Umgang beim Thema Datenschutz erreichen

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Die Digitale Transformation im Blick: eco kommentiert neuen Koalitionsvertrag – Zustimmung und Bedenken https://www.datensicherheit.de/digital-transformation-eco-kommentar-koalitionsvertrag-zustimmung-bedenken https://www.datensicherheit.de/digital-transformation-eco-kommentar-koalitionsvertrag-zustimmung-bedenken#respond Wed, 09 Apr 2025 22:37:01 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47180 Digitalministerium als starkes, aber Vorratsdatenspeicherung als falsches, da grundrechtswidriges Signal

[datensicherheit.de, 10.04.2025] Zur Veröffentlichung des Koalitionsvertrags am 9. April 2025 erklärt der Vorstandsvorsitzender des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., Oliver Süme: „Die Digitale Transformation ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Umso bedeutender ist das politische Signal, das mit der Schaffung eines eigenständigen Digitalministeriums gesendet wird. Damit erhält die Digitalpolitik endlich die Sichtbarkeit, Verbindlichkeit und Verantwortung, die ihr zusteht.“ Man begrüße die Einigung der Koalitionsparteien. Mit dem Bekenntnis zu einem „Ministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung“ rücke eines der zentralen Zukunftsthemen in den Mittelpunkt politischen Handelns.

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Foto: eco

Oliver Süme zum Digitalministerium: Mutiges Mandat, klare Zuständigkeiten und echter Gestaltungswillen erforderlich, um die Digitale Transformation kraftvoll voranzutreiben!

Digitalpolitischer Fortschritt – aber konkrete Umsetzung bleibt Schlüssel zum Erfolg

„So erfreulich dieses Signal ist: Entscheidend wird die Umsetzung sein“, betont Süme. Es dürfe nicht bei Symbolpolitik bleiben – ein solches Ministerium brauche ein mutiges Mandat, klare Zuständigkeiten und echten Gestaltungswillen. „Nur so kann es die Digitale Transformation kraftvoll vorantreiben. Hier wäre aus Sicht von eco mehr Klarheit wünschenswert gewesen!““

Digitalpolitik dürfe aus Sicht der Internetwirtschaft kein Konglomerat aus Einzelmaßnahmen sein – sie brauche eine konsistente Strategie. Bei zahlreichen Vorhaben der Bundesregierung – etwa in den Bereichen Geistiges Eigentum oder Cyber-Sicherheit – sei das Fehlen einer übergeordneten Digitalstrategie ein besorgniserregendes Zeichen.

Digitale Wettbewerbsfähigkeit: Datenschutz und Entbürokratisierung als Hebel

Positiv bewertet der Verband nach eigenen Angaben, dass der Koalitionsvertrag die Neuordnung der deutschen Datenschutzaufsicht vorsieht. Diese solle künftig bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gebündelt werden. Süme sieht darin „einen Hebel, der für die Internetwirtschaft in Deutschland positive Impulse bringen kann und Unternehmen deutlich entlastet – vorausgesetzt, die Anwendung eines entbürokratisierten Datenschutzrechts erfolgt künftig einheitliche“. Abzuwarten bleibe, ob dieses Vorhaben auch auf Zustimmung in den Bundesländern stößt.

Auch für die Rechenzentrumsbranche setze der Vertrag Impulse – etwa durch Anreize im Rahmen einer Digitalisierung der Stromnetze sowie durch in Aussicht gestellte Entbürokratisierungen bestehender Vorschriften. Der eco begrüßt diese Ansätze, hätte sich jedoch ein „klareres Signal für die Abkehr von nationalen Sonderregelungen im europäischen Vergleich“ gewünscht. Ausdrücklich lobt der Verband die Einbeziehung der Rechenzentrumsbranche in die Strompreiskompensation. Den überwiegend marktgetriebenen Ausbau von Telekommunikationsnetzen bewertet der eco ebenfalls positiv.

Diskussion um Digitale und Technologische Souveränität Deutschlands darf nicht zu nationaler Abschottung und Isolierung führen

„Mit der erneuten Aufnahme von Vorratsdatenspeicherung in Form einer IP-Adressspeicherung im Koalitionsvertrag setzt die Koalition ein falsches Signal“, warnt Süme indes. Solche Maßnahmen bedrohten die Privatsphäre der Bürger, schafften ein „Klima der Unsicherheit im Netz“ – und führten zu erheblicher Rechtsunsicherheit für Unternehmen. „Auch muss der Einsatz invasiver und automatisierter Systeme, die in Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreifen, dringend mit entsprechenden Rechtsschranken inklusive einer richterlichen Kontrolle verbunden sein.“

Abschließend appelliert Süme an die neuen Koalitionspartner: „Die derzeitigen Diskussionen um die Digitale und Technologische Souveränität Deutschlands dürfen nicht in nationaler Abschottung und Isolierung oder der einseitigen Bevorzugung bestimmter Geschäftsmodelle enden!“ Der Verband betrachte diese Themen vor den aktuellen geopolitischen Verschiebungen als Herausforderung und sehe es als positiv an, dass zahlreiche Überlegungen der Bundesregierung in Richtung Bürokratieabbau zeigten.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Wahl/Digital 2025: Digitalpolitik im Fokus / Deutschland steht vor einer politischen Weichenstellung

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Internetpolitische Agenda 2025-2029: Zehn Forderungen der Internetwirtschaft für ein digitales Deutschland 2030

datensicherheit.de, 01.03.2025
Bitkom-Forderung nach der Bundestagswahl 2025: Deutschland braucht jetzt ein Digitalministerium / Digitalpolitik muss in der kommenden Legislaturperiode zum Schwerpunkt werden

datensicherheit.de, 04.12.2024
Vorratsdatenspeicherung in Dauerschleife: eco fordert endlich klare Linie zum Schutz der Grundrechte / eco befürwortet „Quick Freeze“-Verfahren – der einzig rechtskonforme Weg

datensicherheit.de, 11.04.2024
Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung: Einigung scheint möglich / Das Quick-Freeze-Verfahren würde nun endlich einen bürgerrechtskonformen Rechtsrahmen setzen

datensicherheit.de, 10.09.2023
Bundesverwaltungsgericht: Anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung vollständig europarechtswidrig / eco-Verband fordert Bundesregierung zur endgültigen Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung auf

datensicherheit.de, 01.09.2023
Digitale Transformation: Mehrheit der Bevölkerung sieht keine Fortschritte / Vor einem Jahr vorgestellte sogenannte Digitalstrategie der Bundesregierung lässt Umsetzung vermissen

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https://www.datensicherheit.de/digital-transformation-eco-kommentar-koalitionsvertrag-zustimmung-bedenken/feed 0
DsiN-Forderung: Digitale Kompetenzen und Verbraucherschutz in den Koalitionsvertrag https://www.datensicherheit.de/dsin-digital-kompetenzen-verbraucherschutz-koalitionsvertrag https://www.datensicherheit.de/dsin-digital-kompetenzen-verbraucherschutz-koalitionsvertrag#respond Sat, 22 Mar 2025 23:48:02 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=46737 DsiN setzt sich seit der Gründung 2006 für die Vermittlung digitaler Kompetenzen und den Schutz der Verbraucher sowie KMU im Netz ein

[datensicherheit.de, 23.03.2025] Der Verein Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) spricht sich in einem neuen Positionspapier anlässlich der aktuellen Koalitionsverhandlungen klar für eine nachhaltige Förderung digitaler Bildung und Sicherheit aus. Als zivilgesellschaftlicher Akteur setzt sich DsiN demnach seit seiner Gründung 2006 unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für die Vermittlung digitaler Kompetenzen und den Schutz der Verbraucher sowie kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Netz ein.

DsiN-Engagement für gezielte Vermittlung produktneutraler digitale Kompetenzen

DsiN und seine beide Geschäftsführer, Isabelle Rosière und Joachim Schulte, geben folgende übergeordnete Empfehlung: „Die Digital- und Cyber-Sicherheitsstrategie der Bundesregierung sollte die nachhaltige Förderung zivilgesellschaftlicher Akteure wie Deutschland sicher im Netz e.V. vorsehen, bei denen gezielt und produktneutral digitale Kompetenzen vermittelt werden und somit der digitale Verbraucherschutz gestärkt wird!“ Nachfolgend werden im Einzelnen DsiN-Empfehlung aufgeführt:

1. DsiN-Empfehlung: Systematische Vermittlung digitaler Kompetenzen

Die gezielte Förderung digitaler Kompetenzen sollte ein fester Bestandteil der Cyber- und Sicherheitsstrategie der Bundesregierung werden.

2. DsiN-Empfehlung: Stärkung bewährter und vertrauenswürdiger Akteure

Projekte wie der „DsiN-Digitalführerschein“, der „Digitale Engel“ und der „Digital-Kompass“ böten niedrigschwellige und praxisnahe Angebote zur Stärkung digitaler Sicherheit und Teilhabe. Diese Ansätze sollten gezielt gefördert und weiterentwickelt werden.

3. DsiN-Empfehlung: Unterstützung von Engagierten in Politik und Ehrenamt

Angebote wie „Politiker:innen sicher im Netz“, die „Digitale Nachbarschaft“, sowie „digital verein(t)“ böten wichtige Schulungen für den sicheren Umgang mit digitalen Werkzeugen und den Schutz vor Desinformation. Dies seien zentrale Bausteine für die gesellschaftliche Resilienz.

4. DsiN-Empfehlung: Cyber-Sicherheit für Verbraucher und KMU

Gerade kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucher benötigten gezielte Unterstützung bei der Bewältigung digitaler Herausforderungen. „Unser neuer ,FiTNIS2-Navigator’ bietet hier einen wichtigen Ansatz zur Sensibilisierung und zur Einhaltung der NIS-2-Richtlinie.“

Weitere Informationen zum Thema:

DsiN Deutschland sicher im Netz, 21.03.2025
Positionspapier: Digitale Kompetenzen als Voraussetzung für Cybersicherheit und Teilhabe / Digitalen Verbraucherschutz stärken

Deutschland sicher im Netz e.V. & Universität Paderborn
Hier entsteht der FitNIS2-Navigator

datensicherheit.de, 01.02.2023
Neuer DsiN-Ratgeber für einfachen und sicheren Login

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https://www.datensicherheit.de/dsin-digital-kompetenzen-verbraucherschutz-koalitionsvertrag/feed 0
Deutscher Mittelstands-Bund moniert Digitalpolitik: Durcheinander der Zuständigkeiten befürchtet https://www.datensicherheit.de/deutscher-mittelstands-bund-kritik-digitalpolitik-durcheinander-zustaendigkeiten-befuerchtung https://www.datensicherheit.de/deutscher-mittelstands-bund-kritik-digitalpolitik-durcheinander-zustaendigkeiten-befuerchtung#respond Fri, 17 Jun 2022 12:06:17 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=41911 Hohe Erwartungen des Mittelstands an die Digitalstrategie der Bundesregierung

[datensicherheit.de, 17.06.2022] Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) blickt nach eigenen Angaben „skeptisch auf die Regelungen“: Demnach wird nun „Kompetenzgerangel statt Tempo“ befürchtet – denn die „Ampel-Regierung“ habe die Zuständigkeiten im Bereich Digitalisierung neu aufgeteilt. Die Erwartungen an die Digitalstrategie der Bundesregierung seien indes „hoch“.

Deutscher Mittelstands-Bund hatte sich unter beschworenem Aufbruch etwas Anderes vorgestellt

„Die ,Ampel‘-Regierung ist im vergangenen Herbst mit einem ambitionierten Koalitionsvertrag angetreten und wollte einen umfassenden digitalen Aufbruch wagen, so Marc S. Tenbieg, Geschäftsführender Vorstand des DMB, zurückblickend. Er kritisiert: „Nun haben wir sieben lange Monate darauf warten müssen, um zu erfahren, wie die Regierung intern die Zuständigkeiten verteilt. Unter ,Aufbruch‘ haben wir uns etwas Anderes vorgestellt.“

Deutschland habe in den vergangenen Jahren im internationalen Vergleich „bei der Digitalisierung an Boden verloren“. Laut Tenbieg braucht es deshalb „dringender denn je und vor allem zügig“ eine durchgängige Digitalstrategie. Eine solche habe die Bundesregierung für Juli 2022 angekündigt.

DMB sieht Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands in Gefahr

Der DMB habe in der Vergangenheit stets die Dringlichkeit einer schnellen Digitalen Transformation betont und auf notwendige Anpassungen der Rahmenbedingungen hingewiesen. Tenbieg erläutert: „Die schleppende Digitalisierung gefährdet in einer Zeit des Wandels die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstandes! Deswegen brauchen wir dringend eine zeitgemäße und in sich schlüssige Digitalstrategie mit einem klaren Zielsystem. Das funktioniert nur mit gebündelten Zuständigkeiten und kurzen Entscheidungswegen.“

Darum fordert Tenbieg eine „zentrale Digitalpolitik mit wirtschaftlichem Sachverstand, eindeutigen politischen Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen“. Abschließend betont er: „Ein so wichtiges Thema wie die Digitalisierung braucht einen durchsetzungsstarken Taktgeber. Nur wenn die Digitalpolitik ,aus einem Guss‘ kommt und alle Entscheidungswege zusammenlaufen, sind optimale Voraussetzungen für eine schnelle und effiziente digitale Transformation im Mittelstand vorhanden.“

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forum <privatheit>: Datenschutz als Basis der Innovationsförderung https://www.datensicherheit.de/forum-privatheit-datenschutz-basis-innovationsfoerderung https://www.datensicherheit.de/forum-privatheit-datenschutz-basis-innovationsfoerderung#respond Thu, 08 Mar 2018 19:07:27 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27362 Expertengremium analysierte neuen Koalitionsvertrag und listet Maßnahmen zur Ausgestaltung der Ziele in eigenem „Policy Paper“ auf

[datensicherheit.de, 08.03.2018] Das forum <privatheit>, ein wissenschaftliches Expertengremium, hat nach eigenen Angaben die Aussagen des Koalitionsvertrags zur geplanten Gestaltung der Digitalisierung untersucht und seine Analyse unter dem Titel „Datenschutz stärken, Innovationen ermöglichen – Wie man den Koalitionsvertrag ausgestalten sollte“ zusammengefasst. Erläutert wird demnach, welche Maßnahmen nun folgen müssten, um die Ziele der Innovationsförderung und des Datenschutzes zu verbinden.

Der neue Koalitionsvertrag – ein Kompromiss…

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verspreche einen „neuen Aufbruch für Europa“, eine „neue Dynamik für Deutschland“ und einen „neuen Zusammenhalt für unser Land“…

Dazu wollten die Koalitionäre umfangreiche Modernisierungen anstoßen. Als politische Grundlage der „Großen Koalition“ sei der Koalitionsvertrag jedoch ein Kompromiss, der nur das konkret benenne, worauf sich die Koalitionäre inhaltlich einigen konnten. Vieles werde nur angedeutet, bleibe im Ungefähren und Abstrakten, kritisiert das forum <privatheit>.

Zweifel an Zukunftsfähigkeit und Effektivität der DSGVO

Die Koalition wolle laut Vertrag Innovationen und neue Dienste „ermöglichen und gleichzeitig den hohen und weltweit angesehenen Datenschutzstandard Europas und Deutschlands halten“. Hierzu möchte sie die 2020 anstehende Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)durch die EU-Kommission intensiv begleiten und dabei alle Regelungen auf ihre „Zukunftsfähigkeit und Effektivität“ hin überprüfen.

„Dies ist auch dringend notwendig, weil es der Datenschutz-Grundverordnung gerade an Zukunftsfähigkeit und Effektivität mangelt“, erläutert Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Sprecher des forum <privatheit> und Rechtswissenschaftler der Universität Kassel.

„Zukunftsfähigkeit fehlt ihr insofern, als sie keine der absehbaren Herausforderungen – wie etwa ,Big Data‘, Künstliche Intelligenz, selbstlernende Systeme, Suchmaschinen, Netzwerkplattformen, Kontexterfassung, Internet der Dinge – risikoadäquat regelt. Will sie zukunftsfähig sein, muss sie gerade die enormen Risiken, die von der Digitalisierung aller Lebensbereiche ausgehen, spezifisch regeln“, so Roßnagel.

Nur wenn sie gegenüber diesen Risiken Rechtssicherheit bietet, könne sie auch effektiv sein. Daher sollte die Bundesregierung auf risikogerechte Regelungen im europäischen Datenschutzrecht drängen und selbst im Rahmen der deutschen Regelungskompetenzen solche erlassen. Für den Schutz von Kommunikationsdaten im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Reform der „ePrivacy“-Gesetzgebung sollte die Bundesregierung die risikospezifischen und nutzerfreundlichen Vorschläge der EU-Kommission und des EU-Parlaments im Rat unterstützen.

Nutzervertrauen in Innovationen basiert auf Datenschutz

Das notwendige Nutzervertrauen in Innovationen setzt laut Roßnagel Datenschutz voraus:
Durch Systemgestaltung und Voreinstellungen, bessere Möglichkeiten, den Datenfluss zu kontrollieren, die Möglichkeit, eigene Daten auf andere Anbieter zu übertragen und den Schutz der Vertraulichkeit durch Verschlüsselung.

Diese Rechte seien auch gegenüber wirtschaftlich mächtigen Anbietern durchzusetzen, betont der Sprecher des Forums. „Datenportabilität und Interoperabilität von digitalen Plattformen sowie die Modernisierung des Wettbewerbsrechts können auch helfen, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Plattformunternehmen zu stärken. Auch in diesem Zusammenhang sind Datenschutz und Nutzerrechte wettbewerbs- und innovationsfördernde Mittel.“

Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten sicherstellen!

Die Koalition erkenne, „dass die Digitalisierung zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte bietet, zugleich aber auch Überwachungsgefahren birgt“.

Um die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten sicherzustellen, sollte die Bundesregierung risikoadäquate Datenschutzregelungen für das Beschäftigungsverhältnis treffen. Hierzu gehörten u.a. Regelungen, die heimliche Kontrollen ebenso explizit ausschließen wie eine Dauerüberwachung und die Erstellung umfassender Bewegungsprofile. Bei der Nutzung mobiler Geräte sollten so viele Daten wie möglich unter Kontrolle der Beschäftigten bleiben.

Entscheidungsfreiheit der Betroffenen wahren!

Der Koalitionsvertrag sehe einen Rechtsrahmen für Autonomes Fahren („Smart Cars“) vor, der Datenschutz und Datensicherheit ebenso gewährleistet soll wie ein Höchstmaß an Verkehrs- und Datensicherheit. Dieser Rechtsrahmen müsse auch gewährleisten, dass die Betroffenen immer situationsadäquat darüber informiert sind, welche Daten überhaupt von wem verarbeitet werden. Ihnen sollten einfache Möglichkeiten zur Verfügung stehen, solchen Datenverarbeitungen zuzustimmen oder nicht. Dabei dürfe eine Nicht-Zustimmung nicht zu gravierenden Nachteilen führen.
„Wie bei ,Smart Cars‘ müssen im Rahmen von ,Smart Health‘ und ,Smart Cities‘ spezifische, risikoadäquate Regelungen für den Technikeinsatz vorgesehen werden“, unterstreicht Dr. Michael Friedewald, Wissenschaftler am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI und Koordinator des forum <privatheit>. Die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen zu wahren sei der richtige Ansatz.

Einer risikospezifischen Regelung, die vor Missbrauch schützt, bedürften aber ebenso die vielen Gesundheitsdaten, die im Rahmen von freiwilligen Messverfahren für Körperfunktionen erhoben, (oft ins außereuropäische Ausland) übertragen und verarbeitet werden. Auch die Regelungen zur Energie- und Verkehrssteuerung in „Smart Cities“ müssten sicherstellen, dass dadurch keine neuen und vertieften Risiken für die Privatheit und Selbstbestimmung der Betroffenen, insbesondere durch Verhaltens- und Bewegungsprofile, entstehen.
„Besondere Aufmerksamkeit sollte auf die datenschutzgerechte Systemgestaltung durch angemessene Datenverarbeitungsarchitekturen und durch Maßnahmen zur Datensparsamkeit gelegt werden“, so Friedewalds Forderung.

Regelungsbedarf für Vermessung und Katalogisierung des Menschen

Zu begrüßen sei, dass der Koalitionsvertrag den Diskriminierungsverboten der „analogen Welt“ auch in der digitalen Welt zu Gültigkeit verhelfen wolle. Dies dürfe aber nicht auf den Verbraucherschutz allein beschränkt bleiben.
Vielmehr werde für die Verwendung von Algorithmen, Künstlicher Intelligenz und „Big Data“ sowie für die Vermessung und Katalogisierung des Menschen in allen Gesellschafts- und Wirtschaftsbereichen zu regeln sein, welche Bemessungskriterien und -verfahren zulässig und welche, wegen der Gefahr von Diskriminierung, unzulässig sind.

Fragen zur Machtkonzentration von Daten-Ethikkommission zu klären

Mögliche Abhilfe sehe der Koalitionsvertrag in einer Daten-Ethikkommission. Diese solle „innerhalb eines Jahres einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen“ vorschlagen.

Eine interdisziplinär besetzte, sachverständige und nicht nur Umsetzungsinteressen verpflichtete Kommission könnte einen Anstoß bieten für eine breite gesellschaftliche Debatte über eine verfassungs- und wertekonforme Gestaltung der Digitalisierung.

Allerdings sei zu berücksichtigen, dass die Frage nach dem adäquaten Umgang mit Algorithmen und Künstlicher Intelligenz untrennbar mit Fragen nach der Konzentration technologischer und wirtschaftlicher Macht durch wenige Digitalkonzerne verbunden sei – auch das sollte gesellschaftlich diskutiert werden.

Weitere Informationen zum Thema:

forum <privatheit>, März 2018
Policy Paper: DATENSCHUTZ STÄRKEN, INNOVATIONEN ERMÖGLICHEN / Wie man den Koalitionsvertrag ausgestalten sollte

datensicherheit.de, 12.02.2018
Themenkomplex IT-Sicherheit im Koalitionsvertragsentwurf

datensicherheit.de, 31.01.2018
Koalitionsvertrag: Digitalisierung und Informationssicherheit müssen politische Zielsetzungen sein

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Themenkomplex IT-Sicherheit im Koalitionsvertragsentwurf https://www.datensicherheit.de/themenkomplex-it-sicherheit-koalitionsvertrag https://www.datensicherheit.de/themenkomplex-it-sicherheit-koalitionsvertrag#respond Mon, 12 Feb 2018 18:49:05 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27251 TeleTrusT sieht sowohl gute Ansätze als auch Widersprüche

[datensicherheit.de, 12.02.2018] Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) begrüßt einzelne Inhalte des Koalitionsvertragsentwurfes, soweit sie sich auf den Themenkreis IT-Sicherheit beziehen. Insbesondere greife der Vertragsentwurf die TeleTrusT-Forderung nach Entwicklung einer übergreifenden Cybersicherheitsstrategie auf („Cyberpakt“). Gleichwohl blieben Inkonsistenzen.

TeleTrusT begrüßt ausdrücklich die Aussagen des Koalitionsvertrages zu Innovation, Digitaler Souveränität und Interdisziplinarität sowie zur Stärkung der IT-Sicherheitsforschung insbesondere auf den Gebieten Blockchain und Quantencomputing (Kapitel IV „Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung“; Unterkapitel „Digitalisierung“).

Prinzip „Security by Design“ soll gefördert werden

Zustimmung findet auch die Absicht, das Produktsicherheitsrecht zu novellieren und für verbrauchernahe Produkte die IT-Sicherheit u.a. durch die Einführung einer „gewährleistungsähnlichen Herstellerhaftung“ zu erhöhen. Ferner wollen Union und SPD die Verbreitung sicherer Produkte und das Prinzip „Security by Design“ fördern. Letzteres bedeute, dass bei der Entwicklung von Hard- und Software schon von Beginn an darauf geachtet werde, dass Systeme frei von Schwachstellen und so gegen Cybertattacken geschützt sind und nicht erst am Ende der Entwicklungskette. Das entspreche früheren TeleTrusT-Forderungen. Zudem soll ein Gütesiegel für IT-Sicherheit auf Produkten mehr Transparenz für Verbraucher schaffen.

Positivbewertet der Verband das Vorhaben, die Rolle des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik im Verbraucherschutz zu stärken und Unternehmen zur Offenlegung und zur Beseitigung von Sicherheitslücken zu verpflichten. Zu begrüßen sei auch die Zielsetzung, „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für jedermann verfügbar“ zu machen und es Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, „verschlüsselt mit der Verwaltung über gängige Standards zu kommunizieren“. Dieser sinnvolle Ansatz werde allerdings nicht konsequent durchgehalten und teils konterkariert, denn weder sei ein Verbot für staatliche Stellen, Zero Day Exploits anzukaufen, noch eine ausdrückliche Verpflichtung dieser Stellen, derartige Sicherheitslücken bekanntzumachen, beabsichtigt. Stattdessen heiße es: „Es darf für die Befugnisse der Polizei zu Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis zum Schutz der Bevölkerung keinen Unterschied machen, ob die Nutzer sich zur Kommunikation der klassischen Telefonie oder klassischer SMS bedienen oder ob sie auf internetbasierte Messenger-Dienste ausweichen.“ Dies könne nur so verstanden werden, dass die Sicherheitsbehörden entweder die Möglichkeit haben sollten, auch verschlüsselte Kommunikation mitzulesen oder diese Kommunikation unter Ausnutzung von Sicherheitslücken mit Hilfe der Quellen-TKÜ in unverschlüsselter Form mitzulesen. Mit der Zielsetzung, die IT-Sicherheit insgesamt zu verbessern, passe keine der beiden Varianten zusammen.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 31.01.2018
Koalitionsvertrag: Digitalisierung und Informationssicherheit müssen politische Zielsetzungen sein

datensicherheit.de, 08.08.2017
„Bundestrojaner“: TeleTrusT kündigt Verfassungsbeschwerde an

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