Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Juli 2, 2024 16:39 - noch keine Kommentare
Terrorismusverherrlichung: DAV kritisiert Gesetzentwurf des Bundeskabinetts
Deutscher Anwaltverein (DAV) warnt vor legislativem Aktionismus im Zusammenhang mit „Likes“ in Sozialen Netzwerken
[datensicherheit.de, 02.07.2024] Der Deutscher Anwaltverein (DAV) hat am 27. Juni 2024 in einer Stellungnahme einen Kabinettsentwurf der Bundesregierung für die Ausweisung von Ausländern nach Abgabe eines Social-Media-Likes kritisiert. Die Bundesregierung will demnach mit Ausweisungen gegen solche Ausländer vorgehen, denen Terrorverherrlichung vorgeworfen wird – ein entsprechender, vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf, werte bereits sogenannte Likes in Sozialen Netzwerken eben als „Terrorverherrlichung“.
DAV plädiert für Verhältnismäßigkeit
„Dass schon ein unbedacht verteiltes ,Emoji’ zur Ausweisung führen soll, ist nicht verhältnismäßig“, so Rechtsanwältin Gisela Seidler, Vorsitzende des Ausschusses „Migrationsrecht“ des Deutschen Anwaltvereins. Es sei kaum nachvollziehbar, dass nach dem debattierten Gesetzentwurf schon ein Like auf „Instagram“ oder „facebook“ eine Verbreitung terroristischer Inhalte konstituieren solle.
Seidler betont: „Die Beurteilung, was als ‚Terrorismusbefürwortung‘ zählt, kann nicht den Ausländerbehörden überlassen werden!“ Dies müsse den Strafgerichten vorbehalten bleiben – schließlich ginge es hier auch um die Grenzen der Meinungsfreiheit. Bei einer Verurteilung sei indes bereits jetzt eine Ausweisung möglich.
Likes sind im Web schnell verteilt, gibt der DAV zu bedenken
„Das Netz ist schnelllebig. Likes sind dort schnell verteilt, auch wenn man den Post vielleicht gar nicht in seiner Gesamtheit betrachtet hat“, führt Seidler aus und benennt ein aktuelles Beispiel: „Erst kürzlich stand die Präsidentin der TU Berlin wegen eines solchen Falls in der Kritik, nachdem sie einen Text geliket hatte, dabei aber laut eigener Aussage das angehängte antisemitische Foto übersah.“
Menschen wegen eines falsch gesetzten „Daumen hoch“ auszuweisen, wäre rechtsstaatlich bedenklich, so Seidlers Fazit. Die Bundesregierung schieße hierbei deutlich übers Ziel hinaus und mische erneut Gefahrenabwehrfragen in thematisch völlig andere Gesetzesvorhaben.
Weitere Informationen zum Thema:
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