Oliver Süme – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Thu, 11 Apr 2024 07:45:13 +0000 de-DE hourly 1 Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung: Einigung scheint möglich https://www.datensicherheit.de/quick-freeze-ersatz-vorratsdatenspeicherung-einigung-moeglichkeit https://www.datensicherheit.de/quick-freeze-ersatz-vorratsdatenspeicherung-einigung-moeglichkeit#respond Thu, 11 Apr 2024 07:44:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44471 eco-oliver-sueme-2023Laut einer aktuellen Meldung vom eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. ist eine Einigung hinsichtlich des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens möglich.]]> eco-oliver-sueme-2023

Das Quick-Freeze-Verfahren würde nun endlich einen bürgerrechtskonformen Rechtsrahmen setzen

[datensicherheit.de, 11.04.2024] Laut einer aktuellen Meldung vom eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. ist eine Einigung hinsichtlich des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens möglich – der Verband unterstreicht indes nochmals seine Forderung nach konsequenter Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung.

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Foto: eco

Oliver Süme: Die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich des Quick-Freeze-Verfahrens sind ein Schritt in die richtige Richtung…

Quick-Freeze-Verfahren könnte neue Standards in der Verbrechensbekämpfung setzen

Die „Ampel“-Parteien hätten laut eigenem Bekunden einen Kompromiss zu Ermittlungsmaßnahmen im Internet erzielt. Nachdem die Politik Bürger und Unternehmen mehr als ein Jahrzehnt seit Einführung der rechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung habe warten lassen, könnte das Quick-Freeze-Verfahren nun endlich einen bürgerrechtskonformen Rechtsrahmen setzen.

Die Vereinbarung markiere einen Wendepunkt für die Arbeit von Ermittlungsbehörden und könnte neue Standards in der Verbrechensbekämpfung setzen. Der eco fordert in diesem Zusammenhang aber auch die konsequente Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung, gegen die sich der Verband stets ausgesprochen hat.

Bekenntnis zum Quick-Freeze-Verfahren und Absage an Vorratsdatenspeicherung gefordert

„Die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich des Quick-Freeze-Verfahrens sind ein Schritt in die richtige Richtung, doch es ist bedauerlich, dass die Bundesregierung nicht konsequent die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung anstrebt, wie von uns immer gefordert“, kommentiert Oliver Süme, der eco-Vorstandsvorsitzende. Er warnt: „Wenn die grundrechtswidrige Vorratsdatenspeicherung weiter bestehen soll oder unter einem neuen Namen fortgesetzt wird, wäre dies fatal.“

Laut Süme ist es an der Zeit, dass die Regierung ihre Verantwortung wahrnimmt und Bürgerrechte im digitalen Raum ernsthaft schützt: „Wir fordern eine klare und umfassende Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung, um die Privatsphäre der Bürger/innen zu gewährleisten. Es ist unerlässlich, dass betroffene Unternehmen rasch Klarheit über die geplanten Neuregelungen und die Speicherung von Daten erhalten, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden.“

Quick-Freeze-Verfahren als rechtssicheres und effektives Instrument für Strafermittler

Das Quick-Freeze-Verfahren könnte nach Ansicht des Verbands ein Instrument für Strafermittler sein, „das rechtssicher und effektiv ist“. Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung biete es eine Lösung, welche den Spielraum des Europäischen Gerichtshofs nutze, aber gleichzeitig die Privatsphäre der Bürger berücksichtige.

Der Koalitionsvertrag strebe eine zielgerichtete, anlassbezogene Strafverfolgung im Netz an – ein Konzept, das dem Quick-Freeze-Ansatz entspreche. „Ob und wie dieser Ansatz von der Bundesregierung gesetzlich verfolgt wird, bleibt abzuwarten, insbesondere hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Quick-Freeze-Verfahrens.“ Von jeglichen Überlegungen zu „Mindestspeicherfristen“ sollte sich die Bundesregierung aus Sicht der Internetwirtschaft dringend distanzieren.

Hintergrund zur Abwägung Quick-Freeze-Ansatz vs. Vorratsdatenspeicherung

Bereits im September 2023 habe das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten als „unionsrechtswidrig“ erklärt.

„Nachdem der Europäische Gerichtshof mit seinem lang ersehnten Urteil vom 22. September 2022 bereits entschieden hatte, dass die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind, fand der jahrelange Rechtsstreit um die Vorratsdatenspeicherung damit endlich ein Ende.“ Der eco setze sich seit Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung ein und habe die 2016 beim Verwaltungsgericht Köln eingereichte Klage der SpaceNet AG von Anfang an unterstützt.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 10.09.2023
Bundesverwaltungsgericht: Anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung vollständig europarechtswidrig / eco-Verband fordert Bundesregierung zur endgültigen Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung auf

datensicherheit.de, 30.03.2023
Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht bestätigt Unzulässigkeit / Deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unanwendbar und mit EU-Recht unvereinbar

datensicherheit.de, 26.110.2022
Statt Vorratsdatenspeicherung: Bundesjustizminister macht Quick-Freeze-Vorschlag – eco-Vorstandsvorsitzender kommentiert / Der eco hat stets die vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung kritisiert

datensicherheit.de, 20.09.2022
Vorratsdatenspeicherung: BfDI begrüßt EuGH-Urteil / EuGH sieht Gefahr der Erstellung persönlicher Netzwerke und Profile einzelner Personen

datensicherheit.de, 20.09.2022
EuGH: Absage zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland historisch / Mit EuGH-Entscheidung vom 20. September 2022 den Menschen ein Stück Sicherheit und Privatsphäre zurückgegeben

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eco-Kommentar zum Digitale-Dienste-Gesetz: DDG wichtiger Schritt zur Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher https://www.datensicherheit.de/eco-kommentar-digitale-dienste-gesetz-ddg-wichtigkeit-schritt-rechtssicherheit-unternehmen-verbraucher https://www.datensicherheit.de/eco-kommentar-digitale-dienste-gesetz-ddg-wichtigkeit-schritt-rechtssicherheit-unternehmen-verbraucher#respond Fri, 22 Mar 2024 08:32:46 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44325 Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.Der eco fordert klare Rahmenbedingungen als Grundlage eines kohärenten Binnenmarktes für digitale Dienste.]]> Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

eco kritisiert Festhalten des Gesetzgebers an den im Telemediengesetz enthaltenen Netzsperren

[datensicherheit.de, 22.03.2024] Der eco Verband der Internetwirtschaft e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die am 21. März 2024 im Deutschen Bundestag erfolgte Verabschiedung des sogenannten Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) ein. Mit dem DDG werde der auf EU-Ebene verabschiedete „Digital Services Act“ (DSA) in deutsches Recht überführt und schaffe Zuständigkeiten in Deutschland. Der eco fordert in diesem Zusammenhang „klare Rahmenbedingungen“, welche die Grundlage eines kohärenten Binnenmarktes für digitale Dienste bilden und die Rechtssicherheit für Unternehmen sowie Verbraucher gewährleisten sollten. Dass der Gesetzgeber an den im „Telemediengesetz“ enthaltenen Netzsperren festhält, sieht der Verband nach eigenen Angaben „kritisch“.

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme: Im Gegensatz zum Entfernen rechtswidriger Inhalte führen Netzsperren lediglich zur Zugangserschwerung…

eco warnt: Netzsperren sorgen in momentaner Ausgestaltung für Unsicherheit

Das etwa einen Monat nach dem Inkrafttreten des DSA in Europa verabschiedete DDG sei ein „wichtiger Schritt“, um Unternehmen und Verbrauchern Rechtssicherheit zu bieten. Netzsperren hingegen wirkten dem gesteckten Ziel entgegen, da sie in der momentanen Ausgestaltung für Unsicherheit sorgten.

„Nachdem das DDG bereits die von der EU gesetzte Frist verfehlt hat, war es wichtig, die Umsetzung der DSA-Vorgaben in Deutschland zügig auf den Weg zu bringen. Jedoch verpasst der Gesetzgeber mit der Beibehaltung von Netzsperren erneut die Gelegenheit hier ein klares Zeichen zu setzen“, so die Kritik des eco-Vorstandsvorsitzenden, Oliver Süme.

eco fordert solide Rechtsgrundlage für Rechtsdurchsetzung im Internet

Netzsperren seien weder ein gangbares noch ein effizientes Mittel bei der Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet. Im Gegensatz zum Entfernen rechtswidriger Inhalte auf Hosting-Ebene führten Netzsperren lediglich zu einer Zugangserschwerung – „und diese kann, wie der Name schon andeutet, jederzeit umgangen werden“, so Süme.

Dem entgegen stehe das „Notice and Take Down“-Verfahren (NTD), welches sich mittlerweile als Standardverfahren bewährt habe und eine solide Rechtsgrundlage für die Rechtsdurchsetzung im Internet darstelle. Hier gelte: „Anbieter von Online-Diensten sind verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen, sobald sie von diesen Kenntnis erlangen.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 03.07.2020
Telemediengesetz: eco kritisiert verpasste Chance / Gesetzgeber hätte Netzsperren klare Absage erteilen sollen

datensicherheit.de, 03.09.2019
eco kritisiert Entwurf: 4. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes / Netzsperren kein effizientes Mittel zur Bekämpfung illegaler Internetinhalte

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KI trifft in Deutschland auf verunsicherte Bürger https://www.datensicherheit.de/ki-deutschland-verunsicherung-buerger https://www.datensicherheit.de/ki-deutschland-verunsicherung-buerger#respond Wed, 28 Feb 2024 19:50:21 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44199 Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.Zwei Drittel der Deutschen (66,3%) möchten ihre Daten selbst in anonymisierter Form nicht für das KI-Training zur Verfügung stellen.]]> Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

KI-Modelle benötigen Vielzahl von Daten zum Training

[datensicherheit.de, 28.02.2024] Laut einer aktuellen Stellungnahme des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. lehnen zwei Drittel der Deutschen die Nutzung ihrer anonymisierten Daten für Künstliche Intelligenz (KI) ab. Zwei Drittel der Deutschen (66,3%) möchten demnach ihre Daten selbst in anonymisierter Form nicht für das KI-Training zur Verfügung stellen. Rund jeder Fünfte würde Daten zur eigenen Technologienutzung sowie Transport- und Verkehrsdaten freigeben. Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, fordert daher, dass Bundesregierung und Wirtschaft ein vertrauenswürdiges „Daten-Ökosystem“ schaffen müssen, um die Zukunftsfähigkeit des Digitalstandorts Deutschland zu erhalten. Das Meinungsforschungsunternehmen Civey habe im eco-Auftrag rund 2.518 volljährige Bundesbürger zwischen dem 12. und 13. Februar 2024 befragt – diese Ergebnisse seien repräsentativ (der statistische Fehler der Gesamtergebnisse liege bei 3,2 Prozent).

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

Oliver Süme: KI-Vorteile müssen stärker herausgestellt werden!

KI-Einsatz für optimierte Produktionsprozesse, Stau-Vorhersagen und Krebs-Früherkennung

KI könne Produktionsprozesse in Wirtschaft und Industrie optimieren, Stau vermeiden und in der Krebs-Früherkennung sogar Leben retten. Damit das zukünftig immer besser gelingt, müssten KI-Modelle mit einer Vielzahl von Daten trainiert werden. Doch die Menschen in Deutschland sind laut eco nur begrenzt dazu bereit, ihre Daten anonymisiert für das KI-Training zur Verfügung zu stellen.

Immerhin 18,3 Prozent der Deutschen würden Daten zu ihrer Technologienutzung zur Verfügung stellen, 18,1 Prozent Transport- und Verkehrsdaten. Daten zum Reiseverhalten würden 15,7 Prozent der Deutschen teilen und Gesundheitsdaten 15,6 Prozent.

Vertrauenswürdiges Daten-Ökosystem nötig, welches Bürgern nötige Transparenz und Sicherheit beim KI-Training bietet

Süme kommentiert: „Der visionäre Einsatz von Technologien und Anwendungen auf Basis von Künstlicher Intelligenz bietet nicht nur enormes Wirtschaftspotenzial, sondern kann auch dazu beitragen, unser aller Lebensverhältnisse in vielen Bereichen zu verbessern. Diese Vorteile müssen stärker herausgestellt werden!“ Um diese Potenziale zu heben, brauche es neben digitalen Infrastrukturen, Diensten und Plattformen eben auch Datenpools.

Die Verfügbarkeit hochwertiger Daten sowie ein einheitlicher und rechtssicherer Umgang mit Daten sei essenziell für alle datenbasierten Geschäftsmodelle. Es werde ein vertrauenswürdiges „Daten-Ökosystem“ benötigt, welches Bürgern auch die nötige Transparenz und Sicherheit gewährleistet, „damit sie der Nutzung ihrer Daten für das Training von KI-Anwendungen zustimmen”. Die Bundesregierung sei hierzu jetzt dringend in der Pflicht. „Die Datenstrategie der Bundesregierung bietet dafür eine gute Grundlage. Auch wenn einige Projekte aus der Strategie, wie das Dateninstitut, das Bundesdatenschutz-Gesetz oder das Mobilitätsdatengesetz, zumindest bereits angestoßen wurden, brauchen wir jetzt allerdings dringend mehr Tempo bei der Datenpolitik”, betont Süme abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

eco & Civey, 13.02.2024
Welche Ihrer Daten würden Sie in anonymisierter Form für das Training von künstlichen Intelligenzen zur Verfügung stellen?

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eco-Verband warnt davor, Mittel für die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben und -projekten weiter zu reduzieren https://www.datensicherheit.de/eco-verband-warnung-mittel-umsetzung-digitalisierungsvorhaben-projekte-reduzierung https://www.datensicherheit.de/eco-verband-warnung-mittel-umsetzung-digitalisierungsvorhaben-projekte-reduzierung#respond Tue, 30 Jan 2024 14:04:45 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44054 Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.Der Bundestag berät über den Haushalt 2024 und die Finanzplanung bis 2027 – der eco warnt, dass Sparen beim Digitalbudget unsere Zukunftsfähigkeit bedroht.]]> Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Sparen beim Digitalbudget bedeutet laut eco Sparen an unserer Zukunftsfähigkeit

[datensicherheit.de, 30.01.2024] Der eco Verband der Internetwirtschaft e.V. hat in seiner aktuellen Stellungnahme zur Haushaltsdebatte betont: „Sparen beim Digitalbudget bedeutet Sparen an unserer Zukunftsfähigkeit!“ Demnach nimmt der Bundestag am 30. Januar 2024 seine Beratungen über den Bundeshaushalt 2024 und die Finanzplanung des Bundes bis 2027 auf. In diesem Kontext warnt der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, davor, die Mittel für die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben und -projekten weiter zu reduzieren:

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Oliver Süme: Es gilt, für die Digitalisierung in Deutschland die entscheidenden Akzente zu setzen!

Digitaler Fortschritt erfordert angemessenes Digitalbudget

Süme unterstreicht: „Es sollte der ,Ampel-Koalition’ bewusst sein, dass der digitale Fortschritt ein angemessenes Digitalbudget erfordert. Die Digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft kostet nun einmal Geld.“ Sparen am Digitalbudget werde sich unmittelbar auf die Zukunftsfähigkeit des Digitalstandortes Deutschland auswirken.

Es sei unabdingbar, dass das Digitalministerium über die nötigen Mittel für die Gestaltung der Digitalpolitik verfüge und auch Impulse über das eigene Ressort hinaus setzen könne: Digitalisierung sei eine zentrale Querschnittsaufgabe für die gesamte Politik. „Nur wenn der ,Digitalminister’ ein eigenes Budget für die Unterstützung ressortübergreifender Vorhaben bekommt, kann er für die Digitalisierung in Deutschland die entscheidenden Akzente setzen“, betont Süme.

Der Rotstift bei der Digitalisierung bremst Entwicklungen und Innovationen aus

Digitale Technologien böten zahlreiche Lösungen für mehr Effizienz und würden so bereits jetzt an vielen Stellen in Wirtschaft und Gesellschaft dazu beitragen, Kosten aktiv zu senken, Nachhaltigkeit zu fördern und neue Impulse für Gesellschaft, Wirtschaft und Veraltung zu setzen.

„Den ,Rotstift’ nun ausgerechnet bei der Digitalisierung anzusetzen, hieße Entwicklungen und Innovationen auszubremsen, die unsere Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit sichern“, warnt Süme eindringlich und stellt abschließend klar, dass es keine Alternative zum digitalen Strukturwandel gebe – die „Ampel-Koalition“ sollte daher beim Digitalbudget auf „Grün“ schalten.

Weitere Informationen zum Thema:

Deutscher Bundestag, 30.01.2024
2. Lesung / Etat für Digitales und Verkehr mit deutlichem Aufwuchs

Bayerisches Staatsministerium für Digitales, 02.08.2023
3 statt 377 Millionen Euro: Ampel streicht Digitalbudget radikal zusammen / Dazu Digitalministerin Gerlach: „Die Bundesregierung setzt die Leistungsfähigkeit unseres Staates aufs Spiel“

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https://www.datensicherheit.de/eco-verband-warnung-mittel-umsetzung-digitalisierungsvorhaben-projekte-reduzierung/feed 0
Bundesverwaltungsgericht: Anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung vollständig europarechtswidrig https://www.datensicherheit.de/bundesverwaltungsgericht-anlasslose-flaechendeckende-vorratsdatenspeicherung-vollstaendig-europarechtswidrig https://www.datensicherheit.de/bundesverwaltungsgericht-anlasslose-flaechendeckende-vorratsdatenspeicherung-vollstaendig-europarechtswidrig#respond Sun, 10 Sep 2023 19:23:02 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=43422 eco-oliver-sueme-2023Der EuGH hatte bereits in seinem Urteil im September 2022 die deutschen Regelungen zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung für unionsrechtswidrig erklärt.]]> eco-oliver-sueme-2023

eco-Verband fordert Bundesregierung zur endgültigen Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung auf

[datensicherheit.de, 10.09.2023] Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits in seinem Urteil im September 2022 die deutschen Regelungen zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung für unionsrechtswidrig erklärt – nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig seine Entscheidung getroffen. Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, appelliert anlässlich des Urteils an die Bundesregierung, dass diese jetzt endlich die Chance für eine politische Weichenstellung ergreifen und die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in die Wege leiten sollte.

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Foto: eco

Oliver Süme: Bundesregierung sollte jetzt endlich die Chance für eine politische Weichenstellung ergreifen!

Gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig

Die gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten wurde durch das Urteil des EuGH als nicht mit dem Unionsrecht vereinbar befunden – nachdem nun auch das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung getroffen hat, kommentiert der eco die Lage:

„Damit hat der jahrelange Rechtsstreit um die Vorratsdatenspeicherung endlich ein Ende gefunden.“ Seit Jahren setze sich der eco gegen die Vorratsdatenspeicherung ein und hat nach eigenen Angaben die von der SpaceNet AG 2016 beim Verwaltungsgericht Köln eingereichte Klage von Beginn an unterstützt.

Vorratsdatenspeicherung wäre massiver Eingriff in die Privatsphäre der Bürger

Süme erläutert die eco-Position: „Seit der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs ist mittlerweile wieder fast ein weiteres Jahr vergangen. Nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Immer wieder haben wir diesen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger kritisiert, den die Vorratsdatenspeicherung mit sich bringt, obwohl ein Mehrwert für die Strafverfolgung nie belegt werden konnte.“

Die Bundesregierung sollte jetzt endlich die Chance für eine politische Weichenstellung ergreifen und die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in die Wege leiten, fordert der eco-Vorstandsvorsitzende.

Weitere Informationen zum Thema:

tagesschau, 07.09.2023
Bundesverwaltungsgericht Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vorratsdatenspeicherung

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https://www.datensicherheit.de/bundesverwaltungsgericht-anlasslose-flaechendeckende-vorratsdatenspeicherung-vollstaendig-europarechtswidrig/feed 0
Angemessenheitsentscheidung zum EU-U.S. Data Privacy Framework: Rechtssicherheit für Unternehmen beim transatlantischen Datenaustausch https://www.datensicherheit.de/angemessenheitsentscheidung-eu-us-data-privacy-framework-rechtssicherheit-unternehmen-transatlantik-datenaustausch https://www.datensicherheit.de/angemessenheitsentscheidung-eu-us-data-privacy-framework-rechtssicherheit-unternehmen-transatlantik-datenaustausch#respond Tue, 20 Dec 2022 20:33:40 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42749 Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.Der eco hat Stellung zu der von der EU-Kommission am 13. Dezember 2022 bekanntgegebenen vorläufigen Angemessenheitsentscheidung genommen.]]> Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

eco sieht weiteren Meilenstein von Seiten der EU hin zu transatlantischem Datenschutzabkommen

[datensicherheit.de, 20.12.2022] Der eco Verband der Internetwirtschaft e.V. hat Stellung zu der von der EU-Kommission am 13. Dezember 2022 bekanntgegebenen vorläufigen Angemessenheitsentscheidung zum „Trans-Atlantic Data Privacy Framework“, der Nachfolgeregelung zum „EU-U.S. Privacy Shield“. Damit sei nun ein weiterer „Meilenstein“ von Seiten der EU hin zu einem transatlantischen Datenschutzabkommen geschafft worden.

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

Oliver Süme fordert Rechtssicherheit für Unternehmen beim transatlantischen Datenaustausch

Datenschutzbehörden der 27 EU-Staaten müssen Rückmeldung zum Abkommen geben

Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, hat diese sogenannte Angemessenheitsentscheidung zum „EU-U.S. Data Privacy Framework“ kommentiert: „Unternehmen brauchen Rechtssicherheit beim transatlantischen Datenaustausch.“

Doch bevor die Kommission Anfang 2023 eine endgültige Entscheidung veröffentlichen werde, müssten jetzt zunächst die Datenschutzbehörden der 27 EU-Staaten Rückmeldung zum Abkommen geben.

Süme begrüßt Entscheidung der EU-Kommission

„Ich begrüße, dass mit der Entscheidung der EU- Kommission jetzt ein weiterer Schritt hin zu einer verlässlichen Lösung beim transatlantischen Datenaustausch gegangen wurde und hoffe darauf, dass es Anfang 2023 zu einer zeitnahen Entscheidung beim ,EU-U.S. Data Privacy Framework’ kommt“, sagt Süme.

Insbesondere für viele kleine und mittelständische Unternehmen in Europa sei ein rechtssicherer Datenaustausch auf internationaler Ebene die Basis für ihre datengetriebenen Geschäftsmodelle und eine gelingende Digitale Transformation.

Die positiven Signale auf beiden Seiten des Atlantiks müssten nun zu einer schnellen Ratifizierung des Abkommens führen, „das den kritischen Anforderungen aller angemessen Rechnung trägt und die bisherige Zitterpartie für die Digitalbranche endlich beendet“.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 04.10.2022
EU-US Privacy Shield: Nachfolgeabkommen soll laut eco Rechtssicherheit bringen / Der eco-Vorstandsvorsitzende warnt, dass die Zeit davonläuft

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https://www.datensicherheit.de/angemessenheitsentscheidung-eu-us-data-privacy-framework-rechtssicherheit-unternehmen-transatlantik-datenaustausch/feed 0
Statt Vorratsdatenspeicherung: Bundesjustizminister macht Quick-Freeze-Vorschlag – eco-Vorstandsvorsitzender kommentiert https://www.datensicherheit.de/alternative-vorratsdatenspeicherung-bundesjustizminister-quick-freeze-vorschlag-eco-vorstandsvorsitzender-kommentar https://www.datensicherheit.de/alternative-vorratsdatenspeicherung-bundesjustizminister-quick-freeze-vorschlag-eco-vorstandsvorsitzender-kommentar#respond Wed, 26 Oct 2022 08:25:33 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42516 Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.Der eco begrüßt den von Marco Buschmann vorgelegten Vorschlags zur Neuregelung eines sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung.]]> Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Der eco hat stets die vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung kritisiert

[datensicherheit.de, 26.110.2022] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. begrüßt nach eigenen Angaben den am 25. Oktober 2022 von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgelegten Vorschlags zur Neuregelung eines sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens:

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

Oliver Süme: Der eco wird sich weiterhin engagieren und konstruktiv in den Dialog einbringen

Wiederholte Kritik an Vorratsdatenspeicherung – Neuregeleung per Quick Freeze begrüßt

Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, hat erklärt: „Ich begrüße diesen Vorstoß und die darin geplante Aufhebung der von uns stets kritisierten und vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestuften Vorratsdatenspeicherung. Es ist gut, dass Minister Buschmann die Initiative für eine Neuregelung ergriffen hat.“

Erarbeitung einer zielgerichteten und angemessenen Alternativlösung zur Vorratsdatenspeicherung

Es sei ein erster Schritt zur Erarbeitung einer „zielgerichteten und angemessenen Alternativlösung“, so Süme. Die neue Regelung müsse einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung und dem Interesse der Bürger am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und der Vertraulichkeit ihrer Kommunikation schaffen.

Unternehmen brauchen endlich Klarheit über Neuregelung nach Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

„Ziel muss es sein, die Bürgerrechte auch bei der digitalen Kommunikation zu stärken“, fordert Süme. Gleichzeitig brauchten die betroffenen Unternehmen endlich Klarheit über die Neuregelung und bei der Speicherung von Daten. Er appelliert daher an die Bundesregierung, hierfür „zeitnah zu einer Einigung zu kommen“. Der eco werde sich hierbei weiterhin engagieren und „konstruktiv in den Dialog einbringen“.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 20.09.2022
Vorratsdatenspeicherung: BfDI begrüßt EuGH-Urteil / EuGH sieht Gefahr der Erstellung persönlicher Netzwerke und Profile einzelner Personen

datensicherheit.de, 20.09.2022
EuGH: Absage zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland historisch / Mit EuGH-Entscheidung vom 20. September 2022 den Menschen ein Stück Sicherheit und Privatsphäre zurückgegeben

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Arbeitsprogramm 2023 der EU-Kommission: Laut eco letzte Chance auf Digitale Dekade https://www.datensicherheit.de/arbeitsprogramm-2023-eu-kommission-eco-letzte-chance-digitale-dekade https://www.datensicherheit.de/arbeitsprogramm-2023-eu-kommission-eco-letzte-chance-digitale-dekade#respond Tue, 18 Oct 2022 11:10:08 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42502 Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. meldet, dass die EU-Kommission am 18. Oktober 2022 ihr Arbeitsprogramm 2023 vorstellt.]]> Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme fordert Taten im KMU-Interesse

[datensicherheit.de, 18.10.2022] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. meldet, dass die EU-Kommission am 18. Oktober 2022 ihr Arbeitsprogramm 2023 vorstellt. Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, betont in seiner Stellungnahme, dass 2023 maßgeblich darüber entscheiden werde, ob die EU-Kommission ihre digitalpolitischen Ziele noch vor der nächsten Europawahl umsetzen kann.

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

Oliver Süme fordert, dass der Fokus der EU-Kommission darauf liegen sollte, beschlossene Vorhaben zeitnah umzusetzen und offene Dossiers entsprechend abzuschließen

Digitale Dekade: eco sieht das Jahr 2023 als entscheidend an

Süme kommentiert: „Das Jahr 2023 wird maßgeblich darüber entscheiden, ob die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen ihre digitalpolitischen Ziele noch vor der nächsten Europawahl umsetzen kann. Das entsprechende Arbeitsprogramm ist damit die letzte Chance, die Digitale Dekade in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen.“ Der Fokus der EU-Kommission sollte jedoch darauf liegen, dass beschlossene Vorhaben zeitnah umgesetzt und offene Dossiers entsprechend abgeschlossen werden.

EU-Kommission muss laut eco nun Taten für KMU folgen lassen

„Insbesondere begrüße ich, dass die EU-Kommission einen Fokus auf kleine und mittelständische Unternehmen legen, diese unterstützen und fördern will. Gleichzeitig stellt sich mir die Frage, warum KMU dann in den letzten Gesetzesvorschlägen keine ausreichend deutliche Wertschätzung gefunden haben.“ Die bloße Absicht, KMU besonders zu berücksichtigen, reicht laut Süme nicht – die EU-Kommission müsse nun Taten folgen lassen.

eco warnt: CSAM-Verordnung und überarbeitete -Richtlinie könnten am Ende zu zwei Regelungswerke führen

Das Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder im Netz werde aufgrund der neuen CSAM-Verordnung (CSAM: Child Sexual Abuse Material) sowohl im Rat als auch im Parlament diskutiert. „Durch die aktuell diskutierte CSAM-Verordnung und eine überarbeitete CSAM-Richtlinie werden wir hier am Ende zwei Regelungswerke haben“, so Süme. Diese müssten zueinander passen und kohärent sein: „In A darf nichts stehen, was in B anders geregelt oder definiert ist.“ Es wäre demnach sicher sinnvoller gewesen, beide Regelwerke in einem Paket zu schnüren, um diesen Prozess nicht unnötig zu verkomplizieren.

eco sieht geplante Maßnahmen zu Online-Piraterie skeptisch

Die geplanten Maßnahmen zu Online-Piraterie sieht Süme mit großer Skepsis: Die großen Verlags- und Medienhäuser lassen seit Jahren keine Gelegenheit ungenutzt, ihre noch offenen Forderungen aus der Debatte um die Urheberrechtrichtlinie unterzubringen. Er warnt abschließend: „Straffe Deadlines in Kombination mit einer Art Priority-Flagging – also dem bevorzugten automatischem Löschen – würden das freie Internet, wie wir es kennen, jedoch massiv einschränken und wiederum insbesondere KMU belasten.“

Weitere Informationen zum Thema:

Handelsblatt, Carsten Volkery, 18.10.2022
Bürokratie / EU-Kommission legt ihr Programm für 2023 vor – scharfe Kritik von Union und FDP

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https://www.datensicherheit.de/arbeitsprogramm-2023-eu-kommission-eco-letzte-chance-digitale-dekade/feed 0
EU-US Privacy Shield: Nachfolgeabkommen soll laut eco Rechtssicherheit bringen https://www.datensicherheit.de/eu-us-privacy-shield-nachfolgeabkommen-eco-rechtssicherheit https://www.datensicherheit.de/eu-us-privacy-shield-nachfolgeabkommen-eco-rechtssicherheit#respond Tue, 04 Oct 2022 11:52:49 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42453 Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.Laut eco könnte sechs Monate nach Ankündigung einer neuen transatlantischen Vereinbarung das Nachfolgeabkommen des EU-US Privacy Shield jetzt endlich kommen.]]> Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Der eco-Vorstandsvorsitzende warnt, dass die Zeit davonläuft

[datensicherheit.de, 04.10.2022] Laut einer Stellungnahme des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. vom 30. September 2022 könnte nun – sechs Monate nach Ankündigung einer neuen transatlantischen Vereinbarung für den rechtssicheren Transfer personenbezogener Daten – das Nachfolgeabkommen des „EU-US Privacy Shield“ jetzt endlich kommen: Die Einigung zum „Trans-Atlantic Data Privacy Framework“ soll demnach in der ersten Oktober-Woche vorgestellt werden.

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

Oliver Süme fordert zwingend eine langfristige Lösung für die rechtssichere Übertragung personenbezogener Daten aus der EU in die USA

eco: Rechtssicherer Datenaustausch auf internationaler Ebene Basis datengetriebener Geschäftsmodelle

„Nach den zuletzt gescheiterten Versuchen zur Vereinbarung eines Nachfolgeabkommens zum ,EU-US Privacy Shield’ muss nun endlich Bewegung in die Sache kommen“, fordert der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme. Er erläutert: „Die Zeit läuft uns davon, denn die ,Standardvertragsklauseln’, auf die sich Unternehmen seit dem Wegfall des ,EU-US Privacy Shields’ stützen müssen, sind oftmals mit großer Rechtsunsicherheit verbunden.“ Viele Unternehmen müssten im schlechtesten Fall mit Bußgeldern und Übertragungsverboten rechnen, wenn sie personenbezogene Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage aus der EU in die USA transferieren.
Für die deutsche Wirtschaft, insbesondere für viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), sei ein rechtssicherer Datenaustausch auf internationaler Ebene jedoch die „Basis ihrer datengetriebenen Geschäftsmodelle und damit ein wichtiger Baustein für eine gelingende Digitale Transformation. Süme betont: „Wir brauchen deshalb zwingend eine langfristige Lösung für die rechtssichere Übertragung personenbezogener Daten aus der EU in die USA, die den Anforderungen der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs Rechnung trägt.“

eco setzt sich seit Jahren für Stärkung einer synchronisierten transatlantischen Lösung für den Datenschutz ein

Der eco setzt sich nach eigenen Angaben seit Jahren für die Stärkung einer synchronisierten transatlantischen Lösung für den Datenschutz ein. Am 5. Oktober 2022 veranstaltet demnach der American Council on Germany ein „Breakfast Briefing“ mit dem eco-Vorstandsvorsitzenden, zugleich Leiter der Arbeitsgruppe „Datenschutz“ bei EuroISPA, und eco-Geschäftsführer Alexander Rabe, zugleich Mit-Initiator der „Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland“.
In Kooperation mit dem US-Partnerverband i2coalition werde eco außerdem am 6. Oktober 2022 in Washington D.C. erneut einen „Transatlantic Dialogue“ durchführen – zum Thema: „Diverse Stakeholder Considerations Around The Future of the Trans-Atlantic Data Privacy Framework“.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Reawakening Digital Trade: Diverse Stakeholder Considerations Around The Future of the Trans-Atlantic Data Privacy Framework

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State of the Union: eco-Stellungnahme zur Rede der EU-Kommissonspräsidentin https://www.datensicherheit.de/state-of-the-union-eco-stellungnahme-rede-eu-kommissonspraesidentin https://www.datensicherheit.de/state-of-the-union-eco-stellungnahme-rede-eu-kommissonspraesidentin#respond Tue, 13 Sep 2022 12:29:18 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42377 eco-vorstandsvorsitzender-oliver-suemeDer eco hat zu der für den 13. September 2022 terminierten Rede zur Lage der EU von deren Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Stellungnahme abgegeben.]]> eco-vorstandsvorsitzender-oliver-sueme

eco-Vorstandsvorsitzender betont zentrale Bedeutung Digitaler Resilienz

[datensicherheit.de, 13.09.2022] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat zu der für den 13. September 2022 terminierten Rede zur Lage der Europäischen Union von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Stellungnahme abgegeben. Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, betont darin, dass wir momentan „in einer herausfordernden Zeit“ lebten, und unterstreicht die herausragende Bedeutung Digitaler Resilienz und Technologische Souveränität.

eco-vorstandsvorsitzender-oliver-sueme

Foto: eco e.V.

Oliver Süme: Digitalisierung ist Teil der Lösung für eine nachhaltige Transformation unserer Industrie und Wirtschaft!

eco sieht Resilienz, Souveränität und Nachhaltigkeit als gemeinsame Herausforderung

Digitale Technologien und Infrastrukturen spielten eine immer wichtigere, oftmals zentrale Rolle für Wirtschaft, Gesellschaft und Staat. Die Digitale Souveränität und die Stärkung der Resilienz digitaler Infrastrukturen zur Absicherung gegen zukünftige Krisen werde immer wichtiger, um die Funktionsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Resilienz, Souveränität und Nachhaltigkeit müssten als gemeinsame Herausforderung für den Europäischen Binnenmarkt verstanden werden.

Süme: „Digitalisierung ist Teil der Lösung für eine nachhaltige Transformation unserer Industrie und Wirtschaft. Sichere und leistungsfähige digitale Infrastrukturen wie Rechenzentren sind das Fundament für einen wettbewerbsfähigen und unabhängigen Digitalstandort Europa auf Basis einer innovationsstarken Datenökonomie.“

Europäische Regulierungen – eco fordert Abkehr vom nationalstaatlichen Fokus

Eine vorausschauende und verantwortungsvolle europäische Digitalpolitik müsse diese Zusammenhänge erkennen und in ihre Regulierungsrahmen miteinbeziehen. Das bedeutet konkret laut Süme: „Datensouveränität braucht leistungsfähige Rechenzentren in Europa. Rechenzentren brauchen bezahlbaren Strom, realistische Klimaziele und moderne Verwaltungsprozesse am Standort Europa.“

Das Internet kenne keine Grenzen. Auch das im Angesicht zunehmender internationaler Spannungen akuter erscheinende Thema Cyber-Sicherheit müsse im Sinne des gemeinsamen digitalen Europäischen Binnenmarktes „weiterhin europäisch gedacht werden“ Abschließend fordert Süme: „Mitgliedstaaten sollten hier nicht in nationales Silo-Denken zurückfallen, sondern europäische Regulierungen anstreben.“

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