Verbraucher – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Fri, 30 Jan 2026 14:44:16 +0000 de hourly 1 Benutzerkonten: Pauschaler Passwortwechsel laut BSI keine zeitgemäße Schutzmaßnahme mehr https://www.datensicherheit.de/benutzerkonten-pauschal-passwortwechsel-bsi-ungenuegend-schutzmassnahme Tue, 03 Feb 2026 23:20:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=52245 Wiederkehrende Änderungen des Passworts könnten dazu führen, dass Verbraucher eher vermehrt zu schwachen – etwa leicht vorhersehbaren – Passwörtern neigen

[datensicherheit.de, 04.02.2026] Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den diesjährigen „Ändere-dein-Passwort-Tag“ vom 1. Februar 2026 als Anlass zu einer Stellungnahme genommen. Dieser Tag soll daran erinnern, Passwörter regelmäßig zu erneuern – eben für den Fall, dass ein Passwort unbemerkt zur Kenntnis Unbefugter gelangt. Tatsächlich aber sei ein pauschaler Passwortwechsel jedoch keine zeitgemäße Schutzmaßnahme mehr – stattdessen führten wiederkehrende Änderungen des Passworts oftmals dazu, dass Verbraucher vermehrt zu schwachen – z.B. leicht vorhersehbaren – Passwörtern griffen.

Notwendig, aber noch nicht hinreichend: Das Passwort muss stark und einzigartig sein

Karin Wilhelm, BSI-Expertin für Verbraucherschutz, führt aus: „Die meisten Menschen haben zahlreiche Benutzerkonten – etwa in Onlineshops, Sozialen Netzwerken und bei E-Mail-Anbietern. Viele dieser Konten enthalten sensible Daten wie beispielsweise Klarnamen, Adressen oder Kreditkarteninformationen.“

  • Daher gelte es, diese vor Fremdzugriffen zu schützen. Ein routinemäßiger Passwortwechsel aber erhöhe die Sicherheit nicht automatisch. „Wichtiger ist, dass ein Passwort stark und einzigartig ist. Außerdem sollte es durch einen zweiten Faktor ergänzt oder durch einen Passkey ersetzt werden!“, betont Wilhelm.

Einzigartigkeit bedeutet hier demnach, dass für jedes Benutzerkonto ein eigenes Passwort gewählt wird. „Gerät ein Passwort z.B. im Rahmen eines Datenlecks oder Phishing-Angriffs in fremde Hände, sind dann nicht gleich mehrere Benutzerkonten der jeweiligen Person betroffen.“

Passkeys als moderne Alternative zu klassischen Passwörtern

Passwortmanager könnten dabei helfen, den Überblick zu behalten. Selbst ein komplexes Passwort biete jedoch keinen hundertprozentigen Schutz. Deshalb empfiehlt das BSI, eine Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) zu aktivieren. Neben dem Passwort würden Nutzer dann auch beispielsweise einen Code eingeben, welcher beim Login über eine vorab installierte „Authenticator App“ an ihr Smartphone geschickt wird. Diese zusätzliche Sicherheitsebene erschwere es Angreifern erheblich, an Konten zu gelangen – „selbst wenn sie das Passwort kennen“.

  • Eine moderne Alternative zu klassischen Passwörtern böten zudem Passkeys: Diese auf kryptographische Verfahren basierende Methode ermögliche eine sichere, oft biometrisch unterstützte Authentifizierung ohne Passwort. „Da letzteres hier obsolet wird, kann es auch nicht abgegriffen werden.“

So könnten Nutzer viele Risiken reduzieren, die mit traditionellen Kennwörtern verbunden sind. Anstelle eines pauschalen Passwortwechsels rät das BSI daher zu überprüfen, „bei welchen Benutzerkonten der Umstieg auf Passkeys bereits möglich ist und wo eine Zwei-Faktor-Authentisierung aktiviert werden kann“.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Auftrag: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cybersicherheitsbehörde des Bundes und Gestalter einer sicheren Digitalisierung in Deutschland.

Linkedin
Karin Wilhelm / Referatsleitung bei BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Online-Account schützen: Sichere Passwörter und Zwei-Faktor-Authentisierung

heise online, Dirk Knop, 01.02.2024
„Ändere Dein Passwort“-Tag: Warum Ändern des Passworts kaum hilft / Alle Jahre wieder am 1. Februar sorgt der „Ändere Dein Passwort“-Tag für Grummeln in der Redaktion. Wir empfehlen: Besser alte Gewohnheiten ändern!

datensicherheit.de, 01.02.2026
Ändere Dein Passwort Tag 2026: Least Privilege und Zugangskontrolle gilt es flankierend zu beachten / Darren Guccione warnt, dass ein einziges kompromittiertes Passwort Cyberkriminellen Zugang und Zugriff verschaffen kann

datensicherheit.de, 03.02.2025
Change your Password Day 2025 mahnt: Höchste Zeit für Passkeys und Multi-Faktor-Authentifizierung / Die durchschnittliche Person verwaltet rund 100 Passwörter und verwendet daher zumeist unsichere Umgehungslösungen

datensicherheit.de, 29.01.2024
Ändere Dein Passwort: eco-Tipps zum Thementag am 1. Februar 2024 / Im eco-Auftrag wurden rund 2.519 volljährige Bundesbürger zwischen dem 16. und 17. Januar 2024 repräsentativ befragt

datensicherheit.de, 29.01.2021
„Change Your Password Day“ am 1. Februar: Tipps für starke Passwörter / Schwacher Passwörter und die Mehrfachnutzung für sehr viele unterschiedliche Dienste überaus leichtsinnig

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Bargeld muss bleiben – gemeinsamer Appell von 14 Verbraucherschutz-, Sozial-, Wohlfahrts- und Wirtschaftsverbänden an die Bundesregierung https://www.datensicherheit.de/bargeld-erhaltung-appell-14-verbraucherschutz-sozial-wohlfahrts-wirtschaftsverbande-bundesregierung Mon, 02 Feb 2026 00:06:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=52214 Insbesondere im Interesse von Kindern, Älteren, Menschen in prekären Lebenslagen bzw. mit Behinderungen fordert ein breites Bündnis ein Gesetz zum Schutz des Bargelds mit Akzeptanzpflicht sowie kostenfreiem, barrierefreiem Zugang in angemessener Nähe

[datensicherheit.de, 02.02.2026] Für viele, vor allem jüngere Verbraucher gehört heute das Bezahlen mit sogenanntem Giralgeld, auf elektronischem Wege, zum Alltag und wird als „praktisch“ angesehen. Bargeld gerät dabei immer mehr unter Druck – in Deutschland wird es erkennbar schwieriger, bar zu zahlen oder überhaupt an Bargeld zu kommen. So lassen Selbstbedienungskassen oft nur Kartenzahlung zu, manche Geschäfte lehnen sogar Bargeld ab und Geldautomaten werden im Straßenbild immer weniger. Dabei sind gesetzliche Zahlungsmittel bisher eben Bargeld – nämlich jene von der Deutschen Bundesbank ausgegebenen, auf Euro lautenden Banknoten sowie die vom Bund emittierten, auf Euro oder Cent lautenden Scheidemünzen. Ein längerer Stromausfall, wie Anfang Januar 2026 im Südwesten Berlins, relativiert das vermeintlich praktische Bezahlen auf elektronischem Wege, wenn Kartenlesegeräte, Kassen und nach einer Weile auch die Smartphones ausfallen. Laut einer aktuellen Meldung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat nun ein breites Bündnis aus Verbraucherschutz-, Sozial-, Wohlfahrts- und Wirtschaftsverbänden vor dem Ausschluss von Verbrauchern bei Bezahlvorgängen gewarnt – besonders von Kindern, Älteren, Menschen in prekären Lebenslagen und Menschen mit Behinderungen. Dieses Bündnis fordert nach eigenen Angaben „ein Gesetz zum Schutz des Bargelds mit Akzeptanzpflicht sowie kostenfreiem, barrierefreiem Zugang in angemessener Nähe“.

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Abbildung: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Verbände und Mitzeichner des Bargeld-Appells 2026

Abheben und Einzahlen von Bargeld zunehmend umständlicher

Für Verbraucher werde es in Deutschland immer schwieriger, mit Bargeld zu bezahlen und überhaupt Zugang zu Bargeld zu erhalten. An Selbstbedienungskassen sei oft nur Kartenzahlung möglich, manche Geschäfte lehnten Bargeld sogar vollständig ab. Wichtige Angebote wie Bahnfahrkarten und Schwimmbad-Tickets könnten zum Teil nicht mehr oder nur unter erhöhtem Aufwand bar erworben werden.

  • „Gleichzeitig werden das Abheben und Einzahlen von Bargeld immer aufwändiger.“ Dabei legten Verbraucher großen Wert darauf, bar zahlen zu können. Für viele Erwachsene und insbesondere auch Kinder sei Bargeld sogar die einzige mögliche Zahlungsform„etwa bei fehlendem Zugang zu digitalen Zahlungsmethoden aufgrund eines SCHUFA-Eintrags oder weil sie kein Konto haben“.

Eigentlich habe ja jeder Erwachsene das Recht auf ein Basiskonto, aber in der Praxis verweigerten Banken dieses häufig. Besonders Menschen in schwierigen Lebenslagen, wie wohnungslose Menschen, stünden dadurch oft ohne digitale Zahlungsmöglichkeit dar.

Kostendruck auf Handel und Handwerk für Annahme von Bargeld und Bereithalten von Wechselgeld

Für den Handel und das Handwerk stiegen die Kosten für die Annahme von Bargeldzahlungen und das Bereithalten von Wechselgeld. Das Einzahlen von Bargeldeinnahmen werde erheblich schwieriger und teurer, weil Banken die Zahl an Geldautomaten und Bankfilialen reduzierten.

  • Die Anzahl der Bankfilialen habe sich in den vergangenen 23 Jahren mehr als halbiert, auch die Zahl der Geldautomaten sinke kontinuierlich. Alternative Ein- und Auszahlungsmöglichkeiten etwa über den Einzelhandel seien weder flächendeckend noch überall kostenfrei verfügbar.

In ländlichen Regionen müssten Verbraucher weitere Wege zurücklegen, um Bargeld zu erhalten. Zudem schaffe die Postbank die Möglichkeit ab, Sozialleistungen per Scheck in bar auszuzahlen („Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ / ZzV) – ein gravierendes Problem für armutsbetroffene Menschen ohne Konto.

Warnendes Beispiel: Wiederaufbau der Bargeldinfrastruktur in skandinavischen Ländern

Diese Probleme verstärkten sich gegenseitig: Weniger Zugangsmöglichkeiten zu Bargeld steigerten die Hürden für Verbraucher und führten zu sinkender Nutzung, was wiederum das Angebot weiter einschränke.

  • Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, könnte Bargeld bald für Verbraucher und Unternehmen nicht mehr als Zahlungsmittel nutzbar sein:

So könnte irgendwann ein aufwändiger Wiederaufbau der Bargeldinfrastruktur notwendig werden, wie es gegenwärtig in skandinavischen Ländern wie Schweden zu beobachten sei. „Das gilt es zu verhindern!“

Darum ist Bargeld auch weiterhin unverzichtbar:

  • Bargeld ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe!
    Bargeld sei ein einfaches Zahlungsmittel, welches unabhängig von digitalen Fähigkeiten, dem Besitz eines Bankkontos, Zugang zum Internet oder digitalen Endgeräten verwendet werden könne. Besonders Menschen in prekären Lebenslagen oder Menschen, welche das Internet nicht nutzen, seien auf Bargeld angewiesen, um überhaupt teilhaben zu können. Auch für Kinder und Jugendliche, welche häufig weder über ein eigenes Konto noch über ein Smartphone mit Bezahlfunktion verfügten, stelle Bargeld ein zentrales Instrument gesellschaftlicher Teilhabe dar.
  • Bargeld ist krisenfest!
    Bei langanhaltenden Stromausfällen, Cyberangriffen oder Naturkatastrophen bleibe Bargeld ein verlässliches Zahlungsmittel.
  • Bargeld fördert das soziale Miteinander im Alltag!
    Von Kuchenbasaren über Schulfeste bis zu Spendenaktionen – die Möglichkeiten für Aktivitäten von Vereinen, Kirchengemeinden, Schulen, Nachbarschaftsinitiativen und anderen ehrenamtlichen Angeboten seien häufig nur mit Bargeld praktikabel. Auch für eine direkte Hilfe, wie eine Geldspende an wohnungslose Menschen, brauche es Bargeld.
  • Mit Bargeld können Kinder den Umgang mit Geld mithilfe von fassbaren Münzen und Scheinen einfach erlernen
    Bargeld ermögliche einen frühen Start für finanzielle Bildung und helfe allen Menschen, ihre Ausgaben im Blick zu behalten.
  • Bargeld schützt die Privatsphäre!
    Bargeld ermögliche Unabhängigkeit von digitalen Systemen und Informationelle Selbstbestimmung.

Bündnis-Forderung, das Bargeld gesetzlich zukunftsfest zu machen

„Deshalb setzen wir uns dafür ein, Bargeld in Deutschland zukunftsfest zu machen. Unser Ziel ist, dass alle Menschen in Deutschland wählen können, wie sie bezahlen möchten – digital oder bar! Niemand soll ausgeschlossen werden, weil er oder sie bar zahlen möchte oder muss.“

  • Daher fordert die Initiative nun ein Gesetz zum Schutz des Bargelds: „Es soll sicherstellen, dass Bargeld grundsätzlich als Zahlungsmittel akzeptiert wird, und dass alle Menschen kostenfrei und barrierefrei in angemessener Nähe Zugang zu Bargeld haben – sei es über Geldautomaten oder andere Lösungen.“

Mit einem solchen Gesetz könne die Bundesregierung ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, Bargeld zu erhalten und Wahlfreiheit für Verbraucher zu ermöglichen, verwirklichen.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Über uns: Gemeinsam stark für Verbraucherrechte!

GABLER BANKLEXIKON, Prof. Dr. Cornelia Manger-Nestler, LL.M.
Definition: Was ist „gesetzliche Zahlungsmittel“? / Zahlungsmittel, für die im Geschäftsverkehr ein beschränkter oder unbeschränkter Annahmezwang besteht.

Verbraucherzentrale Bundesverband, 05.01.2026
Bezahlen mit Bargeld: Verbraucheralltag mit Hürden / Verbraucherzentrale fordert klare Regeln für Bargeldakzeptanz

Bundesbank, 17.03.2025
Zugang zu Bargeld in Deutschland / Monatsbericht – März 2025

datensicherheit.de, 09.01.2026
TÜV-Verband zum Stromausfall in Berlin: Deutschlands Infrastruktur braucht mehr Resilienz / Der großflächige Stromausfall vom 3. bis zum 7. Januar 2026 im Südwesten Berlins hat deutlich gemacht, wie verletzlich die technische Infrastruktur in Deutschland ist

datensicherheit.de, 15.04.2016
Schöne neue Welt ohne Bargeld: Der Preis wäre zu hoch / Verfügbarkeit von Bargeld langfristig für Verbraucher und den Markt unverzichtbar

datensicherheit.de, 08.03.2016
Digitalcourage: Offener Brief gegen Bargeld-Abschaffung / Bereits Verbot von Bargeldtransaktionen über 5.000 Euro und Abschaffung der 500-Euro-Note in der Diskussion

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Mogelpackungen: Verbraucherzentrale fordert EU-weite Lösung zur Kennzeichnung https://www.datensicherheit.de/mogelpackungen-verbraucherzentrale-forderung-eu-loesung-kennzeichnung https://www.datensicherheit.de/mogelpackungen-verbraucherzentrale-forderung-eu-loesung-kennzeichnung#respond Wed, 24 Dec 2025 23:44:28 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51507 Verbraucher müssen beim Lebensmitteleinkauf inzwischen ganz genau hinschauen, weil die Preise deutlich gestiegen sind – dies zeigt sich auch beim Einkauf für das Weihnachtsfest 2025

[datensicherheit.de, 25.12.2025] Weihnachten 2025 steht vor der Tür, doch Schokolade ist in diesem Jahr besonders teuer. „Teils versuchen Hersteller die Preissteigerungen zu verstecken – durch weniger Inhalt oder Änderungen an der Rezeptur“, meldet der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv). Solche versteckten Preiserhöhungen seien für Verbraucher oft schwer zu erkennen. „Derartige ,Mogelpackungen’ führen dazu, dass sie weniger für ihr Geld bekommen.“ Der vzbv fordert eine EU-weite Lösung, wie solche gekennzeichnet werden könnten. Zu der Problematik hat der vzbv nach eigenen Angaben eine repräsentative Telefonbefragung vom 2. bis 4. Dezember 2025 bei forsa in Auftrag gegeben – befragt worden seien 1.002 Personen ab 18 Jahren, mit einer statistischen Fehlertoleranz von maximal ± 3 Prozentpunkten.

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Foto: © Dominik Butzmann / vzbv

Ramona Pop: Die Bundesregierung muss endlich, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen sorgen!

76% der Verbraucher haben sich schon einmal bewusst gegen den Kauf einer ,Mogelpackung“ entschieden

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen beim Lebensmitteleinkauf inzwischen ganz genau hinschauen, weil die Preise deutlich gestiegen sind. Das zeigt sich auch beim Einkauf für das Weihnachtsfest. Wenn dann auch noch ,Mogelpackungen’ im Regal stehen, fühlen sich die Menschen getäuscht“, kommentiert Ramona Pop, vzbv-Vorständin.

  • Sie fordert: „Die Bundesregierung muss endlich, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen sorgen!“

Eine aktuelle, repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des vzbv zeigt demnach: Gut drei Viertel (76%) der Verbraucher geben an, sich schon einmal bewusst gegen den Kauf eines Produktes entschieden haben, weil sie den Eindruck hatten, es handelte sich um eine „Mogelpackung“.

Verbraucherzentrale fordert, EU-weite Regelung zu prüfen

Versteckte Preiserhöhungen in Form von „Shrinkflation“ (Verringerung der Füllmenge) und „Skimpflation“ (Änderungen der Zutaten) ließen sich häufig nicht auf den ersten Blick enttarnen. Lebensmittelhersteller brächten ihre „Mogelpackungen“ mitunter in der gesamten Europäischen Union (EU) in den Umlauf.

  • Verschiedene Rechtsverordnungen in der EU gäben vor, welche Informationen sich auf der Verpackung befinden müssen. Zusätzliche Angaben seien nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Aus Sicht des vzbv brauche es daher eine europäische Vorgabe für Hinweise auf „Mogelpackungen“.

„Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher spricht sich für einen Hinweis auf ,Mogelpackungen’ aus. Versteckte Preiserhöhungen sind ein Ärgernis und schädigen das Vertrauen in die Lebensmittelindustrie. Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene für eine Kennzeichnung von Mogelpackungen stark machen!“, betont Pop.

Verbraucherzentrale: Hinweis am Supermarktregal auch für deutschen Markt bürokratiearme Übergangslösung

Versteckte Preiserhöhungen könnten in Deutschland bislang nur im Nachhinein durch langwierige Gerichtsverfahren unterbunden werden. Wenn die Klage gegen einen Anbieter erfolgreich ist, kann dieser laut vzbv zu einem Hinweis auf der Verpackung verpflichtet werden. Zu diesem Zeitpunkt sei aber der wirtschaftliche Schaden für Verbraucher bereits eingetreten – ebenso wie der Vertrauensverlust. Auch könne es sein, dass das beanstandete Produkt dann bereits nicht mehr im Handel angeboten wird.

  • In Ländern wie Frankreich oder Ungarn seien Supermärkte verpflichtet, versteckte Preiserhöhungen direkt am Regal kenntlich zu machen. Die Regierung in Österreich habe im November 2025 ein Gesetz verabschiedet, „das Lebensmittelhändler dazu verpflichtet, die Verringerung des Packungsinhalts bei gleichem Preis künftig 60 Tage lang zu kennzeichnen“. Aus vzbv-Sicht wäre ein Hinweis am Supermarktregal auch für den deutschen Markt eine bürokratiearme Übergangslösung.

„Als pragmatische und kurzfristig umsetzbare Übergangslösung sollte der Lebensmitteleinzelhandel versteckte Preiserhöhungen direkt am Regal kenntlich machen, bis eine europaweite Regelung in Kraft tritt!“, so Pop abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Über uns: Gemeinsam stark für Verbraucherrechte!

Verbraucherzentrale Bundesverband
Vorständin Ramona Pop

Verbraucherzentrale Bundesverband, 18.12.2025
Shrink- und Skimpflation: Versteckte Preiserhöhung sichtbar machen / Mehr Transparenz bei Mogelpackungen

verbraucherzentrale Bundesverband, Anke Zühlsdorf & Sarah Kühl & Alina Schäfer & Achim Spiller, 08.11.2025
SHRINK- UND SKIMPFLATION BEI LEBENSMITTELN: INDIREKTE PREISERHÖHUNGEN AUS VERBRAUCHERPERSPEKTIVE / Verbraucherstudie zur Preiswahrnehmung und Akzeptanz indirekter Preiserhöhungen

datensicherheit.de, 01.09.2025
Milka-Schokolade: Verbraucherzentrale Hamburg klagt wegen Mogelpackung / Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) moniert, dass Mondelez Füllmengen von Schokoladentafeln ohne deutlich sichtbaren Hinweis reduziert

datensicherheit.de, 28.06.2024
Verbrauchertäuschung: Verbraucherzentrale fordert Warnhinweise auf Mogelpackungen / Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern besseren Schutz vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt

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https://www.datensicherheit.de/mogelpackungen-verbraucherzentrale-forderung-eu-loesung-kennzeichnung/feed 0
Online-Weihnachtsshopping: Verbraucherschützer melden zunehmend Probleme mit Retouren https://www.datensicherheit.de/online-weihnachtsshopping-verbraucherschuetzer-meldung-zunahmed-probleme-retouren https://www.datensicherheit.de/online-weihnachtsshopping-verbraucherschuetzer-meldung-zunahmed-probleme-retouren#respond Sun, 14 Dec 2025 23:04:42 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51420 In der Adventszeit kaufen viele Verbraucher mittlerweile ihre Weihnachtsgeschenke gerne vermeintlich bequem online – auch weil ihnen dabei ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht

[datensicherheit.de, 15.12.2025] Der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (VZ HH) meldet eine Zunahme an Beschwerden über angeblich unvollständig oder gar nicht angekommene Retouren. In der Adventszeit kaufen viele Verbraucher mittlerweile ihre Weihnachtsgeschenke gerne vermeintlich bequem online – auch weil ihnen dabei ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Viele Händler verlängern laut VZ HH dieses sogar bis nach den Feiertagen. Doch kurz vor dem Weihnachtsfest 2025 erreichen die VZ HH demnach zunehmend Beschwerden zu Online-Einkäufen, weil Unternehmen behaupteten, zurückgesandte Waren seien gar nicht oder nur teilweise bei ihnen angekommen.

Verbraucher bei Retouren-Verlust nicht zahlungspflichtig…

Geht ein versendeter Artikel auf dem Transportweg verloren, müssten Händler den Kaufpreis dennoch erstatten.

  • „Die Rechtslage ist eindeutig. Verbraucherinnen und Verbraucher sind in solchen Fällen nicht zahlungspflichtig“, betont Julia Rehberg von der VZ HH.“

Wichtig sei jedoch: Der Nachweis über den Versand der konkreten Ware liege aber beim Kunden – ein einfacher Paketbeleg reiche nicht aus, „wenn unklar bleibt, welcher Inhalt tatsächlich zurückgeschickt wurde“.

Verbraucher müssen aber Versand vollständiger Retouren belegen können

Damit Verbraucher im Streitfall auf der sicheren Seite sind, empfiehlt Rehberg besondere Sorgfalt beim Verpacken und Versenden von Retouren: „Gerade bei hochpreisigen Artikeln oder wenn viele Kleidungsstücke aus einer Bestellung zurückgegeben werden, sollte das Einpacken im Beisein einer zweiten Person erfolgen!“

  • Idealerweise sollten dann sogar beide Personen das jeweilige Paket gemeinsam zum Paketshop bringen und abschicken.

So ließe sich später besser belegen, dass tatsächlich die richtige Ware aufgegeben wurde. Fotos oder kurze Videos vom Inhalt der Rücksendung könnten ergänzend helfen.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Hamburg
Beratung: Wir beraten Sie zu fast allen Fragen, die Sie als Verbraucherin oder Verbraucher interessieren – telefonisch, schriftlich, im Videochat und persönlich bei uns vor Ort

Verbraucherzentrale Hamburg, 26.11.2024
Neues Online-Angebot für Beschwerden beim Kundenservice / Verbraucherzentrale hilft bei Schwierigkeiten im Kontakt mit Unternehmen

Verbraucherzentrale, 25.11.2025
Muss ich online bestellte Ware in der Originalverpackung zurückschicken? / So läuft es oft: Die Verpackung vom online bestellten Smartphone, Spielzeug oder Shirt wird aufgerissen – und direkt entsorgt. Problematisch ist das rechtlich nicht – denn auch ohne Originalverpackung, so das Gesetz, darf der Händler die Rücknahme nicht verweigern.

Verbraucherzentrale, 29.09.2025
Retoure angeblich unvollständig? So schicken Sie Ware richtig zurück / Nach der Stornierung kommt die Rücksendung. Was aber, wenn der Online-Shop behauptet die Ware sei defekt, unvollständig oder gar nicht angekommen? So können Sie nachweisen, dass sie die Ware ordnungsgemäß verschickt haben.

Verbraucherzentrale, 18.07.2025
Widerruf im Internet: Was tun, wenn sich der Online-Shop quer stellt? / Die gelieferte Ware entspricht nicht der Beschreibung. Auf Anfrage bietet der Shop aber, statt sie zurückzunehmen, zum Beispiel nur 20 Prozent Rabatt? Immer wieder versuchen Online-Händler:innen, das Widerrufsrecht zu umgehen. Das können Sie tun, wenn Ihnen der Widerruf erschwert wird.

Verbraucherzentrale, 10.12.2024
Von Widerruf bis Umtausch: Wenn Sie mit der Ware nicht zufrieden sind / Wenn Sie Ware im Internet, am Telefon oder an Ihrer Wohnungstür kaufen oder dort Verträge abschließen, können Sie das in vielen Fällen rückgängig machen. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie aus einem Vertrag wieder aussteigen möchten.

Verbraucherzentrale Berlin, 18.12.2024
Tortur mit der Retoure / Was bei Rücksendungen alles schiefgehen kann und wie sich Verbraucher*innen davor schützen können

datensicherheit.de, 05.11.2025
Verbraucherreport 2025: Mehrheit moniert mangelnden Schutz vor unseriösen Anbietern beim Online-Shopping / Die jährliche repräsentative Befragung zur Lage der Verbraucher durch forsa führte aktuell zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber handeln und Verbraucher beim digitalen Einkauf besser schützen muss

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Passwort-Manager: BSI-Untersuchung identifiziert Verbesserungsbedarf https://www.datensicherheit.de/passwort-manager-bsi-untersuchung-identifizierung-verbesserungsbedarf https://www.datensicherheit.de/passwort-manager-bsi-untersuchung-identifizierung-verbesserungsbedarf#respond Sat, 13 Dec 2025 23:47:24 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51360 Aufgrund der Sensibilität der in Passwort-Managern gespeicherten Daten bestehen hohe Anforderungen an deren IT-Sicherheit – das BSI hat diese Produktkategorie gemeinsam mit dem FZI Forschungszentrum Informatik untersucht

[datensicherheit.de, 14.12.2025] Eine Flut von Passwörtern begleitet in der Regel den Alltag von Verbrauchern, sind diese doch für die Nutzung zahlreicher Online-Dienste, wie z.B. Online-Shopping, „Social Media“ oder E-Mail-Dienste, zwingend erforderlich. Passwort-Manager stellen nun eine Möglichkeit zu deren Verwaltung dar und können somit einen signifikanten Beitrag zur Absicherung von Online-Konten leisten. Indes aufgrund der Sensibilität der in Passwort-Managern gespeicherten Daten bestehen hohe Anforderungen an deren IT-Sicherheit. So hat zur Prüfung der Umsetzung dieser Anforderungen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) diese Produktkategorie gemeinsam mit dem FZI Forschungszentrum Informatik in den Blick genommen und die IT-Sicherheitseigenschaften von zehn ausgewählten Passwort-Managern untersucht. Der Abschlussbericht „IT-Sicherheit auf dem digitalen Verbrauchermarkt: Fokus Passwortmanager“ der Untersuchung enthält weitere Informationen zu sicherheitsrelevanten Eigenschaften der Produkte.

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Abbildung: BDI & VZ NRW

Produktübersicht aus dem Abschlussbericht zur Untersuchung des BSI und der VZ NRW zur Sicherheit und Datenschutzkonformität ausgewählter Passwort-Manager

Defizite einiger Passwort-Manager kein Grund für grundsätzlichen Verzicht

Wie bei jeder anderen Software gebe es auch bei einzelnen Passwort-Managern Verbesserungsbedarf. „Drei von zehn der untersuchten Passwort-Manager speicherten Passwörter in einer Weise, die Herstellern theoretisch den Zugriff ermöglicht.“ Dies erweitere prinzipiell die Angriffsfläche auf Seiten des Herstellers, welche durch ergänzende kompensatorische Maßnahmen mitigiert werden müsse.

  • Nutzer müssten diesen zusätzlich ergriffenen Maßnahmen vertrauen. Bei „cloud“-basierter Speicherung der Daten im Passwort-Manager sollten Verbraucher sich über den Ort der Speicherung und dessen Schutzniveau beim Hersteller informieren: „Diese finden sich zum Beispiel auf der Website des Herstellers, in den AGBs zur Nutzung des Produktes oder in den Datenschutzhinweisen.“

Doch die Defizite der Passwort-Manager seien kein Grund, auf diese zu verzichten. Aus Sicht des BSI überwiegt der Nutzen bei weitem. Passwörter wiederzuverwenden oder schwache Passwörter zu nutzen, könne zu erhöhten Phishing-Anfälligkeiten führen, so dass die Risiken, keine Passwort-Manager zu nutzen, deutlich größer seien als die Implementierungsmängel einzelner Produkte.

Passwort-Manager als essenzielles Sicherheitstool für Verbraucher

Trotz einiger Implementierungsmängel bei einzelnen Produkten bleibe die BSI-Empfehlung klar: „Passwort-Manager sind ein essenzielles Sicherheitstool und können für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ein wichtiger Begleiter im digitalen Alltag sein!“

  • Die vorliegende Untersuchung ermögliche es, sich vor der Auswahl eines Passwort-Managers gründlich über die Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale einer präferierten Anwendung zu informieren. Hierzu enthält der BSI-Abschlussbericht eine tabellarische Darstellung für Verbraucher.

Es ist demnach zu beachten, dass regelmäßige Programm-Aktualisierungen seitens der Hersteller ein zusätzlicher wichtiger Schutz sind: Verbraucher sollten daher Updates zeitnah übernehmen. Weitere Tipps und Erläuterungen rund um das Thema Passwort-Manager stehen auf der Website des BSI zur Verfügung.

Mehrere Anbieter von Passwort-Managern haben bereits Verbesserungen eingeleitet bzw. zugesagt

Transparenz schaffe Vertrauen und Sicherheit. Im kooperativen Herstellerdialog des BSI hätten mehrere Unternehmen bereits Verbesserungen eingeleitet oder zugesagt. Es sei erfreulich, dass sich nach dieser Untersuchung nahezu alle beteiligten Hersteller offen und fachlich fundiert über die Erkenntnisse der Untersuchung mit dem BSI ausgetauscht hätten. „Dies trug dazu bei, identifizierte Defizite zu beheben und damit die IT-Sicherheit im Bereich der Passwort-Manager voranzubringen.“

  • Zur Unterstützung unabhängiger Prüfungen sollten Hersteller die von ihnen eingesetzten Konzepte möglichst vollständig öffentlich dokumentieren. „Dies beinhaltet insbesondere die Sicherheitskonzepte, die wesentlichen Züge der Systemarchitektur, Details der eingesetzten Kryptographie sowie den Software-Entwicklungsprozess und die darin eingesetzten Schutzmechanismen.“ Diese Art von Transparenz ermögliche detailliertere Überprüfungen und erhöhe somit das Vertrauen der Verbraucher.

Auf Basis der aktuellen Untersuchungserkenntnisse empfiehlt das BSI den Herstellern, stets etablierte kryptographische Konzepte und Algorithmen einzusetzen. Die „BSI TR-02102-1“ soll hierzu eine passgenaue Übersicht über empfohlene kryptographische Mechanismen, Schlüssellängen und Betriebsmodi bieten.

Veröffentlichung „Passwortmanager im Test: IT-Sicherheit und Datenschutz im Fokus“ online

Das BSI unterstreicht die Schlussfolgerungen für die Branche: „Sicherheitskonzepte und Audit-Berichte öffentlich dokumentieren, den Herstellerzugriff technisch ausschließen, etablierte Kryptographie nutzen und alle Daten, einschließlich Metadaten, vollständig verschlüsseln!“

Hierfür habe die VZ NRW sowohl die Datenschutzhinweise, als auch die für den Registrierungsprozess erhobenen Daten begutachtet. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen durch das BSI und der VZ NRW wurden in der Veröffentlichung „Passwortmanager im Test: IT-Sicherheit und Datenschutz im Fokus“ zusammengefasst.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Auftrag: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cybersicherheitsbehörde des Bundes und Gestalter einer sicheren Digitalisierung in Deutschland

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Passwortverwaltung: Wie merke ich mir viele verschiedene Passwörter?

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Passwörter verwalten mit einem Passwort-Manager

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
IT-Sicherheit auf dem digitalen Verbrauchermarkt: Fokus Passwortmanager

FZI
FZI Forschungszentrum Informatik: Ihr Forschungspartner für eine digitale Zukunft / Mit Neugier, Know-how und Leidenschaft bringen wir Forschung in die Praxis und erwecken Zukunftsvisionen zum Leben

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 04.03.2025
BSI TR-02102-1 „Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen“ / Version: 2025-01

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik & Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Passwortmanager im Test: IT-Sicherheit und Datenschutz im Fokus / Ergebnisse einer Untersuchung des BSI und der VZ NRW

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Verbraucherzentrale NRW: Wir über uns / Von Jahresberichten und Leitbild bis zur Satzung oder aktuellen Stellenangeboten: Informationen der Verbraucherzentrale NRW „in eigener Sache“

datensicherheit.de, 11.12.2025
Passwort-Manager – nicht alle Produkte sicher und datensparsam / Die Verbraucherzentrale NRW und das BSI untersuchten im Rahmen einer Kooperation, wie sicher und datenschutzkonform ausgewählte Passwort-Manager sind

datensicherheit.de, 24.04.2025
Welt-Passwort-Tag am 1. Mai 2025: Sicherheit und Benutzererfahrung ausbalancieren / Tom Haak rät, bei Passwort-Regelungen stets die alltägliche Benutzererfahrung mitzudenken

datensicherheit.de, 29.01.2024
Ändere Dein Passwort: eco-Tipps zum Thementag am 1. Februar 2024 / Im eco-Auftrag wurden rund 2.519 volljährige Bundesbürger zwischen dem 16. und 17. Januar 2024 repräsentativ befragt

datensicherheit.de, 15.12.2023
Passwort-Handhabung als Herausforderung: Wenn möglich zusätzlich Zwei-Faktor-Authentifizierung einrichten! / Passwort-Vielzahl im Alltag und Berufsleben erfordert methodisches Vorgehen

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https://www.datensicherheit.de/passwort-manager-bsi-untersuchung-identifizierung-verbesserungsbedarf/feed 0
Digitaler Omnibus im Kontext Künstlicher Intelligenz gefährdet Verbraucherrechte https://www.datensicherheit.de/digital-omnibus-kuenstliche-intelligenz-gefaehrdung-verbraucherrechte https://www.datensicherheit.de/digital-omnibus-kuenstliche-intelligenz-gefaehrdung-verbraucherrechte#respond Thu, 11 Dec 2025 23:53:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51381 Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, die Registrierungspflicht für „Hochrisiko-KI“ beizubehalten

[datensicherheit.de, 12.12.2025] Die Europäische Kommission beabsichtigt, mit dem „Digitalen Omnibus“ Bürokratie in der Digitalgesetzgebung abzubauen. Doch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZ BV) warnt in einer aktuellen Stellungnahme, dass die geplanten Änderungen an der „KI-Verordnung“ Verbraucherrechte massiv schwächen könnten, und fordert daher, dass Transparenz und Schutzmechanismen erhalten bleiben müssten.

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Abbildung: Verbraucherzentrale Bundesverband

VZ BV moniert: Die Vorschläge der Europäischen Kommission zum „Digitalen Omnibus“ für KI gefährden zentrale Verbraucherrechte und erschweren eine effektive Rechtsdurchsetzung!

Enormer Nutzen der Registrierung von „Hochrisiko-KI“ für Behörden, Zivilgesellschaft und Verbraucher

Künstliche Intelligenz (KI) sei längst Teil unseres Alltags. Gerade deswegen sei es wichtig, die Rechte der Verbraucher in diesem Bereich ausreichend zu schützen. „Die Vorschläge der Europäischen Kommission gehen in die falsche Richtung: Wenn der EU-Gesetzgeber die Registrierungspflicht für Ausnahmen von ,Hochrisiko-KI’ streicht, können Unternehmen sich stillschweigend von wichtigen Regeln befreien.“

Diese Registrierung sei die einzige Möglichkeit nachzuvollziehen, welche Anbieter sich selbst von Verpflichtungen ausnehmen. Der Aufwand für die Unternehmen sei minimal, der Nutzen für Behörden, Zivilgesellschaft und Verbraucher aber enorm. Dem erklärten Ziel jedenfalls, Bürokratie abzubauen und Regeln praxistauglicher zu machen, komme die Europäische Kommission mit diesem Vorhaben nicht näher.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband stellt unter anderem folgende Forderungen auf:

  • Transparenz und Rechtsdurchsetzung sichern!
    Ausnahmen von Verpflichtungen für sog. Hochrisiko-KI müssten öffentlich einsehbar registriert werden.
  • Kennzeichnungspflicht und Recht auf Erklärung von KI-Entscheidungen nicht aufschieben!
    Verbraucher müssten erkennen können, ob und wie KI über sie entscheidet.
  • Definition von Emotionserkennung auf nicht-biometrische Systeme ausweiten!
    Verbraucher sollten besser vor emotionaler Manipulation, etwa durch Chatbots, geschützt werden.

Hintergrund zum Gesetzesrahmen für den „Digitalen Omnibus“

Am 19. November 2025 hatte die Europäische Kommission ihre Vorschläge für den Gesetzesrahmen zum „Digitalen Omnibus“ vorgestellt – eigentlich, um Bürokratie abzubauen und Regeln praxistauglicher zu machen.

In diesen Gesetzen sind demnach unter anderem Änderungen der „Datenschutzgrundverordnung“ (DSGVO), der „e-Privacy-Reform“ und der „KI-Verordnung“ vorgesehen.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale
Stark für mich: Das kann die Verbraucherzentrale für mich tun

Verbraucherzentrale Bundesverband, 08.12.2025
Digitaler Omnibus zu KI: Keine Vereinfachung, sondern Freifahrtschein für Big Tech / Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Vorschlag der Europäischen Kommission zum Digitalen Omnibus zu Künstlicher Intelligenz (KI) zur Änderung der Verordnung über Künstliche Intelligenz EU 2024/1689 (KI-Verordnung) (COM(2025) 836)

NETZPOLITIK.ORG, Daniel Leisegang & Ingo Dachwitz, 07.11.2025
„Digitaler Omnibus“: EU-Kommission will Datenschutzgrundverordnung und KI-Regulierung schleifen / In weniger als zwei Wochen will die EU-Kommission einen umfassenden Gesetzesvorschlag präsentieren. Der „digitale Omnibus“ würde bestehende Datenschutz- und Verbraucherrechte massiv aufweichen. Wir veröffentlichen die Entwürfe der Kommission.

Bundesnetzagentur
KI-Service Desk Der KI-Service Desk unterstützt Unternehmen, Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland

datensicherheit.de, 20.11.2025
Bitkom publiziert Positionspapier zum „Digitalen Omnibus“ der EU / Laut Bitkom ist das vorliegende „Digitale Omnibus“-Paket nicht ausreichend, um Europas Regulierungsdschungel zu lichten – Europa müsse aber digital wettbewerbsfähig und souverän werden

datensicherheit.de, 20.11.2025
Digitaler Omnibus: eco setzt auf mehr Klarheit bei Europas Digitalregeln / Laut dem eco-Vorstandsvorsitzenden,Oliver Süme, braucht Europa ein digitalpolitisches Gesamtbild – klar, konsistent und anwendbar

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Black Friday bei Verbrauchern immer beliebter – bei Cyberkriminellen auch https://www.datensicherheit.de/black-friday-verbraucher-beliebtheit-cyberkriminelle https://www.datensicherheit.de/black-friday-verbraucher-beliebtheit-cyberkriminelle#respond Mon, 17 Nov 2025 23:09:26 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50996 Was es beim „Shoppen“ – vor allem online und zu besonderen Verkaufsaktionen wie rund um den „Black Friday“ – zu beachten gibt, erörtert Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, in ihrer aktuellen Stellungnahme

[datensicherheit.de, 18.11.2025] Seit einigen Jahren werden auch in Deutschland „Black Friday“-Verkaufsaktionen der Webshops und Ladengeschäfte immer beliebter. Dieser vermeintlich günstige „Shopping“-Tag – zuweilen ausgedehnt auf mehrere Tage oder gar Wochen – soll mit zahlreichen Rabatten und Sonderangeboten Käufer anlocken. Auf der Suche nach „Schnäppchen“ ist aber nach vielfältigen Warnungen von Verbraucherschützern Vorsicht geboten, denn Lockangebote, sogenannte Fake-Shops und Betrugsversuche sind inzwischen offensichtlich keine Seltenheit. Was es beim „Shoppen“ – vor allem online – zu beachten gilt, erörtert Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, in ihrer aktuellen Stellungnahme.

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Foto: ERGO Group

Kundenansturm auf Ladengeschäfte und Webshops bei besonderen Verkaufsaktionen zieht auch unseriöse Anbieter an

Rabatte zum „Black Friday“ lesen sich gut – Kontrolle ist aber besser

Der „Black Friday“ – unmittelbar immer am Freitag nach dem US-Feiertag „Thanksgiving“ – markiert demnach den Auftakt des umsatzstärksten „Shopping“-Wochenendes des Jahres. Am 28. November 2025 ist es also wieder soweit. Mit massiven Rabatten und Sonderaktionen locken Händler dann sowohl online als auch im stationären Handel Millionen Kunden an.

  • Brandl führt hierzu aus: „Die gut klingenden Preisnachlässe ergeben sich manchmal aber nur aus geschickt eingesetzten ,Pricing-Tools’ und strategischen Verkaufsmethoden. Wer diese durchschauen will, ist mit einem Blick auf Preisportale gut beraten. Sie bieten detaillierte Preisverläufe der Produkte über Wochen oder Monate hinweg an. So ist auf einen Blick erkennbar, ob der ,Black Friday’-Preis tatsächlich der niedrigste Preis war oder ob der Preis kurz zuvor angehoben wurde.“

Darüber hinaus hat die EU mit der sogenannten Omnibus-Richtlinie Rabattaktionen geregelt: „Seit 2022 müssen Händler in der EU bei Rabattaktionen, bei denen sie mit einem gestrichenen alten Preis werben, den niedrigsten Preis des Produkts aus den letzten 30 Tagen angeben.“ Dies solle die Praxis der kurzfristigen Preisanhebung mit dann folgenden, vermeintlich riesigen Rabatten erschweren.

Warnung vor „Fake-Shops“ – nicht nur im „Black Friday“-Umfeld

Wo viele echte „Schnäppchen“ warten, seien auch Betrüger nicht weit. Sogenannte Fake-Shops im Internet sähen auf den ersten Blick aus wie echte, seriöse Websites. Sie seien teilweise 1-zu-1-Kopien real existierender Webseiten oder diesen täuschend echt nachempfunden. So gewinnen sie laut Brandl mit Hilfe von kopierten Bildern, gefälschten Gütesiegeln und geschickt geklauten Produktinformationen leicht das Vertrauen der potenziellen Kunden und locken diese in die „Klickfalle“.

  • „,Fake-Shops’ sehen den Seiten seriöser Anbieter täuschend ähnlich. Sie dienen jedoch allein dazu, gegen Vorkasse nicht existente Ware zu verkaufen und dabei auch noch Zahlungsdaten oder persönliche Informationen abzugreifen“, warnt Brandl. Oft bleibe die bestellte Ware aber aus und das Geld sei nach der Zahlung verschwunden. Auch über den Preis lockten die Kriminellen die Verbraucher an. „Wenn das Angebot für das neue Smartphone zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das in den meisten Fällen auch“, betont Brandl. Im Zweifel könne es helfen, Namen und Adresse des Shops im Handelsregister zu überprüfen. Auch Bewertungen in externen Bewertungsportalen könnten helfen, sich eine Meinung zu bilden.

Wenn eine Website kein Impressum hat, sei das ein Indiz für Betrug. Werde für Überweisungen an einen angeblich deutschen Shop eine IBAN angegeben, welche nicht mit „DE“ anfängt, sei dies ebenfalls ein Warnzeichen. „Fake-Shops“ verwendeten häufig gefälschte Prüfsiegel. Ein Klick auf ein Prüfsiegel sollte zur Homepage des Ausstellers führen, um die Echtheit des Siegels zu überprüfen. Zudem empfehle es sich zu guter Letzt, eine „Shopping“-Seite sofort zu schließen, sobald ausschließlich Vorkasse als Zahlungsmethode angeboten wird. Oft falle dies erst am Ende des Kaufvorgangs auf, wenn von mehreren Zahlungsmethoden nur noch die Vorkasse verfügbar bleibe.

Tipps für Betrugsopfer rund um den „Black Friday“ und darüber hinaus

Wer schon Geld überwiesen hat, sollte umgehend Kontakt zu seiner Bank aufnehmen und die Zahlung rückgängig machen. „Das ist üblicherweise innerhalb der ersten Stunden nach dem Kauf noch möglich“, erklärt Brandl. Bei einer Lastschrift blieben Verbrauchern sogar bis zu acht Wochen, um diese zurückbuchen zu lassen. Auch Kreditkartenzahlungen könnten rückgängig gemacht werden.

  • Oft bestehe die Voraussetzung darin, nachweislich zu versuchen, das Geld direkt vom Onlinehändler zurückzuerhalten. Außerdem sollten Nutzer stets sämtliche Belege für den vermeintlichen Kauf sichern und im Zweifel einen Screenshot des Angebots machen. Auch wenn diese Dokumente keine rechtliche Gültigkeit hätten, seien sie doch Beweise für Betrug.

Es gebe eine einfache Möglichkeit, um gefälschte Online-Shops gleich zu erkennen – den „Fakeshop-Finder“ der Verbraucherzentrale. Dort könnten Verbraucher die URL der fraglichen Website eingeben und mit einem Klick überprüfen, wie seriös diese ist. Der „Fakeshop-Finder“ prüfe dabei unter anderem, ob ein Impressum hinterlegt ist, vergleiche die Adresse im Impressum mit der hinterlegten Adresse, die zur Umsatzsteuer-ID gehört und frage Bewertungen auf „Trusted Shops“ und bei „Trustpilot“ ab.

Weitere Informationen zum Thema:

ERGO A Munich Re company
Willkommen bei der ERGO Group / eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa

ERGO A Munich Re company
Sabine Brandl

Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa ECC-Net
FAQ Digitale Märkte und Omnibus-Richtlinie

Verbraucherzentrale
Fakeshop-Finder / Ist dieser Online-Shop seriös?

datensicherheit.de, 04.12.2024
Rund um den Black Friday 2024: Cyber-Gefahren für Einzelhandel drastisch zugenommen / 5 Darktrace-Tipps für Einzelhändler zum Schutz vor Cyber-Angriffen

datensicherheit.de, 28.11.2024
Rund um Black Friday, Black Week und Cyber Monday läuft Cyber-Kriminalität zur Höchstform auf / Die populäre Rabatt-Saison hat begonnen – und mit ihr Cyber-Betrügereien

datensicherheit.de, 28.11.2024
Black Friday: Auch BSI warnt Schnäppchenjäger vor Cyber-Kriminellen / Rund um populäre Rabattaktion locken Webshops mit exklusiven Angeboten – dabei wittern auch Cyber-Kriminelle ihre Chance

datensicherheit.de, 23.11.2024
Black Friday: 89 Prozent mehr ominöse Shopping-Websites als 2023 / CPR hat im Vorfeld des „Black Friday 2024“ frühzeitig die Augen nach betrügerischen Websites, Markenimitation und Phishing-Methoden offengehalten

datensicherheit.de, 13.11.2024
Black Friday: Hochsaison für Schnäppchenjagd – und raffinierte Phishing-Angriffe / E-Mails zum „Black Friday“ sind oft perfekt gestaltet – mit offiziellem Logo, persönlicher Anrede und Call-to-Action-Button

datensicherheit.de, 24.11.2023
Black Friday: Umsätze im Online-Handel steigen – damit häufen sich auch Betrugsfälle / Datensicherheit gilt es auch im Schnäppchen-Rausch am Black Friday und an anderen saisonalen Sonderverkaufstagen zu beachten

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Verbraucherreport 2025: Mehrheit moniert mangelnden Schutz vor unseriösen Anbietern beim Online-Shopping https://www.datensicherheit.de/verbraucher-report-2025-mehrheit-kritik-mangel-schutz-online-shopping https://www.datensicherheit.de/verbraucher-report-2025-mehrheit-kritik-mangel-schutz-online-shopping#respond Tue, 04 Nov 2025 23:30:45 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50809 Die jährliche repräsentative Befragung zur Lage der Verbraucher durch forsa führte aktuell zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber handeln und Verbraucher beim digitalen Einkauf besser schützen muss

[datensicherheit.de, 05.11.2025] Das Online-Shopping boomt – doch bei den Herausforderungen irreführende Werbung oder versteckte Kosten, Schutz persönlicher Daten bzw. Schutz vor Betrug oder unseriösen Anbietern fühlt sich die Mehrheit der Verbraucher derzeit offensichtlich nicht gut geschützt. So lautet eine zentrale Erkenntnis aus dem „Verbraucherreport 2025“ des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Diese jährliche repräsentative Befragung zur Lage der Verbraucher durch forsa führe zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber handeln und Verbraucher beim digitalen Einkauf besser schützen müsse. forsa habe im Auftrag des vzbv eine repräsentative Telefonbefragung mit 1.503 Personen durchgeführt (CATI Dual-Frame): Berücksichtigt worden seien deutschsprachige Menschen ab 14 Jahren in Privathaushalten in Deutschland im Erhebungszeitraum 1. bis 12. September 2025. Die statistische Fehlertoleranz liege bei ± 3 Prozentpunkten in der Gesamtstichprobe.

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Abbildung: vzbv

vzbv-„Verbraucherreport 2025“ mit Ergebnissen einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung durch forsa

Verbraucherschutz beim Online-Shopping harrt konsequenter Weiterentwicklung

„Online-Shopping gehört für viele zum Alltag. Doch irreführende Werbung, versteckte Kosten und Fakeshops machen den Einkauf zur ,digitalen Stolperstrecke’. Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen besseren Schutz – und zwar jetzt!“, kommentiert die zvbv-Vorständin, Ramona Pop.

  • Bundesregierung und Europäische Union (EU) müssten den Verbraucherschutz beim Online-Shopping konsequent weiterentwickeln. „Online-Marktplätze dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen können!“, fordert Pop.

Knapp zwei Drittel der Verbraucher (65%) fühlten sich nämlich vor irreführender Werbung oder versteckten Kosten beim Online-Shopping „eher nicht“ oder „gar nicht gut“ geschützt. Die Mehrheit der Befragten sehe sich auch hinsichtlich ihrer persönlichen Daten (64%) und vor Betrug oder unseriösen Anbietern (60%) „nicht ausreichend“ geschützt. Lediglich mit Blick auf ihre Rechte bei Widerruf und Rückgabe fühle sich die Mehrheit der Verbraucher (71%) „eher“ oder „sehr gut“ geschützt.

Allein im ersten Halbjahr 2025 über 165.000 Beschwerden bei Verbraucherzentralen

In den vergangenen zwei Jahren habe eine deutliche Mehrheit (78%) der Befragten, die im Internet eingekauft haben, Probleme beim Online-Shopping gehabt. Über die Hälfte der Online-Shopper (55%) gab demnach an, dass Lieferzeiten länger waren als angegeben.

  • Jeweils etwa die Hälfte habe einen schlecht erreichbaren Kundenservice (51%) und eine mangelnde Qualität der Produkte (49%) als Problem genannt. Nur gut ein Fünftel (22%) habe in den vergangenen zwei Jahren keine Probleme beim Online-Einkauf gehabt.

Im ersten Halbjahr 2025 hätten die Verbraucherzentralen über 165.000 Beschwerden registriert – ein Plus von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der „Verbraucherreport 2025“ zeige, dass es bei den meisten in den Verbraucherzentralen erfassten Verbraucherbeschwerden um Schwierigkeiten im digitalen Bereich gehe.

Mehrzahl der Verbraucherbeschwerden zu Schwierigkeiten im digitalen Bereich

Diese machten inzwischen über die Hälfte (57%) aller Beschwerden aus. Wie bereits im Vorjahr fühlten sich die Menschen dort am wenigsten geschützt: Mehr als die Hälfte der Befragten (54%) gebe an, sich „eher nicht gut“ oder „gar nicht“ im Bereich Internet und Digitalisierung geschützt zu fühlen.

  • Pop führt aus: „Das digitale Umfeld birgt zahlreiche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher, wie Vertragsfallen und Datenmissbrauch.“ Mit manipulativen Designs und Sucht-Mechanismen würden die Schwächen der Verbraucher gezielt ausgenutzt. Die bestehenden Regelungen reichten nicht aus, um einen echten Schutz zu gewährleisten.

Sie unterstreicht: „Die Europäische Kommission muss den anstehenden ,Digital Fairness Act’ nutzen und hier nachbessern. Manipulative Designs müssen konkret definiert und über die ,Schwarze Liste’ verboten werden. Wenn Unternehmen sich nicht an die Regeln halten, muss es Konsequenzen geben!“

Politik in der Verantwortung für besseren Online-Verbraucherschutz

Verbraucherschutz sei somit weiterhin von hoher Bedeutung – was eben auch der aktuelle Verbraucherreport bestätige: Für 92 Prozent der Menschen sei Verbraucherschutz „sehr“ bzw. „eher“ wichtig – im Kontext persönlicher Sicherheit als Verbraucher.

  • Wie bereits in den vergangenen Jahren sehe die überwiegende Mehrheit der Verbraucher (86%) die Politik in „eher“ oder „sehr starkem“ Maße dafür verantwortlich, ihre Interessen zu schützen. Gleichzeitig vertraue ihr nur gut ein Fünftel (22%) „eher“ oder „sehr stark“, dass sie dieser Verantwortung auch nachkommt.

„Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zu Recht, dass die Politik ihre Interessen schützt. Doch das Vertrauen darin, dass die Politik dieser Verantwortung gerecht wird, ist seit Jahren gering“, moniert Pop. Es sei höchste Zeit, „dass die Bundesregierung handelt und konkrete Lösungen für die Alltagssorgen der Menschen liefert!“

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Über uns: Gemeinsam stark für Verbraucherrechte!

Verbraucherzentrale Bundesverband
Vorständin Ramona Pop

Verbraucherzentrale Bundesverband & forsa, 03.11.2025
Verbraucherreport 2025: Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung

Verbraucherzentrale Bundesverband, 06.11.2025
Deutscher Verbrauchertag 2025 / Shopping 4.0 – Wer zahlt den Preis?

forsa
forsa – Fakten für Deutschland

datensicherheit.de, 11.07.2025
Online-Betrug in Deutschland: 10,6 Milliarden Euro Verlust in zwölf Monaten / Fast die Hälfte der Befragten gibt an, im letzten Jahr Opfer eines Betrugs geworden zu sein

datensicherheit.de, 10.06.2025
E-Commerce im Visier: Angriffe auf Onlinehandel verdoppelt / Laut aktuellem Fastly-Report treffen inzwischen 31 Prozent aller Cyberattacken den Onlinehandel

datensicherheit.de, 23.05.2025
Online-Shopping: Noch schlägt der Mensch beim Kundenservice den Chatbot / Ein Kundenservice durch Chatbots überzeugt derzeit erst die Hälfte der Nutzer eines solchen Angebots – die technische Entwicklung bei Chatbots verläuft indes rasant weiter

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Datenschutzsprechstunden in Hamburg: HmbBfDI bietet alltagsnahe Beratung an https://www.datensicherheit.de/datenschutzsprechstunden-hamburg-hmbbfdi-angebot-alltag-beratung https://www.datensicherheit.de/datenschutzsprechstunden-hamburg-hmbbfdi-angebot-alltag-beratung#respond Sun, 19 Oct 2025 22:48:37 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50598 Erklärtes Ziel ist es, Betroffene sowohl im privaten Alltag als auch in ihrer Rolle als Verantwortliche in Organisationen praxisnah in Datenschutzfragen zu unterstützen

[datensicherheit.de, 20.10.2025] „Viel Alltägliches spielt sich im Digitalen Raum ab. Doch oft ist nicht ganz klar, wie wir uns sinnvoll digital verhalten und unsere persönlichen Daten wirksam schützen können.“ Daher hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) gezielt ein niedrigschwelliges und praxisnahes Beratungsformat geschaffen: „Datenschutzsprechstunden“ in Stadtteilzentren, Bücherhallen, Elterncafés – und online. Erklärtes Ziel ist es demnach, Betroffene sowohl im privaten Alltag als auch in ihrer Rolle als Verantwortliche in Organisationen praxisnah in Datenschutzfragen zu unterstützen.

Foto: Bildwerkstatt Nienstedten

Thomas Fuchs betont, dass mit den „Datenschutzsprechstunden“ in Hamburg Datenschutz praxisnah und verständlich dargeboten werden soll

„Datenschutzsprechstunden“ adressieren zwei Zielgruppen

Bürger
Diese Angebote sollen sich vor allem an Familien, Kinder, Jugendliche und Senioren richten und weisen unter anderem folgende Themenschwerpunkte auf:

  • „Welche Rechte habe ich gegenüber einem Unternehmen, das meine Daten verarbeitet (Auskunft, Löschung, Widerspruch)?“
  • „Wie geht Datenschutz im familiären Kontext: Messenger-Nutzung, Fotos von Kindern, sichere Geräte?“
  • „Wie schütze ich mich vor Betrug und Identitätsdiebstahl?“
  • Digitale Gesundheitsdaten: elektronische Patientenakte (ePA) und eRezepte“

Verantwortliche aus Vereinen und dem Bildungsbereich
Auch für diese Zielgruppen sollen die „Datenschutzsprechstunden“ eine Anlaufstelle bieten, um praxisnahe Orientierung bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen zu erhalten. Behandelt werden unter anderem Themen wie

  • Fotografieren in der Kita,
  • grundlegende Datenschutzinformationen für Vereine sowie die
  • DSGVO-konforme Gestaltung von Websites.

„Datenschutzsprechstunden“ jeden ersten Mittwoch bzw. jeden dritten Donnerstag

Die „Datenschutzsprechstunden“ werden ab Oktober 2025 regelmäßig an jedem ersten Mittwoch und jedem dritten Donnerstag im Monat angeboten (ohne Gewähr):

  • Mittwochs
    Bürger könnten sich für individuelle Beratungstermine anmelden und ihre persönlichen Datenschutzfragen direkt mit Fachleuten des HmbBfDI klären.
  • Donnerstags
    Thematische Veranstaltungen zu aktuellen Fragestellungen – bestehend aus einem fachlichen „Input“ und einer anschließenden Fragerunde.

„Die Teilnahme an den Sprechstunden ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist über die Website des HmbBfDI möglich.“

Auswahl an Veranstaltungen im Kontext der „Datenschutzsprechstunden“

  • 5. November 2025: „Ihre Fragen. Unsere Antworten.“
    Reservierung eines individuellen Beratungstermins: „Schreiben Sie uns hierfür einfach eine kurze Mail mit Ihrem Terminwunsch und einer kurzen Beschreibung ihres Anliegens an veranstaltungen@datenschutz.hamburg.de!“ 
  • 20. November 2025: „Kleine Gesichter, große Rechte – Fotografieren in der Kita“ (online) 
  • 3. Dezember 2025: „Ihre Fragen. Unsere Antworten.“
    Reservierung eines individuellen Beratungstermins: „Schreiben Sie uns hierfür einfach eine kurze Mail mit Ihrem Terminwunsch und einer kurzen Beschreibung ihres Anliegens an veranstaltungen@datenschutz.hamburg.de!“

Der HmbBfDI, Thomas Fuchs, führt zu seinem Angebot aus: „Mit den ,Datenschutzsprechstunden’ wollen wir Datenschutz praxisnah und verständlich machen.“ Ihnen sei es vor allem wichtig, dass Bürger nicht nur ihre Rechte kennen, sondern auch lernen würden, „wie sie diese im Alltag selbstbestimmt nutzen können“.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Aktuelles

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Thomas Fuchs

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Kontakt

datensicherheit.de, 21.03.2024
Berliner Start-ups, Kleinunternehmen und Vereine: Kostenlose Datenschutz-Schulungen der BlnBDI / Auch Berliner Unternehmen und Vereine sollten Datenschutz von Anfang an mitdenken

datensicherheit.de, 09.10.2020
Cyberfibel: Neues Nachschlagewerk für digitale Aufklärung / Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Deutschland sicher im Netz e.V. haben am 9. Oktober 2020 ihre Cyberfibel vorgestellt

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KI durchdringt Alltag: Aufsicht muss Verbraucherinteressen berücksichtigen https://www.datensicherheit.de/ki-durchdringung-alltag-aufsicht-muss-verbraucherinteressen-beruecksichtigung https://www.datensicherheit.de/ki-durchdringung-alltag-aufsicht-muss-verbraucherinteressen-beruecksichtigung#respond Fri, 17 Oct 2025 17:13:20 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50575 Eine nationale KI-Aufsicht sollte kontrollieren, ob Unternehmen entsprechende Vorgaben einhalten – aus Sicht des Verbraucherzentrale Budnesverbands geht der Referentenentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen KI-Verordnung zumindest in die „richtige Richtung“

[datensicherheit.de, 17.10.2025] Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Stellung zur KI-Verordnung bezogen und betont, dass Künstliche Intelligenz (KI) immer stärker auch in den Verbraucheralltag eingreife: „Umso wichtiger ist es, Verbraucherrechte im KI-Bereich zu schützen!“ Die europäische KI-Verordnung verbiete nicht tolerierbare KI-Anwendungen und mache Vorgaben für hochriskante KI-Anwendungen sowie für KI-Modelle, auf denen etwa „ChatGPT“ basiere. Eine nationale KI-Aufsicht solle kontrollieren, ob Unternehmen diese Vorgaben einhalten. Aus vzbv-Sicht geht der Referentenentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in die „richtige Richtung“. Allerdings müsse die Aufsicht die Interessen von Verbrauchern noch stärker berücksichtigen.

vzbv begrüßt Einrichtung eines KI-Beschwerdeportals für Verbraucher

Der vzbv begrüßt, dass die Bundesnetzagentur als zentrale KI-Aufsicht ein Beschwerdeportal für Verbraucher einrichten solle. So könnten sich die Menschen über KI-Anwendungen beschweren – „wenn sie denken, dass diese gegen Vorgaben der KI-Verordnung verstoßen“. Ein Beschwerdeportal müsse die Bedürfnisse der Verbraucher berücksichtigen und für diese leicht zugänglich sein.

  • „Für Verbraucherinnen und Verbraucher sollte ihre Beschwerde nicht in einem ,Behörden-Ping-Pong’ enden, bei dem sie sich über verschiedene Kanäle mit unterschiedlichen Stellen auseinandersetzen müssen. Wir brauchen eine Kommunikation mit allen Behörden aus einem Guss über den gesamten Beschwerdeprozess hinweg, fordert Lina Ehrig, Leiterin des vzbv-Teams „Digitales und Medien“.

Es müsse klar sein, wohin sich die Menschen für Beschwerden, aber auch für praktische Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte wenden könnten. „Diese Rolle muss die Bundesnetzagentur als zentrale KI-Aufsichtsbehörde ausfüllen!“, unterstreicht Ehrig.

Der vzbv fordert im Kontext der KI-Verordnung unter anderem:

  1. Bündelung aller Kommunikation im zentralen Beschwerdeportal
    Auch bei der Weiterleitung einer Beschwerde an eine zuständige andere Behörde sollte die Kommunikation über das zentrale Portal erfolgen.
  2. Bundesnetzagentur als Ansprechpartnerin für praktische Information und Hilfe für Verbraucher
    Nur wenn Verbraucher informiert sind, könnten sie ihr Recht auf Beschwerde und ihr Recht auf Erklärung von KI-Entscheidungen überhaupt wahrnehmen.
  3. Einrichtung eines unabhängigen nationalen KI-Beirats bei der Bundesnetzagentur
    Der KI-Beirat sollte die Berücksichtigung zivilgesellschaftlicher Interessen in der KI-Aufsicht sicherstellen und mit Vertretern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft besetzt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Über uns / Gemeinsam stark für Verbraucherrechte!

Verbraucherzentrale Bundesverband
Digitales & Medien / Neue Rollen der Verbraucher:innen fördern

Verbraucherzentrale Bundesverband, 08.10.2025
Stellungnahme „Verbraucher:innen bei KI-Aufsicht berücksichtigen!“

datensicherheit.de, 04.02.2025
„AI Act“: Seit dem 2. Februar 2025 weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung in Kraft / Eigentlich sollte der „AI Act“ für Rechtssicherheit in Europa sorgen – aktuell droht das genaue Gegenteil, so die Bitkom-Kritik

datensicherheit.de, 02.08.2024
EU-KI-Verordnung: Auf den Menschen ausgerichtete und vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz als Ziel / Der LfDI RLP kommentiert die am 1. August 2024 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für KI

datensicherheit.de, 24.07.2024
KI-Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft / Auch Datenschutzbehörden werden KI-VO umsetzen

datensicherheit.de, 09.05.2024
Nationale Zuständigkeiten für die KI-Verordnung: Datenschutzkonferenz fordert Aufsicht aus einer Hand / Die DSK empfiehlt, als Marktüberwachungsbehörden nach der KI-VO den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Landesdatenschutzbehörden zu benennen

datensicherheit.de, 18.03.2024
Schluss mit Datenmissbrauch: IT-Sicherheitsexpertin Patrycja Schrenk begrüßt KI-Verordnung / Die EU hat mit der KI-Verordnung (AI Act) bedeutenden Schritt unternommen, um Missbrauch von Daten zu unterbinden und Privatsphäre der Bürger zu schützen

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