Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Juni 6, 2019 22:42 - noch keine Kommentare
EU-Urheberrecht tritt in Kraft: eco fordert Augenmaß
Richtlinie werde genau das Gegenteil dessen bewirken, was wiederholt als ihr Ziel ausgegeben wurde
[datensicherheit.de, 06.06.2019] Am 6. Juni 2019 trat die Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im Digitalen Binnenmarkt der EU in Kraft. Jetzt hätten die EU-Staaten zwei Jahre – bis zum 7. Juni 2021 – Zeit, die umstrittenen Regeln in nationales Recht umzusetzen. eco, der Verband der Internetwirtschaft kritisiert, dass diese Richtlinie genau das Gegenteil dessen bewirken werde, was wiederholt als ihr Ziel ausgegeben wurde.
Reale Bedrohung für kleine Verlage, Autoren und Internetnutzer
Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver J. Süme, kommentiert: „Die Urheberechtsreform ist eine reale Bedrohung für kleine Verlage, Autoren und Internetnutzer gleichermaßen und birgt die Gefahr, das Internet, wie wir es kennen, für immer zu verändern.“ Statt der eigentlichen Urheber würden am Ende dabei nur die großen Plattformen, Verwertungsgesellschaften und Presseverleger profitieren.
„Die Bundesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich gegen Upload-Filter ausgesprochen und diese als unverhältnismäßig abgelehnt. Auch in der im Zuge der Abstimmung im Rat abgegebenen Erklärung wurde dies bekräftigt. Wir werden deshalb ganz genau beobachten wie die Bundesregierung diese, von Experten bereits als rechtswidrig kritisierte Regelung, nun umsetzen will und wir werden diesen Prozess aktiv begleiten.“ Deutschland dürfe bei der nationalen Umsetzung die eigenen Prinzipien nicht über Bord werfen.
Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.
Verwirklichung des europäischen Digitalen Binnenmarktes bedroht
Mit der europäischen Urheberrechtsrichtlinie drohe ein „tiefer Einschnitt in die Meinungsfreiheit sämtlicher Internetinhalte“. Der darin enthaltene Artikel 13 (nunmehr Art. 17) sehe vor, dass alle online hochgeladenen Inhalte überwacht und möglicherweise gelöscht werden müssten, sofern eine Ähnlichkeit mit bestehenden urheberrechtlich geschützten Inhalten erkannt wird.
„Die teilweise neu gewählten und besetzten EU-Institutionen müssen sich den gemachten Fehlern nicht ergeben. Ein europäisches Urheberrecht, das sämtliche Potenziale der digitalen Wirtschaft ignoriert, die Digitalisierung der Gesellschaft und die Entwicklung neuer innovativer Geschäftsmodelle europaweit systematisch ausbremst – nur um traditionelle Industrien und veraltete Geschäftsmodelle zu schützen – wird der Verwirklichung des europäischen Digitalen Binnenmarktes in keiner Weise gerecht.“ Die EU sollte die Chance nutzen und die Reform nachbessern, um zu verhindern, dass „das Internet in Europa kaputtgefiltert wird“, mahnt Süme.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 05.04.2019
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