Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Sonntag, Juni 24, 2018 13:30 - ein Kommentar
Bitkom-Kritik an Entwurf zur neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie
Mit Upload-Filtern würde die EU erstmals die Grenze zwischen Kontrolle und Zensur überschreiten
[datensicherheit.de, 24.06.2018] Laut einer Meldung des Branchenverbands Bitkom verhandelt die EU verhandelt derzeit eine neue Richtlinie zum Urheberrecht. Am 20. Juni 2018 stimmte der Rechtsausschuss im Europäischen Parlament über den Richtlinienentwurf ab und stellte damit die Weichen für die finalen Verhandlungen im Ministerrat – in die falsche Richtung, wie viele Kritiker in ihren Kommentaren meinen. Aus Sicht des Digitalverbands Bitkom würde der aktuelle Richtlinienentwurf die freie Kommunikation im Internet massiv einschränken und die Digitalwirtschaft Europas langfristig schädigen.
Zensur als stärkste Keule des Gesetzgebers
„Die EU will Upload-Filter einführen und überschreitet damit erstmals die Grenze zwischen Kontrolle und Zensur“, kritisiert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder diese Pläne.
Laut EU-Vorschlag sollten Internetplattformen sämtliche Inhalte einzelner Internetnutzender bereits vor dem Hochladen auf vermeintliche Urheberrechtsverletzungen hin prüfen und bei potenziellen Rechtsverletzungen maschinell blockieren – egal ob Text, Bild, Musik oder Video.
Von der Maßnahme betroffen wären unzählige Plattformen, die Inhalte Dritter speichern. Der Geltungsbereich beginne bei Foren, in denen sich z.B. Patienten über bestimmte Krankheitsbilder oder Hobbybastler über die neuesten Tricks und Kniffe austauschten, und reiche bis zu den großen Sozialen Netzwerken wie facebook und YouTube.
„Wir reden hier nicht über die Bekämpfung von schwerster Kriminalität oder Terrorismus, diesmal geht es um das Urheberrecht. Zensur ist die stärkste Keule des Gesetzgebers. Die sollte er in diesem Fall im Schrank lassen und sich auf andere Maßnahmen konzentrieren, um Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen“, fordert Dr. Rohleder.
Kritik auch an Schrankenregelung zum Text-and-Data-Mining…
Gleichermaßen kritisch sieht der Bitkom nach eigenen Angaben die geplante Schrankenregelung zum Text-and-Data-Mining. Data Mining beschreibe die Analyse von Daten mit dem Ziel, Muster und neue Zusammenhänge zu erkennen, zum Beispiel in der medizinischen Diagnose.
„Für die Weiterentwicklung der Schlüsseltechnologie Künstlicher Intelligenz ist Data Mining der wichtigste Grundbaustein. Mit der Beschränkung beim Data Mining führt der Richtlinienentwurf die Vorhaben zur Förderung von KI ad absurdum“, erläutert Dr. Rohleder.
Bisher sei es strittig gewesen, ob entsprechende Analysen von frei verfügbaren Inhalten im Internet urheberrechtlich einer Vervielfältigung gleichkommen und damit einer Erlaubnis durch den Urheber bedürfen. Der Richtlinienentwurf solle nun Klarheit schaffen, jedoch unter anderem mit der Einschränkung eines sogenannten Rechtevorbehalts. Aus Bitkom-Sicht wäre der automatisierten Webanalyse damit nicht geholfen, da eine entsprechende Nutzung im Bereich Künstlicher Intelligenz verhindert würde.
… und am Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Darüber hinaus plane die EU, ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Presseverleger einzuführen, wie es in Deutschland im Grundsatz bereits gelte. Danach müssten beispielsweise Betreiber von Suchmaschinen für die Anzeige kurzer Textausschnitte in ihren Suchergebnissen die Verlage vergüten.
Dr. Rohleder: „Das EU-Parlament ignoriert die schlechten Erfahrungen aus Deutschland und Spanien mit solch einem Recht. Das Leistungsschutzrecht schränkt den Informationsfluss im Internet ein und schadet vor allem nationalen und regionalen Medienangeboten und Tech-Startups.“
Richtlinienentwurf geht in die völlig falsche Richtung
Auch die Regelungen zum Urhebervertragsrecht im Richtlinienentwurf schießen aus Bitkom-Sicht „über das Ziel hinaus“. So sollen demnach beispielsweise alle neuen Rechte im Vertragsverhältnis zwischen Urheber und Verwerter auch für die Softwarebranche gelten. Damit würde in die Vertragsfreiheit einer Branche eingegriffen, ohne dass Regelungsbedarf bestehe.
„Der Richtlinienentwurf geht in die völlig falsche Richtung. Anstatt die Grundlagen für neue digitale Geschäftsmodelle der Zukunft zu schaffen, will er überkommene Geschäftsmodelle von gestern schützen. Und dafür opfert er die Grundprinzipien des freien Internets und stellt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in Frage“, warnt Dr. Rohleder.
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Bernd Waldmüller
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Hier kann man die Ablehnung dieser „Zensutmaschnine“ zum Ausdruck bringen!
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