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Aktuelles, Experten - Dienstag, Juni 16, 2026 0:07 - noch keine Kommentare
KritisV: TeleTrusT-Kommentar und -Kritik zum vorliegenden Entwurf
Die „Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (Kritisverordnung – KritisV)“ soll durch Festlegung von Sektoren, Branchen, kritischen Dienstleistungen, Anlagenkategorien und Schwellenwerten jene Anlagen definieren, welche als „kritisch“ einzustufen sind
[datensicherheit.de, 16.06.2026] Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) kommentiert in seiner Stellungnahme vom 15. Juni 2026 den vorliegenden Entwurf einer „Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (Kritisverordnung – KritisV)“. Diese KritisV bestimmt demnach durch die Festlegung von Sektoren, Branchen, kritischen Dienstleistungen, Anlagenkategorien und Schwellenwerten, welche Anlagen als „kritisch“ einzustufen sind. Sie soll damit die bisherige BSI-Kritisverordnung auch für Zwecke der IT-Sicherheit nach dem BSIG ablösen und künftig als gemeinsame Rechtsverordnung für physische Resilienz und IT-Sicherheit fungieren. Der TeleTrusT begrüßt einerseits diesen Ansatz, kritische weiterlesen…


