Bundestag – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 20 Mar 2024 19:04:03 +0000 de-DE hourly 1 BfDI hat Tätigkeitsbericht 2023 vorgestellt: KI und Digitalisierung als Herausforderung https://www.datensicherheit.de/bfdi-taetigkeitsbericht-2023-vorstellung-ki-digitalisierung-herausforderung https://www.datensicherheit.de/bfdi-taetigkeitsbericht-2023-vorstellung-ki-digitalisierung-herausforderung#respond Wed, 20 Mar 2024 19:04:03 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44303 bfdi-professor-ulrich-kelber-600-kleinDer BfDI zieht demnach insbesondere zur internationalen Kooperation ein positives Fazit: Wir schaffen hohe Datenschutzstandards auf globaler Ebene.]]> bfdi-professor-ulrich-kelber-600-klein

Der BfDI, Prof. Ulrich Kelber, hat am 20. März 2024 der Präsidentin des Deutschen Bundestages den 32. Tätigkeitsbericht überreicht

[datensicherheit.de, 20.03.2024] Nach eigenen Angaben hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, am 20. März 2024 der Präsidentin des Deutschen Bundestages seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 übergeben. Der BfDI zieht demnach insbesondere zur internationalen Kooperation ein positives Fazit: „Wir schaffen hohe Datenschutzstandards auf globaler Ebene. Diese Harmonisierung ist ein Fortschritt für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, aber eben auch für die Wirtschaft, die auf einen freien und vertrauensvollen Datenverkehr angewiesen ist.“ Die Expertise des BfDI dazu werde international geschätzt und intensiv nachgefragt. Sein „32. Tätigkeitsbericht“ steht zum Download als pdf-Datei bereit und kann laut BfDI auch als Druckversion bestellt werden.

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Foto: Bundesregierung/Kugler

Prof. Ulrich Kelber: Expertise des BfDI wird international geschätzt und intensiv nachgefragt

KI laut BfDI zunehmend auch eine Datenschutz-Herausforderung

Professor Kelber erläutert: „Im vergangenen Jahr zeigte sich das bereits beim Thema Künstliche Intelligenz (KI).“ Mit Aufkommen der ersten Anwendungen für die breite Öffentlichkeit und den Diskussionen um die KI-Verordnung der Europäischen Union (EU) sei noch einmal deutlich geworden, dass KI auch aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Rahmen gegeben werden müsse.

„Wir haben uns sowohl in der deutschen Datenschutzkonferenz als auch im Europäischen Datenschutzausschuss, der ,Global Privacy Assembly’ und im Rahmen des ,G7 Roundtable’ der Privacy-Behörden mit dem Thema KI befasst, damit wir die Chancen der Technologie nutzbar machen können, ohne uns den Risiken auszuliefern“, verdeutlicht derBfDI.

Digitalisierung des Gesundheitswesens: BfDI berät Bundesregierung

Eine ähnliche Sichtweise gelte für die dringend notwendige Digitalisierung des Gesundheitswesens. Hierzu habe der BfDI die Regierung intensiv zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz, zum Digital-Gesetz und zum Europäischen Gesundheitsdatenraum beraten.

Außerdem habe seine Behörde im Jahr 2023 bei der geplanten sogenannten Chat-Kontrolle, der Gesetzgebung der Nachrichtendienste und der Modernisierung des Bundespolizeigesetzes Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 20.03.2024
32. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 2023

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eco-Verband warnt davor, Mittel für die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben und -projekten weiter zu reduzieren https://www.datensicherheit.de/eco-verband-warnung-mittel-umsetzung-digitalisierungsvorhaben-projekte-reduzierung https://www.datensicherheit.de/eco-verband-warnung-mittel-umsetzung-digitalisierungsvorhaben-projekte-reduzierung#respond Tue, 30 Jan 2024 14:04:45 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44054 Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.Der Bundestag berät über den Haushalt 2024 und die Finanzplanung bis 2027 – der eco warnt, dass Sparen beim Digitalbudget unsere Zukunftsfähigkeit bedroht.]]> Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Sparen beim Digitalbudget bedeutet laut eco Sparen an unserer Zukunftsfähigkeit

[datensicherheit.de, 30.01.2024] Der eco Verband der Internetwirtschaft e.V. hat in seiner aktuellen Stellungnahme zur Haushaltsdebatte betont: „Sparen beim Digitalbudget bedeutet Sparen an unserer Zukunftsfähigkeit!“ Demnach nimmt der Bundestag am 30. Januar 2024 seine Beratungen über den Bundeshaushalt 2024 und die Finanzplanung des Bundes bis 2027 auf. In diesem Kontext warnt der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, davor, die Mittel für die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben und -projekten weiter zu reduzieren:

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Oliver Süme: Es gilt, für die Digitalisierung in Deutschland die entscheidenden Akzente zu setzen!

Digitaler Fortschritt erfordert angemessenes Digitalbudget

Süme unterstreicht: „Es sollte der ,Ampel-Koalition’ bewusst sein, dass der digitale Fortschritt ein angemessenes Digitalbudget erfordert. Die Digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft kostet nun einmal Geld.“ Sparen am Digitalbudget werde sich unmittelbar auf die Zukunftsfähigkeit des Digitalstandortes Deutschland auswirken.

Es sei unabdingbar, dass das Digitalministerium über die nötigen Mittel für die Gestaltung der Digitalpolitik verfüge und auch Impulse über das eigene Ressort hinaus setzen könne: Digitalisierung sei eine zentrale Querschnittsaufgabe für die gesamte Politik. „Nur wenn der ,Digitalminister’ ein eigenes Budget für die Unterstützung ressortübergreifender Vorhaben bekommt, kann er für die Digitalisierung in Deutschland die entscheidenden Akzente setzen“, betont Süme.

Der Rotstift bei der Digitalisierung bremst Entwicklungen und Innovationen aus

Digitale Technologien böten zahlreiche Lösungen für mehr Effizienz und würden so bereits jetzt an vielen Stellen in Wirtschaft und Gesellschaft dazu beitragen, Kosten aktiv zu senken, Nachhaltigkeit zu fördern und neue Impulse für Gesellschaft, Wirtschaft und Veraltung zu setzen.

„Den ,Rotstift’ nun ausgerechnet bei der Digitalisierung anzusetzen, hieße Entwicklungen und Innovationen auszubremsen, die unsere Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit sichern“, warnt Süme eindringlich und stellt abschließend klar, dass es keine Alternative zum digitalen Strukturwandel gebe – die „Ampel-Koalition“ sollte daher beim Digitalbudget auf „Grün“ schalten.

Weitere Informationen zum Thema:

Deutscher Bundestag, 30.01.2024
2. Lesung / Etat für Digitales und Verkehr mit deutlichem Aufwuchs

Bayerisches Staatsministerium für Digitales, 02.08.2023
3 statt 377 Millionen Euro: Ampel streicht Digitalbudget radikal zusammen / Dazu Digitalministerin Gerlach: „Die Bundesregierung setzt die Leistungsfähigkeit unseres Staates aufs Spiel“

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Staatstrojaner: Reporter ohne Grenzen und Prof. Niko Härting streben Verfassungsbeschwerde an https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-reporter-ohne-grenzen-prof-niko-haerting-anstreben-verfassungsbeschwerde https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-reporter-ohne-grenzen-prof-niko-haerting-anstreben-verfassungsbeschwerde#respond Thu, 10 Jun 2021 17:52:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40061 Reporter ohne Grenzen warnt vor gravierendem Schaden für Pressefreiheit und digitalen Quellenschutz

[datensicherheit.de, 10.06.2021] Anlässlich der Abstimmung im Bundestag am 10. Juni 2021 über den künftigen Einsatz von sogenannten Staatstrojanern durch die Nachrichtendienste warnt die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) vor dem „drohenden gravierenden Schaden für die Pressefreiheit und den digitalen Quellenschutz“. RSF und der Berliner Rechtsanwalt Prof. Niko Härting planen „gemeinsam zügig Verfassungsbeschwerde einzulegen“. Wiederholt hätten zivilgesellschaftliche Organisationen wie RSF, betroffene Kommunikationsanbieter und zuletzt auch die im Innenausschuss angehörten Rechtsexperten scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf geübt und die Achtung von Bürgerrechten angemahnt: So habe RSF mehrfach auf die „besonderen Gefahren für die Medienfreiheit“ hingewiesen. Journalistische Schutzrechte würden im Digitalen Raum zunehmend ausgehöhlt, das Vertrauen von Informanten in die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation mit Medienschaffenden massiv untergraben. „Dass die Nachrichtendienste Sicherheitslücken gezielt offenhalten und ausnutzen dürfen, schade zudem der IT-Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, wie die SPD-Vorsitzende Saskia Esken am gestrigen Mittwoch selbst einräumte.“

Reporter ohne Grenzen wird einen so massiven Angriff auf die Vertraulichkeit nicht hinnehmen

„Ungeachtet aller Warnungen der Sachverständigen wollen die Regierungsfraktionen nun allen Nachrichtendiensten die Möglichkeit zum Hacking vertraulicher Kommunikation und Daten einräumen.“ Journalisten seien dabei als potenzielle Ziele bewusst nicht ausgeschlossen worden, kritisiert RSF-Geschäftsführer Christian Mihr.
„Einen so massiven Angriff auf die Vertraulichkeit journalistischer Recherchen und die Anonymität von Quellen dürfen wir nicht hinnehmen.“ Es solle nun zügig Verfassungsbeschwerde eingereicht werden, „um einen angemessenen Schutz des Kommunikationsgeheimnisses im Digitalen Raum und der Pressefreiheit in Karlsruhe zu erstreiten“.

Reporter ohne Grenzen warnt vor Manipulation gespeicherter Dateien

Mithilfe von Spähsoftware sollen sich demnach Geheimdienstmitarbeiter künftig Zugang zu Smartphones und Computern verschaffen dürfen und Chat-Nachrichten mitlesen, noch bevor sie über Messenger-Dienste wie „WhatsApp“ oder „Signal“ verschlüsselt versendet werden. Besonders umstritten sei die zusätzliche Erweiterung um den Zugriff auf gespeicherte Nachrichten, die seit dem Zeitpunkt der Bewilligung der Überwachungsmaßnahme versendet wurden („Quellen-TKÜ plus“). Diese weiche die ohnehin rein juristische Grenze zwischen dem Mitschneiden laufender Kommunikation und der allumfassenden Durchsuchung eines digitalen Gerätes zusätzlich auf.
Praktisch basierten beide Methoden auf dem verdeckten Eindringen in ein Gerät, mithilfe dessen nicht nur Kommunikation abgehört oder Dateien eingesehen werden könnten, „sondern Dokumente theoretisch auch verändert oder fremde Dateien platziert werden könnten“. Eben dieses Missbrauchspotenzial habe im Fokus mehrerer Sachverständigen-Aussagen im Innenausschuss gestanden. Man laufe mit dem Gesetz „sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit“, kommentiert der Göttinger Rechtsexperte Dr. Benjamin Rusteberg.

Reporter ohne Grenzen moniert zersplitterte Kontrollarchitektur der Geheimdienste

Im Gegensatz zu den wachsenden technischen Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden werde die Nachrichtendienst-Kontrolle kaum gestärkt. Eine Erweiterung der für die Genehmigung von Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis zuständigen und von wenigen ehrenamtlichen Mitgliedern getragenen „G10-Kommission“ um zusätzliche technische Expertise werde in der Begründung zum Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD für „nicht notwendig“ erklärt. Es stehe daher weiterhin in Frage, „ob die zunehmend zersplitterte Kontrollarchitektur angesichts immer weitreichenderer Möglichkeiten der verdeckten digitalen Überwachung in der Lage ist, unverhältnismäßige Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern zu erkennen und wirksam zu sanktionieren“.
Mangelnde Transparenz- und Informationspflichten der Dienste hinderten möglicherweise Betroffene zugleich daran, sich auf dem Rechtsweg gegen Überwachungsmaßnahmen zu wehren. Gegen diesen Missstand geht Reporter ohne Grenzen nach eigenen Angaben gemeinsam mit Prof. Niko Härting derzeit mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor, zu der die Bundesregierung bis Ende September 2021 Stellung nehmen müsse.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Einsatz im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet / Gregor Voht kritisiert unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz des Staatstrojaners als Verstoß gegen Bürgerrechte

datensicherheit.de, 10.06.2021
eco fordert Transparenz, Aufklärung und Kontrolle im Umgang mit Staatstrojanern / eco bezweifelt, dass Gerichte oder andere Kontrollorgane genügend Expertise und Fachwissen über Staatstrojaner haben

datensicherheit.de, 01.08.2020
Staatstrojaner: Neue Anlauf zur Überwachung / Überwachung von Internet- und Mobilfunkanbietern sowie kommerziellen WLAN-Betreibern soll ausgeweitet werden

datensicherheit.de, 07.08.2018
Staatstrojaner: Digitalcourage hat Verfassungsbeschwerde eingereicht / Beschwerdeführer sehen unverhältnismäßige Tiefe des Eingriffs in das IT-Grundrecht und das Fernmeldegeheimnis

datensicherheit.de, 23.06.2017
Staatstrojaner: Smartphones oder Computer von Tatverdächtigen heimlich überwachen / Den Einsatz staatlicher Überwachungssoftware sehen auch viele Sicherheitsexperten mit gemischten Gefühlen

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https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-reporter-ohne-grenzen-prof-niko-haerting-anstreben-verfassungsbeschwerde/feed 0
eco fordert Transparenz, Aufklärung und Kontrolle im Umgang mit Staatstrojanern https://www.datensicherheit.de/transparenz-aufklaerung-kontrolle-staatstrojaner https://www.datensicherheit.de/transparenz-aufklaerung-kontrolle-staatstrojaner#respond Thu, 10 Jun 2021 17:40:50 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40058 eco bezweifelt, dass Gerichte oder andere Kontrollorgane genügend Expertise und Fachwissen über Staatstrojaner haben

[datensicherheit.de, 10.06.2021] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. bezieht Stellung zu der Abstimmung im Bundestag vom 10. Juni 2021 „über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ mit der umstrittenen Novelle zum Einsatz sogenannter Staatstrojaner. Der stellvertretender eco-Vorstandsvorsitzende, Klaus Landefeld, bezweifelt nach eigenen Angaben stark, „dass Gerichte oder andere Kontrollorgane genügend Expertise und Fachwissen darüber haben, was der ,Staatstrojaner‘ wirklich tut, geschweige denn was er alles durchsuchen kann“. Dies gelte insbesondere für nicht vom Staat selbst entwickelte „Trojaner“.

eco kritisiert, die Verfassungsschutznovelle im Eiltempo durchzubringen

Der Bundestag habe am 10. Juni 2021 über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts abgestimmt und – wie erwartet – die umstrittene Novelle beschlossen. Der eco kritisiert scharf, „dass damit die IT-Sicherheit, der Datenschutz und die Vertrauenswürdigkeit digitaler Kommunikation nachhaltig geschwächt werden“. Weiter fordert der Verband demnach „mehr Transparenz sowie Dokumentationspflichten darüber, welche ,Staatstrojaner‘ mit welchen Fähigkeiten zum Einsatz kommen“.
Statt auf die Meinung zahlreicher Experten zu hören, habe sich der Gesetzgeber wohl nun also dazu entschlossen, „die Verfassungsschutznovelle im Eiltempo kurz vor Ende dieser Legislaturperiode durchzubringen“. Diese Unbedarftheit bei einem so sensiblen Thema betreffe uns alle, da mit der „Quellen-TKÜ Plus“ der Grundstein für eine Online-Durchsuchung gelegt worden sei, welche weit mehr als die bloße Kommunikation überwache.

eco warnt vor unkontrolliertem umfassenden Zugriff selbst auf sensibelste Daten

„Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass Gerichte oder andere Kontrollorgane genügend Expertise und Fachwissen darüber haben, was der ,Staatstrojaner‘ wirklich tut, geschweige denn was er alles durchsuchen kann. Das gilt insbesondere für ,Trojaner‘, die nicht vom Staat selbst entwickelt wurden“, so Landefeld.
Auch wenn sich aktuell graduelle Verbesserungen im Bereich der Verschlüsselung und Genehmigung abzeichneten, ändere dies nichts am Grundproblem des unkontrollierten, umfassenden Zugriffs auf selbst sensibelste Daten. Landefeld fordert und fragt: „Es bedarf daher dringend Dokumentationspflichten und einer ernsthaften Prüfung, wer zum Einsatz von ,Staatstrojanern‘ befähigt sein sollte. Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass eine Frage immer dringlicher wird: Wer überwacht die Überwacher?“

Weitere Informationen zum Thema:

eco, 11.05.2021
Eckpunkte zum Gesetzesentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts (BT-Drs.: 19/24785)

eco, 2021
Internetpolitische Agenda / Thesen und Handlungsempfehlungen für ein Netz mit Verantwortung

eco
WAHL DIGITAL 2021 …

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Einsatz im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet / Gregor Voht kritisiert unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz des Staatstrojaners als Verstoß gegen Bürgerrechte

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Reporter ohne Grenzen und Prof. Niko Härting streben Verfassungsbeschwerde an / Reporter ohne Grenzen warnt vor gravierendem Schaden für Pressefreiheit und digitalen Quellenschutz

datensicherheit.de, 01.08.2020
Staatstrojaner: Neue Anlauf zur Überwachung / Überwachung von Internet- und Mobilfunkanbietern sowie kommerziellen WLAN-Betreibern soll ausgeweitet werden

datensicherheit.de, 07.08.2018
Staatstrojaner: Digitalcourage hat Verfassungsbeschwerde eingereicht / Beschwerdeführer sehen unverhältnismäßige Tiefe des Eingriffs in das IT-Grundrecht und das Fernmeldegeheimnis

datensicherheit.de, 23.06.2017
Staatstrojaner: Smartphones oder Computer von Tatverdächtigen heimlich überwachen / Den Einsatz staatlicher Überwachungssoftware sehen auch viele Sicherheitsexperten mit gemischten Gefühlen

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Neues Urheberrecht: Bitkom befürchtet Unsicherheit für Internetnutzer https://www.datensicherheit.de/reform-urheberrecht-bitkom-befuerchtung-unsicherheit-internetnutzer https://www.datensicherheit.de/reform-urheberrecht-bitkom-befuerchtung-unsicherheit-internetnutzer#respond Thu, 20 May 2021 16:39:41 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39898 Vorgaben für das Hochladen von Memes, Gifs usw. für Nutzer kaum nachvollziehbar, warnt der Branchenverband Bitkom

[datensicherheit.de, 20.05.2021] Auch der Branchenverband Bitkom kommentiert das neue Urheberrecht: „Ob ,Grumpy Cat‘, ,Disaster Girl‘ oder die ,First World Problems‘: Das Teilen von Memes ist in Sozialen Netzwerken weit verbreitet. Von August an müssen Internetnutzer, wenn sie ein fremdes Werk als Grundlage für solche Bilddateien sowie Gifs, Mashups oder auch ,Fan Fiction‘ verwenden, bestimmte Vorgaben beachten – ansonsten drohen diese Inhalte von Upload-Filtern geblockt zu werden.“ Dies sei eine Folge der neuen Urheberrechtsreform, welche der Bundestag am 20. Mai 2021 nach jahrelangem Ringen verabschieden sollte.

Bitkom: Nutzer Sozialer Netzwerke müssen Grenzen beachten – sonst droht Blockade durch Upload-Filter

Demnach müssen die Nutzer Sozialer Netzwerke sicherstellen, dass nicht mehr als 15 Sekunden eines Videos, 160 Zeichen Text und Bildausschnitte bis zu 125 Kilobyte verwendet werden, sofern der Ausschnitt weniger als die Hälfte eines Werkes umfasst.
Zudem müsse er mit weiteren Inhalten kombiniert werden. „Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, müssten User den hochgeladenen Inhalt zumindest per Mausklick als rechtlich zulässig kennzeichnen, damit dieser nicht durch Upload-Filter geblockt wird.“

Ziel der notwendigen Reform laut Bitkom jedoch klar verfehlt

„Die Rechtslage an das Digitale Zeitalter anzupassen, war überfällig. So, wie es nun erfolgt ist, wurde dieses Ziel jedoch klar verfehlt“, moniert Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung beim Bitkom. Diese Reform bringe zum einen Unsicherheiten für Internetnutzer, weil diese in vielen Fällen kaum selbst einschätzen könnten, wann eine Bild- oder Filmdatei legal ist. Zum anderen sei sie insgesamt ein Rückschlag für die Meinungsfreiheit im Netz, da nun die Plattformen für Uploads großflächig urheberrechtlich verantwortlich gemacht würden.
„Sie können damit den Einsatz technischer Filter nicht vermeiden, um illegale Uploads, für die sie haftbar gemacht werden können, zu verhindern. So wird riskiert, dass auch Inhalte blockiert werden, die eigentlich rechtlich zulässig sind“, warnt Dehmel. Bei der Urheberrechtsreform handele es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, welche bis zum 7. Juni 2021 abgeschlossen sein müsse.

Bitkom befürchtet jahrelange gerichtliche Streitigkeiten

Zugleich sehe das neue Urheberrecht ein überkomplexes Beschwerdeverfahren vor, bei denen jahrelange gerichtliche Streitigkeiten programmiert seien, so Dehmel. „Es ist gut und richtig, dass anders als in früheren Entwürfen vorgesehen, nun klargestellt wurde, dass die Plattformen nach einer entsprechenden Beschwerde nur dann urheberrechtlich haften, wenn sie schuldhaft gegen ihre Pflichten verstoßen haben.“
Dennoch würden Soziale Netzwerke oder Video-Plattformen in eine Richterrolle gedrängt, bei der sie in kürzester Zeit entscheiden müssten, ob Inhalte blockiert werden müssten oder nicht. Die Reform gelte in großen Teilen unmittelbar, vollumfänglich dann bereits ab 1. August 2021. Dehmel: „Die Bundesregierung hatte zwei Jahre lang Zeit, um die EU-Richtline umzusetzen und hat die Frist fast bis auf den letzten Tag ausgereizt. Für viele Unternehmen wird die Zeit nun kaum ausreichen, um die Regeln umzusetzen.“

Richtlinie solle Rechteklärung für lineare Fernsehangebote vereinfachen, fordert Bitkom

Aus Sicht des Bitkom sind darüber hinaus einige wichtige Anpassungen im Urheberrecht den politischen Verhandlungen rund um Upload-Filter zum Opfer gefallen – und müssten daher bald nachgeholt werden. So insbesondere die Umsetzung der sogenannten Online-Sat-Kab-Richtlinie: Durch diese Richtlinie solle die Rechteklärung für lineare Fernsehangebote vereinfacht werden – unabhängig vom Endgerät und der Übertragungstechnologie, egal ob mit Fernseher per Kabel, übers WLAN zum Notebook auf dem Balkon oder unterwegs per Mobilfunk aufs Smartphone.
„Die technologieneutrale Rechteklärung und damit das zeitgemäße Fernsehen ist für die Menschen in Deutschland noch immer nicht realisiert. Das muss in jedem Fall ein Thema für die neue Bundesregierung sein“, fordert Dehmel.

Bitkom empfiehlt Fonds-Modell skandinavischer Länder zur Vergütung der Urheberrechte

Außerdem müsse das über 50 Jahre alte System der Pauschalabgaben auf Geräte und Medien neu geregelt werden: „Das derzeitige System mit seinen starren Abgabensätzen geht am Nutzerverhalten völlig vorbei. Wer nicht kopiert, sollte auch keine Kopierabgabe zahlen müssen“, sagt Dehmel.
Die neue Bundesregierung sollte zügig Vorschläge für ein zukunftsorientiertes Abgabenmodell machen. Dehmel erläutert abschließende: „Mit ihrem Fonds-Modell machen uns die skandinavischen Länder vor, wie Urheberrechte zeitgemäß vergütet werden können.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 19.05.2021
Upload-Filter: eco warnt vor Folgen geplanter Urheberrechtsreform / eco sieht Austausch auf Online-Plattformen bedroht

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Upload-Filter: eco warnt vor Folgen geplanter Urheberrechtsreform https://www.datensicherheit.de/upload-filter-eco-warnung-urheberrechtsreform https://www.datensicherheit.de/upload-filter-eco-warnung-urheberrechtsreform#respond Wed, 19 May 2021 18:06:28 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39890 Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.Laut eco haben sich Union und SPD auf eine Reform des Urheberrechts verständigt, welche voraussichtlich am 20. Mai 2021 im Bundestag beschlossen werden soll.]]> Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

eco sieht Austausch auf Online-Plattformen bedroht

[datensicherheit.de, 19.05.2021] Laut einer aktuellen Stellungnahme des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. haben sich Union und SPD jüngst auf eine Reform des Urheberrechts verständigt, welche voraussichtlich am 20. Mai 2021 im Bundestag beschlossen werden soll. Der eco kritisiert nach eigenen Angaben scharf, „dass die Erwartungen in ein Presseverlegerleistungsschutzrecht illusorisch sind und die konsequente Umsetzung der Value-Gap-Regeln weiterhin nur mit Upload-Filtern funktioniert“. Der Verband warnt demnach „vor gravierenden Auswirkungen auf Online-Plattformen sowie die Meinungsfreiheit in ganz Europa“.

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

Oliver Süme: Konsequente Umsetzung der Value-Gap-Regeln weiterhin nur mit Upload-Filtern

eco-Vorstandsvorsitzender vermisst ausgewogenen Kompromiss und fairen Interessenausgleich

Der eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme warnt: „Von einem ausgewogenen Kompromiss und fairem Interessenausgleich zwischen Rechteinhabern, Kreativen und Plattform-Anbietern kann wirklich keine Rede sein.“ Es sei schlimm genug, „dass Plattformen für Online-Inhalte wie Karikaturen, Parodien oder Pastiches zahlen sollen, die offline lizenzfrei zugänglich sind“.
Dass Betreiber darüber hinaus auch mit Abmahnungen rechnen müssten, wenn legale Inhalte zu Unrecht gefiltert würden, während Rechteinhaber im schlimmsten Fall für kurze Zeit keine Meldungen mehr einreichen dürften, sei schlichtweg nicht nachvollziehbar.
Süme betont: Nur die Justiz – nicht private Anbieter und Unternehmen – sollte entscheiden, was Recht und was Unrecht ist.“ Dass Plattform-Betreiber zumindest nicht mehr urheberrechtlich haftbar sein sollten, wenn sie interne Beschwerdeverfahren ermöglichten, sei allenfalls ein „kleines Zugeständnis seitens der Politik“.

Kurze Vorlaufzeit für die praktische Umsetzung laut eco unrealistisch

Ferner kritisiert der eco-Vorstandsvorsitzende, dass die Urheberrechtsreform für ein Presseverlegerleistungsschutzrecht bereits am 7. Juni und für Upload-Filter schon am 1. August 2021 in Kraft treten solle. Aus Sümes Sicht ist eine „so kurze Vorlaufzeit für die praktische Umsetzung mehr als unrealistisch“.
Zudem sei weiterhin unklar, ob auch kleinere Plattformen künftig Upload-Filter und Beschwerdeverfahren umsetzen müssten. Anbieter bräuchten Zeit für die komplexen Anpassungen und für die Zukunft auch mehr Planbarkeit, um offene Fragen zu klären.
„In der Konsequenz führen die Änderungen zu einer massiven Beschneidung der Meinungsfreiheit“, moniert Süme. Der kreative sowie wissenschaftliche Austausch von Nutzern auf Online-Plattformen „so wie wir ihn kennen und schätzen“, dürfe nicht durch die Einführung von Upload-Filtern zum Erliegen kommen.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 20.05.2021
Neues Urheberrecht: Bitkom befürchtet Unsicherheit für Internetnutzer / Vorgaben für das Hochladen von Memes, Gifs usw. für Nutzer kaum nachvollziehbar, warnt der Branchenverband Bitkom

datensicherheit.de, 04.08.2020
eco fordert, Upload-Filtern klare Absage zu erteilen / eco-Vorstandsvorsitzender warnt – das Internet, so wie wir es heute kennen und nutzen, könnte grundlegend verändert werden

datensicherheit.de, 21.03.2019
Upload-Filter: Einer pluralistischen Demokratie unwürdig / Dr. Bernhard Rohleder warnt vor „Meinungsfreiheit nur auf Antrag“

datensicherheit.de, 17.02.2019
Upload-Filter: Faires europäisches Urheberrecht wird verspielt / Reform zum EU-Urheberrecht steht kurz vor dem Abschluss

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eco-Kritik an Identifizierungspflicht für Messenger https://www.datensicherheit.de/eco-kritik-identifizierungspflicht-messenger https://www.datensicherheit.de/eco-kritik-identifizierungspflicht-messenger#respond Sun, 21 Mar 2021 16:33:52 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39379 eco-klaus-landefeldDer eco übt scharfe Kritik am Vorgehen des Bundesinnenministers und lehnt eine derartige Verpflichtung entschieden ab.]]> eco-klaus-landefeld

Der eco – Verband der Internetwirtschaft warnt vor Hintertüren im Gesetzgebungsverfahren

[datensicherheit.de, 21.03.2021] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die geplante Identifizierungspflicht für Messenger ein und warnt vor „Hintertüren im Gesetzgebungsverfahren“. Das Bundesinnenministerium (BMI) fordere bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) kurzfristige Änderungen, welche weitreichende Folgen für alle Internetnutzer hätten. Die Anfang März 2021 bekannt gewordene „Formulierungshilfe“, welche das BMI außerhalb des Regelprozesses an die Fraktion der CDU/CSU im Bundestag gereicht habe, sieht demnach eine Identifizierungspflicht für sogenannte nummern-unabhängiger Dienste vor – dies betreffe Messenger, Audio- und Videochats sowie E-Mail-Kommunikation. Diese sollten künftig Name, Anschrift und Geburtsdatum ihrer Nutzer erheben, überprüfen und speichern.

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Foto: eco e.V.

Klaus Landefeld: Für Einsatz zur Gefahrenabwehr sind Staatstrojaner gänzlich ungeeignet!

Stellvertretender eco-Vorstandsvorsitzender nimmt Stellung

Der eco übt nach eigenen Angaben „scharfe Kritik am Vorgehen des Bundesinnenministers und lehnt eine derartige Verpflichtung entschieden ab“ – die geplanten Maßnahmen sollten faktisch eine Identifizierungspflicht vor der Inbetriebnahme von Geräten wie Mobiltelefonen, Notebooks und Tablets bedeuten, da die Nutzeraccounts bei jedem Hersteller standardmäßig mit mindestens einem Kommunikationsmittel verknüpft seien.
Der stellvertretende eco-Vorstandsvorsitzende, Klaus Landefeld, führt aus: „Auch viele weitere Dienste ermöglichen eine Kommunikation der Nutzer und müssten in Folge Angaben zur Identität der Nutzer nicht nur erheben, sondern diese Angaben auch überprüfen – mit anderen Worten, sich den Ausweis zeigen lassen.“

eco befürchtet Vertrauensverlust und negative Folgen für Digitalstandort Deutschland

Eine solche Regelung würde aus Sicht des Verbandes die Vertrauenswürdigkeit und Integrität von Kommunikation im Internet weiter schwächen. Landefeld befürchtet außerdem, „dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in diesem Bereich überfordert wären, denn eine Überprüfung von Daten zur Ermittlung der Identität von Nutzern sei stets mit einem hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand für die Erhebung und Verifikation verbunden“.
Darüber hinaus könnte es auch zu einer Abwanderung von Nutzern kommen, welche in einer globalisierten Welt die ohne großen Aufwand nutzbaren („click-baren“) Dienste aus dem Ausland bevorzugen würden.

eco moniert fehlende Überwachungsgesamtrechnung

Insgesamt bereite eco die Fülle neuer gesetzlicher Maßnahmen und Verpflichtungen aus den gegenwärtig vorliegenden Gesetzesentwürfen große Sorge. „Die systematische und kontinuierliche Erweiterung der Überwachungsmaßnahmen wie sie in den Gesetzentwürfen zum Telekommunikationsgesetz, dem IT-Sicherheitsgesetz, dem BND-Gesetz, dem Verfassungsschutzgesetz und zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung vorgesehen sind, ist in dieser Quantität und Qualität besorgniserregend“, so Landefeld.
Unabhängig von der Tatsache, dass die Umsetzung all dieser Überwachungsmaßnahmen die betroffenen Anbieter vor erhebliche Herausforderungen und Belastungen stelle, schwäche der deutsche Staat die Vertraulichkeit von Kommunikation durch heimliche Überwachung und gefährdet zudem die Sicherheit von IT-Infrastrukturen durch Hacking und „Staatstrojaner“. Von der verfassungsrechtlich gebotenen und angekündigten Überwachungsgesamtrechnung des Staates fehle hingegen weiterhin jede Spur: „Hier hält sich das BMI bedeckt“, merkt Landefeld an.

Gesetzgeber muss laut eco Alternativen prüfen

Der eco forder den Gesetzgeber dazu auf, endlich ernsthaft nach Alternativen zu Überwachungsmaßnahmen zu suchen und empirische Forschung zu diesem Thema stärker zu fördern. Zudem müssten personelle und sachliche Ausstattung der Ermittlungsbehörden besser werden, denn meist verhinderten diese fehlenden Ressourcen eine Aufklärung.
„Es darf beim Thema Überwachung nicht nur eine Richtung geben. Unser Grundgesetz gebietet es, solche Maßnahmen zu hinterfragen und auch aufzuheben, falls mildere, gleich wirksame Mittel zur Hand sind oder die Wirkungslosigkeit der Überwachungsmaßnahmen festzustellen ist“, betont Landefeld.

Kritik des eco an Staatstrojanern in geplantem Bundespolizeigesetz

Diese Kritik wird Landefeld laut eco auch im Rahmen einer für den 22. März 2021 im Bundestag geplanten Expertenanhörung zum Bundespolizeigesetz wiederholen, welches den Einsatz von sogenannten Staatstrojanern vorsieht: Der Einsatz von „Staatstrojanern“ schwäche die IT-Sicherheit von Bürgern, der Wirtschaft und letztlich des Staates. Er unterminiere die Vertrauenswürdigkeit von Kommunikation im Netz.
Landefeld stellt klar: „Für einen Einsatz zur Gefahrenabwehr sind ,Staatstrojaner‘ gänzlich ungeeignet. Denn das Aufbringen der Software auf dem IT-Gerät der Zielperson erfordert so viel Zeit, dass ein sofortiges Handeln der Bundespolizei zur Abwehr der Gefahr fast unmöglich ist.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 07.03.2021
G DATA zur Klarnamenpflicht: Mehr Bürokratie ohne Sicherheit / Klarnamenpflicht hat laut G DATA nichts im Telekommunikationsgesetz zu suchen

datensicherheit.de, 03.03.2021
Identifizierungszwang: Dr. Patrick Breyer fordert Stopp der unverantwortlichen Pläne / Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler hatte bereits gegen deutschen Identifizierungszwang für Nutzer von Prepaid-Handykarten geklagt

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Bundespolizeigesetz: DAV sieht Licht und Schatten https://www.datensicherheit.de/bundespolizeigesetz-dav-ansicht-licht-schatten https://www.datensicherheit.de/bundespolizeigesetz-dav-ansicht-licht-schatten#respond Fri, 12 Feb 2021 21:15:38 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39003 Rechtsanwältin Lea Voigt, Vorsitzende des DAV-Ausschusses „Gefahrenabwehrrecht“, nimmt Stellung und warnt vor Folgen der Quellen-TKÜ

[datensicherheit.de, 12.02.2021] Rechtsanwältin Lea Voigt, Vorsitzende des Ausschusses „Gefahrenabwehrrecht“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV), geht in ihrer aktuellen Stellungnahme auf den am 12. Februar 2021 im Bundestag in erster Lesung behandelten Gesetzentwurf für eine Novelle des Bundespolizeigesetzes ein. Keinen Einzug in dieses Gesetz fanden demnach die Online-Durchsuchung und die biometrische Gesichtserkennung. Für bestimmte Straftaten solle jedoch die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zugelassen werden.

Quellen-TKÜ: DAV sieht massive Gefahr für IT-Sicherheit

Voigt warnt namens des DAV: „Die Quellen-TKÜ ermöglicht ein Abhören von verschlüsselten Telefonverbindungen sowie die Überwachung anderer Formen Ende-zu-Ende-verschlüsselter elektronischer Kommunikation, etwa Messenger-Dienste. Dazu wird ein Programm (,Staatstrojaner‘) eingesetzt, das sich in den Übertragungsweg einschaltet und Daten abfängt, noch bevor sie verschlüsselt werden.“
Wegen des dafür erforderlichen heimlichen Vollzugriffs auf das Gerät liege darin „ein besonders erheblicher Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen“.
Daneben sei die Quellen-TKÜ eine „massive Gefahr für die IT-Sicherheit“: Der Staat betätige sich hierbei als Hacker und nutze Sicherheitslücken, für deren Schließung er eigentlich sorgen sollte – „und lässt damit sehenden Auges ein Einfallstor für Kriminelle offen“.

DAV begrüßt Abkehr von Online-Durchsuchung

Positiv hervorzuheben sei die Abkehr von der Online-Durchsuchung, also das heimliche Durchsuchen eines kompletten elektronischen Gerätes nach verdächtigen Daten. Je nach Beschaffenheit des hierfür eingesetzten Trojaners bestehe sogar die Möglichkeit, eingebaute Mikrofone und Kameras zu aktivieren und so auch die Umgebung des Geräts zu überwachen. „Eine umfassendere Überwachung einer Person ist kaum vorstellbar, weshalb der Gesetzgeber gut beraten ist, hier Zurückhaltung zu üben“, betont Voigt.
Auch die Nichtaufnahme der biometrischen Gesichtserkennung in den Kanon der bundespolizeilichen Maßnahmen sei zu begrüßen. „Bereits zum umstrittenen Pilotprojekt am Bahnhof Berlin-Südkreuz hatte der DAV massive Kritik geäußert.“
Wenn massenhaft Gesichter von unbescholtenen Bürgern gescannt werden, liege darin ein „schwerer Grundrechtseingriff“. Die Möglichkeit, sich anonym im Öffentlichen Raum zu bewegen, werde grundlegend in Frage gestellt. Es sei zweifelhaft, ob überhaupt eine Rechtsgrundlage geschaffen werden könnte, welche „den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an einen derart umfassenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung entspricht“, so Voigt.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 21.10.2020
Online-Durchsuchung kommt doch: eco warnt vor Schwächung des Vertrauens /eco bewertet Ausweitung der Mitwirkungs- und Zusammenarbeitspflichten hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheitsanforderungen als kritisch

datensicherheit.de, 31.10.2018
Neue Publikation thematisiert Mindeststandards für staatliches Hacking / TeleTrusT weist auf „A Framework for Government Hacking in Criminal Investigations“ hin

datensicherheit.de, 06.02.2018
Digitalcourage warnt: Staatliches Hacking macht alle Geräte unsicher / Stellungnahme zum „Safer Internet Day 2018“

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Registermodernisierungsgesetz: Heinz Müller warnt vor Gläsernem Bürger https://www.datensicherheit.de/registermodernisierungsgesetz-heinz-mueller-warnung-glaeserner-buerger https://www.datensicherheit.de/registermodernisierungsgesetz-heinz-mueller-warnung-glaeserner-buerger#respond Fri, 29 Jan 2021 19:07:19 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38851 Entgegen massiver Kritik verabschiedete der Bundestag am 28. Januar 2021 das Registermodernisierungsgesetz

[datensicherheit.de, 29.01.2021] Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern nimmt aus aktuellem Anlass Stellung zu dem entgegen massiver Kritik vom Deutschen Bundestag am 28. Januar 2021 verabschiedeten Registermodernisierungsgesetz. Zentraler Bestandteil dieses Gesetzes sei eine Regelung, nach welcher die Steuer-ID nunmehr zu einer allgemeinen Identifikationsnummer werden soll.

Registermodernisierungsgesetz würde umfangreiche Profilerstellung erlauben

„Damit kommen wir dem ‚Gläsernen Bürger‘ einen großen Schritt näher“, warnt Heinz Müller, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern: Aussagekräftige Informationen, wie Gesundheitsdaten, Daten aus dem Schuldnerverzeichnis, Daten zu Hartz-IV-Ansprüchen, Informationen über Vorstrafen und Informationen zu Verwandtschaftsverhältnissen könnten auf diese Weise zu einem Profil zusammengefasst werden.

Registermodernisierungsgesetz verletzt Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung

Die Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) habe wiederholt vor der Einführung eines solchen einheitlichen Personenkennzeichens gewarnt, weil jene diesem Gesetz zugrundeliegende Architektur dem Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung zuwiderlaufe. Stattdessen habe die DSK „sektorspezifische“ Personenkennziffern gefordert. Damit könnte eine natürliche Person eindeutig identifiziert, der einseitige und umfassende staatliche Abgleich jedoch deutlich erschwert werden.

Registermodernisierungsgesetz nach Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags verfassungswidrig

Auch nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sei dieses Gesetz verfassungswidrig. „Es steht zu befürchten, dass der Staat jederzeit auf alle verfügbaren persönlichen Daten zugreift und sie miteinander verknüpft. Genau dies wollte das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil von 1983 mit dem dort eingeführten Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung verhindern“, erläutert Müller. Das Gericht habe deshalb ausdrücklich die Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens verboten.

Bundesrat muss Registermodernisierungsgesetz noch zustimmen

Das Registermodernisierungsgesetz müsse vor dem Inkrafttreten noch die Länderkammer passieren. Müller fordert nach eigenen Angaben die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf, „dem Registermodernisierungsgesetz im Bundesrat ihre Zustimmung zu verweigern.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 03.08.2011
Warnung des Bundesdatenschutzbeauftragten: Steuer-ID droht zum allgemeinen Personenkennzeichen zu werden

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Der Landesbeauftragte

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Perso-Fingerabdruck-Pflicht: Bürgerrechtler kritisieren mangelhafte Transparenz https://www.datensicherheit.de/perso-fingerabdruck-pflicht-buergerrechtler-kritik-mangel-transparenz https://www.datensicherheit.de/perso-fingerabdruck-pflicht-buergerrechtler-kritik-mangel-transparenz#respond Mon, 25 Jan 2021 12:44:40 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38773 Gesetz vom November 2020 enthält generelle anlasslose Fingerabdruck-Speicherpflicht

[datensicherheit.de, 25.01.2021] Der Digitalcourage e.V. kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme die „mangelhafte Transparenz bei der Entstehung des Gesetzes zur Fingerabdruck-Pflicht in Personalausweisen“. Das im November 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossene „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ enthalte unter anderem die „generelle anlasslose Fingerabdruck-Speicherpflicht“. Ab 2. August 2021 sind demnach alle Bürger bei der Beantragung von Personalausweisen verpflichtet, die Abdrücke ihrer beiden Zeigefinger elektronisch scannen und auf dem Chip des Personalausweises speichern zu lassen.

Empfehlung, jetzt noch fingerabdruckfreie Dokumente zu beantragen

Die Grundrechteorganisation kritisiert nach eigenen Angaben:

  • „Während der Bundesnachrichtendienst früh in die Gesetzgebung eingebunden wurde, wurde Transparenz für Bürgerinnen und Bürger monatelang herausgezögert.“
  • „Wenn Geheimdienste in Gesetzgebung eingreifen, hört Transparenz auf, weil die Dienste von Auskunftspflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgenommen sind.“
  • „Transparenz-Anfragen werden häufig pauschal und ohne ausreichende Begründung abgelehnt.“
  • „Die Bearbeitung von Transparenzanfragen dauert oft zu lange.“
  • „Dokumente werden erst nach Ende einer Gesetzgebung zugänglich gemacht. Das widerspricht dem Demokratieprinzip.“

Nach dem Motto „#PersoOhneFinger“ wird nun empfohlen, noch – solange es geht – fingerabdruckfreie Dokumente zu beantragen.

Derzeit juristische Optionen gegen Rechtsgrundlagen der Fingerabdruck-Speicherpflicht in der Prüfung

Digitalcourage habe unter anderem mit einer ausführlichen Stellungnahme im Bundestag die Fingerabdruck-Pflicht als „unnötig und unbegründet“ abgelehnt. Kritik habe es u.a. auch vom EU-Datenschutzbeauftragten, der EU-Grundrechteagentur und von Dr. Thilo Weichert gegeben.
Geprüft würden derzeit juristische Optionen gegen die Rechtsgrundlagen der Fingerabdruck-Speicherpflicht in Personalausweisen. Hierzu wurde ein Aufruf zur materiellen und ideellen Unterstützung gestartet.

Weitere Informationen zum Thema:

Remote Chaos Experience (rC3), 29.12.2020
Vortrag „Holt euch Personalausweise ohne Fingerabdrücke solange es geht“

digitalcourage, 22.10.2020
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzeszur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen

digitalcourage, Friedemann Ebelt, 25.01.2021
#PersoOhneFinger: Geheimdienst ja, Transparenz später

datensicherheit.de, 28.11.2020
Fingerabdrücke im Personalausweis: Digitalcourage prüft rechtliche Schritte / Digitalcourage warnt vor Klassifikation aller Bürger als potenziell Tatverdächtige

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