Bundestag – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Thu, 11 Jun 2026 16:53:20 +0000 de hourly 1 AI Act der EU: Deutsche Umsetzung soll Unternehmen nun Rechtssicherheit bieten https://www.datensicherheit.de/ai-act-eu-deutschland-umsetzung-unternehmen-rechtssicherheit Thu, 11 Jun 2026 22:41:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54914 Bundestagsbeschluss zum Durchführungsgesetz für den „EU AI Act“ legt Aufsicht fest

[datensicherheit.de, 12.06.2026] In seiner Stellungnahme vom 11. Juni 2026 ging der Digitalverband Bitkom e.V. auf die für diesen Abend im Bundestag geplante Verabschiedung des Durchführungsgesetzes zum „EU AI Act“ ein. Dieses soll unter anderem festlegen, welche Behörden in Deutschland künftig für die Umsetzung, die Aufsicht und Unterstützung von Unternehmen zuständig sind. Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, begrüßt in ihrem Kommentar die damit verbundene Rechtssicherheit für Unternehmen und betont indes, dass die eigentliche Bewährungsprobe demnach noch im Verhalten der Bundesländer liegen wird.

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Foto: Bitkom e.V.

Susanne Dehmel zur Verabschiedung im Bundestag: Das ist eine gute Nachricht für alle Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, und jetzt mehr Rechtssicherheit erhalten!

Lange erwarteter Rechtsrahmen zur Umsetzung des europäischen „AI Act“

„Deutschland bekommt heute den lange erwarteten Rechtsrahmen für die Umsetzung des europäischen ,AI Act’. Das ist eine gute Nachricht für alle Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, und jetzt mehr Rechtssicherheit erhalten!“, so Dehmel.

  • Mit diesem Bundestagsbeschluss werde fortan insbesondere feststehen, wer in Deutschland wofür zuständig ist.

Die Bundesnetzagentur als zentrale Stelle in einem Verbund mit weiteren Behörden zu benennen, sei angesichts der komplexen deutschen Zuständigkeiten „ein pragmatischer Schritt“.

Warnung vor uneinheitlicher Auslegung des Durchführungsgesetzes zum „EU AI Act“

Die eigentliche Bewährungsprobe komme aber erst noch – nämlich die einheitliche Umsetzung über alle 16 Bundesländer hinweg. „Wenn die Bundesländer nicht an einem Strang ziehen, droht bei bestimmten KI-Systemen ein ,Flickenteppich’“, warnt Dehmel.

  • Dies gelte zum Beispiel dann, wenn eine Künstliche Intelligenz (KI) in öffentlichen Stellen der Länder eingesetzt wird, ohne zentral von der Bundesnetzagentur überwacht zu werden. Die Bundesnetzagentur müsse ihre Koordinierungsfunktion deshalb auch tatsächlich ausüben können – und zwar mit verbindlichen Mechanismen und einheitlichen Vollzugshinweisen.

„Andernfalls bekommen wir bei KI statt einer gemeinsamen deutschen Linie 16 unterschiedliche Auslegungen. Das wäre das Gegenteil dessen, was der ,AI Act’ mit europaweiter Harmonisierung erreichen will. Dem müssen die Bundesländer bei den nun folgenden Umsetzungsschritten von Beginn an entgegenwirken!“, gibt Dehmel abschließend zu bedenken.

Weitere Informationen zum Thema:

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Susanne Dehmel: Mitglied der Geschäftsleitung KI & Daten Bitkom e.V.

Deutscher Bundestag
2./3. Lesung / Digitales / Abstimmung über die Verordnung über künstliche Intelligenz

datensicherheit.de, 08.05.2026
KI-Omnibus: Bitkom-Kommentar zu Kompromiss bei EU-Trilog-Verhandlungen über AI Act der EU / Begrüßt wird die Vermeidung der KI-Doppelregulierung – aber eben noch nicht in allen notwendigen Bereichen

datensicherheit.de, 21.04.2026
EU AI ACT: TÜV-Verband fordert einheitliche Rahmenbedingungen für industrielle KI / Künstliche Intelligenz (KI) auf dem Sprung in die physische Welt der Maschinen, Robotik und Geräte

datensicherheit.de, 12.02.2026
AI Act: Durchführungsgesetz beschlossen / Das Durchführungsgesetz zum „EU AI Act“ legt unter anderem fest, welche Behörden in Deutschland künftig für die Umsetzung, die Aufsicht und Unterstützung von Unternehmen zuständig sind

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Mehr als 70.000 Unterschriften: Digitalcourage übergab Petition für Recht auf Leben ohne Digitalzwang https://www.datensicherheit.de/70000-unterschriften-digitalcourage-petition-leben-ohne-digitalzwang Fri, 22 May 2026 22:39:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54603 Mit dieser Petition wird gefordert, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang im Grundgesetz zu verankern

[datensicherheit.de, 23.05.2026] Zwei Tage vor dem heutigen „Tag des Grundgesetzes“ hat Digitalcourage in Berlin nach eigenen Angaben mehr als 70.000 Unterschriften gegen Digitalzwang an Abgeordnete des Deutschen Bundestags (MdB) übergeben. Mit dieser Petition wird gefordert, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang im Grundgesetz zu verankern. Entgegengenommen wurde sie demnach von Abgeordneten aus den Reihen von Regierung und Opposition: Joachim Ebmeyer (CDU), Wiebke Esdar (SPD), Jeanne Dillschneider und Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Donata Vogtschmidt und Sonja Lemke (Die Linke).

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Foto: Stefanie Loos

Petitionsübergabe durch Digitalcourage an MdB am 21. Mai 2026

Digitalzwang als wichtiges, parteiübergreifendes Thema

Digitalcourage sieht in der gemeinsamen Übergabe ein „wichtiges politisches Signal“. Digitalisierung betreffe längst alle Bereiche des Alltags. „Mehr als 70.000 Menschen haben gegen Digitalzwang unterschrieben, weil sie sehen, dass der Trend viele Gruppen ausschließt. Digitalzwang betrifft keineswegs nur arme, alte, kranke Menschen, sondern auch alle, die nicht auf Schritt und Tritt eine Datenspur hinterlassen wollen. Deshalb unterstützen uns auch viele Technikprofis, die genau wissen, wie viel Überwachung durch eine Komplett-Digitalisierung möglich wird“, so Rena Tangens, Mitgründerin von Digitalcourage.

  • Es dürfe nicht sein, dass ein Mensch, der kein Smartphone besitzt, eine App nicht installieren möchte oder digitale Dienste nicht nutzen kann, von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen wird. „Wir freuen uns, dass die Bundestagsabgeordneten durch die gemeinsame Annahme der Petition zeigen: Digitalzwang ist ein wichtiges, parteiübergreifendes Thema!“, kommentiert Tangens.

Digitalzwang zeigt sich längst laut Digitalcourage im Alltag: Fahrkarten nur noch per App, Arzt- und Behördentermine nur online: Immer mehr Alltagsangebote funktionieren ausschließlich digital. Auch die Bundesregierung setzt im Koalitionsvertrag auf „Digital Only“ bei Verwaltungsleistungen. Wer kein Smartphone nutzt oder keine Apps installieren will, kann dann schnell auf Hürden stoßen. Dies schränkt offensichtlich immer mehr Menschen ein.

Digitalzwang unterbinden: „Niemand darf wegen der Nichtnutzung digitaler Zugangswege benachteiligt werden.“

Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes haben rund 2,1 Millionen Menschen unter den 16- bis 74-Jährigen in Deutschland das Internet noch nie genutzt. Dabei seien die über 74-jährigen – mit einem deutlich höheren Anteil an „Offlinern“ – noch gar nicht mitgezählt, nebst Kindern, welche zum Beispiel ohne Smartphone oft nicht mehr Bus fahren oder ins Freibad gehen könnten.

  • „Wenn Menschen den Eindruck bekommen, dass der Staat für sie nur noch per App, Online-Konto oder Smartphone erreichbar ist, beschädigt das Vertrauen. Eine Demokratie muss für alle zugänglich bleiben, auch für Menschen, die digitale Zugangswege nicht nutzen können oder nicht nutzen wollen. Menschen fühlen sich sonst zurückgelassen und ohnmächtig. Das kann dazu führen, dass sie sich von demokratischen Strukturen abwenden“, warnt Max Hampel, „Campaigner“ bei Digitalcourage.

Hampel unterstreicht: „Wir aber wollen, dass alle Menschen am Alltag teilnehmen können und damit auch die Chance haben, sich an Demokratie und Gemeinschaft aktiv zu beteiligen!“ Die Petition von Digitalcourage fordert deshalb eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen der Nichtnutzung digitaler Zugangswege benachteiligt werden.“

Auftrag an die Politik für verbindliche Regeln gegen Digitalzwang

Bürger müssten grundlegende Dienstleistungen, öffentliche Infrastruktur und gesellschaftliche Teilhabe auch ohne Smartphone, App oder Internetzugang nutzen können. Artikel 3 GG soll die Gleichheit vor dem Gesetz garantieren und Diskriminierung aufgrund bestimmter Eigenschaften verbieten.

  • Aus Sicht von Digitalcourage ist die Übergabe kein symbolischer Schlusspunkt, sondern ein Auftrag an die Politik für verbindliche Regeln gegen Digitalzwang. „Wir wollen Digitalisierung nicht verhindern. Wir wollen aber verhindern, dass Menschen durch Digitalisierung ausgeschlossen werden!“, stellt Jonas Grill, „Campaigner“ bei Digitalcourage, klar und führt weiter aus: „Gute digitale Angebote können vieles erleichtern. Aber sie dürfen nicht zur einzigen Möglichkeit der Teilhabe werden.“

Nach der Übergabe am Bundestag setzte Digitalcourage den Austausch in Berlin fort. Im Anschluss war die Organisation zu einem Gespräch über Digitalzwang von dem Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Jarzombek (CDU) im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) eingeladen. Dort wurde von Digitalcourage die Forderung nach dem Recht auf Leben ohne Digitalzwang ebenfalls eingebracht.

Stellungnahme der beteiligten Politiker:

Joachim Ebmeyer (CDU), Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung:
„Die Unionsfraktion steht dem Anliegen von Digitalcourage offen gegenüber. Digitalisierung muss den Alltag der Menschen erleichtern – sie darf aber niemanden ausschließen. Gerade ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Bürgerinnen und Bürger ohne sicheren Zugang zu digitalen Angeboten brauchen weiterhin praktikable Wege, um staatliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Gleichzeitig darf der Verzicht auf digitale Verfahren nicht dazu führen, dass die Modernisierung von Staat und Verwaltung ausgebremst wird. Unser Ziel ist ein digitaler Staat, der schneller, nutzerfreundlicher und effizienter arbeitet. Dafür braucht es digitale Angebote als neuen Regelfall – aber mit fairen, erreichbaren und verhältnismäßigen Alternativen dort, wo Menschen sonst tatsächlich ausgeschlossen würden.“

Wiebke Esdar, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD:
„Die Petition von Digitalcourage spricht einen wichtigen Punkt an: Digitalisierung darf niemals dazu führen, dass Menschen von staatlichen Leistungen oder gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden – nur weil sie kein Smartphone nutzen, keinen Online-Account anlegen möchten oder ihre persönlichen Daten schützen wollen. Digitalisierung kann vieles einfacher machen: Verwaltung schneller, Dienstleistungen zugänglicher und den Alltag komfortabler. Aber sie muss den Menschen dienen – und nicht neue Hürden schaffen. Deshalb brauchen wir beides: gute digitale Angebote und verlässliche analoge Alternativen, gerade bei staatlichen Leistungen und in der öffentlichen Daseinsvorsorge. Gleichzeitig gehören Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung für mich zu einer modernen Demokratie dazu. Die Debatte über Digitalzwang zeigt, dass Digitalisierung eben nicht nur eine technische Frage ist. Es geht um Teilhabe, Freiheit und soziale Gerechtigkeit. Deshalb ist es gut und wichtig, dass sich Initiativen wie Digitalcourage aus Bielefeld in diese Diskussion einbringen.“

Jeanne Dillschneider, Obfrau von Bündnis 90/Die Grünen im „Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung“:
„Von der Digitalisierung unserer Gesellschaft müssen alle Menschen profitieren. Die Wahrnehmung von Grundrechten und Teilnahme an unserer Gesellschaft dürfen aber niemals von digitalen Kenntnissen oder dem Besitz eines Smartphones abhängen. Es ist die Aufgabe des Staates, analoge und barrierefreie Alternativen zu garantieren.“

Donata Vogtschmidt, Obfrau der Linkspartei im „Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung“:
„Die Verbesserung der selbstbestimmten Teilhabe steht im Zentrum guter Digitalpolitik. Natürlich kann Digitalisierung dabei helfen, Prozesse einfacher und inklusiver zu machen, genau dafür ist technischer Fortschritt ja da. ,Digital-Only’ ist jedoch das Gegenteil davon. Kritisch sind nicht nur die Zugangsbarrieren, sondern auch die Risiken für den Datenschutz durch Tracking, das die Selbstbestimmung untergräbt. Durch Apps werden oft viel mehr Daten gesammelt als nötig und an Dritte ausgeleitet – so wie es beim ,DB Navigator’ passiert, ohne den man mit der Bahn inzwischen kaum noch fahren kann, weil alternative Ticket- und Informationssysteme immer weiter abgebaut werden. Das ist ausgerechnet im Sektor der Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln völlig inakzeptabel und ich begrüße ausdrücklich, dass Digitalcourage Klage dagegen eingereicht hat. Schlimm, dass es wegen falscher digitalpolitischer Rahmensetzung so weit kommen muss. Bei zentralen Vorhaben wie der ,EU Wallet’ als digitale Brieftasche ab 2027 muss Schutz vor Nutzungszwang sichergestellt sein und gleichzeitig eine universelle Nutzbarkeit, unabhängig von ,Playstore’, Betriebssystem und Smartphone.“

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage
Team

digitalcourage
Recht auf Leben ohne Digitalzwang: Wir fordern den deutschen Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen.

Die Bundesregierung, 23.05.2025
Tag des Grundgesetzes Freiheit, Frieden und Demokratie: Am 23. Mai ist der Tag des Grundgesetzes. Seit mehr als einem dreiviertel Jahrhundert sichert das Grundgesetz in Westdeutschland Freiheit, Frieden und Demokratie. Seit der Wiedervereinigung 1990 gilt das dank der friedlichen Revolution auch für Ostdeutschland.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

datensicherheit.de, 09.05.2026
Unterschriftenaktion im Finale: Das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang gehört ins Grundgesetz / Laut Digitalcourage e.V. haben bereits mehr als 61.000 Menschen dieser Forderung zugestimmt

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Signal-Affäre: Klassische IT-Support-Phishing-Attacken auf Bundestagsabgeordnete https://www.datensicherheit.de/signal-affaere-it-support-phishing-attacke-bundestagsabgeordnete Mon, 18 May 2026 22:17:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54537 Prinzipiell könnte jede Web-Plattform für den kommunikativen Austausch zwischen Menschen von Cyberkriminellen für Phishing-Angriffe missbraucht werden

[datensicherheit.de, 19.05.2026] Dr. Martin J. Krämer, „CISO Advisor“ bei KnowBe4, kommentiert in seiner aktuellen Stellungnahme die vor einigen Wochen publik gewordenen IT-Support-Phishing-Angriffe auf Abgeordnete des deutschen Bundestags (MdB).Er betont in seinen Ausführungen, dass der für den Angriff missbrauchte Messenger-Dienst keineswegs „gehackt“ wurde – in dessen Infrastruktur sei eben nicht technisch eingebrochen worden. Er warnt, dass prinzipiell jede Web-Plattform für den kommunikativen Austausch zwischen Menschen von Cyberkriminellen für einen solchen Angriff missbraucht werden könnte.

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Foto: KnowBe4

Dr. Martin J. Krämer warnt: Einige Cyberkriminelle geben sich mittlerweile etwa als Teil des IT-Supports einer Plattform aus!

Jüngste Phishing-Angriffe auf MdB lenken Aufmerksamkeit auf technische Sicherheit von Messenger-Diensten

Krämer führt aus: „In den vergangenen Wochen haben die im April publik gewordenen IT-Support-Phishing-Angriffe auf Abgeordnete des deutschen Bundestags die mediale Aufmerksamkeit auf die technische Sicherheit von Messenger-Diensten, wie ,Signal’ und ,Wire’, gelenkt.“

  • Zunächst einmal gelte es festzuhalten: „Der für den Angriff missbrauchte Messenger-Dienst wurde nicht ‚gehackt‘. In seine Infrastruktur wurde nicht technisch eingebrochen!“ Die Angreifer hätten vielmehr Anfälligkeiten im Zusammenspiel zwischen den „Compliance“- und den technischen Prozessen der Web-Plattform und ihren Anwendern ausgenutzt und ihre Opfer mittels „Social Engineering“ und IT-Support-Phishing für ihre Zwecke manipuliert.

Ganz egal nämlich, ob z.B. „WhatsApp“, „Threema“, „Telegram“ oder „Wire“ – letztlich könne jede solcher Web-Plattformen für den kommunikativen Austausch zwischen Menschen von Cyberkriminellen für einen solchen Angriff missbraucht werden.

IT-Support-Phishing verhindern: Web-Plattformen als komplett gemanagten Messenger-Dienst nutzen

Er stellt klar: „Angreifer werden immer geschickter darin, ihre Opfer zu manipulieren. Ihre Angriffsstrategien werden immer komplexer. Einige Cyberkriminelle geben sich mittlerweile etwa als Teil des IT-Supports einer Plattform aus, generieren und versenden einen QR-Code, und versuchen dann, ihre Opfer dazu zu bewegen, den Code einzuscannen.“

  • Gehen diese auf diese Aufforderung ein, werde – verdeckt im Hintergrund – eine bösartige App heruntergeladen, über welche die die Cyberkriminellen sich dann etwa Zugriff auf die eingehenden E-Mails ihrer Opfer verschaffen könnten.

Krämer erläutert: „Eine echte Lösung für die Sicherheitsproblematik ,Social Engineering’ und IT-Support-Phishing könnte nun etwa darin liegen, die Plattformen fortan nur noch als komplett gemanagten Dienst zu nutzen. In solch einem Fall ließen sich IT-Support-Phishing-Angriffe und ,Social Engineering’-Attacken tatsächlich verhindern.“

Auch im gemanagten Zustand nicht vor allen Phishing-Varianten geschützt

„Mit Funktionen wie ,Wire for Enterprise’ etwa, könnte ein Administrator dann den Zugriff auf die App beschränken. Dies funktioniert jedoch nur, wenn das Opfer sein Smartphone und seine Messenger-App beruflich nutzt. Wechselt es von der Firmen- in die private Verbraucherperspektive über, entfällt dieses Sicherheitsnetz wieder.“

  • Auch im gemanagten Zustand wären Anwender aber – das sollte allen klar sein – nicht vor allen Phishing-Varianten geschützt. Mittels sogenanntem Smishing, also Phishing per SMS, etwa, könnten Angreifer ihre Opfer auch dann noch zum Herunterladen eines QR-Codes animieren.

Anstatt ihr Heil nun einfach in der Implementierung einer neuen Messenger-Technologie zu suchen – welche ebenfalls für „Social Engineering“-Attacken missbraucht werden könnte – sollten die Abgeordneten deshalb lieber in zusätzliche „Security Awareness“-Trainings investieren.

„Phishing Threat Trends Report“ von KnowBe4: Angreifer tendieren zu Multi-Channel-Strategien

„In unserem aktuellen ,Phishing Threat Trends Report’ stellten unsere Analysten fest, dass sich ,Social Engineering’- und Phishing-Angriffe mehr und mehr von einer Mono-Channel- in Richtung einer Multi-Channel-Strategie weiterentwickeln, dass Angreifer nach immer neuen Ansatzpunkten für eine erfolgreiche Attacke suchen.“

  • Der Wechsel zu einem neuen Messenger-Dienst dürfte am eigentlichen Problem deshalb nur wenig ändern. „Den Schutz vor Spionage und ungewolltem Datenabfluss wird er allenfalls vorübergehend erhöhen können.“

Abschließend gibt Krämer zu bedenken: „Nur wer sich über die unterschiedlichen aktuell populären Angriffstechniken kontinuierlich auf dem Laufenden hält, wer sein Sicherheitsbewusstsein systematisch stärkt, wird sich langfristig erfolgreich vor solchen und ähnlichen Angriffen schützen können!“

Weitere Informationen zum Thema:

knowbe4
KnowBe4 News und Wissenswertes

knowbe4
Dr. Martin J. Krämer

knowbe4, April 2026
Phishing Threat Trends Report

tagesschau, 23.04.2026
Signal-Konten von Politikern Was der Phishing-Angriff für den Bundestag bedeutet

wire
Wire für Enterprise / Sicher und reibungslos in Unternehmen kommunizieren

datensicherheit.de, 07.05.2026
Vermeintlicher Tech Support: Scam-Kampagne adressiert C-Level in Unternehmen / Zeitspanne vom Erstkontakt bis zur Ausführung bösartiger Skripte kann unter zwölf Minuten liegen – die neue Scam-Kampagne stellt rein reaktiv angelegte IT-Sicherheit ernsthaft auf die Probe

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Unterschriftenaktion im Finale: Das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang gehört ins Grundgesetz https://www.datensicherheit.de/unterschriftenaktion-finale-recht-leben-digitalzwang-grundgesetz Fri, 08 May 2026 22:59:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54339 Laut Digitalcourage e.V. haben bereits mehr als 61.000 Menschen dieser Forderung zugestimmt

[datensicherheit.de, 09.05.2026] Laut einer aktuellen Meldung des Digitalcourage e.V. haben bereits mehr als 61.000 Menschen der Forderung „Das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang gehört ins Grundgesetz!“ zugestimmt. Dies gebe der Aktion „Rückenwind“. Die Bürgerrechtler und Datenschützer appellieren: „Jetzt gilt’s! Alle, die jetzt noch unterzeichnen, gehen noch in das Petitionspaket ein, das wir am 21. Mai Abgeordneten des Bundestags überreichen. Die Zeit läuft. Und Sie können den Unterschied machen!“ Denn jede Stimme zähle.

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Abbildung: Digitalcourage e.V.

Digitalcourage fordert: Wer nicht digital unterwegs ist, darf nicht abgehängt werden!

Digitalcourage engagiert sich für Zusatz im Grundgesetz

Anschaulich beschrieben wird ein zukünftiges Szenario: „Stellen Sie sich vor, Sie wollen einen Behördengang erledigen – aber das geht nur noch online. Kein Schalter, kein Telefon, keine Alternative. Wer keinen digitalen Zugang hat – aus welchen Gründen auch immer – schaut in die Röhre.“

  • Für viele Menschen sei dies indes bereits Realität. Deshalb kämpft Digitalcourage dafür, dass das Grundgesetz endlich klarstellt: „Wer nicht digital unterwegs ist, darf nicht abgehängt werden!“

Verbraucher werden gebeten, jetzt noch mal mit den Menschen im eigenen Umfeld zu sprechen – mit Verwandten, Kollegen, Freunden, Nachbarn – und zwar mit der einen Person, welche dieses Anliegen auch wichtig findet, aber einfach noch nicht die Zeit fürs Unterschreiben gefunden hat. Genau jetzt sei der Moment dafür – jede Stimme verstärke die Forderung.

Verbot der Diskriminierung: Nichtnutzung digitaler Zugangswege soll in Art. 3 GG einfließen

Viel Zeit bleibe nicht mehr: „Am 21. Mai wollen wir die Petition in Berlin an Mitglieder des Bundestags übergeben – mit so vielen Unterschriften wie möglich. Am selben Tag haben wir außerdem eine Einladung für ein Gespräch zum Thema Digitalzwang mit dem parlamentarischen Staatssekretär im Digitalministerium.“

  • Der Termin sei passend zum 23. Mai gewählt worden – eben dem Tag des Grundgesetzes. Dieses benötige dringend ein Update: „Nämlich einen zeitgemäßen Zusatz zu Artikel 3, in dem es um die Gleichbehandlung und das Verbot der Diskriminierung geht.“ Dieser Zusatz soll sozusagen dem Grundgesetz zum 76. „Geburtstag“ geschenkt werden: „Niemand darf wegen der Nichtnutzung digitaler Zugangswege benachteiligt werden.“

„Am 17. Mai fahren wir bereits von Bielefeld nach Berlin, um unseren Stand auf der ,re:publica’ (18.–20.5.) aufzubauen.“ Auch dort solle das Publikum noch einmal intensiv auf das Thema Digitalzwang angesprochen werden. „Am 21. Mai stehen wir dann vor dem Bundestag.“

Weitere Informationen zum Thema:

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Team

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Recht auf Leben ohne Digitalzwang: Wir fordern den deutschen Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

re:publica
Die re:publica ist das Festival für die digitale Gesellschaft. Seit 2007 bringt Europas wichtigste Digital- und Gesellschaftskonferenz die bedeutendsten Stimmen unserer Zeit zusammen und bietet eine Plattform für Debatten und Austausch – in Berlin und international.

datensicherheit.de, 18.03.2026
Recht auf Leben ohne Digitalzwang: Digitalcourage-Petition im Endspurt / Am „Tag des Grundgesetzes“ soll die Digitalcourage-Petition in Berlin an Abgeordnete des Bundestages (MdB) übergeben werden

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NIS-2-Umsetzung im Bundestag beschlossen https://www.datensicherheit.de/nis-2-umsetzung-bundestag-beschluss https://www.datensicherheit.de/nis-2-umsetzung-bundestag-beschluss#respond Thu, 13 Nov 2025 16:20:27 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50933 Ambivalente Einschätzung des Digitalverbands Bitkom zur NIS-2-Umsetzung – Rechtssicherheit für Unternehmen erhofft, Neuregelungen für den Einsatz sogenannter Kritischer Komponenten könnten aber Investitionsentscheidungen negativ beeinflussen

[datensicherheit.de, 13.11.2025] Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 am 13. November 2025 durch den Bundestag wird nach Ansicht des Digitalverbands Bitkom die Cybersicherheit in Deutschland gestärkt und mehr Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen. Zugleich könnten die Neuregelungen für den Einsatz sogenannter Kritischer Komponenten erhebliche Auswirkungen auf die Investitionsentscheidungen von Unternehmen und damit die Digitalisierung in Deutschland haben.

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Foto: Bitkom

Dr. Ralf Wintergerst warnt: Unternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, Verbote können erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben!

NIS-2-Richtlinie soll zur Stärkung der Resilienz und Cybersicherheit in der EU führen

„Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie war überfällig. Cyberangriffe bedrohen Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. Den deutschen Unternehmen ist so zuletzt ein jährlicher Schaden von 202 Milliarden Euro entstanden“, kommentiert der Bitkom-Präsident, Dr. Ralf Wintergerst.

  • Ziel der NIS-2-Richtlinie sei die Stärkung von Resilienz und Cybersicherheit in den Mitgliedstaaten. Dafür sei unter anderem die Definition Kritischer Infrastruktur (KRITIS) erweitert und damit eine Vielzahl von Unternehmen zu besonderen Sicherheitsvorkehrungen verpflichtet worden.

Als „äußerst positiv“ bewertet Bitkom, dass im nun verabschiedeten Gesetz nachgelagerte Bundesbehörden in den Anwendungsbereich von NIS-2 einbezogen werden. Besonders in sensiblen Bereichen der Bundesverwaltung könnten Sicherheitslücken erhebliche finanzielle Schäden verursachen und das Vertrauen in demokratische Institutionen beschädigen.

Konsequent und richtig, dass auch Bundesbehörden NIS-2 genügen müssen

„Eine wirksame und glaubwürdige Cybersicherheitsarchitektur setzt voraus, dass der Staat selbst höchste Sicherheitsstandards einhält!“, betont Wintergerst. Es sei nur konsequent und richtig, dass Bundesbehörden künftig denselben Anforderungen beim Risikomanagement unterlägen wie regulierte Unternehmen.

  • Dagegen seien die zuletzt in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Neuregelungen zu sogenannten Kritischen Komponenten eher schädlich. Vorgesehen sei nun, dass das Bundesinnenministerium (BMI) in Abstimmung mit anderen Ressorts Kritische Komponenten definiere und künftig auch eigenständig deren Einsatz untersagen könne.

„Unternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, Verbote können erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben. Vor solch wichtigen Entscheidungen müssen die Betroffenen unbedingt vorab konsultiert werden“, unterstreicht Wintergerst.

Bitkom-Forderung, „KRITIS-Dachgesetz“ an „NIS-2-Umsetzungsgesetz“ anzupassen und zeitnah umzusetzen

Die Definition Kritischer Komponenten sollte nach Ansicht des Bitkom auch künftig auf Grundlage technischer Kriterien durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfolgen.

  • Um Deutschland vor Cyberangriffen zu schützen und einen ganzheitlichen Ansatz für digitale Sicherheit zu schaffen, sollten Unternehmen bei der praktischen Umsetzung der NIS-2-Anforderungen durch das BSI unterstützt werden.

Zudem müsse nun auch das „KRITIS-Dachgesetz“ an das „NIS-2-Umsetzungsgesetz“ angepasst und zeitnah umgesetzt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

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Über uns

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Dr. Ralf Wintergerst – Präsident Bitkom / Vorsitzender der Geschäftsführung & Group CEO Giesecke+Devrient GmbH

datensicherheit.de, 13.11.2025
NIS-2 in Deutschland: Später Start erfordert nun Vertrauen und Klarheit zu schaffen / Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie steht unmittelbar auf der Agenda – die neuen Vorgaben sollen ohne Übergangsfrist gelten

datensicherheit.de, 18.10.2025
Umsetzung der NIS-2-Richtlinie: Verschleppung der Cybersicherheitsreform kritisiert / Die EU war lange Vorreiter bei Cybersicherheitsgesetzen – doch NIS-2 gilt als Richtlinie und nicht als direkt geltende Verordnung, wodurch ein „Flickenteppich“ nationaler Lösungen droht

datensicherheit.de, 16.10.2025
NIS-2: Genug Vorlauf – eco fordert nun Präzision / Der eco begrüßt sehr wohl die intensive politische Diskussion um die NIS-2-Richtlinie, betont aber, dass es nun an der Zeit ist, Rechtssicherheit zu schaffen

datensicherheit.de, 13.09.2025
Bitkom betont herausragende Bedeutung des KRITIS-Dachgesetzes für Deutschland / Die Umsetzungsfrist für das „KRITIS-Dachgesetz“ ist bereits am 18. Oktober 2024 verstrichen – gegen Deutschland läuft bereits ein „Vertragsverletzungsverfahren“ der EU-Kommission

datensicherheit.de, 01.08.2025
DSGVO und NIS-2 können und sollten Hand in Hand gehen / Wer sich bereits datenschutzkonform gemäß DSGVO aufgestellt hat, dem fällt auch die Cyberresilienz im NIS-2-Kontext leichter

datensicherheit.de, 01.08.2025
NIS-2-Regierungsentwurf: Claudia Plattner würdigt großen Schritt auf dem Weg zur Cybernation / Mit dem am 30. Juli 2025 vorgelegten Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie soll das deutsche IT-Sicherheitsrecht umfassend modernisiert werden

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https://www.datensicherheit.de/nis-2-umsetzung-bundestag-beschluss/feed 0
NIS-2: Genug Vorlauf – eco fordert nun Präzision https://www.datensicherheit.de/nis-2-vorlauf-eco-forderung-praezision https://www.datensicherheit.de/nis-2-vorlauf-eco-forderung-praezision#respond Wed, 15 Oct 2025 22:54:14 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50555 Der eco begrüßt sehr wohl die intensive politische Diskussion um die NIS-2-Richtlinie, betont aber, dass es nun an der Zeit ist, Rechtssicherheit zu schaffen

[datensicherheit.de, 16.10.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. meldete am 14. Oktober 2025, dass am Vortag im Innenausschuss des Deutschen Bundestages die Expertenanhörung zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie auf der Tagesordnung stand. Für die Internetwirtschaft sei klar: Der Gesetzentwurf brauche nun „Präzision statt Pause“ – und einen klaren Fahrplan für die weitere Umsetzung. Der eco begrüßt sehr wohl diese intensive politische Diskussion, betont aber zugleich, dass es nun an der Zeit sei, Rechtssicherheit zu schaffen.

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Foto: eco

Ulrich Plate: Die Richtung stimmt – jetzt gilt es, die offenen Punkte zügig abzuarbeiten!

Unternehmen und Verwaltung benötigen im NIS-2-Kontext klare Rahmenbedingungen

„Wir brauchen ein starkes, praktikables Gesetz, das Sicherheit und Verlässlichkeit gleichermaßen schafft!“, fordert Ulrich Plate, Leiter der Kompetenzgruppe „KRITIS“ bei eco.

Er unterstreicht: „Die Richtung stimmt – jetzt gilt es, die offenen Punkte zügig abzuarbeiten, damit Unternehmen und Verwaltung klare Rahmenbedingungen erhalten.“

Aktueller Entwurf solide Grundlage für nationale Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie

Der eco sieht demnach im aktuellen Entwurf eine solide Grundlage für die nationale Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie – sofern die genannten Anpassungen zeitnah erfolgen.

„Cybersicherheit entsteht nicht im politischen Verfahren, sondern in der Anwendung“, stellt Plate klar. Sein abschließendes Plädoyer: „Darum braucht es jetzt beides: Eine präzise Nachschärfung und einen entschlossenen Abschluss, damit Wirtschaft und Verwaltung verlässlich planen können!“

Weitere Informationen zum Thema:

eco VRBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Über uns / eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. / Wir gestalten das Internet.

eco VRBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
KRITIS

datensicherheit.de, 14.10.2025
Chancen und Herausforderungen für KMU: DsiN-Talk zu NIS-2 am 27. Oktober 2025 / Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie soll ein neuer Rahmen für Cybersicherheit in der EU geschaffen werden

datensicherheit.de, 01.08.2025
NIS-2-Regierungsentwurf: Claudia Plattner würdigt großen Schritt auf dem Weg zur Cybernation / Mit dem am 30. Juli 2025 vorgelegten Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie soll das deutsche IT-Sicherheitsrecht umfassend modernisiert werden

datensicherheit.de, 01.08.2025
DSGVO und NIS-2 können und sollten Hand in Hand gehen / Wer sich bereits datenschutzkonform gemäß DSGVO aufgestellt hat, dem fällt auch die Cyberresilienz im NIS-2-Kontext leichter

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https://www.datensicherheit.de/nis-2-vorlauf-eco-forderung-praezision/feed 0
Bundestagswahl 2025: Politische Parteien dürfen Adressen zweckgebunden für Wahlwerbung nutzen https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2025-politik-parteien-erlaubnis-adressen-zweckbindung-wahlwerbung-nutzung https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2025-politik-parteien-erlaubnis-adressen-zweckbindung-wahlwerbung-nutzung#respond Tue, 21 Jan 2025 16:29:13 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45989 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz erläutert Voraussetzungen und Widerspruchsrecht im Kontext der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025

[datensicherheit.de, 21.01.2025] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ein, denn in deren Vorfeld werden wohl demnächst nicht nur Wahlbenachrichtigungen in den Hauspostkästen landen, sondern bei vielen Bürger dann auch postalische Wahlwerbung politischer Parteien. „Die Adressdaten dafür kommen von den Meldeämtern. Ist das erlaubt?“ Der LfDI RLP hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Zulässigkeit der Adressweitergabe und zum Widerspruchsrecht zusammengestellt und veröffentlicht:

Politische Parteien sind im Vorfeld einer Wahl nicht an die sonst übliche Einwilligung vor der Weitergabe von Adressen gebunden

„Werbung ist nicht gleich Werbung!“ Es sei zutreffend, dass Adressen aus dem Melderegister für Werbezwecke nur mit Einwilligung der Betroffenen an Private weitergegeben werden dürften. Für politische Parteien sei die Rechtslage jedoch eine andere: „Wer keine Wahlwerbung möchte, muss selbst aktiv werden und beim Bürgerbüro/Meldeamt Widerspruch gegen die Weitergabe seiner Anschrift erheben!“ Eine Unterrichtung über das Widerspruchsrecht habe bei der Anmeldung sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung (z.B. in einem Mitteilungsblatt) zu erfolgen.

Aufgrund der wichtigen Bedeutung politischer Parteien im demokratischen Gefüge, welche sogar im Grundgesetz verankert sei (s. Art. 21 GG), habe sich der Gesetzgeber für diese Form der Privilegierung entschieden. Der § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz sehe daher vor, dass eine Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Adressdaten von Wahlberechtigten übermitteln dürfe.

Der Widerspruch sei an keine bestimmte Form gebunden, kostenlos und zeitlich unbefristet; eine Begründung sei nicht erforderlich (s. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz). Die Kommunen hielten entsprechende Formulare – teilweise auch online – vor (Beispiel der Stadt Mainz s.u.).

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Abbildung: Stadtverwaltung Mainz

Beispiel für einen kommunalen Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre

Welche Daten Parteien erhalten – Auskunft beschränkt auf Wahlberechtigte

Die Auskunft sei beschränkt auf Wahlberechtigte. Weiterhin müssten die Parteien eine altersmäßige Eingrenzung vornehmen, „also z.B. alle Erstwählenden oder alle Wählerinnen und Wähler ab dem 65. Lebensjahr“. Von diesem Personenkreis dürften dann Vor- und Nachname sowie die derzeitige Anschrift weitergegeben werden (s. § 44 Bundesmeldegesetz).

„Daten von Personen, für die eine Auskunftssperre wegen einer Gefahrensituation eingetragen ist, werden nicht übermittelt.“

Parteien dürften die Melderegisterdaten nur zum Zweck der Werbung für die bevorstehende Wahl verwenden: „Innerhalb eines Monats nach der Wahl sind die Daten zu löschen (§ 50 Abs. 1 Satz 3 Bundesmeldegesetz).“ Die Daten dürften also insbesondere nicht in eine eigene Adressdatenbank eingepflegt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

Landeshauptstadt Mainz, Stadtverwaltung Mainz
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/ Übermittlungssperre (BEISPIEL)

Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland / Art 21

Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz
Bundesmeldegesetz (BMG) / § 44 Einfache Melderegisterauskunft

Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz
Bundesmeldegesetz (BMG) / § 50 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

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Offener Brief an Bundestag: TeleTrusT mahnt NIS-2-Umsetzung noch in laufender Legislaturperiode an https://www.datensicherheit.de/offener-brief-bundestag-teletrust-mahnung-nis-2-umsetzung-legislaturperiode-ampel-koalition https://www.datensicherheit.de/offener-brief-bundestag-teletrust-mahnung-nis-2-umsetzung-legislaturperiode-ampel-koalition#respond Mon, 25 Nov 2024 18:09:51 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45708 Ende der „Ampel“-Koalition darf nicht zur weiteren Verzögerung führen

[datensicherheit.de, 25.11.2024] Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) wird nach eigenen Angaben am 26. November 2024 einen Offenen Brief an den Deutschen Bundestag publizieren, um der eigenen Forderung der NIS-2-Umsetzung noch in der laufenden Legislaturperiode Nachdruck zu verleihen.

TeleTrusT fordert sofortige NIS-2-Umsetzung für Höchstmaß an IT-Sicherheit in Deutschland

Konkret fordert der TeleTrusT die Bundestagsabgeordneten damit auf, das „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“ noch vor der nächsten Bundestagswahl im Deutschen Bundestag zu beschließen: Das Ende der „Ampel“-Koalition dürfe nicht zu einer weiteren Verzögerung der Verabschiedung dieses Gesetzes führen.

Der TeleTrusT erinnert daran, dass die NIS-2-Richtlinie der EU bereits zum 18. Oktober 2024 hätte umgesetzt sein müssen. Allein deswegen dürfe die Verabschiedung des Entwurfs zum NIS2UmsuCG nicht verzögert werden. „Dessen ungeachtet bedarf es aber einer sofortigen Umsetzung, damit schnellstmöglich ein Höchstmaß an IT-Sicherheit in Deutschland erreicht wird.“

Planungssicherheit im Fokus: Weitere Verzögerung beim NIS-2-Umsetzungsgesetz wäre Zumutung für Unternehmen

Im Interesse von Rechts- und Investitionssicherheit benötigten die Unternehmen zur Planung, Organisation und Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen endlich Klarheit. Die erforderlichen technischen, personellen und rechtlichen Maßnahmen könnten sehr aufwändig und komplex sein. Es sei deshalb wichtig für die Beteiligten, ein klares Bild darüber zu haben, „wann welche gesetzlichen Regelungen auf sie zukommen“. Derzeit könnten Unternehmen nicht einmal sicher validieren können, „ob sie überhaupt in den Anwendungsbereich des NIS-2-Umsetzungsgesetzes fallen werden“. Diese Vorfrage sei nachvollziehbar – indes von entscheidender Bedeutung für die wesentlichen Entscheidungen zur IT-Sicherheit in den Unternehmen.

Rechtsanwalt Karsten U. Bartels LL.M., stellvertretender TeleTrusT-Vorstandsvorsitzender betont in seinem Kommentar: „Weitere Verzögerungen beim NIS-2-Umsetzungsgesetz sind eine Zumutung für die Unternehmen. Die Wirtschaft braucht endlich Klarheit darüber, wen welche neuen IT-Sicherheitspflichten treffen!“ Der TeleTrusT appelliere an die Verantwortung der Bundestagsabgeordneten, denn der Gesetzesentwurf könnte längst verabschiedet sein: „Bringen Sie jetzt das NIS2UmsuCG auf den Weg. Für eine bessere IT-Sicherheit im Land!“

Weitere Informationen zum Thema:

Deutscher Bundestag, 07.10.2024
Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 657/2024 / NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz

datensicherheit.de, 19.11.2024
Unternehmen sollten NIS-2 ernst nehmen und schnell konforme Lösungen etablieren / Bisher offenbar nur etwa ein Drittel der ca. 30.000 betroffenen Unternehmen hierzulande auf NIS-2-Richtlinie vorbereitet

datensicherheit.de, 14.11.2024
NIS-2-Richtlinie: G DATA sieht Fehleinschätzung bei Mehrheit der Angestellten in Deutschland / Trotz unklarer Vorgaben erwarten 64 Prozent bis zum Jahresende 2024 NIS-2- Umsetzung ihres Unternehmens

datensicherheit.de, 04.11.2024
Stärkung der Cyber-Sicherheit in Deutschland: eco fordert angesichts der NIS-2-Anhörung zügige Umsetzung / Der eco drängt auf zügige Verabschiedung des Gesetzes, um Rechtsklarheit für die rund 30.000 betroffenen Unternehmen zu schaffen

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Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz (DokHVG): Deutscher Anwaltverein kritisiert Blockade der Länder https://www.datensicherheit.de/hauptverhandlungsdokumentationsgesetz-dokhvg-deutsch-anwaltverein-kritik-blockade-laender https://www.datensicherheit.de/hauptverhandlungsdokumentationsgesetz-dokhvg-deutsch-anwaltverein-kritik-blockade-laender#respond Mon, 17 Jun 2024 13:08:59 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44874 Gegner des DokHVG bleiben schlüssige Argumente gegen Audio-Dokumentation weiterhin schuldig

[datensicherheit.de, 17.06.2024] „Seit Monaten hängt das im Bundestag bereits beschlossene Gesetz, das die Audio-Aufzeichnung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung einführen soll, im Vermittlungsausschuss fest. Nun wurde die Beratung darüber erneut vertagt“, berichtet Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali B. Norouzi, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses „Strafrecht“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV), in seiner aktuellen Stellungnahme zum „Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG). Er moniert, dass die Gegner des DokHVG schlüssige Argumente gegen die Audio-Dokumentation jedoch weiterhin schuldig blieben. Der DAV kritisiere „diese Verschleppung dringend notwendiger Modernisierung“.

Professor Norouzi kritisiert die immer gleichen, längst widerlegten Behauptungen gegen das DokHVG

Professor Norouzi führt aus: „Es sind die immer gleichen, längst widerlegten Behauptungen, die gegen das DokHVG ins Feld geführt werden.“ Klar sei: Von Gericht und Prozessbeteiligten zu verlangen, selbst mitzuschreiben, lenke von der Wahrnehmung ihrer eigentlichen Aufgaben in der Hauptverhandlung ab, sei fehleranfällig und nicht mehr zeitgemäß. Im internationalen Vergleich hänge Deutschland hierbei deutlich hinterher.

DokHVG könnte zu objektiver Dokumentation der Beweisaufnahme verhelfen

Es sei auch falsch, dass „die Praxis“ die Audio-Dokumentation ablehnen würde. Nicht nur als Anwaltschaft forderten sie schon lange eine objektive Dokumentation zur besseren Nachvollziehbarkeit der Beweisaufnahme – auch unter der jüngeren und aufgeklärten Richter- und Staatsanwaltschaft gebe es zahlreiche Befürworter.

Gerangel um DokHVG schadet dem Rechtsstaat

Trotz eines sich verschärfenden Mangels an juristischem Nachwuchs – auch und gerade in der Justiz – werde überfälliger Fortschritt verweigert. Professor Norouzi betont abschließend: „Das ist nicht nachvollziehbar und schadet dem deutschen Rechtsstaat!“

Weitere Informationen zum Thema:

VERMITTLUNGS AUSSCHUSS, 15.12.2023
Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG)

Bundesministerium der Justiz, 10.05.2023
Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG)

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BfDI hat Tätigkeitsbericht 2023 vorgestellt: KI und Digitalisierung als Herausforderung https://www.datensicherheit.de/bfdi-taetigkeitsbericht-2023-vorstellung-ki-digitalisierung-herausforderung https://www.datensicherheit.de/bfdi-taetigkeitsbericht-2023-vorstellung-ki-digitalisierung-herausforderung#respond Wed, 20 Mar 2024 19:04:03 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44303 Der BfDI, Prof. Ulrich Kelber, hat am 20. März 2024 der Präsidentin des Deutschen Bundestages den 32. Tätigkeitsbericht überreicht

[datensicherheit.de, 20.03.2024] Nach eigenen Angaben hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, am 20. März 2024 der Präsidentin des Deutschen Bundestages seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 übergeben. Der BfDI zieht demnach insbesondere zur internationalen Kooperation ein positives Fazit: „Wir schaffen hohe Datenschutzstandards auf globaler Ebene. Diese Harmonisierung ist ein Fortschritt für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, aber eben auch für die Wirtschaft, die auf einen freien und vertrauensvollen Datenverkehr angewiesen ist.“ Die Expertise des BfDI dazu werde international geschätzt und intensiv nachgefragt. Sein „32. Tätigkeitsbericht“ steht zum Download als pdf-Datei bereit und kann laut BfDI auch als Druckversion bestellt werden.

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Foto: Bundesregierung/Kugler

Prof. Ulrich Kelber: Expertise des BfDI wird international geschätzt und intensiv nachgefragt

KI laut BfDI zunehmend auch eine Datenschutz-Herausforderung

Professor Kelber erläutert: „Im vergangenen Jahr zeigte sich das bereits beim Thema Künstliche Intelligenz (KI).“ Mit Aufkommen der ersten Anwendungen für die breite Öffentlichkeit und den Diskussionen um die KI-Verordnung der Europäischen Union (EU) sei noch einmal deutlich geworden, dass KI auch aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Rahmen gegeben werden müsse.

„Wir haben uns sowohl in der deutschen Datenschutzkonferenz als auch im Europäischen Datenschutzausschuss, der ,Global Privacy Assembly’ und im Rahmen des ,G7 Roundtable’ der Privacy-Behörden mit dem Thema KI befasst, damit wir die Chancen der Technologie nutzbar machen können, ohne uns den Risiken auszuliefern“, verdeutlicht derBfDI.

Digitalisierung des Gesundheitswesens: BfDI berät Bundesregierung

Eine ähnliche Sichtweise gelte für die dringend notwendige Digitalisierung des Gesundheitswesens. Hierzu habe der BfDI die Regierung intensiv zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz, zum Digital-Gesetz und zum Europäischen Gesundheitsdatenraum beraten.

Außerdem habe seine Behörde im Jahr 2023 bei der geplanten sogenannten Chat-Kontrolle, der Gesetzgebung der Nachrichtendienste und der Modernisierung des Bundespolizeigesetzes Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 20.03.2024
32. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 2023

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