Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, März 3, 2021 22:12 - noch keine Kommentare
Identifizierungszwang: Dr. Patrick Breyer fordert Stopp der unverantwortlichen Pläne
Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler hatte bereits gegen deutschen Identifizierungszwang für Nutzer von Prepaid-Handykarten geklagt
[datensicherheit.de, 03.03.2021] Sowohl Bundesinnenminister Horst Seehofer als auch der am 1. März 2021 vorgestellte SPD-Wahlprogrammentwurf fordere eine Pflicht zur Angabe von Namen und Anschrift zur Benutzung von Messenger- und E-Mail-Diensten bzw. Sozialen Medien. Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter und Bürgerrechtler der Piratenpartei, geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf dieses Vorhaben ein und übt heftig Kritik. Er habe bereits vergeblich vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen den deutschen Identifizierungszwang für Nutzer von Prepaid-Handykarten geklagt. Der Menschenrechtsgerichtshof habe die Vereinbarkeit mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung allerdings offen gelassen.
Identifizierungszwang – Angriff auf unsere Sicherheit im Netz
„Diese Angriffe auf unsere Sicherheit im Netz sind absolut unverantwortlich: Wie ständige Datenskandale zeigen, sind unsere Identität und Privatanschrift nicht sicher in den Händen von Facebook, Google und Co.“, betont Dr. Breyer.
Nur Anonymität im Netz schütze wirksam vor Datenklau und -verlust, Stalking und Identitätsdiebstahl, Doxxing und „Todeslisten“. Besonders unverzichtbar sei das Recht auf Anonymität im Netz zum Beispiel für Frauen, Kinder, Minderheiten und gefährdete Personen, Missbrauchs- und Stalkingopfer.
Nur Anonymität verhindert Verfolgung und Benachteiligung – Identifizierungszwang bringt Gefährdete zum Verstummen
Sogenannte Whistleblower und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen in Not verstummten ohne den Schutz der Anonymität, warnt der Bürgerrechtler. Nur Anonymität verhindere die Verfolgung und Benachteiligung mutiger und hilfsbedürftiger Menschen und gewährleiste den freien Austausch mitunter lebenswichtiger Informationen.
Dr. Breyer führt hierzu aus: „Deswegen hat sich auch das Europäische Parlament 2020 mit breiter Mehrheit zum Recht auf Anonymität bekannt. Dieses Recht muss im geplanten Digitale-Dienste-Gesetz ausdrücklich verankert werden.“
Weitere Informationen zum Thema:
Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy
TKG-Verfassungsbeschwerde
wikia.org
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