Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, Juni 10, 2021 19:52 - noch keine Kommentare
Staatstrojaner: Reporter ohne Grenzen und Prof. Niko Härting streben Verfassungsbeschwerde an
Reporter ohne Grenzen warnt vor gravierendem Schaden für Pressefreiheit und digitalen Quellenschutz
[datensicherheit.de, 10.06.2021] Anlässlich der Abstimmung im Bundestag am 10. Juni 2021 über den künftigen Einsatz von sogenannten Staatstrojanern durch die Nachrichtendienste warnt die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) vor dem „drohenden gravierenden Schaden für die Pressefreiheit und den digitalen Quellenschutz“. RSF und der Berliner Rechtsanwalt Prof. Niko Härting planen „gemeinsam zügig Verfassungsbeschwerde einzulegen“. Wiederholt hätten zivilgesellschaftliche Organisationen wie RSF, betroffene Kommunikationsanbieter und zuletzt auch die im Innenausschuss angehörten Rechtsexperten scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf geübt und die Achtung von Bürgerrechten angemahnt: So habe RSF mehrfach auf die „besonderen Gefahren für die Medienfreiheit“ hingewiesen. Journalistische Schutzrechte würden im Digitalen Raum zunehmend ausgehöhlt, das Vertrauen von Informanten in die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation mit Medienschaffenden massiv untergraben. „Dass die Nachrichtendienste Sicherheitslücken gezielt offenhalten und ausnutzen dürfen, schade zudem der IT-Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, wie die SPD-Vorsitzende Saskia Esken am gestrigen Mittwoch selbst einräumte.“
Reporter ohne Grenzen wird einen so massiven Angriff auf die Vertraulichkeit nicht hinnehmen
„Ungeachtet aller Warnungen der Sachverständigen wollen die Regierungsfraktionen nun allen Nachrichtendiensten die Möglichkeit zum Hacking vertraulicher Kommunikation und Daten einräumen.“ Journalisten seien dabei als potenzielle Ziele bewusst nicht ausgeschlossen worden, kritisiert RSF-Geschäftsführer Christian Mihr.
„Einen so massiven Angriff auf die Vertraulichkeit journalistischer Recherchen und die Anonymität von Quellen dürfen wir nicht hinnehmen.“ Es solle nun zügig Verfassungsbeschwerde eingereicht werden, „um einen angemessenen Schutz des Kommunikationsgeheimnisses im Digitalen Raum und der Pressefreiheit in Karlsruhe zu erstreiten“.
Reporter ohne Grenzen warnt vor Manipulation gespeicherter Dateien
Mithilfe von Spähsoftware sollen sich demnach Geheimdienstmitarbeiter künftig Zugang zu Smartphones und Computern verschaffen dürfen und Chat-Nachrichten mitlesen, noch bevor sie über Messenger-Dienste wie „WhatsApp“ oder „Signal“ verschlüsselt versendet werden. Besonders umstritten sei die zusätzliche Erweiterung um den Zugriff auf gespeicherte Nachrichten, die seit dem Zeitpunkt der Bewilligung der Überwachungsmaßnahme versendet wurden („Quellen-TKÜ plus“). Diese weiche die ohnehin rein juristische Grenze zwischen dem Mitschneiden laufender Kommunikation und der allumfassenden Durchsuchung eines digitalen Gerätes zusätzlich auf.
Praktisch basierten beide Methoden auf dem verdeckten Eindringen in ein Gerät, mithilfe dessen nicht nur Kommunikation abgehört oder Dateien eingesehen werden könnten, „sondern Dokumente theoretisch auch verändert oder fremde Dateien platziert werden könnten“. Eben dieses Missbrauchspotenzial habe im Fokus mehrerer Sachverständigen-Aussagen im Innenausschuss gestanden. Man laufe mit dem Gesetz „sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit“, kommentiert der Göttinger Rechtsexperte Dr. Benjamin Rusteberg.
Reporter ohne Grenzen moniert zersplitterte Kontrollarchitektur der Geheimdienste
Im Gegensatz zu den wachsenden technischen Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden werde die Nachrichtendienst-Kontrolle kaum gestärkt. Eine Erweiterung der für die Genehmigung von Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis zuständigen und von wenigen ehrenamtlichen Mitgliedern getragenen „G10-Kommission“ um zusätzliche technische Expertise werde in der Begründung zum Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD für „nicht notwendig“ erklärt. Es stehe daher weiterhin in Frage, „ob die zunehmend zersplitterte Kontrollarchitektur angesichts immer weitreichenderer Möglichkeiten der verdeckten digitalen Überwachung in der Lage ist, unverhältnismäßige Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern zu erkennen und wirksam zu sanktionieren“.
Mangelnde Transparenz- und Informationspflichten der Dienste hinderten möglicherweise Betroffene zugleich daran, sich auf dem Rechtsweg gegen Überwachungsmaßnahmen zu wehren. Gegen diesen Missstand geht Reporter ohne Grenzen nach eigenen Angaben gemeinsam mit Prof. Niko Härting derzeit mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor, zu der die Bundesregierung bis Ende September 2021 Stellung nehmen müsse.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Einsatz im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet / Gregor Voht kritisiert unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz des Staatstrojaners als Verstoß gegen Bürgerrechte
datensicherheit.de, 10.06.2021
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