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Aktuelles, Experten - Samstag, Mai 30, 2026 0:47 - noch keine Kommentare
Datenschutzaufsicht nach dem Data Act: BfDI mit neuer Zuständigkeit
Hersteller vernetzter Produkte bzw. Anbieter verbundener Dienste müssen insbesondere Nutzern Zugang zu den dabei erzeugten Daten gewähren
[datensicherheit.de, 30.05.2026] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erhält nach eigenen Angaben mit dem Inkrafttreten des „Datenverordnungs-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetzes“ (DADG) am 30. Mai 2026 eine neue gesetzliche Zuständigkeit: Sie überwacht demnach auch die Anwendung des „Data Act“ (Verordnung {EU} 2023/2854) gegenüber der Wirtschaft und öffentlichen Stellen des Bundes, soweit personenbezogene Daten betroffen sind. Unternehmen, die vernetzte Produkte herstellen oder verbundene Dienste anbieten, müssten insbesondere Nutzern Zugang zu den dabei erzeugten Daten gewähren – auf deren Verlangen auch Dritten. Die BfDI führt aus, dass – soweit es sich weiterlesen…


