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Aktuelles, Experten, Studien - Dienstag, März 3, 2026 0:39 - noch keine Kommentare
Illegale Inhalte: Verbraucherzentrale moniert Verstöße beim Melden gemäß DSA
Verbraucherzentrale Bundesverband fordert von Web-Plattformen vollständige Umsetzung der DSA-Regelungen und von Aufsichtsbehörden intensivere Kontrolle
[datensicherheit.de, 03.03.2026] Laut einer aktuellen Meldung vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wurden zehn ausgewählte Websites (Online-Marktplätze bzw. Social-Media-Plattformen) exemplarisch überprüft, wie die Meldeverfahren für Verbraucher dort ausgestaltet sind und inwiefern dabei die im „Digital Services Act“ (DSA) formulierten Vorgaben eingehalten werden: „Die Stichprobe bestand aus den folgenden Plattformen: ,AliExpress’, ,amazon’, ,facebook’, ,Instagram’, ,SHEIN’, ,Snapchat’, ,TEMU’, ,TikTok’, ,YouTube’ und ,zalando’. Die Prüfung bezog sich auf Art. 16 DSA (Melde- und Abhilfeverfahren) sowie Art. 20 DSA (Internes Beschwerdemanagementsystem).“ Die Meldewege wurden demnach aus der Perspektive von erwachsenen Nutzern mit einem Nutzerkonto bei der jeweiligen Webplattform sowie Nutzern ohne Nutzerkonto untersucht. Bei den fünf Social-Media-Plattformen sei zudem auch die Perspektive minderjähriger Nutzer mit einem Nutzerkonto überprüft worden. „Die Auswertung erfolgte anhand eines zuvor entwickelten Kategoriensystems, das sich an den Gesetzesvorgaben orientiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Plattformen zwischen dem 9. Oktober 2025 und dem 26. Januar 2026 überprüft.“ weiterlesen…


