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Aktuelles, Experten - Mittwoch, Januar 7, 2026 0:29 - noch keine Kommentare
BSI-Portal ab sofort für zweiten Schritt zur NIS-2-Registrierung freigeschaltet
Vom Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes betroffene Betriebe müssen sich als „NIS-2-Einrichtung“ registrieren lassen und dem BSI stets „erhebliche Sicherheitsvorfälle“ zwingend melden
[datensicherheit.de, 07.01.2026] Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist in einer Stellungnahme vom 6. Januar 2026 darauf hin, dass für rund 29.500 Unternehmen in Deutschland und Institutionen der Bundesverwaltung seit Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes neue gesetzliche Pflichten in der IT-Sicherheit gelten. Diese müssen sich demnach unter anderem als „NIS-2-Einrichtung“ registrieren lassen und dem BSI sogenannte erhebliche Sicherheitsvorfälle zwingend melden. Der dafür vorgesehene Registrierungsprozess ist laut BSI zweistufig: „Zunächst muss eine Anmeldung beim digitalen Dienst ,Mein Unternehmenskonto’ (MUK) erfolgen, dann eine Registrierung im neu entwickelten BSI-Portal, das ab sofort zur Verfügung steht.“ weiterlesen…


