Verbraucherzentrale – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 30 Sep 2025 10:17:17 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Support für Windows 10: Verbraucherschützer fordern klare Vorgaben der EU https://www.datensicherheit.de/support-windows-10-verbraucherschuetzer-forderung-klarheit-vorgaben-eu https://www.datensicherheit.de/support-windows-10-verbraucherschuetzer-forderung-klarheit-vorgaben-eu#respond Tue, 30 Sep 2025 22:16:52 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50361 Microsoft hat angekündigt, den Support für Nutzer des Betriebssystems „Windows 10“ aus dem Europäischen Wirtschaftsraum bis 14. Oktober 2026 kostenfrei zu verlängern

[datensicherheit.de, 01.10.2025] Laut einer aktuellen Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) laufen noch immer mehr als 30 Millionen Rechner in Deutschland mit dem Microsoft-Betriebssystem „Windows 10“. Der Konzern hatte ursprünglich geplant, ab 14. Oktober 2025 keinen kostenfreien Support mehr für „Windows 10“ anzubieten – nun aber hat Microsoft angekündigt, den Support für Nutzer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum bis 14. Oktober 2026 kostenfrei zu verlängern. Dafür müssen sich Nutzer demnach ein Microsoft-Konto einrichten. Michaela Schröder, vzbvGeschäftsbereichsleiterin „Verbraucherpolitik“ begrüßt in ihrem Kommentar diese Verlängerung – und warnt zugleich vor einer bloßen Problemverschiebung:

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Foto: vzbv / Gert Baumbach

Michaela Schröder fordert: Der Sicherheitssupport für Betriebssysteme muss sich an der Nutzungsdauer der Endgeräte orientieren!

Drohendes Szenario im Oktober 2025: „Windows 10“ wird unsicher – und „Windows 11“ läuft nicht

Schröder führt aus: „Dass Microsoft nun den Sicherheitssupport für ,Windows 10‘ um ein Jahr verlängert, ist zwar zu begrüßen, verschiebt das Problem aber auch nur aufs nächste Jahr! Im Oktober 2026 stehen dann viele Nutzerinnen und Nutzer wieder vor derselben Herausforderung: ,Windows 10‘ wird unsicher, der Laptop funktioniert zwar noch, doch unterstützt das neuere Betriebssystem ,Windows 11‘ nicht.“

Für viele Nutzer könnte dies dann bedeuten, Geld für einen Neukauf ausgeben zu müssen. „Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen verlässliche Systeme, die über viele Jahre hinweg aktuell bleiben!“, betont Schröder. Dies vermeide das Wegwerfen von an sich funktionierender Technik und schone den Geldbeutel der Menschen.

Support-Zeiträume für Betriebssysteme wie „Windows“ sollten an Nutzungsdauer der Endgeräte angepasst werden

Wie lange ein Betriebssystem sicher und funktionsfähig ist, sollte nicht vom guten Willen der Unternehmen abhängen. Ihre Forderung: „Der Sicherheitssupport für Betriebssysteme muss sich an der Nutzungsdauer der Endgeräte orientieren. Die EU hat nun ein Jahr Zeit, um klare Regeln hierfür aufzustellen.“

Der „Cyber Resilience Act“ (CRA) ermögliche der EU-Kommission Mindeststandards für den Support digitaler Geräte festzulegen. „Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht im Fall von Betriebssystemen eine solche Notwendigkeit.“ Support-Zeiträume für Betriebssysteme wie „Windows“ sollten folglich an die Nutzungsdauer von Endgeräten angepasst werden. Dadurch müssten Verbraucher funktionsfähige Geräte dann eben nicht unnötig austauschen.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Über uns / Gemeinsam stark für Verbraucherrechte!

datensicherheit.de, 12.08.2025
Alles hat ein Ende – auch Windows 10 / Millionen Rechner in Deutschland geraten in Gefahr, denn der kostenlose Schutz für diese „Windows“-Version endet im Oktober 2025

datensicherheit.de, 14.07.2025
Windows 10: BSI warnt vor zunehmender Unsicherheit und rät zum Wechsel / Microsoft stellt zum 14. Oktober 2025 den Support für „Windows 10“ ein – danach erhält das Betriebssystem keine kostenlosen Updates mehr

datensicherheit.de, 14.04.2025
Windows 10: BSI empfiehlt Upgrade oder Wechsel des Betriebssystems nach Support-Ende / Alle bisherigen „Windows 10“-Nutzer sollten deshalb rechtzeitig ein Upgrade durchführen bzw. auf ein anderes Betriebssystem umsteigen

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ePA: Verbraucherschützer fordern für Versicherte mehr Kontrolle über ihre Daten https://www.datensicherheit.de/epa-verbraucherschuetzer-fordern-fuer-versicherte-mehr-kontrolle-ueber-ihre-daten https://www.datensicherheit.de/epa-verbraucherschuetzer-fordern-fuer-versicherte-mehr-kontrolle-ueber-ihre-daten#respond Mon, 29 Sep 2025 22:49:16 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50344 Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband bezieht Position zu der verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) per 1. Oktober 2025

[datensicherheit.de, 30.09.2025] Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bezieht Position zu der verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) per 1. Oktober 2025. vzbv-Gesundheitsexperte Lucas Auer betont, dass mit mehr Informationen in der ePA auch der Handlungsdruck für weitere Verbesserungen wachse. Die Patienten müssten selbstbestimmt entscheiden können, wer Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten hat – Versicherte hätten bislang nicht im Detail steuern können, wer welche Informationen sieht.

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Foto: vzbv

Lucas Auer fordert: Abrechnungsdaten sollten standardmäßig nur für die Versicherten selbst einsehbar sein!

Patienten müssen Kontrolle über ihre Daten behalten

Ab 1. Oktober 2025 beginne eine neue Phase beim Roll-out der ePA: Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser seien dann verpflichtet, aktuelle Behandlungsdaten einzutragen.

  • Patienten müssten allerdings die Kontrolle über ihre Daten behalten. Der vzbv fordert daher noch Nachbesserungen der ePA. Auer kommentiert:

„Wenn die ePA nun standardmäßig mit Daten gefüllt wird, kann sie endlich ihren Nutzen zeigen. Das gilt aber nur, sofern Arztpraxen und weitere Leistungserbringer ihrer Pflicht auch wirklich nachkommen!“

Konkret sollten Patienten selbstbestimmt entscheiden können, wer Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten hat

Mit mehr Informationen in der ePA wachse auch der Handlungsdruck für weitere Verbesserungen. „Patientinnen und Patienten müssen selbstbestimmt entscheiden können, wer Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten hat!“

  • Versicherte hätten indes bislang nicht im Detail steuern können, wer welche Informationen sieht. Auer erläutert: „Mit der Hausarztpraxis möchten Patientinnen und Patienten die Informationen aus der Psychotherapie vielleicht teilen. Es ist aber nicht zwingend nötig, dass die Zahnarztpraxis von der Psychotherapie erfährt.“

Auch die Abrechnungsdaten, die Krankenkassen bis zu zehn Jahre rückwirkend in die ePA einstellten, könnten ungewollt Aufschluss über sensible Diagnosen geben. „Darum sollten die Abrechnungsdaten standardmäßig nur für die Versicherten selbst einsehbar sein!“, fordert Auer abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Über uns / Gemeinsam stark für Verbraucherrechte!

datensicherheit.de, 30.09.2025
Verpflichtende Einführung ab 1. Oktober 2025: Kritik an der ePA reißt nicht ab / Bündnis Widerspruch gegen die Elektronische Patientenakte (ePA) erinnert daran, dass die offenkundigen Sicherheitslücken eigentlich vollständig beseitigt sein sollten – nur dann würde die verpflichtende Einführung erfolgen

datensicherheit.de, 28.09.2025
„ePA für alle – Daten für alle?“ Landesdatenschutzbeauftragter und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz laden nach Mainz ein / Am 6. November 2025 findet im Plenarsaal des Landtags Rheinland-Pfalz in Mainz eine Veranstaltung zu den Herausforderungen und Chancen der elektronischen Patientenakte (ePA) statt

datensicherheit.de, 09.07.2025
ePA-Einführung voraus – doch Gesundheitsdienstleister kämpfen noch immer mit IT-Problemen / 45 Prozent der deutschen Gesundheitseinrichtungen waren seit 2023 von einem Ransomware- oder DDoS-Angriff betroffen

datensicherheit.de, 08.02.2025
Mahnung der Freien Ärzteschaft im ePA-Kontext: Krankheitsdaten sind keine Ware / Es droht die kommerzielle ePA-Datennutzung durch Konzerne zu Lasten der gesetzlich Versicherten und der Ärzteschaft

datensicherheit.de, 28.01.2025
BLZK-Kritik an ePA: Vertrauen in Datenschutz verspielt / BLZK-Präsident Dr. Wohl fordert, die elektronische Patientenakte zurück auf null zu setzen

datensicherheit.de, 14.01.2025
Rat der Verbraucherzentrale zur ePA: Entweder aktive Pflege oder grundsätzlicher Widerspruch / vzhh empfiehlt Verbrauchern, sich umfassend zu informieren und eine „bewusste Entscheidung zum Einsatz der ePA“ zu treffen

datensicherheit.de, 21.11.2024
ePA für alle: Daten für die Forschung und das Risiko trägt der Patient / Elektronische Patientenakte (ePA) kommt nun 2025 – Risiken und Nebenwirkungen werden nicht thematisiert, weshalb Datenschützer empfehlen sich zu informieren und zu widersprechen

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„ePA für alle – Daten für alle?“ Landesdatenschutzbeauftragter und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz laden nach Mainz ein https://www.datensicherheit.de/epa-daten-landesdatenschutzbeauftragter-verbraucherzentrale-rheinland-pfalz-einladung-mainz https://www.datensicherheit.de/epa-daten-landesdatenschutzbeauftragter-verbraucherzentrale-rheinland-pfalz-einladung-mainz#respond Sat, 27 Sep 2025 23:01:15 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50320 Am 6. November 2025 findet im Plenarsaal des Landtags Rheinland-Pfalz in Mainz eine Veranstaltung zu den Herausforderungen und Chancen der elektronischen Patientenakte (ePA) statt

[datensicherheit.de, 28.09.2025] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ RLP) laden zu der gemeinsamen Veranstaltung „ePA für alle – Daten für alle?“ am 6. November 2025 ein. Die ePA soll künftig den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen allen behandelnden Leistungserbringern verbessern und die Versorgung der Patienten unterstützen. Die ePA-Einführung war und ist indes weiterhin umstritten.

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Foto: © LfDI, Andrea Schombara

Prof. Dr. Dieter Kugelmann nimmt die Sorgen aus Gesellschaft und Bürgerschaft im Hinblick auf die umfassende Einführung der ePA ernst: Die ePA muss ihre Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit beweisen. Nicht alle datenschutzrechtlichen Fragen sind bisher geklärt…

„ePA für alle – Daten für alle? Deutschland im Zwiespalt zwischen digitalen Chancen und reellen Gefahren“

Donnerstag, 6. November 2025 von 14.00 bis 17.30 Uhr
Plenarsaal des Landtags Rheinland-Pfalz
Platz der Mainzer Republik 1 in 55116 Mainz

  • Die Veranstaltung soll die Herausforderungen und Chancen der ePA beleuchten: Experten aus verschiedenen Fachdisziplinen sind geladen, um über die aktuellen Entwicklungen und Erfahrungen mit der ePA zu diskutieren.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Interessierte sind eingeladen, sich online anzumelden und an dieser Diskussion über die Zukunft der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland teilzunehmen.

Perspektiven und bisherige Erfahrungen mit der ePA in der Diskussion

Eigentlich war für Anfang 2025 der Beginn des bundesweiten „Roll-Outs“ der ePA vorgesehen gewesen. Doch kurz zuvor wurden informationstechnische Defizite bekannt, welche die flächendeckende Bereitstellung der „ePA für alle“ bis Ende April 2025 verzögerten.

  • Seitdem diskutieren Befürworter und Gegner einmal mehr vehement über den deutschen Weg in eine digitalisierte Medizin.

Die Veranstaltung wird vom LfDI RLP und der VZ RLP organisiert. Vertretern aus der Zivilgesellschaft, der Ärzteschaft und des Verbraucherschutzes, von Krankenkassen, Wissenschaft und Politik sollen dabei ihre Perspektiven einbringen und die bisherigen Erfahrungen mit der ePA beleuchten.

Tour d’Horizon rund um die ePA

Programmübersicht (ohne Gewähr):

  • 14.00 Uhr: Begrüßung
    Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
  • 14.05 Uhr: Grußwort
    – Hendrik Hering, Präsident des Landtags Rheinland-Pfalz
  • 14.10 Uhr: Keynotes
    „Gesundheitsdaten in der ePA – eine Erfolgsstory?“ von Prof. Dr. Fruzsina Molnár-Gábor, Universität Heidelberg
    „Digitalisierte Gesundheit Made in Germany – Die Perspektive der Zivilgesellschaft“ von Bianca Kastl, InÖG e.V.
  • 15.00 Uhr: Paneldiskussion „Sechs Monate ePA für alle – Meilenstein oder Klotz am Bein?“
    mit Heike Troue (Vorständin VZ RLP), Bianca Kastl, Jörn Simon, Dr. Bernd Schütze und Dr. med. Anja von Buch unter der Moderation von Dr. Daniela Franke
  • 16.00 Uhr: Kaffeepause 
  • 16.30 Uhr: Paneldiskussion „Der Blick nach vorne – welche Risiken sind in der digitalen Gesundheitsversorgung vertretbar?“
    mit Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Prof. Dr. Fruzsina Molnár-Gábor, Dr. Traugott Gruppe und Prof. Dr. Sebastian Kuhn unter der Moderation von Dr. Daniela Franke
  • 17.30 Uhr: Resümee
    – Heike Troue und Prof. Dr. Dieter Kugelmann

Weitere Informationen zum Thema:

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Über uns

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, 30.04.2025
Elektronische Patientenakte (ePA): Digitale Patientenakte für alle kommt / Am 29. April wurde die elektronische Patientenakte, kurz ePA, bundesweit eingeführt. Hier finden Sie Informationen rund um die neue ePA.

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
Ihr Weg zum Landtag Rheinland-Pfalz

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Anmeldeformular zur Veranstaltung „ePA für alle – Daten für alle? Deutschland im Zwiespalt zwischen digitalen Chancen und reellen Gefahren“ am 6. November 2025

datensicherheit.de, 09.07.2025
ePA-Einführung voraus – doch Gesundheitsdienstleister kämpfen noch immer mit IT-Problemen / 45 Prozent der deutschen Gesundheitseinrichtungen waren seit 2023 von einem Ransomware- oder DDoS-Angriff betroffen

datensicherheit.de, 08.02.2025
Mahnung der Freien Ärzteschaft im ePA-Kontext: Krankheitsdaten sind keine Ware / Es droht die kommerzielle ePA-Datennutzung durch Konzerne zu Lasten der gesetzlich Versicherten und der Ärzteschaft

datensicherheit.de, 28.01.2025
BLZK-Kritik an ePA: Vertrauen in Datenschutz verspielt / BLZK-Präsident Dr. Wohl fordert, die elektronische Patientenakte zurück auf null zu setzen

datensicherheit.de, 14.01.2025
Rat der Verbraucherzentrale zur ePA: Entweder aktive Pflege oder grundsätzlicher Widerspruch / vzhh empfiehlt Verbrauchern, sich umfassend zu informieren und eine „bewusste Entscheidung zum Einsatz der ePA“ zu treffen

datensicherheit.de, 21.11.2024
ePA für alle: Daten für die Forschung und das Risiko trägt der Patient / Elektronische Patientenakte (ePA) kommt nun 2025 – Risiken und Nebenwirkungen werden nicht thematisiert, weshalb Datenschützer empfehlen sich zu informieren und zu widersprechen

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Warnung zum Semesterstart: Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert überteuerte Nachsendedienste https://www.datensicherheit.de/warnung-semesterstart-verbraucherzentrale-hamburg-kritik-ueberteuerung-nachsendedienste https://www.datensicherheit.de/warnung-semesterstart-verbraucherzentrale-hamburg-kritik-ueberteuerung-nachsendedienste#respond Mon, 15 Sep 2025 18:42:40 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50161 Verbraucher sollten Nachsendeaufträge für Briefe immer direkt bei der Deutschen Post stellen

[datensicherheit.de, 15.09.2025] Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) nimmt den Beginn des Wintersemester 2025-2026 zum Anlass, Studenten vor unseriösen Anbietern zu warnen, welche überteuerte Nachsendedienste anbieten: „Neues Semester, neue Uni, neue Adresse: Viele Studierende beantragen jetzt einen Nachsendeauftrag für ihre Post, doch im Netz lauern teure Fallen!“

Verbrauchertäuschung: 129,90 Euro statt 31,90 Euro bei der Deutschen Post

Websites von Drittanbietern wirken demnach auf den ersten Blick seriös, entpuppten sich jedoch als kostspielige Angebote. Die vzhh rät daher: Studenten sollten besonders aufmerksam sein und ihren Nachsendeauftrag direkt bei der Deutschen Post stellen.

  • Ein Beispiel zeige die enorme Preisspanne: „Während die Deutsche Post für einen Nachsendeauftrag über sechs Monate 31,90 Euro verlangt, kostet derselbe Service bei ,nachsendung-post.de’ stolze 129,90 Euro.“

„Das sind fast 100 Euro Unterschied – Geld, das gerade Studierende in ihrem Alltag dringend für Miete, Lebensmittel oder Studienmaterialien brauchen“, erklärt Julia Rehberg von der vzhh.

Verbraucher sollten beachten: Dubiose Anbieter stehen in keiner direkten Verbindung zur Deutschen Post

Dieser Anbieter z.B. – mit Sitz in Dubai – stehe in keiner Verbindung zur Deutschen Post, nutze aber ein ähnliches Design, um Seriosität vorzutäuschen.

  • Neben „nachsendung-post.de“ betrieben verschiedene Firmen ähnliche Portale, welche ebenfalls deutlich höhere Preise verlangten als die Deutsche Post. „So kostet ein Nachsendeauftrag bei ,nachsendeauftrag-direkt.com’ 129,90 Euro für sechs Monate, bei ,nachsenden.info’ rund 127 Euro für denselben Zeitraum.“

Auch „nachsendeauftrag-buchen.de“ berechne 129,90 Euro für ein halbes Jahr, während „nachsendezentrale.de“ mit 77,94 Euro für sechs Monate und 95,88 Euro für zwölf Monate vergleichsweise günstig wirke – aber immer noch deutlich über den Preisen der Deutschen Post liege.

Verbraucherzentrale Hamburg gibt online Tipps, um Kostenfallen zu vermeiden

„Tatsächlich leiten die Betreiber der Portale die eingegebenen Daten lediglich an die Deutsche Post weiter. Für diese Weiterleitung verlangen die Drittanbieter jedoch ein Vielfaches des Originalpreises“, erklärt Rehberg.

  • Ob sich ein überteuerter Vertrag widerrufen lässt, sollte im Einzelfall juristisch geprüft werden, rät die Verbraucherschützerin.

Mehr Informationen zum Thema, das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Hamburg sowie Tipps, um derartige Kostenfallen zu vermeiden, sind online auf der Website der vzhh zu finden.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Hamburg
Über uns

Verbraucherzentrale Hamburg
Telefon + Internet / Vorsicht vor nachsendung-post.de & Co: Kein offizieller Service der Deutschen Post

datensicherheit.de, 28.06.2024
Verbrauchertäuschung: Verbraucherzentrale fordert Warnhinweise auf Mogelpackungen / Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern besseren Schutz vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt

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PayPal-Missbrauch für Betrugsmaschen auf Web-Verkaufsplattformen https://www.datensicherheit.de/paypal-missbrauch-betrugsmaschen-web-verkaufsplattformen https://www.datensicherheit.de/paypal-missbrauch-betrugsmaschen-web-verkaufsplattformen#respond Thu, 04 Sep 2025 23:03:03 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49985 Betrüger schicken z.B. – als privater Käufer getarnt – per Chat einen Screenshot mit einem QR-Code, um angeblich den Zahlungseingang über „PayPal“ zu bestätigen

[datensicherheit.de, 05.09.2025] Die Verbraucherzentrale NRW warnt in ihrer aktuellen Stellungnahme vor Betrug auf Web-Verkaufsplattformen und führt als Beispiel einen Fall an: „Eine Kamera für 60 Euro hatte der Verkäufer auf dem Portal ,Kleinanzeigen’ angeboten. Er hatte den Käuferschutz aktiviert und nur über die Plattform kommuniziert – also eigentlich alles richtig gemacht. Doch der potenzielle Käufer schickte, als man handelseinig war, per Chat einen Screenshot mit einem QR-Code, angeblich um den Zahlungseingang über ,PayPal’ zu bestätigen.“ Der Verkäufer habe diesen QRC gescannt und sei zur Anmeldung in seinem „PayPal“-Konto aufgefordert worden. „Kurz darauf waren
2.970 Euro weg, abgebucht über die ,PayPal’-Option ,Freunde & Familie’!“ In einem ähnlichen Fall habe eine Krankenschwester 7.000 Euro verloren – der zugeschickte QRC sei vorgeblich für „sicheres Bezahlen“ gewesen. Ralf Scherfling, Phishing-Experte der Verbraucherzentrale NRW, kommentiert: „Das sind zwei von zahlreichen Fällen, die Menschen uns melden.“ Er erklärt, welche rechtlichen Schritte ggf. zu unternehmen sind und wie sich das Betrugsrisiko minimieren lässt.

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Foto: © VZ NRW / adpic

Die Verbraucherzentrale NRW erläutert, wie sich dem Betrugsrisiko auf Web-Verkaufsplattformen begegnen lässt

Sicherheit geht vor: Verkauf ggf. abbrechen

Wer auf Websites für Privatverkäufe wie „kleinanzeigen.de“, „vinted.de“ oder „markt.de“ etwas verkauft oder kauft, sollte sich an die Empfehlung halten, dann alles komplett auf der jeweiligen Plattform abzuwickeln und sich an die dort üblichen Abläufe zu halten.

  • „Wer sich auf private Mails oder alternative Zahlungsoptionen einlässt, trägt ein hohes Risiko! Deshalb sollte man auch keine QR-Codes oder Links öffnen, etwa um angeblich eingegangene Zahlungen zu akzeptieren. Denn QR-Codes sind genauso wie Links in Mails eine potentielle Gefahrenquelle und können auf betrügerische Seiten führen.“

Scherfling stelt klar: „Wer unerwartet dazu aufgefordert wird, einen QR-Code zu scannen, sollte das Geschäft abbrechen. Gleiches gilt, wenn man nach den ,PayPal’- oder Kreditkartendaten gefragt wird.“ Diese seien für den Empfang von Zahlungen bei der Abwicklung über die Verkaufsplattform nicht notwendig. Generell sollte das Geld für eine Ware ohne eine zusätzliche Bestätigung überwiesen werden.

Zahlreiche betrügerische Tricks

Bei privaten Onlinekäufen gebe es viele verschiedene potenzielle Betrugsfallen. „Aktuell sind zwei besonders verbreitet: Zum einen besteht ein Sicherheitsrisiko beim Verzicht auf den Käuferschutz und privater Zahlungsabwicklung, obwohl man auf der echten Verkaufs-Seite bleibt. Das andere Risiko entsteht, wenn man etwa durch einen QR-Code auf einer gefälschten Seite landet, so wie im oben genannten Beispiel.“

  • Betrüger schickten Bildschirmfotos mit QRC’ oder Zahlungsbestätigungen bzw. leiteten ihre potenziellen Opfer direkt auf andere Plattformen wie „PayPal“ oder in einen privaten E-Mail- bzw. Chat-Austausch, um dort Zugangsdaten abzugreifen. Weil die hinterlegte Option „Sicher bezahlen“ einen Aufpreis beinhalte, wählten viele Interessenten Zahlungswege ohne Aufpreis. „Das geht aber zu Lasten der Sicherheit. Auf solche Aufforderungen sollte man nicht eingehen. Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass das eigene Smartphone einen QR-Code erst anzeigt, anstatt die Aktion sofort auszuführen, so dass man ihn überprüfen kann.“

Zudem sei ein genauer Blick auf die dann angezeigte Internetadresse (URL) ratsam. Eine nachgebaute Website als Betrug zu erkennen, sei für technische Laien nicht einfach, „da der präsentierte Link und die Seite selbst dem Original sehr gut nachempfunden sind, etwa in der typischen Farbe und mit dem Logo versehen“. Doch mit einem wachsamen Auge auf die Schreibweise des Links könne man sich davor schützen, Opfer von Cyberkriminellen zu werden.

Im Betrugsfall u.a. Zugangsdaten wie Passwort und Sicherheitsfrage sofort ändern

Betroffene sollten auf jeden Fall Anzeige erstatten und das Betrugsprofil bei dem Verkaufsportal melden. „Wenn bereits Geld unrechtmäßig abgebucht wurde, sollte man das Bankkonto sperren, um weitere Schäden zu verhindern!“

  • Ganz wichtig sei es, die Zugangsdaten wie Passwort und Sicherheitsfragen für die Plattform sofort zu ändern.

Zudem sollte man die Bank fragen, „ob und wenn ja unter welchen Umständen eine unrechtmäßig gesendete Zahlung rückgängig gemacht werden kann“. Screenshots der betrügerischen Transaktionen könnten hierzu hilfreich sein.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Unsere Beratung im Überblick

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 04.09.2025
Betrug auf Kleinanzeigenportalen: Diese Maschen sollten Sie kennen / Ob bei Kleinanzeigen, Vinted oder Markt.de: Betrüger:innen nutzen zahlreiche Maschen, um an Geld oder Daten zu kommen. Wir zeigen Ihnen die häufigsten Abzockfallen, wie Sie diese erkennen, worauf Sie achten sollten und was im Betrugsfall zu tun ist.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Internetkriminalität: Hilfe für den Ernstfall / Ob durch Fakeshops, dubiose Online-Plattformen oder Erpressermails – Betrugsversuche im Netz werden immer raffinierter und können jeden treffen. Hier bekommen Sie schnelle Hilfe im Ernstfall. Mit unseren interaktiven Anwendungen können Sie eine individuelle Checkliste mit konkreten Handlungsempfehlungen erstellen.

datensicherheit.de, 11.07.2025
Online-Betrug in Deutschland: 10,6 Milliarden Euro Verlust in zwölf Monaten / Fast die Hälfte der Befragten gibt an, im letzten Jahr Opfer eines Betrugs geworden zu sein

datensicherheit.de, 17.12.2024
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kommentiert Betrug mit PayPal-Gastzahlung / „PayPal“ beruft sich auf Maßnahmen zu Risikomanagement und Betrugsprävention bei der Abwicklung von Zahlungen

datensicherheit.de, 26.03.2024
Quishing: QR-Code-Phishing-Angriffe noch immer eine unterschätzte Gefahr / Schutz gegen QR-Code-Phishing durch phishing-resistente MFA für die Konten

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https://www.datensicherheit.de/paypal-missbrauch-betrugsmaschen-web-verkaufsplattformen/feed 0
PayPal-Zahlungsausfälle: Verbraucherzentrale NRW gibt Betroffenen Empfehlungen https://www.datensicherheit.de/paypal-zahlungsausfaelle-verbraucherzentrale-nrw-betroffene-empfehlungen https://www.datensicherheit.de/paypal-zahlungsausfaelle-verbraucherzentrale-nrw-betroffene-empfehlungen#respond Sat, 30 Aug 2025 22:13:48 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49902 „PayPal“-Kunden sollten regelmäßig das „PayPal“-Konto und das Girokonto auf unberechtigte Abbuchungen und auf den Status offener Zahlungen prüfen

[datensicherheit.de, 31.08.2025] Die Verbraucherzentrale NRW geht in einer aktuellen Stellungnahme auf die seit mehreren Tage andauernde Verunsicherung auf Verbraucherseite im Kontext des Zahlungsausfalls beim US-amerikanischen Online-Bezahlsystem „PayPal“. Der Bankenexperte der Verbraucherzentrale NRW, David Riechmann, erläutert, was Betroffene jetzt wissen sollten:

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Foto: © VZ NRW / adpic

Die Verbraucherzentrale NRW gibt von der „PayPal“-Panne Betroffenen Empfehlungen

Kontrolliert und gelassen vorgehen…

Wer „PayPal“ nutzt, sollte derzeit regelmäßig das „PayPal“-Konto und das Girokonto auf unberechtigte Abbuchungen und auf den Status offener Zahlungen prüfen. „Wenn das ,PayPal’-Konto im Minus ist, sollte man nicht nervös werden“, rät Riechmann. Hiernei dürfte in vielen Fällen Abwarten ausreichen.

  • Er führt weiter aus: „Wir gehen davon aus, dass der Einzug in den nächsten Tagen nochmals erfolgt. Kosten sollten den Betroffenen keine entstehen.“

Es könne auch vorkommen, dass Händler die Ware wegen der Verzögerungen der Gutschrift aufgrund der Störung bei „PayPal“ nicht verschickten. „Das sollte aber nicht das Problem der Kundschaft sein. In diesen Fällen sollte man Händler zur Erfüllung des Vertrages bzw. zum Senden der Ware auffordern!“

Vermeidung doppelter Zahlungen

Er betont: „Sofern das eigene ,PayPal’-Konto im Minus ist, sollte man nicht sofort das Guthaben aufladen. Sonst zahlt man bei parallel laufender Lastschrift doppelt auf das ,Paypal’-Konto ein.“

  • Das Geld fehle dann möglicherweise auf dem Girokonto für andere Ausgaben.

Weiterhin gelte: „Kontobewegungen prüfen und insbesondere schauen, dass die abgebuchten Beträge den Kaufpreisen entsprechen und keine weiteren Kosten wie Rücklastschrift mit abgebucht werden!“

Reaktion auf unberechtigte Abbuchungen

Bei unberechtigten Buchungen sollte man diesen unmittelbar gegenüber „PayPal“ widersprechen. Sollten daraus Kontobelastungen – etwa per Lastschrift – entstehen, könne man die Lastschrift bei seiner Hausbank zurückbuchen lassen.

  • „Das ist bis zu 13 Monate nach Belastung möglich, wenn man keinen Abbuchungsauftrag erteilt hat“, so Riechmann. Bei Fragen sollten Betroffene den offiziellen „PayPal“-Kundenservice kontaktieren.

„PayPal“ verschicke derzeit Hinweise an Nutzer – allerdings ohne eine direkte Verlinkung. Bei ähnlichen E-Mails, vor allem mit angeblichen Links zu „PayPal“, sei deshalb Vorsicht geboten, da Betrüger die konfuse Lage gerne für Phishing-Mails ausnutzten.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale NRW
Wir über uns / Von Jahresberichten und Leitbild bis zur Satzung oder aktuellen Stellenangeboten: Informationen der Verbraucherzentrale NRW „in eigener Sache“

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 28.08.2025
Chaos um PayPal: Was Sie über den Zahlungsstopp wissen müssen / Millionen Menschen in Deutschland zahlen regelmäßig mit PayPal. Doch am Montag kam es zu einem beispiellosen Vorfall: Mehrere deutsche Banken haben Zahlungen des US-Konzerns in Milliardenhöhe blockiert. Grund war offenbar ein Ausfall der PayPal-Sicherheitssysteme.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 10.07.2024
Was ist Wero? Neuer Zahlungsdienst europäischer Banken / Geld schnell auf dem Smartphone oder Computer zu überweisen, kennen wir zum Beispiel von PayPal aus den USA. Mit Wero bieten europäische Banken nun ein eigenes System an.

datensicherheit.de, 25.08.2025
Alarm bei PayPal-Kunden: 15,8 Millionen Zugangsdaten im Darknet aufgetaucht / Offenbar massives Datenleck aufgetreten, welches Bedrohung für Millionen von „PayPal“-Nutzern weltweit sein könnte

datensicherheit.de, 13.05.2025
Mit PayPal an der Ladenkasse zahlen – David Riechmann kommentiert Vorhaben des US-amerikanischen Zahlungsdienstleisters / Mit einer neuen Funktion in der „PayPal“-App sollen künftig Einkäufe im Einzelhandel per Smartphone bezahlt werden können

datensicherheit.de, 17.12.2024
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kommentiert Betrug mit PayPal-Gastzahlung / „PayPal“ beruft sich auf Maßnahmen zu Risikomanagement und Betrugsprävention bei der Abwicklung von Zahlungen

datensicherheit.de, 30.10.2023
PayPal gibt Hinweise zum Erkennen betrügerischer E-Mails / Auf keinen Fall verdächtige E-Mails beantworten und darin enthaltene Links anklicken oder Anhänge öffnen!

datensicherheit.de, 25.01.2023
PayPal-Vorfall als Warnung für die Cybersecurity-Welt / Nur wenige Sicherheits-Lösungen, die PayPal tatsächlich selbst umsetzen könnte

datensicherheit.de, 29.03.2017
PayPal-Konto: Phishing-Attacken täuschen Notwendigkeit der Verifikation vor / EU-Datenschutz-Grundverordnung als Vorwand missbraucht

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KI-Training bei Meta: Umfrage der Verbraucherzentrale NRW gestartet https://www.datensicherheit.de/ki-training-meta-umfrage-verbraucherzentrale-nrw https://www.datensicherheit.de/ki-training-meta-umfrage-verbraucherzentrale-nrw#respond Sat, 26 Jul 2025 22:30:35 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49277 Einladung der Verbraucherzentrale NRW an Nutzer von „facebook“ und „Instagram“ zur vertraulichen und anonymisierten Teilnahme

[datensicherheit.de, 27.07.2025] Der Konzern Meta nutzt seit Ende Mai 2025 alle öffentlich geteilten Inhalte für das Training Künstlicher Intelligenz (KI) – wenn man eben nicht aktiv widersprochen hat. Die Verbraucherzentrale NRW hat nun eine Umfrage unter Anwendern von „facebook“ und „Instagram“ gestartet, um daraus Erkenntnisse für besseren Verbraucherschutz zu gewinnen.

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Foto: © VZ NRW

Umfrage der Verbraucherzentrale NRW unter Anwendern von „facebook“ und „Instagram“ gestartet

Verbraucherzentrale NRW unterlag vor OLG Köln mit „einstweiliger Verfügung“

Viel Aufsehen hatte im April 205 die Ankündigung des Meta-Konzerns verursacht, seine KI mit veröffentlichten Daten aller volljährigen Nutzer von „facebook“ und „Instagram“ zu trainieren – für den aktiven Widerspruch blieb nur begrenzt Zeit.

  • Die Verbraucherzentrale NRW beantragte noch vor Trainingsbeginn eine „einstweilige Verfügung“ gegen die Verwendung personenbezogener Nutzerdaten für KI-Trainingszwecke, unterlag aber vor dem Oberlandesgericht Köln.

Auf der Website der Verbraucherzentrale NRW können Nutzer von „facebook“ und „Instagram“ nun in einer kurzen Umfrage unter ihre Erfahrungen schildern – natürlich vertraulich und anonymisiert.

Datenschutz-Fachleute der Verbraucherzentrale NRW möchten Verbraucherstimmungen und -erfahrungen einfangen

Seit dem 27. Mai 2025 wird nun KI bei Meta, zum Beispiel „Meta AI“, mit Daten der Nutzer von „facebook“ und „Instagram“ in Deutschland trainiert. Betroffen sind demnach alle öffentlich geteilten Inhalte wie Beiträge, Kommentare, Likes, Fotos und Videos. Wer verhindern wollte, dass eigene Daten aus den vergangenen Jahren ins KI-Training gelangten, musste vor dem 27. Mai 2025 widersprechen.

  • Datenschutz-Fachleute der Verbraucherzentrale NRW tragen nun Erfahrungen der Nutzer von „facebook“ und „Instagram“ zusammen: „Für uns ist es interessant zu wissen, wie viele Menschen bei ,facebook’ und ,Instagram’ mitbekommen haben, dass Meta ihre Nutzerdaten für Zwecke des KI-Trainings verarbeiten möchte und wenn ja, wie sie davon erfahren haben“, erläutert Christine Steffen, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Zudem könnten die Betroffenen schildern, ob sie Maßnahmen ergriffen haben, um dies zu verhindern und welche Erfahrungen sie dabei gemacht haben.

Ziel sei es, die Verbraucherstimmung einzufangen und zu erfahren, wie sich die Nutzer durch Meta informiert fühlten und wie sie den Aufwand bewerten, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um bei Bedarf die Verwendung ihrer Daten fürs KI-Training zu untersagen. Steffen führt aus: „Auch Gründe, nicht zu widersprechen, sind für uns von Interesse!“ Die Umfrage dauere nur wenige Minuten. „Alle Informationen werden vertraulich und anonymisiert behandelt.“

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale NRW, 18.07.2025
KI-Training bei Facebook und Instagram: Ihre Erfahrungen sind wichtig

Verbraucherzentrale NRW, 23.06.2025
„Meta AI“ bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Verbraucherzentrale NRW, 23.05.2025
Eilantrag der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta abgelehnt / Rechtzeitiger Widerspruch gegen Datennutzung für KI-Training noch bis zum 26.05.2025 möglich

datensicherheit.de, 13.05.2025
Datenschutz bedroht: Einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta / Die Verbraucherzentrale NRW beantragt eine einstweilige Verfügung wegen der geplanten Nutzung personenbezogener Daten aus „Instagram“ und „facebook“ fürs KI-Training

datensicherheit.de, 18.04.2025
KI-Training mit persönlichen Daten: Meta startet im Mai 2025 / Daten aus Posts, Fotos und Kommentaren der Nutzer von „facebook“ und „Instagram“ sollen zum KI-Training Verwendung finden

datensicherheit.de, 27.03.2025
BGH-Urteil zu Meta-Datenschutzverstoß: Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Verfahren / Dieses BGH-Urteil stärkt den Verbraucherschutz im digitalen Verbraucheralltag

datensicherheit.de, 04.07.2023
Ulrich Kelber begrüßt Meta-Entscheidung des EuGH / Der BfDI unterstreicht aktuelles Urteil gegen Meta in seiner Bedeutung für den Datenschutz

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vzhh-Warnung vor Schwarzen Schafen in Ladengeschäften: Mobilfunkverträge besser online abschließen https://www.datensicherheit.de/vzhh-warnung-ladengeschaefte-mobilfunkvertraege-online-abschluss https://www.datensicherheit.de/vzhh-warnung-ladengeschaefte-mobilfunkvertraege-online-abschluss#respond Thu, 24 Jul 2025 22:44:02 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49239 Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) erhielt im ersten Halbjahr 2025 viele Beschwerden zu Vertragsabschlüssen für Mobiltelefonie im stationären Handel

[datensicherheit.de, 25.07.2025] Aufgrund anhaltender Beschwerden wegen Problemen mit Vertragsabschlüssen in „Handy-Shops“ oder anderen Ladengeschäften rät nun die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh), Mobilfunkverträge eben möglichst nicht im stationären Handel, sondern online abzuschließen. Die vzhh unterstützt Ratsuchende nach eigenen Angaben auch bei Ärger mit Mobilfunkverträgen.

Dubiose Verträge bei fast der Hälfte der von der vzhh erfassten Verbraucherbeschwerden

Im ersten Halbjahr 2025 sei fast die Hälfte der von der vzhh erfassten Verbraucherbeschwerden im Bereich Mobilfunk auf untergeschobene Verträge oder Verträge mit vom ursprünglichen Auftrag abweichenden Konditionen entfallen.

  • „Bei gut jeder zweiten Beschwerde zu einem untergeschobenen Vertrag gaben Verbraucherinnen und Verbraucher an, diesen in einem Ladengeschäft abgeschlossen zu haben.“

Bei Beschwerden wegen abweichender Konditionen hätten nach Auskunft der Betroffenen sogar drei von vier Vertragsschlüssen im stationären Handel stattgefunden.

vzhh-Warnhinweis zu Problemen beim Vertragsabschluss im Laden

„Auch wenn es sich nur um einzelne problematische Shops handelt, ist der Schaden für Verbraucherinnen und Verbraucher teils gravierend. Besonders betroffen sind Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, im fortgeschrittenen Alter oder mit psychischen Beeinträchtigungen“, erläutert Julia Rehberg von der vzhh.

  • Betroffene berichten demnach, dass ihnen im Laden mehrere Unterlagen zur Unterschrift vorgelegt wurden, ohne dass für sie erkennbar war, dass es sich dabei um zusätzliche Mobilfunkverträge handelte. In der Folge sähen sie sich mit laufenden Zahlungsverpflichtungen konfrontiert. Die zusätzlichen monatlichen Kosten belasteten viele von ihnen erheblich und führten manchmal sogar zur Zahlungsunfähigkeit.

„Trotzdem müssen sie oftmals für die Verträge aufkommen. Wer allein im Shop war und unterschrieben hat, kann später meist nicht nachweisen, dass er getäuscht wurde“, warnt Rehberg.

Mehr Transparenz und Schutz: vzhh rät zu Online-Abschluss

Die vzhh empfiehlt deshalb, Mobilfunkverträge online abzuschließen. Nur bei einem Bruchteil der Beschwerden zu problematischen Handyverträgen hätten Ratsuchende diesen Vertriebsweg angegeben.

  • Verbrauchern stehe beim Online-Abschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu – „das bei Vertragsunterzeichnungen im Laden nicht gilt“.

„So kann man sich in Ruhe über das Angebot informieren, die Konditionen prüfen und eine gute Entscheidung treffen“, legt Verbraucherschützerin Rehberg nahe.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Hamburg, 23.07.2025
Probleme mit Festnetz, Handy oder Internet / Vertragsfalle Handy-Shop: So schützen Sie sich vor teuren Mobilfunkverträgen

Verbraucherzentrale Hamburg
Musterbrief: Kündigung eines Mobilfunkvertrags

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Kupfer-Glas-Migration: Verbraucherzentrale fordert Verhinderung von Versorgungslücken und Preissteigerungen https://www.datensicherheit.de/kupfer-glas-migration-verbraucherzentrale-forderung-verhinderung-versorgungsluecken-preissteigerungen https://www.datensicherheit.de/kupfer-glas-migration-verbraucherzentrale-forderung-verhinderung-versorgungsluecken-preissteigerungen#respond Sat, 28 Jun 2025 22:56:08 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48668 Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Stellung zum betreffenden Impulspapier der Bundesnetzagentur genommen

[datensicherheit.de, 29.06.2025] Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 23. Juni 2025 Stellung zur „Kupfer-Glas-Migration“, konkret zum betreffenden Impulspapier der Bundesnetzagentur, genommen – der vzbv fordert, dass beim Umstieg auf Glasfasernetze Versorgungslücken und Preissteigerungen verhindert werden.

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Abbildung: vzbv

Der vzbv fordert u.a., dass Verbraucher trotz des Wechsels immer mit Internetanschlüssen versorgt bleiben

Bis 2030 flächendeckend alle EU-Haushalte mit gigabitfähiger Glasfaser zu versorgen

Durch den schrittweisen Wechsel von alten Kupferkabeln (DSL) auf moderne Glasfasernetze sollen demnach bis 2030 flächendeckend alle Haushalte in Deutschland und der Europäischen Union (EU) mit gigabitfähiger Glasfaser versorgt werden. Dies sehen demnach die „Gigabitstrategie“ der Bundesregierung und ein „White Paper“ der Europäischen Kommission vor.

Die Bundesnetzagentur hat hierzu ein Impulspapier veröffentlicht, welches den geltenden Rechtsrahmen in Deutschland beim schrittweisen Umstieg von Kupfer- auf Glasfasernetze umreißt und aufzeigt, wie dieser angewendet werden kann. Der vzbv stellt hierzu klar, dass Verbraucher trotz des Wechsels immer mit Internetanschlüssen versorgt werden müssen.

Verbraucherzentrale warnt vor Versorgungslücken während der Transformation

Verbraucher seien von dem Umstellungsprozess in vielfältiger Weise betroffen: „Für sie besteht das Risiko, dass es zu Versorgungslücken kommt, wenn die alte Netzinfrastruktur abgeschaltet wird. Zudem könnte die Umstellung auf leistungsfähigere Leitungen deutliche Preissteigerungen bedeuten.“

Der vzbv fordert unter anderem konkret:

  • Gewährleistung der Versorgungskontinuität
    Kupferanschlüssen dürften erst abgeschaltet werden, wenn eine gleichwertige Glasfaserinfrastruktur vorhanden ist.
  • Keine zwingende Preissteigerung
    Glasfaserbasierte Tarife sollten mit vergleichbar niedrigen Übertragungsraten und Preisen wie vor der Umstellung angeboten werden.
  • Transparente Abschaltpläne
    Verbraucher müssten frühzeitig über konkrete Pläne zur Abschaltung der Kupferleitungen informiert und zur Umstellung auf Glasfaser angeregt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 23.06.2024
KUPFER-GLAS-MIGRATION VERBRAUCHERFREUNDLICH GESTALTEN / Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) zum Impulspapier der Bundesnetzagentur zur regulierten Kuper -Glas-Migration

Bundesnetzagentur, 28.04.2025
Im­pul­se zur re­gu­lier­ten Kup­fer-Glas-Mi­gra­ti­on / Ausgabejahr 2025

Die Bundesregierung, 24.02.2023
Leistungsstarke Netze für den digitalen Aufbruch Gigabitstrategie der Bundesregierung / Bis zum Jahr 2030 soll es flächendeckend Glasfaseranschlüsse bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort geben, wo Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind. In der Gigabitstrategie formuliert die Bundesregierung klare Ziele und konkrete Maßnahmen, wie sie das erreichen will.

Europäische Kommission
Paket zur Lage der digitalen Dekade 2025

datensicherheit.de, 29.03.2025
Dringender Branchenappell zum Glasfaser- und Mobilfunkausbau an Digitalministerkonferenz / Branchenverbände ANGA, Bitkom, BREKO und VATM fordern investitionsfreundliche und wettbewerbsorientierte Politik zur Umsetzung der Digitalen Transformation

datensicherheit.de, 27.09.2022
Bitkom-Warnung: Hohe Stromkosten gefährden Ausbau der Netze und Gigabitstrategie / Sogar Digitalisierung insgesamt könnte laut Bitkom ausgebremst werden

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Verbraucherzentrale NRW: Erste Hilfe bei Datendiebstahl und Geldverlust https://www.datensicherheit.de/erste-hilfe-datendiebstahl-geldverlust https://www.datensicherheit.de/erste-hilfe-datendiebstahl-geldverlust#respond Fri, 06 Jun 2025 22:39:31 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48224 Die Verbraucherzentrale NRW erläutert häufige Betrugsmaschen und gibt Tipps zur Rettung von Daten und Geld

[datensicherheit.de, 07.06.2025] Die Verbraucherzentrale NRW geht in ihrer aktuellen Stellungnahme auf Angriffe ein, welche jeden Tag millionenfach über das E-Mail-Postfach erfolgen: „Unbekannte verschicken Nachrichten mit dem Ziel, ins Online-Banking einzubrechen. Die Zahl dieser Straftaten steigt seit vielen Jahren kontinuierlich an. Der Schaden ist immens, die Betrugsmaschen werden stetig aktualisiert und verfeinert.“ Die Verbraucherzentrale NRW führt seit 2010 mit dem „Phishing-Radar“ eine eigene Statistik darüber. „Alleine im Jahr 2024 haben uns Menschen mehr als 400.000 E-Mails gemeldet“, berichtet Ralf Scherfling, Finanz- und Phishing-Experte der Verbraucherzentrale NRW.

BKA-Erkenntnisse spiegeln sich bei aktuellen Zahlen der Verbraucherzentrale NRW wider

Scherfling führt weiter aus: „In diesem Jahr sind bis Ende April bereits bereits mehr als 140.000 E-Mails eingegangen. Die Erkenntnisse des Bundeskriminalamts spiegeln sich also bei unseren aktuellen Zahlen wider.“ Scherfling gibt Tipps, wie man die neuesten Phishing-Trends erkennt, und was man tun sollte, falls man betroffen ist: „Wichtig ist vor allem, schnell, aber planvoll zu reagieren!

  • Betrügerische Nachrichten, ob per E-Mail, SMS oder Brief, seien teils in fremder Sprache oder fehlerhafter Übersetzung verfasst. Vielfach fehle auch die direkte Anrede, dann heiße es zum Beispiel „Sehr geehrter Kunde“ oder „Sehr geehrte Nutzerin“. Mittlerweile gebe es aber leider viele gut gemachte betrügerische Nachrichten mit persönlicher Anrede und in fehlerfreiem Deutsch. „Oft ist ein Link enthalten, der zu einer Internetseite führt, die der eines echten Anbieters täuschend ähnlich sieht. Man wird – meist verbunden mit einer kurzen Frist – verbal unter Druck gesetzt, den Link anzuklicken und sensible persönliche Daten einzugeben. Bei Nichtbeachtung wird mit schwerwiegenden Konsequenzen gedroht, wie der Sperrung der Kreditkarte oder des Zugangs zum Online-Banking.“

Man sollte generell sparsam mit den persönlichen Daten umgehen und die eigenen Sicherheitssysteme wie Virenschutzprogramm, Betriebssystem und Internetbrowser stets auf dem neuesten Stand halten. Wichtig, so Scherfling: „Gegenüber unerwarteten Nachrichten ein gesundes Misstrauen zeigen, Anhänge nicht öffnen, nicht auf angebotene Links klicken und auch nicht auf die E-Mail antworten!“ Wer sich nicht sicher ist, ob eine Nachricht echt ist, sollte am besten direkt beim genannten Anbieter nachfragen. Man könne sich auch wie gewohnt in sein Online-Banking einloggen, um zu prüfen, ob die gleiche Nachricht im eigenen Postfach dort auch vorhanden ist. „Ist dies nicht der Fall, liegt ein Betrugsversuch vor!“

Geldinstitute erfragen Zugangsdaten wie PIN oder TAN niemals telefonisch oder per E-Mail

Die Wahl eines sicheren Verfahrens sei für das Online-Banking wichtig, weil es immer wieder Angriffen von Kriminellen ausgesetzt sei. Diese suchten Sicherheitslücken in der Technik und setzten auf Fehler im menschlichen Verhalten.

  • Persönliche Daten wie PIN oder TAN sollte man immer nur nach einer ordentlichen Prüfung eingeben, sonst übergibt man schlimmstenfalls den Tätern ungewollt die Verfügungsgewalt über sein Konto und ermöglicht ihnen, eine digitale Karte auf einem fremden Gerät zu hinterlegen.

Scherfling betont: „Geldinstitute erfragen Zugangsdaten wie PIN oder TAN niemals telefonisch oder per E-Mail. Damit ein unautorisierter Zugriff nicht erst nach Wochen auffällt, sollte man regelmäßig im Online-Banking den Kontostand kontrollieren.“ Der schlimmste Fall wäre ein leergeräumtes Konto oder Betroffene, die ihren Bankzugang nicht mehr aufrufen können.

Wenn der Zugang zum Konto nicht funktioniert, könnte ein Cyberangriff vorliegen

Wenn der Zugang zum Konto nicht funktioniert, sollte man einmal erneut in Ruhe das Passwort eingeben. „Erscheint erneut eine Fehlermeldung, spricht viel dafür, dass das Konto gehackt wurde. Es ist ratsam, dann zu testen, ob das Einloggen über ein anderes Gerät möglich ist.“

  • In solchen Fällen könnte das erste Gerät mit Schadsoftware infiziert sein. Auf diesem Gerät sollte dringend ein Virenscan durchgeführt werden und es vorerst nicht mehr für Online-Banking genutzt werden.

Ferner sollte man überlegen, sicherheitshalber die Zugangsdaten und das Passwort zu ändern und, falls nötig, neue Anmeldedaten direkt bei Anbieter anzufordern. Dies sollte man mit einem Gerät tun, bei dem man kontrolliert hat, dass es frei von Schadprogrammen ist.

Wenn Dritte Zugang zum Konto hatten, sofort Bank und Polizei informieren

Betroffene sollten ihr Konto beziehungsweise die Karte sofort sperren lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen. Bei nicht autorisierten Überweisungen müsse die Empfängerbank informiert und die Erstattung schriftlich bei der eigenen Bank eingefordert werden.

  • Banken müssten nicht autorisierte Zahlungen erstatten, sofern sie keine grobe Fahrlässigkeit der Kunden nachweisen könnten.

Wenn die Bank die Erstattung verweigert, sollte man eine Schlichtungsstelle einschalten oder rechtliche Schritte über die Verbraucherzentrale oder mit einem Anwalt prüfen.“

Auch Telekommunikationsfirmen, Streaming- oder Paketdienste werden von Cyberkriminellen für Betrugs missbraucht

Persönliche Daten könnten nicht nur beim Online-Banking abgegriffen werden, sondern auch im Namen anderer Anbieter. Dies betreffe beispielsweise Zahlungsdienstleister wie PayPal oder auch Onlinehändler wie Amazon oder Anzeigenportale.

  • Aber auch Telekommunikationsfirmen, Streaming- oder Paketdienste würden von Cyberkriminellen immer wieder für neue Betrugsmaschen genutzt. „Gerade die Tatsache, dass bei diesen nicht überall die Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend ist, macht diese Option für Betrüger attraktiv.“

Die sensiblen persönlichen Daten könnten sie dann für zielgerichtete Folgeattacken nutzen, um an weitere Daten zu kommen und letztlich das Konto zu übernehmen oder im Rahmen einer Transaktion dieses zu leeren.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale NRW
Kontobetrug: Die Bank warf Ihnen grobe Fahrlässigkeit vor? Melden Sie uns Ihren Fall! / Sie sind Opfer von Kontobetrug geworden und Ihre Bank will den Schaden nicht ersetzen, weil Sie angeblich nicht vorsichtig genug waren? Unterstützen Sie uns, indem Sie uns Ihren Fall schildern – damit wir uns für Ihre Rechte einsetzen können!

verbraucherzentrale NRW, 03.06.2025
Phishing-Radar: Aktuelle Warnungen / Hier zeigen wir kontinuierlich aktuelle Betrugsversuche, die uns über unser Phishing-Radar erreichen.

verbraucherzentrale NRW, 03.04.2025
Schutz vor Betrug: Tipps für sicheres Onlinebanking / Onlinebanking ist immer wieder den Angriffen von Kriminellen ausgesetzt. Daher ist die Wahl eines möglichst sicheren TAN-Verfahrens sehr wichtig. Wir erklären und bewerten die gängigen Methoden.

verbraucherzentrale NRW, 04.02.2025
Phishing-Mails: Woran Sie sie erkennen und worauf Sie achten müssen / Es vergeht kein Tag, an dem Online-Kriminelle keine E-Mails mit gefährlichen Links oder Anhängen verschicken. Ziel: Sich Ihre Zugangsinformationen und persönlichen Daten zu beschaffen. Viele dieser E-Mails sehen täuschend echt aus. Es gibt aber Anzeichen, an denen Sie betrügerische E-Mails erkennen.

datensicherheit.de, 21.05.2025
Abgriff persönlicher Daten: Phishing-Welle attackiert Steuerzahler in Deutschland / Gefälschte E-Mails im Umlauf – angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern, Finanzamt oder „ELSTER“-Portal

datensicherheit.de, 07.05.2025
Phishing-Attacken mittels Missbrauch legitimer Web-Plattformen wie Google / Eine neue cyber-kriminelle Methode macht aktuell dem Weltkonzern Google zu schaffen

datensicherheit.de, 15.03.2025
Phishing-Angriffe in Deutschland nehmen stark zu / BioCatch-Studie untersucht Trends in der Finanzkriminalität und deren Opfer

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