Experten – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Fri, 12 Jun 2026 15:29:17 +0000 de hourly 1 eco-Kritik an IP-Adressspeicherung: Bundesrat darf keinen Bauplan für digitale Massenüberwachung liefern https://www.datensicherheit.de/eco-kritik-ip-adressspeicherung-bundesrat-digital-massenueberwachung Fri, 12 Jun 2026 22:09:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54928 Sicherungsanordnungen wie Ausweitung auf Bestands-, Nutzungs- und Inhaltsdaten wären aus eco-Sicht eine qualitative Eskalation

[datensicherheit.de, 13.06.2026] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat am 12. Juni 2026 die für diesen Tag vorgesehenen Beratungen des Bundesrats über IP-Adressspeicherung, biometrische Internet-Abgleiche und erweiterte digitale Ermittlungsbefugnisse zum Anlass einer warnenden Stellungnahme genommen: Aus derartigen einzelnen Sicherheitsinstrumenten drohe eine neue digitale Überwachungsarchitektur zu werden. Besonders kritisch sieht der eco demnach die mögliche Ausweitung der IP-Adressspeicherung auf sechs Monate. eco-Vorstand Klaus Landefeld fordert: „Der Bundesrat darf aus rechtsstaatlich sensiblen Einzeleingriffen keinen Bauplan für digitale Massenüberwachung machen!“ Der eco betont, dass wirksame Ermittlungsinstrumente im Digitalen Raum notwendig seien – diese müssten jedoch rechtsstaatlich eng begrenzt, verhältnismäßig, technisch praxistauglich und empirisch begründet sein.

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Foto: eco

Klaus Landefeld: Deutschland braucht gezielte, wirksame und kontrollierbare Instrumente!

Massiver Ausbau staatlicher Zugriffsmöglichkeiten auf Digitalen Raum befürchtet

Anlässlich der Beratungen im Bundesrat am 12. Juni 2026 zu mehreren sicherheitspolitischen Gesetzesvorhaben hat der eco „vor einem grundlegenden Kurswechsel in der digitalen Innenpolitik“ gewarnt. Im Zentrum stehen laut eco unter anderem die anlasslose Speicherung von IP-Adressen, eine mögliche Ausweitung der Speicherfrist auf sechs Monate, präventive Sicherungsanordnungen, automatisierte biometrische Internet-Abgleiche, verfahrensübergreifende Datenanalysen sowie erweiterte digitale Ermittlungsbefugnisse für Polizei- und Sicherheitsbehörden.

  • Die vorliegenden Entwürfe und Ausschussempfehlungen laufen aus eco-Sicht auf deutlich mehr Datenspeicherung, mehr Datenverknüpfung und mehr Eingriffstiefe hinaus. Damit entstehe schrittweise eine neue digitale Überwachungsarchitektur.

„Was hier unter dem Etikett moderner Ermittlungsbefugnisse verhandelt wird, ist in Wahrheit ein massiver Ausbau staatlicher Zugriffsmöglichkeiten auf den Digitalen Raum“, moniert Landefeld. Er unterstreicht die eco-Position: „Der Bundesrat darf aus rechtsstaatlich sensiblen Einzeleingriffen keinen Bauplan für digitale Massenüberwachung machen!“

Anlasslose IP-Adressspeicherung über sechs Monate rechtsstaatlich nicht zu legitimieren

„Schon drei Monate anlasslose IP-Adressspeicherung sind kritisch. Sechs Monate wären rechtsstaatlich nicht zu legitimieren“, stellt Landefeld klar. Eine längere Speicherfrist bringe keine belastbar belegten Vorteile für die Ermittlungsarbeit, schaffe aber eine noch größere Vorratsinfrastruktur für Daten unbescholtener Bürger.

  • Auch die geplante Ausweitung von Sicherungsanordnungen sieht der eco mit großer Sorge: „Wer Sicherungsanordnungen auf Bestands-, Nutzungs- und Inhaltsdaten ausweitet, schafft keine technische Randkorrektur, sondern eine deutlich breitere Sicherungs- und Zugriffsinfrastruktur“, erläutert Landefeld.

Damit verschiebe sich aber die Debatte von gezielter Datensicherung hin zu einem umfassenden staatlichen Zugriffsvorbehalt. „Gerade Inhaltsdaten betreffen den Kern privater Kommunikation und sind eingriffsrechtlich eine völlig andere Liga.“

Faktische Internet-Degeneration zum staatlichen Such- und Identifizierungsraum

Besonders kritisch bewertet der eco zudem die geplanten Möglichkeiten zum automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten. Damit würde das offene Internet faktisch zu einem staatlichen Such- und Identifizierungsraum.

  • „Das Internet ist kein biometrisches Fahndungsarchiv!“, gibt Landefeld zu bedenken und führt hierzu weiter aus: „Wer öffentlich zugängliche Inhalte automatisiert nach Gesichtern oder Identitäten durchsuchbar macht, verschiebt die Grenze zwischen gezielter Strafverfolgung und allgemeiner digitaler Beobachtung.“

Sicherheit entsteht nicht durch rechtlich unsichere Massenbefugnisse, biometrische Internet-Recherchen und immer neue Speicherpflichten“, so Landefeld. Seine abschließende Empfehlung: „Deutschland braucht gezielte, wirksame und kontrollierbare Instrumente – keine digitale Überwachungsarchitektur auf Vorrat!“

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Über uns: eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. / Wir gestalten das Internet.

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Vorstand@eco: Klaus Landefeld – Stellv. Vorstandsvorsitzender, Vorstand Infrastruktur und Netze

Bundesrat
Plenarprotokolle / Die Sitzungen des Bundesrates werden vom Stenographischen Dienst wörtlich protokolliert und als Stenografische Berichte veröffentlicht. / Die Berichte stehen wenige Tage nach der Sitzung als pdf-Datei zum Herunterladen bereit

datensicherheit.de, 25.04.2026
Speicherung von IP-Adressen: Bitkom begrüßt prinzipiell Gesetzentwurf und fordert Nachschärfung / Der aktuelle Ansatz zur Speicherung von IP-Adressen sei grundsätzlich richtig, sollte aber an entscheidenden Stellen im weiteren Gesetzgebungsprozess nachgeschärft werden

datensicherheit.de, 23.12.2025
Geplante IP-Speicherung: DAV kritisiert umbenannte Massenüberwachung / Der neue Name „IP-Speicherung“ kann laut DAV trotzdem nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um eine Vorratsdatenspeicherung handelt

datensicherheit.de, 25.08.2025
Pläne zur IP-Adressenspeicherung: eco kritisiert Rückschritt in die Überwachung / eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme sieht klaren Verstoß gegen europäisches Recht, massive Grundrechtseingriffe und keinerlei echten Ermittlungsmehrwert

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Umgang mit Social Media an Schulen: Bildungsministerkonferenz hat Erklärung veröffentlicht https://www.datensicherheit.de/umgang-social-media-schulen-bildungsministerkonferenz-erklaerung Fri, 12 Jun 2026 22:03:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54929 Die Bildungsministerkonferenz greift mit Kinder- und Jugendschutz sowie dem Umgang mit Sozialen Medien in der Schule laut Bitkom ein herausragend wichtiges Thema auf, bleibt dabei aber noch zu unverbindlich

[datensicherheit.de, 13.06.2026] Am 12. Juni 2026 hat die Bildungsministerkonferenz (BMK) eine Erklärung zum Umgang mit „Social Media“ an Schulen verabschiedet. Der Präsident des Digitalverbands Bitkom e.V., Dr. Ralf Wintergerst, betont in seinem Kommentar die Notwendigkeit, dieses wichtige Thema zu adressieren, moniert indes, dass die Medienbildung noch immer zu wenig stringent umgesetzt wird:

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Foto: Bitkom

Dr. Ralf Wintergerst: Die Schulen brauchen beim Umgang mit Sozialen Medien mehr als das nächste Empfehlungspapier!

Besondere Rolle der Schulen für die Medienbildung sollte deutlicher benannt werden

„Die Bildungsministerkonferenz greift mit Kinder- und Jugendschutz sowie dem Umgang mit Sozialen Medien in der Schule ein herausragend wichtiges Thema auf, bleibt dabei aber zu unverbindlich!“

Die Bildungsminister betonten zwar zu Recht Medienkompetenz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sollten dabei die besondere Rolle der Schulen aber deutlicher benennen und sich auf konkrete Standards für bessere Medienbildung in den Schulen einigen.

Systematischer, konkreter Ansatz zur Medienbildung im Digitalen Zeitalter gefordert

Denn Medienbildung sei in Deutschland noch zu oft dem Zufall überlassen und stark vom Elternhaus abhängig: Einer repräsentativen Bitkom-Befragung unter Eltern aus dem Jahr 2025 zufolge fühle sich rund ein Viertel (23%) unsicher, ihrem Kind Medien- und Digitalkompetenzen zu vermitteln.

Wintergerst stellt klar: „Die Schulen brauchen beim Umgang mit Sozialen Medien mehr als das nächste Empfehlungspapier!“ Sie brauchten einen systematischen Ansatz, um Lücken in den Curricula bundesweit zu schließen, Lehrkräfte gezielt zu qualifizieren und Medienkompetenz fächerübergreifend vermitteln zu können. „Zudem braucht es einen Fahrplan zur Einbindung außerschulischer Partner!“

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Dr. Ralf Wintergerst: Präsident Bitkom / Vorsitzender der Geschäftsführung & Group CEO Giesecke+Devrient GmbH

KMK KULTUSMINISTERKONFERENZ
Die Bildungsministerkonferenz: Die Bildungsministerkonferenz ist eine von drei Teilkonferenzen der Kultusministerkonferenz. In ihr arbeiten die für Bildung zuständigen Landesministerinnen und -minister und Senatorinnen und Senatoren zusammen.

KMK KULTUSMINISTERKONFERENZ, 12.06.2026
Bildungsministerkonferenz verabschiedet gemeinsame Erklärung zum Umgang mit Social Media im schulischen Bereich

datensicherheit.de, 08.06.2026
Informatik-Monitor Junior 2026: Informatorische Bildung an Grundschulen auf Basis lückenhafter Lehrpläne / Wo und wie Informatik in den Lehrplänen deutscher Grundschulen integriert ist, hat die Gesellschaft für Informatik e.V. in einer von der Klaus Tschira Stiftung geförderten neuen Studie analysiert

datensicherheit.de, 21.12.2025
Einigung auf Digitalpakt 2.0: Bitkom begrüßt Durchbruch für digitale Bildung in Deutschland / Das bisherige Förderprogramm zur Digitalisierung der Schulen war bereits im Mai 2024 ohne Anschlussfinanzierung ausgelaufen

datensicherheit.de, 26.11.2024
Bildungsprojekt MedienTrixx hat Datenschutz und Künstliche Intelligenz im Fokus / Kick-off für die neue „MedienTrixx“-Runde im Schuljahr 2024/25 in Rheinland-Pfalz

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AI Act der EU: Deutsche Umsetzung soll Unternehmen nun Rechtssicherheit bieten https://www.datensicherheit.de/ai-act-eu-deutschland-umsetzung-unternehmen-rechtssicherheit Thu, 11 Jun 2026 22:41:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54914 Bundestagsbeschluss zum Durchführungsgesetz für den „EU AI Act“ legt Aufsicht fest

[datensicherheit.de, 12.06.2026] In seiner Stellungnahme vom 11. Juni 2026 ging der Digitalverband Bitkom e.V. auf die für diesen Abend im Bundestag geplante Verabschiedung des Durchführungsgesetzes zum „EU AI Act“ ein. Dieses soll unter anderem festlegen, welche Behörden in Deutschland künftig für die Umsetzung, die Aufsicht und Unterstützung von Unternehmen zuständig sind. Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, begrüßt in ihrem Kommentar die damit verbundene Rechtssicherheit für Unternehmen und betont indes, dass die eigentliche Bewährungsprobe demnach noch im Verhalten der Bundesländer liegen wird.

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Foto: Bitkom e.V.

Susanne Dehmel zur Verabschiedung im Bundestag: Das ist eine gute Nachricht für alle Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, und jetzt mehr Rechtssicherheit erhalten!

Lange erwarteter Rechtsrahmen zur Umsetzung des europäischen „AI Act“

„Deutschland bekommt heute den lange erwarteten Rechtsrahmen für die Umsetzung des europäischen ,AI Act’. Das ist eine gute Nachricht für alle Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, und jetzt mehr Rechtssicherheit erhalten!“, so Dehmel.

  • Mit diesem Bundestagsbeschluss werde fortan insbesondere feststehen, wer in Deutschland wofür zuständig ist.

Die Bundesnetzagentur als zentrale Stelle in einem Verbund mit weiteren Behörden zu benennen, sei angesichts der komplexen deutschen Zuständigkeiten „ein pragmatischer Schritt“.

Warnung vor uneinheitlicher Auslegung des Durchführungsgesetzes zum „EU AI Act“

Die eigentliche Bewährungsprobe komme aber erst noch – nämlich die einheitliche Umsetzung über alle 16 Bundesländer hinweg. „Wenn die Bundesländer nicht an einem Strang ziehen, droht bei bestimmten KI-Systemen ein ,Flickenteppich’“, warnt Dehmel.

  • Dies gelte zum Beispiel dann, wenn eine Künstliche Intelligenz (KI) in öffentlichen Stellen der Länder eingesetzt wird, ohne zentral von der Bundesnetzagentur überwacht zu werden. Die Bundesnetzagentur müsse ihre Koordinierungsfunktion deshalb auch tatsächlich ausüben können – und zwar mit verbindlichen Mechanismen und einheitlichen Vollzugshinweisen.

„Andernfalls bekommen wir bei KI statt einer gemeinsamen deutschen Linie 16 unterschiedliche Auslegungen. Das wäre das Gegenteil dessen, was der ,AI Act’ mit europaweiter Harmonisierung erreichen will. Dem müssen die Bundesländer bei den nun folgenden Umsetzungsschritten von Beginn an entgegenwirken!“, gibt Dehmel abschließend zu bedenken.

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Susanne Dehmel: Mitglied der Geschäftsleitung KI & Daten Bitkom e.V.

Deutscher Bundestag
2./3. Lesung / Digitales / Abstimmung über die Verordnung über künstliche Intelligenz

datensicherheit.de, 08.05.2026
KI-Omnibus: Bitkom-Kommentar zu Kompromiss bei EU-Trilog-Verhandlungen über AI Act der EU / Begrüßt wird die Vermeidung der KI-Doppelregulierung – aber eben noch nicht in allen notwendigen Bereichen

datensicherheit.de, 21.04.2026
EU AI ACT: TÜV-Verband fordert einheitliche Rahmenbedingungen für industrielle KI / Künstliche Intelligenz (KI) auf dem Sprung in die physische Welt der Maschinen, Robotik und Geräte

datensicherheit.de, 12.02.2026
AI Act: Durchführungsgesetz beschlossen / Das Durchführungsgesetz zum „EU AI Act“ legt unter anderem fest, welche Behörden in Deutschland künftig für die Umsetzung, die Aufsicht und Unterstützung von Unternehmen zuständig sind

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Digitale Technikprobleme – über ein Drittel der IT-Nutzer bittet nur ungern um Hilfe https://www.datensicherheit.de/digital-technikprobleme-ein-drittel-it-nutzer-bitte-ungern-hilfe Wed, 10 Jun 2026 22:58:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54893 [datensicherheit.de, 11.06.2026] Wenn der Drucker streikt, der PC ständig abstürzt oder die Videokonferenz stumm bleibt, holen sich bei derartigen Technikproblemen mit IT die meisten Menschen in Deutschland Unterstützung u.a. bei Freunden, Familie, Kollegen. Insgesamt 78 Prozent bitten demnach andere um Hilfe, wenn sie bei digitalen Anwendungen oder Geräten nicht weiterkommen. Gleichzeitig möchte gut die Hälfte (51%) technische Probleme eigentlich am liebsten selbst lösen. So empfinde es mehr als ein Drittel (36%) als „unangenehm“, andere bei IT-Problemen um Hilfe zu bitten. Dies sind Erkenntnisse aus einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom e.V. unter 1.005 Personen in Deutschland ab 16 Jahren. Anlass der Publikation der damit verbundenen Studienergebnisse soll der bundesweite „Digitaltag“ am 26. Juni 2026 sein.

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Foto: Bitkom

Leah Schrimpf betont, dass IT-Nutzer im Alltag verschiedenste niedrigschwellige Unterstützungsangebote finden und ihre digitalen Kompetenzen kontinuierlich weiterentwickeln sollten

Unter den 16- bis 29-Jährigen ist es fast der Hälfte „unangenehm“, bei IT-Problemen Hilfe zu suchen

Besonders ausgeprägt sie diese Hemmschwelle bei Männern und jüngeren Menschen: 40 Prozent der Männer gäben an, ungern um Hilfe bei digitalen Anwendungen oder Geräten zu bitten – bei den Frauen sei es nur einem Drittel (33%) „unangenehm“ zu fragen.

  • Auch das Alter spiele eine Rolle: Je jünger die Befragten, desto größer sei die Zurückhaltung. Unter den 16- bis 29-Jährigen sei es fast der Hälfte (47%) „unangenehm“, bei Technikproblemen nach Hilfe zu fragen. Bei den Menschen ab 65 Jahren seien es dagegen lediglich 30 Prozent.

„Digitale Technologien entwickeln sich schnell, und nicht jedes Problem lässt sich auf Anhieb allein lösen. Umso wichtiger ist es, dass Menschen im Alltag verschiedenste niedrigschwellige Unterstützungsangebote finden und ihre digitalen Kompetenzen kontinuierlich weiterentwickeln können. Genau hier setzt der ,Digitaltag’ mit seinen vielfältigen Angeboten an“, führt Leah Schrimpf, Leiterin „Digitale Gesellschaft“ beim Bitkom, aus.

45 Prozent der Deutschen meinen, anderen bei IT-Fragen im Alltag behilflich sein zu können

Zum diesjährigen „Digitaltag“ am 26. Juni 2026 finden in ganz Deutschland zahlreiche Aktionen statt, welche Menschen dabei unterstützen sollen, digitale Kompetenzen zu stärken und neue Technologien kennenzulernen.

  • Gleichzeitig sähen sich viele Menschen selbst als Unterstützer für andere: 45 Prozent der Deutschen sagten von sich, anderen bei Fragen zu digitalen Geräten und Anwendungen häufig weiterhelfen zu können.

Zwischen Männern (47%) und Frauen (44%) gebe es dabei kaum Unterschiede. Deutlich größer seien sie zwischen den Generationen: Während 52 Prozent der 16- bis 29-Jährigen häufig anderen helfen könnten, sagten dies unter den Menschen ab 65 Jahren nur 26 Prozent von sich.

Weitere Informationen zum Thema:

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Leah Schrimpf – Leiterin Digitale Gesellschaft Bitkom e.V.

DFA Digital für alle
Seid dabei! Nächster #Digitaltag am 26. Juni 2026

datensicherheit.de, 29.01.2026
Barrierefreie KI: Zehn praxisnahe Schritte für inklusive Innovation am Arbeitsplatz / Generative KI verändert rasant die Arbeitswelt. Dabei bleibt allzu oft ein zentraler Aspekt unbeachtet: Barrierefreiheit. Wer Inklusion ernst nimmt, muss sicherstellen, dass KI-Systeme für alle zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten.

datensicherheit.de, 25.11.2025
E-Mail-Sicherheit bei Webmail-Diensten: BSI-Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Transparenz und Benutzerfreundlichkeit / Das BSI hat am 24. November 2025 in seiner Whitepaper-Reihe des „Digitalen Verbraucherschutzes“ den Titel „Anforderungen an sichere, transparente und benutzerfreundliche Webmail-Dienste“ bereitgestellt

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„AI Security Institute“: TÜV-Verband begrüßt wichtiges Signal für den KI-Standort Deutschland https://www.datensicherheit.de/ai-security-institute-tuev-verband-signal-ki-standort-deutschland https://www.datensicherheit.de/ai-security-institute-tuev-verband-signal-ki-standort-deutschland#respond Wed, 10 Jun 2026 22:43:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54889 Wer das KI-Potenzial nutzen möchte, sollte deren Risiken verstehen und Vertrauen in ihre Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz schaffen

[datensicherheit.de, 11.06.2026] Das deutsche „AI Security Institute“ sei ein wichtiges Signal für den KI-Standort Deutschland – auch der TÜV-Verband begrüßt dessen Einrichtung und fordert zugleich eine enge Verbindung von Forschung und Praxis. Der Nationale Sicherheitsrat hat die Einrichtung eines deutschen Sicherheitsinstituts für Künstliche Intelligenz (KI) beschlossen. Dieses deutsche „AI Security Institute“ (DE-AISI) soll demnach die Bewertung von KI-Risiken stärken und den Aufbau sicherer und vertrauenswürdiger KI unterstützen. Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, kommentiert: „Die Einrichtung eines deutschen ,AI Security Institute’ ist ein wichtiges Signal für den KI-Standort Deutschland. Wer das Potenzial von Künstlicher Intelligenz nutzen will, muss die Risiken von KI verstehen und Vertrauen in ihre Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz schaffen!“

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Foto: © Tobias Koch

Dr. Joachim Bühler unterstreicht die Notwendigkeit, mit dem DE-AISI ein international anschlussfähiges Institut zu etablieren

Es gilt, wissenschaftlich fundierte Methoden zu entwickeln und diese in der Praxis anwendbar zu machen

Bühler führt aus: „Deutschland hat die Chance, bei sicherer und vertrauenswürdiger KI eine internationale Führungsrolle einzunehmen. Das ,AI Security Institute’ kann dazu beitragen, Deutschland und Europa als Standorte für sichere KI zu stärken und internationale Standards für vertrauenswürdige KI mitzugestalten.“

  • KI-Systeme müssten sich verlässlich prüfen und bewerten lassen. Entscheidend werde sein, dafür wissenschaftlich fundierte Methoden zu entwickeln und sie in der Praxis anwendbar zu machen.

Bestehende Kompetenzen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Aufsicht und Prüfwesen sollten zusammengeführt werden

„Mit dem ,TÜV AI.Lab’ arbeiten die TÜV-Unternehmen bereits daran, Prüf- und Bewertungsmethoden für KI-Systeme zu entwickeln. Ziel ist es zentrale Anforderungen wie Transparenz, Robustheit, Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit mess- und überprüfbar zu machen.“

  • Wichtig sei zudem, bestehende Kompetenzen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Aufsicht und Prüfwesen zusammenzuführen. Bühlers abschließender Gedanke: „Nur so entsteht ein Institut, das international anschlussfähig ist und Unternehmen bei der sicheren Entwicklung und dem Einsatz von KI wirksam unterstützt!“

Weitere Informationen zum Thema:

TÜV VERBAND
Über uns

mfm – future at work,
mfm – Interview: Drei Fragen an Joachim Bühler

bitkom
Positionspapier: Deutsches AI Security Institut

Table.Briefings, Leonard Schulz, 18.03.2026
KI-Sicherheit: Britische Task Force als Vorbild für Deutschland?

datensicherheit.de, 10.06.2026
„AI Security Institute“: Gründung eines deutschen KI-Sicherheitsinstituts beschlossen / DE-AISI soll helfen, die KI-Chancen und -Risiken besser einzuschätzen und sich zudem mit vergleichbaren ausländischen Einrichtungen auszutauschen

datensicherheit.de, 22.05.2026
Laut GoTo-Studie verlässt sich fast die Hälfte der Beschäftigten zu stark auf KI / Während Mitarbeiter dank KI täglich über eine Stunde Zeit sparen können, führt übermäßige KI-Abhängigkeit zu Fachkräftemangel, zunehmendem Missbrauch und einer Flut von KI-Workslop

datensicherheit.de, 21.05.2026
KI-basierte Cyberbedrohungen: KMU bisher meist nicht vorbereitet / Kleine und Mittlere Unternehmen unterschätzen oft die Risiken mittels Künstlicher Intelligenz (KI) durchgeführter Cyberangriffe

datensicherheit.de, 15.05.2026
Datensouveränität im KI-Zeitalter als strategisches Muss für IT-Entscheider / Datensouveränität basiert auf der Fähigkeit, eine substanzielle und nachweisbare ortsunabhängige Kontrolle über Daten, Technologien, Betriebsprozesse und rechtliche Risiken zu behalten

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https://www.datensicherheit.de/ai-security-institute-tuev-verband-signal-ki-standort-deutschland/feed 0
„AI Security Institute“: Gründung eines deutschen KI-Sicherheitsinstituts beschlossen https://www.datensicherheit.de/ai-security-institute-gruendung-deutsch-ki-sicherheitsinstitut Tue, 09 Jun 2026 22:45:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54877 DE-AISI soll helfen, die KI-Chancen und -Risiken besser einzuschätzen und sich zudem mit vergleichbaren ausländischen Einrichtungen auszutauschen

[datensicherheit.de, 10.06.2026] Laut einer aktuellen Meldung des Digitalverbands Bitkom e.V. hat der Nationale Sicherheitsrat die Einrichtung eines Sicherheitsinstituts für Künstliche Intelligenz (KI) beschlossen. Das deutsche „AI Security Institute“ (DE-AISI) soll demnach helfen, die Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz besser einzuschätzen und sich zudem mit vergleichbaren ausländischen Einrichtungen auszutauschen. Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, betont in ihrem Kommentar, dass Einrichtung des Sicherheitsinstituts für KI Deutschland die Voraussetzungen dafür schaffe, solche Risiken frühzeitig fundiert einschätzen zu können.

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Foto: Bitkom e.V.

Laut Susanne Dehmel schafft Deutschland nun die Voraussetzungen, KI-Risiken frühzeitig fundiert einschätzen zu können

Gründung des KI-Sicherheitsinstituts folgt ausländischen Vorbildern

Dehmel führt aus: „Mit der Gründung eines Sicherheitsinstituts für Künstliche Intelligenz zieht Deutschland mit Staaten wie Großbritannien, den USA oder Frankreich gleich, die bereits eigene Institute aufgebaut haben“

  • KI-Systeme eröffneten neue Möglichkeiten – damit gingen aber auch neue Risiken einher.

„Mit der Einrichtung eines Sicherheitsinstituts für KI schafft Deutschland die Voraussetzungen, solche Risiken frühzeitig fundiert einschätzen zu können.“

Im Zentrum sollten neue systemische KI-Risiken für Deutschlands Sicherheit und Souveränität stehen

Das DE-AISI sollte laut Bitkom ein von bestehenden Einrichtungen abgegrenztes Forschungsmandat erhalten und ein Lagebild mit Blick auf die neuen sogenannten Frontier-Modelle erstellen.

  • Im Zentrum müssten neue systemische Risiken für Deutschlands Sicherheit und Souveränität stehen. Fragen des Arbeits-, Verbraucher- und Datenschutzes oder der KI-Ethik würden bereits an anderer Stelle kompetent behandelt.

Abschließend gibt Dehmel zu bedenken: „Das neue Sicherheitsinstitut wird nur erfolgreich sein können, wenn wir dafür internationale Spitzenkräfte gewinnen. Dafür braucht das Institut mindestens eine Finanzierung auf dem Niveau des britischen AISI.“

Weitere Informationen zum Thema:

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Susanne Dehmel: Mitglied der Geschäftsleitung KI & Daten Bitkom e.V.

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Positionspapier: Deutsches AI Security Institut

Table.Briefings, Leonard Schulz, 18.03.2026
KI-Sicherheit: Britische Task Force als Vorbild für Deutschland?

datensicherheit.de, 22.05.2026
Laut GoTo-Studie verlässt sich fast die Hälfte der Beschäftigten zu stark auf KI / Während Mitarbeiter dank KI täglich über eine Stunde Zeit sparen können, führt übermäßige KI-Abhängigkeit zu Fachkräftemangel, zunehmendem Missbrauch und einer Flut von KI-Workslop

datensicherheit.de, 21.05.2026
KI-basierte Cyberbedrohungen: KMU bisher meist nicht vorbereitet / Kleine und Mittlere Unternehmen unterschätzen oft die Risiken mittels Künstlicher Intelligenz (KI) durchgeführter Cyberangriffe

datensicherheit.de, 15.05.2026
Datensouveränität im KI-Zeitalter als strategisches Muss für IT-Entscheider / Datensouveränität basiert auf der Fähigkeit, eine substanzielle und nachweisbare ortsunabhängige Kontrolle über Daten, Technologien, Betriebsprozesse und rechtliche Risiken zu behalten

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Drohnen-Mitnahme bei Flugreisen: Akkus falsch einzupacken kann zu Hunderten Euro Verlust führen https://www.datensicherheit.de/drohnen-mitnahme-flugreise-akkus-gepaeck-verlust Tue, 09 Jun 2026 10:04:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54864 Die aktuellen Akku-Regeln sollten Flugreisende mit Drohnen im Gepäck vorab kennen – sonst drohen Beschlagnahmung und teure Verluste am Flughafen

[datensicherheit.de, 09.06.2026] Das Verbraucher-Webportal „Drohnen-Camp“ nimmt die bevorstehende Sommerurlaubssaison zum Anlass, Drohnen-Piloten wichtige Hinweise für deren Transport im Flugzeug zu geben – damit dann am Urlaubs- und Einsatzort auch die Verfügbarkeit aller Systemkomponenten gewährleistet ist. Eine Drohne für den Sommerurlaub ins Flugzeug mitzunehmen sei im Prinzip in den meisten Fällen problemlos – doch wer Lithium-Polymer-Akkus (LiPo-Akkus), welche eben in den meisten Drohnen zum Einsatz kommen, im Koffer verstaut, macht demnach „den teuersten Fehler der Reise“: Ersatzakkus im Aufgabegepäck seien nämlich bei allen Airlines weltweit verboten. Diese werden dann laut „Drohnen-Camp“ an der Sicherheitskontrolle aus dem Koffer entnommen – und nicht zurückgegeben. Wer also z.B. drei Akkus à 199 Euro im Koffer hat, verliert dann fast 600 Euro, noch vor dem Abflug.

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Abbildung: „Drohnen-Camp“

Aktuelle Akku-Regeln für die Mitnahme in Flugzeugen laut „Drohnen-Camp“

Die Drohne als solche ist weniger das Problem für Flugreisen als die Akkus

Das Problem liege selten im Fliegen mit der Drohne – sondern im Transport. Denn für LiPo-Akkus gälten im Luftverkehr besondere Gefahrgut-Vorschriften, welche wohl viele Reisende nicht kennen würden.

  • „Drohnen-Piloten bereiten Auslandsreisen in der Regel sorgfältig vor – sie recherchieren Luftraumregeln, Genehmigungspflichten und Verbotszonen im Reiseland. Was dabei gelegentlich untergeht, sind die Transportvorschriften für den Flug dorthin. Wer sich erst am Flughafen informiert, hat im schlechtesten Fall schon verloren!“, warnt Francis Markert, Mitgründer von „Drohnen-Camp“, Drohnen-Fluglehrer und Co-Autor des Buches „Drohnen — die große Fotoschule“.

LiPo-Akkus seien ein „Gefahrgut“: Sie könnten bei Beschädigungen oder Kurzschlüssen im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich werden. Deshalb gelte weltweit: „Ersatzakkus gehören ausschließlich ins Handgepäck!“ Denn im Ernstfall könne die Crew an Bord dort schnell reagieren und eine Katastrophe verhindern.

Drohnen-Größe entscheidet zumeist über Mitnahme im Hand- oder Aufgabegepäck

Das Fluggerät selbst dürfe je nach Größe ins Hand- oder ins Aufgabegepäck. Manche Airlines – darunter Emirates – verlangten jedoch ausdrücklich, die Drohne aufzugeben; die Akkus aber müssten trotzdem mit ins Handgepäck.

Folgende Grundregeln gelten laut „Drohnen-Camp“ unabhängig von der Airline:

  • Ersatzakkus ausschließlich ins Handgepäck – Aufgabegepäck ist weltweit verboten!
  • Akku-Kontakte gegen Kurzschlüsse sichern (z.B. mit Abdeckkappen oder Klebeband)!
  • Beschädigte oder aufgeblähte Akkus nicht transportieren“
  • Akkus auf etwa 50 Prozent Ladestand entladen (chemisch stabilster Zustand)!
  • Feuerfeste Schutzhüllen, sogenannte LiPo-Safe-Bags, verwenden (empfohlen)!

Grundlage für die meisten Airline-Regeln sei die internationale IATA-Richtlinie für Lithium-Batterien:

  • Unter 100 Wh: bis zu 20 Akkus im Handgepäck erlaubt.
  • 100 bis 160 Wh: maximal zwei Akkus, teils mit Voranmeldung.
  • Über 160 Wh: nur als „Gefahrgutfracht“ – im Passagierflugzeug nicht erlaubt.

Handgepäckstücke mit Drohnen-Akkus inzwischen kein Sonderfall mehr

Viele Airlines folgten der IATA-Richtlinie, manche setzten engere Grenzen. Während manche Airlines die Anzahl der Akkus begrenzten, sorgten bei anderen Fluggesellschaften strenge Handgepäcksregeln für Probleme. An den meisten internationalen Flughäfen seien Handgepäckstücke mit Drohnen-Akkus nun längst „kein Aufreger mehr“. Dabei gehörten Sprengstofftests mittlerweile zur Routine.

  • Die eigentliche Gefahr lauere indes woanders. Denn Akkus im Koffer würden beim Verladen aus dem Gepäck entnommen. Dies passiere im Hintergrund, ohne Benachrichtigung, ohne Rückgabe. „Wann genau, bekommt niemand mit.“

Dass etwas fehlt, falle in der Regel erst beim Auspacken im Hotel auf – zu einem Zeitpunkt, an dem nichts mehr zu machen sei. „Das ist keine Einzelfallentscheidung, sondern gelebte Praxis an Flughäfen weltweit. Ohne Benachrichtigung, ohne Rückgabemöglichkeit. Was entnommen wird, ist weg“, unterstreicht Markert abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

DROHNEN-CAMP
Drohnen-Camp – dein Startpunkt vor jedem Flug: Drohnen-Camp steht für Erfahrung, Technik und fundiertes Fachwissen. Seit 2014 beschäftigen wir uns intensiv mit Drohnen und allem, was dazugehört. Was als Blog begann, ist heute eine unabhängige Plattform für alle, die Drohnen sicher, legal und verantwortungsvoll einsetzen möchten.

DROHNEN-CAMP
Über uns – die Gesichter dahinter

DROHNEN-CAMP, Francis Markert, 21.05.2026
Drohnen & LiPo-Akkus im Flugzeug transportieren: Das musst du wissen

DROHNEN-CAMP, Francis Markert, 22.05.2026
Drohnen-Gesetze in 142 Ländern: Diese Vorschriften müssen Fernpiloten beachten

datensicherheit.de, 17.02.2026
Verlängerung des Drohnen-Führerscheins notwendig, aber längst nicht hinreichend / Pflicht zur sorgfältigen Flugvorbereitung: Drohnen-Piloten liegen trotz gültiger Lizenz häufig falsch – im Kontext von sogenannten UAS-Gebieten bis hin zur Versicherungspflicht

datensicherheit.de, 17.11.2025
Drohnen-Erkennung und -Lokalisierung mittels intelligenter Sensordatenfusion / Drohnen lassen sich, wenn sie noch nicht in Sicht-, aber in Hörreichweite sind, dank intelligenter Sensordatenfusion erkennen und lokalisieren

datensicherheit.de, 26.08.2025
Drohnenpiloten sollten allgemeine und spezielle Regelungen vorab kennen und vor Ort beachten / „Drohnen-Camp.de“ hat eine aktuelle Übersicht über europäische Urlaubsländer mit den dort geltenden wichtigsten Regeln veröffentlicht

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„Bestes Netz für Deutschland“ – Memorandum of Understanding für Netzausbau unterzeichnet https://www.datensicherheit.de/bestes-netz-deutschland-memorandum-understanding-netzausbau Tue, 09 Jun 2026 09:51:15 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54863 Netzausbau eine erfolgreiche Gemeinschaftsaufgabe, wenn Bund und Länder Hürden abbauen, Kommunen den Ausbau zur Priorität machen und Unternehmen bauen können

[datensicherheit.de, 09.06.2026] Am 8. Juni 2026 haben laut einer diesbezüglichen Stellungnahme des Digitalverbands Bitkom e.V. Bund, Länder, Kommunen und Netzbetreiber das Memorandum of Understanding „Bestes Netz für Deutschland“ unterzeichnet. Der Bitkom-Präsident, Dr. Ralf Wintergerst, kommentiert: „Die Vereinbarung von Bund, Ländern, Kommunen und Netzbetreibern zeigt, wo der Netzausbau besser werden muss und wie er besser werden kann. Der Netzausbau ist eine gemeinsame Aufgabe: Er geht dort voran, wo Bund und Länder Hürden abbauen, Kommunen den Ausbau zur Priorität machen und Unternehmen bauen können.“

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Foto: Bitkom

Dr. Ralf Wintergerst betont, dass es jetzt darauf ankommt, dass aus dieser Vereinbarung jetzt „Tempo auf der Baustelle“ wird…

Beim Netzausbau in den vergangenen Jahren durchaus viel erreicht

Die Notwendigkeit zeigt sich demnach anhand einer neuen Bitkom-Erhebung: Bis ein neuer Mobilfunkmast steht, vergingen im Schnitt mehr als drei Jahre. Die eigentliche Planung durch die Unternehmen dauere durchschnittlich acht Monate, der Bau rund vier Monate.

  • Die größten Verzögerungen entstünden bei der Standortsuche mit im Schnitt 16 Monaten und im Genehmigungsverfahren mit rund zehn Monaten. Auch die Stromanbindung könne bis zu eineinhalb Jahre dauern.

Dennoch hätten die Telekommunikationsunternehmen in den vergangenen Jahren viel erreicht: 5G erreiche nahezu alle Haushalte und rund 95 Prozent der Fläche. Mehr als 80 Prozent der Haushalte könnten heute einen Gigabit-Anschluss nutzen, fast die Hälfte habe Zugang zu Glasfaser.

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Abbildung: Bitkom

Neubau Mobilfunkmasten: Aktuelle Bitkom-Analyse zur Verfahrensdauer

Liegenschaftsatlas für öffentliche Gebäude und Grundstücke gefordert, um für Netzausbau geeignete Mobilfunkstandorte schneller zu ermitteltn

Aber der Netzausbau bleibe weiterhin dort schwierig, „wo Verfahren zu lange dauern oder Standorte für Masten und Stromanschlüsse fehlen“. Jetzt komme es eben darauf an, dass aus der Vereinbarung „Tempo auf der Baustelle“ wird, nicht zusätzliche Abstimmung auf dem Papier.

  • Der Liegenschaftsatlas für öffentliche Gebäude und Grundstücke müsse kommen, damit geeignete Mobilfunkstandorte schneller gefunden werden. Zudem brauchten Mobilfunkmasten eine priorisierte Stromanbindung. Genehmigungen müssten digital, einheitlicher und einfacher werden. Zudem dürfe das im Sommer 2025 beschlossene „überragende öffentliche Interesse“ nicht nur im Gesetz stehen – es müsse auch in den Kommunen angewendet werden und die Verfahren spürbar beschleunigen.

Deutschland braucht laut Bitkom Netze, welche im Alltag flächendeckend und zuverlässig funktionieren – im Home-Office, im Zug, auf dem Land, in der Arztpraxis, in der Schule und in den Unternehmen. Glasfaser und 5G seien die Grundlage dafür, dass Menschen verlässlich digital arbeiten, lernen und kommunizieren könnten. Wintergersts Fazit: „Das beste Netz für Deutschland entsteht durch weniger Bürokratie, einfachere Verfahren und Rahmenbedingungen, die Investitionen möglich machen.“

Weitere Informationen zum Thema:

bikom
Über uns

bitkom
Dr. Ralf Wintergerst: Präsident Bitkom / Vorsitzender der Geschäftsführung & Group CEO Giesecke+Devrient GmbH

Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Juni 2026
Bestes Netz für Deutschland / Memorandum of Understanding

datensicherheit.de, 29.03.2025
Dringender Branchenappell zum Glasfaser- und Mobilfunkausbau an Digitalministerkonferenz / Branchenverbände ANGA, Bitkom, BREKO und VATM fordern investitionsfreundliche und wettbewerbsorientierte Politik zur Umsetzung der Digitalen Transformation

datensicherheit.de, 14.10.2019
5G: Vorbereitung von Unternehmen auf den neuen Mobilfunk-Standard / Die Arbeitsweise von Mitarbeitern wird sich verändern und Auswirkungen auf die IT-Sicherheit haben / Unternehmen sollten sich schon jetzt mit den Anforderungen auseinandersetzen

datensicherheit.de, 16.07.2019
KIT: Technologien für die sechste Mobilfunkgeneration / Die nahtlose Verbindung drahtloser Übertragungsstrecken mit Glasfasernetzen ermöglicht hochleistungsfähige Datennetze

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Informatik-Monitor Junior 2026: Informatorische Bildung an Grundschulen auf Basis lückenhafter Lehrpläne https://www.datensicherheit.de/informatik-monitor-junior-2026-informatik-grundschule-luecke-lehrplaene Sun, 07 Jun 2026 22:56:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54851 Wo und wie Informatik in den Lehrplänen deutscher Grundschulen integriert ist, hat die Gesellschaft für Informatik e.V. in einer von der Klaus Tschira Stiftung geförderten neuen Studie analysiert

[datensicherheit.de, 08.06.2026] Ob z.B. Tablet, Smartphone oder der Saugroboter daheim – Kinder kommen heute offensichtlich immer früher in Kontakt mit digitalen Systemen. Aus dieser Erkenntnis erwächst die Notwendigkeit, dass sie eben auch früh ein erstes Verständnis für die Funktionsweise der sie umgebenden Technologien entwickeln. Wo und wie Informatik in den Lehrplänen deutscher Grundschulen integriert ist, hat demnach die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) in einer von der Klaus Tschira Stiftung (KTS) geförderten neuen Studie untersucht – dem „Informatik-Monitor Junior“. Die zentrale Aussage sei, dass es in den Lehrplänen der Bundesländer starke Unterschiede hinsichtlich der „informatischen Bildung“ gebe – in sieben von ihnen spiele das Thema bisher noch gar keine Rolle.

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Abbildung: KTS / GI

Informatische Bildung: Bundesländer im aktuellen Vergleich

Informatik in vielen Lehrplänen noch gar nicht verankert

Informatische Bildung sei ein zentraler Faktor, um Kinder und Jugendliche für ein selbstbestimmtes Leben in der zunehmend von Digitalisierung geprägten Welt vorzubereiten.

  • Dies habe auch die Kultusministerkonferenz (KMK) erkannt, welche bereits 2016 in einem Strategiepapier empfohlen hatte, digitale Bildung schon in der Grundschule anzubieten.

Trotzdem seien informatische Inhalte in vielen Lehrplänen noch gar nicht verankert: Dies zeigt der am 3. Juni 2026 publizierte „Informatik-Monitor Junior“ – herausgegeben von der GI, gefördert von der KTS.

Sieben Bundesländer ohne Informatik an Grundschulen

Das Forschungsteam habe insgesamt 208 offizielle Dokumente wie Fachlehrpläne oder Medienrahmen für Grundschulen aus allen Bundesländern analysiert. Lediglich 38 davon, verteilt auf nur neun Bundesländer, enthielten Kompetenzen oder Inhalte, die sich klar der Informatik zuordnen ließen.

  • Bremen führe den Ländervergleich bei informatischer Bildung der Grundschulen an. Aber auch die Lehrpläne von Schleswig-Holstein, Hamburg und Nordrhein-Westfalen wiesen bereits eine vergleichsweise breite Grundlage auf: „Sie enthalten punktuell Inhalte, die Kinder an informatische Phänomene heranführen und sie auf die aktive Teilhabe an einer zunehmend digital geprägten Welt vorbereiten.“

In Grundschullehrplänen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen stehe bisher überhaupt keine informatische Bildung in Lehrplänen und Rahmenvorgaben.

Lehrpläne zur Informatik oft zu vage und bei Weitem nicht ausreichend

Alev Dreger, Programm-Managerin „Bildung“ bei der KTS, kommentiert: „Obwohl Kinder bereits im Vorschulalter mit informatischen Phänomenen in Berührung kommen, fehlt informatische Bildung in deutschen Grundschullehrplänen noch immer weitgehend – und das trotz klarer Ansagen aus der Bildungspolitik.“

  • Sie kritisiert: „Was bisher in den Lehrplänen zu finden ist, ist zu vage und bei Weitem nicht ausreichend. Hier besteht dringender Handlungsbedarf in allen Bundesländern!“

Eve Tessenow, Senior-Referentin der GI und Autorin der Studie, ergänzt: „Informatische Bildung braucht einen festen Platz in den Lehrplänen – mit klar definierten Kompetenzschwerpunkten! Ohne verbindliche Verankerung besteht die Gefahr, dass sie ins Randständige abdriftet und schlicht nicht stattfindet. Das wäre ein schwerwiegendes Versäumnis gegenüber Kindern einer Gesellschaft, die zunehmend digital geprägt ist.“

3 Handlungsempfehlungen zur Informatik in Lehrplänen:

Die Autorinnen und Autoren dieser Studie haben klare Handlungsempfehlungen formuliert, um Informatik deutschlandweit an Grundschulen zu verankern. Nur durch eine flächendeckende Umsetzung dieser drei Handlungsempfehlungen sei es möglich, die strukturelle Lücke zwischen bildungspolitischem Anspruch und schulpraktischer Realität zu schließen:

  1. Ausdifferenzieren statt nur ausweiten!
    Es reiche nicht aus, Anknüpfungspunkte in anderen Fachlehrplänen wie Mathematik zu identifizieren. Lehrpläne und Rahmenkonzepte müssten Kompetenzen dezidiert informatisch ausdifferenzieren – „etwa indem sie Fachbegriffe wie Algorithmen, Daten oder Informatiksysteme aufnehmen“.
  2. Geeignete Ankerfächer benennen und stärken!
    Sachunterricht sowie „Technik/Werken“ eigneten sich als Ankerfächer für informatische Bildung. Gerade Sachunterricht decke aber bereits viele Inhalte ab. Daher sollte eine Integration bevorzugt in weitere Fächer geprüft werden, insbesondere Mathematik und – soweit vorhanden – eben „Technik/Werken“. Entscheidend sei dabei: „Wo Informatik stattfindet, muss sie auch als Informatik sichtbar sein – durch eigene Kennzeichnung, separate Zeichen oder einen eigenständigen Kompetenzschwerpunkt.“

  3. Lehrkräfte konsequent aus- und fortbilden!
    Informatische Kompetenzen ließen sich Grundschülern nur dann vermitteln, wenn Lehrkräfte selbst über fundierte informatische und informatikdidaktische Kenntnisse verfügen. „Gefordert sind systematische Aus- und Fortbildungsangebote auf institutioneller Ebene sowie Rahmenbedingungen, die es Lehrkräften ermöglichen, diese Angebote tatsächlich wahrzunehmen.“

Weitere Informationen zum Thema:

GESELLSCHAFT FÜR INFORMATIK
Wir sind die Stimmer Informatik. / Mit unserem Netzwerk gestalten wir die digitale Zukunft.

DIE NATIONALE INITIATIVE mint ZUKUNFT SCHAFFEN, Gunnar Solka, 02.06.2026
MINT-Botschafterin Eve Tessenow im Interview

Klaus Tschira Stiftung
Über uns

Klaus Tschira Stiftung
Alev Dreger – Programm-Managerin Bildung

INFORMATIK-MONITOR JUNIOR
INFORMATISCHE BILDUNG IN DER GRUNDSCHULE / EINE LEHRPLANANALYSE

KMK KULTUSMINISTER KONFERENZ, Dezemebr 2016
Bildung in der digitalen Welt / Strategie der Kultusministerkonferenz

datensicherheit.de, 01.06.2026
Weltkindertag 2026: BSI-Tipps für sicheres Aufwachsen im Digitalen Zeitalter / Das BSI warnt vor zunehmenden Risiken durch altersunangemessene Inhalte, „Cybergrooming“, Datenmissbrauch und Kostenfallen

datensicherheit.de, 27.04.2026
Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt: Bitkom-Kommentar zur Bestandsaufnahme der Expertenkommission / Der Bitkom plädiert für eine verbindliche Verankerung von Medienkompetenz in Lehrplänen, entsprechende Fortbildungen sowie eine Bundeszentrale für digitale Bildung zur Unterstützung von Eltern

datensicherheit.de, 10.04.2026
Damals 1410: Kinder per Zeitreise aus dem Mittelalter mit Medienkompetenz in die digitale Welt / Die neue Ausstellung „Damals 1410“ soll Kinder spielerisch durch die digitale Welt führen – als ein begehbares Spiel, an dessen Beginn eine Zeitreise in eine mittelalterlich anmutende Stadt steht

datensicherheit.de, 31.03.2026
KKH gibt Eltern Tipps, um Kinder vor digitalem Stress zu bewahren / Laut forsa-Umfrage im KKH-Auftrag ist das Suchtpotenzial digitaler Medien Eltern-Sorge Nummer 1 – Digitales Wohlbefinden und Medienkompetenz gilt es in Einklang zu bringen

datensicherheit.de, 19.02.2026
eco: Digitalen Kinder- und Jugendschutz weiterentwickeln und digitale Teilhabe erhalten / eco-Verband fordert EU-weit einheitliche Lösungsansätze statt nationaler Insellösungen – Vielschichtigkeit der Web-Dienste bei der Weiterentwicklung der Schutzmechanismen sollte konsequent berücksichtigt und technologieoffen gedacht werden

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Silicon Saxony begrüßt EU Chips Act 2.0 – fordert indes industrielle Substanz in Berlin, München und Dresden https://www.datensicherheit.de/silicon-saxony-begrussung-eu-chips-act-2-0 Sun, 07 Jun 2026 22:09:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54839 Silicon Saxony – mit über 700 Mitgliedern größter und mit dem „Cluster Management Excellence Label GOLD“ ausgezeichneter Halbleiter-Cluster Europas – kommentiert Vorlage der Europäischen Kommission und präzisiert Forderungen

[datensicherheit.de, 08.06.2026] Silicon Saxony, nach eigenen Angaben Europas größtes Halbleiter-Cluster, begrüßt die Erweiterung des Förderrahmens sowie das „Flagship“-Projekt für fortschrittliche Fertigung und die „Buy European“-Komponente im öffentlichen Beschaffungswesen und fordert eine kohärente deutsche Halbleiterstrategie sowie eine substanzielle Mittelausstattung im „MFR 2028–2034“. Die am 3. Juni 2026 von der Europäischen Kommission vorgelegte Verordnung zum „EU Chips Act 2.0“ enthält aus Sicht von Silicon Saxony, „dem mit über 700 Mitgliedern größten und mit dem ,Cluster Management Excellence Label GOLD’ zertifizierten Halbleiter-Cluster Europas“, mehrere strategisch richtige Weichenstellungen. Zugleich hänge die industriepolitische Substanz dieses Vorschlags am Ergebnis der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 und damit am politischen Willen der Mitgliedstaaten, allen voran Deutschlands.

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Foto: © Silicon Saxony e.V.

Frank Bösenberg: Wir sehen den Vorschlag als Beleg dafür, dass man in Europa von den Erfahrungen aus Sachsen gelernt hat, und stehen gern für einen Austausch zu diesem Thema zur Verfügung

Ambition mit bereits vorhandenen Projekten auf europäischer und deutscher Ebene synchronisieren

„Mit der Erweiterung des ,First-of-a-Kind’-Rahmens auf Spezialmaterialien, Fertigungsanlagen, Leiterplatten, fortschrittliche Verpackung und fertigungsorientiertes Chip-Design wird genau jene Wertschöpfungstiefe in den Förderhorizont gerückt, die Sachsen in den vergangenen drei Jahrzehnten aufgebaut hat“, kommentiert Frank Bösenberg, Geschäftsführer von Silicon Saxony.

  • Er betont: „Das ist die richtige industriepolitische Antwort auf das, was die europäische Halbleiterindustrie konsistent eingefordert hat.“

Mit den formulierten Ambitionen für Speicherchips zeichne der „Chips Act 2.0“ somit insgesamt „einen deutlich ganzheitlicheren Ansatz“ als in der Vergangenheit. Es sei nun von entscheidender Bedeutung, die formulierte Ambition mit den bereits vorhandenen Projekten auf europäischer und deutscher Ebene, welche einer Bewilligung entgegensehen, zu synchronisieren.

Insbesondere bei europäischen KI-Gigafactories Versorgungssicherheitserklärung konsequent anwenden

Ebenfalls ausdrücklich begrüßt Silicon Saxony die neuen Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen (Artikel 30 bis 32), welche demnach für kritische Infrastrukturen eine Versorgungssicherheitserklärung mit nachweisbarem Anteil inländischer Unternehmen und eine Strategie zur doppelten Beschaffung vorsehen.

  • „Das ist die überfällige Antwort auf die strategische Frage, wie europäische Halbleiter ,Demand-Pull’ bekommen. Wir erwarten, dass insbesondere bei den geplanten europäischen KI-Gigafactories die Versorgungssicherheitserklärung konsequent angewandt wird.“

Außerdem wird die Idee der „Europäischen Exzellenzregionen für Halbleiter“ begrüßt. „Wir sehen den Vorschlag als Beleg dafür, dass man in Europa von den Erfahrungen aus Sachsen gelernt hat, und stehen gern für einen Austausch zu diesem Thema zur Verfügung. Denn als europäisches Halbleiter-Cluster mit der ,Gold’-Zertifizierung der ,European Secretariat for Cluster Analysis’ sowie mit der größten Mitgliederbasis Europas verfügen wir über die institutionelle Grundlage, die dieses Label für weitere Regionen voraussetzt. Nicht zuletzt war und ist die ,Gold’-Zertifizierung ein zentraler Erfolgsfaktor für die Internationalisierung und Sichtbarkeit von Silicon Saxony als Hightech-Region in Europa!“

Halbleiterindustrie muss mit ihrer geopolitischen Bedeutung korrespondierende haushaltspolitische Priorität erhalten

Kritisch bewertet Silicon Saxony, dass dem „EU Chips Act 2.0“ eine unmittelbare fiskalische Hinterlegung fehlt: „Die Größenordnung zur Finanzierung der Vorhaben wird sich in den Verhandlungen zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen entscheiden. Hier erwarten wir, dass die Bundesregierung der Halbleiterindustrie jene haushaltspolitische Priorität einräumt, die ihrer geopolitischen Bedeutung entspricht, so Bösenberg.

  • Silicon Saxony unterstütze die Forderung der European Semiconductor Industry Association (ESIA) nach einer eigenständigen Halbleiter-Budgetlinie von mindestens 20 Milliarden Euro im Europäischen Wettbewerbsfonds.

Die nächste Aufgabe sieht Silicon Saxony in der Synchronisation des „Chips Act 2.0“ mit der bestehenden deutschen Halbleiterstrategie: „Brüssel hat die Architektur gestellt. Die industrielle Substanz muss jetzt in Berlin, München und Dresden entstehen. Wir werden den strukturierten Dialog mit den Bundeswirtschaftsministerien, der Sächsischen Staatsregierung, unseren Mitgliedern sowie unseren europäischen Silicon Europe-Partnern aktiv vorantreiben“, unterstreicht Bösenberg abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

SILICON SAXONY
THE HIGH-TECH NETWORK

SILICON SAXONY
Silicon Saxony Team / Managing Director Frank Bösenberg

Europäische Kommission
Ein ambitionierter Haushalt für ein stärkeres Europa: MFR 2028-2034 / Die Europäische Kommission hat am 16.7.2025 ihren Vorschlag für einen ehrgeizigen und flexiblen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vorgelegt. Er beläuft sich auf knapp 2 Billionen Euro für die sieben Jahre von 2028 bis 2034.

European Commission, 03.06.2026
Proposal for the Chips Act 2.0

esca European Secretariat for Cluster Analysis
ECEI Gold Label

ESIA EUROPEAN SEMICONDUCTOR INDUSTRY ASSOCIATION
Welcome to ESIA

datensicherheit.de, 05.11.2025
Halbleiter made in Europa: Verfügbarkeit geht vor Billigkeit / 96 Prozent der befragten Unternehmen würden mehr für Halbleiter aus Europa zahlen – EU-Initiativen zur Versorgungssicherheit werden mehrheitlich positiv bewertet

datensicherheit.de, 04.08.2025
Silicon Saxony: Hightech Agenda der Bundesregierung Mikroelektronik-Turbo mit Milliardenpotenzial / Silicon Saxony als Mitinitiator neuer industriepolitischer Projekte zur Ausgestaltung der Agenda begrüßt die Verabschiedung durch das Bundeskabinett

datensicherheit.de, 01.05.2025
Chip-Industrie: Silicon Saxony positioniert sich zum Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes / Chip-Gesetz reicht höchstwahrscheinlich nicht aus, um das allzu ehrgeizige Ziel der Digitalen Dekade zu verwirklichen

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