Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Samstag, April 25, 2026 0:28 - noch keine Kommentare
Speicherung von IP-Adressen: Bitkom begrüßt prinzipiell Gesetzentwurf und fordert Nachschärfung
Der aktuelle Ansatz zur Speicherung von IP-Adressen sei grundsätzlich richtig, sollte aber an entscheidenden Stellen im weiteren Gesetzgebungsprozess nachgeschärft werden
[datensicherheit.de, 25.04.2026] Der Präsident des Digitalverbands Bitkom e.V., Dr. Ralf Wintergerst, hat am 22. April 2026 zu der für diesen Tag geplanten Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Speicherung von IP-Adressen durch die Bundesregierung die Bitkom-Position unterstrichen. Dieser neue Ansatz zur Speicherung von IP-Adressen sei grundsätzlich richtig, aber der Gesetzentwurf müsse indes an entscheidenden Stellen im weiteren Gesetzgebungsprozess nachgeschärft werden.

Foto: Bitkom
Dr. Ralf Wintergerst fordert eine rechtssichere Regelung zur Speicherung von IP-Adressen, um Strafverfolgung zu ermöglichen, ohne aber unverhältnismäßig in Grundrechte einzugreifen
Neuer Ansatz zur Speicherung von IP-Adressen im Grundsatz richtig
„Der neue Ansatz zur Speicherung von IP-Adressen ist im Grundsatz richtig, der Gesetzentwurf muss aber an entscheidenden Stellen im weiteren Gesetzgebungsprozess nachgeschärft werden!“, so Wintergerst.
- Er betont: „Wer Opfer von Straftaten im Netz wird, muss darauf vertrauen können, dass diese Taten erfolgreich verfolgt und Täter identifiziert werden können.“
Dafür brauche es jedoch eine rechtssichere Regelung, um Strafverfolgung zu ermöglichen, ohne aber unverhältnismäßig in Grundrechte einzugreifen. Nach zwei gescheiterten Anläufen komme es daher jetzt auf eine rechtlich saubere und technisch gut umsetzbare Ausgestaltung des neuen Gesetzes an.
Daten sollen drei Monate nach Ende der Zuweisung einer IP-Adresse gelöscht werden
Eine Umsetzungsfrist von nur sechs Monaten sei nicht ausreichend und gehe an den Realitäten in den Unternehmen vorbei. Zugleich müsse zuverlässig ausgeschlossen werden, „dass aus der angedachten Drei-Monats-Frist eine deutlich längere Speicherdauer wird“.
- Nach dem aktuellen Entwurf sei dies zu erwarten, da die Daten drei Monate nach Ende der Zuweisung einer IP-Adresse gelöscht werden sollten – und nicht drei Monate ab ihrer Entstehung. Viele IP-Adressen bzw. die Verbindungen liefen oft aber über Wochen und Monate ohne Unterbrechung. So könne es in der Praxis auf eine deutlich längere Speicherdauer hinauslaufen.
„Deutschland braucht eine Lösung, die vor Gericht Bestand hat, technisch in dem vorgesehenen Zeitrahmen umsetzbar ist und im Netzbetrieb auch tatsächlich funktioniert!“ Wintergersts Fazit: „Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann das neue Gesetz die Strafverfolgung im Netz deutlich verbessern und so die Sicherheit auch in der analogen Welt spürbar erhöhen.“
Weitere Informationen zum Thema:
bikom
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