Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, April 22, 2026 0:31 - noch keine Kommentare
Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen: Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Dienstleistern
Im Internet und auf Social-Media-Kanälen werben Anbieter aktuell mit Slogans wie „Lebensversicherung erfolgreich rückfordern“ oder „Bis zu 200 % mehr aus Ihrem Vertrag holen“
[datensicherheit.de, 22.04.2026] Die Verbraucherzentrale Hamburg legt in einer aktuellen Stellungnahme Verbrauchern mit einer Lebens- oder Rentenversicherung nahe, der Werbung sogenannter Rückabwicklern oder Vertragsoptimierer keinen Glauben zu schenken. Im Internet und auf Social-Media-Kanälen werben Anbieter demnach aktuell mit Slogans wie „Lebensversicherung erfolgreich rückfordern“ oder „Bis zu 200 % mehr aus Ihrem Vertrag holen“. Aus Sicht der Verbraucherschützer halten diese Aussagen selten, was sie versprechen: Verbraucher erhielten oft nur 75 bis 80 Prozent des Rückkaufswerts, während der Rest bei den Anbietern verbleibe. Kosten für Anwälte und Gutachten müssten die Versicherten zusätzlich aus eigener Tasche zahlen.
Anzeigen auf Social-Media-Plattformen versprechen, aus „schlechtem“ Versicherungsvertrag deutlich mehr Geld herauszuholen als bei normaler Kündigung
„Der Erfolg ist ungewiss!“, kommentiert Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh). Sie erläutert: „Unser Eindruck ist, dass die Anbieter jeden Vertrag für geeignet erklären und die Versprechungen überwiegend ,heiße Luft’ sind. In vielen Fällen sehen wir sogar gute Ansätze für eine Anwaltshaftung.“
- Verbraucher berichteten den Verbraucherschützern immer wieder von ähnlichen Abläufen: Entweder meldeten sie sich auf Anzeigen auf Social-Media-Plattformen oder ihr Vermittler nehme mit ihnen Kontakt auf und verspreche, aus einem „schlechten“ Versicherungsvertrag deutlich mehr Geld herauszuholen als bei einer normalen Kündigung.
Die Vermittler versprechen laut vzhh mitunter, das 1,5- bis 2-Fache im Vergleich zu einer Kündigung zu erzielen. Die Kunden würden die Ansprüche aus dem Vertrag dann an ein Drittunternehmen abtreten, um diesen zu kündigen oder zu verkaufen.
Meistens haben Verbraucher am Ende weniger Geld als bei normaler Kündigung
Das Drittunternehmen trete den Vertrag dann wieder an den Versicherten zurück ab, welcher schließlich mit seinem Versicherer über die Rückabwicklung verhandeln müsse. In der Regel sei dafür ein von vornherein eingeplanter Anwalt nötig – dessen Kosten hätten die Versicherten zu tragen. Scheitern die Verhandlungen, forderten Anwalt und mitunter auch der Dienstleister die Versicherten auf, auf eigene Kosten ein versicherungsmathematisches Gutachten einzuholen.
- Die vzhh verzeichne Beschwerden verärgerter Verbraucher: Weder hätten sie einen Vergleich erzielen können noch hätten Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage erteilt. In den meisten Fällen blieben die Betroffenen auf den Kosten für Gutachten und Rechtsbeistand sitzen und hätten am Ende weniger Geld als bei einer normalen Kündigung.
Gegen kapitalbildende, zwischen 1994 und 2007 abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungen könnten Versicherte unter bestimmten Umständen Widerspruch einlegen. Dies gelte selbst für gekündigte Verträge. Ist eine Belehrung falsch, könnten Versicherte auch Verträge, die ab 2008 geschlossen wurden, widerrufen.
Weitere Informationen zum Thema:
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Sandra Klug – Abteilungsleiterin Geld und Versicherungen bei Verbraucherzentrale Hamburg
Verbraucherzentrale Hamburg
Lebens- und Rentenversicherung / Rückabwickler und Vertragsoptimierer: Außer Spesen nichts gewesen
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