Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Samstag, April 18, 2026 0:56 - noch keine Kommentare
CSAM-Trilog voraus: eco-Warnung vor Suchpflichten und Doppelregulierung
Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die gescheiterten EU-Verhandlungen zur „Chatkontrolle“ ein – diese verschärfen den Zeitdruck in den sogenannten Trilog-Verhandlungen
[datensicherheit.de, 18.04.2026] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die gescheiterten EU-Verhandlungen zur „Chatkontrolle“ ein – diese verschärften den Zeitdruck in den sogenannten Trilog-Verhandlungen zur „CSAM-Verordnung“ erheblich. Der eco befürchtet demnach, dass dieser Druck zu übereilten Entscheidungen führen, die Grundrechte gefährden und gleichzeitig keinen effektiven Beitrag zum Kinderschutz leisten könnte. Die EU-Kommission hatte bereits im Mai 2022 einen Verordnungsentwurf zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern („CSAM-Verordnung“) vorgelegt. Dieser sieht unter anderem vor, Anbieter von Messenger- und Hosting-Diensten dazu zu verpflichten, Kommunikation und Daten ihrer Nutzer auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (sogenanntes CSA-Material) zu überprüfen.

Foto: eco e.V.
Alexandra Koch-Skiba: Die EU-Gesetzgeber sind nun gefordert, eine ausgewogene Lösung zu finden, die sowohl den Schutz von Kindern stärkt als auch die Integrität sicherer digitaler Kommunikation wahrt!
eco-Forderung nach klarem Bekenntnis zu freiwilligen Maßnahmen sowie mehr regulatorischer Kohärenz
Im Vorfeld der anstehenden Trilog-Verhandlungen zur europäischen CSAM-Verordnung fordert der eco ein klares Bekenntnis zu freiwilligen Maßnahmen sowie mehr regulatorische Kohärenz im weiteren Gesetzgebungsprozess.
- Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der „eco Beschwerdestelle“, kommentiert: „Die kommenden Trilog-Verhandlungen sind entscheidend für die Frage, wie wirksam und zugleich grundrechtskonform der Kampf gegen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet künftig ausgestaltet wird!“
Aus Sicht der Internetwirtschaft müsse dabei klar sein: Freiwillige Maßnahmen zur Erkennung und Bekämpfung entsprechender Inhalte müssten weiterhin im Zentrum stehen. Diese hätten sich in der Praxis bewährt und leisteten seit Jahren einen wichtigen Beitrag zum Kinderschutz im Digitalen Raum.
Klar abgestimmter Rechtsrahmen schafft laut eco notwendige Rechtssicherheit und Praktikabilität für Anbieter
Dabei brauchten freiwillige, für das jeweilige Unternehmen passgenaue Aufdeckungs-Maßnahmen eine verlässliche und rechtssichere Grundlage – nicht ihre Ablösung durch weitreichende Verpflichtungen für alle. Zudem seien etablierte Kooperationen und Prozesse zwischen Beschwerdestellen, Anbietern und Strafverfolgungsbehörden als wesentliches Element im Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen zu stärken und zu berücksichtigen.
- Gleichzeitig sei es entscheidend, dass die neue Regulierung kohärent in das bestehende Rechtsgefüge eingebettet werde. Überschneidungen mit oder gar Widersprüche zu bereits geltenden Regelwerken – etwa dem „Digital Services Act“ oder im Bereich des Datenschutzes – müssten unbedingt vermieden werden.
Nur ein klar abgestimmter Rechtsrahmen schaffe die notwendige Rechtssicherheit und Praktikabilität für Anbieter und gewährleiste effektiven Kinderschutz. Zudem wirke sich ein kohärenter Rechtsrahmen positiv auf die Aufsicht aus, indem weniger Mehrfachaufsicht stattfinde. Dies fördere einheitliche Aufsichtsentscheidungen und die Effektivität von regulatorischen Maßnahmen. Zugleich werde bürokratischer Mehraufwand gemindert.
„eco Beschwerdestelle“ seit 1996 aktiv und integraler Bestandteil des Systems der regulierten Selbstregulierung in Deutschland
Insgesamt bedürfe es klar definierter Zuständigkeiten und einer engen Verzahnung mit etablierten Strukturen und bereits vorhandener fachlicher Expertise:
- Koch-Skiba betont abschließend: „Die EU-Gesetzgeber sind nun gefordert, eine ausgewogene Lösung zu finden, die sowohl den Schutz von Kindern stärkt als auch die Integrität sicherer digitaler Kommunikation wahrt. Kinderschutz, Rechtssicherheit und praktikable Umsetzung müssen dabei Hand in Hand gehen!“
Die „eco Beschwerdestelle“ ist seit 1996 aktiv und laut eco integraler Bestandteil des Systems der regulierten Selbstregulierung in Deutschland. Sie ermögliche Internetnutzer die kostenlose und anonyme Meldung jugendgefährdender sowie strafbarer Inhalte und arbeitet eng mit Providern, Behörden und internationalen Partnern zusammen.
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Trilog
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98,35 Prozent: eco-Beschwerdestelle meldet Erfolgsquote 2023 bei webbasierten Inhalten weltweit / Vorlage des Jahresberichts der eco-Beschwerdestelle am 9. April 2024 für das Jahr 2023
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